Protocol of the Session on June 9, 2006

Es geht hier ganz einfach darum, welche gesellschaftliche Stellung haben Behinderte hier in diesem Land.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Da geht es nämlich darum, dass sie ein körperliches Handicap haben und dass dieses körperliche Handicap ausgeglichen werden soll. Das verstehen wir unter Nachteilsausgleich und dieser Nachteilsausgleich, Herr Minister, hat nichts mit dem Einkommen des Behinderten zu tun. Es geht ganz einfach darum, ist die Gesellschaft bereit, den körperlichen Nachteil, den jemand hat aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkung, aufgrund seiner Behinderung, ob die Gesellschaft die Solidarität hat, diesen Nachteilsausgleich auszugleichen. Darum geht es. Sie, Herr Minister und liebe Landesregierung, Sie diskriminieren das, indem Behinderte zum Almosen gebracht werden, indem nämlich Behindertenhilfe bei Ihnen eine Sozialhilfe ist, eine Almosenpolitik ist. Das ist der falsche Denkansatz, Herr Minister, den Sie haben.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Wir sagen, Nachteilsausgleich für Behinderungen unabhängig vom Einkommen, nämlich, ein Handicap kann jeder bekommen. Noch etwas kommt hinzu: Wenn ich die Behindertenhilfe zu einer Sozialhilfe mache in dem Sinne, dann muss auch jede Veränderung im Einkommen, jede soziale Änderung des Betroffenen immer wieder neu mitgeteilt werden - dazu gibt es die Mitwirkungspflicht in der Sozialgesetzgebung -, das bedeutet immer wieder eine neue Bearbeitung des Antrags. Auch das ist den Menschen mit einem Handicap nicht zumutbar

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

und ist auch eine Diskriminierung. Ich möchte noch einen Satz, Herr Panse, von Ihnen zitieren, aber da brauchen wir nicht die Debatte zu führen, ich kenne ja Ihre Politik. Dieser Begriff „sozial gerechte Härte“, das ist Zynismus im Zusammenhang mit Blindengeld pur, Herr Panse.

(Zwischenruf Abg. Panse, CDU: Das habe ich nicht gesagt.)

Es geht hier um neues Denken in der Behindertenpolitik und nicht darum, Behindertenpolitik zur Almosenhilfe zu machen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Für die Landesregierung hat sich Minister Dr. Zeh zu Wort gemeldet.

Herr Kollege Kubitzki, auch wenn Sie es immer wieder so falsch behaupten, es wird damit nicht richtiger.

(Beifall bei der CDU)

Die Landesregierung hat nicht die Zahlung des Landesblindengeldes abgeschafft. Wir haben einen großen Teil von Empfängern, die nach wie vor Landesblindengeld erhalten.

(Unruhe bei der Linkspartei.PDS)

Die unter 18-Jährigen haben sogar 100 € mehr nach der bisher geltenden Regelung, die vor der neuen Regelung gegolten hat.

Zweitens: Wir haben die Zahlung des Landesblindengeldes durch eine andere Leistung ersetzt. Diese Leistung ist natürlich auch dafür, um einen Nachteil aufgrund der Behinderung auszugleichen. Genau diesem Gedanken folgt das Gesetz zur Regelung der Blindenhilfe. Wenn Sie den Gesetzestext nachlesen, dann werden Sie feststellen, dass behindertenbedingter Nachteil ausgeglichen werden soll, natürlich nach einer Überprüfung, ob und inwieweit eine solche Bedürftigkeit vorhanden, wenn Sie es so nennen wollen, ob aber auch ein solcher Nachteilsausgleich notwendig ist. Das müssen sie in einem Sozialstaat, so meine ich, auch tun dürfen und tun sollen. Ich bin der Meinung, dass das die Solidargemeinschaft jemandem, der aus eigener Kraft mit hohem Vermögen und Einkommen sein Leben selbst gestalten kann, auch abverlangen muss. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen und schließe die Aussprache.

Ausschussüberweisung ist nicht beantragt worden, so dass wir direkt über den Antrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/1984 abstimmen. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es keine. Der Antrag ist damit abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 8.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 in seinen Teilen

a) Regelsätze in der Sozialhilfe zum 1. Juli 2006 erhöhen Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/1985 -

b) Soziale Grundsicherung statt Almosen in Armut Antrag der Fraktion der Links- partei.PDS - Drucksache 4/2004 -

Die Fraktion der Linkspartei.PDS hat beantragt, dass Frau Abgeordnete Wolf das Wort zur Begründung erhält.

Danke. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Abgeordnete! Zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel! Ich möchte uns allen, auch wenn ich weiß, dass es gewissermaßen der Vergleich von Äpfeln mit Birnen ist, vor Augen führen, dass ein Arbeitslosengeld-II-Empfänger im Jahr das zur Verfügung hat, was wir in einem Monat erhalten. Der Antrag der Linkspartei bezieht sich darauf, Hartz IV und das Sozialgeld kurzfristig anzuheben. Wir denken, mit gut 300 € ist kein menschenwürdiges Leben möglich. Das wird eben gerade an den Punkten deutlich, dass der Besuch eines Schwimmbades, des Theaters, die Klassenfahrt für die Kinder oder der Frisörbesuch damit eigentlich unmöglich geworden sind oder zumindest sehr erschwert werden.

Meine Damen und Herren, es ist in unseren Augen keine soziale Spinnerei, wenn eine Gesellschaft sich vornimmt, Menschen nicht in Armut leben zu lassen. Deswegen fordern wir die Anhebung des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes kurzfristig auf 415 €. Das ist das berechnete Existenzminimum. Wir fordern an dieser Stelle, das will ich ausdrücklich noch einmal sagen, die Anrechnung des Partnereinkommens deutlich einzuschränken, weil wir denken, dass das gerade im Besonderen Frauen trifft und es nicht einer heutigen Gesellschaft würdig ist.

Längerfristig wollen wir mit unserem Antrag eine einkommensabhängige Lohnersatzleistung wieder einführen und eine soziale Grundsicherung einführen, die den Namen verdient. Es muss in unseren Augen klar sein, dass Hartz IV nicht weiter verschärft werden darf. Das ist in unseren Augen völlig unakzeptabel und zynisch. Unser Antrag möchte, dass jeder Mensch ein Recht hat auf ein existenzsicherndes Einkommen. Ich weiß, dass es in einzelnen Details Gesprächsbedarf gibt. Aber ich bitte darum, dass wir in der Aussprache uns sachlich diesem Ziel stellen.

Die Lage der Betroffenen ist zu ernst und die Probleme sind zu offensichtlich, um unseren Antrag mit einem Federwisch mal so nebenbei wegzuwischen. Danke schön.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Ich eröffne die Aussprache zu den beiden Tagesordnungspunkten a) und b) und rufe als Ersten für die Fraktion der CDU den Herrn Abgeordneten Günther auf.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, wer in der Bundesrepublik in Not gerät, soll dennoch ein menschenwürdiges Leben führen können. Wer dies aus eigener Kraft nicht bewältigen kann, erhält im Lande Leistungen im Rahmen der Grundsicherung ALG II, Sozialgeld oder aber Sozialhilfe. Bei der Sozialhilfe handelt es sich um eine steuerfinanzierte Fürsorgeleistung für Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft decken können. Sozialhilfe ist demnach Hilfe der Gemeinschaft für jeden, der sich nicht selbst helfen kann und auch nicht auf andere Unterstützung zählen kann. Sozialhilfe, meine Damen und Herren, ist kein Almosen, sondern gesetzlich verankerte Unterstützung für ein menschenwürdiges Dasein. Das heißt nicht, dass steuerfinanzierte Sozialleistungen ermöglichen, den Lebensstandard zu sichern, den der Empfänger hatte, bevor die Hilfesituation eingetreten ist. Die Leistungen sollen die Personen auch in die Lage versetzen, ihr Leben möglichst bald wieder aus eigner Kraft zu gestalten. Deshalb haben die Regelungen zur Stärkung der Selbsthilfe so große Bedeutung. Die Leistungen müssen ausschließlich bedarfsorientiert sein, um die Nachhaltigkeit und die Finanzierbarkeit dieses Systems dauerhaft sicherzustellen. Das war ein kleiner Exkurs, worüber wir eigentlich hier reden.

Zum Antrag der SPD-Fraktion „Regelsätze in der Sozialhilfe zum 1. Juli 2006 erhöhen“ möchte ich für meine Fraktion Folgendes ausführen: Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 des am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen SGB XII wird der gesamte Bedarf des notwendigen Lebensunterhalts außerhalb von Einrichtungen mit Ausnahme von Leistungen für die Unterkunft und Heizung und der Sonderbedarfe nach Regelsätzen erbracht. Bemessung und Aufbau der Regelsätze sind in der zum gleichen Zeitpunkt in Kraft getretenen Regelsatzverordnung festgeschrieben. Nach § 28 Abs. 2 SGB XII setzen die Länder die Höhe durch Rechtsverordnungen fest. Dies soll jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres erfolgen. Grundlage ist nach § 2 Abs. 4 Regelsatzverordnung die vom Sta

tistischen Bundesamt ermittelte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, im Weiteren EVS genannt, die alle fünf Jahre neu erhoben wird. Diese Grundlage, meine Damen und Herren, halte ich zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr für zeitgemäß, da zum einen der Fünfjahreszeitraum zu groß ist und zum anderen die Verbrauchskennzahlen, das sind etwa 180, dringend einer Überarbeitung bedürfen. Es sollte hier bei uns im Lande zukünftig ähnlich wie im Freistaat Bayern ein Gestaltungsspielraum des Landes definiert werden. Dies ist auch Grund des Antrags der CDU-Fraktion auf Selbstbefassung zur Änderung der Regelsätze für den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Mit Blick auf die Grundsicherungsleistung des SGB II sollten nach den Intentionen des Bundesgesetzgebers die Regelsätze nach dem SGB XII das Referenzsystem darstellen und nicht umgekehrt. Das war Ansatz der Hartz-IV-Reformen. Nun haben wir aber ab 01.07.2006 die Situation, dass der Bundesgesetzgeber den Regelsatz des SGB II für ganz Deutschland auf 345 € angehoben hat, da nach 16 Jahren der Wiedervereinigung anstelle einer Differenzierung zwischen Ost und West ein gesamtdeutscher Betrag sachlich und gesellschaftlich geboten ist. Dies auch im Bereich des SGB XII zu tun, ist an sich ein Akt der Gerechtigkeit. Nur sollten wir mit dem Begriff „Gerechtigkeit“ auch ein wenig sorgsamer umgehen, als wir dies in der Vergangenheit getan haben. Es gab fast keinen Reformvorschlag, von welcher Seite auch immer, bei dem nicht sofort versucht worden ist, diesen mit der Keule der sozialen Ungerechtigkeit zu diskreditieren.

(Beifall bei der CDU)

Ich denke, wir tun gut daran, den Begriff als solchen nicht überzustrapazieren.

Meine Damen und Herren, bisher wurde die Differenz von 14 € mit geringeren Lebenshaltungskosten und einem unterschiedlichen Verbrauchsverhalten in Ostdeutschland von den Bundespolitikern begründet und gerechtfertigt. Nicht nur zwischen Ost und West, auch zwischen den Bundesländern, ja zwischen einzelnen Regionen, selbst innerhalb der Städte und Gemeinden bestehen Unterschiede. Genau aus diesem Grund hat der Ombudsrat der Politik empfohlen, den Regelsatz Ost zu erhöhen. Um regionalen Unterschieden auch im SGB XII zu entsprechen, bleibt der Entscheidungsspielraum der Länder bei Festsetzung der Regelsätze z.B. auf Grundlage regionaler Auswertungen der EVS. Bisher haben wir uns an den vom Bund ermittelten Werten orientiert oder an den dann - wenn sie nicht vorliegen - geltenden Regelsätzen. Wir wollten aber eine Auswertung der statistischen Ergebnisse hier bei uns im Lande, z.B. im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, vornehmen und dann eine Entscheidung für den Freistaat vorbereiten. Daher beantrage ich

namens meiner Fraktion die Verweisung Ihres Antrags, liebe Kollegen der SPD-Fraktion, an den Sozialausschuss.

Bleiben wir aber realistisch und damit ziele ich auf den Antrag der Kollegen von der Linkspartei.PDS „Soziale Grundsicherung statt Almosen in Armut“. Eine Kurzbewertung meinerseits kann hier nur lauten: realitätsfremd, unfinanzierbar und nur geeignet, Langzeitarbeitslosigkeit und Verbleib in Transfersystemen zu verfestigen.

Meine Damen und Herren, als die Tagesordnung der heutigen Sitzung vor mir lag, kam mir der Antrag in Drucksache 4/2004, der nun behandelt wird, sehr bekannt vor. Meine Kollegen von der Opposition, Sie haben gut daran getan, Ihren gleichlautenden Antrag, ehemals Drucksache 4/1800, nochmals zu überarbeiten, um Ihre Forderungen den tatsächlichen finanziellen Gegebenheiten zumindest ein wenig anzupassen. Einige Punkte in dem heutigen Antrag sind allerdings immer noch unsauber formuliert bzw. nicht klar ausformuliert. Nehmen Sie es mir bitte nicht übel, aber ich konnte einfach nicht verstehen, wie mit der Forderung der Einführung eines Freibetrags für Einkommen aus Erwerbstätigkeit für den nichterwerbsfähigen Partner umgegangen werden sollte. Ich konnte es nicht deuten, aber ich denke, wenn man das gutwillig liest, stellen Sie hier auf Einkommen aus Renten ab.

(Zwischenruf Abg. Thierbach, Die Links- partei.PDS)

Vielleicht ja, Frau Thierbach. Und unter b), dritter Anstrich, heißt es dann: „Wiedereinführung der Zumutbarkeitsregelungen mit dem längerfristigen Ziel, die Zumutbarkeitsregelungen im Hinblick auf Wiederherstellung von Berufs- und Tarifschutz.“ Ich habe mir Pünktchen dahinter gemacht, was eigentlich? Sie müssten es ganz einfach ausformulieren.

(Zwischenruf Abg. Thierbach, Die Links- partei.PDS: Das ist SGB II.)

Zum Inhalt des Antrags nun Folgendes: Wie uns allen bekannt ist, wurde das SGB II bereits verändert und es wird auch zukünftig weitere Veränderungen erfahren. Das zurzeit diskutierte SGB-II-Fortentwicklungsgesetz ist die jüngste Überarbeitung. Mit der Forderung unter a), mittel- bis langfristig das ALG II in eine Sozialleistung umzuwandeln, höre ich den permanenten Ruf von Ihrer Seite: Hartz IV muss weg. Sie ignorieren hier die Intention des Gesetzgebers, die Grundsicherung als steuerfinanzierte Leistung von Versicherungsleistungen zu trennen. Aber das ist erst einmal grundsätzlich auch heute noch richtig. Darüber hinaus gebe ich Ihnen ja Recht, dass das Gesetz nicht unbedingt der große Wurf ist und

ständiges Nachbessern nichts bringt außer immer mehr Bürokratie, immer mehr Staat und somit letztendlich immer ineffizienter wird. Ich verweise an dieser Stelle auch auf die Kritik im Bericht des Bundesrechnungshofs zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Hier, meine Damen und Herren, bedarf es einer radikalen Veränderung. Ich sage es bildlich: Aus einer Ente wird nun mal kein Schwan.

Zurück zum Inhalt Ihres Antrags: Zur Aufstockung des Regelsatzes für ALG II und Sozialgeld nach Ihren Vorstellungen wäre ein Betrag an Steuermitteln von mehreren Milliarden Euro erforderlich. Ein Irrsinn, wenn man die Belastungen des Sozialsystems zum heutigen Zeitpunkt betrachtet. Eine Pauschalisierung, die Sie ablehnen wollen, hat den Vorteil, Verwaltungsaufwand zu reduzieren, so z.B. im Bereich KdU und Heizung sowie der Regelleistung. Mehr Effizienz wäre die Folge und das Rufen nach noch mehr Personal könnte unterbleiben.

Die Wiedereinführung der Zumutbarkeitsregelungen mit Blick auf Berufs- und Tarifschutz wäre für die Integrationsarbeit ein wesentliches Hindernis. Ich denke hier an Zeitarbeitsfirmen, wo schon so mancher in feste Arbeit gekommen ist. Dieses Ansinnen ist arbeitgeberunfreundlich, da das zu vermittelnde Klientel in vielen Fällen multiple Vermittlungshemmnisse aufweist. Es ist meine feste Überzeugung, meine Damen und Herren, Tarif- und Berufsschutz hindern den Zugang auf den ersten Arbeitsmarkt.

Die Regelung für die über 58-jährigen Arbeitslosen nach § 428 SGB III wurde übrigens bereits verlängert. Ich hoffe nicht, dass das mit Ihrem Antrag rückgängig gemacht werden sollte. Eine Monitoringgruppe ist im Hinblick auf die bestehenden Expertenkreise und Arbeitsgruppen nach unserer Auffassung nicht erforderlich.

Was Ihren Antrag weiterhin zum SGB XII betrifft, so lassen Sie sich sagen, Sozialhilfe ist nicht pauschaliert - das hatte ich eingangs schon erwähnt -, wenn man vom Regelsatz absieht. Sozialhilfe ist schon immer nachrangig und am notwendigen Bedarf des Einzelnen orientiert. Die entsprechende Mitwirkungspflicht des Sozialhilfeempfängers sollte auch nicht unerwähnt bleiben, aber das erwähnte ich bereits.

Ich gehe davon aus, dass die Antragsteller auch die Zuständigkeiten für Mehrbedarfe und Hilfen in besonderen Lebenslagen nach § 30 SGB XII und § 74 SGB XII sowie einmalige Beihilfen nach § 31 SGB XII kennen. Hier, Kollegin Wolf, ist übrigens auch geregelt, wie mit Klassenfahrten zu verfahren ist. Die Mehrbedarfe und Hilfen in besonderen Lebenslagen reichen nach unserer Ansicht aus; eine Erweiterung ist nicht notwendig. Sicher, die Leistung für Mehrbedarfe fällt mit 17 Prozent vom maßgebenden Re

gelsatz für das Merkzeichen G nun etwas geringer aus, bisher waren das 20 Prozent. Aber hier ist gleichermaßen zu bedenken, dass der Regelsatz dafür jetzt höher ist. War bisher von 282 € auszugehen, sind es nun zurzeit, bis das geändert wird, 331 €. Ein jeder, der dies nachrechnet, wird schnell feststellen, dass diese Abweichungen nur wenige Cent betragen.