statistischen Tricks die tatsächliche Dimension der Jugendarbeitslosigkeit zu verschleiern. Dabei kommen wir nicht mehr umhin, die Realitäten zur Kenntnis zu nehmen. Was im Ausbildungspakt schöngeredet wurde und wird, sorgt unmittelbar für die Problemsteigerung beim SGB II. Es wird nicht damit getan sein, auf ein vielleicht irgendwann kommendes Wirtschaftswachstum zu warten oder die Lösung in den so genannten Ein-Euro-Jobs zu suchen.
Damit komme ich zu meiner zweiten Feststellung: Zusammenarbeit statt Abgrenzung ist angesagt, wenn es um die Integration junger arbeitsloser Menschen geht. Wenn wir das nicht länger zu verleugnende Problem der Langzeitarbeitslosigkeit bei jungen Menschen ernst nehmen, dann gilt es, alle Kräfte und alle Fördermöglichkeiten konzentriert und abgestimmt einzusetzen.
Es ist nicht damit getan, nur auf den Rechtsanspruch auf Förderung für unter 25-Jährige im SGB II hinzuweisen und ansonsten hinter den Schreibtischen zu verharren. Um diesen Rechtsanspruch umzusetzen, bedarf es neben Finanzmitteln, die ja offensichtlich ausreichend zur Verfügung stehen, einer sehr individuellen Unterstützung der jungen Menschen.
Jeder von uns und von Ihnen hier im Haus weiß, welche vielfältigen persönlichen Probleme sich häufig bei jungen Menschen angesammelt haben. Ich nenne nur beispielsweise und stichwortartig Überschuldung, Suchtabhängigkeit, familiäre Probleme und einen durch langjährige Arbeitslosigkeit völligen Verlust von Selbstbewusstsein und beruflichen Kompetenzen. Das ist die Folge, wenn wir Jugendliche nach dem Verlassen der Schule in eine Hoffnungslosigkeit entlassen und dabei noch zuschauen und so tun, als sei alles in bester Ordnung. Deshalb, meine Damen und Herren von der Landesregierung, wäre es unverantwortlich, die Hände in den Schoß zu legen und weiter abzuwarten, wie die Mitarbeiter in den Jobcentern mit dieser Aufgabenstellung klarkommen. Die Fallmanager werden es allein nicht schaffen, egal was innerhalb des SGB II noch nachzubessern ist. Es ist nicht vertretbar, auf die Zuständigkeit des SGB II hinzuweisen und weiter abzuwarten. Genau das, meine Damen und Herren, geschieht aber in diesem Lande. Denn oftmals wird abgewartet und die Schuldigen werden in Berlin und Nürnberg gesucht. Das ist die Politik der CDU-Landesregierung in Thüringen seit der Hartz-Konzeption im Jahre 2002 und immer dann, wenn es um Arbeitslosigkeit, insbesondere um Jugendarbeitslosigkeit geht. Wir haben schon in der vergangenen Legisla
turperiode und dann erneut in dieser Legislaturperiode die Landesregierung aufgefordert, den Kommunen beim Aufbau der Jobcenter und bei der Entwicklung regionaler Förderkonzepte behilflich zu sein. Immer wieder haben wir qualitativ hochwertige Förderung und Zusammenarbeit der Akteure eingefordert. All das wurde von Ihnen, der CDU, beiseite gefegt. Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, dass mit dem Instrument der Jugendberufshilfe und dessen gesetzlicher Verankerung im Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz die Unterstützung der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe und damit deren Kommunen möglich und notwendig ist.
Aber was geschah stattdessen? Mitten in der bundesweiten Diskussion um die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe wurde im Doppelhaushalt 2003/2004 die Förderung des Landesprogramms der Jugendberufshilfe von 1,8 Mio. € auf etwa oder etwas über 400.000 € eingedampft. Dass gerade in solch einer Umbruchzeit eine Verstärkung der Jugendberufshilfe und eine Neuprofilierung erforderlich gewesen wären, das konnte und wollte die Landesregierung nicht verstehen. Man muss rückblickend schon annehmen, dass alles getan wurde, um die Probleme insbesondere für benachteiligte Jugendliche zu verschärfen.
Diese Strategie geht offenbar weiter. Nach all dem, was wir im Moment aus dem Bereich der kommunalen Spitzenverbände hören, soll nun gar der gesetzliche Auftrag zur Jugendberufshilfe im Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz geopfert werden. Herr Bärwolff hatte das eben auch schon erwähnt. Es scheint so, als ob sich ähnlich wie bei der Pflegeversicherung Land und Kommunen wieder aus der Verantwortung stehlen wollen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die letzten Monate und die Auseinandersetzungen um Hartz IV sollten uns doch eines bewiesen haben: Wir haben keine Zeit mehr für Kompetenzgerangel und für Schuldzuweisung. Jetzt endlich sollten wir gemeinsam anpacken. Weder die Arbeitsgemeinschaften noch die optierenden Kommunen werden dieses ganz alleine schaffen. Bezogen auf die jungen Menschen muss es unser Ziel sein, Ausbildung und bestmöglicher Qualifikation den Vorrang bei all den möglichen Förderungen einzuräumen.
Unser künftiges Kapital liegt in den Köpfen. Das müsste sich doch inzwischen bis in Ihre Reihen herumgesprochen haben. Dazu bedarf es natürlich finanzieller Mittel, aber die scheinen im Moment - zu
mindest innerhalb des SGB II - nicht unbedingt das Problem zu sein. Es bedarf vor allen Dingen der Unterstützung vor Ort in den Jobcentern und in der ergänzenden Begleitung der Jobcenter. Es bedarf einer sehr individuellen Förderung junger Menschen, erst dann wird Fördern und Fordern wirksam und glaubhaft. Aber davon sind wir noch weit entfernt. Deshalb hoffe ich, dass angesichts der bekannten Probleme der Auftrag zur Jugendberufshilfe weiter im Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz verankert bleibt, alles andere wäre in dieser Situation wirklich paradox. Ich kann nur deshalb hoffen, dass die inhaltlichen Anstrengungen des Landes sehr schnell verstärkt werden. Setzen Sie die noch vorhandenen spärlichen Strukturen der Jugendberufshilfe zur Unterstützung der ARGEN und der optierenden Kommunen ein und passen Sie die Strukturen den neuen und den erweiterten Anforderungen an. Der Europäische Sozialfonds würde Ihnen Möglichkeiten bieten, wenn Sie denn willens wären.
Sie entspricht dem, was die SPD in diesem Hause wiederholt eingefordert hat. Leider führen gut gemeinte Regelungen auf Bundesebene noch lange nicht dazu, dass sie vor Ort in den Jobcentern auch tatsächlich umgesetzt werden. Hier hat die Landesregierung eine Beratungs- und eine Unterstützungspflicht. Es ist nicht damit getan, allein ESF-Förderrichtlinien zu verkünden und dann arbeitsmarktpolitisch und jugendpolitisch die Hände in den Schoß zu legen. Das ist leider die bittere Realität und ich hoffe, dass die heutige Diskussion samt der Berichterstattung des Landes zur Erkenntnis beiträgt, dass gemeinsames Handeln endlich angesagt ist, um Jugendarbeitslosigkeit wirksam zu bekämpfen. Dazu zählt dann die Arbeitsmarkt-, aber eben auch die Jugendpolitik dieser Landesregierung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir haben vom Wirtschaftsminister den Bericht und die Zahlen gehört. Im Klartext heißt das, der Auftrag des SGB II, Jugendliche unter 25 Jahren unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Monaten
in Arbeit, Ausbildung bzw. Arbeitsgelegenheiten zu vermitteln, ist nicht erfüllt. Das haben auch die schon stattgefundenen Jugendkonferenzen festgestellt.
Nun hören wir immer wieder: Lassen Sie uns doch etwas Zeit, das kann man nicht übers Knie brechen. Das ist immer wieder die Aufforderung der Verantwortungsträger in diversen Gesprächsrunden, auf Konferenzen und an runden Tischen gewesen. Zum seit 1991 bestehenden runden Tisch der sozialen Verantwortung in Erfurt, an dem die Organisationen und sozialen Verbände Thüringens sitzen, war in diesem Jahr weder ein Vertreter des Sozial- noch des Wirtschaftsministeriums anwesend. Stattdessen wurde mitgeteilt, dass aus zeitlichen Gründen und aufgrund der Terminfülle niemand kommen könne. Ich will das hier kritisieren, angesichts der guten Problemlage und der Notwendigkeit einer unbedingten Zusammenarbeit aller Akteure.
Um es gleich vorweg zu sagen, es geht uns hier nicht um formale Erfüllung von Statistik, um Zahlenhascherei oder um die Verhinderung von Erfolgsmeldungen. Hier geht es einzig und allein um die Erfüllung eines gesetzlichen Auftrags. Das ist meines Erachtens eine der wenigen vernünftigen Festlegungen von Hartz IV, gleichzusetzen mit einem verbindlichen Rechtsanspruch auf Ausbildung und Arbeit, der übrigens auch einklagbar ist. Vermittlungsgebot ist aus meiner Sicht dort zu wenig und wer hier Hoffnungen weckt, Herr Minister, Sie haben gesagt, wecken Sie hier nicht Hoffnungen, die nicht erfüllbar sind, das Gesetz spricht von einem verbindlichen Rechtsanspruch. Aber was ist der wert, möchte ich hier fragen. Dies auch in der Realität einzulösen,
muss deshalb Aufgabe oberster Priorität sein und scheint mir teilweise etwas verdrängt zu werden. Denn es ist schon gesagt worden, hinter jeder Statistik, hinter jeder Zahl steht ein konkreter Mensch und um diesen Einzelnen geht es, um seine Fähigkeiten und Begabungen, seine Hoffnung und Zukunftspläne und seine Erwartungen auch an das Leben. Die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit sollte das Kernstück des Aktionsprogramms der Agentur für Arbeit und der ARGEN sein, um Jugendlichen eine Perspektive zu geben und auch der überdurchschnittlichen Abwanderung entgegenzuwirken. Herr Minister Clement hat das vor zwei Tagen erklärt, dass das wichtigste Reformziel von Hartz IV ist, ich zitiere, mit Ihrer Erlaubnis: „dass kein Jugendlicher unter 25 Jahren bis Jahresende ohne Ausbildung und Arbeit ist.“ Da bin ich sehr gespannt, denn alarmierende Fakten sind, zum Beispiel laut letzter Aussage: Derzeit stehen 10.100 Ausbildungsplätze
für mehr als 25.000 Bewerber zur Verfügung. Ein Schwerpunkt muss hier die Bereitstellung betrieblicher Ausbildungsplätze sein. Darüber ist gesprochen worden und ich will an der Stelle sagen, der Ausbildungspakt darf wirklich keine Alibiveranstaltung sein.
Der Minister hat es auch gesagt, der Anteil der arbeitslosen Jugendlichen ohne Berufsschulabschluss wächst. Er liegt unterschiedlich in den Regionen - und das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen - zwischen 45 und 55 Prozent und erreicht höhere Zuwächse, vor allem bei den 18- bis 21-Jährigen. Dort sind zwei Drittel der Jugendlichen ohne Berufsabschluss. Ein Drittel der hilfebedürftigen Jugendlichen haben keinen Schulabschluss und es wird ein weiterer Anstieg prognostiziert. Eine besondere Problematik stellen auch die allein erziehenden jungen Mütter dar. Die Vermittlungschancen, das stimmt, dieser Jugendlichen, sind sehr schlecht. Benachteiligte Jugendliche haben besondere Probleme beim Übergang von der Schule zur Ausbildung und ebenso an der zweiten Schwelle nach der Ausbildung in Arbeit. Benachteiligte Jugendliche leiden oft stärker als andere an Verhaltensstörungen, an Aggressionen, an Kontakt- und Suchtproblemen. Viele von ihnen haben schon oft in ihrem kurzen Leben eine Menge von Erfahrungen gemacht, die sie als Versager, als Nichtsnutz, sozusagen als Luser abqualifizieren. Diese Absage oder das Desinteresse von Eltern, aber auch von Schule oder anderen Autoritäten macht sie anfällig und lässt sie in Trotz und Verzweiflung ihre Ablehnung von Politik, Bürokratie und selbst von gut gemeinten Aktivitäten deutlich machen.
Meine Damen und Herren, wir sollten zur Kenntnis nehmen, das ist alarmierend, dass etwa ein Drittel der betroffenen Jugendlichen sich aus dieser Art von Betreuung zurückziehen, die spielen schlicht und ergreifend nicht mehr mit. Ich halte das für alarmierend, wenn junge Leute kein Vertrauen mehr in Politik und Institutionen des Staates haben. Und mit genau diesen Jugendlichen ist es ja noch nicht einmal zu einem Gespräch bei der Arbeitsagentur oder bei den optierenden Kommunen gekommen. Da stand die Frage der Eingliederungsvereinbarung auch noch gar nicht. Deshalb bedarf es sehr konkreter Anstrengungen, entsprechend dem Persönlichkeitsprofil, den persönlichen Lebensumständen, den Fähigkeiten und Interessen der Jugendlichen eine Eingliederungsvereinbarung gemeinsam zu entwickeln. Der gesetzliche Auftrag der ARGEN zum Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen wurde ja bisher stillschweigend vertagt. Derzeit gibt es keine verbindlichen Aussagen, in welchem Umfang konkrete Eingliederungsvereinbarungen abgeschlossen wurden. Man spricht etwa von zwei Dritteln, ähnliche Zahlen hat der Minister heute genannt, aber da ist eben auch
nichts gesagt zur Qualität der Eingliederungsvereinbarung. Es ist richtig, formal wurde gesichert, wenngleich auch nicht überall, dass der Betreuungsschlüssel 1 : 75 umgesetzt ist. Vor allem die Qualifizierung von Fallmanagern, die sich der spezifischen Problematik junger Benachteiligter annehmen, lässt sehr zu wünschen übrig. Es geht hier um differenziertes Fallmanagement, das tatsächlich Fördern und Fordern einschließt und eben personenkonkrete Eingliederungsleistungen beinhaltet. Die Jugendhilfe darf sich aus diesem Prozess auch nicht rausnehmen. Es ist keine Ermessensfrage, ob eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen wird oder nicht. Lassen Sie mich an der Stelle auch gleich darauf verweisen, dass es aus unserer Sicht nicht sein kann, dass eine nicht abgeschlossene bzw. verweigerte Eingliederungsvereinbarung zu einer dreimonatigen Sperre der Leistungsgewährung führt, ohne - ich betone „ohne“ - dass alle Möglichkeiten seitens der Verantwortlichen gegenüber den Jugendlichen ausgeschöpft wurden.
Formales und bürokratisches Verhalten kann da nicht hilfreich sein, ebenso wenig wie es akzeptiert werden kann, dass die Mehrzahl der Betroffenen schlicht in Ein-Euro-Jobs geschickt werden. Verstehen Sie mich nicht falsch, im Einzelfall kann das durchaus möglich sein, aber derzeit steht offensichtlich nicht die qualitative Versorgung der Jugendlichen mit entsprechenden Angeboten der Integration im Mittelpunkt, sondern es wird auf Masse gesetzt und das heißt Arbeitsgelegenheiten. Diese Art der Billigjobs sollte nur als letztes Mittel eingesetzt werden, sie sind kein Ersatz für Berufsausbildung oder dauerhafte Integration auf dem Arbeitsmarkt.
Und wenn schon, meine Damen und Herren, dann lassen Sie mich nochmals betonen, keine Arbeitsgelegenheit für Jugendliche ohne Bildungs- und Qualifizierungsanteil. Es muss immer ein Weg aufgezeigt werden, wie es danach weitergeht. Viele Kommunen müssen ja zwangsläufig mangels Geld auf die Erfüllung freiwilliger Aufgaben verzichten, die für die Gesellschaft und das Gemeinwohl gerade auch für junge Menschen unverzichtbar sind. Jugendclubs werden geschlossen, freie Träger erhalten deutlich weniger oder keine Zuwendung mehr, bewährte Projekte gerade in der Kinder- und Jugendarbeit gehen derzeit den Bach runter. Gerade hier wird auch qualifizierte versicherungspflichtige Arbeit abgeschafft, und ich meine, all das muss man im Zusammenhang sehen. Ich betone das deshalb so, weil für die Förderung im Rahmen des SGB II in Thüringen dieses Jahr laut Aussagen der Bundesagentur - auch das ist ja eigentlich heute bestätigt worden, auch wenn die Zahl nicht genannt wurde -
65 Mio. € bereitstehen. Das ist mehr als für das SGB III. 65 Mio. €, meine Damen und Herren, was könnte man damit an regulärer Arbeit finanzieren. Dazu kommen ja noch diverse Förderprogramme und auch der ESF.
Deshalb bitte ich Sie, setzen Sie sich dafür ein, dass Arbeit finanziert wird und nicht in der Verwaltung von Arbeitslosigkeit und in Bürokratie versickert. Vor allem blockieren Sie die Entwicklung nicht. Ich will Ihnen auch sagen, wie ich das meine. Der Minister hat vom Jugendsofortprogramm gesprochen, das ist richtig, das Jugendsofortprogramm ist meines Erachtens auch sehr gut geeignet, eine für Jugendliche und für Unternehmen, also auch für die Wirtschaft, passgenaue Ausbildung, Einarbeitung und Integration zu erreichen. Das Ziel ist, 1.000 junge Leute in dieses Programm zu bringen. So weit, so gut. Das wurde also auch in Thüringen geplant und bis zum 18.05. waren auch drei bis vier Maßnahmen bewilligt. Dann gab es den Bewilligungsstopp oder ich frage mich, ob die Haushaltssperre auch diese Maßnahmen der Arbeits- und Wirtschaftförderung betrifft. Heute steht in der TA, dass diese Blockade gerade gelockert wird. Ich hoffe sehr, dass das der Fall ist, denn die Träger stehen in den Startlöchern, die Jugendlichen sind ausgewählt und bereit und sie fragen nun berechtigterweise nach, warum die insgesamt in Thüringen geplanten 30 Maßnahmen in Jugendsofortprogrammen derzeit nicht anlaufen können, weil eben kein Geld fließt. Allein in Südthüringen werden neun Maßnahmen mit jeweils 20 Jugendlichen stattfinden, allein nur eine konnte bisher gestartet werden. Deshalb, denke ich, ist es notwendig, die Forderung aufzumachen, die Bewilligung umgehend auf den Tisch zu legen und sich dafür einzusetzen, dass der Start nicht weiter verzögert wird.
Ich möchte noch ein anspruchsvolles Modell ansprechen, gerade weil auch hier die Jugendberufshilfe genannt wurde von meiner Kollegin, es ist das Kooperationsprojekt „Stellwerk“, das in Verbindung mit verschiedenen anderen Partnern einen sehr niedrigschwelligen Einstieg auf der Grundlage individueller Eingliederungs- und Qualifizierungsvereinbarungen bietet. Warum sage ich das hier? Das ist genau ein Projekt, was wir in größerer Breite zielstrebig weiterentwickeln und fördern müssten. Denn dieses Projekt bietet für junge Leute Entscheidungsmöglichkeiten auch für den weiteren Weg, weil mindestens zwei Angebote unterbreitet werden. Die Orientierung erfolgt nach Fähigkeiten und Interessen und lässt auch Kombinationen mit anderen weiterführenden Maßnahmen zu.
gleitung, wodurch die Maßnahme übergreifend und langfristig gesichert ist durch ganz konkrete Personen, die für die Jugendlichen auch längere Zeit Begleitung sind. Das Konzept wird übrigens auch äußerst positiv durch den ARGE-Geschäftsführer in Erfurt, Herrn Rein, bewertet, aber thüringenweit insgesamt zu wenig genutzt. Ich möchte auch sagen, dass es in Erfurt ein Novum gibt, denn die Jugendlichen erhalten hier nach den drei Monaten eine zusätzliche Aufwandsentschädigung zum Arbeitslosengeld II, was eben auch ein zusätzlicher Anreiz und eine entsprechende Motivation ist.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch einen Gedanken zur Berufsausbildung sagen. Nur so viel: Die berufliche Erstausbildung Jugendlicher muss ernst genommen werden, das ist wichtig. Aber wir sollten vielleicht gerade auch für den Kreis benachteiligter Jugendlicher eine weitere Überlegung anschließen. Es ist schon gesagt worden, dass viele ihre Ausbildung vorzeitig abbrechen, thüringenweit 23 Prozent. Dafür gibt es eine ganze Reihe Gründe. Einer scheint mir eine ungenügende Berufsorientierung und Berufsvorbereitung zu sein und da muss es also größere Anstrengungen geben. Deshalb sollte aber auch verstärkt dafür gesorgt werden, dass Jugendlichen, die aus welchen Gründen auch immer ohne Berufsabschluss sind, auch in kleineren Ausbildungsgängen geholfen wird, Kompetenzen zu erwerben, die ihre Vermittlungschancen erhöhen. Ich denke dabei an die Möglichkeiten, wie zum Beispiel Führerschein generell, gerade auch für junge Leute, die sich das selber sonst auch gar nicht leisten können, die Berechtigung zur Führung von Motorsägen oder Motorsensen, kleineren Baugeräten, Gabelstaplerführerschein etc. Das hilft auch weiter in der Sache und kann letztendlich auch zu einer Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt führen. Das Netzwerk der Handwerkskammern und der IHK mit den Partnern der Schulbildung, der Wirtschaft kann dabei sehr vieles bewirken und sollte entsprechend unterstützt werden.
Zum Abschluss, meine Damen und Herren, Sie werden es nicht anders erwarten, stelle ich den Antrag namens meiner Fraktion, den Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Technologie zu überweisen.
Ich weiß, Herr Kretschmer, es gefällt Ihnen nicht, weil Sie nicht dauernd über Hartz IV reden wollen. Wir glauben, es ist ein großes Thema und es wird uns noch lange beschäftigen und wir werden da auch nicht locker lassen. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte mich eingangs namens meiner Fraktion für den Sofortbericht des Wirtschaftsministers bedanken.