Protocol of the Session on January 25, 2007

Danke, Frau Präsidentin, ich darf die Frage des Abgeordneten Gerstenberger vortragen.

Unabhängige Prüfbehörde gemäß Artikel 62 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006

Im Operationellen Programm des Freistaats Thüringen für den EFRE wird in Punkt 6.1 „Benennung der Strukturfondsbehörden“ unter anderem darauf verwiesen, dass hinsichtlich der in Artikel 62 Abs. 1 Buchstabe a und b der EG-Verordnung 1083/2006 genannten Prüfungsaufgaben vorgesehen ist, diese an eine qualifizierte, personell und fachlich gut ausgestattete Stelle außerhalb des Ministeriums zu vergeben, wobei die Prüfbehörde diese überwacht und eine koordinierende Funktion im Hinblick auf andere Prüfungen, die Weitergabe notwendiger Informationen sowie die Umsetzung von Feststellungen innehat.

Herr Gerstenberger fragt die Landesregierung:

1. Gab oder gibt es eine solche „Stelle“ bereits für die abgelaufene Förderperiode und wenn ja, wer oder welches Unternehmen ist Träger dieser Prüfstelle?

2. Wer soll Träger der oben genannten Prüfungsaufgaben in der Förderperiode 2007 bis 2013 sein und nach welchen Kriterien wird oder wurde die Auswahl des Trägers getroffen?

3. Mit welchen Kompetenzen bezüglich der Festlegung von möglichen Konsequenzen bei Verstößen wird die in Rede stehende Stelle ausgestattet?

4. Welchen Inhalt hat die der Kommission nach Artikel 62 Abs. 1 Buchst. c vorzulegende Prüfstrategie und wann wird diese Prüfstrategie von Landesseite vorgelegt?

Für die Landesregierung beantwortet diese Anfrage Staatssekretär Dr. Aretz. Ist das möglich? Ja, weil Sie hinten herumgehen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gerstenberger für die Thüringer Landesregierung wie folgt.

Frage 1: Hinsichtlich der Förderperiode 2000 bis 2006 wurde im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit, und zwar im Referat 15, für die Abwicklung des Operationellen Programms 2000 bis

2008 eine „Unabhängige Stelle“ eingerichtet. Außerdem besteht im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt im Referat 16 ebenfalls eine „Unabhängige Stelle“, die für ihren Zuständigkeitsbereich eigenverantwortlich bei der Erstellung des Abschlussvermerks beteiligt wird. Prüfaufgaben wurden an die Thüringer Aufbaubank, das Thüringer Kultusministerium, das Thüringer Landesamt für Straßenbau und das Thüringer Landesverwaltungsamt übertragen. Die Prüfeinrichtungen führen die Stichprobenprüfungen vor Ort - Artikel 10 Abs. 1 b der VO (EG) Nr. 438/01 - durch. Ab Februar 2007 wird ein Teil der Prüfungen gemäß Artikel 10 Abs. 1 a der VO (EG) Nr. 438/01 - Systemprüfungen - durch die Thüringer Aufbaubank durchgeführt.

Zu Frage 2: Die Aufgaben der Prüfbehörde gemäß Artikel 62 der VO (EG) Nr. 1083/06 des Rates vom 11. Juni 2006 für die Förderperiode 2007 bis 2013 werden durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit, Referat 15, wahrgenommen. Es ist vorgesehen, die in Artikel 62 Abs. 1 a und b der VO (EG) 1083/06 genannten Prüfaufgaben an den Bereich Interne Revision, Abteilung EU-Außenprüfung, der Thüringer Aufbaubank zu übertragen. Die Thüringer Aufbaubank, Bereich Interne Revision, Abteilung EU-Außenprüfung, führte und führt bereits in den Förderperioden 2000 bis 2006 sowie 1994 bis 1999 die überwiegende Anzahl der Stichprobenprüfungen vor Ort durch. Die Erfahrungen, die wir in diesem Bereich mit der Thüringer Aufbaubank gemacht haben, werden positiv bewertet. Ab Februar 2007 wird ein Teil der Prüfungen gemäß Artikel 10 Abs. 1 a der VO (EG) Nr. 438/01 ebenfalls durch die Thüringer Aufbaubank durchgeführt. Die erforderliche funktionelle Unabhängigkeit der Thüringer Aufbaubank ist mit dem Bereich Interne Revision, Abteilung EU-Außenprüfung, gegeben. Die Mitarbeiter verfügen über die erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen für Prüfungen gemäß den Anforderungen der Europäischen Kommission. Der Thüringer Aufbaubank ist es zudem besser möglich, auf Änderungen im Personalbedarf kurzfristig zu reagieren. Die Prüfbehörde beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit koordiniert und überwacht die Prüfstelle (Weisungsrecht) und ist verantwortlich für die Auswertung und Weiterverfolgung der Prüfergebnisse. Die Verantwortung, vor allem gegenüber der Europäischen Kommission, liegt bei der Prüfbehörde.

Zu Frage 3: Die mit den in Artikel 62 Abs. 1 a und b der VO (EG) Nr. 1083/06 genannten Prüfungen betraute Stelle hat im Rahmen der durchzuführenden Prüfungen Feststellungen zur Funktionsfähigkeit der Verwaltungs- und Kontrollsysteme für das Operationelle Programm zu treffen. Darüber hinaus hat die Stelle insbesondere die Feststellungen zur Funktionsfähigkeit der Verwaltungs- und Kontrollsysteme zu

dokumentieren und der beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit eingerichteten Prüfbehörde mitzuteilen. Dieser obliegt die Überwachung der Umsetzung aller Feststellungen und der hierzu von der Prüfbehörde ggf. getroffenen weiteren Entscheidungen, neudeutsch Follow-up.

Zu Frage 4: Der notwendige Inhalt der vorzulegenden Prüfstrategie ergibt sich aus dem Anhang V der VO (EG) Nr. 1828/06 der Kommission vom 18. Dezember 2006 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1083/06. Die VO (EG) Nr. 1828/06 kann auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit unter der Rubrik „Strukturfonds - aktuelle Informationen - neue Verordnungstexte für die Förderperiode 2007 bis 2013“ eingesehen werden. Die Prüfstrategie ist der Kommission binnen neun Monaten nach Genehmigung des Operationellen Programms vorzulegen. Da der Zeitpunkt der Genehmigung des Operationellen Programms durch die Kommission nicht feststeht, wird das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit die Prüfstrategie in Verantwortung der Prüfbehörde bis zum Ende des Jahres 2007 erstellen.

Ich bitte um Entschuldigung, aber das ist nun einmal so technisch.

Es gibt auch keine weiteren Nachfragen dazu, so dass ich als dritte Frage die Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Klaubert von der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/2595 aufrufen kann und diese Frage trägt Frau Abgeordnete Dr. Kaschuba vor.

Fahrplan zur Zusammenlegung der Landesämter für Denkmalpflege und Archäologie

Kürzlich sind mir widersprüchliche Informationen zum weiteren Fahrplan der Zusammenlegung der beiden Landesämter für Denkmalpflege und Archäologie bekannt geworden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung den aktuellen Stand des Fahrplans zur Zusammenlegung der beiden Landesämter für Denkmalpflege und Archäologie?

2. Wie ist der Stand der Vorbereitungen des Umzugs nach Weimar, welche Objekte sind wie vorbereitet?

3. Sollen alle Abteilungen gemeinsam in Weimar untergebracht werden, gibt es Ausnahmen?

4. Ist es richtig, dass es eine Nachnutzung des Objekts auf dem Erfurter Petersberg durch das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien geben soll?

Für die Landesregierung beantwortet diese Frage Staatssekretär Eberhardt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaubert beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Gut. Die beiden Landesämter sind zum 1. Januar 2006 zum Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie vereinigt worden. Mit der räumlichen Zusammenlegung wird in diesem Jahr begonnen. Da das zukünftige Dienstgebäude noch nicht bezugsfertig ist, wird zunächst nicht das gesamte Amt in Weimar konzentriert werden können. Der Fortgang des Umzugs hängt dann von der Renovierung des Gebäudes Amalienstraße 13 in Weimar ab.

Zu Frage 2: Die Bereiche sollen am Standort Amalienstraße/Humboldtstraße in Weimar zusammengeführt werden. Die Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen an diesem Standort wird erst möglich, wenn die Materialforschungs- und Prüfanstalt in der Bauhaus-Universität Weimar MFPA das von ihr genutzte Gebäude im Jahr 2008 freilenkt und, sofern notwendig, gegebenenfalls eine Renovierung erfolgt ist.

Zu Frage 3: Das gesamte Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie soll in Weimar untergebracht werden.

Zu Frage 4: Eine abschließende Entscheidung zur Nachnutzung des Objekts Petersberg, Haus 12, wurde noch nicht getroffen.

Es gibt offensichtlich keine weiteren Nachfragen, so dass ich die Anfrage des Herrn Abgeordneten Lemke aufrufen möchte von der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/2596.

Äußerung anlässlich des Weihnachtsfußballturniers des Landessportbundes

Am 22. Dezember 2006 fand das schon zur Tradition gewordene Weihnachtsfußballturnier des Landessportbundes Thüringen statt. Eingeladen sind Mannschaften Thüringer Ministerien, des MDR, des Landessportbundes und des Thüringer Landtags. Selbst der Thüringer Ministerpräsident hatte es sich nicht nehmen lassen, mit einer Mannschaft der Staatskanzlei am Turnier mitzuwirken. Während des Spiels Thüringer Landtag vs. Thüringer Finanzministerium kam es dann nach einem Foulspiel eines Spielers aus der Mannschaft des Thüringer Landtags an einem Spieler des Finanzministeriums zu einem Vorfall, der durch nichts zu entschuldigen ist. Der Spieler aus dem Finanzministerium schrie sein Gegenüber wutentbrannt an: „Du scheiß Kommunistenschwein …„ Dieser Ausbruch wurde neben mir von sehr vielen zur Kenntnis genommen. Der Thüringer Ministerpräsident war leider zu diesem Zeitpunkt nicht mehr anwesend.

Angesichts der Gewalt und der Zunahme von ausländerfeindlichen, rassistischen und sonstigen Beleidigungen auf Fußballplätzen und der parteiübergreifenden politischen Kampagnen, solchen Auswüchsen nicht nur auf Sportplätzen entgegenzutreten, frage ich die Landesregierung:

1. Wann ist der Landesregierung dieser Vorfall bekannt geworden und wie hat sie darauf reagiert?

2. Wie bewertet die Landesregierung diesen Vorfall, insbesondere angesichts der Tatsache, dass es sich bei dem Äußernden um eine Person handelt, die an herausgehobener Stelle im Finanzministerium tätig ist?

3. Welche Konsequenzen beabsichtigt die Landesregierung bezüglich dieses Vorfalls zu ziehen?

4. Beabsichtigt die Landesregierung angesichts dieses Vorfalls sich gegenüber dem Betroffenen und gegenüber dem Veranstalter zu entschuldigen, wenn ja, in welcher Form, wenn nein, welche Gründe macht sie dafür geltend?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Dr. Spaeth.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der

Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemke wie folgt:

Zu Frage 1: Der Mitarbeiter hat mich Anfang Januar über die Vorkommnisse informiert.

Zu Frage 2: Der Vorfall wird bedauert. Es wird darauf hingewiesen, dass es um ein Verhalten eines Bediensteten außerhalb seines Dienstbereichs geht. Auch hat sich dieser unmittelbar nach dem Vorfall bei dem Beteiligten in angemessener Weise entschuldigt. Diese Entschuldigung wurde von dem direkt Betroffenen akzeptiert. Insoweit ist auch dem FairplayGedanken des Sports von beiden Seiten Rechnung getragen worden, nämlich die notwendige Entschuldigung auf der einen Seite und die faire Annahme der Entschuldigung auf der anderen Seite. Im Übrigen sahen weder der Schiedsrichter des Spiels noch der Veranstalter einen Grund, den Spieler zu ermahnen oder andere disziplinarische Maßnahmen zu ergreifen. Insoweit muss Ihre Anfrage auch verwundern. Das Fairplay unter Sportlern funktioniert offenbar besser, als Sie, Herr Lemke, es aus offensichtlich parteilichen Gründen für möglich erachten.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Buse, Die Linkspar- tei.PDS: Diese Wertung steht Ihnen gar nicht zu!)

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das würde ich auch sagen.)

Zu Frage 3: Es ist nicht beabsichtigt, bezüglich dieses Vorfalls Konsequenzen zu ziehen.

(Unruhe bei der SPD)

Zu Frage 4: Nein, der betreffende Bedienstete hat sich für sein Verhalten im außerdienstlichen Bereich in angemessener Weise entschuldigt, was von dem direkt Betroffenen auch akzeptiert wurde.

Ich danke Ihnen.