Protocol of the Session on January 25, 2007

Ich danke Ihnen.

Moment bitte, es gibt ein oder zwei Nachfragen.

Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, ob jemand, der mit einem Trikot mit der Aufschrift „Finanzministerium“ bei einem offiziellen Turnier als Einzelperson oder im Namen und im Auftrag des Finanzministeriums unterwegs ist? Das ist die Frage 1.

(Unruhe bei der CDU)

Ich schließe gleich die Frage 2 an: Ist Ihnen bekannt, dass der Betroffene die Entschuldigung zur Kenntnis genommen hat und nicht angenommen hat und deswegen ein Brief an die Landtagspräsidentin ergangen ist? Wenn ja, welche Schlüsse ziehen Sie daraus?

(Zwischenruf Abg. Carius, CDU: Gegen- frage: Ist die Zwischenfrage albern oder nicht?)

Zu Frage 1: Nach dem mir vorgetragenen Sachverhalt wurde ein Trikot mit der Aufschrift „Finanzministerium“ nicht getragen. Im Übrigen war es eine Einladung des Landessportbunds an die Person im Privaten. Es wurde keine Einladung an das Finanzministerium ausgesprochen; insofern handelt es sich um eine außerdienstliche Veranstaltung.

(Zwischenruf Abg. Lemke, Die Linkspar- tei.PDS: Das ist falsch.)

Sie hätte mir sonst zur Genehmigung vorliegen müssen, das ist nicht geschehen.

Zu Frage 2: Der Brief liegt mir nicht vor. Wenn der Brief jetzt, wie Sie behaupten, rausgegangen ist, verwundert es mich, zumal so, wie uns vorgetragen, die Entschuldigung angenommen wurde. Ansonsten ist das ein Fall der Sportgerichtsbarkeit. Der Schiedsrichter ist nicht eingeschritten und damit hat er hier nichts verloren. Ich danke Ihnen.

Frau Abgeordnete Dr. Kaschuba und Abgeordneter Blechschmidt möchten eine weitere Nachfrage stellen.

Herr Staatssekretär, sind Sie der Meinung, dass bei einer solchen Veranstaltung eine doch sehr politisch abwertende Wortwahl, wie sie dort getroffen wurde, hier in diesem Raum nicht zur Debatte steht, sondern einem Sportgericht übergeben werden sollte, wenn es auch noch infrage zu stellen ist, ob der Schiedsrichter es denn dann überhaupt gehört hat?

(Unruhe bei der CDU)

Können Sie das noch einmal beantworten, dass Sie das für ganz legal und legitim halten?

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Ihr habt so eine Scheibe!... auf das Fußballfeld gehen...)

(Unruhe bei der SPD)

Herr Abgeordneter Gentzel, Sie haben jetzt leider keine Möglichkeit mehr, eine Frage zu stellen. Ich wollte es nur vorsorglich ankündigen. Ich denke, dass diese erste Frage erst mal durch den Herrn Staatssekretär beantwortet wird und dann würde ich die Nachfrage von Herrn Blechschmidt aufrufen.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Fordert doch das Bundesverfassungsgericht...)

Ich bedanke mich erst einmal beim Abgeordneten Gentzel für die Unterstützung. Vielen Dank, Herr Gentzel.

(Beifall bei der CDU)

Wie gesagt, wir haben gesagt, wir bedauern es. Zweitens: Ich denke, es gehört zum Fairplay, dass, wenn jemand sich direkt danach entschuldigt, nachdem er gefoult wurde, und derjenige, dem gegenüber die Entschuldigung angebracht wird, das angenommen hat und es sich um Fairplay handelt und der Fall erledigt ist. Ich danke Ihnen.

Abgeordneter Blechschmidt.

Danke, Frau Präsidentin. Ich möchte dennoch den Versuch unternehmen, an den Staatssekretär die Frage zu richten: Wie bewerten Sie die Aussage, die ich jetzt hier nicht noch mal wiederholen möchte, die in der Anfrage zitiert worden ist, aus Sicht eines politischen Beamten des Finanzministeriums?

(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Wie soll er die denn bewerten?)

Herr Blechschmidt, es gehört nicht zu meinen Aufgaben, mich für private Interessen anderer zu interessieren, hinterherzuschnüffeln und das dann im Nachhinein noch zu bewerten. Das andere habe ich gesagt.

(Beifall bei der CDU)

Ich rufe nun die Anfrage des Abgeordneten Kummer von der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/2614 auf.

Einwohnerspezifische Entsorgungskosten in Thüringen 2005

In der vom Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt herausgegebenen „Abfallbilanz 2005“ sind u.a. die Entsorgungskosten pro Einwohner und Jahr, getrennt nach öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und Kostenkomplexen, für das Jahr 2005 angegeben. Die Daten wurden auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 des Thüringer Abfallwirtschaftsgesetzes erhoben. Die Kosten der Entsorgung weichen bei einzelnen Entsorgungsträgern und Kostenkomplexen extrem vom Durchschnitt aller Entsorgungsträger ab, die Angaben gemacht haben. Ein Entsorgungsträger hat keine Angaben gemacht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchem Grund hat der Landkreis Weimarer Land bezüglich der Erhebung der Entsorgungskosten keine Angaben gemacht und werden diese Angaben nachgeliefert?

2. Warum weichen die einwohnerspezifischen Beträge im Kostenkomplex Einsammlung/Transport bei den Entsorgungsträgern Erfurt-Stadt, Landkreis Sömmerda, Saale-Holzland-Kreis und ZASO erheblich vom Durchschnitt aller Entsorgungsträger ab?

3. Warum sind die einwohnerspezifischen Kosten für Deponierung beim Landkreis Nordhausen und beim Unstrut-Hainich-Kreis so extrem hoch, während beim Landkreis Sömmerda keine Kosten für Deponierung anfallen?

4. Aus welchen Gründen weichen die als Gesamtergebnis bezeichneten einwohnerspezifischen Entsorgungskosten beim Entsorgungsträger Landkreis Nordhausen extrem nach oben und beim Landkreis Sömmerda extrem nach unten vom Durchschnitt aller Entsorgungsträger ab?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Prof. Juckenack.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Anfrage von Herrn Abgeordneten Kummer zu den in der Abfallbilanz 2005 dargestellten einwohnerspezifischen Entsorgungskosten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger darf ich im Namen der Landesregierung wie folgt beantworten.

Zu Frage 1: Der Landkreis Weimarer Land hat sich aus, so von ihm angegeben, personellen und zeitlichen Gründen nicht in der Lage gesehen, den Erhebungsbogen für die einwohnerspezifischen Entsorgungskosten fristgerecht auszufüllen und der Thüringer Landesanstalt für Umweltgeologie für diesen Bericht zu übergeben. Eine Nachlieferung ist durch den Landkreis auch nicht vorgesehen, jedoch, um dies dann wieder auf den aktuellen Stand zu bringen, werden diese Daten in der Abfallbilanz 2006 verfügbar sein.

Zu Frage 2: Die einwohnerspezifischen Kosten für die Einsammlung und den Transport von Abfällen werden durch vielerlei Faktoren beeinflusst; die wesentlichen sind die Abfallmenge pro Einwohner, das angebotene Leistungsspektrum, der Abfuhrrhythmus und dann natürlich die Behältergröße. Dies alles fließt ein in die Kostenermittlung. So sind dann auch die Unterschiede, die von Ihnen in der Frage angesprochen wurden, zu erklären. Die Stadt Erfurt bietet hier bei einem weit über dem Durchschnitt liegenden Abfallaufkommen pro Einwohner ein sehr breites Spektrum an Entsorgungsleistungen an, flächendeckend mit einem zweiwöchigen, zum Teil auch einwöchigen Abfuhrrhythmus. Im Stadtzentrum von Erfurt beispielsweise erfolgt außerdem Einsammlung/Transport durch die Stadtwerke, deren Mitarbeiter tarifgebunden entlohnt werden. Dagegen sind der Saale-Holzland-Kreis sowie der ZASO im Rahmen von Neuausschreibungen dazu gekommen, die Entsorgungsleistungen im Jahr 2004 für Einsammlung/Transport weiter zu reduzieren. Darin enthalten sind beispielsweise, dass die Entsorgungsleistungen an nicht tarifgebundene Unternehmen vergeben wurden. Darüber hinaus ist das einwohnerspezifische Abfallaufkommen in den vorgenannten Zweckverbänden deutlich geringer als der Durchschnittswert für Thüringen. Hinzu kommt, dass beim ZASO die Müllbehälter Eigentum der Bürger sind, so dass keine Abschreibungskosten wie bei den anderen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern anfallen.

Zum Landkreis Sömmerda: Dort wurden die seinerzeit fehlenden Anlagen nachgeliefert und es ergab sich, dass keine großen Abweichungen von den Durchschnittswerten festzustellen waren. Eine entsprechende Ergänzung in der Abfallbilanz für diesen

Landkreis erfolgt derzeit.

Zu Frage 3, betreffend Nordhausen und UnstrutHainich-Kreis sowie Sömmerda: Durch den Landkreis Nordhausen wurden nur die Betriebskosten für die von ihm betriebenen Deponien Nentzelsrode, auf der auch Abfälle aus anderen Landkreisen entsorgt werden, voll in die Berechnung der Kosten für den Landkreis Nordhausen einbezogen, anstatt sie - das wäre dann der richtige Weg gewesen - zu verrechnen mit den Einnahmen für die Ablagerung von Abfällen aus anderen Landkreisen. Dies führte zu einem entsprechend deutlich erhöhten Wert für die Deponierung. Die ausgewiesenen sehr hohen Deponiekosten für den Unstrut-Hainich-Kreis - hier mal im Vergleich zu den Durchschnittswerten - konnten in der Kürze der Zeit vom Landkreis noch nicht weiter untersetzt werden. Für den Landkreis Sömmerda werden nach erfolgter Ergänzung der Daten auch Kosten für die Deponierung in der Abfallbilanz ausgewiesen.

Zu Frage 4: Wie auch schon bei Frage 3 ausgeführt, wurden durch den Landkreis Nordhausen nur die Betriebskosten für die Deponie sowie auch für die mechanisch-biologische Behandlung in die Kostenrechnung einbezogen, anstatt diese mit den Einnahmen für die Deponierung oder Behandlung von Abfällen aus anderen Landkreisen zu verrechnen - aus diesem Grund ein entsprechend zu hohes Gesamtergebnis. Hinsichtlich des Landkreises Sömmerda ergibt sich nach der angekündigten Ergänzung der Daten ein deutlich höheres Gesamtergebnis. Dazu verweise ich auch auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3.

Meine Damen und Herren, abschließend sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die für die Abfallwirtschaft zuständige Abteilung unseres Ministeriums jetzt die Vorbereitungen der Abfallbilanz 2006 durchführt und dabei die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nochmals auffordert, die für die Darstellung der Entsorgungskosten erforderlichen Angaben fristgerecht, vollständig, plausibel vorzulegen, damit eine lückenlose Bilanz möglich ist. Vielen Dank.

Der Abgeordnete Kummer möchte eine oder zwei Nachfragen stellen.

Zwei Nachfragen, Herr Staatssekretär, die erste: Sie haben jetzt gerade gesagt, Sie sind in der Erstellung des neuen Abfallwirtschaftsplans. Gibt es Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Säumigen oder können das in Zukunft dann alle für sich in Anspruch nehmen, ein bisschen länger zu warten und das dann ein Jahr

später zu veröffentlichen?

Und die zweite Frage: Sie haben bei den differierenden einwohnerspezifischen Beträgen für den Komplex Einsammlung und Transport gesagt, dass oft die Tarifbezahlung der Einsammelnden ausschlaggebend ist. Wäre es denn vielleicht möglich, den Tarif hier schon bei der Ausschreibung entsprechend festzuschreiben, um dann in Zukunft einen gleichen Stand zu haben, dass dann dort alle Beschäftigten gesichert nach Tarif bezahlt werden?

Zu Ihrer ersten Frage - Sanktionsmöglichkeiten: Sie wissen, dass diese Thematik innerhalb der Rechtsbereiche der Zweckverbände liegt, auf der kommunalen Ebene, nicht aufseiten der Landesregierung. Wir erheben, sammeln und stellen zur Verfügung und berichten, und selbstverständlich dringen wir auch darauf, dass dieses vollständig ist.

Das zweite Thema, die Tarife: Wir sehen uns hier nicht in der Lage, dieses vorzugeben aus nämlichen Gründen; es ist eine Sache der Zweckverbände und nicht der Landesregierung und im Übrigen eine Thematik, die europaweit derzeit auf der Agenda steht, dass die Entsorgung auch in den Wettbewerb kommt, wie viele andere Bereiche im öffentlichen Dienst. Vielen Dank.

Ich rufe die nächste Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hennig und Skibbe von der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/2624 auf. Diese Frage trägt Frau Abgeordnete Skibbe vor.

Verkürzung der Studienzeiten von Lehramtsstudenten