Protocol of the Session on March 1, 2007

Verehrte Kollegen von der Linkspartei.PDS, der Bürgerbeauftragte nach Ihrem Idealbild ist kein Beauftragter für die Belange der Bürger, sondern eine beim Landtag angegliederte Instanz der parlamentarischen Kontrolle, eine Instanz, die vielleicht Ihre Arbeit als Oppositionspartei unterstützen soll. Die Bezeichnung heißt aber „Bürgerbeauftragter“ und nicht „PDS-Beauftragter“ und das wird er auch nicht werden.

(Beifall bei der CDU)

Die Erarbeitung von Gesetzesinitiativen und Anträgen ist die ureigenste Aufgabe des Parlaments. Mit einem Bürgerbeauftragten nach Ihren Vorstellungen müssten Sie sich schon langsam die Frage stellen lassen, welche Daseinsberechtigung Sie dann überhaupt noch haben. Es ist doch bemerkenswert, mit welcher Leichtigkeit Sie feststellen, dass der Bürgerbeauftragte dann auch mit mehr Personal und damit auch mit mehr Geld auszustatten ist, was er durch seine eigene Arbeit, nämlich Einflussnahme auf effektiveres Verwaltungshandeln, wieder einsparen soll. Das ist abenteuerlich, das ist lebensfremd.

(Beifall bei der CDU)

Wenn wir in ein paar Monaten an dieser Stelle den nächsten Doppelhaushalt beraten, werden Sie, meine Damen und Herren von der Linkspartei.PDS, wieder ein vollkommen anderes Lied anstimmen und das, meine Damen und Herren, ist schlicht nicht seriös.

Wir sehen es durch die klare Aufgabenteilung mit dem Petitionsausschuss als gerechtfertigt an, den Bürgerbeauftragten mit einer B 3 zu besolden.

Sehr geehrte Damen und Herren, nun lassen Sie mich noch auf einige inhaltliche Auffälligkeiten des Gesetzentwurfs der Linkspartei.PDS eingehen:

Genauso wie wir wollen Sie, dass künftig keine Doppelbearbeitung von Petitionen durch den Petitionsausschuss einerseits und den Bürgerbeauftragten andererseits stattfindet. Das ist zunächst erst einmal richtig. Aber statt einer klaren Aufgabenabgrenzung, die wir mit der Definition des Petitionsbegriffs und der daraus resultierenden Abgrenzung zu den Bürgeranliegen vorschlagen, schaffen Sie eine Allzuständigkeit für parlamentarische Vorgänge und jegliches Drinherumrühren im Verwaltungshandeln, also einen regelrechten Gemischtwarenladen. Zudem schreiben Sie in Ihrem Entwurf, dass die Zuständigkeiten des Petitionsausschusses unberührt bleiben sollen. Wenn Sie die alleinige Zuständigkeit der Bearbeitung von Petitionen beim Petitionsausschuss verankern wollen, dann frage ich mich, warum der Bürgerbeauftragte nach § 5 Abs. 5 Ihres Entwurfs an ihn gerichtete Petitionen dem Ausschuss - und da zitiere ich jetzt - „mit einer Stellungnahme zuleiten soll“. Das heißt doch nichts anderes, als dass der Bürgerbeauftragte auch zukünftig Petitionen wieder bearbeiten soll. Aber genau das wollen wir ändern, weil wir genau da herkommen. Herr Hahnemann, da sind Sie mit Ihren Ausführungen nicht ganz auf der Höhe des Geschehens, denn die Kollegen von Ihrer Partei, die dort auch im Petitionsausschuss sitzen, müssten Ihnen eigentlich sagen können, dass es genau die Fälle sind, wo wir sagen, das muss straffer geregelt werden und wir brauchen nicht ein Draufschauen von zwei Institutionen auf eine Petition.

Ich möchte aber noch auf einen anderen Fehler in Ihrem Gesetzentwurf hinweisen. Unter der Überschrift „Rechtsstellung, Amtsverhältnis“ verweisen Sie in § 3 Abs. 2 auf die dem Bürgerbeauftragten nach § 3 Abs. 1 Satz 2 zustehenden Bezüge. Die Bezüge regeln Sie aber erst in Absatz 2. Ähnlich falsch ist die Höhe des Ruhegehalts. Das Beamtenversorgungsgesetz, nach dem sich die wiedergegebene Prozentzahl richtet, ist vor einiger Zeit novelliert worden.

Meine Damen und Herren, ich will mich auch an dieser Stelle heute nicht weiter in die Details Ihres Entwurfs verlieren, aber die eben erwähnten Fehler sind symptomatisch für die Art, wie dieser Gesetzentwurf entstanden ist. So wie Sie Ihren Petitionsgesetzentwurf bei der CDU-Fraktion abgeschrieben haben, haben Sie Ihren Bürgerbeauftragtengesetzentwurf munter aus dem Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz, aus dem Bürgerbeauftragtenge

setz aus Mecklenburg-Vorpommern und weiß Gott woher sonst noch zusammengestückelt. Da kann es natürlich passieren, dass am Ende nichts mehr Sinn ergibt und Widersprüche auftreten.

Wir wollen Ihnen bei der Findung der richtigen Einsichten auch gerne helfen. Ich beantrage deshalb die Überweisung der Anträge federführend an den Petitionsausschuss und mitberatend an den Justizausschuss. Auf die mit den vorliegenden Gesetzen zusammenhängenden Anträge zur Geschäftsordnung gehe ich an dieser Stelle nicht ein. Die sollen natürlich ebenfalls mit an die genannten Ausschüsse überwiesen werden. Ich hoffe, dass, wenn wir die Beratung im Ausschuss ohne öffentliche Bühne fortsetzen, Sie dann wieder zu der eigentlich im Petitionsausschuss vorherrschenden Sachlichkeit zurückfinden und dass wir schnell zu einem Ergebnis kommen. Denn erst wenn wir die rechtlichen Grundlagen neu geordnet haben, werden wir auch einen neuen Bürgerbeauftragten hier im Haus wählen, und das hoffentlich noch vor der Sommerpause. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Pelke zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich bin ehrlicherweise froh, dass wir uns hoffentlich einig sind, die Gesetzentwürfe und alles, was damit im Zusammenhang steht, an die Ausschüsse zu überweisen. Denn es zeigt sich immer wieder, dass eine öffentliche Bühne einer sachlichen Diskussion mehr oder weniger nicht zuträglich ist. Der Ehrlichkeit halber, Herr Dr. Hahnemann, muss man natürlich auch, wenn Sie als Nichtausschussmitglied die Kritik an der Ausschussarbeit hier von sich geben, sagen, dass man über die tatsächlichen Vorgänge und die tatsächliche Zusammenarbeit in diesem Petitionsausschuss vielleicht mangelhaft informiert wurde. Das ist schade, weil wir bislang in diesem Petitionsausschuss - und ich sage das ausdrücklich noch einmal - auch nach dem Vorsitzendenwechsel, der ja durchgeführt worden ist, eine vernünftige und nicht parteipolitisch orientierte Arbeit miteinander bestreiten.

(Zwischenruf Dr. Zeh, Minister für Sozia- les, Familie und Gesundheit: Das muss kein Widerspruch sein.)

Ja, genau. Aber wenn jetzt hier unterstellt wird, dass im Petitionsausschuss Entscheidungen auch partei

lich orientiert werden, dann, glaube ich, ist es doch notwendig, dass wir das als Mitglieder des Ausschusses richtigstellen.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt in diesem Landtag noch die Möglichkeit, an bestimmten Dingen gemeinsam zu arbeiten, ja, sogar gemeinsame Beschlüsse, Anträge und Resolutionen zustande zu bringen. Ich will mal ein Beispiel sagen, weil ich da sehr stolz darauf bin, dass dieser Landtag eine gemeinsame Erklärung zustande gebracht hat, als es darum ging, sich gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit zu positionieren.

(Beifall bei der SPD)

Ich will an dieser Stelle - ich denke, aus gutem Grund - auch noch mal deutlich sagen, das hat sich an anderer Stelle aus einer Zusammenarbeit im Petitionsausschuss ergeben, weil wir selber in unserer Arbeit erkannt haben, die Arbeit muss gestrafft werden, die Kompetenzen zwischen Petitionsausschuss und Bürgerbeauftragten müssen klarer geregelt werden, wir müssen noch effektiver arbeiten im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Das muss man an dieser Stelle mal deutlich sagen. Dann gab es einen Vorentwurf der CDU-Fraktion und mit diesem Vorentwurf haben wir uns - alle Sprecher, auch der anderen Fraktionen - beschäftigt. Wenn ich an einem solchen Vorentwurf mitarbeite, dann muss ich nicht noch mal das Fahrrad neu erfinden, sondern dann bringe ich meine Überlegungen in diesen Vorentwurf ein und dann versuchen wir etwas Gemeinschaftliches zu machen. Ein gemeinschaftliches Ansinnen ist dann letztendlich doch nicht zustande gekommen, aber, ich glaube, so ehrlich muss man sein, es hat eine Fraktion eine Vorarbeit gemacht, die anderen haben mitgearbeitet. Mittlerweile hat eine andere Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Wir haben das nicht getan, wir haben unsere Notwendigkeiten vorher mit angebracht, was uns nicht gefallen hat. Und das, was uns jetzt noch offenkundig nicht gefällt, werden wir in der Diskussion, die ja kommt, und auch noch einmal resultierend aus dem, was uns aus einer Anhörung zugearbeitet wird, entsprechend bewerten. Ich halte das für den richtigen Werdegang, aber dann soll man auch so ehrlich sein und soll das deutlich sagen. Im Übrigen noch einmal ein Hinweis an die Kollegen der CDU-Fraktion: Ich wünschte mir eine solche Art der Zusammenarbeit, wenn es um vernünftige Vorschläge anderer Fraktionen geht, dass ein Entgegenkommen von Ihrer Seite auf die anderen Fraktionen auch einmal möglich wäre.

(Beifall bei der SPD)

Vielleicht lernt ja der eine oder andere Fachausschuss aus dieser Zusammenarbeit des Petitionsausschusses.

Worum geht es eigentlich? Es wird ein Bürgerbeauftragter gewollt, der den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung trägt und dafür alle Kompetenzen hat. Da, Herr Dr. Hahnemann, bin ich mit Ihnen einig, denn wir haben als SPD-Fraktion, Sie werden sich sicherlich noch entsinnen, bereits Anträge diesbezüglich eingebracht und wollten den Bürgerbeauftragten mit mehr Kompetenzen ausstatten. Dieser Antrag hat hier leider Gottes keine Mehrheit gefunden. Oftmals verwechselt man bei solchen Diskussionen das Amt auf der einen Seite und die Person auf der anderen Seite. Letztendlich macht natürlich auch die entsprechende Besetzung eines Amtes, mit welcher Person auch immer, aus, wie die Arbeit geleistet wird. Insofern hatten wir als SPDFraktion relativ deutliche Kritik, nicht am Amt des Bürgerbeauftragten, das haben wir immer gewollt, sondern an der Person, die dieses Amt ausgeführt hat. Deswegen hatten wir auch bereits 2006 einen Antrag auf Abberufung des Bürgerbeauftragten eingebracht, nicht weil uns das alles als überflüssig vorkommt, sondern weil aus unserer Sicht die Arbeit nicht ordentlich ausgeführt worden ist.

Wenn man jetzt - und da komme ich auf die Veränderungen, die die SPD-Fraktion eingebracht hat, was die Wahlmodalitäten des Bürgerbeauftragten angeht, da sind wir uns ja mit der Linkspartei einig - möchte, dass ein Bürgerbeauftragter im Interesse der Bürgerinnen und Bürger den Finger in die Wunde legt, Missstände in Verwaltungen, Ministerien offenkundig macht, dann muss er natürlich auch die Möglichkeit haben, Lösungswege aufzuzeigen, sich öffentlich äußern zu dürfen und das in allen Ausschüssen und natürlich auch in diesem Landtag. Dazu braucht er eine entsprechende Rückenstärkung und die kann ihm nur gewährleistet werden, wenn er nicht nur von der Mehrheitsfraktion die Unterstützung bekommt, sondern mit zwei Dritteln dieses Gremiums gewählt wird.

(Beifall bei der SPD)

Das ist dann auch wieder in sich logisch; Dr. Hahnemann hatte darauf verwiesen, weil sich auch die Abwahlmodalitäten auf eine Zweidrittelmehrheit beziehen, dann kann nur so etwas Vernünftiges daraus werden.

Das sind im Wesentlichen die Dinge, die wir auch notwendigerweise zu regeln erachten. Der Petitionsausschuss wird ja bereits heute im Anschluss an die Plenarsitzung zusammenkommen und über die Frage diskutieren, wer zu einer Anhörung mit einbezogen wird. Die Variante, eine mündliche Anhö

rung zu machen, halte ich durchaus für sinnvoll. Letztendlich kann aber auch in einer schriftlichen Anhörung über das, was im Moment auf dem Tisch liegt, geredet werden. Wir wollen die Stärkung der Kompetenzen des Bürgerbeauftragten und deswegen wollen wir ihn auch nicht mit anderen Arbeiten zuschütten. Das ist eine kritische Bemerkung auch in Ihre Richtung, Gutachten anzufertigen und andere Dinge zu erledigen, wofür es Einrichtungen in diesem Hause gibt, sprich, den Wissenschaftlichen Dienst, der immer unparteiisch, parteiübergreifend, sachlich und korrekt gearbeitet hat. Ich glaube, dann muss man so eine Arbeit nicht noch einmal an einer anderen Stelle neu erfinden, nur um möglicherweise bei der Gehaltsstruktur bleiben zu können. Das, glaube ich, ist nicht der richtige Weg.

Was Ihre Änderungen des Petitionsausschussgesetzes angeht, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linkspartei: Ich sage es auch noch einmal deutlich, weil ich es für ein grundsätzliches Problem halte, nämlich die Verfahrensweise bei Ihrem Petitionsausschussgesetz § 15: Die Sitzungen des Petitionsausschusses sind grundsätzlich öffentlich. Sie sind vertraulich, soweit dies vom Petenten verlangt wird. Die Erfahrungen, die ich in den Jahren sammeln konnte, was diese Sitzungen angeht, es geht teilweise - und Sie, Dr. Hahnemann, haben es angesprochen - um wirklich sehr heikle, um sehr persönliche Situationen, Krisen, Probleme, die offenkundig diskutiert werden müssen. Ich halte es für falsch, dieses in öffentlicher Sitzung zu tun, aus zwei verschiedenen Gründen,

(Beifall bei der SPD)

einmal im Interesse des Petenten und einmal auch im Interesse derer, die die Situation zu klären haben. Sie selber haben auf Situationen bei ALG-IIEmpfängern verwiesen. Es gibt ganz persönliche Probleme von Nachbarschaftsstreitigkeiten, von ganz anderen Dingen, die - und deswegen war es mir auch immer so wichtig, das noch mal anzusprechen - gar nicht in irgendeiner Form parteilich, schon gar nicht parteipolitisch geklärt werden können, sondern hier geht es um ganz andere Verfahrensweisen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass wir das, was wir bislang im Interesse der Petenten hinbekommen haben in nicht öffentlicher Sitzung, uns in öffentlicher Sitzung nicht gelingen wird. Eine solche Form, ich sage es einfach mal so, von populistischem Gedankengut, nicht im Sinne von positiver Transparenz, halte ich im Interesse der Betroffenen für nicht günstig. Deswegen werden wir dieses ablehnen.

Insofern sei auch mal darauf verwiesen, wir haben das auch immer deutlich gemacht: Der Petitionsausschuss ist ein Ausschuss, der den politischen Gegebenheiten bzw. den Entscheidungen, den Geset

zen Rechnung tragen muss. Der Petitionsausschuss ist kein Ausschuss, der als politisches Allheilmittel im Nachgang Dinge klären kann, die vorher schon politisch entschieden worden sind. Da kann allerdings jeder - und wie oft geben wir Petitionen weiter zur Mitberatung an die Fachausschüsse, jeder Fachausschuss und auch der Landtag selber - seine politischen Lehren aus diesen Dingen ziehen und natürlich auch entsprechend handeln. Insofern sahen wir auch als SPD-Fraktion den Änderungsbedarf am Petitionsgesetz überschaubar und mit den vorliegenden Entwürfen, die sicherlich in Einzelfällen auch noch zu verändern sind, eigentlich abgegolten. Ich wünsche mir insgesamt eine intensive und eine sachgerechte Diskussion der Gesetzentwürfe und all der Dinge, die dazugehören, im Petitionsausschuss federführend, natürlich auch im Justizausschuss. Ich hoffe, dass wir da doch gemeinschaftlich, so wie wir es eigentlich im nicht öffentlichen Rahmen immer getan haben, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger von Thüringen zurande kommen. Danke schön.

(Beifall bei der CDU, SPD)

Es liegen mir jetzt keine weiteren Redeanmeldungen vor, doch, Frau Abgeordnete Sedlacik von der Fraktion der Linkspartei.PDS.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ganz unaufgeregt möchte ich Sie bitten, mir zuzuhören, denn Herrn Hahnemann haben Sie offensichtlich nicht richtig zugehört. Das, was Sie uns vorwerfen, haben Sie selbst getan, nämlich parteipolitisch gefärbte Unterstellungen. Deshalb habe ich mich jetzt erst zu Wort gemeldet, um auch die Chance zu nutzen, gleich darauf eingehen zu können.

Ich möchte etwas theoretisch ausholen. Auch wenn Sie uns als Linkspartei immer unterstellen, dass wir demokratiefeindlich wären, ich sage Ihnen hier auch von diesem Pult noch einmal: Demokratie lebt vom Engagement und von tatsächlicher Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Ja, und die Bürger haben Probleme, mit denen sie sich an uns oder eben an den Bürgerbeauftragten wenden. Ich sage Ihnen, nur wo Bürgerinnen und Bürger sich einbringen können, wo sie mitreden, wo sie mitentscheiden können, nur da kann Demokratie auch auf Dauer funktionieren. Die Demokratie fußt auf mehreren Säulen, eine davon ist die direkte Demokratie. Ich bin der Meinung, diese direkte Demokratie brauchen wir auch zur Stärkung des Petitionsrechts. Wir haben es gehört, das Petitionsrecht ist gegenwärtig zersplittert in mehrere rechtliche Grundlagen. Auf dem heutigen Stand

hat es Grenzen, und deshalb beraten wir heute die Gesetzentwürfe. Die Verbesserung und Einführung direktdemokratischer Elemente in das repräsentativ demokratische System, insbesondere auch auf der Grundlage von themenspezifischen, politikinhaltlichen Massenpetitionen und öffentlichen Petitionen, können zu mehr Bürgerbeteiligung und lebendiger Bürgergesellschaft führen. Das jetzige Petitionsgesetz von 1994 ist nicht mehr zeitgemäß. Als Instrument parlamentarischer Kontrolle, im Hinblick auf zunehmende Inanspruchnahme von Massenpetitionen sowie veränderten gesellschaftlichen Konstellationen, wie Privatisierung staatlicher Bereiche, der Daseinsvorsorge, Kompetenzrangeleien, Petitionsinformationsrechten, Datenschutz und Schutz der Petenten z.B. bedarf es einer Weiterentwicklung. Diese Weiterentwicklung wird es aber nur geben, wenn wir es tatsächlich auch wollen, dass demokratische Teilhabe gefördert und das Petitionsrecht über die Lösung individueller Anliegen hinaus zu einem politischen Mitwirkungsrecht der Bürgerinnen und Bürger ausgestaltet wird.

(Unruhe bei der CDU, SPD)

Nun werden Sie doch nicht immer gleich allergisch, wenn das Wort „Politik“ fällt.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Das ist doch nicht allergisch.)

Rund tausend Bürgerinnen und Bürger und zahlreiche Bürgerinitiativen wenden sich jährlich an uns. Sie informieren in ihrer Gesamtheit über die Wirklichkeit des politischen Lebens. Sie dürfen auch wieder lachen. Sie üben Kritik an Missständen und wirken damit gleichzeitig auf Verbesserung der politischen, sozialen Ordnung hin. Um dieser Funktionsvielfalt und Bedeutung des Petitionsrechts gerecht zu werden, bedarf es gemeinsamer Anstrengungen, natürlich auch der Mitglieder des Landtags. Ich kann bestätigen, dass die Arbeit im Petitionsausschuss tatsächlich fraktionsübergreifend ist.

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Sagen Sie das mal Ihrem Kollegen Hahne- mann.)

Das muss ich ihm nicht sagen. Ich sage es jetzt Ihnen, hören Sie zu, Herr Heym. Aber dass die Zusammensetzung des Petitionsausschusses mehrheitlich geprägt ist, das muss ich Ihnen auch sagen.

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Das war Wählerwille, Frau Sedlacik. Die Leute, die Sie immer so hochhalten.)

Herr Abgeordneter Heym, Sie können gerne noch eine Redeanmeldung hier abgeben. Aber jetzt spricht erst mal Frau Sedlacik.

Ich möchte noch mal zusammenfassen. Die Bürger wenden sich an uns, das mit tausend Petitionen im Jahr, um natürlich Missstände aufzuzeigen. Das sind ganz persönliche Anliegen, Frau Pelke, da gebe ich Ihnen recht. Es sind aber zum großen Teil auch Anliegen, die auf eine Änderung eines Gesetzes hinwirken. Um dieser Funktionsvielfalt und Bedeutung des Petitionsrechts gerecht zu werden, bedarf es einer gemeinsamen Anstrengung von uns allen. Im Jahr 2006 haben sich also die Mitglieder fraktionsübergreifend im Petitionsausschuss auf den Weg gemacht, um aufgrund eigener Erfahrungen und Erkenntnisse neue Rahmenbedingungen zu definieren. Unterstützung bekamen wir von der Studentengruppe aus Jena, der Landtagsverwaltung und wir fuhren zum Erfahrungsaustausch sogar nach Bayern und auch Berlin. Die Ergebnisse fanden sich im Dezember 2006 im Entwurf der CDU-Fraktion wieder. Dafür gab es großes Lob von allen Mitgliedern des Petitionsausschusses, denn alle bisherigen Erkenntnisse, Erfahrungen haben sich dort widergespiegelt. Ich weiß gar nicht, warum Sie dann so aufgeregt sind, Herr Heym, und uns vorwerfen, dass wir das als Grundlage nehmen für eine Weiterentwicklung. Ich bedanke mich noch mal ausdrücklich auch bei Ihrer Mitarbeiterin der Fraktion, die diese Fleißarbeit geleistet hat.

Bis zuletzt habe ich - die Fraktion hat mich da schon immer etwas belächelt - daran geglaubt, dass ein gemeinsamer Gesetzentwurf aller drei Fraktionen daraus werden könnte. Ich legte auch bis zuletzt viel Wert darauf. Was sind die Gemeinsamkeiten der Gesetzentwürfe zum Petitionsausschuss von CDU und Die Linkspartei.PDS? Es sind viele, denn so weit liegen wir gar nicht auseinander, wie Sie hier immer tun:

- die Petitionsberechtigung auch zugunsten Dritter;