Protocol of the Session on June 30, 2005

Sie dürfen fragen, Herr Panse.

Herr Panse, Sie dürfen gleich Ihre Frage stellen.

Das ist aber schön. Würden Sie mir vielleicht beipflichten, dass diese 20,45 € im Wesentlichen die

kommunale Seite von der Defizitfinanzierung entlastet haben. Denn die Kreise, die das nicht getan haben, haben letztendlich die Defizite der kommunalen Einrichtungen getragen. Wenn diese 20,45 € in diesem Umfang nicht mehr fließen, ist das nicht automatisch die Frage, dass die Eltern belastet werden, sondern es ist genauso möglich, dass die kommunale Seite diese Kosten entsprechend auch trägt. Sie werden vielleicht, glaube ich, in Ihrer Funktion ….

Es ist völlig richtig, Herr Panse, ich stimme Ihnen zu, alle Gemeinden, die Kindereinrichtungen an freie Träger gegeben haben, haben an der Stelle gespart. Das war doch gewollt von der Landesregierung. Oder war das nicht gewollt? Es war gewollt, dass man Kindergärten abgibt an freie Träger. Das war das Ziel, ganz nüchtern und ohne jegliche Polemik.

Trotz alledem passiert Folgendes, dass Kindereinrichtungen, die diese Zuschüsse bekommen haben, den Eltern diese 20,45 € aufgeben müssen. Sie wissen über die kommunalen Finanzen, denke ich, genauso gut Bescheid wie ich. Sie sind ja in einer durchaus nicht kleinen Stadt im Stadtrat tätig.

Darüber hinaus kommen genau die Kosten auf die Eltern zu, die sie einsparen bei den Kindern von zwei bis drei Jahren. Ihre Logik ist ja die, dass man sagt, die Eltern bekommen das Geld, können mit einem Teil des Geldes einen Kindergartenplatz vertraglich sichern. Der Träger, da sind die Kommune und der freie Träger betroffen, bekommt aber an der Stelle kein Geld mehr. Das heißt, jede Kindereinrichtung muss umrechnen auf ihre Kinder, wie viel Kinder habe ich von zwei bis drei Jahren in der Kindereinrichtung und dieses Geld muss gemeinschaftlich natürlich auf höhere Elternbeiträge umgelegt werden. Insofern wehre ich mich gegen den Vorwurf, wir würden Panik machen. Wir nehmen ausschließlich die Zahlen der Landesregierung, ob das Städte, Gemeinden, große, kleine, ob das freie Träger sind, keiner hat versucht, an dieser Stelle zu mogeln und falsch zu rechnen. Jeder kommt aber darauf, im Durchschnitt werden Kindertagesstättenbeiträge steigen. Ich denke, das muss man den Eltern auch deutlich sagen, wenn man das Geld eben nicht hat.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Auch CDU-Bürgermeister rechnen so.)

Auch CDU-Bürgermeister rechnen so, völlig unabhängig vom Parteibuch, denn das Geld wird ja nun nicht in Althaus, sondern eben in Euro ausgewiesen.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Für die Landesregierung Minister Dr. Zeh.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, nur um noch einmal in Erinnerung zu rufen, worüber wir hier überhaupt reden. Wir diskutierten offenbar über ein Gesetz, das noch nicht vorliegt. Es gibt ein Konzept,

(Zwischenruf Abg. Thierbach, PDS: Das liegt an Ihnen.)

dieses Konzept ist in seiner Konkretisierung auch noch nicht vorgelegt und Sie spekulieren wild ins Kraut, was das Zeug hält.

(Beifall bei der CDU)

Es ist richtig, wir haben einen Rahmen vorgelegt und wir werden diesen Rahmen ausgestalten, um die Kindertagesstättenbetreuung zukunftssicher zu machen. Das Grundprinzip heißt: Wir wollen eine kindbezogene Förderung. Wir wollen umsteuern auf kindbezogene Förderung. Das schafft mehr Transparenz, das schafft auch mehr Sicherheit für die Träger und auch für die Kommunen. Im Übrigen haben diesen Weg schon mehrere Länder vor uns mit Erfolg beschritten, z.B. Brandenburg. Dort habe ich solche Spekulationen, wie sie heute hier angestellt wurden, nicht gehört. Auch in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Bayern hat diesen …

(Zwischenruf Abg. Thierbach, PDS: Bei 6 Stunden.)

Sachsen-Anhalt ist in der kindbezogenen Förderung ähnlich, was die Stundenanzahl angeht, da will ich überhaupt gar nicht Gleichsetzung mit in die Diskussion bringen. Auch Bayern hat diesen Weg mit Erfolg beschritten und ich kenne keine Probleme. Das hat nichts mit Taschenspielertricks zu tun, mit Unverfrorenheit und mit Hinterhältigkeit, Frau Pelke. In diesem Zusammenhang halte ich diese Worte für nicht angebracht. Wenn Sie schon solche Dinge hier darstellen, ich denke, da könnte man auch mal auf Bundesebene kurz verweisen. Die SPD hat gesagt, durch Hartz IV käme es zu Einsparungen bei den Kommunen und diese Einsparungen könnten ja die Kommunen in die Kindertagesbetreuung investieren. Für Thüringen schätzt der Bund eine Einsparung von über 90 Mio. €; über 90 Mio. € für Thüringen stehen also bereit für die Kindertagesbetreuung. Ich weiß nicht, wie der Bund das berechnet hat. Wir wissen sicher erst am Ende des Jahres, wie solide die Zahlen auch sein werden.

Trotzdem behauptet die Bundesregierung schon jetzt, die Kommunen hätten weit mehr Mittel als zuvor für Kinderbetreuung zur Verfügung. Und die SPD Thüringen behauptet in ihrem Antrag jedoch, es würde zwangsläufig zum Abbau von Betreuungsangeboten kommen. Ja, was denn nun eigentlich? Haben die Kommunen mehr Geld für Kinderbetreuung, z.B. auch durch Harz IV, oder nicht? Das Vertrauen der SPD in ihre eigene Rechnung und die der Bundesregierung scheint ja nicht sehr ausgeprägt zu sein.

Im Übrigen: Wir sind eines von wenigen Ländern, die die Auflagen des neuen Bundesgesetzes von Renate Schmidt schon heute weitgehend erfüllen. Richtig ist aber auch, wir müssen diesen Zustand absichern. Unter anderem wollen wir dies durch die Thüringer Familienoffensive erreichen. Dazu gehört auch die offenbar von der SPD nicht gewollte Absenkung des Kindergartenalters mit einem Rechtsanspruch auf zwei Jahre. Das ist dann nichts anderes als das, was Renate Schmidt ständig gebetsmühlenartig verbreitet, nämlich die Gewährleistung der stetigen Umsetzung des Kindertagesbetreuungsausbaugesetzes, eine bedarfsdeckende Vorhaltung von Plätzen.

Als Leitlinie unseres Familienfördergesetzes wird gelten, Klarheit zu schaffen, Frau Jung. Es geht um Klarheit, es geht um Prioritäten zugunsten der Familien und der Kinder, gerade auch in schwierigen finanziellen Situationen. Wir verbinden mit der Familienoffensive ein Grundanliegen, dessen Berechtigung wohl niemand bestreitet, nämlich die enge Verzahnung zwischen Betreuung in Kindertagesstätten, in Tagespflege und bei den Eltern. Die Grundidee ist doch die: Nur durch eine vernünftige Mischung von Betreuungsformen einerseits und der Wahlfreiheit andererseits bei den Eltern im Alter zwischen zwei und drei Jahren des Kindes kann die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Thüringen auch gesichert werden. Wer das der Mehrzahl der Eltern nicht zutraut, muss sich meines Erachtens fragen lassen, ob er das Subsidiaritätsprinzip oder die Eigenverantwortung der Eltern als eine Grundlage unseres demokratischen Gemeinwesens so nicht mehr akzeptieren will. Ich habe im Übrigen in diesem Zusammenhang vor kurzem ein abenteuerliches Zitat in der Zeitung gelesen, das war die Vorsitzende einer Kindertagesstätte von der AWO, die sagte in etwa so: Die CDU geht einem alten Familienbild nach, bei dem sich Eltern selbst um ihre Kinder kümmern, und dies zulasten der Kindertagesstätten.

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Das darf nicht wahr sein!)

Ich muss das noch mal wiederholen: Wir gehen einem alten Familienbild nach, bei dem sich Eltern selbst um ihre Kinder kümmern, und das zulasten der Kindertagesstätten. Ich halte das für abenteuerlich, hier schwillt doch mindestens 40 Jahre DDR in die heutige Zeit zurück.

(Beifall bei der CDU)

Unser kindbezogenes Konzept muss als Ganzes gesehen werden. Wir wollen Eltern für ihre Kinder zwischen zwei und drei Jahren die Wahl lassen zwischen der Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertagesstätte, einer Tagespflege oder der Betreuung zu Hause. Tut man das, dann darf man diese Mittel natürlich nicht aus der Betrachtung für die Kinderbetreuung der ingesamt aufgewendeten Mittel ausblenden. Für Kinder dieser Altersgruppe wird eine Wahlleistung geschaffen, die ohne Vorbild in Deutschland ist. Deswegen wird es eine Mischkalkulation geben, die eine ausreichende Finanzierung für die Kindertagesstätten darstellen wird. Es geht nicht um Abbau, es geht darum, durch ein transparentes Finanzierungssystem mit einer Kinderpauschale und anderen Elementen die Kinderbetreuung bei guten Standards zukunftssicher zu gestalten. Zugleich wollen wir genau das tun, was die SPD-Fraktion der Sache nach im Punkt 3 fordert, was sie aber mit Punkt 4 am Ende dann wieder ablehnt. Wir wollen nämlich eine Stiftung „Familiensinn“ gründen, um die Mittel für Familien, Bildung und Familienhilfe auf Dauer und unabhängig von Schwankungen im Landeshaushalt abzusichern. Genau das, was Sie in Ihrem Punkt 3 fordern, wird mit der Stiftung „Familiensinn“ auch umgesetzt. Die drei familienpolitischen Komponenten, nämlich die materielle Hilfe, Kinderbetreuung und Familienbildung, werden durch unser Konzept in einer ganz neuen Weise zusammengeführt. Natürlich geschieht das unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen, aber gerade wer sein Geld zusammenhalten muss, sollte die Mittel so einsetzen, dass alle wichtigen Ziele weiterhin auch erreicht werden können. Und genau das wollen wir mit der Familienoffensive und wollen wir auch mit der Stiftung, damit die Mittel nicht jedes Jahr den Unwägbarkeiten der Haushaltsdebatte zum Opfer fallen.

Punkt 6 des Antrags der SPD geht im Übrigen von falschen Voraussetzungen aus. Auch in Zukunft wird das Thüringer Erziehungsgeld aufs Jahr gerechnet in seiner Höhe dem bisherigen Landeserziehungsgeld mindestens gleichkommen. Überdies ist eine Staffelung vorgesehen, 200 € für das zweite Kind, 250 € für dritte Kinder und 300 € für vierte und weitere Kinder. Das ist eine eindeutige Verbesserung für die Familien, die wegen mehrerer Kinder auch mehr Betreuung leisten müssen. Die Forderung der SPD wird also von der Landesregierung

grundsätzlich erfüllt.

Zuvor in Punkt 5 fordert die SPD-Fraktion die Unterstützung lokaler Bündnisse für Familie. Sie tun so, als ob die Landesregierung dieses Projekt nicht schon seit 2004 mit gutem Erfolg praktizieren würde. Dabei arbeitet die Projektstelle auch mit der von der SPD-geführten Bundesregierung geförderten Aktion für lokale Bündnisse zusammen. Das scheint Ihnen völlig entgangen zu sein. Im Übrigen hat Ministerpräsident Althaus die Initiative für Familienbündnisse gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden schon vor der Bundesaktion ergriffen.

Das Thüringer Projekt zur Unterstützung lokaler Bündnisse für Familien ist verbunden mit dem Projekt Elternakademie. Es setzt die Empfehlung der Enquetekommission „Erziehung und Bildung in Thüringen“ um. Die Vernetzungsaktivitäten gibt es also schon seit vielen, vielen Monaten.

Zu Punkt 7: Die Landesregierung wird voraussichtlich Mitte September oder Anfang Oktober das Familienfördergesetz im Landtag einbringen. Wir werden dazu eine breite Diskussion mit den Mitgliedern des Landesbündnisses für Familie führen. Insgesamt gilt, nicht die Gefährdung, sondern die Sicherung der bewährten Strukturen bei der Kindererziehung, der Familienhilfe und der Familienbildung ist Ziel der Thüringer Familienoffensive. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Frau Abgeordnete Reimann hatten Sie eine Redemeldung signalisiert? Dann bitte schön.

Herr Minister Zeh, ich vermisse Konkretheit. Das Familienkonzept als Ganzes ist ja schön zu lesen. Es ist Ihnen wirklich gelungen, da etwas zu verpacken, was sich neu darstellt, wo man dahinter aber doch, und das ist schon gesagt worden, ganz klar sehen kann, was hier abgebaut werden soll und dass es eine Mogelpackung ist. Ihre Aussage, das Familiengesetz käme Anfang September, okay, aber ich vermisse die Aussage zum Kita-Gesetz. Denn daran wird es sich zeigen und dort ist es nachlesbar, was Sie wirklich wollen. Aber möglicherweise liegt das daran, dass die beiden Ministerien eben immer noch nicht richtig zusammenarbeiten oder der eine Bereich sozusagen nur halb abgegeben worden ist. Sie dürfen noch das Familienkonzept machen und der andere Bereich dieses Kita-Gesetz. Es ist und bleibt eine Mogelpackung, denn Sie behaupten, dass der Rechtsanspruch auf zwei Jahre abgesenkt wird und gleichzeitig werden Eltern zwi

schen zwei und drei Jahren 230 € bezahlen müssen, jedenfalls nach meiner Rechnung, 60 bisher sowieso, 150 weil sie aufs Erziehungsgeld verzichten müssen, 20 noch weil sie dann sozusagen die zusätzlichen Sachkosten noch aufbringen müssen. Das sind 230 €. Sind Ihnen die Befunde bekannt, dass junge Frauen auch deswegen in Deutschland keine Kinder mehr kriegen können oder wollen, weil keine qualitativ hochwertigen Betreuungseinrichtungen, z.B. wie in Frankreich oder den skandinavischen Ländern, vorhanden sind? Wenn Sie Sachsen-Anhalt als Beispiel anführen, kann ich nur sagen: Ist Ihnen bekannt, dass dort die Kinder nachmittags auf der Straße sind und von ihren Eltern zum Teil eben nicht betreut werden?

(Zwischenruf Dr. Zeh, Minister für Sozia- les, Familie und Gesundheit: Das haben wir nicht vor.)

Das muss man mal einfach zur Kenntnis nehmen. Dass das einfach schade ist, das sagen uns zumindest die Kindergärtnerinnen, die vorher die Kinder betreut hatten. Wenn Sie Bayern als Beispiel anführen, da muss ich Ihnen sagen, ich kenne sehr viele junge Frauen, die sehr gut wissen, dass wir hier in Thüringen ein gutes Angebot haben und in Bayern müssen sie ihr Kind zum Mittag abholen, müssen Essen selber kochen, wenn sie überhaupt eine Einrichtung finden. Dort werden sie sozusagen schon als sozial gefährdet eingestuft, weil sie ihr Kind überhaupt weggeben, als Rabenmutter sozusagen. Wenn das Ihr Vorbild im familienpolitischen Sinne ist, dann kann ich nur sagen, gute Nacht.

(Beifall bei der PDS)

Um es mal klar zu sagen, Sie wollen künstlich den Bedarf zwischen zwei und drei Jahren senken, das gelingt Ihnen auch, wenn man dann den Eltern 230 € abfordert, damit Platz gemacht wird für die Hortkinder, damit das andere Bildungs- und Betreuungsgesetz aufgeht. All das trägt dazu bei, dass hier unter dem Deckmantel von Familienpolitik Kürzungen in offensichtlicher Art und Weise angestrebt werden, die keiner gut finden kann. Ich hoffe, diese Initiative der Eltern, die nach wie vor im Lande auch an Akzeptanz gewinnt, wird dazu beitragen, ähnlich wie in Bayern, wo man die Abschaffung der Lehrmittelfreiheit zurückgenommen hat, weil die außerparlamentarische Opposition sehr stark geworden ist, dass wir ein Kita-Gesetz bekommen, das nicht hinter dem zurücksteht, was wir bisher hatten. Das jedenfalls hoffen wir, alles andere wären verbrämte Fakten und zeigt wirklich ein konservatives Familienbild, welches wir nicht unterstützen.

(Beifall bei der PDS)

Jetzt liegen mir keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Ich schließe damit die Aussprache. Es ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden, sondern gleich die Abstimmung über den Antrag.

Wer dem Antrag der Fraktion der SPD... Ach, Herr Abgeordneter Höhn.

Frau Präsidentin, ich beantrage namentliche Abstimmung.

Dann werden wir namentlich über diesen Antrag abstimmen. Ich bitte, die Stimmkarten einzusammeln.

Ich gehe davon aus, dass jeder die Möglichkeit hatte, seine Stimmkarte abzugeben. Damit kann das Auszählen beginnen.

Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 4/914 vor. Es wurden 83 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben 38 gestimmt, mit Nein 45 (namentli- che Abstimmung siehe Anlage 2). Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 12 und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 13

Anforderungen an die Haushalts- aufstellung für die Haushaltsjahre 2006 und 2007 Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 4/915 -

Der Abgeordnete Huster übernimmt die Begründung für die PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin …

Moment, bevor Sie Ihre Rede beginnen, würde ich darum bitten, dass Sie sich so verhalten, als wenn wir im Plenum seien. Es bilden sich im Moment so mehrere Diskussionsgruppen, die den Redner überhaupt nicht mehr zur Kenntnis nehmen.