obwohl ich den Grundsatz mittrage, der verständlich ist, aber Sie lassen zu viele Fragen offen und vor allen Dingen schaffen Sie neue Konfliktfelder. Das betrifft insbesondere die Finanzierung. Es ist nahezu ein Votum, dass wir hier im Landtag ein Gesetz verabschieden, ohne dass klar ist, welche finanziellen Auswirkungen für das Land und welche finanziellen Auswirkungen für die Kommunen entstehen. Dann haben Sie solche Konstrukte drin, die Sie dann noch als verfassungskonform bezeichnen. Da soll ein Katastrophenschutzfonds gebildet werden für eine Landesaufgabe; also an einem Katastrophenschutzfonds für eine Landesaufgabe sollen sich die Kommunen beteiligen. Das ist etwas ganz Neues, dass sich die Kommunen an der Finanzierung einer Landesaufgabe beteiligen sollen. Da stimmt doch irgendetwas nicht. Sie haben es nicht auf die Reihe gebracht und weil Sie es nicht auf die Reihe gebracht haben, haben Sie es in die Zukunft verscho
ben. Da wird es vielleicht noch durch Rechtsverordnung geregelt, ohne dass der Landtag eine Möglichkeit der Mitbestimmung hat, das ist auch unverantwortlich. Sie haben darauf verwiesen, die Aufwendungen der Landkreise und kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz waren unterschiedlich hoch. Wie wollen Sie das jetzt im Rahmen der Auftragskostenpauschale, die ja meist einwohnerbezogen ist, wenn Sie da nicht auch einen Paradigmenwechsel vornehmen, regeln? Das wird dazu führen, dass einige Landkreise mehr bekommen, aber andere auch weniger. Wir sehen dort schon noch Gefahren und Diskussionsbedarf.
Herr Fiedler, Sie haben hier wieder ein Horrorszenario an die Wand gemalt, als wir gefordert hätten, dass im Katastrophenfall die Kreistage oder die Stadträte der kreisfreien Städte mitbestimmen sollten gegenüber dem Landrat. Sie haben offenbar das wieder nicht gelesen, was wir aufgeschrieben haben, oder Sie haben es nicht erfasst - beides wäre schlimm. Denn wir haben nur eines gefordert, wir haben gefordert, dass bei den Fragen des Führungspersonals der Feuerwehren die Vertretungen ein Mitspracherecht haben, weil wir es als nicht mehr zeitgemäß erachten, dass z.B. die Benennung von Ortsbrandmeistern ausschließlich nur noch der Bürgermeister vornimmt und der Gemeinderat außen vor ist.
Das halten wir eben für nicht mehr sachgerecht, sondern wir glauben, die Autorität dieser Führungskräfte wird gestärkt, indem die Vertretung dort mitwirkt. Sie haben mehrfach davon gesprochen, dass Ihnen das durchaus auch recht ist.
Eine letzte Anmerkung möchte ich machen. Herr Fiedler, Sie müssen sich in Ihrer Argumentation schon auf eine Linie einigen. Im Zusammenhang mit der Rettungshundestaffel haben Sie gesagt, der Wunsch der Linkspartei.PDS, möglichst noch andere Kapazitäten zu fördern, würde daran scheitern, dass alles finanzierbar sein muss. Das ist richtig. Diese Anmerkung ist richtig und ich danke Ihnen ausdrücklich dafür, dass Sie diese Anmerkung gemacht haben, aber das hätte für das Gesetz grundsätzlich gelten müssen. Wir hätten grundsätzlich vorher klären müssen, welche finanziellen Auswirkungen entstehen. Das wissen wir bis heute nicht und ich verstehe nicht, warum jetzt so ein Druck aufgemacht wird, dass ausgerechnet in der heutigen Sitzung dieses Gesetz durchgepeitscht werden soll, wo es doch gar nicht ab 01.01.2007 in Kraft tritt. Wir hätten uns in Ruhe im Dialog zwischen Landesregierung und Haushalts- und Finanzausschuss über die finanziellen Konsequenzen verständigen können. Dies haben Sie
nicht gemacht. Über die Gründe kann man nur spekulieren. Es läuft sicherlich auf die Machtprobe mit dem Innenminister hinaus. Sie verlassen ja zwischenzeitlich auch schon Sitzungen wegen des Innenministers. Es wird spannend sein und, Herr Innenminister, in dem Fall, da stehe ich Ihnen sogar etwas bei. Danke.
Der Abgeordnete Fiedler hat für die CDU-Fraktion noch eine Redemeldung angezeigt. Ich möchte darauf hinweisen, Sie haben jetzt gemerkt, wir hatten uns ein bisschen befragt, Sie sprechen immer von einem Herrn Kaiser. Falls Sie einen Abgeordneten dieses Hauses hiermit meinen, würde ich Ihnen einen Ordnungsruf dafür erteilen. Ich gehe davon aus, dass Sie keinen Abgeordneten gemeint haben.
Frau Präsidentin, ich habe von dem parlamentsunwürdigen Abgeordneten IM Kaiser gesprochen, jawohl und dabei bleibe ich auch.
Herr Abgeordneter Fiedler, der Abgeordnete Kuschel hat eben zum Thema des Brand- und Katastrophenschutzes gesprochen und ich mahne Sie an, in der nötigen Sachlichkeit auch Ihren Beitrag vorzutragen.
Ich habe von dem parlamentsunwürdigen Abgeordneten gesprochen. Sie können gerne anmahnen, Frau Präsidentin, ich nehme das zur Kenntnis. Meine Damen und Herren, der Herr Kollege Kuschel (IM Kaiser)
hat gerade hier vorgetragen, was denn nun eigentlich die PDS will. Der Kollege Hauboldt hat beklagt, wir hätten vor der Sommerpause das Ganze ja abschließen wollen und das Ganze sollte fertig werden, wir verzögern, wir verschleppen. Jetzt kommt der Herr Kollege,
der hier schon mehrfach benannt wurde, damit er nicht zu oft benannt wird, und behauptet genau das Gegenteil. Meine Damen und Herren, das war das, was ich vorhin meinte, von der PDS. Sie müssen sich schon mal einig werden.
Wissen Sie, Herr Kollege, ich habe Sie draußen wieder am Strick gesehen, wo sie gezerrt haben, damit das Ding wieder hochkam, ich habe es gesehen. Am besten, Sie gehen gleich mit hinaus.
Es gibt doch, und darauf möchte ich noch mal ausdrücklich verweisen, klare Hierarchien. Weil der Herr Kollege wahrscheinlich keine Ahnung hat - die entsprechenden Ortsbrandmeister oder Stadtbrandinspektoren etc. werden von der Einsatzabteilung in den Feuerwehren gewählt. Nicht dass hier jemand meint, da bestimmt der Bürgermeister, der Meier oder der Müller wird jetzt hier der Chef. Die haben von Tuten und Blasen keine Ahnung, sondern die werden von denen gewählt und dann werden sie von dem Bürgermeister bestätigt. Wir haben auch schon Diskussionen in dem Haus geführt - daran will ich Sie mal erinnern, Sie machen es immer gerade mal so, wie Sie es brauchen -, wie verhindern wir, dass Rechtsextreme oder Linksextreme in solchen Gremien - wie auch Feuerwehr - Platz und Fuß fassen. Dort müssen wir auch Korrekturmöglichkeiten haben, dass vielleicht dann auch mal ein Bürgermeister sagt, denjenigen, den bestätige ich nicht. Da brauche ich kein Kollegialorgan,
sondern die Verantwortung für den Brandschutz und in der anderen Ebene Katastrophenschutz etc. hat der Bürgermeister und der Landrat und niemand anderes. Der muss doch dafür geradestehen. Wenn irgendetwas schiefgeht, dann wird er vor den Kadi gezerrt und dann geht er vor den Staatsanwalt, meine Damen und Herren. Da kann nicht ein Kollegialorgan dann sagen, wir haben ja mitgeredet. Wo kommen wir denn da hin? Das wollte ich noch mal deutlich machen. Wir sollten jetzt wirklich im Interesse des Landes und der Feuerwehren dieses Brand- und
Seitens der Abgeordneten liegen mir jetzt keine Redemeldungen mehr vor. Für die Landesregierung hat sich Innenminister Dr. Gasser zu Wort gemeldet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit der Novelle des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes wird die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr in unserem Land auf eine moderne gesetzliche Grundlage gestellt. Die vielen Vorschläge und Anregungen aus der Praxis und die intensiven Beratungen im Landtag haben gezeigt, dass über alle Parteien hinweg ein großes Interesse besteht, den Schutz unserer Bevölkerung in Brand- und Katastrophenfällen zu verbessern. Die zentrale Frage bei der Gesetzesnovelle war, ob die Landkreise und kreisfreien Städte den Katastrophenschutz wie bisher als kommunale Selbstverwaltungsaufgabe oder künftig als staatliche Aufgabe für das Land im übertragenen Wirkungskreis erfüllen sollen. Sowohl im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens als auch in den Beratungen des Innenausschusses bestand Einvernehmen, dass die besseren fachlichen Argumente für einen Wechsel vom eigenen zum übertragenen Wirkungskreis sprechen. Allerdings wurde diese Grundsatzfrage sehr stark von der Frage der Finanzierung überlagert. Ich freue mich, dass nach längeren und intensiven Beratungen nun eine Lösung gefunden wurde. Der Systemwechsel soll mit der Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs ab dem Jahr 2008 vollzogen werden. Damit können zugleich die nicht unerheblichen Auswirkungen auf den Landeshaushalt geklärt werden. Für die Öffnung dieses Weges möchte ich sowohl den Mitgliedern des Innen- als auch des Haushalts- und Finanzausschusses danken.
Der Wechsel vom eigenen zum übertragenen Wirkungskreis bedeutet nicht, dass der Katastrophenschutz auf der kommunalen Ebene völlig umstrukturiert wird. Die Landkreise und kreisfreien Städte bleiben auch weiterhin in der Verantwortung, den Katastrophenschutz vor Ort zu organisieren und im Einzelfall verantwortlich zu führen. Insoweit, Herr Hauboldt, kann ich das, was Sie gesagt haben, „Durcheinander bei den Katastrophenschutzbehörden“, nicht nachvollziehen. Wenn Sie sich den § 26 der Lesefassung, zukünftig § 32, anschauen, da steht eindeutig drin: „1. Untere Katastrophenschutzbehör
den sind die Landkreise und kreisfreien Städte. 2. Obere Katastrophenschutzbehörde ist das Landesverwaltungsamt. 3. Oberste Katastrophenschutzbehörde ist das für den Katastrophenschutz zuständige Ministerium“. Ich hatte auch verschiedentlich schon gesagt, dass wir im Rahmen der Neuordnung der Polizeiorganisation ja ein Führungsgremium haben werden, den Landeseinsatzstab der Polizei, und zwar den kooperativen Landeseinsatzstab, wo wir dann anbieten werden, dass sich dementsprechend die Behörden, die ansonsten noch für Gefahrenabwehr zuständig sind - Feuerwehren, Katastrophenschutz, THW, Bundeswehr, Bundespolizei, Rettungsdienste etc. - dort ankoppeln können und insoweit sind die Zuständigkeiten eindeutig geklärt und wir werden auch die Verantwortung natürlich mit übernehmen und lassen die Landräte und Oberbürgermeister nicht im Stich.
Es ist also so, dass künftig auch die Katastrophenschutzbehörden, also Landkreise und kreisfreie Städte, für das Land tätig sind und der Fachaufsicht unterliegen. Durch diesen übertragenen Wirkungskreis hat das Land künftig die Möglichkeit, stärker auf einheitliche Standards im kommunalen Katastrophenschutz beispielsweise zur Aufstellung, Ausrüstung und Ausbildung der Einheiten und Einrichtungen hinzuwirken. Damit kann, und das ist sehr wichtig, ein landesweit einheitliches Niveau erreicht werden.
Neben dem Systemwechsel enthält das neue Gesetz mit der Einrichtung eines Katastrophenschutzfonds eine weitere wichtige Änderung. Der Fonds dient dazu, den Landkreisen und kreisfreien Städten, die mitunter erheblichen Einsatzkosten zu erstatten, die ihnen bei der Abwehr von Katastrophen entstehen. Dadurch werden die von einer Katastrophe betroffenen Gebietskörperschaften künftig wesentlich entlastet. Der Fonds wird, wie Sie wissen, zur Hälfte von den Landkreisen und kreisfreien Städten und vom Land gespeist. Herr Kuschel, Sie brauchen keine Befürchtungen zu haben, wir werden die Einzelheiten in einer Verordnung regeln und dabei sind ja die Ausschüsse, das heißt, die Abgeordneten im Landtag, in der Anhörung beteiligt.
klarheit und Rechtssicherheit werden der Begriff der Katastrophe bestimmt sowie die Feststellung und Bekanntgabe des Katastrophenfalls geregelt. Des Weiteren wurden die Anregungen aus der Praxis aufgegriffen, die Bestimmungen zur Einsatzleitung zu präzisieren.
Auch für die Bereiche Brandschutz und Allgemeine Hilfe ergeben sich wichtige Änderungen. Die Senkung des Mindesteintrittsalters für Jugendfeuerwehren auf sechs Jahre und die Anhebung der Altersgrenzen für den Einsatzdienst in freiwilligen Feuerwehren kamen bereits durch Herrn Abgeordneten Fiedler zur Sprache. Weiterhin ist die Kostenersatzregelung für überörtliche Feuerwehreinsätze hervorzuheben. Bislang konnte die Hilfe leistende Gemeinde bei einem überörtlichen Feuerwehreinsatz keinen Kostenersatz vom Verursacher verlangen, sie war vielmehr auf die örtlich zuständige Gemeinde verwiesen und durfte von dieser nicht die durch ihre Satzung pauschalierten Kosten verlangen. Mit der Neuregelung darf sie nunmehr direkt gegenüber dem Verursacher die Einsatzkosten abrechnen und die in ihrer Satzung niedergelegten Pauschalsätze zugrunde legen.
Eine weitere Änderung betrifft die sogenannten Fehlalarme durch Brandmeldeanlagen, die auf die Rettungsleitstellen aufgeschaltet sind. Feuerwehren werden immer wieder aufgrund von Fehlalarmen zum Einsatz gerufen, die durch unzureichend gewartete Brandmeldeanlagen ausgelöst wurden. Obwohl die Brandmeldesysteme inzwischen so weit fortgeschritten sind, dass Fehlalarme durch technische und organisatorische Maßnahmen weitestgehend verhindert werden können, haben in den vergangenen Jahren die Fehlalarmierungen gewaltig und stetig zugenommen. Dadurch entstehen den Kommunen zusätzliche Kosten. Ein Kostenersatzanspruch bestand bislang aber nur im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung. Diese erhöhten Verschuldensanforderungen sind regelmäßig nicht nachweisbar. Deshalb wird - wie in anderen Bundesländern auch - ein verschuldensunabhängiger Kostenersatztatbestand geschaffen. Außerdem wird eine Gebührenerhebung für die Durchführung von Gefahrenverhütungsschauen ermöglicht. Durch diese Neuregelung werden die Finanzierungsmöglichkeiten der Kommunen im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe verbessert. Ferner wurden verschiedene Regelungen konkretisiert, um den Gesetzesvollzug zu erleichtern. Ich denke hierbei insbesondere an die Klarstellung, dass die Gemeinden und Landkreise nach dem Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit Brandschutzverbände bilden und öffentlich-rechtliche Vereinbarungen abschließen können. Das betrifft den Bereich, der immer wieder angesprochen wird, dass man die Befürchtung hegt, dass nicht mehr hinreichend Feuerwehrleute zu be
stimmten Zeiten zur Verfügung stehen, weil sie auswärts arbeiten und anderweitig befasst sind. Auch die Regelungen zu den Führungs- und Fachkräften der Landkreise wurden präzisiert. Beispielsweise sind die Kreisbrandinspektoren künftig ausschließlich hauptamtlich tätig und müssen die Qualifikation für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst besitzen. Zudem werden die auf Kreisebene tätigen Fachkräfte wie die Kreisausbilder, die Kreisjugendfeuerwehrwarte oder Kreisgerätewarte erstmals im Gesetz berücksichtigt und deren Rechtsstellung geregelt.
Schließlich werden nunmehr auch ausdrücklich der rechtliche Status und die Aufgaben unserer Landesfeuerwehrschule in Bad Köstritz gesetzlich fixiert.
Sehr geehrte Damen und Herren, das neue Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz trägt in vielen Punkten den Anregungen der Praxis Rechnung. Ich möchte hier die Gelegenheit nutzen, allen zu danken, die durch ihre Vorschläge und Anregungen an der Erarbeitung des neuen Gesetzes konstruktiv mitgewirkt haben. Gemeinsam haben wir eine gute Grundlage dafür geschaffen, dass auch in Zukunft der Brand- und Katastrophenschutz in unserem Lande auf einem hohen Niveau sichergestellt wird.
Ich möchte noch einige Punkte kurz ansprechen. Herr Gentzel, Sie haben ja gesagt, das ist ein gutes Gesetz.