Protocol of the Session on November 12, 2004

Das Wort hat der Abgeordnete Gumprecht.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Landtag beschäftigt sich seit 1992 nun

schon das vierte Mal mit dem Thema der ambulanten Versorgung.

(Zwischenruf Abg. Thierbach, PDS: So selten, in 14 Jahren viermal.)

Damals hatte der Gesundheitsminister bereits auf Antrag der CDU-Fraktion zum Thema "Ärztliche Versorgung im ambulanten Bereich" auf den hohen Altersdurchschnitt der Ärzteschaft und das damit drohende Problem von Praxisschließungen hingewiesen. Das gleiche Bild wurde von der Landesregierung auf die Anfragen im Juli 2003 und März 2004 und so auch heute vom Minister dargestellt. Ganz anders dagegen verhielt es sich - trotz konkreter Hinweise aus den Ländern - bei der Bundesregierung. Noch im Sommer 2003 sah die Bundesregierung keine - und ich darf zitieren - "konkreten Hinweise auf Versorgungsengpässe in den neuen Ländern." Im Juli dieses Jahres wurde in den Bundestag ein Antrag zur Sicherung der flächendeckenden Versorgung nun eingebracht, in dem die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert wird.

Was sind die Fakten? Ein Drittel der Ärzte ist über 55 Jahre alt. Über 15 Prozent der Ärzte sind über 60 Jahre alt. Diese wenigen Zahlen sprechen für sich und es ist klar, was es bedeutet. Die Ursachen, meine Damen und Herren, sind natürlich vielfältig. Sie bestehen - wie heute schon angesprochen - in der finanziellen Benachteiligung unserer Ärzte gegenüber Ärzten in den alten Ländern und in der hohen Belastung eines niedergelassenen Arztes aufgrund der Fallzahlen. Sie bestehen in der hohen Abgabenlast, in dem zunehmenden Verwaltungsaufwand und - ich muss sagen - bei der so gepriesenen integrierten Versorgung erhöht sich der Verwaltungsaufwand enorm. Und sie bestehen, und ich denke, das ist einer der Hauptgründe, in der zunehmenden Geringschätzung und dem Verlust an Attraktivität des Arztberufes, bis hin zur Kriminalisierung des Berufsstandes.

Auffällig ist für mich, dass immer dann, wenn - aus welchen Gründen auch immer - Budgetüberschreitungen angezeigt sind, es zu Meldungen kommt über mögliche Verstöße von Ärzten. Welcher Jugendliche möchte gern einen Beruf ergreifen, der aus so genannten Abzockern besteht und der am Schluss noch an der Gesundheit der Ärzte verdient? Ich bin sicher, dass diese Kriminalisierung des medizinischen Berufsstandes die Hauptursache ist, der man begegnen muss.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, ich denke, hier hat die Bundesregierung den größten Einfluss. Handeln ist angesagt. Ich weiß, dass gerade die Maßnahmen im

Gesundheitsmodernisierungsgesetz dazu einen kleinen Beitrag leisten können. Die medizinischen Versorgungszentren, die sowohl an Krankenhäusern als auch außerhalb errichtet werden können, werden künftig einen Beitrag dazu leisten. Wir hörten, dass in Thüringen derzeit sieben Anträge auf Zulassung vorliegen. Ebenso, glaube ich, wird die Freigabe der Möglichkeit, Ärzte in den Praxen anzustellen, zu einer Verbesserung führen, da dies auch - und ich werde darauf diese Sache noch einmal ansprechen - zu einer Zuwanderung von Ärzten aus europäischen Ländern in einem geringen Maße führen wird.

Ich vertrete jedoch die Meinung und erhebe die Forderung, den Arztberuf wieder attraktiver zu machen durch mehr gesellschaftliche Anerkennung.

(Beifall bei der CDU)

Dazu können auch wir, meine Damen und Herren, im Landtag und Sie in den Kommunen einen Beitrag leisten. Ich weiß, viele kommunale Verantwortliche bemühen sich nicht nur in Verbindung mit den ortsansässigen Ärzten und der KV um eine Wiederbesetzung der Arztstellen, sondern bereiten schon sehr zeitig die Nachwuchsförderung vor.

Ich weiß, die Initiativen der Landesregierung und der Kassenärztlichen Vereinigung sind vielfältig und wir haben heute davon gehört. Alle bisherigen Gespräche bei der Ärztekammer und der KV verdeutlichen, dass nur dann, wenn die Rahmenbedingungen stimmen, die KV als Selbstverwaltungskörperschaft in der Lage ist, dieses Problem, nämlich ihren Versorgungsauftrag zu erfüllen, auch zu lösen ist. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Minister Dr. Zeh, bitte schön.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal ausdrücklich betonen, die Landesregierung ist sensibilisiert, aber Grund zur Panikmache gibt es in diesem Bereich nicht. Frau Taubert, mir geht es so wie Ihnen, ich stolpere auch immer über diesen Begriff und da aber hier protokolliert wird, dachte ich, ich spreche es einmal ganz ausführlich aus, damit es auch in den Unterlagen richtig steht. Das ist das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung - Gesetzliches Krankenversicherungs-Modernisierungsgesetz, kurz GMG oder Gesundheitsmodernisierungsgesetz. Leider sind solche Wortungetüme nicht dazu angetan, dass man das deutlich und gut versteht, deswegen

stolpert man darüber. Ich wollte es einfach der Vollständigkeit halber für das Protokoll noch einmal hier ausführlich sagen.

Frau Dr. Fuchs, ich möchte auch zu Ihnen noch einmal sagen: Niedrigere Arztdichte als in den Altbundesländern heißt natürlich nicht automatisch "unterversorgt" und höhere Krankheitsrate heißt natürlich auch nicht "schlechtere Versorgung" und höhere Sterblichkeitsrate heißt auch nicht "nachlässigere Behandlung". Ich darf eindeutig sagen, dass die Lebenserwartung in der Bundesrepublik Deutschland nach der Wiedervereinigung erheblich angestiegen ist. Die Lebenserwartung der DDR war weit unter dem Durchschnitt in der Bundesrepublik Deutschland. Wenn wir das betrachten, dann haben wir ein Erbe mitzuschleppen, dass wir nämlich auf Ursachen zurückgreifen müssen, die eine erhöhte Sterblichkeitsrate noch bedeutet, die aufgrund verschiedener Faktoren aus der DDR-Zeit herbeizuführen ist. Zum Beispiel, wenn Sie sich erinnern, wir hatten gerade Martini. Ich weiß noch ganz genau, als ich früher noch vor 1989 an der Veranstaltung mit teilgenommen habe, oftmals war der Smog so dicht, dass man den Dom nicht mehr sehen konnte, obwohl er angestrahlt war. Das heißt, diese Umweltsituation, die wir gehabt haben - Sie wissen genau, die Krankheiten gerade im Bronchialbereich waren bei den Kindern im Durchschnitt wesentlich höher als in den Altbundesländern. Das ist ein Erbe, Frau Dr. Fuchs, das wird abgebaut und die Sterblichkeit ist immer noch höher, das ist richtig, aber die Lebenserwartung hat sich deutlich an die Lebenserwartung in den alten Bundesländern angepasst.

Und noch einmal zum Heilberufegesetz, weil Sie es hier noch einmal angeführt haben. Ich wiederhole, was ich gestern gesagt habe: Wenn wir uns EU-weit die Freizügigkeit und die Niederlassungsfreiheit in die Statute geschrieben haben, dann ist das natürlich auch auf Ärzte anzuwenden. Dann heißt das natürlich nicht, dass wir das Arztproblem auf Kosten anderer Länder lösen. Das führt einfach dazu, wenn es woanders eine Arztschwemme gibt - und es gibt in der Tat Länder, wo es Ärzteüberschuss gibt -, dann kann das natürlich dazu führen, dass man auch hier Niederlassungen aus diesem Bereich hat. Warum denn nicht? Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich gehe davon aus, dass damit das Berichtsersuchen der Landesregierung erfüllt ist. Ich möchte Ihnen eine Ordnungsmaßnahme mitteilen.

Meine sehr verehrten Abgeordneten, gestern wurden hier ab 9.30 Uhr im Landtag in größerer Zahl Flugblätter verteilt. In diesem Flugblatt wird die Thüringer CDU unsachlich angegriffen. Die Urheber dieses Flugblatts sind leider noch nicht bekannt. Ich möchte aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Verteilung von Flugblättern im Thüringer Landtag nach § 4 unserer Hausordnung verboten ist. Gegen die Verantwortlichen können und müssen Sanktionen nach der Hausordnung ergriffen werden. Darüber hinaus stellt dieses Flugblatt auch einen Verstoß gegen das Presserecht dar, indem es den falschen Verantwortlichen im Sinne des Presserechts bezeichnet. Ich habe veranlasst, dass sämtliche Flugblätter eingesammelt und die Verantwortlichen ermittelt werden. Danach wird über die Sanktionen zu entscheiden sein. Ich gehe davon aus, dass alle Mitglieder des hohen Hauses die Verteilung dieses Flugblatts missbilligen, da es gegen unsere Hausordnung erfolgt.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Da müss- ten wir es erst mal kennen, um es miss- billigen zu können!)

(Unruhe bei der CDU)

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 12 auf

Verlängerung der Laufzeit der Investitionszulage für die Sanierung und Modernisierung von Wohnungen ab 2005 Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 4/271 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/341

Die einreichende Fraktion hat keine Begründung angekündigt, da der Sofortbericht gegeben wird. Ich bitte Herrn Minister Trautvetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, nach geltendem Recht werden Investitionen im Bereich der Modernisierung von Mietwohnungen in den neuen Ländern durch eine Investitionszulage gefördert. Und in der Begründung zum Investitionszulagengesetz von 1999 heißt es hierzu ich zitiere: "Angesichts des großen Sanierungsbedarfs hat im Bereich des Wohnungswesens die Modernisierung des Bestandes von Mietwohnungen und von selbstgenutztem Wohneigentum Vorrang. Eine auf die Innenstädte eng begrenzte Förderung des Mietwohnungsneubaus soll die Sanierungsanstrengungen flankieren und zur Revitalisierung der Innen

städte beitragen. Diese Bereiche werden deshalb ab 1999 in die Investitionszulagenförderung einbezogen."

Meine Damen und Herren, diese Förderung läuft aber Ende 2004, wie nach dem Investitionszulagengesetz von 1999 vorgesehen, aus. Unbestritten wurden auf dem Gebiet der Sanierung und Modernisierung von Wohnraum und nicht zuletzt aufgrund der Gewährung von Investitionszulagen große Fortschritte erzielt. Ein Großteil des Wohnungsbestandes ist modernisiert worden. Diese Einschätzung sieht allerdings nicht darüber hinweg, dass insbesondere aus städtebaulicher Sicht - und hier vorrangig in innerstädtischen Gebieten - weiterhin ein erheblicher Instandsetzungsund Modernisierungsbedarf in unseren Mietwohnbeständen existiert. Neben diesen durchaus positiven Entwicklungen seit Einführung des Investitionszulagengesetzes im Jahr 1999 sind die neuen Länder inzwischen aber mit einem anderen Problem konfrontiert. Die demographische Entwicklung der vergangenen Jahre als auch die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung für die nächsten 15 Jahre hat zu einem deutlichen Nachfragerückgang im Mietwohnungsbereich geführt. Der sich daraus ergebende dauerhafte Wohnungsleerstand ist die gravierendste Bedrohung für die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit unserer Wohnungsunternehmen. In der Folge müssen einerseits Wohnungen in großem Umfange abgerissen werden und andererseits muss der verbleibende Bestand dauerhaft und attraktiv erhalten werden. Im Gegensatz zu den betrieblichen Investitionen haben sich also im Bereich des Wohnungsbaus die Verhältnisse drastisch verändert.

Die Landesregierung hat auf diesen Umstand mit verschiedensten Initiativen reagiert. Nicht zuletzt ist das Programm "Stadtumbau Ost" des Bundes auf eine Initiative des Freistaats Thüringen zurückzuführen und wurde mit entsprechenden Landesprogrammen schon vor einer Reaktion des Bundes vorbereitet. Die Thüringer Landesregierung gehörte in diesem Prozess der Anpassung der Förderung des Wohnungsbaus an die aktuellen Entwicklungen im Wohnungsmarkt von Anfang an zu den Vertretern, die einerseits eine Strategie der Stabilisierung des Wohnungsmarkts durch städtebaulich begründeten und geordneten Rückbau und andererseits die Unterstützung der Wohnungswirtschaft bei weiteren Investitionen in den Wohnungsbestand vorsah. In der Konsequenz wurden bereits im Jahre 2001 die Vorschriften des Investitionszulagengesetzes 1999 im Bereich des Mietwohnungsbaus durch das Steueränderungsgesetz 2001 geändert bzw. neu in das Gesetz aufgenommen. Hierdurch sollte die Förderung auf den innerörtlichen Bereich konzentriert werden. Diese Änderung war Bestandteil der zwischen Bund und Ländern abgestimmten Maßnahmen unter der Überschrift "Stadtumbau Ost".

Die differenzierten Fördersätze im Rahmen der Investitionszulage haben nach Einschätzung der Thüringer Landesregierung tatsächlich eine Vielzahl von Maßnahmen zur Wohnungsmodernisierung in innerstädtischen Gebieten befördert und überhaupt erst ermöglicht. Gleichzeitig konnte auch die gewerbliche Wohnungswirtschaft mit Hilfe der Investitionszulage weiterhin erhebliche Investitionen im Mietwohnungsbestand vornehmen und damit entsprechende Voraussetzungen schaffen, um den vom Rückbau betroffenen Mietern Alternativangebote für adäquaten Wohnraum zu unterbreiten. Dieser Prozess ist noch nicht beendet. So kommt auch eine vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen in Auftrag gegebene Wirkungsanalyse zu dem Ergebnis, dass eine Fortsetzung der Förderung durchaus sinnvoll sei, sofern die Förderung noch enger mit dem Programm "Stadtumbau Ost" verzahnt werden würde. Ausgehend von den Ergebnissen dieses Gutachtens und eigenen Einschätzungen hat der Freistaat Thüringen die Verlängerung der Investitionszulagenförderung für Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden unterstützt und dies gegenüber dem Bund auch signalisiert. Für die Thüringer Landesregierung war und ist dabei die Fokussierung der Investitionszulage auf unterstützende Maßnahmen für den Stadtumbauprozess von ausschlaggebender Bedeutung. Bei dieser Positionierung sieht sich die Thüringer Landesregierung auch in völliger Übereinstimmung mit dem Verband der Thüringer Wohnungswirtschaft und dem Bundesverband der Wohnungswirtschaft. Leider hat die Bundesregierung allerdings bis heute keine eigenen Konsequenzen aus dem von ihr beauftragten Gutachten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Investitionszulage gezogen. Bis zum heutigen Tage gibt es seitens des Bundes keinen Vorschlag zur Verlängerung oder Neuausgestaltung des Investitionszulagengesetzes. Unter den ostdeutschen Ländern bestand insoweit von Anfang an Einigkeit darüber, dass für den Fall, dass der Bund tatenlos das Auslaufen der Investitionszulage Ende 2004 abwartet, nur ein gemeinsames Vorgehen in dieser Frage zum Erfolg führen könnte.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Na super, Absprachen zählen da nicht.)

Der Freistaat Thüringen hat deshalb bereits vor Vorliegen des Gutachtens Gespräche auf Fachebene zwischen dem Bund und den anderen neuen Ländern forciert, um genau diese Einigkeit herzustellen. Im Rahmen dieser Gespräche und ergänzender Gespräche mit allen Ländern wurde deutlich, dass die alten Länder, insbesondere Nordrhein-Westfalen, einer Anschlussregelung für die Investitionszulage äußerst kritisch bzw. sogar ablehnend gegenüberstehen. Gleichzeitig zeigte sich, dass auch unter den neuen Ländern eine einvernehmliche Lösung nur

schwierig zu erreichen sein würde. Ich bin allerdings nach wie vor der Überzeugung, dass nur ein von allen ostdeutschen Ländern getragener Vorschlag Grundlage für eine mögliche gemeinsame Gesetzesinitiative sein kann. Die Thüringer Landesregierung und ich selbst haben uns genau von dieser Ansicht leiten lassen und intensiv um eine Konsenslösung mit den anderen neuen Ländern gerungen.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Wie ist denn die Auffassung von Herrn Milbradt?)

Bis vor kurzem fanden sowohl auf Fachebene als auch auf politischer Ebene hierzu intensive Gespräche statt.

Wissen Sie, Herr Matschie, wir unterhalten uns hier über die Auffassung der Thüringer Landesregierung. Welche Auffassung Herr Milbradt hat, da fragen Sie Ihre Kollegen im Sächsischen Landtag.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Wieso denn, Sie haben gesagt, es muss eine Einigung her. Auch mit...)

Ja, natürlich wäre es schön, wenn die Sachsen mitmachen würden, Frau Becker. Aber ich kann nicht die Einigung mit der sächsischen Staatsregierung herbeizwingen, da ich dort nicht zuständig bin.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Das hat auch niemand von Ihnen verlangt.)

Es konnte jedoch kein Einvernehmen für eine gemeinsame Gesetzesinitiative hergestellt werden, obwohl die Mehrzahl der ostdeutschen Länder grundsätzlich eine Verlängerung in modifizierter Form unterstützte. Es ist leider so, dass Sachsen eine Weiterführung der Investitionszulage in allen diskutierten Varianten abgelehnt hat. Unter diesen Umständen hielten alle übrigen ostdeutschen Länder ein isoliertes Vorgehen eines bzw. mehrerer Länder für nicht zielführend, da bei diesen Vorzeichen keine politischen Mehrheiten erreichbar sind. Thüringen wird daher, da nicht von Erfolg gekrönt, keine einzelne Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen. Sehr geehrte Damen und Herren, der Vorwurf der SPD, die Thüringer Landesregierung und insbesondere der Thüringer Ministerpräsident als Präsident des Bundesrates hätten sich nicht verantwortungsbewusst im Sinne der neuen Länder und der Wohnungswirtschaft für eine Anschlussregelung der Investitionszulage ab 2005 eingesetzt, entbehrt angesichts der geschilderten Fakten jeglicher Grundlage.

(Beifall bei der CDU)

Vielmehr ist der Freistaat Thüringen an exponierter Stelle für eine Fortführung der Investitionszulage in modifizierter und noch stärker auf den Stadtumbau zugeschnittener Form aktiv eingetreten. Ich würde mir wünschen, dass der Bund auf der Grundlage seines eigenen in Auftrag gegebenen Gutachtens endlich die Initiative ergreift, die Investitionszulage in modifizierter Form weiterzuführen.

Einen kleinen Moment Herr Minister, würden Sie eine Anfrage durch den Abgeordneten Kuschel beantworten?

Bitte, Herr Abgeordneter Kuschel.

Herr Minister, Sie hatten darauf verwiesen, dass insbesondere Sachsen die Verhandlungen dort blockiert hat. Können Sie uns kurz die Gründe darstellen, weshalb der Freistaat Sachsen die Verlängerung der Investitionszulage für den Bereich der Wohnungsmodernisierung nicht will?

Ich empfehle Ihnen eine entsprechende Anfrage Ihrer Kollegen im Sächsischen Landtag.