Protocol of the Session on November 11, 2004

Rechtsformänderung des Universitätsklinikums in Jena

Laut Aussagen von Mitgliedern des Personalrats und Mitarbeitern des Klinikums der Friedrich-Schiller-Universität Jena sowie diversen Presseberichten zufolge mehren sich verstärkt seit Sommer dieses Jahres Vermutungen und Behauptungen, wonach der Vorstand des Klinikums eine Änderung der Rechtsform des Klinikums anstrebe. Angeblich soll diese Änderung, mit der die Klinikumsleitung vor allem eine Erweiterung ihres Entscheidungsspielraums beabsichtige, zu einer Steigerung der Leistungseffizienz und Wirtschaftlichkeit der Einrichtung führen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat der Klinikumsvorstand gegenüber der Landesregierung bereits deutlich die Absicht geäußert, eine Rechtsformänderung des Universitätsklinikums herbeizuführen?

2. Wenn ja, welche zusätzlichen Möglichkeiten würde denn eine eventuell neue Rechtsform bieten, die durch die zurzeit existierende Rechtsform nicht realisiert werden könnten?

3. Welche Erfahrungen haben die Verantwortlichen bei der Rechtsformänderung an dem Universitätsklinikum in Leipzig gemacht?

4. Entspricht die Aussage aus Kreisen des Klinikums der Wahrheit, dass die Einrichtung nicht defizitär arbeitet und auch in Zukunft unter den heutigen Bedingungen nicht damit zu rechnen sei?

Danke. Es antwortet Minister Prof. Dr. Goebel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Seela beantworte ich namens der Landesre

gierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Klinikumsvorstand hat am 12. Oktober ein Arbeitspapier zur Beratung in einer der Sitzungen der interministeriellen Arbeitsgruppe Hochschulmedizin vorgelegt, das eine Rechtsformänderung des Klinikums der FSU vorsieht.

Zu Frage 2: Die Beratungen hierzu beginnen erst. Ein Ergebnis kann daher noch nicht mitgeteilt werden.

Zu Frage 3: Diese Frage kann aus Thüringer Sicht nicht beantwortet werden. Hierzu wurde das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst um seine Stellungnahme gebeten. Ich zitiere aus dem Antwortschreiben: "Zusammenfassend ist festzustellen, dass das aufgrund der Trennung der beiden Einrichtungen auftretende Spannungsverhältnis zwischen den Belangen der Krankenversorgung und den Belangen der Forschung und Lehre systemimmanent ist. Das in Sachsen angewandte Modell bedarf insofern einer umfassenden gegenseitigen Abstimmung. Die in Leipzig dabei aufgetretenen Schwierigkeiten sind Resultat besonderer Umstände und nicht verallgemeinerbar. Dies wird durch die Erfahrungen am Standort Dresden bestätigt." Soweit die Antwort des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst.

Zu Frage 4: Das Klinikum der Friedrich-Schiller-Universität wies bis 2001 eine ausgeglichene Bilanz aus, 2002 einen Bilanzverlust von 5,5 Mio. !++8 einen Bilanzverlust von 6,2 Mio.         diesem Jahr wie bei vielen anderen Universitätsklinika Deutschlands nicht mit einem ausgeglichenen Bilanzergebnis zu rechnen.

Danke. Es gibt eine Nachfrage.

Gibt es eine Aussage zu dem Bilanzverlust 2002, was die Ursachen dafür sind oder waren?

Das kann ich im Detail natürlich nicht sagen, da müsste man die Bilanz näher anschauen. Da muss ich Sie leider um Verständnis bitten.

Eine weitere Nachfrage des Abgeordneten Gerstenberger.

Herr Minister, Sie verwiesen bei der Antwort zu Frage 2 darauf, dass die Beratungen erst beginnen. Wer ist an den Beratungen beteiligt?

Es ist eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Beteiligung meines Hauses, des Sozialministeriums, des Finanzministeriums, des Ministeriums für Bau und Verkehr, des Rektorats der Friedrich-SchillerUniversität und des Vorstands des Klinikums.

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Danke schön. Damit kämen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/246, Abgeordneter Kuschel, PDSFraktion.

Aktuelle Situation beim Stadtumbau Ost in Thüringen

Im Rahmen des 14. Verbandstages des Verbandes der Thüringer Wohnungswirtschaft (vtw) wurde die Befürchtung geäußert, dass der Stadtumbau Ost in Thüringen gefährdet ist bzw. Stagnation droht. Begründet wurde dies mit der Nichtauszahlung der für dieses Jahr zugesagten Mittel für den Abriss bzw. Rückbau von Wohnungen infolge der erlassenen Haushaltssperre. Die Wohnungsunternehmen sind in der Regel nicht in der Lage, die für den Stadtumbau Ost benötigten Finanzmittel vorzufinanzieren. Insofern könnten die für 2004 geplanten Abrissund Rückbaumaßnahmen nicht realisiert werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche konkreten Auswirkungen hat die Haushaltssperre auf die Auszahlung der Mittel für den Stadtumbau Ost in Thüringen?

2. Welche Auswirkungen hat die Haushaltssperre auf die für Thüringen vorgesehenen Bundesmittel für den Stadtumbau Ost im laufenden Haushaltsjahr?

3. Für den Abriss oder Rückbau wie vieler Wohnungen in diesem Jahr wurden Fördermittel beantragt?

4. Wie viele Maßnahmen entsprechend Frage 3 wurden bisher realisiert?

Danke. Es antwortet Minister Trautvetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Im Haushaltsplan 2004 wurden für den Stadtumbau Ost insgesamt 32,9558 Mio.    siert. Davon entfallen 30,5546 Mio.       spricht etwa 92 Prozent des etatisierten Ansatzes auf die Auszahlung von Verpflichtungsermächtigungen aus den Vorjahren. Diese Mittel sind von der verhängten Haushaltssperre nicht betroffen. Der für 2004 geplante Kassenmitteleinsatz in Höhe von 2,4012 Mio.          B  Kassenmittelraten im Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost auf 5,402 Mio.     @ die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung erst einen Monat nach Erlass der Haushaltssperre Rechtskraft erlangt hat, konnten bisher keine Mittel an die Zuwendungsempfänger ausgereicht werden. Den Programmgemeinden wurden die aus dem Verpflichtungsrahmen 2004 resultierenden Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre bereits zugeteilt.

Zu Frage 2: Entsprechend der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2004 gemäß Artikel 104 a Grundgesetz wurden dem Freistaat Thüringen für das Kassenjahr 2004 im Stadtumbau Ost Bundesmittel in Höhe von 2,701 Mio. =%gung gestellt. Entsprechend Artikel 6 Abs. 5 der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung haben sich die Länder für den Stadtumbau zu einer Beteiligung an der Finanzierung in mindestens derselben Höhe verpflichtet. Aufgrund der derzeit geltenden Haushaltssperre können daher diese Bundesmittel bislang noch nicht in Anspruch genommen werden.

Zu Frage 3: Für das Programmjahr 2004 wurden im Stadtumbau Ost - Teilprogramm Rückbau - Fördermittel für insgesamt 7.294 Wohneinheiten beantragt. Von diesen Anträgen wurden durch die Bewilligungsbehörden Anträge für 6.806 Wohneinheiten als fachlich begründet eingestuft und bei der Zuteilung der Fördermittel entsprechend berücksichtigt.

Zu Frage 4: Von den von der Bewilligungsbehörde für das Programmjahr 2004 berücksichtigten Anträgen wurden im Rahmen des genehmigten vorzeitigen Maßnahmebeginns durch die Zuwendungsempfänger bislang 227 Wohneinheiten mit einer Wohnfläche von insgesamt 14.537 m² zurückgebaut. Ungeachtet der bestehenden Haushaltssperre konnte aufgrund eingegangener Verpflichtungsermächtigungen aus dem Verpflichtungsrahmen im Jahre 2002 und 2003 der Rückbau in Thüringen kontinuierlich fortgeführt werden. So wurde in diesem Jahr bis einschließlich dem 31.10.2004 aus den genannten Verpflichtungsermächtigungen der Rückbau von

mehr als 3.000 Wohneinheiten finanziert. Von einer Stagnation beim Stadtumbau Ost im Jahre 2004 kann insofern nicht gesprochen werden.

Danke. Gibt es Nachfragen? Abgeordneter Kuschel.

Wenn ich das so richtig verstanden habe, sind zurzeit 2,7 Mio.        und die 5,4 Mio.   1   %  Jahr vorgesehen waren im Etat, sind bisher nicht abgerufen. Können Sie eine Prognose treffen, inwieweit die Landesregierung beabsichtigt, diese Mittel teilweise oder auch vollständig bis zum 31.12.2004 zu entsperren, so dass diese noch zur Auszahlung kommen können? Können Sie eine Prognose treffen, wie viele Wohnungen von den ursprünglich ja 6.806 bis zum Jahresende dann tatsächlich noch rückgebaut und abgerissen werden?

Zum Zweiten: Es werden sicherlich noch Wohnungen zurückgebaut aus den Verpflichtungsrahmen 2002 und 2003.

Zum ersten Teil Ihrer Frage: Wir haben gerade vorhin den Nachtragshaushalt beschlossen und anhand der Zahlen, die im Nachtragshaushalt stehen, können Sie sicherlich sehen, dass wir dieses Jahr keine weiteren Bewilligungen aussprechen werden.

Danke. Eine weitere Nachfrage, Abgeordneter Gerstenberger.

Herr Minister, steht zu erwarten, dass die Landesseite Verhandlungen mit dem Bund aufnehmen wird, die 2,7 Mio.     % -  5   Haushalt einzustellen, oder ist das nicht vorgesehen?

Da würde ich ganz gern einmal zumindest den Regierungsentwurf zum Haushaltsjahr 2005 abwarten.

Eine weitere Nachfrage?

Die Frage war, ob von Landesseite vorgesehen ist, mit der Bundesregierung in dem Zusammenhang Verhandlungen aufzunehmen.

Das entscheidet der Haushaltsplanentwurf 2005, inwieweit wir überhaupt freie Kassenmittel im nächsten Jahr zur Verfügung haben, um diesen Verpflichtungsrahmen auszuschöpfen.

Danke. Weitere Nachfragen liegen nicht vor. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/253, Abgeordneter Blechschmidt, PDSFraktion.

Weiterentwicklung von Grundschulen mit rhythmisiertem Unterricht

In Thüringen gibt es Grundschulen, die an Ganztagsschulkonzepten arbeiten, welche gelenkte und freie Lernphasen mit offenen Arbeitsmethoden, Spiel und Freizeit organisatorisch miteinander verbinden.

Den Schulalltag nach kindlichen Lern-, Spiel- und Arbeitsbedürfnissen zu gestalten, planvollen Wechsel von Anspannungs- und Entspannungsphasen, Bewegungs- und Ruhephasen zu ermöglichen, heißt eine konzeptionelle und zielgerichtete Einbeziehung von Beschäftigten des Horts.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wenn es in Grundschulen einen rhythmisierten Unterricht im Sinne einer Ganztagsschule von 8.00 bis 14.30 Uhr gibt, ist es dazu notwendig, dass die Eltern ihre Kinder im Hort anmelden mit der Folge einer Gebührenlast?