Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit beende ich die Aussprache. Es liegt mir auch kein Antrag zur Ausschussüberweisung vor, also kommen wir direkt zur Abstimmung. Bitte, Herr Abgeordneter.
PDS in Drucksache 4/874. Es wurden 77 Stimmen abgegeben: 33 Jastimmen, 44 Neinstimmen, keine Enthaltung (namentliche Abstimmung siehe An- lage 2). Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, erwerbsfähige Hilfebedürftige, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind unverzüglich nach Antragstellung auf Leistungen nach diesem Buch in eine Arbeit, eine Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln. Können Hilfebedürftige ohne Berufsabschluss nicht in eine Ausbildung vermittelt werden, so soll die Agentur für Arbeit darauf hinwirken, dass die vermittelte Arbeit oder Arbeitsgelegenheit auch zur Verbesserung ihrer beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten beiträgt. Soweit zu den Aussagen des SGB II.
Meine Damen und Herren, ein hoher Anspruch von Hartz IV und eine der wenigen positiven Seiten dieses Gesetzes. Leider bleibt das Ideal nicht nur in unserem Land weit hinter der Realität und den Problemlagen zurück. Was hat denn aber Thüringen als Ausgangsbasis? Wir hatten im Jahr 2004 31.725 Bewerberinnen und Bewerber gegenüber 17.724 Ausbildungsplätzen. Wir haben eine stetige Ausbildungsbereitschaft, betriebliche Ausbildungsplätze sind seit Jahren rückläufig und die Zahl der so genannten Altnachfragerinnen entspricht mittlerweile einem Drittel aller Bewerber. Nun lässt sich doch das Problem viel klarer umreißen. Eine Kluft zwischen Ideal und Wirklichkeit, zwischen Gesetzesanforderung und Möglichkeiten der Umsetzung tut sich auf. Selbst für die regulären Schulabgänger eines Jahres plus denen, die wir als Bugwelle vor uns herschieben, gibt es nicht ausreichend Ausbildungsplätze. Demgegenüber steht jetzt die Forderung aus dem SGB II. Auf einer Tagung der Jugendberufshilfe äußerte ein Mitarbeiter einer ARGE ehrlich, dass entweder klar gesagt werden muss, wir können den Auftrag nicht erfüllen oder die Jugendlichen werden von Ein-Euro-Job zu Ein-Euro-Job hin- und hergeschoben, um die Statistik zu drehen bzw. so Erfolgsmeldungen präsentieren zu können. Den Jugendlichen sei aber nicht geholfen. Ich denke, dem kann man ohne weiteres beipflichten.
Meine Damen und Herren, uns sollte es hier aber nicht um irgendwelche Statistiken gehen, nein, hier geht es um Menschen, um die Schicksale vieler junger Menschen, die gern arbeiten würden, aber nicht können. Das allerdings liegt in den seltensten Fällen an den Betroffenen selbst. Auch wenn das SGB II, von Rotgrün und Schwarzgelb beschlossen, eine zügige Eingliederung innerhalb von drei Monaten vorsieht, zeigt sich in der Realität ein anderes Bild. Die Landesregierung ist in der Verantwortung zu schauen, wo es bei der Umsetzung des SGB II in Thüringen Probleme gibt bzw. welche Strategien greifen und welche nicht. Denn es bringt nichts, wenn eine Bandbreite von Maßnahmen vorhanden ist, die aber völlig unflankiert und unzureichend in Anwendung kommen.
Zum Ersten: Unser Blickwinkel muss die qualitative und quantitative Entwicklung der so genannten Kundengruppen in verschiedenen Rechtskreisen der SGBs, also II und III, umfassen. Von 31.000 arbeitslosen Jugendlichen sind allein 11.000 dem Bereich des SGB II derzeit zugeordnet. Das ist ein überproportionaler Anteil. Darauf müssen wir schauen und die Frage stellen, ob denn vernünftige Lösungen angesichts dieses großen Zeitdrucks überhaupt möglich sind, denn rund zwei Drittel dieser 11.000 Betroffenen haben überhaupt gar keine Berufsausbildung und damit nur sehr, sehr schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt. In der Handhabung der Versorgungsmöglichkeiten über das SGB II lässt sich bei Jugendlichen der Effekt beobachten, dass viele, die bereits Arbeitsgelegenheiten erhalten haben, nun aus Finanzgründen keine Ausbildung mehr annehmen wollen, obwohl wir, wie wir alle wissen, denken, dass die Ausbildung die einzig wirkliche Zukunftsperspektive ist.
Zum Zweiten: Es gibt darüber hinaus die Gruppe Jugendlicher, die durch Maßnahmen im SGB III versorgt werden sollen. Auch diese ist nicht aus dem Auge zu verlieren, zumal der Wechsel zwischen beiden Rechtskreisen permanent ist. Diese Jugendlichen haben oft noch schlechtere Zugangsvoraussetzungen zu Ausbildung und zum Arbeitsmarkt, sind meist noch schwerer motivierbar und haben in vielen Fällen eine Fülle von Warteschleifen bzw. Ersatzmaßnahmen hinter sich.
Zum Dritten möchte ich darauf aufmerksam machen, dass die Integration benachteiligter Jugendlicher in Ausbildung bzw. auf dem Arbeitsmarkt auch immer wieder die Verantwortungsbereiche der örtlichen Jugendhilfe tangieren. Gerade unter diesem Aspekt ist nicht zu verstehen, dass in der Umsetzung und der Verantwortlichkeit Sortierungen der Jugendlichen in verschiedene Rechtskreise vorgenommen werden
und es sogar Bestrebungen gibt, den § 19 des KJHAG, also die Jugendberufshilfe, abzuschaffen. Das Aussortieren ist auch schon bei den Berufsberatungen der Arbeitsagenturen an Schulen sichtbar. Zuerst werden die Claims abgesteckt, also Zugehörigkeit zu SGB II oder III, dann werden die Jugendlichen entsprechend beraten oder eben nicht.
Wir denken, dass den ARGEN und den optierenden Kommunen mit dem SGB II viele Möglichkeiten zur Umsetzung, zur Unterstützung für junge Menschen offen stehen, allerdings müssen die Angebote passgenau gestrickt und auch wahrgenommen und vor allem sinnvoll eingesetzt werden. Es geht uns nicht um irgendwelche Schönfärbereien und das Drehen von Statistiken,
sondern es geht um Menschen, die hier gern leben möchten und die nur eines wollen - arbeiten. Danke schön.
Danke schön. Die Landesregierung hat einen Sofortbericht zu Ziffer 1 des Antrags angekündigt. Das Wort hat Minister Reinholz.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das am 1. Januar in Kraft getretene SGB II als Kernstück von Hartz IV stellt in § 3 besondere Anforderungen an die Vermittlung jugendlicher Langzeitarbeitsloser. Unter 25-jährige, erwerbsfähige Hilfebedürftige sind unverzüglich nach Antragstellung in eine Arbeit, eine Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln. Die Umsetzung des Vermittlungsgebots stößt in Regionen mit besonders hoher Jugendarbeitslosigkeit und gleichzeitig geringem Angebot an freien Stellen auch bei intensiven Vermittlungsbemühungen an objektive Grenzen. Zudem ist es, meine Damen und Herren, nicht möglich, die vorhandenen freien Stellen und Ausbildungsplätze ausschließlich an jugendliche Hilfebedürftige nach dem SGB II zu vermitteln. Dies würde zwangsläufig zulasten der anderen arbeits- und ausbildungssuchenden Jugendlichen gehen und deren Situation deutlich verschlechtern. Von insge
samt ca. 26.000 arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren in Thüringen fallen derzeit ca. 11.700 in den Geltungsbereich von SGB II. Der Anteil der ALGII-Empfänger an der Gesamtzahl der arbeitslosen Jugendlichen beträgt somit in Thüringen etwa 44,9 Prozent. Mehr als die Hälfte der gemeldeten arbeitslosen Jugendlichen fällt nicht unter das SGB II.
Mit Blick auf den Antrag der PDS-Fraktion möchte ich deshalb davor warnen, gerade in Thüringen und den anderen neuen Ländern durch unrealistische Forderungen aufgrund des SGB-II-Vermittlungsgebots für Jugendliche Hoffnungen zu erwecken, die angesichts der derzeitigen Lage am Arbeitsmarkt objektiv nicht erfüllt werden können. Es ist aus meiner Sicht viel mehr dringend erforderlich, mit Realismus und Augenmaß an die Umsetzung des Vermittlungsgebots für jugendliche Hilfebedürftige heranzugehen. Die SGB-II-Arbeitsgemeinschaften und die Kommunen in Thüringen bemühen sich nach unserer Einschätzung nachdrücklich um die Vermittlung der unter 25-jährigen Hilfebedürftigen.
Ende Mai 2005 waren im Rahmen des SGB II in Thüringen insgesamt 11.702 Jugendliche unter 25 Jahren als arbeitsuchend gemeldet. Davon entfallen 10.171 auf die Thüringer ARGEN und 1.531 auf die beiden Optionskommunen. Die Leistungsträger haben seit Beginn ihrer Tätigkeit im Januar 2005 zunächst den Schwerpunkt darauf gelegt, mit jedem Jugendlichen ein so genanntes Profiling-Gespräch durchzuführen, um die Chancen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu ermitteln.
Die vereinbarten Anstrengungen und Maßnahmen werden in Eingliederungsvereinbarungen für beiden Seiten verbindlich festgelegt. Die Priorität liegt auf der Vermittlung in Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, um die Grundlage für eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt damit zu schaffen.
Lassen Sie mich zunächst auf die Betreuung der Jugendlichen in den 20 Thüringer ARGEN etwas näher eingehen. Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II gehören innerhalb der ARGEN in den Aufgabenbereich der Bundesanstalt für Arbeit. Die Zielsetzung der BA besteht darin, bis Jahresende 2005 jeden arbeitslosen Jugendlichen innerhalb von drei Monaten nach Arbeitslosenmeldung in Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheiten zu vermitteln. Um diese Zielstellung zu erreichen, geht die BA nach einem so genannten AchtPunkte-Plan vor, aus dem unter Berücksichtigung der im Einzelfall erforderlichen Betreuungsintensität ausgewählte Maßnahmen und Instrumente zur Anwendung gebracht werden. Diese acht Punkte, meine Damen und Herren, umfassen im Einzelnen das Fallmanagement, die Vermittlung in eine Ausbildung,
berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Qualifizierungsmaßnahmen, die Aufnahme einer Tätigkeit, Arbeitsgelegenheiten nach SGB II, ehrenamtliche Tätigkeiten sowie Modellprojekte. Unter diesen Möglichkeiten kann je nach konkretem Betreuungsfall und der erforderlichen Betreuungsintensität ausgewählt, aber auch kombiniert werden.
Nach Auskunft der Regionaldirektion der BA waren Ende Mai mit fast allen arbeitslosen Jugendlichen die Eingliederungsvereinbarungen abgeschlossen, bei denen eine solche Vereinbarung zur Integration sinnvoll und notwendig ist. In Fällen, in denen zum Beispiel die Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses oder die Einberufung zum Wehrdienst feststeht, wurden keine Eingliederungsvereinbarungen abgeschlossen. Insgesamt wurden mit ca. 70 Prozent der Jugendlichen Eingliederungsvereinbarungen getroffen.
Der Betreuungschlüssel für die Vermittlung Jugendlicher ist wesentlich besser als bei der Vermittlung Erwachsener. Der angestrebte Betreuungsschlüssel von 1 zu 75, also ein Vermittler betreut 75 Jugendliche, kann nach Auskunft der Regionaldirektion der BA mittlerweile in allen Thüringer ARGEN gewährleistet werden. Allerdings steigt die Zahl der SGBII-Bedarfsgemeinschaften weiterhin an. Vielerorts liegen sie um fast 20 Prozent über den Prognosen des Bundeswirtschaftsministeriums für das Jahr 2005. Es bedarf daher besonderer Anstrengungen, den günstigen Betreuungsschlüssel auch weiter aufrechtzuerhalten. Nach den vorläufigen Zahlen der BA befanden sich im Bereich der Thüringer ARGEN Ende April 2005 insgesamt 2.023 Jugendliche unter 25 Jahren in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, davon waren 827 Personen in Arbeitsgelegenheiten nach den so genannten Ein-Euro-Job-Regeln, das ist der § 16 Abs. 3 des SGB II, beschäftigt. Bei vielen Jugendlichen in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften bestehen besondere Vermittlungshemmnisse, die die Eingliederung zusätzlich erschweren; dabei handelt es sich zum Beispiel um fehlende Schul- und Ausbildungsabschlüsse, Suchtprobleme, milieubedingte schwere Integrierbarkeit usw. In diesen Fällen ist eine Übernahme in das Fallmanagement angezeigt, da eine Integration in den Arbeitsmarkt ohne Unterstützung durch den Fallmanager nicht erreicht oder erheblich verzögert würde. Im Rahmen des Fallmanagements wird die Chance einer Arbeitsmarktintegration bestimmt. Daraus werden für jeden Betroffenen individuelle Schritte zur kurz-, mittel- oder auch der langfristigen Integration in den ersten Arbeitsmarkt entwickelt. Je nach Erfordernis werden dabei auch ärztliche oder psychologische Fachdienste der BA oder auch Fachleute der Kommunen oder freien Wohlfahrtsverbände einbezogen. Die ARGEN führen außerdem gemäß dem gesetzlichen Auftrag zur örtlichen Zusammenarbeit nach
§ 18 SGB II so genannte Jugendkonferenzen in den Landkreisen und kreisfreien Städten durch. Zentrale Aufgabe der Jugendkonferenzen ist es, die Ressourcen und jugendspezifischen Angebote und Aktivitäten aller Bildungs- und Arbeitsmarktakteure der Region aufeinander abzustimmen. An den Jugendkonferenzen nehmen neben den SGB-II-Trägern insbesondere Vertreter der Wirtschaft, zum Beispiel der Kammern, der Arbeitgeberverbände, aber auch Unternehmen, der örtlichen Bildungsträger, der Gewerkschaften, der Schulen, der Wohlfahrtsverbände, der Jugendämter und der Jugendberufshilfe teil.
Die Jugendkonferenzen haben neben dem Erfahrungsaustausch unter anderem auch folgende Aufgaben: Analyse des örtlichen Ausbildungs- und Arbeitsmarkts, Vorstellung aktueller Förderprogramme und Überprüfung der Umsetzungsmöglichkeiten, Auf- bzw. Ausbau von Netzwerkstrukturen, Entwicklung von Konzepten für benachteiligte Jugendliche sowie Schwerpunktsetzung für die besonderen Zielgruppen innerhalb der Jugendlichen. Zwischenzeitlich haben in fast allen Thüringer ARGEN die ersten Jugendkonferenzen stattgefunden. Es fehlen noch Gera, und zwar am 22. Juni, und der Landkreis Greiz am 30. Juni. Nachfolgeveranstaltungen sind ebenfalls vorgesehen.
Nun noch einige Informationen zu den beiden Optionskommunen: Im Landkreis Eichsfeld waren Ende April 886 arbeits- bzw. ausbildungssuchende Jugendliche unter 25 Jahren zu betreuen. Mit ca. 530 Jugendlichen wurden bis Mitte Mai Eingliederungsvereinbarungen abgeschlossen. Der Betreuungsschlüssel von einem Vermittler zu 75 Jugendlichen wird dort gewährleistet. Im Landkreis Eichsfeld wurden den Jugendlichen in größerem Umfang Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen angeboten, derzeit befinden sich 221 Jugendliche in solchen Maßnahmen. Mit 35 Jugendlichen werden Maßnahmen zur beruflichen Erstausbildung und mit 63 Jugendlichen Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung durchgeführt. Darüber hinaus werden für Jugendliche Eingliederungszuschüsse bewilligt und Vermittlungsgutscheine ausgegeben.
In der Stadt Jena sind derzeit 645 Jugendliche arbeitssuchend nach SGB II. Mit mehr als 400 Jugendlichen wurden Eingliederungsvereinbarungen abgeschlossen. 127 Jugendliche befinden sich in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung. 18 Jugendliche nehmen an Maßnahmen zur Berufsbildung und 23 Jugendliche an Weiterbildungsmaßnahmen teil. Darüber hinaus fördert der Eigenbetrieb „Jena-Arbeit“ eine Vielzahl von sozialintegrativen Ausbildungsmaßnahmen für derzeit insgesamt 155 Jugendliche. Auch in Jena wird der Betreuungsschlüssel von 1 : 75 gewährleistet. Sowohl von den
ARGEN als auch von den Optionskommunen wird beklagt, dass eine Reihe von Jugendlichen den Einladungen und zum Teil auch wiederholten Aufforderungen der Träger nicht folgt, die angebotenen Vermittlungsmöglichkeiten nicht nutzt und bei den Vermittlungsstellen oder Vorstellungsgesprächen ohne Gründe nicht erscheint. Oftmals werden auch erforderliche Unterlagen für die Antragsbearbeitung nicht oder nicht rechtzeitig beigebracht. Der Anteil säumiger Jugendlicher wird als überdurchschnittlich hoch bezeichnet. Dies erschwert natürlich die Vermittlungsbemühungen der Träger ganz erheblich.
Ich möchte nun noch auf die besonderen Anstrengungen eingehen, die von Seiten der Landesregierung für die jugendlichen Arbeitslosen unternommen werden.
Zunächst zur Ausbildungsförderung: Am 31. Mai wurde der Thüringer Pakt für Ausbildung 2005 abgeschlossen, wie Sie der Presse entnehmen konnten. Darin hat sich die Landesregierung dazu verpflichtet, an der Weiterentwicklung der dualen Berufsausbildung mitzuwirken und die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen und anderen Maßnahmen der Berufsbildung weiterhin zu fördern. Der Maßnahmekatalog des TMWTA ist vielfältig und reicht von der Aufstockung des Ausbildungsprogramms-Ost 2005 über die Förderung von praxisorientierten Maßnahmen für nicht berufsreife Jugendliche und die Förderung von Ausbildungsverbünden bis zur Informationskampagne “Thüringen perspektiv“. Inhalt und Umfang der Fördermöglichkeiten und Maßnahmen der Landesregierung können Sie gern dem veröffentlichten Ausbildungspakt entnehmen. Darüber hinaus fördert das TMWTA in besonderem Maße die Eingliederung von langzeitarbeitslosen Jugendlichen. Der Anteil Jugendlicher und junger Erwachsener an den Langzeitarbeitslosen liegt bei etwa 13 Prozent. Neu entwickelt wurde deshalb das Jugendsofortprogramm Thüringen, ein Programm zur Integration langzeitarbeitsloser Jugendlicher bis 25 Jahre. Im Mittelpunkt dieses Programms stehen Einstellungszuschüsse und Zuschüsse für die Qualifizierung, Beratung und Begleitung von Jugendlichen. Generelles Leitziel ist es, für die jugendlichen Teilnehmer am Jugendsofortprogramm sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu erreichen und diese zu stabilisieren. Wir wollen mit dem Programm rund 1.000 Arbeitsplätze im ersten Arbeitsmarkt für junge Leute fördern. Zu den Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik führt das TMWTA gemeinsam mit der Regionaldirektion der BA und mit den ARGEN und Optionskommunen Informationsveranstaltungen durch. Dabei werden die SGB-II-Träger umfangreich über die Fördermöglichkeiten informiert und berichten ihrerseits über den Stand der Umsetzung. Die aktuellen Bemühungen sind darauf gerichtet, die Vermittlungsbemühungen und die Maßnahmen der ak
tiven Arbeitsförderung in ARGEN und Optionskommunen auch durch Einbeziehung privater Dritter weiter zu verstärken, um die SGB-II-Eingliederungsmittel effektiv und in vollem Umfang auch einsetzen zu können.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die besonderen Probleme, die aus der Umsetzung des SGB II in Ostdeutschland resultieren, im Rahmen der Monitoring-Gruppe beim BMWA erörtert werden, dazu zählt unter anderem auch die bessere Umsetzung des gesetzlichen Vermittlungsgebotes. Ich werde im Rahmen der kommenden Sitzung der Monitoring-Gruppe am 15. Juni die besondere Problematik der jugendlichen Arbeitslosen noch einmal ansprechen. Ich denke, es besteht hier Einigkeit, dass die Vermittlung in Ausbildung grundsätzlich Vorrang vor der Vermittlung in Arbeitsgelegenheiten hat. Herzlichen Dank.
Danke für den Sofortbericht. Wird Aussprache zum Bericht gewünscht? Die PDS-Fraktion wünscht die Aussprache.
Alle möchten die Aussprache, dem ist so. Ich eröffne die Aussprache, auch gleichzeitig zu Ziffer 2 des Antrags und als Erstes hat sich zu Wort gemeldet Abgeordnete Ehrlich-Strathausen, SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich begrüße, dass mit dem Bericht der Landesregierung nun Fakten auf dem Tisch liegen, die den Handlungsbedarf deutlich machen. Es gibt bei aller Problematik einen entscheidenden Fortschritt in der gegenwärtigen Diskussion um das Ausmaß der Jugendarbeitslosigkeit und die Wirksamkeit des SGB II. Endlich erfassen wir die gesamte Dimension der Jugendarbeitslosigkeit. Endlich sind die vielen jungen Menschen, die in den vergangenen Jahren zunehmend ganz still in der Sozialhilfe verschwanden, in den Blickpunkt der politischen Auseinandersetzung gerückt.
Wer sich bisher nur ein wenig mit der Problematik der Jugendarbeitslosigkeit befasst hat, den konnte das Ausmaß nicht wundern. Deshalb hoffe ich, dass wir uns bei aller unterschiedlicher politischer Bewertung von Hartz IV in diesem Hause in einem einig sein sollten: Einer der unbestreitbaren Erfolge dieses Gesetzes ist es, dass wir uns endlich mit dem tatsächlichen Ausmaß von Jugendarbeitslosigkeit aus
einander setzen müssen, dass wir es uns nicht länger leisten können, einen zunehmenden Teil junger Menschen in das gesellschaftliche Abseits zu drängen. Deshalb möchte ich auf zwei grundlegende Probleme im Zusammenhang mit der Jugendarbeitslosigkeit eingehen.
Erstens: Sie müssen die Tatsachen so wahrnehmen, wie sie sind. Es muss Schluss sein mit der Schönfärberei. Gerade in diesen Tagen feiert die Landesregierung den Abschluss des Ausbildungspaktes 2005. Jahr für Jahr hörten wir uns in der Folge derartiger oder ähnlicher Vereinbarungen an, wie trotz angespannter Wirtschaftslage letztendlich irgendwie alle Ausbildungsplatzbewerber versorgt wurden. Die politische Botschaft lautete in all den vergangenen Jahren: In Thüringen wurde jedem, oder zumindest fast jedem Jugendlichen, ein Ausbildungsplatz vermittelt. Jetzt hören wir zum Beispiel aus dem Kyffhäuserkreis, dass von etwas mehr als 800 jungen Menschen unter 25 Jahren 350 eben keine Berufsausbildung haben. Eine ähnliche Tendenz zeichnet sich in anderen Landkreisen und kreisfreien Städten ab. Vielleicht ist das für Herrn Reinholz auch eine interessante Zahl. Tausende junger Thüringer sind langzeitarbeitslos und haben keine Ausbildung. Das ist die Realität. Es sollte sich niemand wirklich darüber wundern, alljährlich hat die Landesregierung bei jeder Ausbildungsvereinbarung, bei jedem Ausbildungspakt die tatsächliche Situation verschleiert und Jahr für Jahr werden Tausende junge Menschen in Warteschleifen abgeschoben und wider besseres Wissen wurde so getan, als seien sie vermittelt worden.
Schauen Sie sich nur an, wie groß auch in diesem Jahr der Anteil der Altbewerber bei der Vergabe der Ausbildungsplätze sein wird. Die dürfen wir nämlich nicht vergessen. Tatsächlich aber war es für die Landesregierung kein Problem, wenn die Jugendlichen nach der zweiten oder dritten Warteschleife irgendwann nicht mehr nachfragten, wenn sie irgendwann in der Sozialhilfe abtauchten oder wenn sie ohne jeden Leistungsbezug bei den Eltern lebten oder noch leben. Ein großen Teil dieser erst in die Sozialhilfe oder in das Nichts und jetzt in das SGB II abgedrängten jungen Menschen hat keinen Schulabschluss. Das führt uns das unverändert nicht gelöste bildungspolitische Problem nochmals vor Augen. Von den 350 jungen Menschen ohne Ausbildungsabschluss im Jobcenter des Kyffhäuserkreises sind allein 180 ohne Schulabschluss. Ebenfalls alljährlich klagt die Wirtschaft über ungenügende schulische Kompetenzen. Trotz der hohen Zahl von Ausbildungsabbrechern hat dies weder bildungspolitisch noch wirtschaftspolitisch, noch jugendpolitisch zu irgendwelchen nennenswerten Reaktionen geführt. Stattdessen galt und gilt es immer wieder, mit neuen
statistischen Tricks die tatsächliche Dimension der Jugendarbeitslosigkeit zu verschleiern. Dabei kommen wir nicht mehr umhin, die Realitäten zur Kenntnis zu nehmen. Was im Ausbildungspakt schöngeredet wurde und wird, sorgt unmittelbar für die Problemsteigerung beim SGB II. Es wird nicht damit getan sein, auf ein vielleicht irgendwann kommendes Wirtschaftswachstum zu warten oder die Lösung in den so genannten Ein-Euro-Jobs zu suchen.