Protocol of the Session on June 8, 2006

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie wurde die Beratungsleistung ausgeschrieben und nach welchen Kriterien wurde der Berater ausgewählt?

2. Berät der Berater den Freistaat Thüringen oder die Gemeinden im Freistaat?

3. Mit welcher Zielstellung und zu welchen Konditionen wurde der Berater engagiert?

4. Geht die Landesregierung davon aus, dass der Berater die Verwendung der Software „orgasoft“ empfehlen wird?

Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium, Herr Minister Gasser.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Huster beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1: Aus der Vergabemittelstandsrichtlinie Ziffer 4.1 ergibt sich die Empfehlung, bei freiberuflichen Leistungen, deren geschätzter Auftragswert innerhalb des EG-Schwellenwertes von 200.000 € liegt, in Anlehnung an die Bestimmung der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen, einen Leistungswettbewerb mit mindestens drei Bewerbern durchzuführen. Dieser Empfehlung wurde durch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots nachgekommen, das an sechs Wirtschaftsberatungsunternehmen übersandt wurde. Dabei wurden Unternehmen berücksichtigt, die sich mit der Umstellung des Gemeindehaushaltsrechts auf die kommunale Doppik intensiv beschäftigen. Alle angeschriebenen Unternehmen haben ein Angebot abgegeben und dieses in einer Präsentation im Thüringer Innenministerium vorgestellt. Mit zwei Unternehmen wurden konkrete Verhandlungen aufgenommen. Die Entscheidung erfolgte auf der Grundlage der eingegangenen Angebote, der Präsentationen und der Vertragsverhandlungen einvernehmlich mit den kommunalen Spitzenverbänden für das günstigste Angebot unter Berücksichtigung des angebotenen Leistungsumfangs und der Referenzen der Unternehmen. Letztlich kamen nur Unternehmen in Frage, die vergleichbare Projekte in anderen Ländern bereits erfolgreich durchgeführt haben.

Zu Frage 2: Das Thüringer Innenministerium und die kommunalen Spitzenverbände haben einvernehmlich vereinbart, ein Beratungsunternehmen für die Betreuung eines gemeinsamen Projekts zur Vorbereitung der Einführung der kommunalen Doppik zu verpflichten. Mit dieser Vorgehensweise folgt Thüringen entsprechenden erfolgreichen Vorbildern aus anderen Bundesländern. Es handelt sich dabei jedoch nicht um einen typischen Beratervertrag, sondern um einen Projektbetreuungsvertrag, der die Moderation der Projektsitzungen, die Vorbereitung und Nachbereitung dieser Sitzungen, die Zusammenfassung der Arbeitsergebnisse in einem Abschluss

bericht und deren Veröffentlichung auf einer Internetseite sowie den Betrieb einer Hotline umfasst. Die Leistungen werden gegenüber den Projektbeteiligten erbracht. Dies sind neben dem Thüringer Innenministerium der Thüringische Landkreistag und der Thüringer Gemeinde- und Städtebund. Die Hotline steht jedoch allen Kommunen in Thüringen offen, die Fragen hinsichtlich der Umstellung des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens auf die Doppik haben.

Zu Frage 3: Die Zielstellung des Auftrags ist die Vorbereitung der Einführung der kommunalen Doppik in Thüringen im Einklang mit dem Beschluss der Innenministerkonferenz vom 21. November 2003. Dazu werden Empfehlungen an den Gesetz- und Verordnungsgeber sowie Praxishilfen für den Umstellungsprozess in den Kommunen erarbeitet. Hinsichtlich der Vertragskonditionen im Einzelnen verweise ich auf Artikel 67 Abs. 3 Nr. 1 der Thüringer Verfassung, wonach eine Veröffentlichung der Vertragskonditionen den schutzwürdigen Interessen des Vertragspartners entgegensteht.

Zu Frage 4: Im Rahmen des Projekts wird der Anpassungsbedarf bei der Software der Kommunen in Form eines Anforderungsprofils definiert. Ein bestimmtes Produkt wird jedoch nicht empfohlen, da die Entscheidung für eine bestimmte Software durch die einzelne Kommune selbst in eigener Verantwortung zu treffen ist.

Danke. Es gibt keine Nachfragen. Die nächste Mündliche Anfrage stellt der Abgeordnete Nothnagel, Die Linkspartei.PDS, entsprechend Drucksache 4/1981.

Landesblindengeld

Wie einer Pressemitteilung vom 22. Mai des Thüringer Blindenverbandes zu entnehmen war, denkt die Niedersächsische Landesregierung darüber nach, das einkommens- und vermögensunabhängige Landesblindengeld wieder einzuführen. Da die Thüringer Landesregierung trotz aller fachlichen und sachlichen Hinweise die Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes nach damals ebenfalls niedersächsischem Vorbild im Zuge der Haushaltsberatungen 2005 mit Artikel 14 des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes 2006/2007 eingebracht hat und diese mit der Mehrheit der CDU-Fraktion beschlossen wurde, frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Anträge auf Blindenhilfe gab es seit dem 1. Januar 2006?

2. Wie viele davon wurden wie beschieden?

3. Wie viele Härtefälle gab es bis jetzt und wie wurden diese behandelt?

4. Wird die Thüringer Landesregierung der Niedersächsischen Landesregierung hinsichtlich der Wiedereinführung des Landesblindengeldes als einkommens- und vermögensunabhängigem Nachteilsausgleich folgen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit. Bitte, Herr Illert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: In der Zeit vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Mai 2006 sind in den Thüringer Versorgungsämtern 1.590 Anträge auf Gewährung von Blindenhilfe gemäß § 72 SGB XII eingegangen.

Zu Frage 2: Über 1.381 Anträge sind bereits entschieden. Das entspricht einer Erledigungsquote von rund 87 Prozent. Davon wurden 784 Anträge positiv beschieden. Das heißt, in diesen Fällen wird Blindenhilfe in Höhe von bis zu 585 € monatlich ausgezahlt. 516 Antragsteller haben einen Ablehnungsbescheid erhalten. Davon zogen 81 Antragsteller auf eigenen Anlass den Antrag zurück oder sind verstorben oder in ein anderes Land verzogen. Gründe einer Ablehnung können z.B. ein überdurchschnittliches Einkommen, ein hohes Vermögen oder das Fehlen von sonstigen Antragsvoraussetzungen sein.

Zu Frage 3: Die Thüringer Verordnung über die Gewährung von finanziellen Unterstützungen aus dem Härtefonds für Blinde ist zum 1. Januar 2006 in Kraft getreten. Bis zum 31. Mai 2006 sind 17 Anträge auf finanzielle Unterstützung aus dem Härtefonds eingegangen. In fünf Fällen konnten bereits Leistungen bewilligt werden. Diese betrugen zwischen 750 und 1.500 €. Alle übrigen Anträge befinden sich in Bearbeitung. Sobald die Antragsteller die zum Teil noch fehlenden Nachweise bzw. Angaben nachgereicht haben, erfolgt eine endgültige Entscheidung. Dabei hängt die Erfolgsaussicht im Wesentlichen davon ab, dass die Antragsteller die notwendigen grundlegenden Bescheinigungen einreichen. Ablehnungen gab es bisher keine.

Zu Frage 4: Nur ein halbes Jahr nach Änderung des Thüringer Blindengeldgesetzes sieht die Landesregierung keinen Anlass für eine Änderung. Aus

schlaggebend für die bisherige und ggf. weitere sachbezogene Entscheidungsfindung kann einzig und allein die Situation im Freistaat sein. Der Bezug nach Niedersachsen hat informative Bedeutung.

Danke. Es gibt keine weiteren Nachfragen. Doch, bitte, Herr Abgeordneter Nothnagel.

Ich hätte gleich zwei Nachfragen. Die Erste wäre: Wie viele Widersprüche gegen die Ablehnung der Blindenhilfe wurden eingelegt? Die Zweite wäre: Wie viele Klagen gegen die Streichung des Blindengeldes sind bei Sozialgerichten anhängig?

Zu Klagen ist mir nichts bekannt. Genauere Zahlen zu den Widersprüchen insgesamt müsste ich nachlesen; ich gebe sie Ihnen gleich.

Danke. Die nächste Frage stellt die Abgeordnete Hennig, Die Linkspartei.PDS, Drucksache 4/1999.

Rücktrittsabsicht von lehrbeauftragten Fachleitern II

Im März 2006 fand ein Gespräch im Thüringer Kultusministerium zwischen dem zuständigen Staatssekretär und mehreren lehrbeauftragten Fachleitern im Bereich der berufsbildenden Schulen, die sich mit der Absicht an den Staatssekretär des Thüringer Kultusministeriums gewandt hatten, als Fachleiter und Fachleiterinnen ihre Tätigkeit zum 1. Mai niederzulegen, statt. Mangelnde Gesprächsbereitschaft und fehlende Unterstützung bei der Ausbildung von Berufsschulpädagogen und -pädagoginnen durch das Thüringer Kultusministerium war für die Rücktrittsabsicht u.a. ausschlaggebend. Im Gespräch am 22. März 2006 wurden zwischen Kultusministerium und Fachleitern und Fachleiterinnen Vereinbarungen getroffen, die den Betroffenen schriftlich zugehen sollten. Der Bildungsausschuss des Thüringer Landtags beschäftigte sich in seiner Dezember-Sitzung 2005 als auch in seiner April-Sitzung 2006 mit der Ausbildung von Berufsschulpädagogen, dabei u.a. mit dem Rücktrittsgesuch der o.g. Fachleiter und Fachleiterinnen. Den Abgeordneten wurde zugesichert, dass die schriftliche Bestätigung der Ergebnisse des o.g. Gesprächs an die Fachleiter und Fachleiterinnen als auch an das zuständige Studienseminar erfolgt sei. Bis heute, den 26. Mai 2006, ist aber nach mir bisher vorliegenden Informationen den

Fachleitern und Fachleiterinnen als auch dem zuständigen Studienseminar kein Schreiben mit entsprechendem Bezug des Kultusministeriums zugegangen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann erfolgte oder wird die schriftliche Bestätigung der Vereinbarung an die Fachleiter und Fachleiterinnen als auch an das zuständige Studienseminar durch das Kultusministerium erfolgen?

2. Wie begründet die Landesregierung diesen Umgang mit den Fachleitern und Fachleiterinnen an berufsbildenden Schulen?

3. Wie begründet die Landesregierung ihre anderslautende Information der Abgeordneten in der Sitzung des Bildungsausschusses am 27. April 2006, in der auf die bereits erfolgte schriftliche Information der Fachleiter und Fachleiterinnen als auch des zuständigen Studienseminars durch das Thüringer Kultusministerium verwiesen wurde?

Für die Landesregierung antwortet das Kultusministerium.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hennig beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Mit Datum vom 13. Februar 2006 ist durch das Thüringer Kultusministerium ein Antwortschreiben an die Fachleiter ergangen. Die Ergebnisse des Gesprächs mit dem Staatssekretär vom März werden derzeit umgesetzt und sind in einem persönlichen Schreiben an jeden Fachleiter vom 1. Juni dieses Jahres zusammengefasst. Alle weiteren Vereinbarungen erfolgen zwischen dem Schulamt und den Fachleitern.

Zu Frage 2: Die Fachleiter hatten eine Antwort auf ihr Schreiben erhalten. Der Inhalt wurde von den Fachleitern als nicht im Sinne ihrer Vorstellungen eingeschätzt. Daraufhin gab es das Gespräch zwischen den Fachleitern und dem Staatssekretär am 22. März 2006. Dieses Verfahren zeigt, dass das Kultusministerium den Fachleitern eine besondere Rolle zuschreibt.

Zu Frage 3: Die Antwort bezog sich irrtümlicherweise auf das unter 1. genannte Schreiben vom 13. Februar 2006. Erst im Laufe des Monats Mai konnte im Zusammenhang mit der Planung für das

Schuljahr 2006/2007 endgültig eine Klärung erfolgen, dass diejenigen lehrbeauftragten Fachleiter, die Lehramtsanwärter betreuen, im kommenden Schuljahr mit dem vollen Stellenumfang beschäftigt werden. Aus diesem Grunde konnte diese Information erst mit dem persönlichen Schreiben vom 1. Juni an alle betroffenen Fachleiter ergehen.

Eine Nachfrage, bitte, Frau Hennig.

Damit wir weitere Verwirrungen und Irrungen vermeiden: Kann ich davon ausgehen, dass das Schreiben vom 1. Juni 2006 mit Bezug auf das Gespräch zum 22. März 2006 heraus ist aus dem Kultusministerium?

Ja.

Danke. Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Bärwolff, Die Linkspartei.PDS, Drucksache 4/2002.

Förderpreis Jugend in Arbeit

Mehr als 25.000 junge Menschen unter 25 Jahren sind derzeit in Thüringen arbeitslos gemeldet. Besonders Jugendliche ohne Schulabschluss, mit abgebrochener Berufsausbildung, familiären Schwierigkeiten oder Suchtproblemen haben es schwer, einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu finden. Deshalb haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (vormals Wirtschaft und Arbeit) und die Bundesagentur für Arbeit den Deutschen Förderpreis Jugend in Arbeit initiiert, der kürzlich mit der Prämierung von Projekten und Konzepten, die jungen Empfängern von Arbeitslosengeld II den Einstieg ins Berufsleben erleichtern, abgeschlossen wurde.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Projektträger aus dem Freistaat Thüringen beteiligten sich an der Ausschreibung des Förderpreises Jugend in Arbeit?