Warum der Bürgermeister von Weimar nicht geantwortet hat auf die Aufforderung zur Stellungnahme, ist mir bis heute unklar. Konnte er nicht? Durfte er nicht? Oder wollte er nicht? Das kann ich nicht bewerten, aber ich denke, auch aus dieser Sicht wäre einiges anzumerken.
Herr Köckert, haben Sie mich jetzt gefragt, was ich von einem Oberbürgermeister denke? Ich denke, dass er auf eine Aufforderung zur Stellungnahme, wenn es eine solche Strukturveränderung gibt, antworten müsste. Das ist ziemlich schlicht.
Wie zu erwarten, stehen die Leiter der Fachämter einer solchen Zusammenlegung überhaupt nicht entgegen. Das ist übrigens im Ausschuss auch angesprochen worden mit einer Bemerkung; was soll denn eine nachgeordnete Einrichtung als Stellungnahme anbringen, wenn die übergeordnete Einrichtung, nämlich das Ministerium, sagt, wir machen das so.
Vor dem Hintergrund übrigens möchte ich noch eine Replik auf den heutigen parlamentarischen Abend der Thüringer Denkmalpflege anmerken. Dass der Leiter des Landesamts für Denkmalpflege uns jetzt einen schnöden Brief schreiben musste, nach welchem aus unerfindlichen Gründen der heutige parlamentarische Abend zum Thema „Denkmalpflege“ als gemeinsame Veranstaltung von Denkmalpflege, archäologischer Denkmalpflege und Stiftung Schlösser und Gärten ausfallen muss, hat, glaube ich, nicht einer dieser unterzeichnenden Personen zu verantworten, sondern es liegt allein in der Verantwortung des Kultusministeriums. Ich finde das äußerst peinlich, was am heutigen Tag dazu geschieht.
Aber nun die Stellungnahme des Landeskonservators, der zu dem Gesetzentwurf im Schrifttext, also buchstäblich die Zusammenlegung der beiden Ämter befürwortet, aber sagt, unter einem Dach. Wir wissen ja nicht, wo das Dach ist. Er schreibt: „Die Fortexistenz zweier Einheiten an unterschiedlichen Orten einer Stadt würde nach unserer Überzeugung, insbesondere aufgrund der geringen Distanz zwischen Weimar und Erfurt, keinen messbaren Vorteil mit sich bringen, sondern der jetzt ohnehin existierenden Situation das Gravamen hoher Umzugskosten hinzufügen.“
Der Personalratsvorsitzende des Landesamts für Archäologie gibt zu bedenken, dass bei der künftigen Personalstruktur die fachliche Eigenständigkeit der archäologischen Denkmalpflege gewahrt bleiben muss. Auch von ihm sei zitiert: „Der zurzeit bei uns herrschende gravierende Personalmangel, welcher durch Renteneintritt und Altersteilzeit von Mitarbeitern entstanden ist, kann durch Zusammenlegung aus unserer Sicht nicht abgebaut werden, da für diese Tätigkeiten eine archäologierelevante Spezialausbildung notwendig ist.“ Der Personalrat des Landesamts für Denkmalpflege erinnert daran, dass im Verwaltungsbereich eine Zusammenlegung bereits erfolgte. Bereits seit dem September 1999 gibt es eine Servicestelle Verwaltung, die verwaltungskongruente Bereiche der beiden Landesämter zusammengeführt hat. Auch hierzu das Zitat: „Der bereits in den letzten Jahren stark reduzierte Personalbestand beider
Ämter lässt keine weiteren Einsparungen zu, ohne die Arbeitsfähigkeit der Ämter weiter zu gefährden. Aus dem gleichen Grund sieht der Personalrat des Thüringer Landesamts für Denkmalpflege auch in der räumlichen Zusammenlegung in Weimar keine wesentlichen Vorteile.“
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, deutlicher kann man die Bedenken nicht vortragen. Ich verstehe nicht, dass dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit dem Parlament zur Annahme empfohlen wird. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Kunst und Medien war eine äußerst knappe. Das heißt, es sind fünf Stimmen gewesen, die dem Antrag zustimmten und vier, die den Antrag ablehnten. Im Nachgang äußerte sich Herr Schwäblein in der Presse und es wird zitiert: „Der letzte Schritt mit einer Idealstruktur werde sicher so teuer, dass er kaum zu realisieren sein werde.“ Weiter: „Auch für ihn“, also für Herrn Schwäblein, „seien die Einsparungen noch nicht eindeutig.“ Ich fragte Herrn Schwäblein ganz persönlich. Ich kann ihn auch jetzt noch einmal fragen: Warum wollen wir einem solchen Gesetzentwurf der Landesregierung überhaupt unsere Zustimmung erteilen? Wir haben es hier nicht mit einer parteipolitischen Auseinandersetzung zu tun, sondern mit einer Sinnhaftigkeit oder einer Sinnlosigkeit, die Handeln der Landesregierung in diesem Fall völlig konterkariert. Meine Fraktion wird diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Ich glaube, ich habe die Begründung ausführlich dargelegt. Sie resultiert aus unseren Recherchen im Zusammenhang mit der Befragung und der Anhörung derjenigen, die von diesem Gesetzentwurf betroffen sind. Ich empfehle Ihnen, diesen Gesetzentwurf abzulehnen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allem die Kollegen Kubitzki und Kalich, die das erste Mal hier im Parlament als Abgeordnete sind, heiße ich besonders herzlich willkommen.
„Nie sollst du mich befragen“, lautet die brüske Standardantwort Lohengrins gegenüber der Auskunft Suchenden Elsa in Richard Wagners Oper. Diesen schönen Satz scheint sich die Landesregierung beim vorliegenden Gesetzentwurf ebenfalls zu Herzen genommen zu haben. Sozusagen leitmotivisch blitzte er in den vergangenen Wochen nämlich immer dann auf, wenn von den Betroffenen, vom Landesrechnungshof oder von den Fraktionen dieses Hauses
nach den konkreten Auswirkungen der Novellierung gefragt wurde. Klar ist bislang nur so viel: Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die beiden bisher eigenständigen Denkmalfachbehörden zum Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie zusammenzulegen, und dabei ist Weimar als Standort der neuen Landesbehörde vorgesehen.
Alles Weitere, insbesondere die Kostenfrage, bleibt dagegen im Unklaren. Die Beratungen zur Gesetzesnovelle im Wissenschaftsausschuss - die Kollegin Klaubert hat das schon benannt - haben ebenso wie die Stellungnahmen des Landesrechnungshofs und der beiden betroffenen Denkmalfachbehörden deutlich gemacht, dass von der Ämterfusion nur dann Synergieeffekte und Einsparungen zu erwarten sind, wenn das neue Landesamt räumlich in einem Gebäude konzentriert wird. Genau dies ist aber nach Aussage des Kultusministeriums in Weimar gar nicht möglich. Kultusstaatssekretär Bauer-Wabnegg hat im Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien in öffentlicher Sitzung, und deshalb erlaube ich mir, ihn auch hier zu zitieren, zur Gebäudefrage weiter ausgeführt, dass im Kultusministerium bis jetzt hinsichtlich der Liegenschaften keinerlei konkrete Planungen existieren. Bisher, so der Staatssekretär weiter, sei nicht einmal der Umstand der Sanierung eines möglicherweise nutzbaren Gebäudes konkret geprüft worden. Und auf die irritierte Nachfrage von Vertretern aller Fraktionen, welchen Sinn denn eine Gesetzesnovellierung mache, wenn man sich über deren konkrete Folgen noch gar keine Gedanken gemacht habe, antwortete Herr Bauer-Wabnegg, man müsse das Ganze eben einfach als offenen Prozess betrachten. Diese Auskunft hat natürlich ungemein beruhigt, zeigt sie doch, mit welcher hohen Ernsthaftigkeit die Landesregierung in Zeiten knapper Kassen an Gesetzesvorhaben herangeht.
Meine Damen und Herren, damit nicht genug. Das Kultusministerium konnte im Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien weder konkretisieren, welche Synergieeffekte durch die Behördenzusammenlegung zu erwarten sind, noch die mit dem Umzug des Landesamtes für Denkmalpflege von Erfurt nach Weimar verbundenen Kosten beziffern. Auch hier - so Staatssekretär Bauer-Wabnegg - wird die Landesregierung erst nach Gesetzesverabschiedung in die konkrete Prüfung gehen.
Meine Damen und Herren, sicher ist aber immerhin so viel, dass die lapidare Angabe im Gesetzentwurf „Kosten: Keine“ nicht stimmt. Der Landeshaushalt wird auf jeden Fall durch Umzugskosten und Aufwendungen für Liegenschaften, egal, ob es sich dabei um Sanierungs- oder Baukosten handelt, belastet werden. Wie seriös eine Gesetzesnovelle ist, die diesen Sachverhalt im Parlament einfach verschweigt, überlasse ich Ihrer eigenen Beurteilung, meine Da
men und Herren. Auch ein anderes Argument des Kultusministeriums für die Notwendigkeit der Ämterfusion hat sich im Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien als fadenscheinig erwiesen. Ich meine damit die sich angeblich mittelfristig ergebende Stelleneinsparung, welche die Landesregierung ja immer wieder gern anführt. Auch das hat meine Kollegin eben gerade beschrieben - Personaleinsparung bis 2028. Es werden also - um das noch mal im Klartext zu sagen - 23 Jahre benötigt, um die von der Landesregierung genannten 3,1 Mio. € Personalkosten tatsächlich einzusparen. Dem gegenüber stehen Belastungen des Landeshaushalts durch Umzugs- und Liegenschaftskosten in völlig unbekannter Höhe und für einen völlig unbekannten Zeitraum. Möglichweise rechnet sich das tatsächlich, möglicherweise aber auch nicht. Genau in dieser Ungewissheit liegt ein wesentlicher Knackpunkt des Gesetzentwurfs. Die Landesregierung will von uns, vom Parlament, einen Blankoscheck haben. Sie will, dass der Landtag Fakten schafft, ohne dass die Kostenlage auch nur annähernd qualifiziert ist.
Meine Damen und Herren, Herr Bauer-Wabnegg hat im Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien versucht, der allgemeinen Kritik mit dem Einwand zu begegnen, das Bundesministerium könne ja noch gar keine Kosten-Nutzen-Analyse hinsichtlich der Umsetzung des Gesetzentwurfs vornehmen, da es doch erst später in die Prüfungsphase eintreten wolle. Diese merkwürdige Auffassung vom seriösen Gang eines Gesetzgebungsverfahrens ist im Ausschuss von den Mitgliedern aller Fraktionen, aber auch den anwesenden Vertretern des Landesrechnungshofs scharf zurückgewiesen worden. Ich betone das hier ausdrücklich, denn so viel Einmütigkeit in der Beurteilung von Regierungsfragen ist hier in Thüringen eher selten.
Der Landesrechnungshof hat zudem in einer schriftlichen Stellungnahme in beispielhafter Klarheit dargelegt, was von der Gesetzesnovelle zu halten ist. Auch hier hat Frau Klaubert schon einiges zitiert, ich will das nicht wiederholen. Zum Ende jedoch fasste der Rechnungshof eine wahrhaft vernichtende Kritik zusammen und das will ich Ihnen nicht vorenthalten: „Die beabsichtigte Vorgehensweise, die Ämter zum 1. Januar 2006 zunächst einmal rechtlich zusammenzulegen, die Fragen der Auswirkungen dieser Zusammenlegung, des Umzugs, der Sanierung und der erforderlichen Bauarbeiten aber erst später zu behandeln und damit die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme sowie die Auswirkungen für den Haushalt außer Acht zu lassen, kann nicht die Billigung des Rechnungshofs finden.“ Dieser Einschätzung, meine Damen und Herren, ist nichts hinzuzufügen. Ich hätte mir gewünscht, dass sich alle Fraktionen im Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien die Haltung des Rechnungshofs zu Eigen
machen und den Gesetzentwurf der Landesregierung als völlig indiskutabel verwerfen. Einige Minuten hatte ich auch tatsächlich die Hoffung, dass dies geschehen würde, denn insbesondere der Kollege Schwäblein hat im Ausschuss einen wahren Prinz Eisenherz gegeben und mit Kritik am Kultusministerium nicht gespart. Als es dann jedoch zur Abstimmung kam, muss sich bei der CDU-Fraktion in Sekundenbruchteilen ein völliger Sinneswandel gegenüber dem Regierungsvorhaben ergeben haben, denn plötzlich meinte man, ihm uneingeschränkt zustimmen zu können. So schnell wird aus einem Eisenherz ein Hasenherz.
Meine Damen und Herren, aber die heutige zweite Lesung bietet ja noch die Gelegenheit, die eigene Position zu überdenken. Es ist ja eine beliebte Methode der Mehrheitsfraktion in diesem Haus, Anträge der Opposition mit der Begründung abzulehnen, deren finanzielle Auswirkungen seien nicht absehbar. Wir haben das wiederholt hier erlebt. Wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, das ernst meinen, müssen Sie diesen Maßstab auch an den vorliegenden Gesetzentwurf anlegen und können ihn dann eigentlich nur noch ablehnen. Es gibt keine seriöse Begründung für das Regierungsvorhaben, das hat der Landesrechnungshof ausdrücklich festgestellt. Eine sachliche Prüfung des Vorhabens durch die Landesregierung hat offenbar nie stattgefunden. Die Kostenfrage ist nicht geklärt. Man bekommt daher schon den Verdacht, dass die Zusammenlegung der Landesämter nur deshalb realisiert werden muss, weil sie vom Ministerpräsidenten in seiner Regierungserklärung angekündigt wurde. Unter diesen Voraussetzungen ist meine Fraktion nicht bereit, den Gesetzentwurf anzunehmen. Wir halten ihn schlichtweg für unseriös und die Kollegen der CDU-Fraktion kann ich nur auffordern, sich angesichts der Haushaltslage des Landes unserer ablehnenden Haltung anzuschließen. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Landtagskollegen, wir wollen heute, wie schon mehrfach erwähnt, ein Gesetz auf den Weg bringen, was unsere Denkmalfachbehörden in einem gemeinsamen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie zusammenführt. Damit begehen wir in Thüringen, deutschlandweit betrachtet, keinen eigenen Weg. Bereits in den Ländern Bayern, Baden-Würt
temberg, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und im Saarland wurden beide Denkmalfachbehörden zu einem gemeinsamen Amt zusammengeführt. Sie weisen seit Jahren unterschiedlich in der Länge gute Erfahrungen damit auf. Selbst in Sachsen ist in dem Koalitionsvertrag der CDU/SPD-Regierung eine Zusammenführung der noch getrennten Ämter festgeschrieben worden und wird in dieser Legislaturperiode umgesetzt.
Ich komme an dieser Stelle zurück auf die Regierungserklärung unseres Ministerpräsidenten Dieter Althaus, der deutlich gemacht hat, dass die Straffung und Neugliederung unterschiedlichster Landesbehörden im Rahmen des Behördenkonzepts erfolgen wird. Nur im Rahmen einer Verwaltungsmodernisierung ist es dauerhaft möglich, Aufgabenbereiche effizienter zu bearbeiten und langfristig Personal und Kosten einzusparen. Das wiederum bedeutet, entweder die Schaffung neuer Inhalte und Wege bei der Aufgabenerfüllung in bestimmten Bereichen und/oder einer nach neuen Inhalten ausgerichteten strukturellen Neugestaltung von Ämtern. Mit der Zusammenlegung der Landesämter ist eine verbesserte Konzentration und Bündelung der Aufgabenwahrnehmung und Nutzung bestimmter Synergien im Denkmalbereich möglich, auch wenn Sie das, Frau Dr. Klaubert und Herr Döring, nicht ganz nachvollziehen können. Da die inhaltlichen Aufgaben in ihrer Zuordnung verbleiben und auch kein Qualitätsverlust zu erwarten ist, denn die Bereiche werden auch eigenständig in ihren Fachabteilungen weiterarbeiten, denke ich, sind die Befürchtungen des Thüringer Landesrechnungshofs - an dieser Stelle kann ich diese nicht nachvollziehen und folgen - nicht gegeben. Die bisherige bundesweit herausgehobene Stellung unseres Landesamts für Archäologie sehe ich auch deshalb nicht gefährdet, da die Mitarbeiter in ihren Aufgabenbereichen weitgehend verbleiben und die wissenschaftlich gut fundierte Arbeit, insbesondere bei Forschungsaufträgen, ohne Probleme fortgesetzt werden kann. Der Bürger wird sich mit seinem Anliegen an die untere Denkmalschutzbehörde wenden, diese wird dann das Landesamt hinzuziehen. Hier wird es künftig ebenfalls einen Ansprechpartner geben, was nicht bedeutet, dass nur ein Mitarbeiter der Fachbehörde ein Problem abarbeiten wird; entsprechend der Aufgabenstellung wird entschieden, welche Fachbereiche betroffen sind. Möglicherweise kann das der Archäologe sein, der Restaurator für Mauerwerk, Glas, Metall oder ähnliche Spezialbereiche. Ich denke, hier ist an dieser Stelle eine schnellere Koordinierung und Entscheidung möglich, was sicher auch für den Betroffenen eine schnellere Bearbeitung seines Problems, seines Antrags oder Anliegens zur Folge hat.
Bei der Schaffung eines gemeinsamen Landesamts wird die inhaltliche Bearbeitung der Aufgabenfelder weitgehend unverändert bleiben. Sie erfahren jedoch eine andere organisatorische Zuordnung. Ich kann mich an eine Äußerung erinnern aus den Reihen der Linkspartei.PDS, die CDU-Abgeordneten müssten diesem Gesetz zustimmen, schließlich sei es ja - so sinngemäß - das „Dieter Althaus Erfüllungs- und Abarbeitungsprogramm“.
Meine Damen und Herren aus der linken Fraktion, ich glaube, da irren Sie. Auch wir prüfen in unseren Arbeitskreisen
sehr genau die Gesetzentwürfe, die uns von der Landesregierung vorgelegt werden. Dieses erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Denkmalschutzgesetzes ist jedoch unstrittig. Wir beabsichtigen, beide Denkmalfachbehörden unter einem gemeinsamen Dach zu führen und, wie ich bereits sagte, Inhalte zu belassen, gegebenenfalls effektiver zu gestalten und die Organisation zu ordnen. Gerade in unserem Land ist es zwingend notwendig, diese gute Arbeit, die wir hier im Bereich der Denkmalpflege haben, weiter fortzusetzen, denn Thüringen hat einen großen Schatz an kulturhistorischen Bauwerken, die es gilt für die nachfolgende Generation zu erhalten.
Doch ich möchte noch mal auf einige Details eingehen, um zu verdeutlichen, wo dieser Nutzen der vorgeschlagenen Zusammenlegung der Denkmalfachbehörden ist. Die Synergieeffekte werden sich in Bereichen einstellen, und hier beziehe ich mich auf die Stellungnahme des Landeskonservators, Herrn Dr. Winghart, unter anderem in der Verwaltung, in der Justizabteilung, in Abstimmung der gutachterlichen Stellungnahmen im Rahmen der Bauleitplanung im Städtebau, in der Bearbeitung der Stellungnahmen für infrastrukturelle Planungen, der Bauforschung, der Erfassung der Kompetenzfelder Vermessungstechnik, Geophysik, Fotografie, der Luftbildfotografie und Dentrologie, dem Archivwesen, der Steinkonservierung, der Bündelung von Kompetenzen mit den Universitäten, um vielleicht an dieser Stelle nur einige zu erwähnen. Auch die bereits erwähnten Einsparungen im Personalbereich sind in folgenden Aufgabenfeldern durchaus möglich und vielleicht auch schon bedeutend früher möglich als die erwähnte Zeitspanne von 2028.
Ich weiß, dass in vielen Bereichen auch gearbeitet wird, so z.B. im Bereich Archiv, Fotografie, Werkstätten, Publikationen und Ausstellungswesen.
Vielleicht noch ein Wort zu der vorgelegten Stellungnahme des Oberbürgermeisters Manfred Ruge aus Erfurt: Wenn Sie genau hinschauen, der Gesetzentwurf, der zur Anhörung verschickt worden ist, sagt nichts zum Standort aus. Es geht lediglich um das gemeinsame Dach der beiden Denkmalfachbehörden. Und dass sich da der Bürgermeister, ich sage mal, nicht äußert, keine Bedenken und Anregungen vorbringt, ist durchaus für mich nachvollziehbar.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes ist die Landesregierung beauftragt, weitere Vorschläge und Maßnahmen der Zusammenführung abzuklären. Ich denke, dazu gehört auch der Zeitplan, die räumliche Zusammenlegung, die Nachnutzung der noch zurzeit genutzten Gebäude und natürlich auch die Ermittlung der Kosten für Umzug und Bewirtschaftung dieser neuen Immobilie an einem neuen Standort. Diese technischen und materiellen Voraussetzungen müssen gut und gründlich abgeklärt werden. Es ist ja nicht so, dass wir mit der Verabschiedung dieses Gesetzes als Parlamentarier außen vor sind. Wir werden uns weiterhin mit der Aufstellung der nächsten Haushaltspläne sicherlich auch damit befassen, welche Kosten hier nötig sind. Und wir werden eine fachliche Begleitung im Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien haben.
Meine Damen und Herren, wir haben mit dem vorliegenden Entwurf ein modernes Gesetz im Bereich der Denkmalpflege heute zu entscheiden und ich darf Sie im Namen meiner Fraktion um Ihre Zustimmung zum Gesetz in der Drucksache 4/975 und zur Änderung in Drucksache 4/1288 bitten. Danke schön.
Frau Holbe, können Sie sich noch daran erinnern, wie im Ausschuss über den weiteren Verfahrensweg der tatsächlichen Zusammenlegung und der Findung eines geeigneten Ortes gesprochen wurde? Das war eine öffentliche Sitzung, also darüber kann man auch sprechen.
(Zwischenruf Abg. Dr. Klaubert, Die Linkspartei.PDS: Die nächsten Schritte folgen auf Regierungsanordnung ohne das Parlament!)