Protocol of the Session on October 19, 2006

Zu Frage 1: Die Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit und Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen gehört zu den Pflichtaufgaben der Planer, die am Planungsprozess der BUGA 2007 in Gera und Ronneburg beteiligt sind. Dabei wurde nach Angaben der BUGA GmbH versucht, bestmögliche Sorgfalt walten zu lassen, soweit topographische und technische Gegebenheiten dies zuließen.

Zu Frage 2: Wegen der besonderen topographischen Verhältnisse im Ausstellungsbereich Ronneburg wurden nach Mitteilung der BUGA GmbH die örtlichen Behindertenbeauftragten von Gera und Ronneburg bereits während des gesamten Planungsprozesses in regelmäßigen Abständen einbezogen. Am 29.08.2006 haben auf Anregung des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit zudem Vertreter des Landesbehindertenbeirats eine Befahrung des Ausstellungsgeländes Ronneburg durchgeführt. Dabei wurden Hinweise insbesondere zur behindertengerechten Wegeführung gegeben. Es wurde mit der Geschäftsführung der BUGA GmbH vereinbart, im Frühjahr 2007 eine nochmalige Befahrung durchzuführen.

Zu Frage 3: Eine Einbeziehung des Landesbehindertenbeauftragten erfolgte während des Planungsprozesses nicht.

Zu Frage 4: Die Geschäftsleitung der BUGA GmbH hat versichert, dass die BUGA 2007 für Menschen mit Behinderungen keine ausgrenzende und diskriminierende Wirkung haben wird. Die Erreichbarkeit aller Ausstellungsbereiche durch Menschen mit Behinderungen wird sichergestellt. Das erfolgt unter anderem durch den Einbau von Rampen entsprechend den topographischen Gegebenheiten, durch eine spezielle Wegweisung im Gelände und durch das Angebot eines Rollstuhlverleihs mit Schiebedienst. Diese Zusicherungen wurden auch gegenüber dem Landesbehindertenbeauftragten gegeben.

Abgeordneter Nothnagel hat eine Nachfrage, Herr Minister. Bitte, Abgeordneter Nothnagel.

Ich hätte zwei Nachfragen. Die erste wäre, wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, Herr Minister Sklenar, wird das Rittergut in der ersten Etage, wo dann das Informationszentrum der BUGA Ronneburg reinkommen soll, dann mit einem Lift ausgestattet, weil die Aussage der BUGA GmbH vor Ort eine andere war, dass eben kein Lift dort hinkommt. Wie sieht es mit den mehreren Stufen im Eingangsbereich aus? Das würde meine erste Frage sein und die zweite

Frage: Wie sehen Sie die Veranstaltung der BUGA jetzt noch mal mit den Problemen vor Ort oder dem Focus des Gleichbehandlungsgesetzes des Bundes?

Herr Nothnagel, da muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, in diesen Einzelheiten - ich habe nicht von einem Lift gesprochen, mir ist nicht bekannt, dass ich jetzt hier bei der Beantwortung dieser Frage von einem Lift gesprochen hätte. Das müssten wir bei der BUGA GmbH nachfragen. Diese Frage kann nur dort beantwortet werden. Ich habe gesagt, dass dort, wo die topografischen Gegebenheiten es nicht erlauben, dass man mit dem Rollstuhl herunter fahren kann, das über Rampen geklärt werden soll - wobei das natürlich auch nicht überall geht. Wer das Gelände kennt, weiß ganz genau, dass das nicht überall geht und auch gar nicht möglich gewesen wäre, das in dieser Richtung so durchzuführen. Doch dort, wo es möglich ist, wird es dementsprechend auch so gestaltet werden.

Die Himmelsleiter z.B. werden Sie nie rollstuhlgerecht hinkriegen. Da müssten wir ja wirklich einen richtigen schönen Schlängelweg über das ganze Gelände machen, was vielleicht auch nicht schlecht gewesen wäre im Hinblick auf die Geländegestaltung. Ansonsten ist mir versichert worden, dass die Planer und auch die BUGA GmbH alles tun werden, damit auch die behinderten Menschen die Möglichkeit haben, sich in dem Gelände zu bewegen. Gera ist kein Problem, da ist alles ebenerdig. Das einzige Problem ist eben das Gelände Ronneburg, wo die „Neue Landschaft“ entstanden ist.

(Zwischenruf Abg. Nothnagel, Die Links- partei.PDS: Können Sie das nachfra- gen?)

Das kann ich nachfragen, da gebe ich Ihnen dann noch Auskunft.

Die nächste Frage stellt die Abgeordnete Taubert entsprechend der Drucksache 4/2382.

Verwendung von Haushaltsmitteln zur Förderung von Initiativen gegen Rechtsextremismus

In den Einzelplan 08 wurde mit dem Doppelhaushalt 2006/2007 ein Titel aufgenommen, aus dem „Zuschüsse an Kooperationspartner für Maßnahmen im Bereich der Gewaltprävention“ finanziert werden sollen. Der Titel ist mit 35.000 € ausgestattet. Während

der Haushaltsberatungen erklärte Herr Minister Dr. Zeh, dass die Mittel eingestellt wurden, um Bundesprojekte kozufinanzieren und so zu erhalten. Er erklärte weiter, dass man sich dazu eines Vereins bedienen müsse.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der Stand der Mittelbindung und des Mittelabflusses im Haushaltstitel „Zuschüsse an Kooperationspartner für Maßnahmen im Bereich der Gewaltprävention“ (08 24 684 82) zum Stichtag 13. Oktober 2006?

2. Welche Vereine bzw. Träger haben bisher Mittel aus dem Titel erhalten?

3. In welcher Höhe wurden an welchen Empfänger Mittel aus diesem Titel bewilligt?

4. Welche Projekte haben für Maßnahmen im Bereich der Gewaltprävention darüber hinaus Mittel aus dem Landeshaushalt erhalten?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Herr Minister Zeh.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Taubert wie folgt:

Zu Frage 1: Zum Stichtag 13. Oktober 2006 waren Haushaltsmittel aus dem Kapitel 08 24, Titel 684 82 in Höhe von 31.500 € abgeflossen sowie in Höhe von 1.000 € vorgemerkt. Damit ergibt sich zum vorgenannten Stichtag ein verbleibender Verfügungsbetrag in Höhe von 7.500 €.

Zu Fragen 2 und 3: Der Verein „Free Aktion e.V.“ erhielt zur Umsetzung des gewaltpräventiven Projekts im Bereich Sport, bekannt unter „Soccer-Tour 2006“ 11.500 €. Die Zentrale Wohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V. erhielt im Jahr 2006 eine Mittelzuweisung in Höhe von 20.000 € für Projektmodule des Jahresprojekts „Bildungsinitiative gegen Antisemitismus und Rechtsextremismus - für ein tolerantes und demokratisches Thüringen“.

Zu Frage 4: Eine vollständige Auflistung der entsprechenden Projekte würde den Rahmen der Beantwortung einer Mündlichen Anfrage sprengen. Ich nenne daher exemplarisch nur zwei Beispiele: In

nerhalb des Landesprogramms Demokratie und Toleranz wird derzeit die Fortbildungsreihe für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit umgesetzt. Allein für diese flächendeckende Maßnahme werden 49.400 € aus Landesmitteln bereitgestellt. Sie dienen der Toleranz- und Demokratieerziehung junger Menschen. Des Weiteren sind im Haushalt der Landesstelle Gewaltprävention bis zum 13.10.2006 rund 22.000 € für Maßnahmen innerhalb der Gewaltprävention haushaltstechnisch vorgemerkt. In diesem Zusammenhang verweise ich auf den Bericht der Landesregierung zum Beschluss des Thüringer Landtags in der Drucksache 4/1853 Ziffer I.1. Dieser ist Ihnen kürzlich erst zugegangen. Darin ist eine ausführliche Auflistung sämtlicher Projekte.

Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Huster, Die Linkspartei.PDS, entsprechend Drucksache 4/2383.

Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum staatlichen Sportwettenmonopol

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 sowie der Entscheidung des Bundeskartellamts vom 22.08.2006 stehen deutliche Veränderungen im deutschen Lotto- und Sportwettenmarkt an. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil betont, dass ein staatliches Wettmonopol nur aufrechterhalten werden kann, wenn es konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet ist. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, bis spätestens 31. Dezember 2007 einen verfassungsgemäßen Zustand herzustellen. Die Konferenz der Ministerpräsidenten hat sich in einem Beschluss vom 22. Juni 2006 dafür ausgesprochen, das staatliche Lotteriemonopol zu erhalten. Dazu wurde eine Arbeitsgruppe beauftragt, einen Entwurf eines Lotteriestaatsvertrags auszuarbeiten, der die Veranstaltung von Sportwetten im Rahmen des staatlichen Monopols entsprechend den Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts regeln soll. Unterdessen liegt ein Entwurf vor, der bezüglich seiner möglichen Folgen zunehmend kritisch diskutiert wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche finanziellen Auswirkungen auf den Landeshaushalt sieht die Landesregierung für den Fall des Erhalts des staatlichen Wettmonopols durch den Wegfall z.B. von Werbung, der Ziehung der Lottozahlen im Fernsehen und des Internetgeschäfts, wie es der Entwurf des Staatsvertrags vorsieht?

2. Welche finanziellen Risiken sieht die Landesregierung für den Landeshaushalt für den Fall von erfolgreichen Klagen derzeit tätiger privater Anbieter von Sportwetten in Thüringen gegen den möglichen Entzug der Erlaubnis zum Betreiben von Sportwetten?

3. Welche Position vertritt die Landesregierung zum Vorschlag für ein eigenständiges Verkehrssteuergesetz für Glücks- und Geschicklichkeitsspiele, z.B. in Form einer Spieleinsatzsteuer?

4. Welche Position vertritt die Landesregierung zu Vorschlägen, auch bei einer möglichen Liberalisierung des deutschen Glücksspielmarkts, die bisherigen Zuwendungen aus Lottoeinnahmen für soziale, kulturelle und sportliche Zwecke durch eine entsprechende Besteuerung von Glücksspielen zu sichern?

Für die Landesregierung antwortet das Finanzministerium. Bitte, Herr Staatssekretär Spaeth.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Huster beantworte ich wie folgt. Erlauben Sie mir dennoch zunächst eine kurze Vorbemerkung.

Es ist zutreffend, dass die Länder aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 derzeit an der Novellierung des Lotteriestaatsvertrags arbeiten. Ein abgestimmter Entwurf liegt noch nicht vor. Insofern befinden sich die Länder noch in der Meinungsbildung. Der im Internet veröffentlichte Entwurf des Staatsvertrags stellt somit lediglich eine Arbeitsgrundlage für die Fachdiskussion dar. Sobald die Verhandlungen zu einem konkreten Entwurf geführt haben, wird die Landesregierung den Landtag gemäß Artikel 67 Abs. 4 der Verfassung des Freistaats Thüringen über den Entwurf des Staatsvertrags unterrichten.

Frage 1: Sofern die genannten Maßnahmen Eingang in den Staatsvertrag finden sollten, ist mit einem Rückgang der Einnahmen aus der staatlichen Veranstaltung von Sportwetten zu rechnen. Deren Umfang lässt sich jedoch nicht quantifizieren, da auch gegenläufige Kompensationseffekte auftreten werden. Aufgrund der parallel laufenden effektiven Unterbindung illegaler Sportwettangebote werden auch Wettinteressierte das sichere staatliche Angebot nutzen, die bisher bei illegal tätigen, vornehmlich ausländischen Anbietern gewettet haben.

Frage 2: Die Auffassung der Landesregierung zur zulässigen Untersagung privater Sportwettenveranstaltungen wurde durch das Verwaltungsgericht Weimar in mehreren Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bestätigt. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts wird derzeit erwartet. Aufgrund der einheitlichen Rechtsprechung der Obergerichte in anderen Ländern gibt es keinen Anlass, an der Rechtmäßigkeit der erlassenen Untersagungsverfügungen zu zweifeln und ein Haushaltsrisiko anzunehmen.

Frage 3: Das Gesetzesvorhaben der Länder, ein eigenständiges Verkehrssteuergesetz für die Besteuerung von Glücks- und Geschicklichkeitsspielen mit Gewinnmöglichkeit, sogenanntes Spieleinsatzsteuergesetz, zu schaffen, hat sich mit der Änderung von § 4 Nr. 9 Buchstabe b Umsatzsteuergesetz durch das Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltung vom 28. April dieses Jahres, das der Zustimmung des Bundesrats bedurfte, erledigt. Danach unterliegen ab 5. Juni dieses Jahres sowohl die bisher umsatzsteuerfreien Umsätze der zugelassenen öffentlichen Spielbanken, die durch den Betrieb der Spielbank bedingt sind, als auch die Umsätze der gewerblichen Glücksspielanbieter der Umsatzsteuer.

Frage 4: Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass allein ein staatliches Monopol zur Erreichung der ordnungsrechtlichen Ziele, insbesondere zur Bekämpfung der Spielsucht und Begrenzung der Spielleidenschaft, geeignet ist, und spricht sich für die Beibehaltung des staatlichen Monopols für Lotterien und Sportwetten in Thüringen aus.

Vielen Dank.

Eine Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Huster.

Zwei Nachfragen würde ich stellen wollen.

Herr Staatssekretär, die erste Nachfrage zur Antwort auf Frage 2: Wie sehen Sie Ihre Aussage vor dem Hintergrund der Tatsache, dass ja das Land versucht, seit 1993 gegen den einen Thüringer Anbieter juristisch vorzugehen, und bisher juristisch nur unterlegen ist?

Die zweite Frage: Wie bewerten Sie vor dem Hintergrund Ihrer Aussagen das vorgestern ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden bezüglich eines anderen Anbieters?

Fragen 1 und 2: So wie ich vorhin die Antwort zu Frage 2 vorgetragen habe, so bewerte ich das.

Danke schön.

Es ist noch Nachfragebedarf, Herr Staatssekretär. Bitte, Herr Abgeordneter Blechschmidt.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, Sie haben in Beantwortung der Frage 1 das Für und Wider möglicher Auswirkungen kurz erläutert. Dabei geht es mir um den Aspekt der Internationalisierung - wir haben vorhin PC, Internet etc. gehabt. Sehen Sie da größere Auswirkungen, wenn die privaten Wettspielunternehmen verboten werden, dass die Leute ins Internet abwandern könnten und damit die Kompensation, die Sie gegebenenfalls mit der sicheren Staatswette sehen, nicht mehr gegeben ist?

Ja, auf diese in die Zukunft gerichteten Fragen, wie sieht es übermorgen aus, das ist natürlich schwierig zu beantworten. Auszuschließen ist es natürlich nicht.