Protocol of the Session on March 31, 2006

Die Föderalismusreform befindet sich im Anhörungsverfahren des Deutschen Bundestags, ich sagte es bereits. Wir sind nicht an dem Punkt, wo wir sagen müssen, alle Deckel sind zu. Wir könnten also hier Anregungen geben, die die Landesregierung in dieses Anhörungsverfahren mit einbringt. Soweit ich informiert bin, müsste selbst der Kultusminister als Fachminister dort in diesem Anhörungsverfahren sprechen können oder er schickt seinen Staatssekretär. Der Ministerpräsident hat natürlich eine außerordentliche Kompetenz, in diesem Problembereich zu verhandeln. Vielleicht kann er tatsächlich auch Anregungen aus dieser Debatte aufnehmen und mit dem Hintergrund der Mehrheitsposition in den Ländern diese Fragen behandeln. Und ich denke, Herr Ministerpräsident, es ist immer gut, wenn man darauf hört, was nicht nur in der eigenen Partei zu hören ist, sondern was auch in den anderen Parteien und vor allem in der Bevölkerung eines Landes zu hören ist, und wenn man sich danach entscheidet. Das ist ja eigentlich auch Ihre Aufgabe.

Übrigens eine Anmerkung - jetzt telefonieren Sie gerade -,

(Zwischenruf Althaus, Ministerpräsident: Wegen Föderalismus.)

ich hätte mir vorhin gewünscht, dass Sie den Antrag gegen Rechtsradikalismus oder gegen Extremismus und für Demokratie mit Ihrem Handzeichen mit abstimmen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Sie sind offensichtlich ausdrücklich sitzen geblieben.

Lassen Sie mich zum Abschluss kommen: Wir hoffen nach wie vor auf den Sieg der Vernunft. Wir hoffen darauf, dass es noch eine Bewegung in der Föderalismusdebatte gibt. Wir hoffen darauf, dass diese Föderalismusdebatte und die Entscheidungen in selbiger so geführt werden, dass tatsächlich Weichen in die Zukunft gestellt werden und nicht auf dem Minimalkompromiss etwas erreicht wird, was man gelegentlich als faulen Kompromiss und damit als lebensuntauglichen Kompromiss bezeichnen kann. Und vielleicht, um das noch etwas aufzuheitern, kann ich ein Zitat von Wilhelm Busch anfügen. Wir sollten so verfahren, dass etwas Lebensfähiges entsteht, aber Wilhelm Busch sagt: „Aus faulen Eiern werden keine Küken.“ Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Matschie, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist ja wahr, es ist lange schon über die Föderalismusreform diskutiert, auch verhandelt worden. Aber genauso wahr ist, am 10. März hat das parlamentarische Verfahren zur Föderalismusreform begonnen; es ist nicht am Ende. Das Verfahren ist am Anfang und das Ergebnis ist offen.

(Beifall bei der SPD)

Bundesrat und Bundestag müssen, wenn sie ernst genommen werden wollen, unbefangen beraten und jeder, der diese Debatte nicht zulassen will, der provoziert das Scheitern dieser größten Verfassungsreform in der Geschichte der Bundesrepublik.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir das Grundgesetz ändern müssen, steht außer Frage. Es wäre auch fatal, zu vergessen, wie sehr die Blockade zwischen Bund und Ländern Deutschland oft lahm gelegt hat. Viele von uns erinnern sich noch an die nächtelangen Vermittlungsausschuss-Sitzungen, bei denen im Morgengrauen dann keiner mehr ganz genau überblicken konnte, was eigentlich die Konsequenzen der nächtlichen Entscheidungen waren. Deshalb ist es richtig, dass man dem Kompetenzwirrwarr zu Leibe rückt. Es ist richtig, wo immer möglich, übersichtlichere Entscheidungsstrukturen zu schaffen. Wir dürfen uns aber auch nichts vormachen: In vielen wichtigen Fragen werden auch in Zukunft Bund und Länder gemeinsam entscheiden

und gemeinsam handeln müssen.

Die Föderalismuskommission hat unter Leitung von Franz Müntefering und Edmund Stoiber, denke ich, eine Vorarbeit geleistet, auf die man gut aufbauen kann. Auf dem Tisch liegt aber nicht nur das Ergebnis dieser Vorarbeit, sondern auch von Verhandlungen zwischen Bund und Ländern, zwischen SPD und CDU. Jeder, der Bund-Länder-Verhandlungen kennt, weiß, Kompromisse, insbesondere wenn es um Macht und Einfluss geht, sind oft am Ende nur durch Geben und Nehmen möglich. Eins für dich - eins für mich, das liegt in der Logik von Machtverteilung. Ich will das auch nicht kritisieren, aber jetzt ist es an der Zeit, noch einmal die Fachleute zu Wort kommen zu lassen, Zeit, das Ergebnis von Machtverteilung noch einmal auf Praxistauglichkeit abzuklopfen. Für die Bürger im Land ist nämlich nicht nur entscheidend, ob sich Parteien, ob sich Institutionen verständigt haben, geeinigt haben, sondern die Bürger werden uns daran messen, ob das, was wir am Ende beschließen, auch funktioniert. Oder ganz profan gesagt, es muss nach der Reform besser werden als vor der Reform.

(Beifall bei der SPD)

Sieben Tage nehmen sich Bundestag und Bundesrat Zeit, um Fachleute und Experten anzuhören. Dann wird man endgültig seine Entscheidungen treffen müssen. Liebe Kollegin Klaubert, ich glaube nicht, dass es funktionieren kann, wenn man jetzt einen Bereich dieser Föderalismusreform einfach herausnehmen will und sagt, wir treffen dazu noch keine Entscheidung. Jeder, der politische Dynamik kennt, weiß, es kann nicht funktionieren, wenn man die große Reform jetzt verabschiedet und dann vielleicht im Nachgang noch mal eine kleine Föderalismusreform zum Bildungssektor anhängen will. Die Entscheidungen werden jetzt getroffen, in den nächsten Monaten. Sie müssen gründlich diskutiert und gründlich vorbereitet sein und dann aber auch gefällt werden; alles andere kann nicht funktionieren. Deshalb halte ich es für falsch, wenn Sie sagen, der Bildungsbereich muss aus der Föderalismusreform ausgeklammert werden.

(Beifall bei der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer will, hört überall in Deutschland gute Argumente für Verbesserungen dieser Föderalismusreform. Selbst in aktuellen Aussagen dieser Landesregierung schleicht sich hier und da ein bemerkenswerter Ton ein. Herr Goebel, vor wenigen Tagen, es war am 20. März, da haben Sie erklärt: „Die Kulturhoheit der Länder ist ein wesentliches Stück der Identität dieser Bundesrepublik, aber in dieser wie in jeder anderen Frage gilt, Deutschland besteht nicht aus 16 nebeneinander

agierenden Ländern, wir haben einen Bund gebildet, und in diesem Bund gibt es eine Gesamtverantwortung.“ Das haben Sie, bezogen auf die Kulturhoheit der Länder, gesagt. Ich sage, richtig! Es gibt diese Gesamtverantwortung. Darüber wollen und müssen wir reden. Sie wollten mit Ihren Worten wahrscheinlich ein wenig Geld des Bundes für die Kulturstiftung in Weimar erschmeicheln. Uns kommt es aber darauf an, noch einmal grundsätzlich zu diskutieren, wo denn auch bei der Kulturhoheit der Länder, die unbestritten ist, die Gesamtverantwortung des Bundes liegt. Deshalb wollen wir auch darüber reden, wie wir unser Bildungssystem optimal in der Verantwortung zwischen Bund und Ländern organisieren.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Wir wollen auch darüber reden, wie wir das Umweltrecht gestalten müssen, damit nicht am Ende bei zu vielen Abweichmöglichkeiten der Länder vielleicht ein Sumpf für Investoren entsteht. Und wir wollen darüber reden, was ist eigentlich sinnvoll für einen sicheren Strafvollzug in Deutschland.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir wollen über ganz konkrete Probleme bei der Föderalismusreform reden, Punkte, die in unserem Antrag zusammengefasst sind. Ich will mit der Bildungspolitik beginnen. Dieses Thema ist nicht zufällig an erster Stelle. In dem neuen Artikel 104 b Grundgesetz wird vorgeschlagen, dass der Bund in den Bereichen keine Finanzhilfen mehr leisten darf, in denen die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern liegt. Gegen diesen Vorschlag gibt es auf unserer Seite handfeste Bedenken. Diese Regelung würde nämlich bedeuten, dass der Bund generell in der Bildungspolitik keinerlei Akzente mehr setzen darf. Ich finde, das kann nicht gewollt sein.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Das Ganztagsschulprogramm hat gezeigt, dass der Bund mit seinen Finanzzuweisungen richtige, zukunftsweisende Weichen stellen und wichtige Diskussionen auch in den Ländern befördern kann. 4 Mrd. € hat die Bundesregierung damals bereitgestellt. Thüringen hat mit 114 Mio. € davon profitiert. Ich sage ganz deutlich, ich finde, das ist gut angelegtes Geld. Ich wüsste auch nicht, wo diese zusätzlichen Mittel für Bildung aus dem Landeshaushalt sonst hergekommen wären.

(Beifall bei der SPD)

Auch die CDU hält ja den Ausbau von Ganztagsangeboten für richtig, aber nach dem Willen der Landesregierung, nach dem Willen unseres Regierungschefs dürfte der Bund kein Geld mehr für ein solches Programm geben. Die Verfassung würde

das dann, wie Dieter Althaus sich ausgedrückt hat, ordnungspolitisch verbieten. Ich finde, mit Ordnung hat das wenig zu tun. Ich halte das für weltfremd.

(Beifall bei der SPD)

Herr Althaus, Sie wollen mehr Eigenständigkeit der Länder in der Bildungspolitik. Ich bin überzeugt, das ist der falsche Weg. Wir brauchen nicht mehr Zersplitterung,

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

wir brauchen mehr Einheitlichkeit im deutschen Bildungssystem.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Bundeselternrat, die Universitätsrektoren, die deutsche Forschungsgemeinschaft, der Wissenschaftsbeirat, Gewerkschaften, sie alle warnen vor mehr Kleinstaaterei in der Bildungspolitik. Wollen Sie diese Bedenken eigentlich alle einfach vom Tisch wischen, ohne sich mit den Argumenten wenigstens noch einmal auseinander zu setzen? Alle sind sich zum Beispiel einig, dass wir nationale Bildungsstandards brauchen. Wo Einheitlichkeit bundesweit nötig ist, handelt es sich aber doch klassischerweise dann auch um eine Bundesaufgabe, um ein Feld, das in Bundeskompetenz geregelt wird. Warum sollten dann nicht nationale Bildungsstandards in Bundeskompetenz geregelt werden? Wir haben jetzt nach dem Vorschlag beim Bund die Verantwortung für internationale Bildungstests, wir haben die Verantwortung für Bildungsberichterstattung. Dazu passt sehr gut auch eine Bundesverantwortung für nationale Bildungsstandards. Das heißt, Herr Minister Goebel, auch nicht, dass der Bund bis in die Schule hineinregieren will und für alles zentralistische Vorgaben machen will.

(Zwischenruf Althaus, Ministerpräsident: Das macht er doch.)

Es heißt aber, dass wir mit nationalen Bildungsstandards einen Rahmen bekommen, der eine Mindestvergleichbarkeit zwischen den Bundesländern sichert. Die Kultusministerkonferenz hat sich auf diesen Weg gemacht. Sie hat ihn begonnen unter einem hohen Druck. Ich bin gespannt, ob sie in der Lage ist, diesen Weg weiterzugehen, und ob sie in der Lage ist, die notwendigen Veränderungen hinzubekommen, auf die sich 16 Bundesländer dann jeweils einigen müssten. Ich bin überzeugt, der einfachere Weg und auch der sinnvollere wäre, diese Bildungsstandards in die Bundeskompetenz zu geben.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Ich frage Sie: Warum in aller Welt sollen die Bundesländer das Recht bekommen, Zulassung und Abschlüsse an Hochschulen in eigener Regie zu regeln? Im schlimmsten Fall hätten wir am Ende 16 unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen, 16 unterschiedliche Regelungen für Abschlüsse an Hochschulen. Dazu kommt, dass die Bundesländer auch das Beamten- und Dienstrecht eigenständig regeln müssen - 16 unterschiedliche Bedingungen für Lehrer, für Hochschullehrer, für Wissenschaftler. Glauben Sie wirklich, dass das ein sinnvoller Zustand ist? Unsere heutige Gesellschaft fordert Mobilität und wir müssen Mobilität deshalb auch erleichtern. Was jetzt vorgesehen ist, das verhindert Mobilität und macht das Leben von Menschen komplizierter, als es ohnehin schon ist.

(Beifall bei der SPD)

Herr Althaus, Sie reden viel vom Wettbewerb der Länder und auch Ihre Minister haben das heute wieder getan. Aber glauben Sie wirklich, dass Thüringen, das seine Ausgaben nicht einmal zur Hälfte aus eigener Steuerkraft decken kann, von einem solchen Wettbewerb profitiert? Ich bin mir sicher, dass Thüringen vielleicht in 15 oder 20 Jahren stark genug ist, im Wettbewerb mit den Bundesländern zu bestehen, aber heute sind wir vor allem auf eines angewiesen, auf die Solidarität der finanzstarken Länder und auf die Solidarität des Bundes und diese Solidarität wollen Sie jetzt unterbinden. Warum eigentlich? Warum soll der Bund nicht mehr beim Aufbau von Ganztagsschulen helfen dürfen? Warum soll der Bund den Hochschulbau in Thüringen nicht mehr fördern? Warum soll der Bund keine Hochschulsonderprogramme mehr finanzieren dürfen, die helfen könnten, Lehre und Studienbedingungen weiter zu verbessern. Welchen Vorteil haben wir eigentlich, wenn Thüringen die Beamtenbesoldung künftig selbst regeln darf? Glauben Sie wirklich, dass wir bei der Finanzlage hier in Thüringen bessere Bedingungen bieten können als unsere Nachbarländer Bayern oder Hessen? Wenn andere besser zahlen in diesem Wettbewerb, was heißt das dann eigentlich für Thüringen? Wie halten wir in den nächsten Jahren die Lehrer, die wir brauchen? Bekommen wir noch genügend Polizisten, wenn wir schlechtere Bedingungen bieten als die Nachbarländer? Was machen hochqualifizierte Beamte und Mitarbeiter in den Verwaltungen, wenn sie woanders bessere Bedingungen geboten bekommen? Wer gewinnt dann eigentlich den Wettbewerb um die besten Professoren?

Herr Althaus, ich glaube, Sie haben die Frage des Wettbewerbs der Länder untereinander an dieser Stelle nicht zu Ende gedacht. Sie bleiben in Ideologie stecken. „Wettbewerb der Bundesländer“, Sie reden da genauso wie Stoiber, Koch oder Oettinger. Aber ist Ihnen schon einmal der Gedanke gekommen,

dass Stoiber, Koch oder Oettinger andere Länderinteressen zu vertreten haben, als sie für Thüringen gut sind?

(Beifall bei der SPD)

Ich will ein weiteres Feld ansprechen bei der Föderalismusreform, das Umweltrecht. Was bringt eigentlich die neue Regelung? Hilft das weitreichende Recht der Länder, von einheitlichen Vorgaben abzuweichen? Bringt es uns irgendeinen Vorteil? Der Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung sagt in einer Stellungnahme - ich darf zitieren: „Der Sachverständigenrat hält den Vorschlag für lückenhaft, unsystematisch und im hohen Maße dafür anfällig, Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern einschließlich des Gangs nach Karlsruhe herbeizuführen.

(Beifall bei der SPD)

Auf dieser Grundlage können die Ziele einer effektiven Umweltgesetzgebung und die Schaffung eines Umweltgesetzbuches nicht erreicht werden.“ Ich frage Sie: Soll man ein solches Votum des Sachverständigenrats jetzt einfach ignorieren oder ist es nicht geradezu unsere Pflicht, in dem parlamentarischen Verfahren, was jetzt stattfindet, diesen Argumenten noch einmal nachzugehen? Was heißt es für Investoren, wenn die Länder bei Naturschutz, bei Wasserhaushalt, bei Raumordnung künftig weitgehende Abweichungsrechte erhalten? Wer blickt da noch durch, wenn er sich mit 16 verschiedenen Bedingungen für Genehmigungen auseinander setzen muss? Herr Althaus, Sie und Ihre Fraktion sagen Augen zu und durch. Wir sagen Augen auf und aufgepasst, dass bei dieser umfangreichen Reform keine Fehler passieren.

Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, diskussionswürdig ist ein weiterer Bereich, das Thema "Strafvollzug". Ich frage Sie: Wollen Sie wirklich einen Wettbewerb um die härtesten Knäste? Ist das sinnvoll? Auch hier haben die Kritiker aus den Fachverbänden, die Anstaltsleiter, aber auch die Kirchen gute Argumente geliefert. Dazu kommt: Eine Fachdiskussion zur Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für die Gefängnisse auf die Länder fand bisher weder im Strafvollzugsausschuss der Länder noch in der Justizministerkonferenz statt. Plausible Gründe für die Kompetenzverschiebung wurden bisher von nicht einer verantwortlichen Stelle benannt. Schlimmer noch, egal wen Sie heute fragen, wem das wohl eingefallen ist, keiner will es gewesen sein. Und das Ganze passt auch gar nicht zu anderen in Berlin getroffenen Koalitionsvereinbarungen zwischen Union und SPD. Dort haben wir nämlich gemeinsam vereinbart, erstmals ein Untersuchungshaftvollzugsgesetz und ein Jugendstrafvollzugsgesetz auf Bundesebene zu schaffen. Ich finde, das alles ist Grund genug, über

die Kompetenzverteilung in diesem Bereich noch einmal nachzudenken.

(Beifall bei der SPD)

Werte Kolleginnen und Kollegen, im Paket der Föderalismusreform stecken Widersprüche. Es drohen Fehlentwicklungen und statt mehr Übersicht zieht an manchen Stellen einfach nur mehr Kleinstaaterei herauf. Wir können das noch abwenden, die Chance dafür ist da. Wir brauchen eine Föderalismusreform, die auf Sachverstand aufbaut. Wir brauchen eine Föderalismusreform, die Entscheidungen transparent macht und die von den Bürgern akzeptiert wird.