Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit beende ich die Aussprache und schließe die erste Beratung.
Wir kommen, wie zwischen den Fraktionen vereinbart, zur zweiten Beratung des Zustimmungsgesetzes. Widerspricht dem jemand, dass wir die zweite Beratung eröffnen? Das ist nicht der Fall. Dann frage ich: Gibt es Wortmeldungen zur zweiten Beratung? Das ist offensichtlich nicht der Fall.
Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/2092 in zweiter Beratung. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Wer enthält sich der Stimme? Bei einigen Stimmenthaltungen und keiner Gegenstimme ist dieser Gesetzentwurf mit großer Mehrheit angenommen.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Ich bitte Sie, Ihre Stimme durch Erheben von den Plätzen zu dokumentieren. Wer ist für diesen Gesetzentwurf? Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Wer enthält sich der Stimme? Bei einigen Stimmenthaltungen und keiner Gegenstimme ist dieser Gesetzentwurf mit großer Mehrheit angenommen worden.
Gesetz über die Berufsakademien in Thüringen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/2012 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Wissenschaft, Kunst und Medien - Drucksache 4/2094 - dazu: Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/2121 - ZWEITE BERATUNG
Das Wort hat Abgeordnete Holbe aus dem Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien zur Berichterstattung.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, werte Damen und Herren Landtagskollegen, in der 40. Plenartagung am 08.06.2006 wurde in der Drucksache 4/2012 das Gesetz über die Berufsakademien in Thüringen in erster Lesung behandelt und an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien überwiesen.
Am 09.06.2006 wurde dieses Thema in der 14. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Kunst und Medien behandelt. Auf Vorschlag der CDU einigte man sich im Ausschuss einvernehmlich auf eine schriftliche Anhörung. Dabei wurden folgende Institutionen und Einrichtungen als Anzuhörende um Stellungnahme gebeten: die Industrie- und Handelskammern Erfurt, Südthüringen und Ostthüringen, die Handwerkskammern Erfurt, Südthüringen und Ostthüringen, der Verband der Wirtschaft Thüringen e.V., die Landesrektorenkonferenz Thüringen, die Thüringer Hochschulkonferenz, die Berufsakademien in Gera und Eisenach - jeweils die Leiter und die Vertreter der Studierenden -, der DGB Thüringen, ver.di Thüringen und die GEW Thüringen.
In der 15. Ausschuss-Sitzung am 06.07.2006 sind die eingegangenen Stellungnahmen bewertet worden und durch eigene Anträge der SPD- und CDUFraktion, in denen einige Änderungsvorschläge aufgegriffen wurden, abgestimmt worden. Stellungnahmen wurden von allen Anzuhörenden, bis auf die IHK Erfurt, IHK Süd- und Ostthüringen und die Handwerkskammer Ostthüringen abgegeben. Die Leiter der Berufsakademien in Gera und Eisenach sowie die Handwerkskammer Erfurt, etwas verspätet nachgereicht, und auch Südthüringen waren in ihren Stellungnahmen im Wesentlichen mit dem vorgelegten Gesetzentwurf einverstanden. Eine formelle Änderung bei der Gliederung der Staatlichen Studienakademie wurde aufgegriffen und durch die Ausschussmitglieder einstimmig bestätigt. Hier ein Hinweis des Leiters der Berufsakademie, den Begriff „Sozialwesen“ durch den jetzt üblichen Begriff „Soziales“ zu ersetzen. Kernaussagen der Stellungnahmen der weiteren Anzuhörenden waren:
1. Vergleichbarkeit der Abschlüsse an den Thüringer Berufsakademien, an den Thüringer Fachhochschulen, Hochschulen und Universitäten aufgrund der unterschiedlichen theoretischen und praktischen Lehrinhalte, die sich in den geforderten Punktzahlen nach dem Europäischen System zur Angleichung der Studienleistungen, dem ECTS, widerspiegeln;
4. Forderung, dass in Bezug auf die Durchführung von Lehrveranstaltungen durch hauptberufliche Lehrkräfte, die die Einstellungskriterien für Professoren und Professorinnen an den Fachhochschulen erfüllen, eine Untergrenze von 40 Prozent gesichert ist; 5. Kein Stimmrecht bei eigener Bestellung der Leiter der Studienabteilungen;
6. Zuständigkeiten des Kollegiums bei der Bestellung des ständigen Vertreters des Direktors und Bestellung der Leiter der Studienabteilungen - eine Abstimmung bei eigener Bewerbung sollte nicht möglich sein;
7. Aufgaben des Direktors bezüglich des Kandidatenvorschlags und für den ständigen Vertreter und die Behandlung von Beanstandungen;
8. Änderung des Kollegiums, um zusätzlich zwei Vertreter der Gewerkschaften und zwei Vertreter der Studierenden aufzunehmen;
9. Änderung der Zusammensetzung der Studienabteilungen, indem die Zahl der Vertreter der Studierenden von einer auf drei angehoben wurde.
Der Antrag der SPD zu den gerade vorgetragenen letzten zwei Punkten 8 und 9 wurde durch die Ausschussmitglieder mehrheitlich abgelehnt. Der Antrag der CDU-Fraktion, der die von mir vorgetragenen Punkte 1, 5, 6 und 7, die Änderungswünsche der Anzuhörenden, aufgegriffen hat, wurde mehrheitlich von den Ausschussmitgliedern getragen, so dass der Gesetzentwurf mit den in Drucksache 4/2094 vorliegenden Änderungen im Ausschuss mit 6 Ja- und 3 Neinstimmen verabschiedet wurde und Ihnen heute zur Beschlussfassung vorliegt.
Nicht verschweigen möchte ich die intensive Diskussion zu den gewünschten Zusätzen Bachelor (BA) und Professor (BA). Letztlich wurden hierzu in unserem Ausschuss keine Änderungsanträge zum Gesetzentwurf eingebracht.
Der Zeitplan für den parlamentarischen Gang des Gesetzes war sehr kurz, er wurde dennoch eingehalten, so dass mit der heutigen Verabschiedung dieses Gesetzes die Möglichkeit gegeben ist, dass es zum 01.10. in Kraft tritt, Rechtsfähigkeit erlangt und damit auch der erste Studiengang den Bachelorabschluss im Oktober planmäßig beginnen kann. Mit den vorgebrachten Änderungen des Ausschusses empfehlen wir Ihnen die Zustimmung zum Gesetz. Ich bedanke mich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich glaube, ich wage mich nicht zu weit vor, wenn ich behaupte, dass Aufbau,
Struktur, Organisation, Abschlüsse von Berufsakademien für die meisten Abgeordneten im Thüringer Landtag böhmische Dörfer sind. Deswegen wäre es eigentlich auch relativ leicht, das Gesetz über die Berufsakademien heute durchzuwinken. Ich möchte Sie aber bitten, das heute nicht zu tun. Meine Fraktion steht zu Berufsakademien in Thüringen. Meine Fraktion befürwortet es, unterschiedliche Wege der Hochschulausbildung in Thüringen anzubieten und die zu erreichenden Abschlüsse vergleichbar und perspektivisch auszurichten. Wir begrüßen es auch, dass qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung die Chance auf eine hochqualifizierte Ausbildung bekommen - aber nicht um jeden Preis und nicht ohne Diskussion um den besseren Weg.
Studierende, Lehrpersonal und Praxispartner sind Teil einer dualen Ausbildung im tertiären System, aber sie sind es außerhalb der Hochschuleinrichtungen in Thüringen. In Eisenach und Gera werden zukünftig erste berufsqualifizierende Hochschulabschlüsse vergeben, die denen aller anderen Thüringer Hochschulen gleich sein wollen. Daher mutet es meiner Meinung nach schon etwas eigentümlich an, dass Einrichtungen, die einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verleihen können, nicht in den Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes aufgenommen werden. Es bleibt der Eindruck, dass Berufsakademien als Ausgleich für fehlende Fachhochschulen gerade in diesen Thüringer Regionen fungieren, ohne ihnen aber die Autonomie und Selbstverwaltung von Hochschulen zu geben. Vor dem Hintergrund des gerade an die Öffentlichkeit gelangten „Diskussionspapiers zur Fortentwicklung der Hochschulplanung sowie zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre in Thüringen“ - kurze Anmerkung: dessen Name im Übrigen schon Hohn in Reinform ist - muss das Land ein besonderes Interesse daran haben, den Bachelorabschluss auch an Berufsakademien erreichbar zu machen.
Natürlich sind Berufsakademien durch den personellen Schlüssel auch billiger. Langzeitstudierende gibt es nicht und teures Hochschulpersonal auch nicht in Massen. Berufsakademien sind nach dem heute vorliegenden Gesetzentwurf in Thüringen ministeriumsgesteuerte, in ihrem Bildungsangebot unternehmensorientierte, nicht autonome, tertiäre Bildungseinrichtungen, denen Mitbestimmung im Sinne von Studierenden und Gewerkschaften fremd ist, Einrichtungen, die sich in ihrer Gesetzeslage an den niedrigsten Anforderungen der KMK entlanghangeln, deren Abschlüsse noch lange nicht sicher akkreditiert sind. Selbst das Scheitern des Akkreditierungsverfahrens ist in die Gesetzeslage aufgenommen. Damit Sie mich nicht falsch verstehen, ich möchte nur, dass Sie bei einer Bewertung des Gesetzent
wurfs diese Sachlage im Hinterkopf haben und sehen, dass die Landesregierung selbst die Berufsakademien quasi in Frage stellt. Es wird zudem einiges klarer, warum zum Beispiel Anzuhörende aus Verwaltung und Wirtschaft dem Gesetzentwurf fast uneingeschränkt zustimmen.
Sehr geehrte Damen und Herren, es gab natürlich Anzuhörende - Frau Holbe hat das schon erwähnt -, die sich dem Gesetzentwurf gegenüber kritisch geäußert haben. Die GEW, Direktoren, die Thüringer Hochschulen, aber auch die Studierendenvertreter haben Fragen aufgemacht bzw. kritische Hinweise gegeben, die auch der Wissenschaftsausschuss nicht klären konnte, z.B.: Warum sind die Berufsakademien in Thüringen nicht in das Thüringer Hochschulgesetz integriert worden? Sind die Bachelorabschlüsse, die an Berufsakademien vergeben werden, tatsächlich mit denen an anderen Hochschulen des Landes vergleichbar? Werden in den Studiengängen der Berufsakademie tatsächlich 90 bis 95 Prozent des theoretischen Ausbildungsanteils an Fachhochschulen erreicht? Welche Studieneinrichtungen werden möglicherweise Kürzungen erfahren, um den geforderten Personalschlüssel von 40 Prozent fest angestellten Dozenten zu erreichen. Warum erfolgt keine paritätische Besetzung der Gremien der Berufsakademien mit Vertreterinnen von Gewerkschaften und Studierenden? Einige der Fragen werden letztlich durch Akkreditierungsagenturen beantwortet werden. In besonderer Verantwortung für die Studierenden an Berufsakademien und den Wert ihres Studiums stehen hier die Landesregierung selbst als auch die Verantwortlichen in den Gremien der Berufsakademien.
Die von der Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes losgelöste Diskussion des Berufsakademiegesetzes kann wohl nur der notwendigen Eile des Gesetzes geschuldet sein, um die Studiengänge für das Wintersemester 2006 noch akkreditieren zu können. Sollte die Akkreditierung der Studiengänge an Berufsakademien hin zu Bachelorabschlüssen schlicht gesagt schiefgehen, dürfte das Ende der Akademien zementiert sein.
1. In § 13 Satz 3 plädieren wir für die Wiedereinführung der ECTS in den Gesetzestext, sprich des Europäischen Credit-Transfer-Punktesystems, und können das Argument, für ECTS gebe es keine Legaldefinition, nicht teilen. Im europäischen Angleichungsprozess geht es auch darum, mit dem benannten Punktesystem die zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen vergleichbar zu machen. Für die Sicherheit der Studierenden muss das im Gesetz klar benannt werden.
2. Der Anteil der von den Dozenten gehaltenen Lehrveranstaltungen soll mindestens 60 vom Hundert betragen. Mit dieser Änderung in § 17 Abs. 2 wollen wir klar regeln, dass die vom Einbringer als finanzielle Obergrenze von 40 Prozent fest angestellter Dozenten nicht zu akzeptieren sind und eine Kürzung von Studiengängen auch mit Bezug auf die Debatte um Fachkräftenachwuchs unbedingt zu vermeiden ist. Soll die Ausbildung an Berufsakademien in Thüringen mit dem Bachelorabschluss enden, der hochschulrechtlich denen anderer Hochschulen gleichgestellt ist, muss die Qualität und kontinuierliche Ausbildung durch die Erhöhung der festangestellten Lehrkräfte gesichert sein.
3. Die Änderungen in den §§ 21 bis 23 verfolgen das Ziel, Gewerkschaften als auch Studierendenvertreter in den betreffenden Gremien angemessen zu berücksichtigen.
4. Studierende erhalten nach § 29 Abs. 1 des Entwurfs die Möglichkeit, ihre Belange selbst zu regeln. Absatz 2 unterläuft diese Regelung sofort wieder und ist deswegen ersatzlos zu streichen.
Werte Abgeordnete, ich glaube, Sie konnten erkennen, dass wir uns im Sinne der Berufsakademien und ihrer Studierenden mit dem Gesetz auseinandergesetzt haben. Sollten unsere Änderungsanträge keine Mehrheit finden, wird meine Fraktion sich aufgrund nicht gesicherter Ausbildungsqualität als auch fehlender Mitbestimmungsmöglichkeiten bzw. Bevormundungen von Studierenden enthalten. Gleichzeitig wissen wir natürlich auch, dass ohne Gesetz kein Akkreditierungsverfahren beendet werden kann.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, um es gleich vorweg zu sagen, die SPD-Fraktion kann den vorliegenden Gesetzentwurf über weite Strecken mittragen. Unsere Unterstützung finden insbesondere dessen Hauptzielsetzungen. Dies ist erstens die Auflösung der bisherigen Berufsakademie Thüringen mit ihren beiden Studienabteilungen Eisenach und Gera. An ihre Stelle treten künftig die Berufsakademien Eisenach und Gera. Zweitens sollen die bisher verliehenen Diplomgrade der Berufsakademie ab Oktober durch Bachelorabschlüsse ersetzt werden. Mit beiden Neuregelungen sind wir einverstanden. Schon seit Jahren tritt die SPD für die Eigenständigkeit der beiden Studienabteilungen Eisenach und Gera ein. Zwar wird dieses Ziel mit dem Gesetz
entwurf nicht erreicht, denn von einer echten Verselbständigung der beiden künftigen Berufsakademien in Eisenach und Gera kann angesichts der nach wie vor fehlenden eigenen Rechtspersönlichkeit nicht die Rede sein. Aber es wird mit der Novelle doch endlich ein Schritt in Richtung Eigenständigkeit getan und das will ich an dieser Stelle durchaus anerkennen.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion begrüßt ebenso die geplante Umstellung der bisherigen Diplomgrade auf Bachelorabschlüsse. Hierdurch wird nun auch in Thüringen ein KMK-Beschluss vom 15.10.2004 zur Einordnung der Berufsakademiebildungsgänge in die konsekutive Studienstruktur umgesetzt. Dadurch wird nicht allein die Einbindung der beiden künftigen Berufsakademien in die durch den Bolognaprozess vorgegebenen erweiterten Entwicklungsperspektiven des gesamten tertiären Bildungsbereichs ermöglicht. Auch für die Studierenden der Berufsakademien bringt dieser Umstellungsschritt Vorteile mit sich. Nach Absolvierung der Berufsakademie Bachelor wird ihnen künftig der Zugang zum Master-Studium an den staatlichen Hochschulen offenstehen. Wer sich also nach dem Besuch der Berufsakademie akademisch weiter profilieren will, kann nun diese Chance uneingeschränkt nutzen.
Die Vorbehalte manches Kollegen im Wissenschaftsausschuss gegenüber einer solchen Öffnung des Hochschulzugangs für die Absolventen der Berufsakademie teile ich übrigens nicht. Es wird in den kommenden Jahren sicherlich kein Run wenig qualifizierter Abiturienten auf die Thüringer Berufsakademien einsetzen, nur weil man dort auf vermeintlich einfache Weise den Bachelor erwerben und damit sozusagen einen Freifahrtschein für die Master-Programme der staatlichen Hochschulen bekommen kann.
Dagegen spricht schon die Konstruktion der Berufsakademien als Zusammenspiel zwischen staatlicher Studienakademie und den Praxispartnern aus der Wirtschaft. Ich bin mir sicher, dass die Praxispartner, wie bisher auch, sehr genau schauen werden, welche ihrer Mitarbeiter für den Besuch der Berufsakademien in Frage kommen und welche nicht.
Meine Damen und Herren, wo viel Licht ist, ist bekanntlich auch Schatten und daher möchte ich nicht verhehlen, dass es bei aller grundsätzlichen Zustimmung auch einzelne Details der Novelle gibt, die wir kritisch sehen. Ich nenne hier beispielhaft die geplante Zusammensetzung des gemeinsamen Kollegiums, das den beiden Berufsakademien künftig beratend zur Seite stehen soll. In diesem Beratungsgremium sind zwar beide Berufsakademien durch ihre jeweiligen Leiter vertreten, den Studierenden wird aber nur ein einziger Vertreter zugestanden. Eine wirklich angemessene Vertretung der Studierenden
wäre aus unserer Sicht dann gegeben, wenn die Studierendenschaft jeder Berufsakademie einen eigenen Delegierten in das Kollegium entsendet. Das wäre auch wegen der ohnehin vollzogenen Aufwertung der Standorte Eisenach und Gera konsequent. Ähnlich verhält es sich mit der Zusammensetzung der Studienkommissionen, die als Vertretungskörperschaften in den einzelnen Studienbereichen der beiden künftigen Berufsakademien fungieren. Auch dort sind die Studierenden sozusagen kaum, nur mit einem Partner, vertreten und auch das muss sich, denke ich, ändern, wenn wir wirklich eine paritätische Zusammensetzung haben wollen. Wir haben zu den genannten beiden Komplexen - Zusammensetzung des Kollegiums und der Studienkommission - im Wissenschaftsausschuss entsprechende Änderungsanträge gestellt. Sie sind jedoch von der Ausschussmehrheit abgelehnt worden. Nach wie vor bestehen daher unsererseits Bedenken gegenüber Einzelregelungen des Gesetzentwurfs. Allerdings sind sie für uns nicht so gewichtig, dass wir ihnen höhere Priorität einräumen und sozusagen die Hauptzielsetzung damit in Frage stellen. Trotz unserer Bedenken werden wir deshalb - wie bereits zu Anfang gesagt - dem Gesetzentwurf zustimmen.
Meine Damen und Herren, noch einen weiteren Kritikpunkt gilt es anzusprechen. Er ist allerdings nicht durch Änderungsanträge zu lösen. Laut Vorblatt des Gesetzentwurfs plant die Landesregierung eine KMKVorgabe, wonach 40 Prozent der Lehrveranstaltungen der Berufsakademien durch fest angestelltes Lehrpersonal zu leisten sind, nicht etwa durch entsprechende Neueinstellungen umzusetzen, sondern durch eine Verringerung der Studienangebote. Das geht unseres Erachtens eindeutig zulasten der Studierenden und der kooperierenden Unternehmen und führt zu qualitativen Einbußen beim Bildungsangebot der Berufsakademie.
Die Wirtschaft sieht das genauso wie wir. Die seitens der IHK-Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Wissenschaftsausschuss abgegebene Stellungnahme lässt es jedenfalls in diesem Punkt nicht an Deutlichkeit vermissen. Ich zitiere: „Eine mit der Einführung gestufter Studiengänge verbundene Reduzierung der gegenwärtig angebotenen Studiengänge an der Staatlichen Studienakademie wirkt nachhaltig kontraproduktiv und steht in entschiedenem Widerspruch zum formulierten Anliegen, mit dem neuen Gesetz eine steigende Akzeptanz bei Studierenden und Praxispartnern zu erreichen. Mindestforderung der Wirtschaft muss deshalb eine verbindliche Finanzierungszusage sein, die sowohl eine solide Grundfinanzierung der staatlichen Studienakademie entsprechend der vorliegenden strategischen Überlegungen sichert, als auch die mit der Umsetzung des neuen Gesetzes erforderlichen Mehraufwendungen
Damit klar ist, über welchen Finanzrahmen wir in diesem Zusammenhang sprechen: Das Kultusministerium selbst gibt den Umfang der nötigen Neuanstellungen mit fünf bis sechs Lehrkräften und den daraus resultierenden zusätzlichen Finanzbedarf mit maximal 420.000 € pro Jahr an. Eine solche Summe sollte dem Land die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Berufsakademie-Bildungsangebote in Thüringen doch wohl wert sein.
Meine Damen und Herren, kurz und gut, meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen, dies aber ausdrücklich mit der Erwartung, dass die Landesregierung den Forderungen der Wirtschaft nachkommt und auf die geplante Verringerung des Studienangebots an den beiden künftigen Berufsakademien verzichtet. Ich danke Ihnen.