Ich weiß nicht, Frau Präsidentin, hier wird immer „Quatsch“ gesagt oder so. Ich weiß nicht, ob Sie das nicht mitbekommen - ich höre es ja immer. Aber es ist egal, das ist …
Noch eine letzte Sache als Beleg, wie die Landesregierung hier mit Zahlen jongliert und immer so ausrichtet, wie sie sie gerade braucht. Herr Minister Zeh hat sich gestern bemüßigt gesehen, auf einen Zwischenruf von mir zu reagieren hinsichtlich der Verschuldung. Nun ist es ja müßig zu sagen, ob die Verschuldung der DDR und die des Landes Thüringen vergleichbar sind, welche Höhe sie haben. Aber wenn natürlich die Verschuldung der DDR dahin gehend
zur Begründung herangezogen wird, dass gegebenenfalls Studiengebühren eingeführt werden müssen, dann bedarf es natürlich einer Klarstellung.
Ja, wenn ich den Satz zu Ende geführt habe, damit der Zusammenhang bestehen bleibt. Also, Herr Zeh hat meine Aussage, dass der Freistaat Thüringen höher verschuldet war als die gesamte DDR, als Lüge bezeichnet oder Falschinterpretation. Ich habe hier jetzt den Bericht der Deutschen Bundesbank, Zahlungsbilanz der ehemaligen DDR. Das ist also nicht von uns. Dort wird ausgewiesen, die Valutaschulden der DDR betrugen 9,8 Mrd. €. Als Gläubiger kommen 3,6 Mio. hinzu, Sie haben alles dazugerechnet, auch alle volkswirtschaftlichen Schulden und alle Schulden aus der Währungsunion, und das ist unseriös. Wenn Sie das nämlich machen, müssen wir alle Schulden aller Unternehmen in Thüringen auch mit einbeziehen. Das belegt erneut, wie Sie einfach mit Zahlen jonglieren,
um hier einen falschen Eindruck zu vermitteln, und das im Zusammenhang mit der Aufforderung, und da komme ich auf Frau Lehmann zurück, zum sachlichen und fairen Umgang.
Herr Abgeordneter Kuschel, wenn Sie den Eindruck erwecken, als ob die PDS hier der Hüter der Verfassung wäre, könnte man da nicht auch gleich Herodes zum Vorsitzenden des Kinderschutzbundes machen?
Bei dem Ersten stimme ich Ihnen zu, das Zweite kann ich jetzt nicht zuordnen. Aber beim Ersten ist es so, in den letzten Jahren hat sich gezeigt, es gibt eine Partei, eine Fraktion, die in diesem Hause dafür sorgt, dass Verfassungsgrundsätze eingehalten werden, und das ist die Linkspartei.PDS.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kuschel, ich verbitte mir diese Unverschämtheiten. Ich will noch mal eindeutig sagen, Sie vermischen hier die Zahlen der Steuerschätzung des Jahres 2004 November mit den Zahlen der Steuerschätzung 2005. Die Vergleiche sind eindeutig, da sind es die 331 Mio. und wir haben zum Ansatz gebracht für den Haushaltsplan und den Kommunalen Finanzausgleich und die Kommunale Finanzausgleichsmasse im Einklang mit den Spitzenverbänden die Steuerschätzung des Jahres 2005 für die Jahre 2006 und 2007. Und genau dieses Zahlenmaterial, genauso ist die Verbundmasse berechnet und ist mit Zustimmung der Spitzenverbände berechnet. Das möchte ich sagen, ehe mein Kollege, der Staatssekretär Baldus, spricht. Sie vermischen hier Äpfel mit Birnen und möchten den Anschein vermitteln, dass wir die Kommunen über die Gebühr oder des Gesetzes mit zur Finanzierung heranziehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zunächst darf ich mir sicherlich die Bemerkung erlauben, dass ich die Zielrichtung des Antrags der Fraktion der SPD für bemerkenswert halte.
So soll nach dem Wunsch der SPD-Fraktion der Landtag die Landesregierung auffordern, auf Kürzungen der Kommunalfinanzen zu verzichten. Sicherlich ist der SPD-Fraktion bekannt, dass die Regelungen über den Kommunalen Finanzausgleich, also auch über die Finanzausstattung der Kommunen, aus
schließlich vom Gesetzgeber, also dem Thüringer Landtag, getroffen werden. Frau Abgeordnete Lehmann hat schon darauf hingewiesen. Die Landesregierung unterbreitet hierzu lediglich Vorschläge in Form von Gesetzentwürfen, die vom Landtag angenommen, geändert oder abgelehnt werden können.
(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Wenn der Antrag rechtzeitig beraten worden wäre, also noch vor Ende des Haus- haltsbeschlusses im Kabinett.)
Dabei hält sich die Landesregierung selbstverständlich strikt an die bindenden Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs, was ich im Folgenden verdeutlichen werde. Aber ich möchte zunächst auf die Ausführungen von Frau Taubert ein wenig eingehen.
Es ist schon gewagt, Frau Abgeordnete, am heutigen Tage mit diesem Antrag in diesem Hause aufzutreten, einem Tag, an dem die Zeitungen überschreiben: „Bundesminister Clement fordert 3 Mrd. € von den Kommunen zurück.“ Andere Überschriften lauten: „Die Kommunen sollen doch mal ruhig sein.“ Was bedeutet denn die Rückzahlungsforderung des amtierenden Bundesministers? Es bedeutet, 3 Mrd. € pro Kopf der Bevölkerung bedeutet
37,5 € pro Einwohner pro Jahr und bedeutet für den angesprochenen Zweijahreszeitraum, dass man den Thüringer Kommunen durchschnittlich betrachtet 150 Mio. € ausgegebener Finanzmittel wieder entzieht. Das nenne ich gewagt, an diesem Tage die Landesregierung aufzufordern, den Kommunalen Finanzausgleich nicht zu verändern, Frau Taubert.
Und als Zweites, Frau Abgeordnete, Sie irren - ich muss das so deutlich sagen -, wenn Sie ausführen, der Verfassungsgerichtshof habe einen Rechenweg vorgegeben zur Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs. Ich fürchte, jedes Gericht, das diesen Versuch unternähme, wäre hoffnungslos überfordert. Ich möchte gar nicht auf die alte lateinische Erkenntnis zurückgreifen, die da lautet: „Judex non calculat“. Das Ermitteln des tatsächlichen Bedarfs jeder Kommune zur Erfüllung der Aufgaben im eigenen Wirkungskreis gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben, die jemals eine Landesverwaltung gemeinsam mit den Kommunen zu bewältigen gehabt hat. Wir werden uns alle Mühe geben, den Anforderungen, die das Gericht an unsere Arbeit stellt, gerecht zu werden.
hat der Ministerpräsident an dieser Stelle im Rahmen seiner Regierungserklärung eine umfassende Reform des Kommunalen Finanzausgleichs angekündigt. In der bisher umgesetzten zweiten Stufe der Reform wurden die Gemeinden an den Steuermindereinnahmen des Landes beteiligt. Durch eine Änderung des § 3 Abs. 3 ThürFAG wurde sichergestellt, dass Land und Kommunen im Hinblick auf die Einnahmesituation wieder eine Solidargemeinschaft eingehen. Beide Partner haben in gleicher Weise die Folgen von Einnahmeschwankungen zu tragen, in positiver wie in negativer Hinsicht.
Der Ministerpräsident hat in der oben genannten Regierungserklärung auch angekündigt, dass im Rahmen einer dritten Stufe zur Reform des Thüringer FAG die Hauptansatzstaffel mit dem Ziel geändert werden sollte, die Schlüsselzuweisungen auf einwohnerstärkere Gemeinden zu konzentrieren. Gleichzeitig sollten alle Ausgabentitel des Kommunalen Finanzausgleichs auf den Prüfstand, da die Vielzahl der gegenwärtig geförderten Einzelmaßnahmen dem Ziel des Kommunalen Finanzausgleichs nicht gerecht werde. Der Thüringer Landtag hat die Landesregierung im Rahmen einer Entschließung zum Thüringer Haushaltsstrukturgesetz vom 24. Februar dieses Jahres ebenfalls aufgefordert, die Hauptansatzstaffel zu ändern, um damit die Finanzmittel auf einwohnerstärkere Gemeinden zu konzentrieren.
Die Landesregierung - daran sei nur an dieser Stelle erinnert - wurde weiter gebeten, das Verhältnis der Grundaufteilung der Schlüsselmasse zwischen Städten und Gemeinden sowie den Landkreisen zu überprüfen und den veränderten Bedingungen, zum Beispiel durch die Kreisfreiheit der Stadt Eisenach, im Entwurf des nächsten Landeshauhalts anzupassen.
Zur Vorbereitung der geplanten Reformschritte setzte die Landesregierung eine Arbeitsgruppe unter Vorsitz des Leiters der überörtlichen Rechnungsprüfung beim Thüringer Rechnungshof ein. Diese Arbeitsgruppe erarbeitete konkrete Vorschläge, wie die Aufträge zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes umgesetzt werden können. Um von vornherein die Tragfähigkeit der Ergebnisse der Arbeitsgruppe zu erhöhen, wurden neben den betroffenen Fachressorts auch die kommunalen Spitzenverbände in die Arbeitsgruppe mit einbezogen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wie Frau Ministerin Diezel bereits gestern ausgeführt hat, hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof mit Urteil vom 21. Juni wesentliche Regelungen des ThürFAG über die Bildung und Verwendung der Finanzausgleichsmasse für unvereinbar mit Artikel 93 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen erklärt. Er hat seine Auffassung im Wesentlichen damit begründet, dass die
Regelungen über die Leistungen des Landes an die Kommunen nicht auf einer Analyse des kommunalen Finanzbedarfs beruhen. Gleichzeitig wurden die geltenden Regelungen noch bis Ende des Jahres 2007 für anwendbar erklärt. Damit hat sich gegenüber der Beschlussfassung auch des Landtags eine neue Situation ergeben. Die Landesregierung hat das Urteil des Verfassungsgerichtshofs zum Anlass genommen, die Änderungen der Hauptansatzstaffel zunächst zurückzustellen. Grundlegende strukturelle Änderungen zur Verteilung der Finanzausgleichsmasse können erst nach der vom Thüringer Verfassungsgerichtshof geforderten umfassenden Erhebung des Finanzbedarfs der Thüringer Kommunen vorgeschlagen werden. Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf greift daher kürzer als ursprünglich geplant. Neben redaktionellen Änderungen werden zunächst die notwendigen Anpassungen geregelt, die aus der Herausnahme von insgesamt fünf Haushaltstiteln aus dem Kommunalen Finanzausgleich bei gleichzeitiger Überführung der entsprechenden Mittel in die Einzelpläne der zuständigen Fachressorts resultieren. Im Einzelnen: Als Ausgleich für die Herauslösung der bisher aus dem Kommunalen Finanzausgleich finanzierten Zuweisungen zu den Ausgaben für Kindertagesstätten, für die Kindertagespflege und die Investitionszuschüsse für Kindertagesstätten im Rahmen der Thüringer Familienoffensive wird die Finanzausgleichsmasse im Jahr 2006 um 132,05 Mio. € und im Jahr 2007 um 133,35 Mio. € gekürzt. Eine weitere Reduzierung der Finanzausgleichsmasse um 2,6 Mio. € im Jahre 2006 und 2,0 Mio. € im Jahre 2007 erfolgt im Zuge der Herauslösung der bisher im Kommunalen Finanzausgleich etatisierten Mittel für Zuschüsse zur Schuljugendarbeit und Zuschüsse für Schulsozialarbeit an berufsbildenden Schulen, die künftig im Einzelplan 08 - Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit - gemeinsam mit den Mitteln für die Jugendpauschale etatisiert werden.
Der Gesetzentwurf enthält neben der Regelung eines Abzugsbetrags von der Finanzausgleichsmasse in Höhe von insgesamt 134,65 Mio. € im Jahre 2006 und 135,35 Mio. € im Jahre 2007 auch die Aufhebung der Regelungen, auf deren Grundlage bisher die Zuweisungen zu den Ausgaben für Kindertagesstätten bzw. zu den Ausgaben für Schuljugendarbeit ausgereicht wurden. Damit wird gleichzeitig ein erster Schritt in Richtung der vom Ministerpräsidenten angekündigten Reduzierung der besonderen Finanzzuweisungen innerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs erreicht, was im Übrigen auch der Intention des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 21. Juni dieses Jahres entspricht.
Es wird eine Reihe von weiteren Änderungen vorgeschlagen, die auf Anregungen der eingesetzten Arbeitsgruppe zurückzuführen sind bzw. redaktio
nellen Charakter haben. Zu nennen ist hierbei neben der Streichung der Regelungen zum Sozialhilfelastenausgleich insbesondere die zu § 10 Thüringer Finanzausgleichsgesetz vorgeschlagene Vorverlegung des Bemessungszeitraums für die Ermittlung der Steuerkraftmesszahlen. Dies führt dazu, dass die Ausgleichswirkung der Schlüsselzuweisungen in Folge von Schwankungen in den eigenen Steuereinnahmen der Kommunen zum frühestmöglichen Zeitpunkt eintreten kann. So soll der Zeitraum für die Bemessung der eigenen Steuerkraft vom vorvergangenen Jahr auf den 1. Juli des vorvergangenen Jahres bis zum 30. Juni des vergangenen Jahres vorverlegt werden. Da die statistischen Berechnungen ohne größeren finanziellen und organisatorischen Aufwand erst für das Jahr 2007 geändert werden können, kann die Vorverlegung des Berechnungszeitraums erst für das Auszahlungsjahr 2008 wirksam werden. Mit dieser Änderung wird einem häufig von kommunaler Seite geäußerten Wunsch entsprochen und dabei eine Entzerrung der bisher zusammentreffenden negativen Wirkungen verschiedener Zahlungsströme erreicht. Die wesentlichste Neuregelung, die Aufnahme einer gesetzlichen Grundlage für die Förderung kommunaler Zusammenschlüsse, hat Ihnen Frau Ministerin Diezel bereits vorgestellt. Ergänzend möchte ich nochmals betonen, dass die rechtliche Grundlage zwar im ThürFAG angesiedelt wurde, die notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 10 Mio. € nach dem Vorschlag der Landesregierung aber im Einzelplan des Innenministeriums 03 veranschlagt sind. Es handelt sich dabei um zusätzliches Geld, das den Kommunen außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs zur Förderung von Gemeindezusammenschlüssen zur Verfügung gestellt wird.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich noch kurz auf den Auftrag dieses Hauses zur Überprüfung der Notwendigkeit der Änderung der Grundaufteilung der Schlüsselmasse zwischen den Landkreisen und Gemeinden eingehen. Sie werden festgestellt haben, dass in dem vorliegenden Gesetzentwurf keine Veränderung der Grundaufteilung vorgeschlagen wird. Die Problematik ist im Rahmen der oben genannten Arbeitsgruppe intensiv und kontrovers diskutiert worden. Nach der Entwicklung der Einwohnerzahlen unter Einbezug der Auskreisung Eisenachs und mittlerweile eingetretener weiterer Wanderungsbewegungen wäre rechnerisch eine Verschiebung um etwa 0,5 Prozentpunkte zugunsten der Gemeinden zu veranlassen, also 75,5 zu 24,5 statt bisher 75 zu 25 Prozent. Eine Kürzung des Anteils der Landkreise an den Schlüsselzuweisungen würde aber praktisch einen gesetzlichen Grund für weitere Erhöhungen der Kreisumlage liefern. Eine Verschiebung der Grundaufteilung zugunsten der Gemeinden hätte daher nur für die kreisfreien Städte einen positiven Effekt, da die kreisangehörigen Ge
meinden die Verluste der Landkreise über eine Erhöhung der Kreisumlage zu finanzieren hätten. Die Landesregierung hat daher davon abgesehen, eine Änderung vorzuschlagen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, trotz der bekanntermaßen sehr schwierigen Haushaltslage des Landes hat die Landesregierung davon abgesehen, weitere Einschnitte im Kommunalen Finanzausgleich vorzuschlagen. Ich denke daher, dass nach den kontroversen Diskussionen um den Kommunalen Finanzausgleich des Jahres 2005 die Diskussion um die Finanzausstattung der Kommunen in den beiden kommenden Jahren deutlich weniger emotional geführt werden kann, und möchte Sie daher um Unterstützung für die von der Landesregierung vorgeschlagenen Änderungen des Kommunalen Finanzausgleichs bitten. Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Die Landesregierung schlägt vor, den Antrag der SPD abzulehnen. Danke schön.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit schließe ich die Aussprache. Es liegt auch kein Antrag auf Ausschussüberweisung vor, deshalb stimmen wir direkt über den Antrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/1189 ab. Wer ist für diesen Antrag, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Antrag? Wer enthält sich der Stimme? Damit ist der Antrag der SPD mit Mehrheit der Stimmen abgelehnt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, gemäß § 32 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung möchte der Ministerpräsident unseres Landes, Dieter Althaus, eine persönliche Erklärung abgeben und ich erteile ihm hierzu das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe mich entschlossen, von meinem Recht nach § 32 Abs. 2 GO Gebrauch zu machen und eine persönliche Bemerkung abzugeben. „Er hat keine Vision für die Zukunft dieses Landes; er hat keinen Mut, die Probleme wirklich zu lösen; er hat kein erkennbares Interesse an den Sorgen der Menschen“, dieses ist eine von vielen möglichen hier zu zitierenden Aussagen des Vorsitzenden der zweitgrößten Oppositionsfraktion am gestrigen Tag und ich möchte dies für mich persönlich, aber auch für die gesamte Landesregierung mit aller Entschiedenheit zurückweisen.