Protocol of the Session on November 24, 2006

Zu Frage 3: Die Landesregierung setzt auch in Zukunft auf das bewährte Zusammenwirken präventiver Sicherheitsmaßnahmen der für das Hausrecht in Stadien verantwortlichen Fußballvereine sowie der speziellen Einheiten der Landespolizei - Landesinformationsstelle Sporteinsätze, szenenkundige Beamte - wie auch auf die besonderen Sicherheitsmaßnahmen im Vorfeld von Risikospielen.

Zu Frage 4: Die Fanprojekte in Erfurt und Jena sind ein wichtiger Bestandteil der vereinsgestützten Jugend- und Sozialarbeit im Umfeld des Fußballs. Die Landesregierung begrüßt dieses gesellschaftliche Engagement, mit denen ein konstruktiver Beitrag zur Gewaltprävention in Fußballstadien geleistet werden kann. Eine Förderung und Unterstützung der Fanprojekte erfolgt durch die Heimatvereine und im Rahmen der Möglichkeiten durch die Kommunen.

Danke. Damit ist die Fragestunde beendet. Eine Nachfrage, bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, Sie haben in Ihrer Antwort auf Frage 1 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten benannt. Können Sie die Inhalte die

ser Straftaten und Ordnungswidrigkeiten benennen?

Zweitens: Auf Frage 4 haben Sie die positive Wirkung der Fanprojekte in Thüringen und entsprechend auch der beiden Traditionsvereine benannt. Könnten Sie sich vorstellen, dass im Rahmen der Landesregierung eine kontinuierliche, sprich, auch projektbezogene Förderung in Zukunft dort erfolgen könnte und müsste?

Zum einen handelt es sich um die üblichen Straftaten, die in diesem Umfeld begangen werden, das heißt Sachbeschädigung, insbesondere Körperverletzung.

Zu der zweiten Frage: Das halten wir derzeit nicht für erforderlich, weil die Fußballvereine sich hier selbst in der Pflicht sehen und die entsprechende Förderung vornehmen und auch die entsprechenden Gemeinden, die indirekt auch durch die Spiele profitieren.

Danke. Es gibt keinen weiteren Nachfragen. Damit beende ich die Fragestunde und rufe auf den Tagesordnungspunkt 9

Regelsätze in der Sozialhilfe zum 1. Juli 2006 erhöhen Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/1985 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit - Drucksache 4/2439 - Neu- fassung -

Das Wort hat Abgeordneter Günther aus dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zur Berichterstattung.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, durch Beschluss des Landtags vom 9. Juni 2006 ist der Antrag „Regelsätze in der Sozialhilfe zum 1. Juli 2006 erhöhen“ in Drucksache 4/1985 an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen worden. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit hat den Antrag in seiner 27. Sitzung am 23. Juni 2006 sowie in seiner 29. Sitzung am 15. September 2006 und in seiner 30. Sitzung am 10. November 2006 beraten. Die Beratungen waren geprägt vom konstruktiven Miteinander im Sinne der Hilfebedürftigen und führten in der 30. Sitzung am 10. November 2006 zu folgender Änderung des Antrags, ich verlese ihn: „Regelsätze in

der Sozialhilfe zum 01.01.2007 erhöhen.“ Das hat die Ursache, da dies zum 01.01.2006 nicht mehr möglich war und nach Änderung der Bundesregelsatzverordnung dies offensichtlich am 01.01.2007 möglich sein wird. „Die Landesregierung wird vorbehaltlich des Inkrafttretens der Änderung der Regelsatzverordnung des Bundes aufgefordert, die Regelsätze in der Sozialhilfe zum 1. Januar 2007 auf das Niveau der Sozialhilferegelsätze in den alten Bundesländern anzuheben.“ Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum, diesem Antrag zuzustimmen.

Danke für die Berichterstattung. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort der Abgeordneten Jung, Die Linkspartei.PDS.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, wie Herr Günther schon sagte, seit über einem halben Jahr beschäftigt sich der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit mit der Thematik Anhebung der Regelsätze für SGB XII-Bezieherinnen und -Bezieher in Thüringen. Der Grund für den langen Zeitraum, vor allem auch für die - ich will es mal so nennen - Zahlenakrobatik des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit ist nach wie vor nicht nachzuvollziehen. Darauf will ich aber heute nicht mehr eingehen.

(Zwischenruf Dr. Zeh, Minister für Sozia- les, Familie und Gesundheit: Ich kann es erklären.)

An der ursprünglichen Forderung, die wir als Linkspartei.PDS in den zurückliegenden Monaten immer geäußert haben, die Regelsätze für oben genannten Personenkreis zum 1. Juli 2006 bereits zu erhöhen, hat sich nichts geändert. Es handelt sich hier immerhin um ca. 7.350 Bürgerinnen und Bürger in Thüringen mit laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und 10.751 Empfänger von Leistungen zur Grundsicherung im Alter. Leider mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass der Bundesgesetzgeber mit seinem Änderungsgesetz zum SGB XII erst im Frühherbst aktiv geworden ist.

Meine Damen und Herren, für die Diakonie in Mitteldeutschland sind zwei Änderungen sozialpolitisch besonders brisant, weil es da um Richtungsentscheidungen geht, ich zitiere, „zum einen um die Neubestimmung der Höhe des Existenzminimums, zum anderen um die zukünftige Ausgestaltung der Solidarität zwischen dem Hilfsbedürftigen, seinen Angehörigen und dem Staat“. Dies entspricht auch unseren Auffassungen. Nun, sehr geehrte Damen und Herren, ist es so weit und die längst überfällige Nach

besserung in der Sozialhilfe soll zum 01.01.2007 in Kraft treten.

Nachdem infolge eines SGB II-Änderungsgesetzes ein einheitliches Leistungsniveau in Ost und West für erwerbsfähige Leistungsbezieher bereits im Juli 2006 hergestellt wurde, soll nun die Einheit für nichterwerbsfähige Bezieher von Sozialhilfe in den neuen Bundesländern mit bereits erwähnter sechsmonatiger Verspätung vollzogen werden. Die Neufestsetzung soll künftig nur noch in den Jahren erfolgen, in denen eine Neubemessung der EVS - Einkommens- und Verbrauchsstichprobe - notwendig ist oder sich der Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung ändert. Wegen dieser Vorgaben ist davon auszugehen, dass bis 2009 keine Regelsatzerhöhung erfolgen wird.

Wir sagen deutlich, die Höhe der Regelsätze muss das sozial-kulturelle Existenzminimum sichern. Hier muss das Land seiner Verantwortung gerecht werden, die Höhe der Regelsätze jährlich neu zu überprüfen. Sie haben dazu - wenn auch kleine - aber Spielräume sind vorhanden, denn von geringeren Preisen wie z.B. Lebenshaltungskosten, Energie, Mietnebenkosten usw. kann schon lange nicht mehr gesprochen werden. Also, lassen wir uns nicht gemeinsam die Augen davor verkleistern, dass mit 14 € mehr im Monat ein besseres Leben möglich sei. Nein, dies ist weit gefehlt, denn die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 3 Prozent ab Januar sowie die weiter steigenden Energiekosten werden dazu führen, dass unterm Strich für die Betroffenen nichts übrig bleibt. Im Gegenteil, diese Ausgaben führen de facto zur Herabsetzung des Existenzminimums. Diese Mehrausgaben treffen einen Personenkreis, der nicht in der Lage ist, durch Erwerbsarbeit eigenes Einkommen zu erzielen, besonders hart. Trotzdem begrüßen wir jetzt die anstehende Erhöhung um 14 € im Monat und sehen dies als Verbesserung. Bereits in den zurückliegenden Jahren haben der Paritätische Wohlfahrtsverband, der Sozialverband und weitere immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass, um eine tatsächliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, eine weit höhere Bemessungsgrundlage für die Lebenshaltungskosten angesetzt werden müsste. Von 420 € ist die Rede und da wird schon in der Fachliteratur davon gesprochen, dass dies eine der untersten Grenzen sei. Das soziokulturelle Existenzminimum, von dem wir immer sprechen und welches wir fordern, liegt bei Weitem darüber. Wenn Geld für die Entlastung von Unternehmen im Überfluss da zu sein scheint, darf am Existenzminimum der Ärmsten nicht gespart werden. Unsere Fraktion wird diesem Antrag zustimmen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Das Wort hat der Abgeordneter Pilger, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will zu Beginn klar und deutlich sagen, die Ihnen vorliegende und von allen drei Fraktionen gemeinsam getragene Beschlussempfehlung spiegelt nicht das wider, was wir mit unserem Antrag eigentlich wollten. Wir wollten den Menschen, die von der Sozialhilfe leben müssen, gleichzeitig mit den Arbeitslosengeld-II-Empfängern 14 € monatlich mehr zukommen lassen. Das hat diese sich christdemokratisch nennende Landesregierung verhindert. Es gehört zur politischen Wahrheit, dies heute noch einmal zu betonen.

Wir wollten die Regelsätze parallel zu den Erhöhungen der Regelsätze des SGB II bereits zum 1. Juli 2006 erhöhen. Die Landesregierung hat stattdessen alle ihr gegebenen Möglichkeiten bewusst verschlafen und sich mit fadenscheinigen Argumenten um die Entscheidung gedrückt. In diesem Falle sage ich ausdrücklich „die Landesregierung“, die bis heute nicht in der Lage ist, halbwegs belastbare Daten zur Verfügung zu stellen. Deshalb ist der jetzt vorgeschlagene gemeinsame Antrag im wahrsten Sinne das kleinste Übel, um weitere Verzögerungen zu vermeiden. Ich weiß, dass die Landesregierung im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit damit argumentiert hat, hier lägen keine verlässlichen Verbrauchsangaben von Haushalten in unteren Einkommensgruppen vor. Sie wäre außerstande, diese vor Inkraftsetzung der neuen bundesgesetzlichen Regelungen selbst zu erheben. Das aber ist nur die halbe Wahrheit und zumindest die hätten Sie doch den Vertretern der Evangelischen Landeskirche schon im Februar mitteilen können.

§ 28 Abs. 2 des SGB XII legt fest, dass die neuen Länder bis zum Jahr 2010 ihre Regelsätze nicht mehr als 14 € unter dem durchschnittlichen Eckregelsatz der alten Bundesländer festsetzen können. Nirgendwo dort ist ausgeschlossen, dass dieser Eckregelsatz nicht auf dem gleichen Niveau der alten Länder liegen darf. Die Argumentation, dass keine verlässlichen Verbrauchsangaben für Thüringen vorliegen, ist deshalb - auch aufgrund der gesetzlichen Lage - schlicht und einfach eine Schutzbehauptung, um die Zahlung um mindestens sechs Monate zu verzögern. Als das SGB II ab dem 1. Juli dieses Jahres auf einen einheitlichen Regelsatz auch in den neuen Ländern angehoben wurde, war doch klar, dass die unteren Einkommensgruppen diese Verbrauchsausgaben haben. Dass zu erkennen, bedurfte doch nur des gesunden Menschenverstands und

eines Mindestmaßes an Einfühlungsvermögen. Die Höhe der Verbrauchsausgaben aber zu bezweifeln und die Regelsatzanpassung mit fadenscheinigen Argumenten zu verschieben, das, meine Damen und Herren, ist ein Beispiel für eine Ministerialbürokratie, die sich entweder nicht in die Situation der betroffenen Menschen versetzen kann oder der diese Menschen egal sind. Sie können sich das gerne aussuchen, vielleicht gilt ja beides.

Lassen Sie mich dafür ein einziges Beispiel nennen: Wenn nach der für das SGB II geltenden Erhebung des Verbraucherverhaltens und der Lebenshaltungskosten für die Ernährung eines 14-jährigen Kindes täglich 2,62 € kalkuliert werden, dann wird doch wohl niemand in diesem Raum behaupten, dass ein Sozialhilfeempfänger, egal welchen Alters, einen niedrigeren Bedarf hat. Ich hoffe, dass allen Kollegen klar ist, was es bedeutet, mit 2,62 € Frühstück, Mittagessen und Abendessen zu bestreiten.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Die Gesellschaft für gesunde Ernährung geht übrigens davon aus, dass dieser Betrag bestenfalls 21 Tage reicht. So sieht Armut ganz konkret aus, meine Damen und Herren. Ähnliches ließe sich durchdeklinieren für alle Positionen in dieser Verbraucherstichprobe, vorausgesetzt, man wollte endlich anerkennen, dass hier jeder Euro hilft und vorausgesetzt, man wollte deshalb die gegebenen rechtlichen Möglichkeiten nutzen. Das wusste diese Landesregierung zu verhindern. Deshalb ist der heutige Antrag das kleinste Übel, um zumindest weitere Verzögerungen zu vermeiden. Ich kann nur hoffen, dass nun wenigstens zum 1. Januar die überfällige Anhebung der Regelsätze in Thüringen erfolgt. Ich erwarte auch, dass die Zahlung von Weihnachtsgeld nicht an irgendwelchen bürokratischen Hürden scheitert.

Aber noch einmal zurück zum Zeitverlauf und zu den bis heute von der Landesregierung genannten Daten. Nur zur Erinnerung: Im Februar dieses Jahres ist das Anliegen von der evangelischen Kirche vorgetragen worden und seitens der Landesregierung eine Prüfung zugesichert worden.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Panse?

Herr Panse, gerne.

Herr Kollege Pilger, Sie erzählen uns, was wir im Ausschuss beraten haben. Würden Sie mir bitte sagen, an welcher der Ausschussberatungen zu diesem Thema Sie teilgenommen haben?

Herr Panse, ich möchte nur darauf hinweisen, dass Sie mir bei einer der letzten Debatten über die Jugendhilfe vorgehalten haben, dass ich mich nicht erkundigt hätte, was in den Ausschüssen gelaufen ist. Ich habe hier auch nur darauf verwiesen, welche Unterlagen dort zur Verfügung stehen und das, worauf es ankommt, ist, dass die Landesregierung einfach nicht reagieren wollte in der Zeit. Ich weiß, dass auch in der CDU-Fraktion in der ersten Jahreshälfte gesagt worden ist, wir werden versuchen, das hinzubekommen. Es ist aufseiten der Landesregierung schlicht und einfach verzögert worden.

Ich fahre fort: Im Februar dieses Jahres ist das Anliegen von der evangelischen Kirche vorgetragen und seitens der Landesregierung eine Prüfung zugesichert worden. Prüfung hört sich immer gut an und wir haben an diesem Beispiel gelernt, Prüfung ist offensichtlich im Sprachgebrauch der Landesregierung ein Begriff zur Vermeidung einer immerhin ehrlichen Ablehnung. Im Juni haben wir uns in diesem Hause sowohl im Landtag als auch im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit aufgrund unseres Antrags mit dem Sachverhalt befasst. Die Landesregierung hatte zu diesem Zeitpunkt immerhin schon einige Monate Zeit zur Prüfung. Aber weit gefehlt, der Landesregierung war es auch damals nicht möglich, Daten zur Zahl der Empfänger und zur möglichen Belastung der kommunalen Haushalte und des Landeshaushalts zu benennen. Stattdessen wurden die Angaben der Kirchenvertreter orakelhaft bezweifelt. Die Antworten des Fachressorts damals im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit erinnerten schon sehr an das Lesen im Kaffeesatz. Erst im letzten Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit am 10. November kam es zur immer noch nicht schlüssigen Nennung der Kostensteigerung in Höhe von 4,482 Mio. € insgesamt.

Rückblickend lässt sich festhalten, von der Benennung des Problems seitens der evangelischen Kirche im Februar bis zum Juni geschah seitens des zuständigen Fachressorts schlicht und einfach nichts. Erst als es in der Folge unseres Antrags auch innerhalb der CDU-Landtagsfraktion vernehmlich grummelte, erst dann bemühte sich das Fachressort immerhin um Daten zu den vermutlichen Kostenfolgen. Diese Datenerhebung dauert und dauerte bis kurz vor dieser Landtagssitzung und ist immer noch mit beträchtlichen Risiken behaftet.

Meine Damen und Herren, ich schildere dies deshalb so genau, weil mit der Art und Weise der Behandlung des Themas seitens der Landesregierung das Desinteresse an der Lebenslage der Betroffenen handfest dokumentiert wurde. Man kann trefflich über Kostenhöhen und Folgewirkungen streiten, aber über eines kann man nicht streiten: Jeder der betroffenen Sozialhilfeempfänger, und es handelt sich dabei oft um alte Menschen, hätte jeden Euro nötig, nicht erst ab Januar des nächsten Jahres, sondern an dem Tag, wo diese in Armut lebenden Menschen mit den geringen Sätzen auskommen müssen. Deshalb wäre die zeitgleiche Anhebung der Regelsätze zum 01.07.2006 mit denen des SGB II nicht nur ein Akt sozialer Gerechtigkeit, sondern auch eine konkrete Hilfe gewesen, eine Hilfe für diejenigen, die kaum eine Möglichkeit haben, um aus eigener Kraft ihren Lebensstandard zu verbessern. Das genau hat die Landesregierung nicht gewollt und alles ihr Mögliche zur Verzögerung beigetragen. Ich bedaure eine derartige Politik auf dem Rücken der Ärmsten dieses Landes und ich hoffe, dass es nun zu keiner weiteren Verzögerung kommt und nur deshalb stimmen wir der Beschlussempfehlung zu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Günther, CDUFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, zwei Bemerkungen zuvorderst: Ich bedauere, dass Kollege Pilger in der heutigen Debatte den doch gemeinsam gefundenen Kompromiss wieder ein Stück weit zerredet hat. Im Ausschuss war die Diskussion wesentlich konstruktiver und zielorientierter.

(Beifall bei der CDU)

Frau Kollegin Jung, bei allem Einverständnis zum Antrag, eine jährliche Überprüfung lehne ich ab. Auch ich war, und das wissen Sie, zumindest die Ausschussmitglieder, lange Zeit der Meinung, eine Regelsatzverordnung für Thüringen wäre der richtige Weg gewesen. Das Ergebnis, und das wissen wir heute auch besser, wäre nicht im Interesse der Betroffenen. Doch genau das würde passieren, wenn wir jetzt alljährlich das tun würden, was Sie fordern.

Meine Damen und Herren, wer in der Bundesrepublik in Not gerät, soll dennoch ein menschenwürdiges Leben führen können. Wenn er dies aus eigener Kraft nicht bewältigen kann, erhält er Leistungen im

Rahmen der Grundsicherung ALG II oder aber Sozialgeld, sprich Sozialhilfe - Frau Jung erwähnte es. Sozialhilfe ist Hilfe der Gemeinschaft für jeden, der sich nicht selbst helfen kann und auch nicht auf andere Unterstützung zählen kann. Sozialhilfe ist aber kein Almosen, sondern gesetzlich verankerte Unterstützung für ein menschenwürdiges Dasein. Sozialhilfe soll nicht nur Armut verhindern, sondern soll dem Empfänger eine Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht. Ich denke, hier sind wir uns einig.

Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 des am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen SGB XII wird der gesamte Bedarf des notwendigen Lebensunterhalts außerhalb von Einrichtungen mit Ausnahme von Leistungen für Unterkunft und Heizung und nach Sonderbedarfen nach Regelsätzen erbracht. Bemessung und Aufgabe der Regelsätze sind, wie wir wissen, in der Regelsatzverordnung festgeschrieben. Die Regelsatzverordnung des Bundes wird, so hoffe ich, noch in diesem Jahr geändert und damit dann endgültig der Weg frei, um den Antrag, den wir heute positiv verabschieden werden, auch umsetzen zu können.

Mit Blick auf die Grundsicherungsleistungen des SGB II stellen die Regelsätze nach dem SGB XII das Referenzsystem für Regelleistungen und Grundsicherung nach dem SGB II dar und nicht umgekehrt. Das war Ansatz der Hartz-IV-Reform. Hier haben wir nun, ist auch schon gesagt worden, ab 1. Juli die Situation, dass der Bundesgesetzgeber den Regelsatz nach SGB II für ganz Deutschland auf 345 € angehoben hatte. Mit der Neufestsetzung der Regelsätze gemäß § 28 SGB XII wird das System wieder vom Kopf auf die Füße gestellt. Das begrüße ich ausdrücklich und bin froh, dass hier wieder Rechtssicherheit herrscht.

Nach 16 Jahren der Wiedervereinigung, meine Damen und Herren, ist, denke ich, eine Differenzierung zwischen Ost und West sachlich und gesellschaftlich nicht mehr akzeptabel. Ein gesamtdeutscher Betrag ist mehr als geboten und die Neufestsetzung der Regelsätze ist schlichtweg ein Akt der Gerechtigkeit für die Menschen hier im Osten Deutschlands.

Wir haben, wie bei der Berichterstattung schon gesagt, im Ausschuss sehr intensiv beraten, ob eine Angleichung schon zum 01.07. dieses Jahres möglich gewesen wäre. Dem war nicht so, da verfassungsrechtlich nicht möglich, das wurde uns ausführlich erläutert. Auch wurde umfangreich über die finanziellen Folgen des heutigen Beschlusses und die damit verbundenen Grunddaten debattiert. Es mag grundsätzlich möglich gewesen sein, aber das Ergebnis wäre zumindest falsch gewesen. Die finanziellen Folgen des heutigen Beschlusses wurden ebenfalls hinreichend debattiert und die damit

verbundenen Grunddaten wurden auch ausführlich beraten. Ich denke, auch hier herrscht nun inzwischen nach den letztendlich vorliegenden Zahlen Klarheit. Nachdem wir uns im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit hinreichend verständigt haben und den Antrag meiner Fraktion ebenfalls erledigen konnten, werden wir dem Votum des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit folgen und dem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen.