Die Fragen 2 und 3 möchte ich zusammen beantworten: Ein Verkauf der Wohnungen ist derzeit nicht vorgesehen, ebenso wenig eine Übertragung an kommunale Wohnungsgesellschaften.
Gibt es Nachfragen hierzu? Das ist nicht der Fall. Danke. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage, eine der Abgeordneten Leukefeld, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/3915 auf.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 20. Dezember 2007 die in Umsetzung des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch zwischen den Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit gebildeten Arbeitsgemeinschaften für verfassungswidrig erklärt. Der
Gesetzgeber wurde beauftragt, bis spätestens Ende des Jahres 2010 eine grundgesetzkonforme Lösung für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen zu finden. In Thüringen sind gegenwärtig etwa 250.000 hilfebedürftige Personen in rund 136.000 Bedarfsgemeinschaften von den Regelungen des SGB II betroffen.
1. Wie bewertet die Landesregierung die Tätigkeit der ARGEn in Thüringen, für die sie die Dienstaufsicht wahrnimmt?
2. Welche Position vertritt die Landesregierung zur Neuordnung der Strukturen in Umsetzung des SGB II und welche Grundsätze sollten dafür bestimmend sein?
3. Wie wird der Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit eingeschätzt, kooperative Jobcenter auf freiwilliger Grundlage ohne Änderung des SGB II zu schaffen?
4. Welche Position nimmt die Landesregierung hinsichtlich der Überlegungen ein, die Verantwortung für die Umsetzung des SGB II komplett an die Bundesagentur für Arbeit zu geben oder sie zu kommunalisieren - beispielsweise im Rahmen der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises - und damit auch die Bundesländer über eine Neuregelung des Bund-Länder-Finanzausgleichs in die Pflicht zu nehmen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Arbeit der ARGEn in Thüringen wird ebenso wie die der zugelassenen kommunalen Träger von der Landesregierung insgesamt positiv bewertet, auch wenn es in der Anfangszeit spürbare Anlaufprobleme der Zusammenarbeit zweier unterschiedlicher Träger in einer neuen Verwaltungsstruktur gab. Eine Dienstaufsicht der Landesregierung besteht im Übrigen nicht.
Die Fragen 2 und 3 möchte ich gemeinsam beantworten: Die meisten Länder haben sich zunächst für eine Prüfung aller denkbaren Varianten einer künftigen Organisation der SGB-II-Träger ausgesprochen
und den Schnellschuss des Bundesarbeitsministers für getrennte Trägerschaft im Sinne der kooperativen Jobcenter abgelehnt. Nach Auffassung der Länder ist das kooperative Jobcenter ohnehin nicht untergesetzlich bzw. nur auf freiwilliger Basis möglich. In einem gemeinsamen Schreiben an Bundesminister Olaf Scholz haben die unionsgeführten Länder folgende Forderungen als Diskussionsgrundlage formuliert:
1. Die Aufgabe der Grundsicherung für Arbeit Suchende soll auch künftig von der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen wahrgenommen werden. Die Leistungsträger sind dabei im Interesse aller Betroffenen gehalten, so eng wie rechtlich möglich zusammenzuarbeiten. Dies ist jedoch nicht wie im Konzept des BMAS durch untergesetzliche Regelungen zu leisten, sondern setzt eine entsprechende Änderung des SGB II voraus.
2. Den bestehenden zugelassenen kommunalen Trägern soll eine Entfristung erteilt werden. Außerdem wird eine Ausweitung angestrebt, indem weiteren Kommunen der Übergang in das Optionsmodell ermöglicht werden soll.
Zu Frage 4: Die Erfolge der ARGEn und zugelassenen kommunalen Träger bei der Reduzierung der Arbeitslosigkeit zeigen, dass die Einbindung der Kommunen in die lokale Arbeitsmarktpolitik erfolgreich ist. Um Langzeitarbeitslosigkeit überwinden zu können, müssen jugend-, sozial-, familien- und bildungspolitische Maßnahmen mit arbeitsmarktpolitischer Förderung gezielt ineinandergreifen. Eine Zentralisierung der Aufgabenwahrnehmung bei der Bundesagentur für Arbeit kann dies nicht leisten und wird von der Landesregierung deshalb abgelehnt. Einer Kommunalisierung der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeit Suchende steht die Landesregierung grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Die Übertragung der Aufgaben auf die Länder bzw. Kommunen würde eine Neuregelung im Bereich der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern bzw. Kommunen bedeuten, die derzeit kurz- bis mittelfristig wohl nicht realisierbar ist. Zudem besteht derzeit auch keine politische Zustimmung für weitgehende verfassungsrechtliche Änderungen, die insbesondere auch die Finanzströme beträfen. Darüber hinaus verweise ich auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3.
Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke schön. Dann rufe ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Pidde, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/3917 auf.
Die Thüringer Landesregierung informierte im Februar 2008 die interessierte Öffentlichkeit und auch den Thüringer Landtag über einen erfreulichen vorläufigen Jahresabschluss 2007, der sogar die Bildung einer Rücklage ermöglicht. Die Rücklage soll unter anderem für die Abfinanzierung der EU-Förderprogramme 2000 bis 2006 sowie die Umstellung der Veranschlagung bei den Hochschulen verwendet werden. In der Antwort auf die Mündliche Anfrage „Vorläufiger Jahresabschluss 2007“ vom 18. Januar 2008 in Drucksache 4/3742 führte die Landesregierung aus, dass derzeit die genaue Höhe der dafür notwendigen Gelder ermittelt werde.
1. Liegt zwischenzeitlich das Ergebnis der Ermittlung der Höhe der ausstehenden EU-Zahlungen für die Förderperiode 2000 bis 2006 vor, wenn ja, in welchem Umfang müssen Mittel der Rücklage für die Vorfinanzierung von EU-Mitteln verwendet werden, wenn nein, wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
2. Wurde zwischenzeitlich die Höhe der Ausgabereste im Bereich der von den Hochschulen eingeworbenen Drittmittel ermittelt, wenn ja, in welchem Umfang müssen Mittel der Rücklage für die Verausgabung der Drittmittel ohne zusätzliche Belastung des Haushalts 2008 verwendet werden, wenn nein, wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Pidde beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Höhe der ausstehenden EU-Zahlungen kann nicht vor Ablauf des Abrechnungszeitraums im Jahr 2008 abschließend quantifiziert werden. Insofern zielt die Frage auf die Abfinanzierung von Ausgaberesten aus der Förderperiode 2000 bis 2006. Die aus der Rücklage zu finanzierenden Ausgabereste zum EU-Förderprogramm belaufen sich auf rund 90,1 Mio. €. Der Betrag setzt sich zusammen aus 89,1 Mio. € für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und 1 Mio. € aus dem ESF-Programm.
Zu Frage 2: Die Höhe der Ausgabereste im Bereich der von den Hochschulen eingeworbenen Drittmittel wurde ermittelt. Diese beträgt 33,9 Mio. € und wird in gleicher Höhe aus der Rücklage aufgebracht werden, um den Haushalt 2008 nicht zusätzlich zu belasten. Im Übrigen verweise ich darauf, dass durch die unterschiedlichsten Bereiche Haushaltsreste 2007 in Höhe von 200 Mio. € gebildet wurden.
Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, Abgeordneter Kubitzki, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/3918.
Aus Presseveröffentlichungen ist zu entnehmen, dass der für den 1. Juli 2008 geplante Start für das Thüringer Familiendarlehen - Ehekredit - voraussichtlich verschoben werden muss.
1. Im Einzelplan 08 Kapitel 08 24 Titel 682 33 Thüringer Familiendarlehen und Kinderbonus, wurde in den Erläuterungen formuliert, dass eine Förderrichtlinie zur Ausreichung der Gelder erarbeitet werden soll. Wie ist der Erarbeitungsstand dieser Förderrichtlinie?
2. Welche gesetzlichen Grundlagen stehen konkret im Einzelnen gegen die Einführung des o.g. Ehekredites?
3. Welche konkreten Aktivitäten in welchem Zeitraum unternimmt die Landesregierung, um im Bundesrat für eine Veränderung der Rechtslage zur Einführung des Ehekredits initiativ zu werden und dafür zu sorgen, dass diese Leistung und auch andere Sozialleistungen nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Erwerbsfähige) und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für nicht Erwerbsfähi- ge) angerechnet werden?
4. Für welche Maßnahmen sollen die eingestellten Mittel im Doppelhaushalt 2008/2009 im Einzelplan 08 Kapitel 08 24 Titel 682 33 für 2008 in Höhe von ca. 2,9 Mio. € und für 2009 für ca. 3,6 Mio. € ausgegeben werden, falls rechtliche Bedenken gegenüber des Thüringer Familiendarlehens und Kinderbonus’ nicht qualifiziert beseitigt werden können?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zunächst gestatten Sie mir bitte zur Begriffserklärung eine Vorbemerkung. Ein Ehekredit war in der ehemaligen DDR ein Kredit nach der Heirat eines Paares, mit dem der Erwerb langlebiger Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände zu diesem Zeitpunkt erleichtert wurde. Die Einkäufe wurden in den Kreditbrief eingetragen, die Verkaufsstelle rechnete direkt mit dem Kreditinstitut ab. Heute geht es demgegenüber um ein Familiendarlehen, eine finanzielle Unterstützung für die Startphase für das Leben mit Kindern. Wie bei anderen familienpolitischen Leistungen des Freistaats wird durch das Familiendarlehen vor allem auch einer sozialpräventiven Absicht Rechnung getragen. Bei der Gründung einer Familie erhöht sich der Bedarf, so dass die finanzielle Belastung der Eltern steigt. Die Armutsgefährdung von Familien ist zum anderen in der frühen Familienphase mit Kleinkindern besonders hoch, weil die Eltern zumeist erst am Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit stehen. Unsicherheiten am Arbeitsmarkt wirken sich besonders stark auf die soziale Situation der Eltern aus. Dem soll durch das Familiendarlehen entgegengewirkt werden.
Zu Frage 1: Eine Förderrichtlinie für das Thüringer Familiendarlehen befindet sich in Vorbereitung, sie wird zeitgerecht in Kraft treten.
Zu Fragen 2 und 3: Es sind keine gesetzlichen Bestimmungen bekannt, die gegen die Einführung eines Familiendarlehens stehen. Die Landesregierung strebt an, die finanziellen Möglichkeiten eines Familiendarlehens im Freistaat für jedermann erreichbar zu machen. Daher soll die auszuarbeitende Förderrichtlinie so ausgestaltet sein, dass die Leistungen nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet werden müssen. Deswegen muss gegebenenfalls durch Eingriff in das bundesrechtliche Regelungssystem erreicht werden, Einkünfte aus dem Familiendarlehen im Rechtsbereich von SGB II und SGB XII nicht als für die Hilfe anrechenbares Einkommen zu werten. Die hierzu notwendigen vorbereitenden Arbeiten sind im Gange.
Zu Frage 4: Diese Frage stellt sich nicht. Ich verweise auf meine Antworten zu den vorangehenden Fragen.
Eine Nachfrage zu Frage 3: Ich hatte dort auch gefragt, ob die Landesregierung weitere Initiativen unternimmt und auch andere Sozialleistungen nicht nach SGB II und SGB XII angerechnet werden. Das haben Sie noch nicht beantwortet.
Meine zweite Nachfrage ist: Ist es in den Förderrichtlinien möglich, dass eventuell ein Kriterium drin sein könnte, dass diejenigen, die ein Darlehen in Anspruch nehmen, kreditwürdig sein müssen?
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Kredit. Natürlich ist Kreditwürdigkeit gegeben. Was die andere Frage angeht, wir konzentrieren uns natürlich auf die Notwendigkeiten der Umsetzung des Familiendarlehens sozial gerecht.
Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, Abgeordneter Kalich, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/3920.
Durch die Landkreise Saale-Orla-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt und Saale-Holzland-Kreis sowie die kreisfreie Stadt Jena führt der Thüringer Abschnitt des Saale-Radwanderweges.
1. An welchen Abschnitten des Saale-Radwanderweges werden gegenwärtig nach Kenntnisstand der Landesregierung welche Baumaßnahmen ausgeführt und wann ist mit dem Abschluss der Maßnahmen voraussichtlich zu rechnen (bitte Einzelaufstellung nach Abschnitten in km)?