das ja gestern in der Diskussion zum Doppelhaushalt hören können. Dies zulasten der Städte und Gemeinden ausbügeln zu wollen, ist mindestens schlechter Stil. So sollen für die rein kommunale Aufgabe der Betreibung von Kindertagesstätten und Kindergärten die Mittel aus dem KFA entfernt werden. Völlig gegenläufig zu den in den letzten Jahren in den KFA gegebenen Aufgaben sollen Mittel für Landesaufgaben wie das Erziehungsgeld für immer aus dem KFA und damit aus der Finanzmasse entfernt werden. Das Landeserziehungsgeld wird im Übrigen nicht kommunaler, wenn man es umbenennt in Elterngeld. Ich bedaure, dass sich die Landesregierung nicht mal an ihre eigenen Grundsätze hält. Auch wenn in den ersten Verhandlungen zwischen der Landesregierung und den Spitzenverbänden zum vorliegenden Doppelhaushalt angestrebte Kürzungen des KFA teilweise wieder verworfen wurden, bleibt das dauerhafte Abziehen von Finanzmasse in Bezug auf das so genannte Familienfördergesetz in Höhe von 17 Mio. € für die Familienstiftung, die ohne Ersatz ja ab 2008 gestrichen werden, und von 20 Mio. bis 23 Mio. € für das neue Erziehungsgeld. Darüber hinaus verschiebt sich innerhalb des KFA das Verhältnis zwischen den Landkreisen und den Gemeinden, ohne dass darauf reagiert wird. Das Familienfördergesetz greift also intensiv in den Kommunalen Finanzausgleich ein und verstößt damit gegen die Kernaussagen des Verfassungsgerichtsurteils vom 21. Juni 2005. Darum sieht die SPD-Fraktion die dringende Notwendigkeit, die momentan in der Finanzausgleichsmasse befindlichen Summen ungekürzt zu belassen, bis Klarheit herrscht, welche Summen für die Erhaltung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts notwendig sind. Deswegen bitten wir um die Zustimmung zu unserem Antrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Gäste, Ihr Antrag, sehr geehrte Kollegen aus der SPD-Fraktion, zielt eindeutig darauf ab, die Landesregierung zu beauflagen, und das zu einem Thema, welches das Recht des Parlaments, unser Recht ist, der letztlich zu bestätigende Beschluss über den Landeshaushalt, den wir im Hinblick auf die Jahre 2006/2007 gestern hier in erster Lesung behandelt haben. Zum Normenkontrollverfahren, Frau Kollegin Taubert, möchte ich erwähnen, dass wir dieses Thema an dieser Stelle bereits öfter stundenlang ausführlich diskutiert haben. Auch
die jetzige, die heutige Debatte bringt uns mit Sicherheit keine neuen Erkenntnisse und auch keine neuen Ergebnisse. Sie kostet uns alle mindestens eine Stunde Zeit. Da kann man ja mal ausrechnen, was das den Steuerzahler kostet,
Unsere teuer bezahlte Arbeitszeit sollten wir vielleicht doch sinnvoller an mancher Stelle für Thüringen einsetzen.
Meine Damen und Herren, weder die Landesregierung noch wir werden die Vorgaben des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofs außer Acht lassen. Ich denke, in diesem Doppelhaushalt, der gestern hier eingebracht wurde, sind sie auch nicht außer Acht gelassen worden. Aber wir alle wissen auch und das ist eben schon benannt worden, dass es eine Übergangsfrist bis Anfang 2008 gibt, um die Umsetzung dieses Urteils entsprechend vorzubereiten, Zahlenmaterial zu erarbeiten, um dann auch entsprechend dem Urteil verfahren zu können. Ob das dann mehr oder weniger sein wird, was durch das Land den Kommunen zur Verfügung zu stellen ist, das werden wir dann erst noch sehen.
Meine Damen und Herren, Mittelkürzungen sind immer schmerzlich, doch muss man die Verhältnismäßigkeit der Argumente auch bei seiner Kritik wahren und die Kirche im Dorf lassen. Wenn von der Opposition in den Medien vor einigen Wochen bereits von Kürzungen in Höhe von 500 Mio. € gesprochen wurde, kann man das eigentlich nur als unredlich und noch nicht einmal als Sommertheater - denn in dieser Zeit fand das ja statt - bezeichnen. Abgesehen vom Stil der Auseinandersetzung wird nun auch mit solchen Zahlen jongliert, die mit der Realität wenig zu tun haben. Da werden locker Umschichtungen, die der Kindergartenfinanzierung zugehörig sind, als Kürzungen bezeichnet und bisher schon geltende klare gesetzliche Regelungen über die Beteiligung der Kommunen an Steuermindereinnahmen als Griff in die Kassen der Kommunen bezeichnet. Das gleiche betrifft auch die Zuschüsse für die Schuljugend- und die Schulsozialarbeit in Höhe von 2,6 Mio. € im Jahr 2006 und 2 Mio. € im Jahr 2007, die nun außerhalb des KFA etatisiert wurden. Die Etatisierung von den insgesamt 140 Mio. € zusammen mit der Kindergartenfinanzierung in den einzelnen Ressorts und nicht mehr im Einzelplan 17 bedeutet doch nur, dass die Mittel auch dort eingestellt werden, wo sie verwaltet und auch ausgereicht werden. Also, jetzt wird dieser direkte Weg ganz deutlich, sie sind in
den einzelnen Ressorts jetzt eingeplant worden. Deshalb, meine Damen und Herren, kann man hier nicht von einer Kürzung für die Kommunen bei diesen drei Haushaltsstellen sprechen und das finde ich schon unredlich, man muss sagen, dass das Geld in den Einzelressorts jetzt auch eingestellt ist. Lobbyarbeit und die zielstrebige Vertretung und Durchsetzung von Einzelinteressen ist legitim und notwendig, aber ich sage auch deutlich, dabei dürfen wir das übergeordnete Ziel, Thüringen voranzubringen, nicht aus unseren Augen verlieren. Dass das Land die Kommunen an den Steuermindereinnahmen beteiligt, ruft natürlich keine Zustimmung hervor, das ist ein ganz klarer Fall. Auch wir würden an dieser Stelle lieber mehr denn weniger geben. Das ist jedoch den definierten Verbundquoten, meine Damen und Herren aus der Opposition, geschuldet. Das, Herr Kollege Kuschel, sollten Sie auch in Ihren Redevorbereitungen und Ihren Zahlenberechnungen mit berücksichtigen. Wenn Steuereinnahmen und Zuweisungen aus dem Solidarpakt sinken, reduziert sich natürlich auch die Finanzausgleichsmasse. Bei diesen beiden Faktoren sind das voraussichtlich 27 Mio. € im Jahr 2006 gegenüber 2005 und 34 Mio. € im Jahr 2007 gegenüber dem jetzigen Jahr 2005. Ich habe entsprechend nachgerechnet, wenn in Thüringen die gleichen Verbundquoten für Steuern und Bundesergänzungszuweisungen wie in manch anderem jungen Land gelten würden, würde es für die Kommunen sehr viel schlechter aussehen. Statt 1,647 Mrd. €, die die Kommunen in Thüringen aus...
Statt 1,647 Mrd. €, die die Kommunen in Thüringen aus diesen Quellen, meine Damen und Herren, bekommen, wären es nach den Quoten in SachsenAnhalt nur 1,48 Mrd. € und nach der Berechnung in Brandenburg nur 1,58 Mrd. €. Nach dem Mecklenburger Modell wären es ungefähr gleich viel wie in Thüringen und nach den sächsischen Verbundquoten wären es knapp 100 Mio. € mehr. Insgesamt ergäben sich im Vergleich des Jahres 2006 mit 2005 für die
Kommunen ohne jede Rechtsänderung - und mit diesen Rechtsänderungen meine ich die Dinge Familienoffensive und die erwähnte Schuljugendarbeit - Mindereinnahmen in Höhe von 53,3 Mio. € und im Jahr 2007 eine weitere Reduktion um 7 Mio. €. Das ergibt sich aus den gesetzlichen Grundlagen, wie sie im derzeit geltenden FAG enthalten sind. Ich kann hier keine überproportionalen oder zusätzlichen Kürzungen erkennen. Es ist genau ausgerechnet worden, wie ist jetzt die gesetzliche Grundlage, und so ist es entsprechend im Landeshaushalt für die Kommunen eingestellt worden. Ich betone nochmals: Die Mittel für Kita-Finanzierung und Schuljugend, Schulsozialarbeit sind in anderen Einzelplänen vorhanden und da muss man schon mal auch der Ehrlichkeit halber darauf verweisen, meine Damen und Herren aus der Opposition.
Die Mai-Steuerschätzung - ist ja hier auch schon eben benannt worden - hat nun schon zum 11. Mal hintereinander dem Land Steuermindereinnahmen beschert. Für die vorgelegten Etatentwürfe bedeutet allein das Ergebnis der letzten Steuerschätzung Mindereinnahmen von 331 Mio. € im nächsten Jahr und weiteren voraussichtlich 418 Mio. € im Jahr 2007 im Vergleich zur Finanzplanung. Die Kommunen können dagegen in diesem Jahr und auch im nächsten Jahr mit Mehreinnahmen rechnen. Das haben ja wohl auch beide Vorredner zumindest etwas vorsichtig erwähnt. Wie das Statistische Landesamt erst kürzlich mitteilte - und das sind ja nun mal belegbare Zahlen - resultiert das Plus bei den Einnahmen der Kommunen aus kräftiger, sprudelnder Steuerquelle. An Steuern flossen im 1. Halbjahr 2005 insgesamt 360,7 Mio. € in die Kommunalkassen und damit 20 Prozent mehr als in den ersten sechs Monaten des letzten Jahres. Höhere Einnahmen gab es vor allem aus der Gewerbesteuer und bei dem kommunalen Anteil der Einkommenssteuer. Auch wenn man die Steuereinnahmen der letzten Jahre betrachtet, stellt man fest, dass sich die Entwicklung zwischen Land und Kommunen gegensätzlicher nicht darstellen kann. Hatte das Land im Jahr 2000 noch 4,488 Mrd. € an Steuereinnahmen zu verzeichnen - und da will ich auch gar nicht erst bis in die Jahre 1995 zurückgehen -, so erwarten wir in diesem Jahr nur noch 4,1 Mrd. €. Die Kommunen könnten jedoch ihre Steuereinnahmen im gleichen Zeitraum um 13 Prozent von 638 Mio. € auf 733 Mio. € steigern. Die Zinslast der Kommunen, die sollte man an dieser Stelle auch mal erwähnen, ist im Jahr 2004 um 4,8 Prozent gesunken. Grund ist der Rückgang der Verschuldung der Kommunen. Das ist auch allgemein bekannt, dass die Kommunen ihre Kredite, soweit sie können, auch fleißig zurückzahlen. Und von solchen Entwicklungen, auch das muss man an dieser Stelle ganz ehrlich erkennen, ist das Land
noch weit entfernt. Wir sprechen hier immer über unsere Zinslast in jedem Jahr, jedoch nicht von Rückzahlungen. Und diese Situation, meine Damen und Herren, muss man als Landespolitiker auch hier zur Kenntnis nehmen und berücksichtigen.
Fakt ist, meine Damen und Herren, höhere Zuweisungen an die Kommunen müssen durch zusätzliche Schulden finanziert werden, die die dramatische Verschuldungssituation - ich habe eben schon einiges dazu gesagt - des Landes noch verschärfen würde. Das wiederum wird von allen Seiten beklagt, zu Recht beklagt, aber wenn es konkret um Einsparungen geht, wird hier jeder Einsparvorschlag abgelehnt, siehe allein die Anträge der Opposition in den letzten beiden Plenartagen. Da wurde in den letzten beiden Plenartagen im September und auch in diesen beiden Plenartagen wieder mehr Geld gefordert; es wird gefordert, immer mehr Geld auszugeben - ich nenne mal einige Stichpunkte: Familienförderung erhalten, Änderung Schulgesetz, Arbeitsmarktsofortprogramm, Landesblindengeld sichern und auch der Antrag, über den wir heute diskutieren -, aber ich sehe hier keine Vorschläge, wie wir auf der anderen Seite diese Ausgaben, die von Ihnen gefordert werden, auch kompensieren könnten und wo an anderer Stelle diese Summen dann eingespart werden sollen. Diese Liste, meine Damen und Herren der Opposition, ließe sich mit Ihren Anträgen der anderen Monate in diesem Jahr beliebig verlängern.
Noch ein Wort zum Verfassungsgerichtsurteil über die Finanzausstattung der Kommunen: Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat doch einen klaren Handlungsauftrag an den Gesetzgeber, also an uns, gegeben. Der Gesetzgeber, wie gesagt, das sind wir, ich betone es noch einmal, nicht die Landesregierung, die lediglich einen Haushaltsentwurf vorgelegt hat. Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Finanzzuweisungen an die Kommunen wird bis zum nächsten Doppelhaushalt - also 08/09 - neu geregelt. Diesen Auftrag nehmen wir - da spreche ich für meine Fraktion und, ich denke, sicherlich auch für die Landesregierung - sehr ernst. Dazu sind umfangreiche Datenermittlungen nötig, um die notwendigen Kostenfaktoren erst einmal zu ermitteln. Thüringen ist damit das erste Land in Deutschland, das die Kosten des eigenen Wirkungskreises bestimmen und festlegen muss. Wie die Höhe der Kosten für die Aufgaben im eigenen Wirkungskreis und darüber hinaus die so genannte freie Finanzspitze zu bestimmen ist, stellt Kommunen und Land vor eine schwierige Aufgabe. Bisher konnte dies in keinem der Bundesländer genau definiert werden, da jede Kommune ja auch andere Vorstellungen von den freiwilligen Aufgaben hat. Hier sind Ergebnisse nur in konstruktiven gemeinsamen Verhandlungen mit den Kommunen und den Spitzenverbänden zu erreichen. Aus
drücklich möchte ich jedoch die festgestellte Verfassungsmäßigkeit zur Ermittlung der Auftragskostenpauschale hervorheben. Allen Vorwürfen von Kommunen und Opposition zum Trotz sei die Ermittlung des Kostenausgleichs für die Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis mit der Verfassung vereinbar. Ich denke, auch das sollte hier bei dieser Diskussion erwähnt werden.
Ebenfalls kann man aus dem Urteil keine Entscheidung über die Höhe der Finanzausstattung der Kommunen ableiten. Aus diesen Gründen hat die Landesregierung auch die dritte Stufe der Änderung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen bis zur Feststellung der Kosten für den eigenen Wirkungskreis zurückgestellt. Diese Kostenerhebung, meine Damen und Herren, ich will es noch einmal sagen, ist keine einfache Sache. Wenn das so wäre, hätte man uns nicht bis zum Jahr 2008 Zeit gelassen, sondern dann schon die hier benannten zwei Monate dort festgelegt, und auch die kommunalen Spitzenverbände schätzen es so ein, dass es doch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Wir alle, die auch im kommunalen Bereich ehrenamtlich tätig sind, wissen ja auch, dass die eine Aufgabe in dem einen Ort oder der einen Stadt mit nur zwei Personen, mit zwei Mitarbeitern und im nächsten Bereich mit drei Mitarbeitern erledigt wird. Also, hier sind viele Dinge zu berücksichtigen, um dann entsprechend die Summen herauszuarbeiten, um dann zu der entsprechenden Festlegung im Landeshaushalt zu kommen.
Der Haushalt 2006/2007 wird in den nächsten Wochen und Monaten hier beraten und dann voraussichtlich auch Ende Dezember 2005 im Landtag verabschiedet. Bis dahin, meine Damen und Herren, sollten die Diskussionen auch auf sachlicher und fairer Grundlage geführt werden. Dafür stehen die Abgeordneten meiner Fraktion. Sie, meine Damen und Herren der SPD-Fraktion, wollten den Haushaltsberatungen vorgreifen, die Landesregierung beauflagen und hatten wieder einmal die Absicht, uns durch Anträge verschiedener Art hier im Vorhinein festzulegen; so auch mit diesem Antrag. Das konterkariert die Haushaltsberatungen. Wenn man allen Anträgen der Opposition, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der Mitte und meiner Fraktion, der letzten Monate gefolgt wäre, würden sich diese Beratungen für uns eigentlich erübrigen. Man müsste dann alles nur so, wie bisher oder im Vorhinein schon beraten und beschlossen, fortschreiben. Bloß, meine Damen und Herren, auch das muss hier gesagt werden, dass noch mehr Kredite aufzunehmen seien und von einer Verfassungsmäßigkeit dann überhaupt gar keine Rede mehr sein dürfte. Das verstehen wir, meine Damen und Herren der Opposition, nicht unter ei
Unverständlich, das möchte ich zum Abschluss noch sagen, ist mir, weshalb Sie überhaupt Ihren Antrag, meine Damen und Herren der SPD-Fraktion, auf der Tagesordnung sozusagen gelassen oder wieder draufgenommen haben, denn ich denke, die Zeit hat ihn in der Tat überholt und vieles ist ja auch gestern schon mit angesprochen worden, was zu diesem Punkt heute noch einmal diskutiert wird. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, bedauerlicherweise hat Frau Lehmann eine Zwischenfrage nicht zugelassen, und wenn ich sie jetzt an Sie gerichtet hätte, hätten Sie sicherlich sehr lange in Ihrem Manuskript suchen müssen, um wieder den Sachzusammenhang herzustellen,
insofern habe ich mich entschlossen, hier noch einmal einige Anmerkungen zu machen. Sie haben damit begonnen, wir würden wie die SPD, weil wir auch hier reden, wir sind da mit eingeschlossen, Ihnen die Zeit stehlen, um hier in der Plenarsitzung andere Dinge zu beraten. Ich finde das schon erstaunlich, aber ich mache Ihnen einen Vorschlag: Wenn Ihnen diese demokratischen Gepflogenheiten nicht passen, sollten Sie darüber nachdenken, ob Sie nicht besser wieder eine Monarchie ausrufen, dann können wir uns das hier sparen. Manchmal sind ja im Regierungshandeln dort eindeutige Tendenzen schon erkennbar. Also, insofern sollten Sie einfach hinnehmen, dass es hier nicht um irgendeine Nebensache geht, sondern es geht tatsächlich um die Zukunft der Kommunen in diesem Lande und dafür sollte sich dieses Haus auch die Zeit nehmen, und wenn es eine Stunde ist und wenn es zwei Stunden oder drei Stunden sind, wenn zum Schluss etwas Vernünftiges herauskommt, ist das keine vertane Zeit. Darüber hinaus haben Sie aufgefordert und haben Sie sich dazu bekannt, sachlich und fair die Diskussion zu führen. Dafür sind wir auch, aber Sachlichkeit und Fairness beginnen mit Wahrheit. Da machen sich einige Anmerkungen zu Ihren Ausführungen
(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Ach, Herr Kuschel, nein!)
notwendig. Ja, ich weiß, dass die Regierung die Wahrheit gepachtet hat. Auch das hatten wir schon mal, aber die Zeiten sind vorbei.
(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Ja, die haben wir mitgebracht.)
Zunächst, Frau Lehmann, haben Sie gesagt, das Verfassungsgericht hat zu Recht festgestellt, die Berechnung zur Ermittlung der Auftragskostenpauschale ist verfassungskonform. Das stimmt. Aber Sie haben vergessen, darauf zu verweisen, dass die Kosten für die Auftragskostenpauschale gegenwärtig immer noch Bestandteil des Finanzausgleichs sind. Damit bezahlen de facto die Kommunen die Auftragsverwaltung selbst, denn Sie haben die Finanzmasse nicht um diese Summe erhöht. Ursprünglich betrug die Höhe der Auftragskostenpauschale nur 19 Mio. € und zwischenzeitlich liegt sie bei 136 Mio. €. Das ging meist zulasten der Schlüsselzuweisungen, also von einer Tasche in die andere Tasche, das gehört auch zur Wahrheit. Aber richtig berechnet ist sie, insofern stimme ich Ihnen zu.
Eine zweite Bemerkung macht sich erforderlich: Sie haben das Landesamt für Statistik zitiert hinsichtlich der gewachsenen kommunalen Steuereinnahmen im ersten Halbjahr 2005. Es ist richtig, es sind 60,8 Mio. €. Aber auch dort haben Sie durch Weglassen einen falschen Eindruck erzeugt. Das kommt letztlich der Unwahrheit sehr nahe. Sie haben nämlich nicht gleichzeitig
darauf verwiesen, dass in der gleichen Pressemitteilung des Landesamtes für Statistik steht, dass die Kommunen 116,8 Mio. € höhere Ausgaben im sozialen Bereich zu verkraften haben, also 61 Mio. € mehr Steuereinnahmen stehen 116 Mio. € Mehrausgaben gegenüber. Das gehört auch dazu. Im Saldo haben die Kommunen nicht mehr.
Eine dritte Anmerkung macht sich erforderlich: Sie haben darauf verwiesen, dass aufgrund der Steuerschätzungen das Land im nächsten Jahr mit 331 Mio. € Mindereinnahmen zu rechnen hätte. Das ist richtig im Hinblick zur ursprünglichen Prognose. Wenn ich aber das Ist-Steueraufkommen zugrunde lege, wird von 2005 zu 2006 das Steueraufkommen um
Zur Prognose 331 Mio. € weniger, aber tatsächlich steigt es um 117 Mio. €. Jetzt frage ich Sie, das ist jetzt aus der Steuerschätzung Mai 2005, dort werden für das Land Steuereinnahmen, Bundesergänzungszuweisungen und IFG-Mittel von 6,545 Mrd. €, und in diesem Jahr sind es 6,428 Mrd. €, ausgewiesen und die erste Zahl ist höher als die zweite Zahl. Damit stimmt Ihre Aussage nicht, dass das Land Mindereinnahmen zu verkraften hat, sondern das Steueraufkommen steigt, es steigt nur nicht in dem Maße, wie das ursprünglich prognostiziert wurde, und nur das mahnen wir an.