Protocol of the Session on April 10, 2008

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Doch, die liegen vor, Herr Hütte.)

Ein letzter Punkt, Herr Abgeordneter Hahnemann, die Kameras. Es kann überhaupt keine Rede davon sein, dass hier Personalvertretungen durch Kameras kontrolliert werden. Es sind Kameras aufgehängt worden zur Überwachung von Sicherheitsbereichen im Thüringer Innenministerium. Wie eben schon gesagt worden ist, sie sind auch, kaum dass sie aufgehängt worden sind, sofort wieder abgehängt worden, weil es an der Endkontrolle und Endabnahme gefehlt hat. Die sind auch nicht vom Verfassungsschutz aufgehängt worden. Also herzliche Bitte, lesen Sie doch, bevor Sie solche Dinge hier in die Welt setzen, die Presseerklärung des Thüringer Innenministeriums vom gestrigen Tage oder zumindest das, was heute in den Zeitungen steht, denn dort ließe sich der Sachverhalt auch so eruieren, wie ich ihn gerade vorgetragen habe.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir nun einige generelle Anmerkungen zu dem soeben durch den Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission vorgetragenen Bericht.

Seit der letzten Unterrichtung über die Tätigkeit der Kontrollkommission im März 2006 haben deren Mitglieder und die Vertreter des Innenressorts in den angesprochenen 10 Sitzungen insgesamt über 20 Stunden beisammen gesessen. Die Landesregierung, in wechselnder Besetzung vertreten durch den Innenminister oder den jeweiligen Staatssekretär, durch den Präsidenten oder den Vizepräsidenten des Landesamts und den zuständigen Fachabteilungsleiter aus dem Innenministerium, hat in diesen Sitzungen - und das wird Sie nicht überraschen - aus ihrer Sicht alles getan, um die Kontrollkommission im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben umfassend

zu unterrichten und ihr Rede und Antwort zu stehen. Herr Abgeordneter Gentzel, die Behauptung, hier sei in einem Punkt - so habe ich es mir notiert - gezielte Desinformation der Öffentlichkeit durch den bisherigen Innenminister erfolgt, ist ein schwerer Vorwurf und starker Tobak und aus meiner Sicht auch überhaupt nicht berechtigt. Ich finde es etwas unfair - um es einmal so auszudrücken -, einem Minister, der nicht mehr im Amt ist und sich von dieser Stelle aus zu diesen Vorwürfen nicht mehr wehren kann, derartige Vorhaltungen nachzurufen.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Das kann er doch.)

Wenn es an der einen oder anderen Stelle in den Beratungen nicht gelungen ist, alle Abstimmungsdefizite bereits im Vorfeld vollständig zu beseitigen in Bezug auf das Organigramm, das Sie in Ihrem Bericht erwähnt haben, war die damalige Verfahrensweise sicher nicht optimal, um es vorsichtig zu sagen. Es wurden entsprechende Konsequenzen gezogen, um sicherzustellen, dass sich Vergleichbares nicht wiederholt. Der Bericht gibt zutreffend wieder, dass die eine oder andere Sitzung in ihrem Verlauf - auch das drücke ich vorsichtig aus - nicht einfach war. Das finde ich persönlich auch höchst bedauerlich. Die Schwierigkeiten lagen allerdings nach Auffassung des Innenministeriums nicht etwa darin begründet, dass nicht oder unzureichend unterrichtet wurde oder unterrichtet werden sollte. Vielmehr waren die Probleme, wie es auch der Vorsitzende in seinem Bericht hervorgehoben hat, darin zu sehen, dass es zu machen Punkten schlicht Bewertungsunterschiede einmal hinsichtlich faktischer und rechtlicher Grenzen der Berichterstattung gegeben hat, nämlich einmal die juristische und fachpraktische Betrachtung eines Vorgangs und dann dessen politische Bewertung durch die Abgeordneten. Ich könnte jetzt die im Bericht genannten Beispiele eingehend erläutern, will aber an dieser Stelle darauf verzichten, weil wir dies zuletzt auch in der Parlamentarischen Kontrollkommission ausführlich und nach meinem Eindruck jedenfalls auch zur Zufriedenheit der Mitglieder der Kommission getan haben und uns über den weiteren Prozess der Zusammenarbeit verständigt haben.

(Beifall CDU)

Ich denke, wir sind uns einig, gerade an einem Tag wie heute, an dem sich die Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes zum 75. Mal jährt, dass der Verfassungsschutz aus gutem Grund keine allumfassenden Beobachtungsbefugnisse und nachrichtendienstlichen Befugnisse hat. Wir können auch bereits aus faktischen Gründen - salopp gesagt -

nicht hinter jeden Extremisten einen Verfassungsschützer stellen und wollen dies auch gar nicht. So viel Personal gäbe es nicht. Was viel wichtiger ist, die rechtlichen Möglichkeiten lassen dies in einem freiheitlichen Rechtsstaat natürlich auch nicht zu. Ich bin froh, wir alle sind froh, denke ich, dass das so ist, ansonsten hätten wir nämlich den Überwachungsstaat, den sich keiner ernsthaft wünschen kann. Wenn der Vorsitzende eben hervorgehoben hat, dass die Parlamentarische Kontrollkommission in keinem der Fälle, über die wir berichtet haben und nach denen gefragt worden ist, Zweifel hatte, dass die hier vorgetragenen Erkenntnisse mit angemessenen und rechtsstaatlichen Mitteln durch den Verfassungsschutz gewonnen wurden, dann ist das für mich ein Beleg dafür, dass wir uns darüber in großer Übereinstimmung befinden und unser Landesamt für Verfassungsschutz das volle Vertrauen auch dieses Hauses verdient.

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal ausdrücklich betonen, dass der Landesregierung an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Parlamentarischen Kontrollkommission sehr gelegen ist. Vertrauensvolle Zusammenarbeit ist auch notwendig, um die stetig wachsenden Anforderungen im Hinblick auf die Gefährdung der inneren Sicherheit angemessen und effektiv bewältigen zu können. Dass sich die damit verbundenen Themen zuweilen auch für kontroverse Diskussionen in den Beratungen eignen, hat meiner Auffassung nach in erster Linie mit der Schwierigkeit der jeweiligen Materie und auch der großen Verantwortung, die damit verbunden ist, zu tun. Daraus folgt nahezu zwangsläufig, dass ein intensiver und offener Kontakt gepflegt werden muss - im Rahmen selbstverständlich des „Beratungsgeheimnisses“. Ich bin froh und begrüße es, dass wir uns in den Sitzungen der Parlamentarischen Kontrollkommission hierum bemühen und ich meine auch, mit Erfolg bemühen, soweit ich das aus meiner noch geringen persönlichen Erfahrung beurteilen kann.

(Beifall CDU)

Ich denke, dass wir nur dann die nachrichtendienstlichen Aufgaben auf der einen Seite wirksam erfüllen können und zugleich die notwendige parlamentarische Kontrolle effektiv wahrnehmen können, wenn streitige Punkte offen angesprochen, diskutiert und dann auch einer Lösung zugeführt werden. Alle beteiligten Abgeordneten und die Landesregierung nehmen dabei ihre jeweilige Verantwortung wahr. Wie der Vorsitzende richtig gesagt hat, beide Rollen sind notwendig, angemessen und ergänzen sich. Die Landesregierung, ich möchte es noch mal ausdrücklich hier sagen, ist auch künftig gern bereit, Auskunft zu

geben im Rahmen ihrer gesetzlichen Berichtspflichten und auch im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit jenseits von förmlichen Berichtspflichten.

Mit Blick auf die Ausführungen des Vorsitzenden zum Führen von Akten über Mitglieder des Landtags im Landesamt für Verfassungsschutz möchte ich noch einmal ganz deutlich feststellen, dass weder in der 4. noch in der 3. Legislaturperiode Personenakten über Landtagsabgeordnete geführt wurden. Die Parlamentarische Kontrollkommission hat sich hiervon vor Ort im Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz überzeugt und eine entsprechende Pressemitteilung herausgegeben. Das ist nun schon eine Weile her, nämlich im Dezember 2005. Sie verweist außerdem auf eine Vereinbarung zwischen der Parlamentarischen Kontrollkommission und dem Innenminister hinsichtlich der künftigen Verfahrensweise in dem Zusammenhang und diese hat nicht nur weiterhin Gültigkeit, sondern soll auch Eingang finden in eine entsprechende Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes - Stichwort „Informationsverpflichtungen“. Dieser Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Beratung im Innenausschuss.

Meine Damen und Herren, ich möchte die Gelegenheit nutzen, den Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission ausdrücklich für ihre Unterstützung, insbesondere bei der personellen Ausstattung des Landesamts für Verfassungsschutz zu danken. Das Landesamt gehört im Wettbewerb der Länder, wenn man so will, zu den schlankesten Ämtern in der Republik. Mit anderen Worten, uns fehlt es eigentlich an Personal. Qualifiziertes Personal ist nötig, gerade bei den Herausforderungen „islamistischer Terrorismus“ und „Weiterentwicklung des Verfassungsschutzverbundes Bund und Länder“. Das heißt, wir werden in Zukunft eigentlich eher mehr Personal brauchen als weniger. Die Parlamentarische Kontrollkommission hat uns in der Vergangenheit in diesem Punkt unterstützt und, wie gesagt, dafür noch einmal sehr herzlichen Dank. Mein Dank gilt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesamts für Verfassungsschutz, von deren engagierter und kompetenter Arbeit der Schutz unseres Gemeinwesens vor den Feinden der Demokratie entscheidend abhängt.

(Beifall CDU)

Ich weiß, dass sich auch die Parlamentarische Kontrollkommission dessen bewusst ist und freue mich besonders darüber, dass der Vorsitzende auch deutlich gemacht hat, dass sich die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Weitem nicht auf die nachrichtendienstliche Beobachtung beschränkt. Gerade die vom Vorsitzenden bereits erwähnte Prävention und Öffentlichkeitsarbeit des Landesamts für

Verfassungsschutz, mit der zur Aufklärung der Bevölkerung über Erscheinungsformen und Hintergründe des politischen Extremismus beigetragen werden soll, nimmt in der Arbeit des Amtes einen zunehmend breiteren Raum ein. Durch Vorträge, Ausstellungen, Informationsmaterial soll eine umfangreiche Aufklärung über die Gefahren, die durch den politischen Extremismus drohen, bewirkt werden. Als eines der aktuelleren Beispiele für die Präventionsarbeit will ich nur nennen die Unterstützung auch des Landessportbundes Thüringen bei der Erstellung der Broschüre „Rechtsextremismus im Sport“ und auch das Vorhaben, einen Handlungsleitfaden für die Kommunen zu erstellen zur besseren Bekämpfung insbesondere des Rechtsextremismus. Dass die Parlamentarische Kontrollkommission diese wichtige präventive Arbeit des Landesamtes begrüßt und begleitet, zeigt, dass wir uns hinsichtlich der Bedeutung der politischen Auseinandersetzung mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen in der Parlamentarischen Kontrollkommission und mit der Parlamentarischen Kontrollkommission einig sind, und verdeutlicht noch mal besonders das gemeinsame Ziel unserer Arbeit, nämlich politischem Extremismus und verfassungsfeindlichen Bestrebungen mit allen rechtlich und tatsächlich möglichen Mitteln entgegenzuwirken. Nur so kann die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie auch nach außen täglich sichtbar gemacht werden. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Das Wort hat Abgeordneter Dr. Hahnemann, DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, auch wenn ich Ihnen und mir ein Stück der Mittagspause stehle, ich will zu drei oder vier Bemerkungen, die auf meine Rede hin oder nach ihr gemacht worden sind, kurz reagieren.

Erstens, Herr Staatssekretär, in manchen Grundfragen unterscheiden wir uns eben ganz prinzipiell. Das ist eine Tatsache, die mich manchmal sogar wundert, wenn ich es mit ausgebildeten Juristen zu tun habe. Aber ich mache keinen Hehl daraus, dass ich nach dem, was ich gelernt habe über Verfassungs- und Staatsrecht und die Geschichte der Staaten und der Verfassungen, glaube ich, nicht falsch liege, wenn ich behaupte, das Grundvertrauen ist eben nicht das Prinzip, das Verfassungsstaaten und ihre Gewaltenteilung konstituiert, sondern das Misstrauen der Bürgerschaft gegenüber dem Staat ist das den bürgerlichen Staat konstituierende Prinzip. Was

passiert, wenn Abgeordnete eines Parlaments der Exekutive gegenüber grenzenloses Vertrauen haben, das können Sie hier in diesem Hause erleben.

Zweite Bemerkung: Herr Staatssekretär, natürlich lesen wir die Verfassungsschutzberichte. Wir lesen sogar die monatlich von Ihnen freundlicherweise bereitgestellten Monatshefte. Da haben wir auch gar keine Not damit. Aber unsere Not beginnt dann, wenn sowohl der Bericht des Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission als auch Sie uns anempfehlen, die Aufklärungsmaterialien des Ministeriums gut zu finden. Ich erinnere Sie an einen Flyer des Innenministeriums, der auch auf der Grundlage von Aussagen des Verfassungsschutzes so weit gegangen ist, ganz pauschal Mitglieder von sozialen Bewegungen für beobachtenswerte Subjekte dieser Gesellschaft zu erklären. Diese Aufklärungsmaterialien, meine Damen und Herren, können wir nicht brauchen.

(Beifall DIE LINKE)

Dritte Bemerkung: Herr Fiedler, ich glaube, Sie haben mich einfach falsch verstanden. Ich habe mich nicht darüber gewundert, dass die Polizei Informationen, die wir ihr geben, freudig entgegennimmt. Das finde ich richtig. Ich habe mich darüber gewundert, dass sie diese Informationen nicht hat, weil sie sie haben muss. Ich verlange nicht, dass die alles wissen, aber wenn ich bei einer Polizeidirektion anrufe - drei, vier Tage - mit Informationen, die ich aus dem Internet rausnehmen kann - locker vom Hocker - und die Beamten des Staatsschutzes wissen nicht, dass 48 oder 36 Stunden oder was weiß ich, wie viel später ein Neonazikonzert stattfindet, dann frage ich mich, wofür Ihre hochheiligen Einrichtungen taugen. Das war mein Ansinnen.

Viertens: Ich lebe nicht so weit von der Wirklichkeit, auch nicht von der ministeriellen Wirklichkeit entfernt, dass ich davon ausgehe, dass Ministerialbeamte - egal, ob Ministeriumsmitarbeiter oder Verfassungsschutzmitarbeiter - Kameras selber anschrauben; davon dürfen Sie ausgehen. Dass aber ausgerechnet in einer Einrichtung, deren Geheimschutzbeauftragter im Roewer-Prozess sich schon einmal als ein Geheimschutzbeauftragter erwiesen hat, der CDs mit vertraulichen Daten kopiert und weitergibt, dass ein solcher Geheimschutzbeauftragter, wenn in seiner Einrichtung jetzt ein anderer Geheimschutzbeauftragter - mag ja sein, dass es der des Innenministeriums gewesen ist - irgendeine Firma Kameras anschrauben lässt, die am Ende den Hauptbetriebsrat erwischen, dann frage ich: Wozu braucht denn diese Einrichtung diesen Geheimschutzbeauftragten? Was versteht denn das Innenministerium, was versteht der Verfassungsschutz unter Geheimschutz?

(Zwischenruf Abg. Berninger: DIE LINKE: Das ist geheim.)

Das führt doch am Ende den Sinn von Geheimdienst völlig ad absurdum - und nur das wollte ich sagen.

(Beifall DIE LINKE)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit kann ich diesen Tagesordnungspunkt schließen. Wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 14.30 Uhr mit der Fragestunde fortgesetzt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten wieder in die Parlamentssitzung ein.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 34

Fragestunde

Ich beginne mit der ersten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kuschel, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/3869.

Prüfbericht des Landesrechnungshofs zum Bau der Kläranlage Unterbreizbach

Der Landesrechnungshof hat eine Prüfung der Förderung der Investitionsmaßnahme „Kläranlage Unterbreizbach“ vorgenommen. In der Landtagssitzung am 24. Januar 2008 informierte der Umweltminister darüber, dass der Prüfbericht des Landesrechnungshofs der Landesregierung noch nicht vorgelegen habe. Das Eröffnungsgespräch zwischen Landesregierung und Landesrechnungshof soll bereits am 19. Juni 2007 stattgefunden haben. Die Prüfung soll zwischenzeitlich abgeschlossen sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Zu welchem Zeitpunkt ist der Prüfbericht des Landesrechnungshofs zur Kläranlage Unterbreizbach bei der Landesregierung eingegangen?

2. Welche weiteren Landes- und Kommunalbehörden haben den Prüfbericht des Landesrechnungshofs zu welchem Zeitpunkt erhalten?

3. Welche wesentlichen Feststellungen enthält der Prüfbericht des Landesrechnungshofs und welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus aus Sicht der Landesregierung?

Es antwortet Minister Dr. Sklenar.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Prüfungsmitteilung des Thüringer Rechnungshofs ist am 20. Februar 2008 im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt eingegangen.

Zu Frage 2: Die Prüfungsmitteilungen haben keine weiteren Landes- und Kommunalbehörden erhalten.

Zu Frage 3: Der Thüringer Rechnungshof betrachtet das Prüfergebnis als vorläufig und will zunächst der geprüften Stelle Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt wird zunächst die Mitteilung des Thüringer Rechnungshofs prüfen und zu dieser Stellung nehmen. Der Thüringer Rechnungshof hat dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt eine Frist von drei Monaten für die Stellungnahme eingeräumt. Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt sieht wegen des laufenden Verfahrens vorläufig von einer Information über Inhalte der Prüfmitteilung ab.

Gibt es Nachfragen? Abgeordneter Kuschel bitte. Es gibt keine Nachfragen. Dann folgt die nächste Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemke, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/3897.

Einrichtung eines Sonderkontos für nicht verbrauchte Investitionsmittel bei der Flughafen Erfurt GmbH (FEG)