Protocol of the Session on October 7, 2004

In der "Thüringer Allgemeinen" vom 22. September 2004 wird berichtet, dass ein Mitarbeiter der AOK Thüringen in das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit "abgeordnet" sein soll. Er solle im TMSFG als Referatsleiter die Krankenkassen und somit auch die AOK kontrollieren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist die Beschäftigung von Mitarbeitern auf der Basis derartiger Abordnungen üblich und wie sind sie rechtlich einzuordnen?

2. Wie begründet sich die Abordnung des betreffenden Mitarbeiters?

3. Welche Aufgaben wurden diesem Mitarbeiter im TMSFG zugewiesen?

4. Sieht die Landesregierung Interessenkonflikte?

Es antwortet ebenfalls Minister Dr. Zeh.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf der Basis von Abordnungen ist gemäß § 32 Thüringer Beamtengesetz möglich und in obersten Landesbehörden Praxis. Diese Vorschrift ist auch im vorliegenden Fall einschlägig.

Die personalführende Dienststelle ist während der Dauer der Abordnung nach wie vor die abgebende Behörde oder Einrichtung. Der Mitarbeiter unterliegt aber ab der Dienstaufnahme den Weisungen und Pflichten der aufnehmenden Behörde. Bei dem benannten Fall ist der Mitarbeiter aus dem Einzelplan 08 im Wege der Kostenerstattung an die AOK bezahlt worden.

Zu Frage 2: Nachdem der Leiter des Referats Krankenversicherung im Februar 2004 in den Ruhestand getreten ist, war diese Stelle vakant und bedurfte dringend der qualifizierten Nachbesetzung. Es musste ein kurzfristig verfügbarer Krankenversicherungsexperte mit langjähriger einschlägiger Berufserfahrung zum Einsatz gebracht werden. Eine längere Nichtbesetzung dieser Stelle, wie sie sich etwa aus einer Ausschreibung ergeben hätte, sollte nicht hingenommen werden. Insbesondere im Bereich der Kranken- und Rentenversicherung ist es durchaus üblich, Fachleute von Kranken- bzw. Rentenversicherungsträgern für solche Funktionen zu gewinnen.

Zu Frage 3: Als wichtigste Aufgabe im Referat Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Pflegekassen wurde ihm in der Abordnungsphase die Aufgabe zu Grundsatzangelegenheiten der Krankenversicherung und Pflegeversicherung zugewiesen. Sie kennen sicherlich noch die Diskussion, die damals mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz im vollen Gange war. Deswegen war eine schnelle Besetzung dieser Aufgabe sehr wichtig.

Zu Frage 4: Um der Gefahr drohender Interessenkonflikte in dieser Situation die Grundlage zu entziehen, wurde vom damaligen Amtschef angeordnet, dass der Mitarbeiter während der Abordnungsphase keine Aufsichtsaufgaben über Krankenkassen wahrnimmt. Diese Aufgaben wurden während dieser Zeit dem Abteilungsleiter bzw. dessen Vertreter zugewiesen.

Danke. Es gibt Nachfragen, Herr Abgeordneter Panse.

Herr Minister, ist Ihnen bekannt, ob es in anderen Bundesländern oder vielleicht sogar in Bundesministerien eine ähnliche Verfahrensweise gibt? Und zweitens, wenn das so ist, finden Sie es nicht vielleicht etwas scheinheilig, dass die SPD ausgerechnet angesichts dessen von einer dreisten Personalentscheidung spricht, wo doch Herr Matschie mit wenigstens etwas ministerieller Erfahrung seine Kollegen in der Fraktion hätte darauf hinweisen können?

(Unruhe bei der SPD)

Ich kann natürlich nicht in kurzer Zeit recherchieren. Ich weiß schlichtweg nicht, ob es Stellen gibt. Ich kann jetzt nur auf ein Zitat zurückgreifen, das mir neulich unter die Finger gekommen ist, das ist der "Dienst für Gesellschaftspolitik", DfG, eine Zeitschrift, die ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass das sowohl in den Landesministerien als auch in den Bundesministerien üblich und gängige Praxis ist. Ich kann es hier zitieren, ich habe es dabei.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Spon- tan, rein zufällig!)

Ja, doch rein zufällig, weil das ja eine Sache ist, die man auch zitieren kann. Ich zitiere: "Eine Anfrage vorher beim befreundeten Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherungen oder anderen Landesministerien hätte Sie aufgeklärt" - gemeint ist die Fragestellerin, es geht um die Frage, die dann noch kommt, "dass es sich bei diesem um ein seit Jahrzehnten übliches Verfahren auf Bundesebene wie in den Ländern handelt". Ich kann das jetzt nicht überprüfen, nicht verifizieren. Das ist eine Darstellung, die ich einfach mal so stehen lasse. Ich vermute also, es wird so sein, dass das auch in Bundesministerien so üblich ist.

Frau Abgeordnete Dr. Fuchs, war das eine Nachfrage? Bitte.

Herr Minister hat jetzt sehr gut begründet rechtlich usw., dass diese Abordnung völlig korrekt war. Manchmal lese ich Zeitung und jetzt höre ich aber, dass der Mitarbeiter wieder zur AOK abgeführt wurde. Warum hat man das getan, wenn Sie der Meinung sind, dass das völlig korrekt und rechtlich ist und keine Interessenkonflikte da sind?

Erstens ist das auf eigenen Wunsch des Mitarbeiters geschehen und zweitens war der Aufgabenanfall - wie ich bereits vorhin sagte - durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz damals sehr erheblich. Es galt viel zwischen der Bundesregierung und den Landesbehörden abzustimmen, es war einfach ein viel größerer Arbeitsaufwand für die Arbeitsaufgaben.

Herr Abgeordneter Ramelow.

Bei der Auswahl des Mitarbeiters von der AOK würde ich jetzt gern wissen, ob Alternativen geprüft worden sind und ob z.B. der VdAK gefragt worden ist, also weitere Sozialversicherungsträger, die im gleichen Niveau tätig sind, ob eine geeignete Person zur Verfügung gestanden hat. Wie hat die Prüfung ausgesehen und was ist da veranlasst worden?

Normalerweise ist bei Abordnungen ein Auswahlverfahren im Sinne einer Ausschreibung, wie es dort üblich ist, nicht gegeben. Ich gehe aber davon aus, das ist von meinem Amtschef damals gemacht worden, dass er natürlich mehrere ins Auge gefasst hat, die in Frage kommen, die man auch angesprochen hat. Aber ich kann das jetzt nicht sagen, wie die Auswahl erfolgt ist.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Sie können mir die Antwort nachliefern!)

Danke schön. Weitere Nachfragen sind nicht möglich. Damit kämen wir zur nächsten Anfrage in Drucksache 4/131 des Abgeordneten Lemke, PDS-Fraktion.

Fahrplanwechsel bei der Bahn

Mit dem jährlichen Fahrplanwechsel bei der DB AG gibt es auch regelmäßig Veränderungen im Schienenpersonennahverkehr Thüringens.

Da der Fahrplanwechsel im Dezember dieses Jahres unmittelbar bevorsteht, frage ich die Landesregierung:

1. Für welche Streckenrelationen sind die Leistungen abbestellt worden und welche Gründe gab es dafür?

2. Für welche Streckenrelationen sind die bisherigen Leistungsumfänge reduziert worden, welchen Umfang haben die Reduzierungen und welche Gründe gab es dafür?

3. Für welche Relationen sind die bisherigen Leistungsumfänge erhöht worden, welchen Umfang haben die Erhöhungen und welche Gründe gab es dafür?

Danke. Es antwortet Minister Trautvetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemke wie folgt:

Zu Frage 1: Zum Jahresfahrplanwechsel 2004/2005 ist seitens des Landes keine Abbestellung der Verkehrsbedienung im Schienenpersonennahverkehr im Freistaat Thüringen vorgesehen.

Zu Frage 2: Grundsätzlich werden zum Fahrplanwechsel Dezember 2004 keine Leistungsreduzierungen vorgenommen. Es entfallen lediglich zwei einzelne sehr schwach nachgefragte Regionalbahnleistungen auf den Strecken Rottenbach-Saalfeld und Erfurt-Nordhausen in Tagesrandlage.

Zu Frage 3: Um das Schienenpersonennahverkehrsangebot zwischen der Landeshauptstadt und den Städten Weimar, Jena und Gera noch attraktiver zu gestalten und der Fahrgastnachfrage gerecht zu werden, werden im Früh- und Nachmittagsverkehr zusätzlich zum bestehenden Angebot zwei Zugpaare der Regionalexpresslinie Weimar-JenaGera ab bzw. bis Erfurt Hauptbahnhof verlängert. Im Frühberufsverkehr wird eine Regionalbahn Weimar-Gera künftig bereits in Erfurt beginnen, so dass für Berufspendler eine weitere neue umsteigefreie Direktverbindung Erfurt-Weimar-Jena-Gera besteht. Ab Dezember 2004 verkehren von Montag bis Freitag zusätzlich drei Regionalbahnzugpaare zwischen Sondershausen und Wolkramshausen sowie drei Regionalbahnen direkt von und nach Nordhausen. Damit werden Anschlüsse in Wolkramshausen nach Heiligenstadt und Nordhausen-Sangerhausen ermöglicht, die anderweitig nicht realisierbar wären. Darüber hinaus werden punktuelle Angebotsverbesserungen auf einigen Strecken wirksam. So werden u.a. zwischen Erfurt und Bad Langensalza eine neue Frühverbindung zur Verbesserung des Berufs- und Schülerverkehrs und zwischen Leipzig und Gera eine zusätzliche Verbindung im Früh- und Spätverkehr zur besseren Anbindung Geras an den ICEKnoten Leipzig eingerichtet.

Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kämen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/134 der Abgeordneten Künast, SPD-Fraktion.

Anerkennung und Förderung niedrigschwelliger Betreuungsangebote - § 45 b Abs. 3 und § 45 c Abs. 6 des Elften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XI)

Zur Verbesserung der Situation von Pflegebedürftigen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen können niedrigschwellige Betreuungsangebote gefördert werden. Bei der Versorgung von demenzerkrankten Pflegebedürftigen können ebenfalls Modellvorhaben durch die Länder gefördert werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Anträge auf Anerkennung als niedrigschwelliges Betreuungsangebot wurden bisher gestellt und anerkannt?

2. Wie viele Modellvorhaben entsprechend § 45 c Abs. 6 SGB XI wurden bisher durch das Landesamt für Soziales und Familie anerkannt?

3. Wie viele Pflegebedürftige werden durch diese Angebote betreut?

4. Wie groß ist die bis zum 30. September 2004 ausgereichte Fördersumme?

Danke. Es antwortet Minister Dr. Zeh.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Im Freistaat Thüringen haben bisher 26 Träger die Anerkennung ihrer Projekte als niederschwelliges Betreuungsangebot zur Erbringung von allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung beantragt. Davon wurden 22 anerkannt.

Zu Frage 2: Es handelt sich um 11 niederschwellige Angebote sowie 2 anerkannte Modellprojekte. Alle diese Projekte werden vom Land gefördert.

Zu Frage 3: Eine Aussage hierüber ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben erstmals im Jahr 2005 möglich, da erst am 1. April 2005 ein Tätigkeitsbericht durch den Antragsteller vorzulegen ist, der insbesondere auch über die Zahl und die Art der übernommenen Betreuung Auskunft gibt.