Protocol of the Session on July 13, 2006

2. Welche Aufgabenträger der Abwasserentsorgung haben seit 2000 die Abwasserbeiträge reduziert bzw. abgeschafft und in diesem Zusammenhang eine Verbandsumlage für so genannte betriebswirtschaftlich nicht notwendige Kosten erhoben?

3. Weshalb haben einige Aufgabenträger im Zusammenhang mit der Reduzierung der Abwasserbeiträge keine Verbandsumlage von den Mitgliedsgemeinden erhoben, während der Wasser- und Abwasserzweckverband Bad Salzungen die Erhebung einer solchen Umlage als alternativlos bezeichnet?

Es antwortet Minister Dr. Gasser.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Vorab sei mir eine Klarstellung erlaubt. Herr Kuschel geht davon aus, dass der Wasser- und Abwasserzweckverband Bad Salzungen im Rahmen der Umsetzung der Neuregelungen im Thüringer Kommunalabgabengesetz eine Senkung seiner Beitragssätze vorsieht und die bereits gezahlten Beiträge entsprechend zurückzahlen wird. Nach Auskunft der zuständigen kommunalen Aufsicht ist die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung Ende Juni jedoch ohne eine Reduzierung der Beitragssätze beschlossen worden. Somit besteht derzeit kein Anlass für

Befürchtungen einer Gebührenerhöhung oder einer etwaigen Umlagenerhebung. Nun zu den gestellten Fragen.

Frage 1: Eine Reduzierung der Beitragssätze führt nicht zwangsläufig zu einem Finanzbedarf, der nicht über Kommunalabgaben gedeckt werden könnte, sofern dies aber der Fall sein sollte, bestimmt die Regelung des § 37 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit, dass der Zweckverband von den Verbandsmitgliedern eine Umlage erhebt, soweit seine Einnahmen aus besonderen Entgelten für die von ihm erbrachten Leistungen und seine sonstigen Einnahmen nicht ausreichen.

Frage 2: Entsprechende Aufstellungen liegen nicht vor und sind für die Wahrnehmung der Aufgaben der Kommunalaufsicht auch nicht erforderlich.

Frage 3: Ich verweise auf die Antwort zu Frage 2.

Danke. Gibt es Nachfragen? Abgeordneter Kuschel, bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, würden Sie mir zunächst zustimmen, dass in der Einleitung zu dieser Mündlichen Anfrage nicht die Behauptung aufgestellt wurde, dass der Zweckverband Bad Salzungen die Beiträge gesenkt hat, sondern dass dort formuliert ist, dass über eine Beitragssenkung eine Diskussion geführt wurde?

Da stimme ich Ihnen zu, Herr Kuschel, ich habe danach in der Frage 1 Ihre Frage beantwortet.

Meine zweite Nachfrage: Herr Minister, aufgrund der Antworten zu den Fragen 2 und 3 hätte ich eine konkrete Nachfrage, ob die in der Einleitung der Mündlichen Anfrage genannten Aufgabenträger, also Wasser-, Abwasserzweckverband Ilmenau, Zweckverband „Schilfwasser-Leina“, Zweckverband „Mittlerer Rennsteig“, im Zusammenhang mit der Reduzierung und Abschaffung ihrer Abwasserbeiträge eine Verbandsumlage von ihren Mitgliedsgemeinden erhoben haben.

Das kann ich Ihnen nicht sagen, Herr Kuschel, danach ist auch nicht gefragt gewesen.

Gäbe es auch die Möglichkeit, das gegebenenfalls nachzureichen?

Ja, ja.

Danke schön.

Das müssen wir noch einmal prüfen. Langsam, ich habe noch nicht ja gesagt, sondern ja, ja. Das müssen wir noch einmal prüfen, ob dies in den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung hineinreicht und die Kommunalaufsicht dazu berechtigt ist, das abzufragen. Wenn das nicht der Fall sein sollte, werde ich das nachreichen.

Danke. Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hennig, Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/2062 auf.

Der Jugend eine Chance

Am 15. Juni 2006 vermeldete eine große Thüringer Zeitung unter der Überschrift „Althaus will Jugend eine Chance geben“, dass der Ministerpräsident unseres Freistaats möglichst vielen Thüringer Jugendlichen eine Job-Chance eröffnen wolle. Wichtig seien Anreize, „Jugendliche zu begeistern, im Freistaat ihre berufliche und familiäre Perspektive zu finden“. Über konkrete Maßnahmen zur Umsetzung dieser Absicht war in den Pressemeldungen noch nichts zu erfahren.

Ich frage die Landesregierung:

Welche entscheidenden Schritte hat die Landesregierung angedacht, um bezüglich der beruflichen Aussichten junger Menschen in Thüringen eine grundlegende Wende zum Besseren zu erreichen (in Bezug auf oben benannte Pressemitteilung) ?

Es antwortet Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hennig für die Landesregierung wie folgt.

Der in Bezug genommene Artikel berichtet über die Diskussion unter anderem zur Entwicklung des Fachkräftebedarfs im Rahmen einer Gesprächsrunde des Ministerpräsidenten mit den Mitgliedern des Thüringer Wirtschaftsbeirats in der Thüringer Staatskanzlei. Die Thematik der Verbesserung der beruflichen Aussichten junger Menschen hat für die Landesregierung oberste Priorität. In enger Zusammenarbeit mit allen wichtigen Arbeitsmarkt- und Berufsbildungsakteuren werden von der Landesregierung seit Jahren vielfältige Aktivitäten unternommen, um durch eine Verbesserung der Ausbildungs- und Berufschancen Fachkräfte für Thüringen zu sichern und die Abwanderung junger Menschen zu verhindern.

Ich möchte an dieser Stelle nur die wichtigsten Maßnahmen nennen, die auf eine wirksame Verbesserung der beruflichen Aussichten gerade auch für Jugendliche gerichtet sind - zum Ersten der Ausbildungspakt 2006 mit dem Schwerpunkt nicht nur auf quantitativer, sondern auch auf qualitativer bedarfsgerechter Berufsausbildung; zweitens die Managementgruppe zur Sicherung des Fachkräftebedarfs der Thüringer Wirtschaft, in der insbesondere alle wichtigen Vertreter von Wirtschaft und Gewerkschaft mitarbeiten; sowie drittens die Fachkräftestudie, die durch das TMWTA im Jahr 2002 erstmals in Auftrag gegeben wurde und seitdem alle zwei Jahre fortgeschrieben wird; und zum Vierten - die Ergebnisse der aktuellen Fortschreibung werden auf der Konferenz zum Fachkräftebedarf in Thüringen am 13. September 2006 vorgestellt. Darüber hinaus wird die Zielgruppe der jugendlichen Arbeitslosen in besonderem Maße aus Landes- und ESF-Mitteln unterstützt und gefördert. Ich verweise dazu auf das Jugendsofortprogramm des TMWTA und die Förderung im Rahmen der Richtlinien für schwer vermittelbare Arbeitslose. Auch im Operationellen Programm der neuen ESF-Förderperiode 2007 bis 2013 wird die Förderung der Integration Jugendlicher einen wichtigen Schwerpunkt bilden.

Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall, dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bärwolff auf, Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/2066.

Der Jugend eine Chance II

Am 15. Juni 2006 vermeldete eine große Thüringer Tageszeitung unter der Überschrift „Althaus will Jugend eine Chance geben“, dass der Ministerpräsident unseres Freistaats möglichst vielen Thüringer Jugendlichen eine Job-Chance eröffnen wolle. Wichtig seien Anreize, „Jugendliche zu begeistern, im Freistaat ihre berufliche und familiäre Perspektive zu finden“. Über konkrete Maßnahmen zur Umsetzung dieser Absicht war in den Pressemeldungen noch nichts zu erfahren.

Ich frage die Landesregierung:

Wie vereinbart sich diese Absicht des Ministerpräsidenten mit der Tatsache, dass die Landesregierung im Zuge des Haushaltsbegleitgesetzes für den Doppelhaushalt 2006/2007 den § 19 a des Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes gestrichen hat, der die Verantwortung der Kommunen für Leistungen der Jugendberufshilfe gewährleistet?

Es antwortet Staatssekretär Illert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Einen § 19 a im Thüringer Kinder- und JugendhilfeAusführungsgesetz hat es nie gegeben. Allerdings wurde der § 19 des genannten Gesetzes novelliert. Die Novellierung hat die bisherige Regelung im Kern nicht verändert. Auch nach der Novellierung zählt die Jugendberufshilfe zu den Aufgaben der Landkreise und kreisfreien Städte.

Hinzufügen möchte ich, dass sich die Landesregierung auf vielerlei Weise bemüht, die Perspektiven der Thüringer Jugendlichen zu verbessern. Als Beispiel aus dem Sozialressort erwähne ich nur das Thüringen-Jahr. Auch zahlreiche andere Akteure im Freistaat sind in dieser Hinsicht aktiv, so etwa die Tarifpartner und eben auch die Kommunen. Zum Spektrum der Angebote gehört insofern auch weiterhin die Jugendberufshilfe. Das genannte Zitat von Herrn Ministerpräsident Dieter Althaus in einer Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 14. Juni 2006 im Zusammenhang mit einem Gespräch mit Wirtschaftsvertretern beschreibt also genau die verwirklichte Politik der Landesregierung.

Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall, dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine des Abgeordneten Gentzel, SPD-Fraktion, Drucksache 4/2073.

Ungleichbehandlung der Thüringer Landesbediensteten?

Die Einleitung lasse ich mal weg, die kann ja jeder lesen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung - angesichts ihrer Zustimmung zur 40-Stunden-Woche für die Angestellten - Forderungen nach einer Anpassung der Arbeitszeit der Thüringer Beamten und plant sie die entsprechende Änderung der Thüringer Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten?

2. Wie bewertet die Landesregierung Forderungen danach, die Sonderzahlungen an Beamte der Höhe anzugleichen, die im Tarifvertrag vereinbart wurde, und plant sie entsprechende Änderungen des Thüringer Sonderzahlungsgesetzes?

3. Wie bewertet die Landesregierung Forderungen danach, die im Tarifvertrag vereinbarten Einmalzahlungen und die 2,9-prozentige Entgelterhöhung zum 1. Mai 2008 auch den Thüringer Beamten zukommen zu lassen, und welche Gründe sprächen aus ihrer Sicht für eine Ablehnung entsprechender Anpassungen?

4. Wie bewertet die Landesregierung Forderungen danach, sich bei der Angleichung der Ost- an die Westbesoldung trotz Föderalismusreform auch für die Beamten an den im Tarifvertrag bestätigten Terminen und Anpassungsschritten zu orientieren, und plant sie die Anpassung für alle Beschäftigtengruppen in einem Schritt oder in einem Stufenplan?

Es antwortet Staatssekretär Herr Dr. Spaeth.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Gentzel wie folgt:

Zu Frage 1: Die Thüringer Landesregierung beabsichtigt derzeit nicht, die Thüringer Verordnung über

die Arbeitszeit der Beamten grundlegend zu ändern. Dazu gibt auch der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) keinen Anlass. Die Landesregierung hat dem Tarifvertrag zugestimmt, gerade weil er dem in Thüringen bestehenden Regelungsbedarf Rechnung trägt. Der Tarifvertrag erlaubt es der Landesregierung auf landesbezirklicher Ebene, Verhandlungen über die Dauer der Arbeitszeit zu führen.

Zu Frage 2: Einzelne Änderungen des Thüringer Sonderzahlungsgesetzes sind derzeit nicht sinnvoll. Die Ergebnisse des Tarifabschlusses werden vielmehr nach Übertragung der Zuständigkeit auf die Länder im Rahmen des neu zu schaffenden Thüringer Besoldungsrechts mit einfließen.

Zu Frage 3: Hierzu verweise ich auf meine Antwort zu Frage 2.

Zu Frage 4: Die Angleichung der Ost-West-Besoldung zum gleichen Zeitpunkt wie im Tarifbereich ist seit längerer Zeit gesetzlich festgelegt. Es gibt daher keinen Anlass, von der derzeitigen Rechtslage und den Ergebnissen der Tarifverhandlung abzuweichen.