Deswegen sollten wir bei dem Vorschlag alternativer Trassen, die natürlich sinnvoll sind, wenn sie weniger Natur zerstören, aber immer darauf achten, dass man nicht in Südthüringen Ruhe erzeugt und woanders ein neues Feuer anzündet. Vielen Dank.
Gibt es jetzt noch weitere Redewünsche? Das ist der Fall. Frau Abgeordnete Enders von der Fraktion der Linkspartei.PDS.
Ja, Kollegen, das muss sein. Ich möchte noch mal auf einiges antworten, was der Minister hier zum Ausdruck gebracht hat.
dass man die Daten noch einmal überprüft, die in der dena-Studie vor vielen Jahren festgeschrieben worden sind. Es ist Fakt, die dena-Studie ist nicht, und das betone ich immer wieder, die Heilige Schrift, die dena-Studie hat Prognosen aufgestellt und diese Prognosen entsprechen nicht den Tatsachen.
Das ist doch Quatsch. Das ist ganz einfach eine Forderung, die aufgemacht wird, die ganz einfach zu überprüfen ist. Warum tun Sie es denn überhaupt nicht?
Zum Zweiten - Raumordnungsverfahren: Es ist richtig, das Raumordnungsverfahren ist ein Verwaltungsakt, das wird geprüft, es können Bedenken usw. geäußert werden. Aber es besteht doch sicherlich auch die Möglichkeit, dass man ganz einfach mal die Betroffenen anhört, dass man die Bedenken, die die Betroffenen haben, zur Kenntnis nimmt. Das ist eine Forderung, die die Bürgerinitiativen aufgemacht und an uns rübergebracht haben. Dass die keine Rechtsverbindllichkeit entfalten, das ist sicherlich klar, das ist auch den Betroffenen klar. Aber sie möchten uns das ganz einfach auch rüberbringen in der Anhörung. Ich denke, es ist doch nicht zu viel verlangt, wenn man sich wirklich auch hier mal dieser Bedenken annimmt und wenn wir uns hier im Parlament mal mit diesen Fragen in den entsprechenden Fachausschüssen beschäftigen. Das, denke ich, sollte auch wichtig sein und da sollte auch der Bau- und Verkehrsausschuss hier nicht ausgenommen werden. Denn es geht einfach um das Verfahren, um die Natur und Landschaft, es geht auch um Umweltverträglichkeitsprüfung und da sollten wir uns auch damit beschäftigen.
Ich möchte noch etwas sagen, ICE-Bau: Sie erklären jetzt hier, dass wir mit allem, was aus den zukünftigen Tunneln herausgebracht wird, Täler aufschütten.
Die Deponien sind im Abschluss auch wieder rückzubauen. Es wird dort Material verarbeitet, aufgearbeitet und wird dann auch wieder rückgebaut.
(Zwischenruf Trautvetter, Minister für Bau und Verkehr: … wird renaturiert, wird Erde draufgeschüttet.)
Wissen Sie, Sie erzählen immer: Das geht nicht und das geht nicht und das geht nicht. Aber Sie lassen es auch nicht einmal überprüfen. Es wird von dieser Landesregierung nichts unternommen, auch mal eine Studie auf den Weg zu bringen, um das abprüfen zu lassen von Experten. Wir unterhalten uns hier immer wieder im Kreise. Das ist ebenfalls eine Forderung, die aufgemacht wird durch die Bürgerinitiativen, durch die Gemeinden und Städte. Ich denke, wir sollten uns dem auch nicht entziehen und auf den Weg bringen. Es ist doch wohl nicht zu viel verlangt, dass man sich das fachlich anschaut und fachlich darüber redet.
Frau Abgeordnete, der Abgeordnete Trautvetter möchte Ihnen eine Frage stellen. Bitte, Herr Abgeordneter Trautvetter, wenn Frau Enders das gestattet.
Wenn Sie behaupten, dass die Deponien bei der ICE-Trasse wieder zurückgebaut werden, dann werden Sie ja sicherlich wissen, wohin die Millionen Kubikmeter Gestein aus dem Thüringer Wald verbracht werden, wenn man die alten Täler danach nach einem zeitlichen Ablauf wieder renaturieren will. Das ist mir nicht bekannt. Ich weiß, dass die Deponien renaturiert werden, aber vielleicht liegen Ihnen andere Erkenntnisse vor und vielleicht können Sie den Landtag darüber informieren.
Das, was an den Materialien auch hervorgebracht wird, kann zum größten Teil natürlich auch wieder für Baumaßnahmen und für andere Dinge eingesetzt werden, wenn das Material aufgearbeitet worden ist. Es entstehen ja auch dort entsprechende Werke, die das tun, auch zu unserem Leidwesen teilweise.
Gibt es jetzt weitere Redewünsche? Das ist jetzt nicht mehr der Fall, so kann ich die Aussprache schließen. Ich kann offensichtlich auch davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer 1 des Antrags erfüllt ist. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Jetzt müsste ich mal fragen, weil es zum Teil sehr unterschiedlich vorgetragen wurde: Gibt es den Antrag zur Fortberatung des Berichts in einem Ausschuss? Herr Abgeordneter Höhn.
Frau Präsidentin, diesen Antrag gibt es, den hat mein Kollege Dr. Schubert schon zweimal gestellt. Wir beantragen die Fortberatung des Berichts in Ziffer 1 im Wirtschaftsausschuss und ergänzend dazu begleitend - nein, Entschuldigung, es geht nur in einen.
Genau, das haben Sie nämlich genauso in zwei Ausschüssen beantragt und da wussten wir nicht, auf welchen Teil des Antrags sich das bezog. Also, wir wollen die Fortberatung im Wirtschaftsausschuss abstimmen, vorausgesetzt, die Fraktionen, die das beantragt haben, stimmen dem zu. Die SPD-Fraktion stimmt dem sicher zu, die CDU-Fraktion stimmt dem nicht zu und dann brauche ich die Linkspartei.PDS nicht zu fragen, denn ein Widerspruch reicht, um diesen Antrag zu verhindern, so dass wir also über diese Fortberatung nicht abstimmen können. Worüber wir aber abstimmen können, das ist die Überweisung der Nummer 2 des Antrags an die Ausschüsse und da haben wir vernommen: Ausschuss für Bau und Verkehr, Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit und Ausschuss für Naturschutz und Umwelt. In dieser Reihenfolge lasse ich das jetzt abstimmen.
Wer der Überweisung der Ziffer 2 des Antrags an den Ausschuss für Bau und Verkehr zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön, das ist eine Mehrheit. Ich bitte jetzt einmal um die Gegenstimmen. Es gibt eine ganze Reihe von Gegenstimmen und Stimmenthaltungen gibt es nicht. Die Überweisung an den Ausschuss für Bau und Verkehr ist aber erfolgt.
Nun stimmen wir über die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit ab. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Eine Mehrheit von Gegenstimmen hat sich gegen die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit ausgesprochen.
Nun stimmen wir ab über die Überweisung der Nummer 2 des Antrags an den Umweltausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Mit einer Mehrheit von Gegenstimmen ist diese Überweisung abgelehnt worden, die Nummer 2 des Antrags wird demzufolge ausschließlich im Ausschuss für Bau und Verkehr behandelt.
Wissenschaftliche Hilfskräf- te an Thüringer Hochschulen Beratung der Großen Anfra- ge der Fraktion der Linkspar- tei.PDS und der Antwort der Landesregierung - Drucksa- chen 4/2133/2395 - auf Verlan- gen der Fraktion der Linkspar- tei.PDS dazu: Unterrichtung durch die Prä- sidentin des Landtags - Drucksache 4/2599 -
Ich frage jetzt in Richtung der Linkspartei, ob sie das Wort zur Begründung ihres Antrags wünscht. Das ist nicht der Fall. So kann ich die Beratung eröffnen und rufe für die CDU-Fraktion den Abgeordneten Seela auf.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, nach der großen hochschulpolitischen Debatte zum Thüringer Hochschulgesetz erleben wir heute die „Große“ hochschulpolitische Anfrage der Fraktion der PDS, zugegeben, mit einem doch sehr eingeengten, begrenzten Thema, nämlich einem Thema, das sicherlich alle interessiert: Wissenschaftliche Hilfskräfte an Thüringer Hochschulen. Da entsteht schon bei mir die Frage oder auch der Wunsch, da hätte ich mich natürlich schon gefreut, wenn hier vielleicht doch zuerst die Linkspartei.PDS das Wort ergriffen hätte, weil bei mir doch einige Fragen entstehen, welchen Sinn und welchen Zweck hat die Große Anfrage. Jetzt kann ich nämlich nur im Nebel stochern, weil ich nicht so genau wusste, welche Zielstellung denn Ihre Große Anfrage hatte, aber Vermutungen habe ich natürlich und vielleicht liege ich ja richtig und vielleicht kann ja Frau Hennig das eine oder andere dann ergänzen oder mich auch berichtigen. Aber zur Verfahrensweise vielleicht auch noch eine Bemerkung: Wenn Sie sich einmal die Große Anfrage anschauen, doch sehr übersichtlich, 8 Punkte, wäre es natürlich, denke ich mal, günstiger gewesen, diese Große Anfrage als normale Kleine Anfrage (von Frau Hennig) einzubringen, Material zu sammeln, das jetzt auch vorliegt, das hätten Sie auch bekommen, das gleiche Material, und dann hätte man das, es ist mein Wunsch, meine Vorstellung, ausführlich, ausgiebig im entsprechenden Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien im Januar behandeln können. Dann hätten wir wenigstens einen Punkt gehabt im Januar, dann hätten wir nämlich auch eine Sitzung veranstalten können, nämlich eine Sitzung des Ausschusses, aber so hatten wir nur einen Punkt, da mussten wir die Sitzung ausfallen lassen. Ja, das
Die Antwort ist sehr ausführlich, liegt allen vor, natürlich gibt es hier schon einen Erkenntnisgewinn, den ich durchaus zugeben muss. Es steht sicherlich außer Zweifel, dass wissenschaftliche Hilfskräfte einen wertvollen Beitrag leisten, dass sie unersetzbar sind in unseren Hochschulen; es gibt ja eine gewisse Anzahl von Hilfskräften, die dürfte Ihnen, glaube ich, auch bekannt sein, ca. 2.300 wissenschaftliche Hilfskräfte. Der Erkenntnisgewinn, zumindest auch für mich und hundertprozentig für Sie, ist jetzt klar, dass man bei wissenschaftlichen Hilfskräften noch einmal differenziert in zwei Gruppen, wissenschaftliche Hilfskräfte mit Hochschulabschluss und wissenschaftliche Hilfskräfte - jetzt kommt es, das wäre wahrscheinlich Ihre Stoßrichtung gewesen - ohne Hochschulabschluss, nämlich studentische Hilfskräfte. Aufgrund der Vielzahl Ihrer Kleinen Anfragen, die Sie dann doch noch gestartet haben, Frau Hennig, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass natürlich die Stoßrichtung Ihrer Großen Anfrage mehr in diese Richtung geht, studentische Hilfskräfte. Sie nicken, Sie stimmen mir zu, gut.
Ich hatte da noch ein paar Probleme herausgesucht, die vielleicht interessant wären. Aber bevor ich dazu komme, vielleicht noch einmal Sinn und Zweck einer Großen Anfrage: Der erste Sinn oder Zweck einer Großen Anfrage wäre, wenn Sie eine Entwicklung positiv darstellen wollen, begleiten wollen. Das dürfte in dem Fall - da er von Ihnen kommt - wahrscheinlich nicht der Fall sein. Also dürften Sie dann doch mehr die kritischen Punkte heraussuchen.
Ich will aber zu den Tatsachen zurückfinden, nämlich Tatsachen sind ja Folgende, die sind Ihnen, glaube ich, zum großen Teil auch in der Antwort des Ministeriums gegeben worden: Wir haben einen durchaus positiven Trend, wenn man einmal die Zahlen hernimmt. Im Jahr 2000 hatten wir eine Anzahl von wissenschaftlichen Hilfskräften, also beide Gruppen, von ca. 1.600, ich glaube 1.659, da lege ich mich nicht ganz genau fest. Im Jahr 2005 hatten wir eine Anzahl von ca. 2.300, also immerhin eine dramatische Steigerung von wissenschaftlichen Hilfskräften. Man sieht hier klar und deutlich einen durchaus positiven Trend. Wenn ich das Verhältnis einmal umrechne, da liegt Thüringen in einem guten Mittelfeld, eine wissenschaftliche Hilfskraft betreut ca. 23 Studenten. Damit liegen wir in der Tat im guten deutschen Mittelfeld.
Darüber hinaus noch einmal kurz, was wissenschaftliche Hilfskräfte zu leisten haben, nachdem die Definition Ihnen ja durch das Kultusministerium gegeben wurde. Sie leisten wertvolle Arbeit natürlich in der Lehre und in der Forschung. Sie leisten sehr
wertvolle Arbeit bei der Betreuung von Studierenden, als Tutor zum Beispiel. Oder sie leisten wertvolle Arbeit in den entsprechenden Bibliotheken und Instituten. Das steht auch außer Zweifel.
Jetzt natürlich - weil ich mir die Fragen gestellt habe, welchen Sinn und Zweck hat Ihre Große Anfrage - die Problemstellung, was Probleme sein könnten, die ich aber nicht als Probleme eruieren möchte. Das A und O, wenn man wissenschaftliche Hilfskräfte fragt, das habe ich in meinem persönlichen Umfeld gemacht, es waren aber auch studentische Hilfskräfte, Frau Hennig: Wie zufrieden seid ihr denn mit eurer Stellung als wissenschaftliche Hilfskraft, studentische Hilfskraft? Da habe ich durchweg positive Antworten bekommen, aber es könnte natürlich mehr „Kohle“ geben. Frau Hennig, das hören Sie wahrscheinlich auch. Ich sage es so lapidar, wie ich die Antwort bekommen habe. Aber auch hier gibt es eine klare Vereinbarung zwischen den deutschen Ländern aus dem Jahr 1986 und dieser Vereinbarung haben sich alle neuen Länder angeschlossen. Auch hier liegen wir in einem sehr positiven Schnitt - das steht ja in der Antwort drin -, 90 bzw. 92,5 Prozent zahlen wir vom sogenannten Westsatz. Das sind natürlich nicht 100 Prozent, das ist ganz klar, aber es wird ja in allen anderen Berufsbereichen, in den meisten Berufsbereichen in den neuen Ländern auch noch nicht 100 Prozent bezahlt. Warum - wäre meine Frage - sollen wir in dem Fall gerade anfangen, wo man auch akzeptieren muss, dass jeder Student, der in den Genuss einer Stelle als studentische Hilfskraft kommt, natürlich sehr froh und glücklich ist, dass er hier eine entsprechende Stellung bekommen hat.
Hier gibt es klare Vorgaben durch diese Vereinbarung mit den deutschen Ländern. Natürlich gibt es noch eine Zusatzvereinbarung, eine Auflage seitens der Finanzminister bzw. unserer Finanzministerin, die den Maximalspielraum hier nicht ausschöpft, deswegen ein geringerer Besatz. Das zweite Problem, was Sie vielleicht dann als Problem anführen, weiß ich ja nicht, könnte natürlich dann der Urlaub sein. Aber auch das ist klar geregelt, nämlich hier gibt es 24 Werktage Urlaub. Ich könnte jetzt das amerikanische Beispiel einbringen. Der amerikanische Arbeitgeber bekommt 10 Werktage Urlaub. Das Beispiel muss man aber nicht anbringen. Das, was ich auch vermute, was Sie vielleicht anführen könnten, weil Sie das in der Vergangenheit öfters angeführt haben, sind die Vertretungsrechte. Auch hier gibt es klare Unterschiede, das ist Ihnen ja wahrscheinlich auch bekannt. Bei den wissenschaftlichen Hilfskräften mit Abschluss ist das klar geregelt. Das ist im Thüringer Personalvertretungsgesetz klar geregelt. Die können sich bei den Gremienwahlen klar beteiligen. Es gibt dann noch den Unterschied zu den wissenschaftlichen Hilfskräften ohne Abschluss. Da diese studentischen Hilfskräfte Mitglieder Thüringer
Hochschulen sind, können sie sich klar und deutlich bei den Gremien, d.h. Studierendenrat, einbringen bei der Wahl und natürlich auch bei der Mitarbeit dieser Gremien. Also auch hier ist die Vertretung gewährleistet.
Der nächste Punkt - auch den habe ich in meinem Umfeld hinterfragt - ist die Ausstattung. Müsst ihr denn eure Rechner, eure Fax-Geräte oder Papier mitbringen? Das ist nicht so, das ist klar verneint worden. Hier gibt es eine klare Betreuung. Hier können die Ressourcen der Lehrstühle oder Einrichtungen, wo dann die studentischen Hilfskräfte arbeiten und zum Einsatz kommen, genutzt werden. Mir gegenüber ist das zumindest nicht als Problem angezeigt worden.
Da habe ich noch weiter geforscht und habe mir auch die umfangreiche Zuarbeit intensiv angeschaut. Herzlichen Dank an die Landesregierung für die umfangreiche Arbeit. Also noch mal ein kleiner Nebensatz. Wir haben ja im Thüringer Hochschulgesetz das Berichtswesen etwas eingedämpft. Gott sei Dank, darüber bin ich sehr froh. Diese Vorlagen fördern natürlich das Berichtswesen. Das ist sehr nützlich, dass wir jetzt diese Unterlagen haben. Wie gesagt, herzlichen Dank. Ich habe es mir noch mal unter kritischen Fragen, die etwa von der Linkspartei.PDS kommen könnten, angeschaut.
Ich habe vermutet, dass vielleicht der Anteil der weiblichen studentischen Hilfskräfte gering ist oder zu kurz kommt dabei. Ich habe dann festgestellt, nachdem ich mir alles angeschaut habe, dass die Ausgewogenheit durchaus vorhanden ist. Also es ist eine fast 50-prozentige Ausgewogenheit zwischen weiblichen und männlichen studentischen Hilfskräften vorhanden. Eine Ausnahme gibt es, aber dafür gibt es auch einen Grund. Es ist die TU Ilmenau. Hier habe ich natürlich einen höheren Besatz von männlichen studentischen Hilfskräften feststellen können. Aber das liegt sicherlich daran, wenn man sich einmal in der Universität umschaut, dass die Studienfächer vor allem bedauerlicherweise zu einem Höchstbesatz von männlichen Studierenden belegt werden. Dort haben wir leider wenig weibliche Studierende, deswegen dann diese umgekehrte Relation, dass wir einen höheren männlichen Anteil haben. Im Grunde genommen haben wir bei allen Zahlen hier, die wir vorgelegt bekommen haben, eine relativ gute Ausgewogenheit.
Dann komme ich zu einem - was mir zumindest aufgefallen ist - wirklichen Problem, auf das Sie aber wahrscheinlich doch nicht so eingehen wollten, weil Sie vermutlich die studentischen Hilfskräfte mit abgeschlossenem Hochschulstudium mehr im Auge hatten. Hier ist es in der Tat so, wenn ich noch mal zu der Vergütung zurückkomme, dass diese Personen -
ich muss immer im Blick haben, dass diese Personen ungefähr ein Viertel der Gesamtzahl von wissenschaftlichen Hilfskräften ausmachen - in Anbetracht ihrer abgeschlossenen Hochschulausbildung durchaus doch eine höhere Vergütung verdient hätten. Das ist in der Tat ein Problem, was ich hier vielleicht erkennen würde, was man vielleicht auch in weiteren Debatten noch behandeln sollte.
Das wäre es aus meiner Sicht, wie gesagt. Ich konnte dies nur vermuten, weil ich gern erst Ihren Beitrag gehört hätte. Ich kann nur noch mal anbieten, mich dann noch mal zu Wort zu melden, wenn ich dann noch Ihre Argumente höre. Das interessiert mich wirklich, das Ziel und der Zweck Ihrer „Großen“ hochschulpolitischen Anfrage. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Kultusministerium hat den Landtag bei seiner Antwort zur Großen Anfrage, die nicht ganz so groß war, der Linkspartei.PDS mit knapp zweieinhalb Seiten Text und 55 Seiten tabellarischen Anlagen erfreut. Dank auch von meiner Person an das Kultusministerium für dieses sehr umfangreiche Werk der Antwort.
Wenn man sich dann aber durch diesen ganzen Papier- und Zahlenwust durchgearbeitet hat, kommt man hinsichtlich der Situation der studentischen Hilfskräfte, um die scheint es ja der Linkspartei.PDS trotz des etwas irreführenden Titels in ihrer Anfrage hauptsächlich zu gehen, an den Thüringer Hochschulen zu zwei wesentlichen Einschätzungen:
Zum einen hat die Zahl studentischer Hilfskräfte im abgefragten Zeitraum, das sind die Jahre 2000 bis 2005, an den Hochschulen insgesamt bei durchschnittlich über 1.900 gelegen. Das ist schon auf den ersten Blick eine hohe Zahl. Verstärkt wird dieser Eindruck noch dadurch, dass nach den aktuellsten Daten im Jahr 2005 die studentischen Hilfskräfte an nahezu allen Hochschulen einen Anteil von über 20 Prozent der Beschäftigten stellen. Lediglich an der Hochschule für Musik liegt die Quote bei 17,5 Prozent. An der FSU Jena dagegen erreicht sie einen Spitzenwert von weit über 30 Prozent. Teilweise noch erheblich höhere Beschäftigtenanteile ergeben sich mit Blick auf die einzelnen Lehr- und Forschungsbereiche der jeweiligen Hochschulen. Ich will das hier
nicht näher ausführen. Wer mag, kann das den umfangreichen Anlagen der Großen Anfrage entnehmen. Festzuhalten ist aber auf jeden Fall, studentische Hilfskräfte sind ein unverzichtbarer Bestandteil der universitären Arbeits-, Lehr- und Forschungsstrukturen in Thüringen. Nicht allein quantitativ gesehen, sondern oftmals eben auch qualitativ leisten sie wichtige Unterstützung für ihre Fachbereiche.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist aber nur die eine Seite der Medaille, die andere strahlt nicht allzu sehr. Der Antwort der Landesregierung ist nämlich auch zu entnehmen, dass die Entlohnung studentischer Hilfskräfte in Thüringen im deutlichen Widerspruch zur quantitativen und qualitativen Bedeutung der von ihnen erbrachten Arbeitsleistungen steht. Aufgrund einer Festlegung des Finanzministeriums erhalten studentische Hilfskräfte in Thüringen seit 2004 an Universitäten eine Stundenvergütung von 6,53 € und an Fachhochschulen von 4,73 €. Damit liegt Thüringen im Ostländervergleich auf dem letzten Platz. In den anderen neuen Bundesländern beträgt die Studentenvergütung an Universitäten 6,95 € und an Fachhochschulen 4,83 €. Das sind zwar keine riesigen Diskrepanzen, aber ich denke doch, dass Thüringen gut beraten wäre, die studentischen Hilfskräfte von heute, die ja oftmals den wissenschaftlichen Nachwuchs von morgen bilden sollen, so zu bezahlen, wie es in Ostdeutschland nun einmal üblich ist.