Die Referenden zur EU-Verfassung in Frankreich und in den Niederlanden sowie das gescheiterte Treffen der Staats- und Regierungschefs der EUMitgliedstaaten haben deutliche Defizite zu Tage tre
ten lassen. Vielerorts wird bereits von einer grundlegenden Krise gesprochen, das Vertrauen der Bürger in die europäischen Institutionen scheint wenig optimistisch. Umso dringlicher ist es daher, mit Informations- und Kommunikationsstrategien diese Defizite abzubauen. Dem Europäischen Informationszentrum in der Thüringer Staatskanzlei kommt dabei eine entscheidende Rolle zu. Es muss in seiner Rolle gestärkt werden.
1. Welche Schwerpunkte setzt die Landesregierung mit dem Europäischen Informationszentrum in der Thüringer Staatskanzlei?
2. Welche Vorstellungen hat die Landesregierung zu den Aufgaben, der zukünftigen Informations- und Kommunikationsstrategie und zur weiteren Entwicklung des Europäischen Informationszentrums in der Thüringer Staatskanzlei?
3. Welche materielle und personelle Ausstattung stand bislang zur Verfügung und welche Veränderungen sind geplant, dies bitte aufgeschlüsselt nach Sachmitteln und personeller Ausstattung und einschließlich von geringfügig Beschäftigten, Ein-EuroJobs und Praktikanten?
4. Welchen Einfluss nimmt die Thüringer Staatskanzlei auf die Arbeit des Europäischen Informationszentrums?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Naumann beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1: Das Europäische Informationszentrum (EIZ) wurde am 9. September 2002 auf der Grundlage eines Zweijahresvertrags zwischen der Thüringer Staatskanzlei und der EU-Kommission eröffnet. Der Vertrag wurde bis zum Jahr 2009 verlängert. Die Schwerpunkte der Arbeit des EIZ werden von der Europäischen Kommission vorgegeben. Die Ziele leiten sich aus der Kommunikationsstrategie der Generaldirektion Presse und Kommunikation in Brüssel ab. Diese lauten: Information von Erwachsenen, Schülern, Studenten und außerschulischen Jugendgruppen über die organe Funktionsweise und Ziele der Europäischen Union; Information der Führungs
kräfte der Wirtschaft und der Kommunalpolitik über die Erweiterung der Europäischen Union und die Chancen für die Wirtschaft nach dem Beitritt der zehn neuen Mitgliedstaaten, Informationen von Schülern und Hochschülern über Möglichkeiten von Praktika im europäischen Ausland. Das EIZ arbeitet seit dem 15. Oktober 2003 eng mit dem EuropeanCareer-Centre (ECC) im Backoffice der Thüringer Staatskanzlei zusammen. Das ECC konnte bisher ca. 250 Thüringer Jugendlichen zu dauerhaften Jobs im europäischen Ausland verhelfen.
Zu Frage 2: Das EIZ wird weiterhin über Aufgaben, Ziele und Umsetzungsstrategien der Europäischen Union informieren. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Vermittlung der europäischen Politik, wie zum Beispiel zum europäischen Verfassungsvertrag und zur Erweiterung der Europäischen Union. Dabei leisten die von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellten Kommunikationsmittel wertvolle Hilfestellung. Das EIZ registrierte seit seiner Eröffnung am 9. September 2002 bis heute etwa 18.000 Besucher. Das EIZ wird u.a. den Internetauftritt kontinuierlich ausweiten - bisher gab es 88.000 Besucher auf der Internetseite -, den vierteljährlichen Newsletter breit im Land streuen, den Schüler-Infobus zur Aufklärung über Berufs- und Weiterbildungschancen der Jugend in Europa landesweit einsetzen, die EIZ-Reihe „Die Neuen stellen sich vor“ für Führungskräfte der mittelständischen Wirtschaft fortsetzen, darüber hinaus Veranstaltungen, Kongresse und Symposien gemeinsam mit den Partnerregionen Thüringens zu europäischen Themen für kleinere und mittlere Unternehmen, Kommunen und Hochschulen durchführen.
Zu Frage 3: An Sachmitteln steht dem EIZ ein jährliches Budget von 100.000 € aus dem Landeshaushalt zur Verfügung, davon stehen 75.000 € Landesmittel für die Kofinanzierung von eingeworbenen Europa- und Bundesmitteln zur Projektfinanzierung bereit. Die restlichen 25.000 € der Landesmittel dienen zur Aufstockung der in gleicher Höhe von der Europäischen Kommission bereitgestellten Betriebsmittel, das sind also Mittel für Miete, Druck, Porto, Telefon und Heizungskosten. Aus diesen Betriebsmitteln wird auch die Miete für die Räumlichkeiten bestritten.
Personelle Ausstattung: Die personelle Ausstattung des EIZ wird in erster Linie über hauptamtliche Kräfte der Thüringer Staatskanzlei gewährleistet. Ein Referat der Abteilung Bundes- und Europaangelegenheiten unterstützt die Arbeit mit zwei hauptamtlichen Kräften, zwei Teilzeitkräften. Unmittelbar im EIZ beschäftigt sind zwei Eintageskräfte, eine Tageskraft wird vom Verein ViaRegia e.V. für das EIZ bereitgestellt. Die weitere Tageskraft wird auf Honorarbasis über die TSK beschäftigt. Zwei Praktikanten
helfen bei der Umsetzung der Arbeit des EIZ zusätzlich mit. Unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Haushaltssituation sind keine Aufstockungen hinsichtlich der sachlichen und personellen Ausstattung des EIZ möglich.
Es gibt offensichtlich keine Nachfragen? Dann kann ich die dritte Frage aufrufen. Abgeordnete Pelke mit der Frage in Drucksache 4/1005.
In einem Interview der „Thüringischen Landeszeitung“ vom 17. Juni 2005 mit Ministerpräsident Althaus hat der Ministerpräsident im Hinblick auf Erklärungen und Informationen zu dem Konzept der Landesregierung von ständigen Gesprächen "beispielsweise mit den kommunalen Spitzenverbänden oder der Liga der Freien Wohlfahrtspflege" berichtet.
1. Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form wurden die kommunalen Spitzenverbände und die Liga der Freien Wohlfahrtspflege über das Konzept der so genannten Thüringer Familienoffensive informiert?
2. Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form wurden die kommunalen Spitzenverbände und die Liga der Freien Wohlfahrtspflege darüber informiert, welche Auswirkungen und gesetzlichen Änderungen das der Öffentlichkeit am 20. April 2005 präsentierte Konzept, insbesondere auf die künftige Struktur der Kindertagesbetreuungseinrichtungen, voraussichtlich hat?
3. Mit welchen Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und der Liga der Freien Wohlfahrtspflege wurden zu welchem Zeitpunkt Informationsgespräche geführt, die wesentlich über die der Öffentlichkeit seit dem 20. April zugänglichen Informationen hinausgehen? Vizepräsidentin Dr. Klaubert:
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage der Abgeordneten Pelke wie folgt:
Gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung. Über die wesentlichen Eckpunkte der Thüringer Familienoffensive ist die gesamte Öffentlichkeit durch den Ministerpräsidenten Dieter Althaus am 19. April frühzeitig informiert worden, also auch die Fachöffentlichkeit. Die Landesregierung hat damit von sich aus den Fachverbänden die Möglichkeit eröffnet, sich bereits während der Erarbeitung des Referentenentwurfs mit ihren grundsätzlichen Auffassungen dazu zu äußern, wohl wissend, dass die endgültige Konkretisierung erst im Gesetz vorgenommen werden kann. Nun zu Ihren Fragen im Einzelnen.
Zu Frage 1: Es hat auf allen Ebenen zahlreiche Gespräche sowohl mit den kommunalen Spitzenverbänden als auch mit Verbänden der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Thüringen gegeben. So hat beispielsweise am 27. April 2005 ein gemeinsames Gespräch des Sozialministers und des Kultusministers mit den Spitzenrepräsentanten der Kommunen stattgefunden. Am 2. Mai fand unter starker Beteiligung der Vertreter der Verbände der freien Wohlfahrtspflege eine öffentliche Veranstaltung im Augustinerkloster mit Kultusminister Prof. Goebel statt. Am 10. Juni hat Ministerpräsident Dieter Althaus sehr ausführlich die im Landesbeirat für Familien und Frauen vertretenen Verbände über das Konzept unterrichtet und dieses mit ihnen diskutiert. Im Beirat sind neben der Liga, den Frauen- und Familienverbänden auch Gewerkschaften und Arbeitgebervertreter sowie weitere Fachverbände organisiert. Im Rahmen eines Treffens hat der Ministerpräsident dem Beirat ausdrücklich für die grundsätzlichen Vorschläge gedankt, die bereits Ende 2003 mit hohem Konkretisierungsgrad erarbeitet worden sind. Diese Vorlage, an der auch Vertreter der Liga beteiligt waren, enthielt zahlreiche Anregungen, die in der Thüringer Familienoffensive eingeflossen sind.
Zu Frage 2: In den erwähnten Gesprächen wurden und werden wesentliche Fragen erörtert. Detailfragen können erst nach Vorliegen des Referentenentwurfs besprochen werden.
Zu Frage 3: Ich verweise hier auf die Antwort zu Frage 1. Es hat bei allen diesen Veranstaltungen einen regen Meinungsaustausch gegeben. Inwieweit dies mit Ihrem Anspruch, Ihrer Frage als wesentlich über die der Öffentlichkeit zugänglichen Informationen hinausgehend genügt, kann ich von hier aus nicht beurteilen. Vielen Dank.
Es gibt auch hier keine weiteren Nachfragen, so dass ich die nächste Frage aufrufen kann, das ist die der Frau Abgeordneten Ehrlich-Strathausen in der Drucksache 4/1006.
Mit der Umsetzung des Haushaltsstrukturgesetzes wurde das Landesjugendamt in das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit integriert. Die künftige Aufgabenstellung, Personalausstattung und die Abgrenzung zu den Aufgaben der obersten Landesjugendbehörde und zu den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe ist noch unklar.
1. Welche Aufgaben mit welcher spezifischen Personalausstattung (Anzahl und Ausbildung) nimmt das Landesjugendamt künftig wahr?
2. Welche Anzahl der bisherigen Mitarbeiter können dementsprechend nicht in die neuen Strukturen übernommen werden und was geschieht dann mit ihnen?
3. Gab es im Zusammenhang mit der Neuorganisation des Landesjugendamts eine Klärung der Beratungs- und Unterstützungsbedarfe mit den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und den landesweit tätigen freien Trägern der Jugendhilfe, wenn ja, mit welchem Ergebnis und wenn nein, warum nicht?
4. Gab es im Zusammenhang mit der Neuorganisation des Landesjugendamts eine Mitbestimmung oder Beteiligung über Art und Umfang der künftigen Aufgabenstellung mit dem amtierenden Landesjugendhilfeausschuss? Wenn ja, mit welchem Ergebnis und wenn nein, warum nicht?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Nach § 6 Satz 2 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes nimmt das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit die Aufgaben des überörtlichen Trägers sowie die dem Landesjugendamt nach Bundes- und Landesrecht zugewiesenen Aufgaben wahr. Bundesgesetzlich sind dem Landesjugendamt die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - sowie die Aufgaben einer zentralen Adoptionsstelle nach dem Adoptionsvermitt
lungsgesetz zugeordnet. Als landesgesetzlich geregelte Aufgaben können insbesondere die obere Fachaufsicht nach dem Jugendschutzgesetz, die Genehmigung der Kindertageseinrichtungsbedarfspläne und die Aufgaben nach dem Kindertageseinrichtungsgesetz zugeordnet werden. Ein abschließendes Konzept zur Aufgaben- und Personalzuweisung im Einzelnen liegt derzeit noch nicht vor.
Zu Frage 2: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die Anzahl der dem Landesjugendamt und damit dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit zuzuweisenden Planstellen und Stellen steht noch nicht fest.
Zu Frage 3: Eine Abstimmung mit den örtlichen Trägern der Jugendhilfe, das heißt den Landkreisen und kreisfreien Städten und den landesweit tätigen freien Trägern der Jugendhilfe, zur Klärung der Beratungs- und Unterstützungsbedarfe bedarf es im Zusammenhang mit der Zuordnung des Landesjugendamtes an das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit nicht, da das Landesjugendamt auch künftig alle nach dem Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - vorgesehenen Aufgaben weiterhin wahrnehmen wird. Die regelmäßigen Arbeitsbeziehungen zu den genannten Jugendhilfeträgern werden weiterhin Gültigkeit haben.
Zu Frage 4: Der Landesjugendhilfeausschuss wurde in jeder Sitzung seit der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten im September letzten Jahres über den aktuellen Stand in Bezug auf die Neustrukturierung informiert. Dies umfasste bisher vier Landesjugendausschuss-Sitzungen. In der Sitzung im Dezember 2004 erfolgte die Information unmittelbar durch Herrn Staatssekretär Stefan Illert. In der kommenden Sitzung am 13.07.2005 werde ich persönlich im Ausschuss sein und über den aktuellen Sachstand informieren. Sobald das fachliche und personelle Konzept zur Organisation des Landesjugendamtes im Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit komplett vorliegt, wird dieses dem Landesjugendhilfeausschuss vorgestellt werden. Der Landesjugendhilfeausschuss wird natürlich Gelegenheit erhalten, hierzu auch Stellung zu nehmen.
Das wird gerade erarbeitet. Den genauen Zeitpunkt kann ich Ihnen noch nicht sagen, aber es wird rechtzeitig vorliegen.
Der Kreistag Schmalkalden-Meiningen hat beschlossen, einen dringend notwendigen Neubau der Staatlichen Regelschule Steinbach-Hallenberg als Ganztagsschule zu realisieren. Geplant ist eine Ganztagsschule in teilweise gebundener Form mit Entwicklungsoption zur voll gebundenen Form. Die Finanzierung des Projektes von ca. 10 Mio. € erfolgt aus dem Investitionsprogramm Ganztagsschulen "Zukunft, Bildung und Betreuung" des Bundes mit Beteiligung des Schulträgers und des Landes. Mit Schreiben des Kultusministeriums vom 15. Oktober 2003 sollen 4,972 Mio. € bis 2007 vom Land zur Verfügung gestellt werden. Die entsprechende Planung hinsichtlich des Schulkonzepts und der daraus resultierenden Hauptnutzfläche von 3.364 Quadratmeter wurde am 21. April 2004 vorab vom Kultusministerium bestätigt, so dass mit entsprechenden Arbeiten begonnen wurde. Nach mir vorliegenden Informationen fordert das Kultusministerium nun aus Kostengründen, die Hauptnutzfläche um 1.000 Quadratmeter zu reduzieren, was das Schulkonzept gefährdet und in der Phase kurz vor Baubeginn enorme Probleme bereitet.