Protocol of the Session on September 9, 2004

(Beifall bei der PDS)

Mir liegen jetzt keine Redemeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Herr Minister, Sie möchten noch einmal reden? Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte zunächst versuchen, einer längeren Legendenbildung vorzubeugen. Ich habe in der Pressekonferenz zum Schuljahresbeginn gesagt: Ich verspreche ihnen nicht eine Eins-zu-Eins-Umsetzung, weil solche Versprechungen in Deutschland keinen guten Klang mehr haben. Das heißt nicht, dass wir die Empfehlungen der Enquetekommission in der Ar

beit der Landesregierung nicht ernst nehmen. Im Gegenteil, ich glaube, das habe ich mit meinem recht umfänglichen Bericht hier deutlich gemacht. Im Übrigen, es war ein Antrag der CDU-Fraktion, der die Enquetekommission eingesetzt hat. Es gibt gar keinen Grund, die Ergebnisse jetzt zu negieren.

(Beifall bei der CDU)

Ich freue mich, meine Damen und Herren, dass hier in der Debatte die Schwerpunkte aufgezählt worden sind, die auch ich in meinem Bericht genannt habe, Verbesserung der Unterrichtsqualität, Verbesserung der Ganztagsangebote, wobei ich sagen muss, wir haben - ich habe das ausgeführt - etwa in der Frage der Schuljugendarbeit 90 Prozent der Schulen erreicht in eineinhalb Jahren. Das war eine Leistung, die man erst einmal in einem anderen Bundesland so nachvollziehen soll. Da sind wir einfach Spitze in Deutschland. Suchen Sie sich noch ein anderes Bundesland, das ein so dichtes Netz von Ganztagsbetreuung im Bereich der allgemein bildenden Schule hat.

Herr Minister, Frau Abgeordnete Reimann möchte Ihnen gern eine Frage stellen. Gestatten Sie das?

Gern.

Bitte schön.

Ich kann mir vorstellen, dass das einen Sinn gibt, die Förderung der Schuljugendarbeit mit der Jugendpauschale zu verknüpfen, aber bitte sagen Sie ganz konkret: Wird diese in diesem Jahr mal nicht abgesenkt, sondern verdoppelt? Ja oder nein? Wir brauchen die Sicherheit.

Also, liebe Frau Kollegin Reimann, wir haben vorhin von Machbarem und Wünschbarem gesprochen und von der Haushaltssituation hat der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung gesprochen und dann zu fragen, ob die Jugendpauschale verdoppelt wird, kann ich nur als Scherz empfinden.

(Zwischenruf Abg. Reimann, PDS: Das heißt Streichung!?)

(Unruhe bei der CDU)

Schuljugendarbeit wird nicht gestrichen, sondern die Mittel werden zusammengeführt.

(Zwischenruf Abg. Reimann, PDS: Also wird Schuljugendarbeit gestrichen?)

Die vorhandenen und geplanten Mittel werden zusammengeführt, d.h. überhaupt kein Abbau.

(Zwischenruf Abg. Reimann, PDS: Also doch Abbau.)

Meine sehr verehrte Frau Kollegin, das können Sie dann noch einmal mit mir diskutieren, wenn der Haushalt hier vorliegt. Dann werden Sie sehen, was ich gemeint habe, wenn ich sage zusammengeführt, d.h. keinesfalls Abbau.

Ich freue mich, dass die Debatte anders als manche davor sich nicht erschöpft hat heute in einer Debatte über Schulstrukturen. Ich denke, wir haben im Wahlkampf sehr deutlich gesagt, was die Grundlagen unserer Schulpolitik sind, und wir haben dafür eine Mehrheit der Wählerinnen und Wähler bekommen. Wir sollten uns jetzt auf die inhaltlichen Fragen konzentrieren und im Übrigen bin ich der festen Überzeugung, die ich auch an diesem Pult schon geäußert habe, die Debatte über Schulstrukturen stammt aus den bildungspolitischen Diskussionen der 70erJahre und hat heute keinen Platz mehr. Nein, die Frage gemeinsames Lernen in der Regelschule, die Frage individuelle Förderung, die Frage Ganztagsangebote, die Frage eigenverantwortliche Schule, Unterrichtsqualität, die Frage Bildung des pädagogischen Personals, Weiterentwicklung von solchen Dingen, die Herr Döring hier erwähnt hat, Diagnosefähigkeit, Elternarbeit verstärken, all das wird in Zukunft die Bildungspolitik der Landesregierung bestimmen und ich hoffe dabei - noch einmal möchte ich das an dieser Stelle unterstreichen - auf Ihre Unterstützung. Danke.

(Beifall bei der CDU)

Damit möchte ich die Aussprache schließen. Ich stelle fest, dass das Berichtsersuchen der SPD-Fraktion erfüllt wird, falls dem nicht widersprochen wird. Das ist nicht der Fall. Damit kann ich auch den Tagesordnungspunkt 9 schließen.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 10

Einbeziehung des Thüringer Rechnungshofs in die Restitutionsverhandlungen der Landesregierung mit den Häusern Sachsen-Weimar-Eisenach und Sachsen-Meiningen Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/27

Hier hat die Landesregierung angekündigt, dass sie den Bericht geben wird. Die einreichende Fraktion hat keine Begründung signalisiert. Wer gibt den Bericht? Herr Kultusminister. Mir war unklar, wer da fachlich zuständig ist. Bitte, Herr Prof. Dr. Goebel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ehrlich gesagt, muss ich Ihnen danken, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, dass Sie mit Ihrem Antrag das Augenmerk auf dieses Thema gelenkt haben, denn der Brand der Herzogin Anna-Amalia-Bibliothek in der letzten Woche in Weimar macht uns mehr als deutlich, wie wichtig es war, dass sich der Freistaat für die Frage des Erhalts der Kulturgüter auch im Rahmen der Restitutionsverhandlungen mit den Fürstenhäusern so vehement eingesetzt hat. Ich denke, das, was wir in der letzten Woche erlebt haben an Solidarität - national und international -, die Spenden und Hilfsangebote aus Deutschland und Europa und auch darüber hinaus, gibt uns Gewissheit, richtig gehandelt zu haben, nämlich hier ein Kulturgut geschützt zu haben, das einzigartig ist, wenngleich durch den Brand in Weimar ein nicht wieder gutzumachender Schaden entstanden ist. Doch nun zum Thema.

Bei diesem Antrag geht es um die Frage, ob die mit den ehemaligen herzoglichen Häusern abgeschlossenen Restitutionsvereinbarungen rechtlich angreifbar sind, konkret, ob die Landeshaushaltsordnung eingehalten worden ist. Ich darf gleich das Ergebnis vorwegnehmen: Es gibt keinerlei Grund zu rechtlicher Beanstandung. Ob der Antragsteller eine andere politische Lösung wollte, wird aus dem Antrag nicht ersichtlich. Daher beschränke ich mich auch auf die rechtlichen Argumente. Die vor Abschluss der gütlichen Einigung aus den Jahren 2003 und 2004 geltend gemachten Rückgabeansprüche der ehemaligen herzoglichen Häuser Sachsen-Weimar-Eisenach und Sachsen-Meiningen beruhen auf gesetzlichen Bestimmungen, die im so genannten Ausgleichsleistungsgesetz des Bundes, das am 01.12.1994 in Kraft trat, enthalten sind. Danach sind bewegliche Gegenstände, die auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Basis in den Jahren zwischen

1945 und 1949 enteignet wurden, an die Eigentümer bzw. deren Erben zurückzugeben. Im Falle der Familie Sachsen-Weimar-Eisenach bezogen sich diese Rückgabeansprüche nahezu auf das vollständige Goethe- und Schillerarchiv, Teile der Herzogin Anna-Amalia-Bibliothek, die Inventare des Wittumspalais, des Schlosses Tiefurt, des Franz-Liszt-Hauses und der Fürstengruft, zentrale Bestandteile der ehemaligen Kunstsammlungen zu Weimar sowie die wertvolle Grafiksammlung im Schloss. Darüber hinaus war auch fast das gesamte Inventar der Wartburg in Eisenach betroffen. Im Falle der Familie Sachsen-Meiningen bezogen sich die Ansprüche auf die Bestände der Kulturstiftung Meiningen, auf das Schloss Elisabethenburg in Meiningen. Das Ausgleichsleistungsgesetz stellt insbesondere den Grundsatz der sofortigen Rückgabe restitutionsbehafteter Gegenstände auf. Für öffentlich ausgestellte Kunstwerke, die unter einen solchen Restitutionsanspruch fallen, sieht das Gesetz jedoch vor, dass die Einrichtung, in der sich die Gegenstände heute befinden, zwanzig Jahre lang ein unentgeltliches Nießbrauchsrecht an den Gegenständen hat. Nach anfänglicher Unklarheit über das Datum des Fristablaufs hat das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 2000 eindeutig klargestellt, dass für die Bestimmung der zwanzigjährigen Frist nach dem Ausgleichsleistungsgesetz, auf dessen In-Kraft-Treten abzustellen sei und diese somit einheitlich am 01.12.2014 abläuft.

Das Bundesverfassungsgericht hat darüber hinaus eine weitere Aussage getroffen, die für die Einschätzung der hier behandelten Materie entscheidend ist. Es machte nämlich deutlich, dass nach diesem Datum nicht etwa automatisch das Nießbrauchsrecht unter Umständen entgeltlich fortgesetzt würde, vielmehr sei die einschlägige Bestimmung des Ausgleichsleistungsgesetzes verfassungsgemäß dahin gehend auszulegen, dass der Nießbrauchsberechtigte nach Ablauf der Frist allenfalls die Möglichkeit habe, eine vertragliche Einigung über die Folgezeit anzuregen. Es gäbe jedoch keinen Rechtsanspruch auf Fortsetzung des Nießbrauchs. Den Berechtigten steht es im Ergebnis also frei, die restitutionsbehafteten Gegenstände im Jahr 2014 auch aus den öffentlichen Sammlungen entschädigungslos zu entfernen. Nachdem der Freistaat Sachsen bereits in den 90er-Jahren entsprechende Vereinbarungen mit den dortigen anspruchsberechtigten Erben des Hauses Wettin geschlossen hatte, hat sich der Freistaat Thüringen seit dem Jahr 2000 mit Gründung der interministeriellen Arbeitsgruppe "Restitution" der Problematik intensiv angenommen. Ein wichtiger Aspekt der Verhandlungen war die Tatsache, dass zu diesem Zeitpunkt die Verhandlungsposition des Landes hinsichtlich der öffentlich ausgestellten Kunstwerke noch relativ günstig war, da im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen die Gegenseite noch eine geraume Zeit kei

nerlei wirtschaftlichen Vorteil aus den bestehenden Ansprüchen gehabt hätte. Je näher jedoch das Jahr 2014 und der Zeitpunkt einer Herausgabepflicht rücken würde, desto geringer wären die Chancen für eine einvernehmliche Lösung der Problematik gewesen. Möglicherweise wäre zu diesem Zeitpunkt die Sicherung des Verbleibs von Exponaten im Freistaat nur durch einen Ankauf der Gegenstände zu ihrem Marktwert möglich. Dessen waren sich die Parteien während der Verhandlungen stets bewusst. Durch die vollzogenen Einigungen ist es gelungen, den dauerhaften Verbleib der restitutionsbehafteten Gegenstände bereits zum jetzigen Zeitpunkt und zu einem Wert zu gewährleisten, der mit Sicherheit nur einen kleinen Bruchteil des tatsächlichen Marktwerts der Gegenstände darstellt. Der gelegentlich in der Presse zu lesende Einwand, bis 2014 hätte das der Öffentlichkeit zugängliche Kulturgut nach den Nießbrauchsbestimmungen unentgeltlich zur Verfügung gestanden, ist insofern ein zutreffender Hinweis auf die bestehende Rechtslage, lässt jedoch die Frage offen, was nach diesem Zeitpunkt geschehen wäre. Die Verhandlungen sind also stets im Lichte der rechtlichen, zeitlichen und verhandlungstaktischen Rahmenbedingungen zu beurteilen. Jede Betrachtungsweise, die nur die Zeit bis zum Jahr 2014 berücksichtigt, greift unter diesen Bedingungen zu kurz und wäre für eine weitsichtige Lösung der bestehenden Situation nicht dienlich gewesen.

(Beifall bei der CDU)

Es ist zudem daran zu erinnern, dass der Freistaat Thüringen die Verhandlungen unter anderem im Auftrag der betroffenen Wartburgstiftung, der Stiftung Weimarer Klassik und Kunstsammlung und der Kulturstiftung Meiningen führte. Diese Stiftungen sind rechtsfähige Stiftungen, das heißt, an allen drei Stiftungen ist der Freistaat Thüringen als Zuwendungsgeber beteiligt. Das Stiftungsvermögen selbst ist jedoch kein Eigentum des Freistaats. Beim Abschluss der gütlichen Einigung zwischen der Kulturstiftung Meiningen und dem Haus Sachsen-Meiningen wurde daher für die Entschädigung kein Landesvermögen herangezogen. Die Entschädigung der Anspruchsberechtigten erfolgte vielmehr durch die Herausgabe von zu diesem Zeitpunkt formal im Eigentum der Kulturstiftung Meiningen stehenden Gegenständen, insbesondere des Bildbandes "The Birds of America".

Im Falle des ehemaligen herzoglichen Hauses Sachsen-Weimar-Eisenach verhielt sich die Situation etwas anders. Hier waren nicht nur die beiden Stiftungen - Wartburgstiftung und Stiftung Weimarer Klassik und Kunstsammlungen - betroffen, die Rückgabeansprüche richteten sich auch gegen das Hauptstaatsarchiv in Weimar und damit gegen den Freistaat selbst. In Anbetracht des unvorstellbaren Wertes der in den Stiftungen betroffenen Gegenstän

de, wären diese mit der Entschädigung allein überfordert gewesen. Auch hier wurde bei der Durchführung der Kompensation jedoch darauf geachtet, Landesvermögen in möglichst geringem Maße einzusetzen. Deshalb wurden die beiden betroffenen Stiftungen im äußersten Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Finanzierung beteiligt. Mit beiden Stiftungen wurden im Ergebnis Vereinbarungen geschlossen, nach denen sie sich mit einem Betrag von insgesamt 4,5 Mio.    7     4  beteiligten.

Die Verhandlungen mit beiden ehemaligen herzoglichen Häusern erfolgten auf deren Wunsch und aus verständlichen Gründen sehr diskret. Die Tatsache, dass Verhandlungen geführt werden, war dem Rechnungshof jedoch frühzeitig bekannt. Unmittelbar nach Abschluss der Verhandlungen wurden die gütlichen Einigungen dem Kabinett zur Beschlussfassung vorgelegt. In beiden Fällen wurde auch unmittelbar im Anschluss an die Kabinettsbefassung die Öffentlichkeit unterrichtet. In der Restitutionsangelegenheit Sachsen-Weimar-Eisenach fand unmittelbar nach der Kabinettsbefassung eine Unterrichtung des Landtags statt, dessen Zustimmung notwendig war, da für die Entschädigung Landesvermögen eingesetzt werden sollte.

Am 20.06.2003 fand eine Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses des Thüringer Landtags statt. Zum Punkt 3 der Tagesordnung, der die Erörterung der Restitutionsangelegenheit Sachsen-Weimar-Eisenach vorsah, war auch der Präsident des Thüringer Rechnungshofs eingeladen worden. Ihm wurde umfassend Gelegenheit zur Stellungnahme zu der Thematik gegeben. Die damals geäußerten Kritikpunkte werden nun in gleicher oder ähnlicher Weise in der Presse wieder aufgegriffen, obgleich sich die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses in der Sitzung intensiv mit ihnen auseinander gesetzt haben. In dessen damaliger Sitzung wurden die zutreffenden rechtlichen Grundlagen und weitere Aspekte der Verhandlungen eingehend erörtert. Im Ergebnis hat der Ausschuss die Beschlussempfehlung abgegeben, den erfolgreichen Abschluss der Restitutionsverhandlungen mit dem Haus Sachsen-WeimarEisenach zu begrüßen und die Landesregierung zu bitten, die ausgehandelte gütliche Einigung zum Abschluss zu bringen.

Auf einen Kritikpunkt möchte ich noch gesondert eingehen, da dieser in allen Presseveröffentlichungen zum hier behandelten Thema im Vordergrund steht. Es heißt, die geschlossenen Vergleiche seien angreifbar, da der Rechnungshof nicht im notwendigen Umfang und rechtzeitig beteiligt worden sei. Dies zielt offensichtlich auf eine Verletzung der dem Landesrechnungshof nach § 102 der Landeshaushaltsordnung zustehenden Rechte ab. Danach ist der Rech

nungshof unverzüglich unter anderem dann zu unterrichten, wenn Vereinbarungen zwischen dem Land und einer Stelle außerhalb der Landesregierung getroffen werden, die Maßnahmen von erheblicher finanzieller Tragweite für den Landeshaushalt nach sich ziehen. Der Landesrechnungshof kann sich jederzeit als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle zu diesen Vereinbarungen und Maßnahmen äußern.

Im Falle der gütlichen Einigung der Kulturstiftung Meiningen mit dem herzoglichen Haus Sachsen-Meiningen im Jahr 2004 ist die Sachlage eindeutig. Da das Land nicht Partei der Einigung war - Herr Staatssekretär Dr. Aretz hat die Verhandlung auf Bitte der Stiftung lediglich als Verhandlungsführer übernommen - und Landesvermögen zum Zeitpunkt des Abschlusses der gütlichen Einigung nicht betroffen war, war eine Unterrichtungspflicht nach § 102 Thüringer Landeshaushaltsordnung nicht gegeben.

Im Falle der gütlichen Einigung zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Haus Sachsen-Weimar-Eisenach hat der Vertragsschluss, der die eigentliche finanzielle Bindung des Landes herbeiführte, erst nach Zustimmung des Landtags zum Vertragsentwurf im August 2003 stattgefunden, also zu einem Zeitpunkt nach Anhörung des Landesrechnungshofs im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags.

Die Kritik, dass der Rechnungshof nicht rechtzeitig unterrichtet worden sei, ist daher aus Sicht der Landesregierung nicht zutreffend. Da die Haushaltsordnung lediglich eine Unterrichtung des Landesrechnungshofs zur Gewährleistung eines Äußerungs- und Prüfrechts im Rahmen seiner Kompetenzen vorsieht, nicht jedoch eine Beteiligung, wie fälschlicherweise immer wieder in Zeitungen zu lesen war, war eine Einbeziehung des Landesrechnungshofs in die Verhandlungen selbst mit dem Haus Sachsen-WeimarEisenach nicht geboten. Eine Verkürzung des dem Landesrechnungshof zustehenden Prüfungs- und Äußerungsrechts im Sinne der Landeshaushaltsordnung ist daher nicht zu erkennen. Inwiefern die geschlossenen Vergleiche angreifbar sein sollen, ist im Ergebnis dessen nicht nachvollziehbar. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Möchten die Fraktionen die Aussprache zu diesem Bericht eröffnen? Das wird angezeigt. Ich rufe als ersten Redner den Abgeordneten Dr. Pidde, SPDFraktion, auf.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Restitutionsangelegenheiten mit den Fürstenhäusern haben eine hohe Bedeutung, einmal landespolitisch, aber auch rechtlich und materiell. Deshalb hat die SPD-Fraktion die Berichterstattung durch die Landesregierung beantragt. Ich danke dem Minister für seinen ausführlichen Bericht zu Kulturgütern und Stiftungen und auch, dass er zum Ende des Berichts auf die eigentliche Frage eingegangen ist: Wie war das denn mit der Beteiligung des Rechnungshofs?

Bei den Restitutionsansprüchen ist es uns ganz wichtig, dass ein sauberes Verfahren gewählt worden ist und dass das Ganze im Nachhinein rechtlich nicht mehr angegriffen werden kann. Hier bleibt natürlich die Frage offen, warum der Rechnungshofpräsident geäußert hat, dass er größte rechtliche Bedenken zu der gütlichen Einigung hat. Dies können wir im Moment nicht klären. Die Frage nach dem Äußerungsrecht des Rechnungshofs nach der Landeshaushaltsordnung haben Sie hier dargelegt, Herr Minister. Es ist natürlich mit ein wenig Geschmack, wenn der Rechnungshof einen Tag vor der Haushaltsausschuss-Sitzung die Einladung der Sitzung erhält mit dem Tagesordnungspunkt und dort nur sieht, dass der Punkt darauf steht. Der Einigungstext selbst lag nach Auskunft des Rechnungshofpräsidenten ihm nicht vor und insofern kann auch keine Prüfung dort erfolgen. Dass er das Recht hatte, in der Haushaltsausschuss-Sitzung zu sprechen, das war gegeben, aber ob das natürlich der ganzen Sache dienlich ist, ist die große Frage. Im Haushalts- und Finanzausschuss hat der Herr Präsident dargelegt, dass die ganze Sache aus seiner Sicht, aus Sicht des Rechnungshofs noch nicht entscheidungsreif war. Herr Dr. Dr. Dietz kritisierte, dass hier in Eile etwas durchgesetzt werden sollte, wofür keine Notwendigkeit nachvollziehbar sei. Er regte an, diesen Vorgang nicht in dieser Kürze zum Abschluss zu bringen, und wörtlich sagte er im Haushalts- und Finanzausschuss: "Es geschehe im Schweinsgalopp." Das Ganze ist natürlich Grund für unseren Berichtsantrag gewesen und, meine Damen und Herren, der Bericht konnte unsere Bedenken nur zum Teil ausräumen. Ob hier ein Verstoß gegen die Landeshaushaltordnung vorliegt oder nicht, sei dahingestellt, aber wichtig ist doch, dass wir die Kritik des Rechnungshofs ernst nehmen. Nicht umsonst haben wir diese Kontrollinstanz in Thüringen und nicht umsonst haben wir als Gesetzgeber den Rechnungshof mit den entsprechenden Kompetenzen ausgestattet. Ich würde den Rechnungshof lieber einmal mehr mit einbeziehen und lieber etwas umfangreicher als zu wenig. Wir können froh sein, dass wir einen gut funktionierenden Rechnungshof haben, der die Arbeit des Landtags und die Arbeit der Landesregierung kritisch positiv begleitet. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Ich verweise bei dieser Gelegenheit nur noch mal darauf, dass aus nicht öffentlichen Sitzungen nicht zu zitieren ist. Als Nächster hat sich der Redner der CDU-Fraktion, Abgeordneter Schwäblein, zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin der Präsidentin dankbar für den Hinweis, denn ich hätte genau diesen Punkt als Erstes auch aufgegriffen. All das, was in der Presse zitiert wurde und heute von Herrn Pidde seitens der SPD vorgetragen wurde, sind Äußerungen, die ich im Protokoll des Haushalts- und Finanzausschusses vom Juni, und zwar genau vom 20. Juni 2003, nachlesen konnte. Mir ist das wie allen anderen Abgeordneten erlaubt, aber mir ist so wenig wie allen anderen erlaubt, daraus öffentlich zu zitieren. Es muss die Frage erlaubt sein, wieso diese Äußerung überhaupt im Juni dieses Jahres in der Presse auftauchen konnte.

(Beifall bei der CDU)

Ich nehme an - ich kann jetzt nicht direkt für ihn sprechen -, dass es auch dem Rechnungshofpräsidenten nicht recht ist, wenn Äußerungen, die teilweise sogar einen leicht lockeren Anklang haben, aus einer nicht öffentlichen Sitzung in die Öffentlichkeit getragen werden. Dies ist bestimmt nicht der Verbesserung der Arbeitsatmosphäre in unseren Ausschüssen dienlich.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es muss auch gefragt werden, wieso auf einmal ein Jahr nach dieser Sitzung dieses Thema bemüht wird. Wohl nicht zuletzt, weil die Nachrichtenlage nach zwei Wahlen nichts anderes hergegeben hat.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Ah, das hat ja so einen Bart, Herr Schwäblein, also ehrlich.)