Wir haben den Punkt 2, wo Sie anmahnen, dass wir uns mit inhaltlichen Fragen stärker auseinander setzen sollen. Da muss ich Ihnen schon sagen, das findet momentan gerade statt. Das Konzept 2 bis 16 auf Basis der Erkenntnisse der Enquetekommission Erziehung und Bildung wird doch diskutiert, das erleben wir doch gerade. Es ist nur schade, dass es momentan in der öffentlichen Wahrnehmung ausschließlich auf die Diskussion um die Trägerschaft von Horten verkürzt wird. Aber es steht eine ganze Menge auch inhaltlich drin und wir wollen natürlich diese Übergänge an dieser Stelle zwischen Kindertagesstätten und Schulen, aber auch zwischen weiterführenden Schulformen verändern. Insofern sind Sie doch herzlich eingeladen, an dieser Stelle auch inhaltlich mit zu diskutieren und auch weitergehende Erkenntnisse der Enquetekommission dort mit einzubringen.
Zu Ihrem Punkt 3: Im Punkt 3 wollen Sie das Gesamtfördervolumen der familienunterstützenden Leistungen festschreiben. Ich glaube schon, da werden wir uns mit dieser Frage auseinander setzen, wenn wir den Haushalt 2006/2007 hier im Landtag diskutieren. Wir können uns natürlich auch daran messen lassen, wie viel da drinsteht, ich würde aber jetzt nicht dieses festschreiben, denn natürlich wissen Sie, dass wir in den letzten paar Jahren eine Situation vorgefunden haben, die ein Weiter-so-Deutschland in allen Bereichen nicht möglich macht. Wir haben dazu eine zu desaströse Finanzsituation im Bund und in den Ländern und auch daran sind Sie ja nicht ganz unschuldig. Insofern sollte man diese Diskussion jetzt nicht einfach so vorwegnehmen, sondern dann natürlich ein Stückchen schauen, was es denn zu verteilen gibt, wenn wir über den Haushalt 2006/2007 reden.
Sie haben in Punkt 4, Frau Pelke, das haben Sie gerade noch einmal deutlich gemacht, sich kritisch mit der Frage des Stiftungsgedankens auseinander gesetzt. Sie haben nicht verstanden, was eine Stiftung vielleicht auch bezwecken kann. Natürlich kann eine Stiftung ein Zugewinn sein, denn es geht darum, Zustifter zu gewinnen. Ich glaube, auf Antrag der SPD-Fraktion hat sich 2000 der Bundestag mit dieser Frage beschäftigt und die steuerliche Absetzbarkeit von Stiftungen, diese Fortschreibung der staatlichen Absetzbarkeit von Stiftungsgeldern, auch festgeschrieben. Insofern, glaube ich, sind wir schon gut beraten, wenn wir diesen Gedanken einer Familienstiftung auch prüfen und nicht so pauschal einfach beiseite wischen, auch wenn Ihnen das vielleicht nicht gefällt und Sie der Meinung sind, Ihnen gehen da parlamentarische Rechte verloren. Ich glaube, man sollte da kein Misstrauen in den Raum bringen, sondern sachlich darüber diskutieren, was für Chancen auch in einer solchen Stiftung bestehen können.
Zu dem Punkt 5: Lokales Bündnis für Familien war ja angesprochen, das findet statt. Die Diskussion findet auf kommunaler Ebene statt, die findet auch auf Landesebene weiter statt. Insofern kann man diesen Punkt mittragen. Natürlich, aber das ist auch so ziemlich das Einzige, was dann konkret noch greifbar und übrig bleibt, denn in dem Punkt 6 zum Landeserziehungsgeld wird es ja dann wieder so ein bisschen ungemütlich. Ich habe Ihnen gesagt, dass das zynisch ist, wenn man so etwas fordert, nachdem wir vor eineinhalb Jahren eine ähnliche Diskussion hier im Landtag hatten und wir Sie gebeten haben, sehr stark bei der Bundesregierung zu intervenieren, dass das Bundeserziehungsgeld in seiner damals alten Form erhalten bleibt, was Sie nicht getan haben.
Zum letzten Punkt, zu Punkt 7: Sie wollen wissen, wann es denn das Familienfördergesetz geben könnte. Ich habe keine andere Meinung bis jetzt gehört, als dass wir das natürlich in diesem Jahr auch haushaltsrelevant für das Jahr 2006/2007 noch verabschieden wollen und verabschieden müssen. Insofern setze ich sehr darauf, dass wir das Familienfördergesetz dann auch mit notwendigen Änderungen am Kindertagesstättengesetz nach der Sommerpause hier miteinander diskutieren können. Da können wir auch viel über Details noch miteinander diskutieren, Details, die bei Ihrem populistischen Antrag, den Sie uns jetzt vorgelegt haben, eben in dieser Form nicht erkennbar sind oder von Ihnen nicht erkannt werden wollen. Insofern muss ich Ihnen dann schon vorwerfen, entweder ist es mangelnde Bereitschaft, sachlich zu diskutieren oder es ist fehlende Sachkenntnis. In jedem Fall, glaube ich, trägt es dem Gedanken einer konstruktiven Familienförderung wenig Rechnung, wenn wir einen solchen populistischen Antrag hier im Landtag zur Verabschiedung vorgelegt bekommen. Die CDU-Fraktion wird diesen Antrag aus diesen Gründen ablehnen.
Das wird Sie nicht überraschen, nein, das glaube ich nicht. Aber ich habe Ihnen vorhin gesagt, ich sage Ihnen auch gern noch ein paar Sätze zur Familienoffensive, wo der Frau Jung schon der Name nicht so toll gefallen hat. Vielleicht hat das so den Blick getrübt auch für alles Weitere, was dann noch kommt.
Wir haben als einen der wichtigen Punkte bei der Familienoffensive die Frage formuliert, einen Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz ab zwei Jahren. Frau Pelke, wenn das keine Ausweitung ist, genau das hatte ich auch gemeint, als ich vor Wochen dieses Zitat, was Sie gebracht haben, schon gesagt habe, dann weiß ich auch nicht, denn den Rechtsanspruch ab zwei Jahren haben wir sonst nirgendwo. Das wissen Sie und ich glaube, insofern gehört es zur Ehrlichkeit dazu, dass man das auch hier sagt und entsprechend goutiert. Wir haben darüber hinaus zum Zweiten die Frage des einkommensunabhängigen Landeserziehungsgelds. In der Familienoffensive ist das formuliert mit den 150 € plus weiteren Zuschlägen für zweite und dritte Kinder. Auch das ist etwas in dieser Form, was ich in anderen Bundesländern nicht so sehe. Natürlich, das haben wir immer gesagt, wenn dann gleichzeitig ein Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte in Anspruch genommen werden soll, soll dieses Geld für die Kindertagesstätte eingesetzt werden. Natürlich geht es dann um die Frage, dass das auch diesem Gesamtvolumen der Förderung Kindertagesstätten auch zuzurechnen ist. Frau Pelke, Sie haben es ja vorhin auch angedeutet. Es gibt aber dabei auch
Probleme, die ich gar nicht wegwischen will, das bekommen wir ja von Trägern auch gesagt. Die Frage der Familien, die es objektiv nicht können und das sind Familien, die in der Regel auch den Jugendämtern bekannt sind, weil sie schon Leistungshilfen zur Erziehung empfangen. Auch da müssen wir eine Lösung finden, wie wir mit diesen Familien umgehen, damit dieses Geld nicht, wie Sie es generell der Mehrheit der Familien unterstellen, dort nicht familienzweckentfremdet eingesetzt wird. Da müssen wir eine Lösung finden und das wird, denke ich, dann in diesem Gesetz auch formuliert werden. Aber wir dürfen Eltern eben nicht unter diesen Generalverdacht setzen.
Wir haben in diesem Familienkonzept der Landesregierung diesen kindbezogenen Zuschuss für Kreise und kreisfreie Städte von 100 € pro Kind zwischen drei und sechseinhalb Jahren. Das macht letztendlich knapp 110 € pro Kindertagesstättenplatz aus, weil Sie ja wissen, dass nicht alle Kinder derzeit eine Kindertagesstätte besuchen. Wir haben parallel dazu die angekündigten Investitionen für Kindertagesstätten, die auch jetzt im Haushalt schon drin sind, knapp 5 Mio. € haben Sie gesagt, 5,3 Mio. € sind es, glaube ich. Ich sehe diesen Investitionsbedarf auch weiter, deswegen muss man darüber diskutieren, ob es diesen Haushaltstitel in dieser Form dann weiter geben soll oder ob es letztendlich komplett dann über die Frage der Pauschale von 1.000 € pro geborenem Kind auch im investiven Bereich mit aufgefangen werden soll. Auch da, weiß ich, wird es Kreise geben, die werden dieses Geld lieber dazu einsetzen, Betriebskosten, vielleicht auch Personalkosten in Kindertagesstätten zu unterstützen und es wird Kreise geben, die werden dieses Geld dankend und lieber dafür nehmen, um investive Maßnahmen in Kindertagesstätten vornehmen zu können. Ich glaube das ist richtig, dass wir da auch die kommunale Verantwortung an dieser Stelle stärken.
Wir haben einen Punkt, der im Familienkonzept in der Tat sich nicht wiederfindet, aber deswegen nicht wiederfindet, weil das in dieser Form auch weiterbestehen soll, die Förderung von Plätzen für Kinder unterhalb des Rechtsanspruchs, für die so genannten Krippenplätze. Wir haben bis jetzt knapp 100 €, die für diese Plätze finanziert werden. Nach meiner Vorstellung sollen diese 100 € auch weiterbestehen bleiben und es soll natürlich auch möglich sein, für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch Plätze unterhalb des Rechtsanspruchs in Krippen weiterhin vorzuhalten.
Wir haben, das hatte ich vorhin gesagt, die Frage der Behinderten, die Betreuung behinderter Kinder in Kindertagesstätten. Auch das müssen wir in die gesamtfinanzielle Kalkulation mit hereinrechnen, ebenso im Übrigen wie die Praktikantenplätze, die
derzeit auch aus diesen 128 Mio. € gefördert werden. Das ist ein ausgesprochen komplexes Thema. Ich kann Sie nur herzlich bitten, wenn wir diesen Gesetzentwurf dazu haben, wenn wir sachlich über diese Fakten auch diskutieren können, diese Fragen haben Sie ja in Ihrem Antrag formuliert. Ich hoffe mal, die Landesregierung lassen Sie dann noch zu Wort kommen und die Landesregierung sagt etwas dazu, wann wir diesen Gesetzentwurf haben, dann reden wir erst über gesetzliche Änderungen, dann wird sachgerecht über diese Punkte diskutiert.
deswegen bin ich Ihnen zunächst dankbar, dass es zum Schluss hin etwas ruhiger geworden ist. Ich habe die Hoffnung, dass einige doch zugehört haben. Ich freue mich auf die weitere Diskussion. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja recht vielen Dank, Herr Panse, dass ich fragen darf, und zwar hatten Sie die Bemerkung zu den Behinderungen und von Behinderung bedrohten Kindern, die haben Sie nicht erwähnt, aber die sind ja vor allen Dingen die Kinder, die verstärkt sowohl in der ambulanten mobilen Frühförderung sind als auch in den Regeleinrichtungen mit den zusätzlichen pädagogischen Fachkräften. Da ist jetzt meine Frage dazu: Gehen Sie denn davon aus, weil Sie haben ja von der Steigerung gesprochen, dass die angefragten und begutachtenden Ärzte in den kreislichen Gesundheitsämtern falsche Diagnosen stellen an dieser Stelle oder wie können Sie sonst erklären, dass Sie diese Summe an Kindern für zu hoch erachten? Das muss ja irgendwo herkommen. Also, die Ärzte begutachten die Kinder, stellen fest, sie sind von Behinderung bedroht oder behindert. Und wenn Sie jetzt sagen, das sind zu viele, muss ich ja schlussfolgern, die Ärzte diagnostizieren falsch oder wie mir ein Kollege von Ihnen im kommunalen Bereich erklärt hat, die Kinder werden alle hingeschleppt und dann quasi fast vergewohltätigt dazu.
Eine zweite Frage habe ich: Sie hatten gebeten, dass wir genau zuhören. Ich habe genau zugehört. Sie haben nur eine Zahl definitiv genannt, die auch in der Presseerklärung zur Familienoffensive stand, es sind die 20,45 €. Sie haben nichts dazu gesagt, wie
sie jetzt die Berechnung vornehmen, weil Sie ja gesagt haben, „wir sind Falschberechner“. Jetzt würde mich natürlich brennend interessieren. Wie haben Sie es denn berechnet? Nach unserer Berechnung und nach dem, was in der Familienoffensive veröffentlicht worden war, Sie halbieren die Sach- und Personalkostenzuschüsse oder wollen sie halbieren für die Kindereinrichtungen. Die werden dann irgendwie anderweitig auch teilweise verwendet. Nun würde mich tatsächlich interessieren, was sollen denn zukünftig Kindergärten, also Jugendämter - Sie wollen ja auf die Kreise gehen - was bekommen die Jugendämter von dieser jetzt ausgegebenen Masse von 140 Mio. €? Was bleibt am Ende im nächsten Jahr davon übrig für Sach- und Personalkosten, die dann auf kommunale Kindereinrichtungen und auf freie Träger verteilt werden?
Die Frage habe ich noch verstanden, aber sagen Sie mir die erste Frage noch einmal. Sie haben jetzt so lange geredet, dass ich die erste Frage schon wieder fast vergessen habe. Also wissen Sie, das ist eine Unterstellung. Ich habe nicht gesagt, dass es zu viele Behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder gibt.
Nein, habe ich nicht gesagt. Lesen Sie es nach, Frau Kollegin Becker, lesen Sie es nach. Die Zahl von behinderten Kindern und von Behinderung bedrohten Kindern steigt. Da gibt es eine ganze Menge an Ursachen, die mit Fragen moderner Medizin zusammenhängen, die damit zusammenhängen, was wir an Frühförderung machen können, was auch an Frühförderung notwendig ist. Kostenträger für die Frühförderung, auch für die Förderung von behinderten Kindern ist zuallererst der örtliche Sozialhilfeträger. Insofern muss man natürlich schon die Frage stellen, wir haben eine unterschiedliche Finanzierung, das können Sie dem Kindertagesstättengesetz entnehmen, eine unterschiedliche Finanzierung zwischen einer integrativen Einrichtung und einer Regeleinrichtung. Die Zahl der Kinder in den Regeleinrichtungen ist überproportional gestiegen im Vergleich zu integrativen Plätzen.
Das ist der Unterschied und das habe ich vorhin angesprochen. Das ist eine Frage, mit der man sich auseinander setzen muss. Ich habe überhaupt nicht gesagt, ob das richtig oder falsch ist. Man muss nur hinterfragen, warum das so ist. Und das können Sie an den Zahlen ablesen, Frau Kollegin.
Ihre weitere Frage, Sie haben mich, glaube ich, gefragt, wie ich das durchgerechnet habe. Ich habe die Zahlen dargestellt, die ich aus diesem Konzept herauslese. Ich habe auch so ein Stückchen das versucht gedanklich zu summieren, was den Kindertagesstätten zufließt. Insofern komme ich auf eine Summe, was wir familienförderpolitisch im nächsten Jahr einsetzen wollen, die sich annäherungsweise in diesem Bereich bewegt, was wir in diesem Jahr haben, weil man dann tatsächlich alle Leistungen zusammenrechnen muss. Ich verhehle gar nicht, dass es Unterschiede geben kann in dem, was in einzelnen Kreisen den Kindertagesstätten zufließt und was dem Kreis zufließt und wofür der Kreis das letztendlich einsetzt. Das sind Punkte, das werden wir uns, wenn wir das Gesetz...
Nein, ich weiß ja nicht die Gesamtsumme. Also entschuldigen Sie bitte, das ist ja albern. Wir diskutieren über das Gesetz, wenn das Gesetz vorgelegt ist und wenn tatsächlich auch die finanziellen Abschätzungen und die Rahmenbedingungen im Gesetz drinstehen. Ich bitte Sie nur herzlich und genau - das ist das, was ich in den letzten paar Wochen gesagt habe. Wenn wir die Leute verunsichern und draußen herumlaufen, die Gewerkschaften haben etwas von 60 Mio. € Einsparungen erzählt, Frau Pelke von 40 Mio. €, der Landkreistag 30 oder 40 Mio. €´; so sehr das variiert, tragen wir nur zur Verunsicherung bei. Insofern bitte ich Sie doch herzlich, warten Sie bis wir tatsächlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen dazu auf dem Tisch haben.
Das ist nicht zu spät. Wie lange sind Sie denn hier im Parlament? Wie wird denn ein Gesetz im Parlament verabschiedet? Entschuldigen Sie bitte.
Jetzt müssen wir aber ein bisschen Ordnung hier hereinbekommen. Die Frau Taubert hat ihre Fragen gestellt und Sie haben die jetzt beantwortet. Jetzt kommt Frau Abgeordnete Jung und die Frau Reimann steht noch da. Da frage ich Sie gleich: Darf Frau Reimann dann auch noch eine Frage stellen?
Herr Panse, Sie sprachen von dem kostenlosen Kindergartenjahr und stellten das so ein bisschen in Frage. Ich frage Sie: Ist Ihnen bekannt, dass vielleicht Ihr zukünftiger Koalitionspartner auf Bundesebene, nämlich die FDP, schon seit geraumer Zeit die kostenlose Betreuung in Kindertagesstätten generell fordert? Was sagen Sie denn dazu? Ein Antrag ist im Bundestag auch schon gestellt worden.
Ich bin ja nicht dazu da, das, was die FDP verkündet, zu bewerten. Ich glaube, Sie sind bei vielen anderen Positionen der FDP weit von dieser entfernt, ohne das klasse zu finden. Ich halte ein kostenfreies Kindergartenjahr an dieser Stelle nicht für zielführend, auch in Thüringen nicht. Wir haben einen hohen Prozentsatz von Kindern, die die Einrichtung nutzen. Es gibt alte Bundesländer, die dieses kostenfreie Kindertagesstättenjahr deswegen in die Diskussion eingebracht haben, um möglichst viele Kinder zunächst in Einrichtungen zu bringen. Sie wissen, das Saarland hat diese Diskussion auch vor Jahren schon geführt. Für Thüringen halte ich gar nichts davon. Insofern wird auch die Beurteilung eines möglichen Koalitionspartners ab Ende September, deren Position, auch nicht viel anders ausfallen als das, was ich gerade zu diesem Vorschlag gesagt habe.
Meines Erachtens sind Sie der ersten Nachfrage von Frau Taubert ausgewichen. Deswegen frage ich noch einmal ganz konkret: Ist für Sie die zunehmende Akzeptanz der integrativen Betreuung von behinderten und nicht behinderten Kindern, was ja offensichtlich der Fall ist, eher ein Gewinn für die Gesellschaft insgesamt oder eher ein Regelungsbedürfnis unter Haushaltsvorbehalt?
Integrative Betreuung von Kindern ist etwas anderes, als Kinder in einer Regeleinrichtung zu betreuen, Frau Kollegin Reimann. Dafür gibt es integrative Kindertagesstätten. Insofern bin ich der Frage von Frau Taubert überhaupt nicht ausgewichen. Ich konnte auch bei ihr keine große Unzufriedenheit erkennen. Insofern bin ich überrascht, dass Sie da unzu
die Beantwortung der Frage von Frau Taubert sind. Es ist ein Unterschied zwischen dem, was in einer integrativen Kindertagesstätte geschieht und was in einer Regeleinrichtung geschieht. Wobei ich gar nicht den Erzieherinnen in einer Regeleinrichtung das Engagement absprechen will, aber es ist eine Frage, mit welchem sonderpädagogischen Fachpersonal man beispielsweise die besondere Förderung von behinderten Kindern auch durchführen kann.
Ist Ihnen bekannt, Herr Panse, dass wir gerade im Grundschulbereich versuchen durch die flexible Schuleingangsphase und durch die auch von den Eltern gewünschte Integration, beispielsweise Förderschulen irgendwann einmal überflüssig zu machen? In den Kindergärten wird es offensichtlich schon angenommen. Ist das für Sie nun ein Gewinn oder ist das ein nicht vertretbarer haushalterischer Aufwand?
Es ist mir nicht bekannt, dass wir Förderschulen irgendwann einmal überflüssig machen können. Sie wissen, dass es erheblichen zusätzlichen Förderbedarf gibt, der nicht immer in einer integrativen Einrichtung in vollem Umfang, auch in der Schule im Übrigen, zu bewältigen ist. Insofern wird es weiter Förderschulen geben. Insofern ist es auch vernünftig, dass wir für einen gewissen Grad der Schwere von Behinderungen auch spezielle Einrichtungen vorhalten können, wo sehr individuell auf die behinderten Kinder eingegangen werden kann. Danke schön.
Jetzt gibt es keine weiteren Fragen. Ist das jetzt eine weitere Redemeldung, Frau Taubert? Sie signalisieren eine weitere Redeanmeldung. Die Landesregierung hat sich zu Wort gemeldet in Gestalt des Ministers Dr. Zeh. Sie würden gern Frau Taubert den Vortritt lassen. Bitte schön.
Meine Damen und Herren, das Thema ist ja wirklich ein ernstes Thema. Wir reden um frühkindliche Bildung und Erziehung und am Ende trotzdem wieder fast ausschließlich über das Geld. Herr Panse, ich würde gern meine Meinung revidieren, meine ehrliche Meinung, die Kollegen von Ihnen kennen mich, ich kann das. Aber ich habe heute von Ihnen keine anderen Zahlen gehört, als sie bisher veröffentlich worden sind. Nach diesen Zahlen, und alle, die ich gesprochen habe in den letzten Wochen, haben sich ganz eng an diesem Zahlenmaterial entlang gehangelt. Da stehen viele nicht in dem Verdacht, dass sie das nur deswegen gemacht haben, um damit der PDS oder der SPD einen Gefallen zu tun, um Populismus zu betreiben, sondern sie haben einfach versucht, klarzustellen mit ihren Kindern, die sie momentan in den Kindereinrichtungen haben, hochzurechnen, wie viel Geld dann notwendig ist oder wie Gruppenstärken verändert werden müssen, damit man überhaupt noch klarkommt oder wie viel man mehr den Eltern abverlangen muss. Es bleibt doch die Tatsache, diese 20,45 € werden gestrichen nach unseren bisherigen Informationen. Das heißt, das müssen die Eltern mehr bezahlen. Dieser Sachkostenzuschuss in Höhe von 20,45 € ist vor einigen Jahren eingeführt worden, damit Gemeinden ihre Kindereinrichtungen abgeben an freie Träger. Das nennt sich im BSHG Subsidiaritätsprinzip. Das haben sie versucht umzusetzen und deswegen ist dieser Sachkostenzuschuss für die freien Träger entstanden.