Protocol of the Session on July 1, 2005

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das ist eine interessante Auslegung.)

Ja, Sie müssen meine Interpretation genauso hinnehmen wie ich Ihre.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Ich höre aufmerksam zu.)

... dann in der Kabinettsbefassung als Kabinettskonzept im Rahmen des Gesamtskonzepts stand, und das darf man nie vergessen, es ging nicht nur um Landgericht und Staatsanwaltschaft Mühlhausen, nicht nur um Gerichtsstandorte oder Justizstandorte, sondern es geht um viele Behördenstandorte, dass wir da beschlossen haben, auf die Schließung des Landgerichts und der Staatsanwaltschaft Mühlhausen wird unter der Bedingung verzichtet, dass das vom Landrat des Unstrut-Hainich-Kreises vorgeschlagene Investorenmodell realisiert werden kann. Jetzt taucht da folgendes Problem auf: Was machen wir denn jetzt? Beschließen wir vorher schon, das Landgericht bleibt und die Staatsanwaltschaft bleibt auch, dann haben wir die Bedingung nicht, oder lassen wir es offen, um die Bedingung abarbeiten zu können. Genau Letzteres ist geschehen und ich bin sehr verbunden, dass es der Ausschuss eben nicht abschließend befunden hat.

Ich möchte Ihnen jetzt gern den heutigen Stand der Dinge darstellen. Aus der Sicht meines Hauses ist der Vertrag unterschriftsreif. Es fehlt noch eine letzte Antwort, aber ich bin da sehr optimistisch, vom Unstrut-Hainich-Kreis und es fehlt auch noch die pflichtgemäße Prüfung, die ist noch nicht ganz durchgeführt, durch das Finanzministerium. Wenn das aber dann zusammengeführt sein wird, und da bin ich sehr optimistisch, dann wird die Tinte aufs Papier kommen. Wenn die Tinte aufs Papier gekommen ist, dann ist das das Signal auch für den Justizminister und, ich denke, ohne Vorgriff auch für das Kabinett zu sagen, okay, die Bedingung ist erfüllt, wir lassen es

dabei. Dieses hohe Haus wird sich mit dieser Frage noch einmal zu befassen haben, und zwar dann, wenn das entsprechende Justizstandortegesetz hier zu debattieren sein wird. Es wird zwar dann nicht das Landgericht und die Staatsanwaltschaft Mühlhausen drinstehen, wenn diese Bedingung erfüllt ist. Man wird das eher als Negativum im Sinne von "nicht gesprochen und daher gut und daher unverändert" aufnehmen, das haben Änderungsgesetze so an sich, aber das hohe Haus wird dann Gelegenheit haben, auch dieses Petitum, das dem Ausschuss noch vorliegt, noch nicht abschließend beschieden ist, zu bescheiden. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Herr Abgeordneter Ramelow hat noch eine Redemeldung.

Sehr geehrter Herr Minister, ich habe sehr aufmerksam Ihre Ausführungen gehört und frage mich in der Tat, reden wir von irgendeiner x-beliebigen Behörde, reden wir von der Kfz-Zulassungsstelle, von irgendeiner nachgeordneten Dienststelle oder reden wir von Organen der Rechtspflege in einem demokratischen Rechtsstaat, von der Unabhängigkeit der Justiz und von Gerichtsstandorten, wo es nicht nur um den Standort geht, also nicht um den Standortfaktor? Den können wir an jeder Behörde festmachen. Deswegen war es sehr interessant, den Bericht des Vertreters des Ausschusses hier zu hören. Ein bisschen habe ich das Gefühl, als wenn es eine Nebensächlichkeit wäre, ob man ein Landgericht und eine Staatsanwaltschaft schließt oder nicht, ob man Amtsgerichte schließt oder nicht. Oder reden wir über eine Reform der Justizstrukturen in Thüringen insgesamt? Dann würde ich mir allerdings ein paar Akzente wünschen, von Ihnen einmal zu hören, welche Dinge eigentlich vereinfacht, im Ablauf verbessert, in der Substanz verstärkt werden sollen, dass man einmal hört, wie Personalpläne in der gesamten Justiz aufeinander abgestimmt werden und wie man mit den Beteiligten in der Justiz redet und es so organisiert, dass Vorschläge einmal auf den Tisch kommen, die dann im Ausschuss diskutiert werden, über das, was dann wirklich eine Veränderung der Justiz in den Abläufen wäre. Ich habe in dem letzten halben, Dreivierteljahr erlebt, dass ausschließlich über einen Standort geredet wurde. Dann sagen Sie, das sind alles nur finstere Gefühle, die man unterstellt. Sie sagen, das sind alles Vorwegveröffentlichungen in der Presse gewesen. Also die Betroffenen und Beteiligten an dem Standort Mühlhausen, im Landgericht wie in der Staatsanwaltschaft, haben von der Absicht durch die Regierungserklärung gehört. Es

gab keine Diskussion vorher über die Maßstäbe, mit denen man die Verwaltung und die Justiz unter Wahrung der Unabhängigkeit des Faktors demokratischer Rechtsstaat - und da ist die Unabhängigkeit der Richter schon eine sehr zentrale. Die Beteiligten haben das alles von hier aus, vom Pult gehört und dann ist das eingetreten, was Herr Blechschmidt hier so vorgetragen hat. Man hat eine endlose Debatte über irgendetwas gehabt und man hatte das Gefühl, dass die Mühlhäuser sich nicht so aufregen sollten. Ich kann nur sagen, die Aufregung der Mühlhäuser war wichtig und notwendig, damit über die Frage der Justiz an sich geredet wird. Was ich vermisse, auch in Ihrem Vortrag, was soll eigentlich auf der Einsparensseite gespart werden, wenn es um Einsparen geht, oder was ist der Grund, warum überhaupt der Ministerpräsident hier vom Pult verkündet hat, ein Landgericht wird zugemacht? Ist ein Landgericht einfach überflüssig oder gibt es ein Gesamtkonzept für den Freistaat Thüringen, wie sämtliche Behörden aufeinander neu zugeschnitten und neu austariert werden sollen? Dann ist für mich die Frage, wenn in der Geschwindigkeit wie jetzt bei dem Standort Mühlhausen gearbeitet wird, was kommt dann mit den 81 Standorten, die wir insgesamt noch zu bereden haben, auf uns zu? Ist das eine Geschwindigkeit der Schnecke, mit der dann in den Ausschüssen Anträge ewig vor sich hergeschoben werden und man dann alle paar Monate hört wie beim Holzmichel: Ja, er lebt noch! Ich glaube, so kann man mit einem Justizstandort nicht umgehen, Herr Minister. Das würde ich gerne in aller Deutlichkeit sagen, dass das mein Unverständnis findet. Ich hätte mir ein klares Wort von Ihnen gewünscht, nicht nur, ob ein Mietvertrag unterschrieben wird, sondern ein klares Wort zu den Institutionen der Rechtspflege in diesem Land und was Sie beabsichtigen tatsächlich zu verändern, mit welcher Zielstellung und wie die Einzelnen sich in diesen Institutionen darauf einrichten können, auch Vorschläge zu debattieren. Ich habe nur gehört, es geht offenkundig um die äußere Hülle. Wenn es da ein Investorenmodell gibt, dann akzeptiert man die äußere Hülle. Ob dann der Standort noch so sein wird, ob die Staatsanwaltschaft noch so sein wird oder ob Teile der Staatsanwaltschaft nach innen dann doch aufgelöst werden, das haben Sie eben im Halbdunkel gelassen. Das geht meines Erachtens am Kern der Generaldebatte eigentlich vorbei, dass man nicht sagt, wie die Institutionen der Rechtspflege in Thüringen aufgestellt sein sollen. Deswegen kann ich das nicht akzeptieren, dass man einfach nur so tut, als wenn es um einen Mietvertrag ginge.

Für mich stellt sich natürlich auch noch eine zweite Frage: Heißt das, dass vielleicht auch die anderen 81 Behörden, Frau Finanzministerin, alle genauso erhalten werden, wenn in Zukunft die Landkreise die Mietkosten übernehmen, wenn überall für die einzelnen Institutionen - für die Forstämter und für die

Naturschutzbehörden und was nicht alles in dem 81er-Konzept drin ist -, wenn es dann überall jetzt entsprechende Sponsoringverträge nach dem Motto „Rent a Behörde“, „Miet ein Gericht“ oder Ähnliches gibt? Das erscheint mir die falsche Herangehensweise zu sein. Hier hat ein Ministerpräsident vor einigen Monaten eine Regierungserklärung zum Umbau der Thüringer Verwaltung lautstark, wortreich verkündet und danach hat er alles einer Diskussion preisgegeben, bei der ich das Gefühl hatte, es geht alles in einem heillosen Wirrwarr unter. Jeder macht irgendwas, aber keiner macht mit. Aufeinander abgestimmt ist es nicht, ein komplettes Konzept zur Neuordnung der Thüringer Verwaltung habe ich nicht gehört. Ich sage, so kann man mit der Justiz nicht umgehen, wie es hier gerade vorgetragen worden ist. Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Justizminister Schliemann möchte darauf reagieren. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, man kann natürlich eine Generaldebatte über die Einrichtung Justiz insgesamt in Thüringen gern führen. Nur heute war dies aus meiner Sicht nicht das Thema.

(Beifall bei der CDU)

Deswegen habe ich mich auf das beschränkt, was ich meinte aus meiner Sicht dazu beitragen zu sollen, damit verständlich wird, weshalb der Ausschuss immer wieder gesagt hat, bitte noch keine abschließende Äußerung zu dieser Frage Schließung der Staatsanwaltschaft oder des Landgerichts Mühlhausen - ja oder nein, auf nicht mehr und nicht weniger. Aber ich muss doch eines sagen: Wissen Sie, es mutet mich schon etwas erstaunlich an, wenn Sie jemandem, der wie ich so eines der ganz hohen Richterämter der Bundesrepublik bis dato innehatte, des Eindrucks zeihen wollen, ich ginge mit der Unabhängigkeit der Richter leichtfertig um.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Den Eindruck erwecken Sie!)

Ich nicht; den Eindruck erwecken Laien, die bestimmte Dinge sofort unter den Schutz der Unabhängigkeit der Richter zu stellen gedenken,

(Beifall bei der CDU)

obwohl dies eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Und ein Gutachten, um das mal zu sagen, das da immer kommen sollte, ist mir, das eben diesen Standpunkt dokumentieren sollte, bisher nicht zugegangen. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Eine klare Aussage war es trotzdem nicht.)

Ich schließe jetzt die Aussprache zum Tagesordnungspunkt 20 und damit den Tagesordnungspunkt 20 insgesamt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 21 auf

Wahl des Vorsitzenden des Unter- suchungsausschusses 4/2 und des- sen Stellvertreters gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschuß- gesetzes Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU und PDS - Drucksachen 4/994/999 -

Nachdem der Landtag in seiner 18. Plenarsitzung am 3. Juni 2005 den Untersuchungsausschuss 4/2 gebildet hat, sind der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses und dessen Stellvertreter gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschußgesetzes durch den Landtag zu wählen.

Entsprechend dem vom Ältestenrat in seiner 2. Sitzung am 15. September 2004 festgelegten Verfahren zur Benennung der Vorsitzenden der Ausschüsse und deren Stellvertreter entfällt gemäß dem d’hondtschen Höchstzahlverfahren der Wahlvorschlag für den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 4/2 auf die Fraktion der PDS und der für dessen Stellvertreter auf die Fraktion der CDU.

Wird die Aussprache zu diesen Wahlvorschlägen gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wir haben nun die Möglichkeit durch Handzeichen über diese Wahlvorschläge, die Ihnen vorliegen, abzustimmen, falls dem nicht widersprochen wird. Gibt es Widerspruch? Es gibt Widerspruch gegen die Wahl durch Handzeichen, demzufolge werden wir in einer geheimen Wahl darüber abstimmen. Wir haben also zwei Wahlvorschläge, einmal in der Drucksache 4/999, Wahlvorschlag der Fraktion der PDS, Abgeordneter Dieter Hausold, und einmal in der Drucksache 4/994, Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, Abgeordneter Egon Primas für den Stellvertreter. Die Wahlzettel sind vorbereitet. Die Wahlkabinen stehen auch. Ich berufe als Wahlhelfer die Abgeordneten Berninger,

Carius und Künast.

Jetzt sind, glaube ich, die Wahlhelfer alle da und ich weise darauf hin, dass wir die Wahl in einem Wahlgang durchführen. Ich eröffne die Wahlhandlung, es kann mit dem Namensaufruf begonnen werden.

Althaus, Dieter; Bärwolff, Matthias; Bausewein, Andreas; Becker, Dagmar; Bergemann, Gustav; Berninger, Sabine; Blechschmidt, André; Buse, Werner; Carius, Christian; Diezel, Birgit; Doht, Sabine; Döring, Hans-Jürgen; Ehrlich-Strathausen, Antje; Emde, Volker; Enders, Petra; Fiedler, Wolfgang; Dr. Fuchs, Ruth; Gentzel, Heiko; Gerstenberger, Michael; Goebel, Prof. Dr. Jens; Grob, Manfred; Groß, Evelin; Grüner, Günter; Gumprecht, Christian; Günther, Gerhard; Hahnemann, Dr. Roland; Hauboldt, Ralf; Hausold, Dieter; Hennig, Susanne; Heym, Michael; Höhn, Uwe; Holbe, Gudrun; Huster, Mike; Jaschke, Siegfried; Jung, Margit; Dr. Kaschuba, Karin; Dr. Klaubert, Birgit; Köckert, Christian; Kölbel, Eckehard; Dr.Krapp, Michael; Dr. Krause, Peter; Krauße, Horst; Kretschmer, Thomas; von der Krone, Klaus;

Dagmar Künast, Tilo Kummer, Frank Kuschel, Annette Lehmann, Benno Lemke, Ina Leukefeld, Christine Lieberknecht, Christoph Matschie, Mike Mohring, Kersten Naumann, Maik Nothnagel, Eckhard Ohl, Michael Panse, Birgit Pelke, Dr. Werner Pidde, Walter Pilger, Egon Primas, Bodo Ramelow, Michaele Reimann, Jürgen Reinholz, Wieland Rose, Dr. Johanna Scheringer-Wright, Prof. Dr. Dagmar Schipanski, Fritz Schröter, Dr. Harmut Schubert, Gottfried Schugens, Jörg Schwäblein, Heidrun Sedlacik, Reyk Seela, Diana Skibbe, Dr. Volker Sklenar, Harald Stauch, Carola Stauche, Christina Tasch, Heike Taubert, Tamara Thierbach, Andreas Trautvetter, Marion Walsmann, Wolfgang Wehner, Siegfried Wetzel, Katja Wolf, Henry, Worm, Dr. Klaus Zeh, Christine Zitzmann.

Ich schließe jetzt den Wahlgang. Es kann ausgezählt werden.

Ich kann das Ergebnis der Wahlhandlungen verlesen. Zur Wahl des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 4/2, Wahlvorschlag der Fraktion der PDS, Abgeordneter Dieter Hausold als Vorsitzender, wurden 86 Stimmzettel abgegeben, 1 Stimmzettel war ungültig, 85 demzufolge gültig. Mit Ja haben gestimmt 51, mit Nein 22, es haben sich 12 enthalten. Damit ist die Mehrheit erreicht, der Abgeordnete Dieter Hausold gewählt, vorausgesetzt, er nimmt

diese Wahl an - Herr Abgeordneter Hausold? Dann beglückwünsche ich Sie.

Und für den Stellvertreter gab es folgendes Ergebnis: Es ist also der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, Abgeordneter Egon Primas. Hier wurden 86 Stimmzettel abgegeben, 2 waren ungültig, demzufolge waren 84 gültig. Hier haben 76 mit Ja gestimmt, 4 mit Nein, es gab 4 Enthaltungen. Damit ist die Mehrheit erreicht und Herr Abgeordneter Primas ist gewählt, vorausgesetzt, er nimmt die Wahl an. Das signalisiert er. Herzlichen Glückwunsch!

Ich schließe nun diesen Tagesordnungspunkt, der Tagesordnungspunkt 22 entfällt. Wir hatten vorhin schon in Kooperation mit der Landesregierung vereinbart, dass wir nicht erst um 14.00 Uhr die Fragestunde aufrufen, sondern jetzt. Ich rufe also auf den Tagesordnungspunkt 23

Fragestunde

Das hat offensichtlich auch die Minister alle erreicht. Frau Abgeordnete Leukefeld hat eine Mündliche Anfrage in der Drucksache 4/998 eingereicht. Ich würde in Richtung PDS fragen, wer diese Frage vorträgt. Dafür ist der Parlamentarische Geschäftsführer zuständig. Das ist in Ordnung so. Herr Abgeordneter Buse.

Landesarbeitsmarktpolitik

Bisher war im Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit die Abteilung 5, "Arbeitsmarkt und berufliche Bildung", für die Landesarbeitsmarktpolitik zuständig. Aus dem Organisationsplan des Ministeriums vom 15. Juni 2005 wird deutlich, dass diese Abteilung inzwischen aufgelöst wurde und sich nur noch zwei Referate mit der Arbeitsmarktpolitik beschäftigen.

Frau Abgeordnete Leukefeld fragt die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen wurde die Abteilung "Arbeitsmarkt und berufliche Bildung" des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit aufgelöst?

2. Wie bewertet die Landesregierung die veränderte Struktur im Wirtschaftsministerium, in der nur noch zwei Referate anstatt einer Abteilung für die Arbeitsmarktpolitik verantwortlich sind, angesichts der fortdauernden Massenarbeitslosigkeit in Thüringen?

Herr Minister Reinholz antwortet auf die Frage der Abgeordneten Leukefeld.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Namen der Thüringer Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld, vorgetragen von Herrn Abgeordneten Buse, wie folgt:

Zu Frage 1: Im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit gilt seit dem 15. Juni 2005 eine neue Organisationsstruktur. Die Anzahl der Abteilungen ist gleich geblieben. Lediglich der Aufgabenzuschnitt wurde verändert. Es wurde keine Abteilung aufgelöst. Die vormalige Abteilung "Arbeitsmarkt und berufliche Bildung" umfasste folgende vier Referate: „Arbeitsmarktpolitik“, „Arbeitsmarktförderung“, „Fondsverwaltung, ESF, Arbeits- und Tarifrecht“ sowie das Referat "Berufliche Bildung und Qualifizierung". Die Referate "Arbeitsmarktpolitik“ und „Arbeitsmarktförderung" sowie "Berufliche Bildung und Qualifizierung" sind seit dem 15. Juni 2005 der Abteilung "Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik" zugeordnet. Die Zuständigkeiten und Aufgaben der Referate wurden nicht verändert. Das Referat "Fondsverwaltung, ESF, Arbeits- und Tarifrecht" wurde der Abteilung "Wirtschaftsförderung und EUWirtschaftsangelegenheiten" zugeordnet. Die sachliche Nähe der unverändert gebliebenen Aufgaben dieses Referats zu den EU-Angelegenheiten und zur EFRE-Fondsverwaltung liegt auf der Hand.

Zu Frage 2: Es wurden weder Referate noch Abteilungen aufgelöst. Die veränderte Struktur trägt zur effizienten Erfüllung der bei der Landesregierung hohe Priorität besitzenden Aufgabe der Arbeitsmarktpolitik bei und wird daher positiv bewertet.

Es gibt offensichtlich keine Nachfragen. Danke schön, Herr Minister. Ich rufe nun Frau Abgeordnete Naumann, PDS-Fraktion, mit der Frage in der Drucksache 4/1000 auf.

Arbeit des Europäischen Informationszentrums in der Thüringer Staatskanzlei