Protocol of the Session on July 13, 2006

Zu Frage 4: Die Angleichung der Ost-West-Besoldung zum gleichen Zeitpunkt wie im Tarifbereich ist seit längerer Zeit gesetzlich festgelegt. Es gibt daher keinen Anlass, von der derzeitigen Rechtslage und den Ergebnissen der Tarifverhandlung abzuweichen.

Ich danke Ihnen.

Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Ich rufe die nächste Mündliche Anfrage, die des Abgeordneten Panse, CDU-Fraktion, in Drucksache 4/2086 auf.

Ich würde den Vortext gern mit vorlesen wollen, weil es ja die Zuhörer interessiert, warum wir fragen.

Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Lernschwierigkeiten

Im Rahmen einer Fachtagung zur AufmerksamkeitsHyperaktivitätsstörung (AD/HS) am 21. Juni 2006 in Erfurt wurde unter anderem über die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Lernschwierigkeiten in Schulen diskutiert. Kritisch angemerkt wurde, dass eine diesbezügliche Richtlinie des Thüringer Kultusministeriums, die seit 1998 bestand, seit dem 31. Juli 2005 nicht mehr in Kraft ist. Eine ursprünglich angekündigte Folgerichtlinie gibt es bis jetzt noch nicht. Ein Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 4. Dezember 2003 beschreibt zwar die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben, geht aber nicht auf die Problematik ADS/ADHS ein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ab wann wird es gegebenenfalls wieder eine Richtlinie zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Lernschwierigkeiten an Schulen geben und was wird der wesentliche Inhalt dieser Richtlinie sein?

2. Falls es keine gesonderte Richtlinie des Freistaats geben wird, auf Basis welcher Empfehlungen und Grundsätze erfolgt die Förderung betroffener Kinder und in welcher Form?

3. Mit welchen Instrumenten bzw. auf Basis welcher Grundsätze erfolgt die Förderung von Kindern mit ADS/ADHS an allgemein bildenden Schulen?

4. Welche Regelung besteht hinsichtlich der Leistungserhebung, der Leistungsbewertung und der Zeugnisse für betroffene Schülerinnen und Schüler?

Es antwortet Minister Prof. Dr. Goebel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Panse wie folgt.

Zu den Fragen 1 und 2: Zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Lernschwierigkeiten wird es wieder eine Richtlinie geben. Ein erster Entwurf hierzu liegt bereits vor. Parallel zur Erarbeitung der Richtlinie wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich insbesondere mit Entscheidungsvorschlägen für grundsätzliche Festlegungen zur Beurteilung von Schülerleistungen beschäftigt. Die Richtlinie wird im Verlauf des ersten Schulhalbjahrs 2006/2007 vorliegen.

Zu Frage 3: Die Förderung von Kindern mit ADS/ADHS erfolgt auf der Basis des § 2 Abs. 1 Satz 8 des Thüringer Schulgesetzes. Danach bietet Schule den Raum für den Ausgleich von Bildungsbenachteiligung. Die Grundlage einer Förderung ist immer eine Lernstands- bzw. Kindumfeldanalyse und der daraus abgeleitete Förderplan. Dies ermöglicht eine ganzheitliche und systematische Förderung. Förderpläne werden vom Klassenlehrer im Zusammenwirken mit den beteiligten Fachlehrern erstellt. Besondere Fördermaßnahmen - wie zusätzliche Förderstunden, individuelle Aufgabenstellung, zeitweise Notenaussetzung usw. - werden in der Klassenkonferenz beschlossen. Förderung soll aber auch alle am Prozess beteiligten Personen, vor allem die Eltern, mit einbeziehen. Berater für Förderung, so auch zwei

Landesfachberaterinnen, stehen über das Schulamt zur Verfügung und können Schulen bei der Förderung unterstützen. Bezogen auf den Problemkreis ADHS wurden in einigen Schulämtern bereits Netzwerke mit dem Ziel einer gemeinsam abgestimmten, passgenauen, individuellen und institutionenübergreifenden Förderung begründet. Im ADHS-Netzwerk Gotha wurde z.B. von zwei Thüringer Lehrerinnen ein spezifisches Förderprogramm für den Bereich der Sekundarstufe 1 entwickelt. Dieses Programm wird inzwischen thüringenweit über Fortbildungen multipliziert. Zunächst stehen in jedem Schulamt Mitarbeiter des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes zur Verfügung. Sie können herangezogen werden, wenn die schulischen Fördermaßnahmen nicht mehr ausreichen und eine sonderpädagogische Förderung notwendig ist.

Zu Frage 4, dem Fragenkreis der Leistungsbewertung: Für Schüler mit ADHS gelten grundsätzlich dieselben Regelungen wie für alle anderen Schüler. Gemäß § 59 Abs. 5 der Thüringer Schulordnung kann aus pädagogischen Gründen auf eine Notengebung zeitweilig verzichtet werden. Die Grundlage für die vom Schulamt zu entscheidende Notenaussetzung ist ein Förderplan und die Empfehlung der Klassenkonferenz. Grundsätzlich muss aber für Abschluss- und Abgangszeugnisse eine ausreichende Bewertungsgrundlage vorhanden sein. Schüler mit Behinderungen können Nachteilsausgleich bei der Leistungserhebung und in Prüfungssituationen erhalten. Dieser ist in der Thüringer Verordnung zur sonderpädagogischen Förderung geregelt. Demnach kann auch für Schüler mit erheblichen Beeinträchtigungen in der psychischen Belastbarkeit - dazu kann auch ADHS zählen - Nachteilsausgleich gewährt werden. Voraussetzung für die Gewährung von Nachteilsausgleich ist dann ein entsprechendes sonderpädagogisches Gutachten, das von einem Förderschullehrer, in der Regel einem Mitarbeiter des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes, erstellt wird. Vielen Dank.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke schön. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage des Abgeordneten Seela, CDU-Fraktion, in Drucksache 4/2091 auf.

Meine Anfrage bezieht sich auf Übergriffe in Jena mit mutmaßlich linksextremistischem Hintergrund

An dem Wochenende vom 1. bis 3. Juli 2006 kam es laut diversen Medienberichten in der Stadt Jena wiederholt zu Übergriffen mit mutmaßlich linksextremistischem Hintergrund sowohl mit Gewaltanwen

dung gegenüber unbescholtenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern als auch mit Sachbeschädigungen. Bei dem Übergriff mit Gewaltanwendung handelte es sich um einen tätlichen Angriff „von jungen Leuten“ (TLZ-Lokalausgabe Jena vom 3. Juli 2006) auf einen älteren Teilnehmer der feierlichen Abschlussveranstaltung der 14. Ostdeutschen Kulturtage am 1. Juli 2006, der gemeinsam mit vielen anderen Gästen der Veranstaltung in feierlicher und geselliger Atmosphäre Kultur und Brauchtum der ostdeutschen Heimatvertriebenen pflegen wollte. Kurz darauf wurde ebenfalls in Jena in der Nacht vom 2. zum 3. Juli 2006 ein Anschlag auf die CDU-Geschäftsstelle verübt. Dabei wurde die Außenfassade erheblich beschädigt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Gibt es eine Verbindung zwischen diesen beiden Übergriffen, gegebenenfalls durch einen linksextremistischen Hintergrund?

2. Steht eine politische, organisierte Kraft hinter diesen Anschlägen oder handelt es sich nur um eine zufällige, spontane und unorganisierte Aktion?

3. Wie hoch und vor allem wie gewaltbereit ist das linksextremistische Potenzial in Jena einzuschätzen?

4. Was unternimmt die Landesregierung, um künftig Anschläge jeglicher Art auf die Geschäftsstellen demokratischer Parteien zu verhindern?

Es antwortet Minister Dr. Gasser.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Seela beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Frage 1: Der Landesregierung liegen keine Informationen vor, die auf eine Verbindung zwischen den Protesten anlässlich der 14. Ostdeutschen Kulturtage am 1. Juli in Jena und der Sachbeschädigung am Gebäude der CDU-Geschäftsstelle in der Nacht vom 2. zum 3. Juli in Jena hindeuten. In beiden Fällen kann ein linksextremistischer Hintergrund weder bestätigt noch ausgeschlossen werden.

Frage 2: Aufgrund des nicht geklärten Hintergrunds dieser Vorfälle ist die Beantwortung dieser Frage zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.

Frage 3: Im Bereich des Linksextremismus neigt die Gruppe der Autonomen verstärkt zu Straf- und Ge

walttaten. Die Stadt Jena gilt als einer der Schwerpunkte der autonomen Szene Thüringens. So entfielen im vergangenen Jahr von den 200 im Bereich der politisch motivierten Kriminalität Links begangenen Straftaten 59 und damit über ein Viertel auf den Schutzbereich der Polizeidirektion Jena.

Frage 4: Die Geschäftsstellen demokratischer Parteien in Thüringen sind derzeit keiner erhöhten Gefährdung ausgesetzt, so dass für sie gegenwärtig keine besonderen Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

Danke. Gibt es Nachfragen? Eine Nachfrage. Abgeordneter Seela, bitte.

Zwei Tage, nachdem ich die Anfrage gestellt habe, gab es einen Zeitungsbericht in der TLZ vom 5. Juli 2006, wo auch noch einmal auf diese Aktion bei den 14. Ostdeutschen Kulturtagen hingewiesen worden ist. In dem Zusammenhang ist eine Vereinigung genannt worden, und zwar „Loser Zusammenschluss aktiver Studierender“ (LZaS). Ist Ihnen diese Vereinigung bekannt bzw. wie schätzen Sie diese Vereinigung ein?

Diese Vereinigung ist mir nicht bekannt. Ich kenne auch den Inhalt dieses Artikels nicht. Herr Seela, vielleicht reichen Sie mir das nachher rüber. Danke schön.

Danke. Entschuldigung, Herr Minister, es gibt eine weitere Nachfrage. Abgeordnete Dr. Kaschuba, bitte.

Herr Minister, könnten Sie etwas zum Charakter der Straftaten aus der autonomen Szene sagen?

Ja, das kann ich sagen. Es sind hier ja häufig Auseinandersetzungen im Bereich Demonstration, das heißt Angriffe auf Teilnehmer von zugelassenen Demonstrationen, Würfe von Flaschen und anderen Wurfkörpern auf Polizeibeamte, also überwiegend gewaltsame Auseinandersetzungen. Es sind aber auch Farbschmierereien. Das ist aber nichts Neues in Thüringen. Das gibt es auch in Niedersachsen, das gibt es auch in Hessen - nebenbei bemerkt - in dem einen oder anderen Fall.

(Zwischenruf Abg. Dr. Klaubert, Die Linkspartei.PDS: Auch in Bayern?)

Gelegentlich, aber dort gibt es nicht solche Massierungen von linksautonomen Gruppierungen und Landkommunen wie in anderen Bereichen.

Damit wurde jetzt noch die Frage beantwortet, ob es so etwas auch in Bayern gibt. Danke schön. Weitere Nachfragen liegen nicht vor. Ich rufe die nächste Mündliche Anfrage auf, eine der Abgeordneten Skibbe, Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/2097.

Eltern behinderter Kinder mit neuen Belastungen

Unter der Überschrift „Wir werten dies als politische Arroganz - Eltern behinderter Kinder blieben ohne Information über neue Belastungen“ berichtete die TLZ darüber, dass Eltern behinderter Kinder seit 1. Juli 2006 deutlich schlechter gestellt sind als vorher.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann wurden Träger von integrativen Kindertageseinrichtungen oder Regeleinrichtungen mit Kindern mit Behinderung und solchen, die von einer Behinderung bedroht sind, über die geltenden Rechtsverordnungen informiert und wie erfolgte die Information der Eltern dieser Kinder?

2. Für wie viele Eltern behinderter Kinder und solcher, die von Behinderung bedroht sind, werden seit 1. Juli 2006 Beiträge für die Kindertageseinrichtungen fällig, obwohl sie bis zum 30. Juni 2006 davon befreit waren (bitte getrennte Aufstellung nach Land- kreisen und kreisfreien Städten)?

3. Welche Kindertagesstätten mit behinderten Kindern haben in Thüringen seit 1. Juli 2006 ihr pädagogisches Personal reduziert oder haben das in Folge der Einführung des Thüringer Kindertagesstättengesetzes demnächst vor (welche Landkreise bzw. kreisfreie Städte betrifft das)?

4. Gab es Abmeldungen aus Thüringer Kindertageseinrichtungen für Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren und wenn ja, wie viele und in welchen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten (welche Träger be- trifft das jeweils)?

Es antwortet Minister Prof. Dr. Goebel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Skibbe beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: