Protocol of the Session on April 10, 2008

Einrichtung eines Sonderkontos für nicht verbrauchte Investitionsmittel bei der Flughafen Erfurt GmbH (FEG)

Im Rahmen der öffentlichen Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen den Geschäftsführer und den Verkehrsleiter der Flughafen Erfurt GmbH wurde zum Ausdruck gebracht, dass die zur Finanzierung der Bauvorhaben am Erfurter Flughafen beschiedenen Zuwendungsmittel im Jahr 2003 nicht vollständig verbraucht waren und auf ein „Sonderkonto“ der FEG überwiesen wurden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welchen rechtlichen und gesetzlichen Grundlagen wurden im Jahr 2003 nicht verbrauchte Investitionsmittel der Flughafen Erfurt GmbH auf ein dort separat eingerichtetes Sonderkonto überwiesen?

2. Waren Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) im Sinne des § 36 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) Bestandteil des am 12. Februar 1999 durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur erteilten Zuwendungsbescheides und enthielten diese die übliche Auszahlungsregelung nach dem sogenannten 2-Monats-Bedarf?

3. Wenn ja, wie wertet die Landesregierung die Tatsache, dass öffentliche Zuwendungen trotzdem vorzeitig an den Zuwendungsempfänger ausgezahlt wurden und welche haushaltsrechtlichen und -technischen Vorteile und Auswirkungen hatte die Einrichtung des Sonderkontos bei der FEG?

4. Besteht dieses Sonderkonto bei der FEG nach wie vor und wenn ja, welchen Stand weist dieses Konto auf und wofür sollen diese Mittel verwendet werden?

Es antwortet Minister Trautvetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemke wie folgt:

Zu Frage 1: Rechtliche Grundlage für die Auszahlungen der Zuwendungen über das Jahr 2003 hinaus war der Zuwendungsgrundbescheid vom 12. Februar 1999 in der jeweils geänderten Fassung in Verbindung mit den haushaltsrechtlichen Regelungen. Im Verlaufe des Jahres 2003 zeichnete sich ab, dass einige Projekte des Flughafenausbaus nicht bis zum Ende der mit den finanzierenden Banken vereinbarten Bauphase, dem 31. Dezember 2003, abgeschlossen werden konnten. Im Einvernehmen zwischen dem Thüringer Finanzministerium und dem Fachressort wurde der Flughafen Erfurt GmbH deshalb gestattet, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht benötigten Mittel von den Banken abzurufen und auf ein Verwahr- bzw. Sonderkonto bei der Dresdner Bank Erfurt zu überweisen.

Zu Frage 2: Zum ersten Teil verweise ich auf die Beantwortung der Mündlichen Anfrage in der Drucksache 4/3835.

Zum zweiten Teil der Frage ist festzustellen, dass durch den Zuwendungsbescheid des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft und Infrastruktur vom 12. Februar 1999 im Einvernehmen mit dem Thüringer Finanzministerium die übliche Frist der Verwendung der Mittel von zwei Monaten auf einen Monat verkürzt und somit verschärft wurde.

Zu Frage 3: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die Mittel waren ausschließlich zweckgebunden für den Ausbau des Flughafens Erfurt zu verwenden. Seitens der Flughafen Erfurt GmbH bestand zu keinem Zeitpunkt ein freies Zugriffsrecht auf das Verwahrkonto. Vielmehr konnte die Flughafen Erfurt GmbH die Mittel nur dann abrufen, wenn die Bestätigung hierzu durch das Fachreferat vorlag. Dies entspricht exakt dem bis dahin praktizierten Zuwendungsverfahren.

Die Einrichtung eines Sonderkontos bei der FEG hatte keine haushaltsrechtlichen und -technischen Auswirkungen.

Zu Frage 4: Nein.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordnete Enders, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/3898.

Gutachten der Landesregierung zur Notwendigkeit einer 380-kV-Trasse durch Thüringen

Mit Beschluss des Antrags in Drucksache 4/3530 durch den Landtag am 16. November 2007 wurde die Landesregierung gebeten, „ein unabhängiges Institut mit einem Gutachten zu beauftragen, das Aussagen trifft über die energiewirtschaftliche Notwendigkeit einer weiteren 380-kV-Trasse sowie über technische Möglichkeiten der Netzoptimierung und des Netzmanagements und wie diese Lösungen für den notwendigen zusätzlichen Stromtransport auf Bestandstrassen durch Thüringen angewendet werden können“.

Ich frage die Landesregierung:

1. Nach welchen Verfahren wurde bzw. wird die Erstellung des Gutachtens durch die Landesregierung vergeben?

2. Wann wurde bzw. wird das genannte Gutachten in Auftrag gegeben und welcher Zeitrahmen ist für die Erstellung des Gutachtens vereinbart worden bzw. ist angedacht?

3. Wer wurde bzw. wird mit der Erstellung des Gutachtens aufgrund welcher sowohl fachlichen als auch wissenschaftlichen Referenz beauftragt?

4. Wie lautet der genaue Auftrag für die Erstellung des Gutachtens, der an den oder die Gutachter als Auftrag weitergegeben wurde bzw. wird?

Die Frage beantwortet Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Enders für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Es ist eine freihändige Vergabe des Gutachtens mit vorgeschaltetem Wettbewerb vorgesehen.

Zu Frage 2: Derzeit ist die Angebotsabforderung im Gange, Abgabetermin der Angebote ist der 10.04.2008, also heute. Für die Fertigstellung des Gutachtens ist der 31.10.2008 vorgesehen.

Zu Frage 3: Eine Beantwortung der Frage ist derzeit natürlich nicht möglich, da das Vergabeverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Zu Frage 4 verweise ich auf die Antwort zu Frage 3.

Gibt es Nachfragen? Eine Nachfrage, Abgeordnete Enders, eine oder zwei.

Herr Minister Reinholz, ich hätte noch eine Nachfrage, und zwar betrifft das noch mal die Aufgabenstellung des Gutachtens. Selbst wenn eine freie Auftragsvergabe erfolgen soll und wenn bestimmte Institute oder Gutachter angeschrieben worden sind, muss ja ein konkreter Auftrag und eine Zielstellung für das Gutachten festgelegt worden sein. Hier würde mich interessieren - so eine Zielstellung, Aufgabenformulierung muss ich ja vorher abgeben -, wäre es möglich, dass ich diese bekommen könnte?

Eine weitere Frage - zwei darf ich ja stellen - wäre noch: Sie haben gesagt, es ist ein Wettbewerb vorgeschaltet worden, um den Auftrag zu vergeben, das heißt, Sie müssten ja dann auch schon ausgewählt haben, wer angeschrieben werden soll oder wer ein Angebot abgeben soll. Hier hätte ich gern gewusst,

wer jetzt aus dem Wettbewerb ausgewählt worden ist und wer ein Angebot abgeben soll zum heutigen Tag.

Zu Ihrer ersten Nachfrage verweise ich auf das Protokoll der Landtagssitzung. Da ist festgelegt worden, was beauftragt werden soll.

Zu Frage 2 kann ich Ihnen die vier benennen. Der erste ist der Herr Universitätsprofessor Dr. Johannes Verstege, Lehrstuhl für elektrische Energieversorgung der Bergischen Universität Wuppertal. Als Zweiter ist aufgefordert Herr Prof. Gerd Balzer, Institut für elektrische Energiesysteme der Technischen Universität Darmstadt, als Dritter Herr Prof. Stefan Tenbohlen, Institut für Energieübertragung und Hochspannungstechnik der TU Stuttgart und als Vierter Herr Prof. Jürgen Säcker, Institut für deutsches und europäisches Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Regulierungsrecht an der Freien Universität zu Berlin.

Danke. Weitere Nachfragen gibt es. Abgeordnete Skibbe, bitte.

Können Sie noch sagen, wie viel dafür eingeplant ist, finanziell?

Das wird sich ergeben aus der Angebotsabgabe. Wir werden das kostengünstigste und das wettbewerbsfähigste Angebot auswählen und daraus wird sich ein Preis ergeben.

Weitere Nachfragen gibt es jetzt nicht mehr. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sedlacik, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/3913 auf.

Verkauf von Wohnungen der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG)

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens (NRW) hat beschlossen, die vom Land gehaltenen Anteile an der Landesentwicklungsgesellschaft als Ganzes in einem Bieterwettbewerb zu verkaufen; davon ist auch der Wohnungsbestand der LEG Nordrhein

Westfalen betroffen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Wohnungen hat die LEG Thüringen derzeit in ihrem Bestand?

2. Inwieweit gibt es in Thüringen aufseiten der Landesregierung Überlegungen, Wohnungen der LEG Thüringen in welcher Größenordnung zu verkaufen?

3. Inwieweit wäre aus sozialpolitischen Gründen die Übernahme des Wohnungsbestands der LEG Thüringen durch kommunale Wohnungsgesellschaften denkbar?

Die Frage beantwortet Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zunächst sei vorangestellt, dass die LEG Nordrhein-Westfalen mit mehr als 90.000 Wohnungen und Immobilien eines der größten Immobilienunternehmen in Deutschland ist sowie hinsichtlich ihrer Größe und Struktur als auch ihres Aufgabenspektrums die LEG keine Landesentwicklungsgesellschaft im Thüringer Verständnis und mit der LEG Thüringen keineswegs vergleichbar ist.

Ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die LEG Thüringen hat zurzeit 1.769 Wohnungen im Bestand.

Die Fragen 2 und 3 möchte ich zusammen beantworten: Ein Verkauf der Wohnungen ist derzeit nicht vorgesehen, ebenso wenig eine Übertragung an kommunale Wohnungsgesellschaften.