Protocol of the Session on July 13, 2006

Meine Damen und Herren, kurz und gut, meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen, dies aber ausdrücklich mit der Erwartung, dass die Landesregierung den Forderungen der Wirtschaft nachkommt und auf die geplante Verringerung des Studienangebots an den beiden künftigen Berufsakademien verzichtet. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Schwäblein, CDUFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die heutige zweite Beratung des Berufsakademiegesetzes sichert den reibungsfreien Anlauf des neuen Studienjahres an dieser Einrichtung unter der neuen Form und möglicherweise dann schon mit abgeschlossener Akkreditierung. Dass im Gesetz eine Vorsichtsregelung steht - dass es dann auf jeden Fall dort, wo noch nicht akkreditiert ist, den Abschluss „Diplom“ gibt -, sollte man nicht als vorauszusehendes Scheitern dieser Einrichtung ansehen, sondern es ist eine richtige und gute Vorsichtsmaßnahme, denn niemand weiß, was im Rahmen der Akkreditierung möglicherweise dazu führt, dass es länger dauert. Das setzt nicht das Scheitern voraus, es kann andere Gründe geben. Wir haben - wie schon mehrfach vorgetragen wurde - eine Anhörung gemacht in schriftlicher Form - das war wegen der engen Zeitabläufe genau das richtige Maß - und wir haben qualifizierte Antworten bekommen. Es gab Anregungen, die zum großen Teil aufgegriffen wurden, und es gab Stellungnahmen, die im Wesentlichen zustimmend waren. Nun bin ich über die Flexibilität der PDS immer wieder erneut erstaunt. In der ersten Lesung wurde die Berufsakademie noch als Teufelswerk abgelehnt. Jetzt ist man ja schon fast dafür. Bei der Dialektik, mit der diese Partei mit Geschichte umgeht, wird man in wenigen Jahren erleben, dass sie der Erfinder dieser Einrichtung war. Also da sollte uns nichts mehr ver

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich gehe jetzt mal auf Herrn Dörings letztes Argument ein, wohl, weil sich jeder die Zuschrift raussucht, die ihm am besten passt. Hier geht es um die nötige Mindestanzahl von hauptberuflichen Lehrkräften mit 40 Prozent und den Weg dorthin. Die Forderung der PDS - da sind wir uns wahrscheinlich einig - ist bei der jetzigen finanziellen Lage des Freistaats nicht umzusetzen. Man kann natürlich immer viel fordern, selbstverständlich, Sie können das tun. Der Freistaat wird dafür sorgen, dass man die 40-Prozent-Regelung einhält. Es gibt zwei Wege dahin: mehr Geld bereitstellen oder das Angebot geringfügig reduzieren. Jetzt hat Herr Döring die IHK zitiert, weil er dort seine Argumente bestätigt findet, und ich darf, Frau Präsidentin, mit Ihrer Genehmigung die Stellungnahme des Verbandes der Wirtschaft zitieren, wo es unter anderem heißt: „Der Verband der Wirtschaft Thüringen e.V. begrüßt die konsequente Umstellung auf die gestufte Studienstruktur. Die damit verbundenen Kosten sollten unbedingt aus dem laufenden Haushalt beglichen werden. Die geplante Reduzierung der Studiengänge trägt dem Beschluss der Kultusministerkonferenz Rechnung …“ Ich kürze das ab. Und dann heißt es weiter: „Wir befürworten die Entscheidung der Landesregierung, nicht den Landeshaushalt zusätzlich mit Personalkosten zu belasten, sondern die Anzahl der angebotenen Studiengänge zu verringern.“

Hier wird der Weg, den die Landesregierung vorschlägt, extra bestätigt und wir schließen uns dem Vorschlag der Landesregierung an.

Die Stellungnahme des Verbandes der Wirtschaft ist deshalb von so besonderem Gewicht, weil die Wirtschaft Partner der öffentlichen Hand ist bei diesem Ausbildungsgang, denn - um das noch einmal zu erläutern - jeweils im Wechsel befinden sich die jungen Leute während ihrer Ausbildungszeit ein Vierteljahr in den Betrieben und ein Vierteljahr in der Einrichtung. Deshalb ist es so wichtig, dass die Wirtschaft dort Mitsprache erhält und auch diesen Prozess der Ausbildung begleitet. Ich hatte es schon in der Diskussion zur ersten Lesung angedeutet, der Verband der Wirtschaft war so freundlich und hat noch einmal die Stellungnahmen der Wirtschaft zusammengefasst, mit denen die gestuften Studienabschlüsse mittlerweile begrüßt werden. Vor wenigen Jahren gab es noch heftige Zweifel, ob das der richtige Weg im Rahmen des europäischen Bildungsraumes ist. Mittlerweile hat es sich herausgestellt, die Einführung gestufter Studiengänge ging wie mit der Rechtschreibreform eigentlich an der Öffentlichkeit vorbei und ist nicht mehr zurückzunehmen. Deshalb

muss man diesen Prozess gestalten und das Positive darin sehen. Jetzt sagt die Wirtschaft: „Bachelor welcome“. Renommierte Unternehmen haben sich mit ihrer Unterschrift zu den gestuften Studienabschlüssen bekannt und fordern mittlerweile eine ganz schnelle und konsequente Umstellung. Genau deshalb ist es richtig, dass wir versuchen, jetzt schon für das bevorstehende Studienjahr auch diese Umstellung an den Berufsakademien zu erreichen. Die Zuschriften der Gewerkschaften haben zum einen Zweifel geäußert, ob es denn die Berufsakademie überhaupt braucht, dort sind diese PDS-Bedenken immer noch vorhanden, wahrscheinlich sind sie auch von dort genährt. Trotzdem gab es rechtliche Hinweise, die wir aufgegriffen haben als CDU-Fraktion und die, wie ich finde, auch zur Klarstellung des einen oder anderen beitragen. Also dafür den Gewerkschaften herzlichen Dank. Die Bedenken, die häufig vorgebracht wurden, waren die: Sind denn die Abschlüsse, die man an der Berufsakademie erwirbt, tatsächlich mit denen an den Hochschulen vergleichbar? Hier noch einmal zur Klarstellung: Die Berufsakademie kommt in ihrem Gesetzestext deshalb nicht in das Hochschulgesetz, weil sie keine Hochschule ist. Sie bietet aber die Möglichkeit, Abschlüsse zu erwerben, die ein weiteres Studieren zum Master an Hochschulen bei entsprechenden Leistungsvoraussetzungen möglich machen. Ich weiß nicht, wer das nicht verstehen will, es ist zu verstehen. Bei der Frage, ob das vergleichbar ist, kam immer wieder die Frage: Bei dem hohen Praxisanteil, wie kann man dann überhaupt so viel Theorie erwerben? Noch einmal zur Verdeutlichung: An den Hochschulen haben wir immer noch die Semesterstruktur und an der Berufsakademie wird ganzjährig ausgebildet mit dem in der jeweiligen Branche üblichen Tarifurlaub. Deshalb kommt man auf fast identische Anteile an theoretischem Unterricht. Insbesondere den Gewerkschaften fällt dieses Rechenexempel ein bisschen schwerer, vielleicht dauert es noch ein paar Wochen, dann wird man es auch dort akzeptieren; ich würde mich freuen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben auch über die Möglichkeit diskutiert, ob man den jungen Leuten bei ihrer Verleihung des Bachelor die Zusatzbezeichnung „BA“ geben sollte oder müsste, so wie das bis jetzt beim Diplom der Fall ist, wie das ja auch bisher beim Diplom an Fachhochschulen der Fall ist. Aber wir sind den Weg der Kultusministerkonferenz mitgegangen und sagen, die Transparenz gebietet es, diesen Bachelorabschluss nicht mit einem Zusatz zu versehen, denn mit dem Zusatzdokument, das im Rahmen der europäischen Einigung mit jedem Abschluss mit vergeben wird, ist ausreichend zu erkennen, an welchen Einrichtungen jeweils welche Etappen der Ausbildung wahrgenommen wurden. Man nennt das „Diploma Supplement“. Das wird an allen Einrichtun

gen, die den Bachelor und später auch den Master vergeben, zu diesem Abschluss dazugehören. Deshalb ist es gerechtfertigt, hier bei der Bezeichnung „Bachelor“ zu bleiben.

Wir hatten einen zweiten Diskussionspunkt, der insbesondere zur gestrigen Fraktionssitzung noch einmal eine große Rolle gespielt hat, nämlich der Hinweis von den Hochschulen: Müsst ihr die Professoren an diesen Einrichtungen tatsächlich „Professor“ nennen ohne Einschränkung oder Zusatzbezeichnung? Wir sind zu dem Mehrheitsentschluss gekommen, es bei der Schlichtbezeichnung „Professor“ zu belassen, auch weil wir noch mal feststellen durften, dass die anderen Länder in Deutschland, die die Berufsakademie als Angebot haben, darauf verzichtet, hier Zusatzbezeichnungen einzuführen. Also bitten wir die Professorenschaft an unseren Hochschulen, dies zu akzeptieren. Ich bin mir sicher, dass es dann akzeptiert wird.

Ich kann noch einmal kurz auf die Historie verweisen: Als wir in Thüringen Fachhochschulen einführen wollten, gab es von den Universitäten den Hinweis, das braucht es eigentlich nicht, das machen wir alles mit. Und als wir die Berufsakademie einführen wollten, gab es den Hinweis bei den Fachhochschulen, lasst das, das machen wir alles mit.

(Zwischenruf Abg. Dr. Klaubert, Die Linkspartei.PDS: Prof. Dr. Goebel war der entschiedenste Gegner.)

Ich bringe diese Szene ja mit einem gewissen Schmunzeln im Gesicht, wie Sie ja durchaus merken, aber auch Rektoren kann man und soll man die Weiterentwicklung ihres Standpunkts ermöglichen und das ist ja nun auch hier und heute sehr kräftig zu sehen.

(Zwischenruf Abg. Dr. Kaschuba, Die Linkspartei.PDS: Das nennt man Oppor- tunismus.)

Nein, das hat nichts mit Opportunismus zu tun, diese Bemerkung lehne ich entschieden ab.

(Beifall bei der CDU)

Man kann, man soll immer noch dazulernen und für die Opposition ist das vielleicht sogar von Vorteil.

(Unruhe bei der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz, es wird den Erfolgsweg Berufsakademie in Thüringen befördern und verdient unsere Zustimmung.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat die Abgeordnete Hennig, Linkspartei.PDS.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, ich will noch einmal eines ganz klarstellen: Wir haben an keinem Punkt in dieser Gesetzesdebatte die Berufsakademie in Frage gestellt,

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

nicht in der ersten Lesung, nicht im Ausschuss, dort haben wir einfach diskutiert, beraten, Fragen gestellt, und auch nicht in dieser Lesung. Ich habe das auch noch mal klar benannt. Ich möchte einfach das noch mal klargestellt wissen. Wir haben in der ersten Lesung Fragen gestellt: Warum braucht die Landesregierung z.B. so lange, um die Bachelorabschlüsse für Berufsakademien möglich zu machen? Warum müssen wir 40 Prozent an fest angestellten Dozenten haben und nicht 50 oder 60, um die Kontinuität und die Qualität zu sichern? Wir haben in der ersten Lesung die Gremien in Frage gestellt, aber nicht die Berufsakademien, damit das hier noch mal ganz deutlich wird. Und das ist auch nicht mein Ansatz.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Das Wort hat Herr Minister Goebel.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in der Juni-Sitzung dieses Hohen Hauses, also erst vor wenigen Wochen, hat die Landesregierung dem Parlament das Gesetz zur Änderung des Thüringer Berufsakademiegesetzes vorgelegt. Und so wird es künftig auch für Thüringen möglich sein, an der Berufsakademie den Bachelorabschluss zu erwerben, also auch die Thüringer Berufsakademien sollen sich in das konsekutive System der Studienstrukturen auch an den Hochschulen einbringen. Die Berufsakademie hat das Notwendige veranlasst, um schon im Herbst 2006 Bachelorstudiengänge einführen zu können. Die von der Staatlichen Studienakademie beauftragte Akkreditierungsagentur ACQUIN wird in den nächsten Wochen ihr Ergebnis mitteilen. Ich gehe von einer erfolgreichen Akkreditierung aus. Die Vor-Ort-Begutachtung an den Standorten der Berufsakademie ist abgeschlossen. Alle Signale stehen auf Grün. Ich denke, das ist ein zusätzlicher Beitrag

zur weiteren Entwicklung akademischer Studienmöglichkeiten in unserem Land, auch weil die Akzeptanz des Angebots „Studienakademie“ durch die Thüringer Wirtschaft sehr hoch ist. Dies ist in der Debatte zum Ausdruck gekommen.

Ich bin hier an das Pult getreten, meine Damen und Herren, um noch einmal dem Parlament für die zügige Bearbeitung des Gesetzes zu danken. Im Fall einer Beschlussfassung am heutigen Tag können die neuen Studiengänge im Herbst beginnen.

Zum Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS möchte ich an dieser Stelle sagen: Im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens werden - und das ist der Sinn und der Hintergrund der Akkreditierung - die Rahmenbedingungen der Qualität der Lehre und der Struktur des Studiums einschließlich der Frage der Modularisierung und des Leistungspunktsystems, einschließlich der Frage der notwendigen Zahl hauptamtlicher Lehrkräfte überprüft. Mit dieser Akkreditierung wird politikfern und wissenschaftsnah die Leistungsfähigkeit des Studiengangs jeweils festgestellt. Zusätzlicher gesetzlicher Regelungen, wie sie im Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS vorgeschlagen wurden, bedarf es deshalb nicht. Sie würden eher eine Entwicklung des Qualitätsmanagements über das Instrument der Akkreditierung im Verlauf der nächsten Jahre behindern. Deshalb ist es meiner Meinung nach richtig, hier unverändert mit dem, was der Ausschuss beschlossen hat, auch tatsächlich die Gesetzeskraft zu erlangen. Ich bitte Sie deshalb um die Annahme des Gesetzes in der im Entwurf vorliegenden Form. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir als Erstes zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/2121. Wer ist für diesen Änderungsantrag? Wer ist gegen diesen Änderungsantrag, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Damit ist der Änderungsantrag mit einer großen Mehrheit von Stimmen abgelehnt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Kunst und Medien in Drucksache 4/2094 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung des Änderungsantrags in Drucksache 4/2121. Wer ist für diese Beschlussempfehlung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diese Beschlussempfehlung? Wer enthält sich der Stimme? Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen, keiner Gegenstimme ist diese Beschlussempfehlung mit Mehr

heit angenommen.

Wir stimmen jetzt ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/2012 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Kunst und Medien in Drucksache 4/2094. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Wer enthält sich der Stimme? Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen und keiner Gegenstimme ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.

Damit kommen wir zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Ich bitte Sie dann, Ihr Stimmverhalten durch Erheben von den Plätzen zu demonstrieren. Wer ist für diesen Gesetzentwurf? Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Wer enthält sich der Stimme? Auch hier bei einer Reihe von Stimmenthaltungen und keiner Gegenstimme ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 in seinen Teilen

a) Gesetz zur Änderung des Thü- ringer Schulgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 4/2053 - dazu: Entschließungsantrag der Frak- tion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/2122 - ERSTE BERATUNG

b) Rauchverbot im Thüringer Land- tag, in den Thüringer Ministerien und in der Thüringer Staatskanzlei Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/2069 -

Die Fraktion der SPD wünscht das Wort zur Begründung für ihren Antrag. Die Begründung gibt die Abgeordnete Ehrlich-Strathausen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, „erst Entzündungen, dann chronische Bronchitis, irgendwann zerstörte Lungen - Raucher steigen diese Leiter hinauf, bis manche anfangen, allmählich zu ersticken. Wenn Eltern oder Schulen das Rauchen erlauben, heißt das für Jugendliche: Die Gesellschaft billigt es.“ Mit diesen mahnenden Worten hat sich vor wenigen Tagen Prof. Dr. Klaus Kroegel, ein Lungenspezialist des Universitätsklinikums Jena, öffentlich für ein generelles Rauchverbot an Thüringer Schulen ausgesprochen. Meines Erachtens kann es keine bessere Begründung für unse

ren Gesetzentwurf geben als diese wenigen treffenden Sätze aus dem Munde eines medizinischen Fachmanns. Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf ein deutliches Zeichen setzen für die allgemeine Rauchfreiheit an Schulen. Wir wollen klarstellen, dass der Tabakkonsum bei Kindern und Jugendlichen eben nicht gesellschaftlich tolerierbar ist, und dies schon gar nicht in der Schule. Wir wollen Schluss machen mit der Widersprüchlichkeit nur begrenzter Rauchverbote, die sich zwar auf jüngere Schüler erstrecken, Lehrer und ältere Schüler aber überhaupt nicht erreichen. Unser Gesetzentwurf zielt daher auf ein generelles für Schüler, Lehrer, sonstige Mitarbeiter und Besucher gleichermaßen geltendes Rauchverbot an den Thüringer Schulen ab. Entsprechend soll durch einen neuen Paragraphen im Schulgesetz das Rauchen im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule künftig untersagt sein. Dabei ist uns natürlich klar, dass eine Verbotsanordnung allein nicht genügt. Sie muss verstärkt werden durch verstärkte Präventionsbemühungen. Daher sollen künftig alle Schulen unter Einbeziehung ihrer Schüler und der Erziehungsberechtigten sowie mit Unterstützung der Staatlichen Schulämter ein Präventionskonzept erarbeiten und umsetzen, evaluieren und regelmäßig fortschreiben.

Sehr geehrte Damen und Herren, den traurigen Hintergrund für unseren Gesetzentwurf bildet die Tatsache, dass das durchschnittliche Einstiegsalter in den Tabakkonsum bundesweit seit Jahren immer weiter absinkt. In Thüringen liegt es einer wissenschaftlichen Studie der TU Dresden zufolge gegenwärtig bei 11 bis 12 Jahren. Diese Daten zeigen, dass die bisherigen rechtlichen Regelungen und Präventionsbemühungen offenbar nicht ausreichen, um Kinder und Jugendliche vor dem Einstieg in den gesundheitsgefährdenden Tabakkonsum zu bewahren. Kritisch benannt wird zudem immer wieder der widersprüchliche Umgang mit Tabakkonsum an Schulen. Neben wissenschaftlichen Untersuchungen belegen auch unsere Alltagserfahrungen, dass ein nur begrenztes Rauchverbot an Schulen - so wie es auch in Thüringen praktiziert wird - als Präventionsmaßnahme unwirksam ist. Es beeinträchtigt die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit von Aufklärungsbemühungen und Wirksamkeit von Rauchverboten gegenüber jüngeren Schülern. Vor diesem Hintergrund gehen immer mehr Bundesländer zu einem generellen Rauchverbot - für Schüler, Lehrer, sonstige Mitarbeiter und Besucher gleichermaßen geltend - an Schulen über. So existieren derartige generelle Rauchverbote bereits in acht Bundesländern und ab kommendem Schuljahr darf auch in Bayerns Schulen nicht mehr geraucht werden.

(Beifall bei der SPD)

Ein konsequenter Schritt hin zu einem generellen Rauchverbot an Schulen ist auch für Thüringen überfällig, das hat die öffentliche Debatte um unseren Gesetzentwurf in den letzten Wochen deutlich gemacht. Ferner existiert ein im November 2003 vom Thüringer Landtag beschlossener Antrag, der die Landesregierung auffordert, ein generelles Rauchverbot an Grund-, Regelschulen, Gymnasien und Förderschulen im Interesse des Jugendschutzes durchzusetzen. Das öffentliche Interesse an einem generellen Rauchverbot, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist also gegeben. Es wird allerdings ignoriert. Es wird Zeit, dass gehandelt wird - nicht nur an Schulen, sondern auch an Einrichtungen mit Vorbildwirkung wie dem Landtag und den Ministerien. Sonst wird uns das Kultusministerium womöglich noch in den kommenden fünf Jahren am Weltnichtrauchertag immer wieder mit seiner Standarderfolgsmeldung von den 350 rauchfreien Thüringer Schulen erfreuen und dies als Alibi für ein weiteres Herausschieben der dringend benötigten Gesetzesnovellierung gebrauchen. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Wünscht die Fraktion der Linkspartei.PDS das Wort zur Begründung zu ihrem Entschließungsantrag?

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Die können es ja nicht begründen.)