4. Sofern es zu notwendigen Tötungen der erkrankten Tiere kommt, können die Tierhalter mit Entschädigung rechnen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gumprecht wie folgt:
Zur Frage 1: Die Ornithose wurde erwiesenermaßen über einen illegalen Tierhändler aus SachsenAnhalt durch Tierverkauf in Geflügelhaltungen in den Freistaat Thüringen eingeschleppt. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes SachsenAnhalt hat die Thüringer Behörden am 10.06.2005 umgehend darüber informiert. Demnach geht das Geschehen von einem nicht registrierten illegalen Geflügelbestand in der Gemeinde Großleinungen im Landkreis Sangerhausen aus. Der Tierbesitzer war auch als Geflügelhändler tätig. Die Dokumentation über Zu- und Verkauf von Tieren war sehr lückenhaft. Nicht alle Verbringungen von Tieren konnten zweifelsfrei rückverfolgt werden. Weiterhin wurde aus den Medien bekannt, dass die Tierhaltungsbedingungen, insbesondere die Hygiene, in der Tierhaltung in Großleinungen sehr zu wünschen übrig ließen. Alle Tiere, das waren ca. 1.200 Stück, des Geflügelbestandes des Händlers mussten getötet werden. Der Geflügelhändler selbst ist an Ornitho
Zu Frage 2: In Thüringen wurden von den zuständigen Behörden 29 Betriebe ermittelt, die Geflügel von dem betreffenden Händler seit Anfang Mai 2005 zugekauft haben. Es handelt sich dabei um etwa 700 Stück Geflügel. Vier Landkreise sind betroffen, das ist der Kyffhäuserkreis, Kreis Nordhausen, Kreis Sömmerda und der Eichsfeldkreis. Es handelt sich ausschließlich um kleine Geflügelhaltungen, z.B. private Tierhalter auf dem Land. Nach Landkreisen aufgeschlüsselt ergibt sich folgendes Bild: In Sömmerda 11 Tierbestände, Kyffhäuserkreis 7 Bestände, Nordhausen 7 Bestände und Eichsfeld 4 Bestände. Im Weimarer Land sind keine Bestände davon betroffen.
Zu Frage 3: Unmittelbar nach der Meldung der Behörden aus Sachsen-Anhalt haben die Thüringer Behörde reagiert, obwohl aufgrund der lückenhaften Dokumentation des Zu- und Verkaufs von Tieren die behördlichen Ermittlungen erschwert waren. Das TMSFG hat über das Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz bei den örtlichen Behörden veranlasst, Geflügelhalter, die im Zeitraum ab 1. Mai 2005 Hühner, Gänse oder Enten von dem betreffenden Händler erhalten haben, über lokale Veröffentlichungen aufzufordern, sich bei den zuständigen Ämtern zu melden. Die zuständigen Behörden waren auch am Wochenende und außerhalb der regulären Dienstzeiten im Einsatz. Die Vertreter von Presse, Rundfunk und Fernsehen in Thüringen wurden umgehend informiert. Folgende Bekämpfungsmaßnahmen wurden veranlasst: Sämtliche Bestände, die in Thüringen als Kontaktbetriebe ermittelt wurden, sind von den zuständigen Behörden unverzüglich gesperrt und unter amtliche Beobachtung gestellt worden. Die Tiere der betroffenen Geflügelhalter wurden sofort hinsichtlich Vorkommen klinischer Krankheitsanzeichen untersucht. In allen Beständen erfolgte unmittelbar die Entnahme von Proben zur labordiagnostischen Untersuchung auf das Vorliegen des Ornithose-Erregers. Die Tierhalter wurden von den Amtstierärzten auf eine mögliche Infektionsgefahr hingewiesen und zur Einhaltung erforderlicher Schutzmaßnahmen aufgefordert. Personen, die mit betreffenden Tieren Kontakt hatten und bei denen grippeähnliche Symptome auftraten, wurden aufgefordert, in ärztliche Behandlung zu gehen. Die Amtstierärzte informierten gleichzeitig die zuständigen Gesundheitsämter mit dem Ziel, beim Bekanntwerden von Krankheiten mit grippeähnlichen Symptomen auch das Krankheitsbild Ornithose im Auge zu behalten. In insgesamt vier Beständen mit offensichtlichen Symptomen bei den Tieren oder entsprechenden Hinweisen bei den Menschen wurde unabhängig vom Ergebnis der labordiagnostischen Untersuchung die
sofortige Tötung des Geflügels angeordnet. Bei den restlichen 25 Beständen gelang es in 20 Fällen, den Erreger der Ornithose eindeutig nachzuweisen. Deshalb wurde vorsorglich die Tötung und unschädliche Beseitigung der Tiere aus allen restlichen 25 Haltungen am 27. Juni, also vor drei Tagen, angeordnet.
Zusammenfassend: Letztendlich mussten in Thüringen 668 Tiere wegen Ornithose getötet werden, die sich in den 29 Haltungen befanden, die von dem Händler aus Großleinungen beliefert worden sind. Dies ist im Vergleich zu den vorhandenen 3,5 Mio. Stück Geflügel in Thüringen eine eher geringe Anzahl. Die Ausbreitung der Krankheit auf Geflügelhaltungen, die keine Tiere von diesem illegalen Händler gekauft haben, konnte damit unter Maßgabe der gegebenen Möglichkeiten verhindert werden.
Zu Frage 4 - es geht um Entschädigungen: Ja, dies ist der Fall. Voraussetzung ist, dass der Halter und die Anzahl der Tiere bei der Tierseuchenkasse und beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt vorher ordnungsgemäß registriert waren. Die Entschädigungen richten sich nach dem Bundestierseuchengesetz und dem Thüringer Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz. Entschädigungsleistungen werden zu 50 Prozent vom Land und zu 50 Prozent von der Tierseuchenkasse getragen.
Danke. Es gibt keine Nachfragen. Dann kommen wir zur nächsten Mündliche Anfrage der Abgeordneten Zitzmann, CDU-Fraktion, in Drucksache 4/997, vorgetragen durch Abgeordneten Gumprecht.
Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Tieren aus einer illegalen Tierhaltung in Sachsen-Anhalt sind bei einigen Thüringer Bürgerinnen und Bürgern Krankheitssymptome aufgetreten, die auf eine Ornithose (Papageienkrankheit) zurückzuführen sein können.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Namen der Thüringer Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Zitzmann wie folgt:
Zu Frage 1: Der Erreger der Ornithose ist weltweit bei vielen Vogel- und Säugetierarten verbreitet. Er kommt bei infizierten Tieren in Sekreten des Atemtraktes, in Exkrementen und Federn vor. Sie können bei Raumtemperatur rund vier Wochen infektiös bleiben. Die Übertragung auf den Menschen erfolgt insbesondere bei direktem Kontakt zu infizierten Vögeln, und zwar durch Inhalation von Kot- oder Federstaub, aber auch durch unmittelbare Berührung der Vögel. Durch den Verzehr von Geflügelfleisch kann man sich nicht infizieren. Es ist jedoch besondere Aufmerksamkeit bei allen Haltern lebender Tiere geboten, da infizierte Tiere auch ohne Symptome sein können. Mit Stand von heute gibt es in Thüringen lediglich eine infizierte Person. Es handelt sich um eine 39-jährige Frau aus dem Landkreis Nordhausen. Die Familie hatte Tiere aus der illegalen Tierhaltung in Großleinungen/Sachsen-Anhalt erworben. Die zuständigen Behörden des Kreises und das Thüringer Gesundheitsministerium haben die vorsorgliche Tötung der Tiere verfügt, obwohl zunächst noch kein wissenschaftlicher Ornithosenachweis vorlag. Die mit Ornithose infizierte Frau wurde vorsorglich mit Antibiotika behandelt; eine stationäre Behandlung war nicht notwendig. Ihr Zustand besserte sich schon nach wenigen Tagen erheblich. Der Fall wurde von den zuständigen Behörden zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkannt. Durch rasches Handeln konnte Schlimmeres verhindert werden. Ich denke, an dieser Stelle auch noch einmal den herzlichen Dank allen Beteiligten für ihren Einsatz aussprechen zu können.
Zu Frage 2: Die Inkubationszeit beim Menschen beträgt eine bis vier Wochen. Innerhalb dieser Zeit treten die ersten Symptome auf. Die Erkrankung beginnt entweder akut mit Schüttelfrost und hohem Fieber oder schleichend mit allgemeinem Krankheitsgefühl, Reizhusten und langsamem Fieberanstieg. In den allermeisten Fällen verläuft die Krankheit harmlos, ähnlich einer Grippe. Wenn die Krankheit jedoch zu spät erkannt oder behandelt wird, kann es auch zu schweren, lebensbedrohlichen Verläufen kommen. Das ist in Sachsen-Anhalt in einem
Fall geschehen. Der behandelnde Arzt erkennt eine Ornithose durch eine Blutuntersuchung, die einige Tage in Anspruch nimmt. Die Behandlung erfolgt in der Regel mit Antibiotika. Ein stationärer Krankenhausaufenthalt ist nur in besonders schweren Fällen notwendig.
Zu Frage 3: Ist die Krankheit von Mensch zu Mensch übertragbar? Grundsätzlich nein. Seit der Entdeckung der Krankheit hat es weltweit nur sehr selten Fälle gegeben, bei denen eine Übertragung von Mensch zu Mensch vermutet wird.
Zu Frage 4 - Frage nach Folgeschäden: Das hängt von der Schwere der Erkrankung und vom Krankheitsverlauf ab. Bei rechtzeitiger Behandlung gibt es keine Folgeschäden, es erfolgt eine vollständige Genesung. Wie bei vielen anderen Krankheiten auch können jedoch Komplikationen eintreten. Bei Ornithose können das Entzündungen des Herzmuskels und des Gehirns sein. In seltenen Fällen kann die Erkrankung auch durch ein allgemeines Organversagen zum Tode führen.
Herr Minister, habe ich Sie richtig verstanden, dass es nur einen Fall gibt, weil am Wochenende in Nordhausen mir gesagt wurde, dass es noch ein dreijähriges Kind gibt. Das ist Ihnen also nicht bekannt?
Zumindest nur ein nachgewiesener Fall. Mir sind drei weitere Fälle bekannt, die unter dem Verdacht stehen, was aus meiner Sicht noch nicht endgültig geklärt war. Wenn Sie jetzt neue Kenntnis haben, dann könnte man das noch einmal nachfragen. Meines Wissens gab es einen nachgewiesenen Fall und drei Verdachtsfälle. Ich weiß nicht, inwieweit die jetzt schon aufgeklärt sind bis zum heutigen Zeitpunkt.
auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Konsequenzen aus dem Urteil des Thüringer Verfassungsge- richtshofes vom 21. Juni 2005 zum Thüringer Finanzausgleichs- gesetz“ Unterrichtung durch die Präsi- dentin des Landtags - Drucksache 4/990 -
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, vor wenigen Tagen hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof ein Urteil zum Kommunalen Finanzausgleich gefällt. Dieses Urteil war eine schallende Ohrfeige für die bisherige Politik der Regierung Althaus.
Dieses Urteil macht eine gründliche Revision der Thüringer Finanzpolitik notwendig, denn, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Landesregierung, es ist verfassungswidrig, wie Sie die Steuermittel nach politischem Gutdünken im Land verteilen. Es ist verfassungswidrig, wie Sie in der Vergangenheit Städten, Gemeinden, Kreisen neue Aufgaben aufgebürdet haben, ohne für die erzwungenen Kosten in dem erforderlichen Umfang geradezustehen, und es ist verfassungswidrig, so sagt es das Urteil, wie Sie mit Ihrer Finanzpolitik Stück für Stück die Handlungsfreiheit und die Selbstverwaltung der Thüringer Kommunen eingeschränkt haben. Die Ohrfeige, die Ihnen das Verfassungsgericht dafür verpasst hat, schallte durch das ganze Land und natürlich ließ ein Echo nicht auf sich warten. Der Gemeinde- und Städtebund zeigte sich zufrieden von dem Urteil. Er ist der Auffassung, dass dieses Urteil eine gute Grundlage ist für die Klage, die von mittlerweile 475 Städten und Gemeinden gegen den aktuellen Haushalt dieser Landesregierung angekündigt worden ist. Noch weiter geht der Thüringer Landkreistag. Hier heißt es in einer Erklärung: Die Entscheidung von Weimar sei ein Meilenstein und die Kreise fordern jetzt die notwendige Neuordnung der Kommunalfinanzen mit einer Verwaltungs- und Gebietsreform in Thüringen zu verbinden. Ich habe gesehen, selbst der Innenminister hat sich mittlerweile zumindest einen Dank für die Arbeit der Richter abgepresst. Der einzige allerdings, der in der Sache überhaupt nichts zu sagen hat, ist der Regierungschef - seit
Tagen Funkstille. Dabei kennen wir ihn doch sonst ganz anders. Er hat eigentlich sonst zu jedem Thema irgendetwas zu sagen, zu diesem Thema ist ihm bisher nichts eingefallen. Vielleicht hat er nichts mehr zu sagen zu diesem Thema.
Sie wissen das vielleicht besser, Frau Groß, und werden uns vielleicht gleich erläutern, was der Ministerpräsident dazu denkt und vielleicht hätte gern sagen wollen, aber noch nicht hat sagen können. Für mich lässt das Verhalten des Regierungschefs nur eine Vermutung zu, dieses Schweigen ist Ausdruck von Hilflosigkeit. Er weiß einfach nicht, wie er jetzt weiterkommen soll. Dieter Althaus hat sich festgefahren.
Da sage ich an dieser Stelle mal, das kann passieren, das ist auch schon anderen Politikern passiert. Man kann so eine Karre aber auch wieder aus dem Dreck rausbekommen.
Aber eins hilft dabei mit ganz großer Sicherheit nicht, wenn die Karre im Dreck steht, nämlich sinnlos weiter Gas zu geben, dann wühlt sie sich nur weiter in den Schlamm rein.
Das trotzige Beharren auf dem Satz: „Es gibt bis 2009 keine Verwaltungs- und Gebietsreform.“ ist ein solches sinnloses Gasgeben, mit dem sich unser Land nur tiefer in den Schlamm wühlt, anstatt dass die Karre aus dem Dreck wieder rauskommt. Denn eins ist doch sonnenklar, die vom Gericht geforderte Neuordnung der Kommunalfinanzen ist mit der Aufgabenteilung zwischen Land und kommunaler Ebene und auch mit den Gebietsstrukturen untrennbar verbunden und muss deshalb auch gemeinsam diskutiert werden.
Das Verfassungsgericht hat Ihnen zweieinhalb Jahre Zeit gegeben für die Neuordnung der Kommunalfinanzen. Das ist auch genügend Zeit, um diese Neuordnung der Kommunalfinanzen zu verbinden mit einer durchgreifenden Verwaltungs- und Gebietsreform in Thüringen. Die Kreise wollen es, die Städte und Gemeinden wollen es, die Wirtschaft will es. Auch in der CDU wollen es viele, wie man immer mal wieder hört, nur Dieter Althaus will es nicht. Nur Dieter Althaus will bisher eine solche Verwaltungs-
und Gebietsreform in dieser Legislaturperiode nicht. Und da sage ich Ihnen, so kriegen wir die Karre nicht aus dem Dreck. Ich kann Ihnen, Herr Ministerpräsident, in dieser Frage nur raten, kommen Sie aus der Trotzecke! Irren ist menschlich, aber auf Irrtümern zu beharren ist gefährlich. Auf dem Irrtum zu beharren, wir könnten in dieser Legislaturperiode keine Verwaltungs- und Gebietsreform machen, ist gefährlich für Thüringen und die Finanzsituation in diesem Land.