lungsdruck hervorgehoben. Anknüpfungspunkt für die vorliegende Entscheidung war die sich abzeichnende und sich kontinuierlich verschlechternde Situation der Tochtergesellschaften, die ein weiteres Zuwarten nicht mehr erlaubt und von den Gesellschaftern verantwortliche Entscheidungen verlangt.“
Frau Diezel, in einer Zeit, wo es um einen Konsolidierungsprozess innerhalb der LEG geht, einen Konsolidierungsprozess, den wir übrigens schon vor Jahren angemahnt haben und der aus den aktuellen Zahlen, die jetzt endlich auf dem Tisch liegen, auch sichtbar wird, dass dieser Konsolidierungsprozess seit Jahren überfällig ist, in diesen Konsolidierungsprozess hinein organisieren Sie mit dieser Taktik der Finanzierungsverunsicherung nach außen ein Bild, indem Sie suggerieren, mit dieser LEG ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nichts anzufangen.
Da nützen Ihre Worthülsen hinten raus, dass die Landesregierung straff und steif bei der LEG steht, überhaupt nichts mehr. Sie haben den Schaden angerichtet, indem Sie für die LEG ein Bild in der Öffentlichkeit gegeben haben, erstens, sie muss ihre Töchter auflösen, zweitens, sie hat einen Riesenfinanzbedarf, und drittens, sie hat ein Finanzloch von 40 Mio., mal sehen, wie sie das deckt, vielleicht durch die Auflösung der Mittel, die in den Töchtern stecken. Das ist das Bild, das Sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt verkaufen, und das macht sichtbar, wie zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Säge in dieser Landesregierung klemmt, in einer Landesregierung, die vor zwei Jahren, meine Damen und Herren, bereits erklärt hat, die Evaluierung der Landesgesellschaften ist abgeschlossen.
In der letzten Regierungserklärung des Ministerpräsidenten wurde dann gesagt, wir haben es uns noch mal überlegt, wir denken noch mal über die Evaluierung der Landesgesellschaften nach. Das, was wir zurzeit überlegen, scheint das neue Modell der Evaluierung von Landesgesellschaften zu sein. Wenn das, meine Damen und Herren, Modellcharakter bekommt, dann gute Nacht für das, was uns im Zusammenhang mit der TAB-Diskussion und dem Rückzug zu den Gesellschafteranteilen dort in der Zukunft noch erwartet.
Als Letztes, Frau Diezel: Ein Doppelhaushalt sollte Planungssicherheit bieten, das heißt, dort sollten auch die Mittel für 2007 eingestellt werden. Sie wissen so gut wie ich, dass eine Patronatserklärung für einen fällig werdenden Kredit keine Lösung des
Wir werden uns im nächsten Jahr wieder sprechen; Sie haben hier schlicht und ergreifend aus haushaltstechnischer und fiskalischer Sicht Mittel in den Haushalt nicht eingestellt, von deren Fälligkeit Sie bereits heute wissen und wir genau heute wissen, dass sie notwendig sind. Sie versuchen, Ihre Haushaltskonsolidierung auf dem Rücken einer Landesgesellschaft auszutragen, und das halte ich für einen verwerflichen Akt. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Diezel, Sie hätten die fünf Minuten lieber nutzen sollen, uns Aufklärung darüber zu geben, ob es nun diesen Finanzbedarf von 40 Mio. € bei der LEG gibt oder nicht, statt ständig Presseerklärungen von unserem Fraktionsvorsitzenden hier zu zitieren.
Es wäre besser gewesen, Sie hätten hier einmal an der Stelle für Klarheit gesorgt, denn natürlich sehen wir das genauso wie Sie, dass die LEG das wichtigste Wirtschaftsförderinstrument für Standortentwicklung und Unternehmensansiedlungen im Lande ist. Gerade deshalb ist es wichtig, dass dieses Unternehmen eben nicht in der Öffentlichkeit dasteht, dass dort ein Riesenfinanzloch ist, wie es am Sonnabend in der TA zu lesen war. Erst am Freitag haben wir uns im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit mit den Tochtergesellschaften der LEG beschäftigt, Herr Reinholz. Ich muss sagen, im Beteiligungsbericht vom Landkreis Altenburger Land - zum Glück ist man ja auch noch Kreistagsabgeordneter - habe ich über die ARGO mehr erfahren, als Sie uns an dem Tag dort gesagt haben. Sie haben uns überhaupt nicht darüber informiert, ob es eventuell einen Bedarf an Geld bei der LEG gibt. Das wäre die Chance gewesen, auch das Parlament an dieser Stelle zu informieren. Das kann doch wohl kaum sein, dass Sie an diesem Tag, also vor sechs Tagen, als zuständiger Minister, als Aufsichtsratsvorsitzender - Sie waren auch Geschäftsführer bei der LEG bis vor nicht allzu langer Zeit - über dieses Problem gar nicht Bescheid gewusst haben.
Eine weitere Frage ist, warum der Aufsichtsrat bei der LEG, dem ja neben Herrn Reinholz auch noch Herr Trautvetter, Herr Sklenar, Herr Goebel, also damit das halbe Kabinett, angehören sowie weitere Beamte des Freistaats Thüringen, hohe Beamte, hier nicht rechtzeitig reagiert hat? Die jetzt in der Presse beschriebene Situation kann wohl kaum von heute auf morgen eingetreten sein. Und müssten wir nicht als Haushaltsgesetzgeber längst darauf reagieren? Das ist von meinen Vorrednern schon angesprochen worden, gerade jetzt, wo wir in der Haushaltsdebatte sind. Aber offenbar hat hier die Kontrolle der LEG durch die Landesregierung versagt. Versagt hat insbesondere auch das Wirtschaftsministerium, allen voran Sie, Herr Reinholz, insbesondere in Ihrer Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender bei der LEG. Eine unzureichende Kontrolle der Landesgesellschaft durch die Landesregierung war ja schon öfter Thema hier im Plenum gewesen. Wir hatten dazu etliche Anträge gestellt. Es kann eben nicht funktionieren, wenn derjenige, der für die sparsame Verwendung der Fördermittel verantwortlich ist, gleichzeitig die Kontrolle über das Unternehmen ausübt, was eigentlich die Mittel ausgeben soll oder die Mittel auch ausgibt.
Wir hatten mehrfach vorgeschlagen, diese Kontrolle durch eine Mitwirkung des Parlaments zu ergänzen. Wie der vorliegende Fall zeigt, ist dies dringender denn je geboten. Leider waren alle Vorstöße unsererseits dazu bisher erfolgreich, aber wie das aktuelle Beispiel jetzt zeigt -
erfolglos, Entschuldigung -, wird wohl ein nächster Vorstoß nicht mehr allzu lange auf sich warten lassen können. Die Frage ist jetzt: Wie ist es dazu gekommen, dass plötzlich und unerwartet die LEG in diese offensichtlichen Probleme geraten ist? Haben die politisch Motivierten und der LEG aufgedrückten, aber wirtschaftlich zweifelhaften Prestigeobjekte die LEG überfordert? Ich denke hier nur an das ehemalige Objekt des Freien Wortes in der Suhler Innenstadt oder an die Liegenschaft in Brüssel. Kann es Aufgabe einer Landesentwicklungsgesellschaft sein, ein Projekt in Brüssel zu entwickeln? Ich glaube, nein, Herr Reinholz. Auch die Vermarktung der der LEG übertragenen Schlösser hat sich offensichtlich nicht so entwickelt, wie dies vielleicht ursprünglich geplant war. Auch hier ist die Belastung der LEG wesentlich größer gewesen als ursprünglich geplant. Das wahre Ausmaß der Probleme mit der LEG können wir heute in der Aktuellen Stunde nicht klären. Ich hatte eigentlich erwartet, dass hier klare Worte seitens der Landesregierung erfolgen; diese sind
eben nicht erfolgt. Deshalb kündige ich jetzt an der Stelle schon an, dass wir Selbstbefassungsanträge sowohl im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit als auch im Haushalts- und Finanzausschuss stellen werden, um die Situation und Perspektiven der LEG wesentlich eindringlicher, als das heute möglich war, zu erläutern. Danke.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit beende ich den zweiten Teil der Aktuellen Stunde.
Der TOP 2 a) und b) wird als erster Punkt in der morgigen Plenarsitzung aufgerufen, wie wir das vereinbart haben.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausfüh- rung der Insolvenzordnung Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/1247 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Soziales, Familie und Gesundheit - Drucksache 4/1376 - ZWEITE BERATUNG
Das Wort hat die Abgeordnete Thierbach aus dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zur Berichterstattung. Bitte, Frau Thierbach.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, am 6. Oktober dieses Jahres wurde der Gesetzentwurf „Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung der Insolvenzordnung“ an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen. Der Ausschuss hat sich in zwei Sitzungen am 14. Oktober und am 25. November mit dem Gegenstand beschäftigt. Es wurde eine schriftliche Anhörung durchgeführt.
Die Ausschussdiskussion zeigte, dass in allen Fraktionen die Notwendigkeit zur Annahme dieses Gesetzentwurfs gesehen wurde, und deswegen schlägt auch der Ausschuss vor, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Ich danke der Abgeordneten Thierbach für die Berichterstattung. Ich eröffne die Aussprache. Mir liegen keine Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Dann erteile ich Herrn Minister Dr. Zeh das Wort.
Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin, ich hatte zur Einbringung alles gesagt, was wesentlich ist. Ich bin aber gebeten worden, auf zwei Diskussionspunkte aus der Debatte noch einmal einzugehen. Das möchte ich gern tun.
Einmal der in der Diskussion eingebrachte Hinweis, dass im Gesetz bezüglich der Trägerschaft der Begriff „sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts“ zu bestimmen sei; der kann außer Betracht gelassen werden. Es ist bekannt, dass juristische Personen des öffentlichen Rechts Körperschaften, z.B. der Staat, Gebietskörperschaften, Kirchen, Anstalten oder Stiftungen sind. Sie haben zwar das Recht der Selbstverwaltung, unterstehen aber der staatlichen Aufsicht.
Als zweiter Punkt bin ich gebeten worden klarzustellen, in den Erläuterungen im Gesetzestext heißt es: „Für die Förderung könne auch eine Privatisierung erfolgen.“ Damit ist nur die verwaltungstechnische Abwicklung und die Erstellung der Förderbescheide gemeint. Es geht nicht um die Aufgabe selbst, diese soll nicht privatisiert werden. Vielen Dank.
Ich danke dem Minister. Ich schließe damit die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 unserer Geschäftsordnung keine Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit in Drucksache 4/1376 erfolgt, da diese Beschlussempfehlung die Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt.
Deshalb stimmen wir jetzt direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/1247 in zweiter Beratung ab. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung über diesen Gesetzentwurf und ich bitte Sie durch Erheben von den Plätzen Ihre Stimmabgabe zu dokumentieren. Wer ist für den Gesetzentwurf? Danke. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Wer enthält sich der Stimme? Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung einstimmig angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungs- gesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/1299 - ZWEITE BERATUNG
Ich eröffne die Aussprache zur zweiten Beratung und ich erteile dem Abgeordneten Hauboldt, Die Linkspartei.PDS-Fraktion, das Wort. Herr Blechschmidt wird das übernehmen. Bitte, Abgeordneter Blechschmidt.
Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren Kollegen, der Gesetzentwurf der Linkspartei.PDS, der heute dem Parlament zur zweiten Beratung vorliegt, verfolgt das Ziel, die Personalräte im öffentlichen Dienst zu stärken. Mehr Demokratie, mehr demokratische Mitbestimmung durch Personalvertretungen und Beschäftigte in der Thüringer Landesverwaltung sind die grundlegende Intention, die die Linkspartei.PDS mit ihrem Änderungsgesetz verfolgt. Und, das überrascht Sie sicherlich nicht, wir haben doch die Verschlechterung der Mitbestimmung im Rahmen der Ersten Novelle des Thüringer Personalvertretungsgesetzes nicht mitgetragen und mehrfach angekündigt, dass wir entsprechend die Stärkung der Beteiligungsrechte vornehmen wollen. Auch vergeht, und das ist ja nun gang und gäbe in unserem Land, kein Tag, an dem Bürgerinnen und Bürger aufgerufen werden, sich mehr und intensiver in demokratische Meinungsbildungsprozesse einzumischen und Demokratie praktisch zu leben.
Was bedeutet Demokratie praktisch zu leben, meine Damen und Herren? Dies ist unter anderem auch eine Aufgabe der Legislative und Exekutive, aber, wie wir wieder einmal erfahren müssen, nicht uneingeschränkt. Eine Relativierung erfolgt dann immer, wenn es den Wirkungsbereich z.B. eben auch der Landesregierung betrifft. Dann ist demokratische Mitbestimmung, ein demokratisch legitimiertes Gremium, vorrangig nicht erwünscht. Mitbestimmung könnte ja bedeuten, dass Entscheidungen der Behördenleitungen einer Kontrolle, einer intensiven Kontrolle, unterzogen werden. Diese mitbestimmungsfeindliche Haltung hatte auch zur Einschränkung der Handlungsfähigkeit und der Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen zur Leerräumung des Personalvertretungsgesetzes in der letzten Legislaturperiode durch die Regierungsmehrheit geführt, insbesondere im Hinblick auch auf das im März 2005 verkündete und höchst umstrittene Behördenstrukturkonzept. Eine sachliche Diskussion, und das ist im
Grunde genommen am bedauerlichsten, im Ausschuss wurde diesem Gesetzentwurf verweigert. Die Begründung aber, es ist ein falscher Zeitpunkt, stößt nicht nur bei der Linkspartei auf größtes Unverständnis. „Der richtige Zeitpunkt ist dann gekommen, wenn eine Befassung im Kabinett mit der Gesamtproblematik oder dem Gesetz ansteht.“ - so Kollege Kölbel in der ersten Beratung. Der Zeitpunkt, meine Damen und Herren, sollte nicht der alleinige Maßstab sein, ob eine inhaltliche Arbeit, eine Gesetzesnovellierung, vorgenommen werden soll. Das besorgniserregende Ergebnis des Thüringen-Monitors 2005, der jüngst veröffentlicht wurde und den wir hier im hohen Haus debattiert haben, bestärkt uns in der Wahl des Zeitpunkts. Etwa 45 Prozent der Befragten erklärten, dass sie mit der Demokratie, wie sie heute funktioniert, unzufrieden sind. Das sind 10 Prozent mehr als im Jahr 2004. Demokratie wird zwar als Staatsidee mehrheitlich unterstützt, aber das Vertrauen in die Politik und die Demokratie ist kaum noch vorhanden.
Meine Damen und Herren, die Meinung der Landesregierung, das Gesetz habe sich bestens bewährt, können wir nicht mittragen. Auch
Personalvertretungen und Interessenvertretungen sind hier anderer Auffassung. Lassen Sie mich kurz eine Presseerklärung der DGB-Gewerkschaften vom 3. September 2002 zitieren - Frau Präsidentin: „Die Mitbestimmung in der öffentlichen Verwaltung in Thüringen hat sich drastisch verschlechtert. Das ist das Fazit aus einer Umfrage der DGB-Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes in Thüringen bei Personalräten ein Jahr nach der Novellierung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes.“ So weit die Presseerklärung.
Unser Entwurf, meine Damen und Herren, ist nicht nur im stillen Kämmerlein entstanden, sondern er ist das Ergebnis eines Diskussionsprozesses mit den Gewerkschaften und den Personalvertretungen, die das Thüringer Personalvertretungsgesetz in seiner jetzigen Fassung für nicht ausreichend erachten und erheblichen Reformbedarf an dieser Stelle sehen. Einigkeit besteht insbesondere hinsichtlich der Forderung nach einer besseren Beteiligung der Beschäftigten im Rahmen der Behördenstrukturreform, und das nicht erst im Rahmen der Umsetzung von Entscheidungen, sondern bereits bei der Umgestaltung von Verwaltungsstrukturen, also bei der Entscheidung selbst. Dies ist auch geboten, weil nicht der Dienstherr allein die neue Struktur mit Leben erfüllt, sondern vorrangig die Beschäftigten. Nur sie vermögen neue Strukturen zum Erfolg zu machen, wenn die
Strukturen es dann auch hergeben. Der Sach- und Fachverstand der Beschäftigten sollte daher schon bei der Planung von Strukturveränderungen berücksichtigt werden und nicht erst bei deren Umsetzung. Die Beschäftigten als Schnittstelle zwischen Bürgerinnen und Bürgern und dem Staat haben eine hohe Verantwortung in diesem Prozess.
Der Entwurf der Linkspartei.PDS wird dieser Verantwortung gerecht. Auch hinsichtlich der Ausweitung der Mitbestimmungstatbestände bestand Konsens in den Beratungen. Die im Entwurf vorgesehene Streichung des § 75 a und die Überführung der Tatbestände in § 74 und § 75 werden uneingeschränkt mitgetragen.
Ich möchte im Folgenden noch mal auf einige in der ersten Lesung zur Debatte gestellten Punkte eingehen: