Protocol of the Session on October 19, 2006

Eine Nachfrage, Herr Minister. Bitte, Herr Abgeordneter Lemke.

Herr Minister, ist es üblich, Bundesstraßen oder Teile davon sofort in Kreisstraßen umzuwidmen? Wenn ja, warum ist das so? Oder wenn nein, warum ist es in diesem Fall so?

Es ist üblich, Straßen in die Kategorie einzustufen, die ihrer Bedeutung entsprechen. Im Übrigen möchte ich in dem Fall darauf hinweisen, dass der Landkreis eine voll sanierte Straße, die auf Kosten des Bundes komplett saniert worden ist, übernehmen muss und damit für die nächsten 20 Jahre im Prinzip keinerlei große Sanierungskosten an dieser Straße hat.

Die nächste Frage stellt Abgeordnete Berninger, Die Linkspartei.PDS, entsprechend Drucksache 4/2371.

Konsequenzen aus Beschluss „Initiative für Demokratie und Toleranz - gegen Extremismus und Gewalt“

In Punkt 2 des gemeinsamen Beschlusses aller drei Fraktionen des Thüringer Landtags vom 31. März 2006 werden Maßnahmen an Schulen im Sinne des Antrags formuliert.

Ich frage die Landesregierung:

1. An welchen Schulen wurden inzwischen konkrete Ansprechpartner für diese Aufgabe benannt, handelt es sich um Schüler, Lehrer oder Eltern?

2. Welche Qualifizierungsmaßnahmen wurden mit diesen Ansprechpartnern durch das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien und die entsprechenden Schulämter durchgeführt?

3. Welche Rahmenbedingungen und Voraussetzungen hat das Kultusministerium im Sinne des Punktes in Vorbereitung des Schuljahres 2006/2007 geschaffen?

Für die Landesregierung antwortet das Kultusministerium. Bitte, Herr Minister Goebel.

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Berninger beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Konkrete Ansprechpartner für diese Aufgaben gibt es an allen Schulen, das sind die Beratungslehrer. Diese Lehrerinnen und Lehrer erfüllen diese Aufgabe als Teil ihres Arbeitsauftrags und sie erhalten entsprechende Abminderungsstunden. Auch in allen Staatlichen Schulämtern gibt es Ansprechpartner für das Themenfeld „Gewaltprävention“.

Zu Frage 2: Neben den regelmäßigen zentralen und regionalen Fortbildungen für die Beratungslehrer durch das ThILLM gibt es spezielle Fort- und Weiterbildungen für diesen Personenkreis im Rahmen des Programms „JUREGIO“.

Zu Frage 3: Die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für das laufende Schuljahr habe ich in Antwort zu den Fragen 1 und 2 bereits genannt. Dabei geht es dem Kultusministerium nicht um eine Erweiterung des Kreises der Ansprechpartner, sondern um eine zielgerichtete Qualifikation der vorhandenen, um im Zusammenwirken mit den Schulleitungen, dem Lehrerkollegium und den Eltern in der Schule entsprechend wirksam zu werden.

Eine Nachfrage. Bitte, Frau Abgeordnete Berninger.

Herr Minister, habe ich es jetzt richtig verstanden, es ist trotz des gemeinsamen Beschlusses in den Schu

len alles so geblieben, wie es vor dem März war?

Es ist nicht alles so geblieben, wie es war, sondern wir haben auch über die Schulaufsicht - das habe ich ja deutlich gemacht - ein besonderes Augenmerk auf die Probleme und Fragestellungen der Gewaltprävention in der Arbeit der Schule gelegt.

Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Blechschmidt, Die Linkspartei.PDS, entsprechend der Drucksache 4/2373.

Maßnahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung im Strafvollzug

In den Thüringer Justizvollzugsanstalten werden schon seit mehreren Jahren Qualifizierungen über den Europäischen Sozialfonds/Richtlinie Berufliche Qualifizierung durchgeführt. Auf einer der Internetseiten des TMWTA ist nachzulesen, dass Antragsteller für diese Projekte „geeignete Projektträger mit Sitz/Betriebsstätte in Thüringen“ sein können.

Es ist bekannt, dass in den zurückliegenden Förderperioden diese Qualifizierungsmaßnahmen vorwiegend durch die Berufsfortbildungswerk (bfw) GmbH durchgeführt wurden. Aus dem Europäischen Sozialfonds wurden jährlich mehrere Millionen Euro (ca. 5 Mio. € pro Jahr) Fördermittel ausgereicht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Qualifizierungsprojekte in Thüringer Justizvollzugsanstalten und Jugendstrafanstalten wurden mit welchem Gesamtvolumen im Jahr 2006 bewilligt, bei denen der Träger der Maßnahme die Berufsfortbildungswerk (bfw) GmbH ist?

2. Wie viele und welche weiteren Maßnahmeträger gibt es in Thüringen, die ESF-geförderte Projekte in JSAs und JVAs durchführen mit welchem Fördervolumen?

3. Ist die Fortführung dieser Qualifizierungsmaßnahmen in den JSAs und JVAs im Operationellen Programm 2007-2013 vorgesehen und wenn ja, welche oder welcher Bildungsträger soll mit der Durchführung dieser Projekte beauftragt werden?

4. Wie bewertet die Landesregierung das Erfordernis, aufgrund der Bewilligungssummen die in Rede stehenden Qualifizierungsmaßnahmen entsprechend

der Vergabeverordnung auszuschreiben, und welche Vorstellungen gibt es diesbezüglich hinsichtlich der Planungen für die Förderperiode 2007-2013?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit. Bitte, Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Blechschmidt beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Berufsbildungswerk GmbH, Geschäftsstelle Thüringen, führt im Jahr 2006 38 berufliche Qualifizierungsprojekte in Thüringer Justizvollzugsanstalten und Thüringer Jugendstrafanstalten mit einer Bewilligungssumme von 3.857.070 € an ESF-Mitteln und 2.336.613 € aus Mitteln des Thüringer Justizministeriums durch, d.h. mit einer Gesamtbewilligungssumme in Höhe von 6.193.683 €.

Zu Frage 2: Die Dekra-Akademie Stuttgart führt im Jahr 2006 ein Projekt in einer JVA mit einer Bewilligungssumme von 87.527 € an ESF-Mitteln und 79.066 € aus Mitteln des Thüringer Justizministeriums durch, das entspricht einer Gesamtbewilligungssumme von 166.593 €. Die Neue Arbeit GmbH Altenburg führt im Jahr 2006 in einer JVA ein Projekt mit einer Bewilligungssumme von 115.987 € an ESF-Mitteln und 127.942 € aus Mitteln des Thüringer Justizministeriums durch, das bedeutet eine Gesamtbewilligungssumme von 243.929 €.

Zu Frage 3: Berufliche Qualifizierungsmaßnahmen für Strafgefangene in Thüringen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sind auch im Operationellen Programm 2007 bis 2013 vorgesehen. Da für die Durchführung der beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen mit Beginn der neuen Förderperiode 2007 bis 2013 die Durchführung eines Auswahlverfahrens im Rahmen einer freiwilligen Vergabe durch das Thüringer Justizministerium vorgesehen ist, stehen die zu beauftragenden Bildungsträger leider noch nicht fest.

Zu Frage 4: Es ist beabsichtigt, die Durchführung der Projekte der beruflichen Qualifizierung der Gefangenen auch in der Förderperiode 2007 bis 2013 überwiegend privaten Bildungsträgern zu übertragen. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass eine effiziente und effektive Umsetzung der beruflichen Qualifizierungsprojekte am ehesten gewährleistet ist, wenn sie von einem Projektträger wahrgenommen werden. Wei

ter sind die besonderen Umstände des Justizvollzugs, insbesondere Sicherheitsgesichtspunkte, zu bedenken. Soweit die Zuwendungen als öffentliche Aufträge einzustufen sind, handelt es sich um Dienstleistungen der Kategorie 24, also Unterrichtswesen und Berufsausbildung, des Anhangs IIb der Richtlinie 2004/18/EG. Diese Aufträge sind bei Erreichen eines Auftragswerts von 200.000 € gemäß § 4 Abs. 1 der Vergabeverordnung nach der Verdingungsverordnung für Leistungen, kurz VOL/A, zu vergeben. Nach § 1 a Nr. 2 Abs. 2 VOL/A hat der Auftraggeber bei der Vergabe von Dienstleistungen betreffend das Unterrichtswesen und die Berufsausbildung bei der Leistungsbeschreibung europäische Spezifikationen zu beachten und dem Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaft eine Mitteilung über den vergebenen Auftrag zu machen. Einer europaweiten Ausschreibung bedarf es nicht. Die VOL/A sieht vor, dass eine freihändige Vergabe stattfinden darf, wenn die Vergabe der Leistungen an Aus- und Fortbildungsstätten beabsichtigt ist. Maßstäbe für die Vergaben in der Förderperiode 2007 bis 2013 werden nach wie vor die Fachgründe, die Leistungsfähigkeit und die Zuverlässigkeit des jeweiligen Auftragnehmers sein.

Eine Nachfrage, Herr Minister, durch den Abgeordneten Blechschmidt. Bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, selbst unter der Wahrnahme Ihrer Aussage, dass man mit Ziel auf den besonderen Bereich Justizvollzugsanstalten versucht, einen Bildungsträger möglichst in den Blickwinkel zu nehmen - bei der Verteilung von 38 zu eins zu eins, sehen Sie da, dass die Zielvorgabe, Projekte zu fördern und keine institutionelle Förderung anzustreben, hier in Gefahr ist?

Sehe ich nicht, weil, wie gesagt, ich auch ausgeführt habe, dass die entscheidenden Punkte die Fachkunde, die Leistungsfähigkeit und die Zuverlässigkeit sind, und die haben sich in den vergangenen Jahren mit dem Projektträger bestätigt.

Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Nothnagel, Die Linkspartei.PDS, entsprechend Drucksache 4/2374.

Barrierefreiheit der BUGA 2007 in Gera/Ronneburg

Die Fraktion der Linkspartei.PDS im Thüringer Landtag führte am 11. Oktober 2006 eine auswärtige Sitzung in Ronneburg und Gera durch. Thema war dabei, wie die BUGA 2007 umgesetzt wird. Bei der Besichtigung des BUGA-Geländes in Ronneburg musste ich mit Entsetzen feststellen, dass bei der Umsetzung einiger Projekte der BUGA das Thema „Barrierefreiheit und Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen“ wohl keine Rolle gespielt hat.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwieweit wurden das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes, das Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen und die Thüringer Bauordnung bei der Planung und Umsetzung der BUGA berücksichtigt?

2. Inwieweit wurden die örtlichen Behindertenbeiräte in die Planungen einbezogen?

3. Wurde der Landesbehindertenbeauftragte in die Planung und Umsetzung der BUGA mit einbezogen und wenn ja, welche Maßnahmen hinsichtlich der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen sind durch ihn eingeleitet worden?

4. Wie kann jetzt noch realisiert werden, dass die BUGA 2007 für Menschen mit Behinderungen keine ausgrenzende und diskriminierende Veranstaltung wird?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Herr Minister Dr. Sklenar.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Nothnagel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zunächst sei mir eine Vorbemerkung erlaubt. Die Planung und Umsetzung der BUGA 2007 liegt in der unmittelbaren Zuständigkeit und Verantwortung der BUGA GmbH und der Städte Gera und Ronneburg sowie des Landkreises Greiz als deren Gesellschafter.

Zu Frage 1: Die Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit und Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen gehört zu den Pflichtaufgaben der Planer, die am Planungsprozess der BUGA 2007 in Gera und Ronneburg beteiligt sind. Dabei wurde nach Angaben der BUGA GmbH versucht, bestmögliche Sorgfalt walten zu lassen, soweit topographische und technische Gegebenheiten dies zuließen.