Protocol of the Session on December 14, 2006

Ich möchte noch einige Punkte kurz ansprechen. Herr Gentzel, Sie haben ja gesagt, das ist ein gutes Gesetz.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Jetzt, ja.)

Ich stimme dem zu und Sie hatten dazugefügt: „Jetzt“. Dem stimme ich zu in beiden Alternativen. Wir haben halt unterschiedliche Auffassungen dazu. Ich gestehe Ihnen das jetzt zu.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Ich hatte keine andere Meinung.)

Insgesamt ist das erfreulich, dass Sie das so sehen. Ich sehe das auch so. Ich habe sogar bei Herrn Hauboldt ein Lob herausgehört zu dem Endprodukt politischen Handelns. Das freut mich auch. Ich habe den Ausführungen von Herrn Kuschel entnommen - das ist, glaube ich, ziemlich einmalig -, er selbst trägt es zwar nicht mit, aber, ich glaube, die Fraktion der Linkspartei.PDS trägt dieses Gesetz mit, wenn ich das richtig verstanden habe.

Ich möchte mich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken.

(Beifall bei der CDU)

(Unruhe bei der Linkspartei.PDS)

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Mohring zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe mich nach dem Minister zu Wort gemeldet, weil ich den Lobesklang zum Gesetz nicht stören wollte. Ich wollte aber eine Anmerkung machen, die sich aus der Mitberatung des Haushalts- und Finanzausschusses am gestrigen Tage ergeben hat.

Wie Sie wissen - das hat sowohl im Haushalts- und Finanzausschuss gestern Feststellung erfahren als auch heute in den Redebeiträgen -, ergeben sich auch finanzielle Auswirkungen durch die Neuordnung des Gesetzes. Wie wir auch erfahren haben, belaufen sich diese Mehraufwendungen auf mindestens 4,5 Mio. € für den Landeshaushalt. Ich spreche diese Problematik deshalb aus einem Gesichtspunkt an, nämlich aus dem, dass in der Geschäftsordnung der Landesregierung und auch des Thüringer Landtags zwei Dinge geregelt sind, die einer näheren Erklärung bedürfen, nämlich zum einen ist in der Geschäftsordnung der Landesregierung geregelt, dass in den Fällen, in denen über finanzielle Fragen entschieden wird, die Finanzministerin ein Vetorecht hat. Wir wissen auch, das bedarf unserer eigenen Landeshaushaltsordnung, dass in den Fällen, wenn Mehrausgaben, die nicht gesetzlicher Art sind, die Landesregierung den Landtag mit einem Nachtragshaushalt beglücken muss, wenn diese Aufgaben mehr als 4,0 Mio. € übersteigen. In unserer Geschäftsordnung des Landtags aber ist geregelt, dass, wenn finanzielle Auswirkungen durch andere Ausschüsse getroffen werden, es heißt in § 57 Abs. 2 Satz 2: „Bei haushaltsrelevanten Änderungen der Vorlage in den Ausschüssen entscheidet der federführende Ausschuss im Benehmen mit dem Haushalts- und Finanzausschuss“.

Wir haben gestern erst erfahren, dass dieses Benehmen so erläutert wird, dass es sich um ein Einholen einer nicht verbindlichen Stellungnahme handelt. Ich meine, wenn andere Ausschüsse außer dem Haushalts- und Finanzausschuss finanzielle Auswirkungen regeln, die mehr als 4 Mio. € betragen, die an anderer Stelle nachtragshaushaltsrelevant sind,

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Woher hast Du denn die Zahlen?)

dann muss man für die zukünftigen Fälle, rege ich an, in der Geschäftsordnung des Landtags eine Regelung aufnehmen, die nicht nur eine nicht verbindliche Stellungnahme des Haushalts- und Finanzausschusses mit sich bringt, sondern eine tatsächliche Mitbeteiligung des Haushalts- und Finanzausschusses sichert, weil nur die garantiert, dass auch wirklich haushaltsrelevante Fragen dort besprochen werden, wo sie hingehören.

Diese Anmerkung sei mir gestattet gewesen und im Übrigen denke ich, dass das Gesetz so zukunftsklug gestaltet ist, dass es die Aufgaben des Brand- und Katastrophenschutzes berücksichtigt. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Gentzel noch einmal zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, meine Eltern haben mir beigebracht, wenn ich etwas nicht verstehe, soll ich nachfragen. Das, was der Herr Mohring eben gemacht hat, das verstehe ich nun überhaupt nicht. Das muss ich einmal klar und deutlich sagen. Ich bedanke mich zunächst erst einmal für die Zahl 4,5 Mio. €. Es ist ja im Innenausschuss in eineinhalb Jahren nicht möglich gewesen, diese Auskunft zu bekommen, das will ich auch eindeutig als Erstes dazu sagen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Ich will als Zweites anmerken und ausdrücklich in die Richtung aller Haushälter, es kostet Geld, wenn man vor Ort Leben retten will. Ja, es kostet Geld. Ich will hier nicht die Frage stellen, ob Sie, Herr Mohring, eventuell schon einmal abgewogen haben, was denn so ein Verletzter wert ist, bis zu welcher Summe man ihn dem Hauhalt noch zumuten kann oder Ähnliches,

(Zwischenruf Abg. Gerstenberger, Die Linkspartei.PDS: Da kann man mal se- hen, wie wichtig der Haushalts- und Fi- nanzausschuss ist.)

ich will das sein lassen. Ich will Sie nur eins deutlich fragen, Sie haben eben gesagt, diese Anmerkung sei gestattet. Erklären Sie mir einmal, was Sie mit der Anmerkung wollten. Wollen Sie, dass die Finanzministerin jetzt ihr Vetorecht ausübt. Wollen Sie das? Ja, dann sagen Sie es doch und lesen Sie es uns nicht vor. Lesen können wir hier alle selber. Sie haben von der Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts gesprochen. Sie sind doch angeblich so ein

gradliniger Haushälter, dann gehen Sie doch nach vorn und fordern den Nachtragshaushalt ein. Erzählen Sie uns aber nicht, dass es notwendig sein könnte, eventuell jetzt einen Nachtragshaushalt zu machen. Also entweder oder, wenn es nur darum geht, hier vorn einmal etwas gesagt zu haben, um später die Hand zu heben und zu sagen, ich habe ja früher schon einmal etwas gesagt, darum geht es hier nicht. Das ist wie beim Innenminister, man muss nicht nur reden, man muss auch etwas sagen.

(Heiterkeit bei der Linkspartei.PDS)

(Unruhe bei der CDU)

Deshalb wäre es ja ganz nett, wenn Sie uns einmal erläutern würden, was Sie mit der Anmerkung, die hier gestattet sein dürfte, eigentlich wollten. Insofern könnten Sie mir ein bisschen Aufklärung geben und ich wüsste dann, warum Sie wie abstimmen bei diesem Gesetz. Danke schön.

(Zwischenruf Abg. Köckert, CDU: Das war gar nicht das Thema.)

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Da gibt es doch noch den Ministerpräsidenten.)

(Unruhe bei der CDU)

(Beifall bei der SPD)

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Macht euren Zwiestreit nach Feier- abend!)

Ich gehe jetzt davon aus, dass das eine Anmerkung war, die natürlich durch unsere Geschäftsordnung mit einer Redemeldung immer gedeckt ist, dass man eine solche Anmerkung machen kann. Einen Geschäftsordnungsänderungsantrag habe ich nicht vernommen, so dass ich jetzt davon ausgehen kann, dass der Redebedarf zu diesem Gesetz seitens der Abgeordneten und der Landesregierung erschöpft ist. Dann können wir zur Abstimmung kommen. Ich schließe die Aussprache und wir stimmen als Erstes aber über - Herr Abgeordneter Schröter, ein Geschäftsordnungsantrag?

Ja, namens der CDU-Fraktion beantrage ich namentliche Abstimmung.

Über die Beschlussempfehlung und den Gesetzentwurf, also zwei namentliche Abstimmungen? Gut. Dann rufe ich als Erstes die namentliche Abstimmung zur Beschlussempfehlung des Innenausschusses in Drucksache 4/2553 auf.

Bevor Sie zum Auszählen schreiten, würde ich gern einen der beiden mit der Wahlurne zu mir bitten, um meine Stimmkarte abgeben zu dürfen.

Jetzt hatten alle die Gelegenheit, ihre Stimmkarte abzugeben, es kann ausgezählt werden.

Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in Drucksache 4/2553 vor. Es wurden 81 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben 71 gestimmt, mit Nein 2, es gab 8 Enthaltungen (namentliche Abstim- mung siehe Anlage 1).

Wir stimmen nun auch namentlich über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/1382 nach zweiter Beratung ab unter der Berücksichtigung, dass die eben genannte Beschlussempfehlung angenommen worden ist. Auch dazu bitte ich jetzt, die Stimmkarten einzusammeln.

Ich gehe davon aus, dass jeder die Möglichkeit hatte, seine Stimmkarte abzugeben und bitte darum, dass ausgezählt wird.

Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Thüringer Gesetz über den Brandschutz

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Brand- und Katastrophenschutz heißt das.)

- ja, ja, Herr Fiedler - vor, und zwar in Drucksache 4/1382 unter Annahme der dazugehörigen Beschlussempfehlung. Es wurden hier 80 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben 70 gestimmt, mit Nein 2, es gab 8 Enthaltungen, damit ist der Gesetzentwurf angenommen (namentliche Abstimmung siehe Anla- ge 2).

Ich bitte, das jetzt in der Schlussabstimmung zu bekunden. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, der erhebe sich jetzt von den Plätzen. Danke schön. Gegenstimmen bitte. Danke schön. Die Stimmenthaltungen. Danke schön. Damit kann ich den Tagesordnungspunkt 2 schließen.

Der Tagesordnungspunkt 3 wird morgen beraten, so dass ich nun den Tagesordnungspunkt 4 aufrufe

Thüringer Gesetz zu dem Neun- ten Rundfunkänderungsstaats- vertrag Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/2516 - ERSTE BERATUNG

Wir haben heute bei der Feststellung der Tagesordnung vereinbart, dass wir in erster und zweiter Beratung beraten werden. Die Landesregierung wünscht dazu das Wort zur Begründung? Ja. Sie, Herr Minister Wucherpfennig, bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren, der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll zum 1. März 2007 in Kraft treten. Am 6. April 2006 erfolgte die erste Vorinformation des Landtags durch die Staatskanzlei im Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien, am 6. Juli 2006 die Unterrichtung durch die Landesregierung und heute wird das notwendige Zustimmungsgesetz eingebracht, um den vom Herrn Ministerpräsidenten am 2. August 2006 unterzeichneten Staatsvertrag in Thüringer Landesrecht zu transformieren und gleichzeitig die erforderlichen landesrechtlichen Zuständigkeitsregelungen zu treffen. Anzumerken ist, dass der aktuelle Staatsvertrag im Wesentlichen rechtssystematische Regelungen enthält und nicht gebührenrelevant ist.

Der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde im Laufe des Sommers in zahlreichen Sitzungen der Rundfunkkommission der Länder abgestimmt. Die Unterzeichnung durch die Ministerpräsidenten erfolgte zwischen dem 31. Juli und dem 10. Oktober 2006. Ich möchte kurz über die wichtigsten Punkte des Zustimmungsgesetzes informieren. Der Name „Rundfunkstaatsvertrag“ wird geändert in „Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien“. Grund hierfür ist die Übernahme, Eingliederung und Anpassung der wesentlichen Regelungen des Mediendienstestaatsvertrags aus dem Jahre 1997, der mit Inkrafttreten des Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrags aufgehoben wird. Damit soll erreicht werden, dass diese Vorschriften auch in einer künftig sich weiterentwickelnden Medienwelt unabhängig von der Art der Verbreitung einheitlich gelten sollen. Zudem werden einzelne Regelungen vereinfacht und entwicklungsoffen ausgestaltet. Trotzdem wurde an der Unterscheidung von Rundfunk und Telemedien festgehalten. Konzeptionell ist der Entwurf so angelegt, dass die inhaltsbezogenen Vorschriften im Rundfunkstaatsvertrag der Länder geregelt werden, da

gegen die rein wirtschaftlichen Vorschriften durch den Bund erlassen werden. In diesem Zusammenhang muss daher auch auf das geplante Telemediengesetz des Bundes hingewiesen werden, das zeitgleich mit dem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft treten soll. Das Bundesgesetz regelt dann die wirtschaftsbezogenen rechtlichen Anforderungen an Telemedien wie das Herkunftslandprinzip, die Zulassungsfreiheit, die Verantwortlichkeit, die Anbieterbezeichnung und den Teledienstedatenschutz. Im Rundfunkstaatsvertrag dagegen werden die inhaltlichen, journalistisch-redaktionellen Vorschriften verbleiben. Dazu gehören insbesondere das Gegendarstellungsrecht, Regelungen zu Werbung und Sponsoring und der Datenschutz.

Wie bereits betont, sollen die Regelungen insgesamt vereinfacht und entwicklungsoffen gestaltet werden. Deshalb wird bezüglich des Datenschutzes im Rundfunkrecht auf die Regelung des Telemediengesetzes verwiesen. Darüber hinaus enthält der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag noch klarstellende Ergänzungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags sowie die erforderliche Anpassung des ARD-, ZDF- und Deutschlandradio-Staatsvertrags aufgrund der Aufhebung des Mediendienstestaatsvertrags. Politisch ist insbesondere auf die erstmalige staatsvertragliche Verankerung der ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz hinzuweisen. Im Nachgang zum ARDSchleichwerbeskandal im vergangenen Jahr, Stichwort Marienhof, war eine verbesserte Kontrolle des ARD-Verbundes allgemein angemahnt worden. Von der nunmehr gestärkten Gremienvorsitzendenkonferenz wird diese verbesserte anstaltsübergreifende Kontrolle erwartet. Schließlich führen die gebotenen neuen landesrechtlichen Zuständigkeitsregelungen die gängige Praxis fort, dass als Telemedienkontrollbehörde das Landesverwaltungsamt und als Rundfunkkontrollbehörde die Thüringer Landesmedienanstalt für medienspezifische Aufsicht tätig werden. Die Datenschutzkontrolle erfolgt durch den Landesdatenschutzbeauftragten und den Datenschutzbeauftragten beim MDR.

Meine Damen, meine Herren, ich bitte um Verabschiedung des vorgelegten Zustimmungsgesetzes. Vielen Dank.