Protocol of the Session on June 2, 2005

Werte Abgeordnete, in der Beantwortung der Kleinen Anfrage meines Kollegen Kummer 4/36 heißt es auf Nachfrage zur Verringerung der Ausbildungsplätze, dass die Besetzung von Ausbildungsstellen grundsätzlich auch der Wiederbesetzungssperre unterlägen, allerdings im Jahre 2004 von der Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung im Bereich der Ausbildungsplätze in weitem Umfang Gebrauch gemacht wurde. Entgegen meiner Abgeordnetenkollegin Groß bin ich schon der Überzeugung, dass wir uns eine Besetzungssperre im Bereich der Ausbildungsplätze nicht leisten können. Die Verringerung bzw. Nichtbesetzung von Ausbildungsplätzen im öffentlichen Dienst konterkariert sämtliche poli

tischen Bemühungen, um junge Menschen in unserem Land zu halten. Von einer Übernahme nach erfolgreicher Ausbildung ist da noch nicht einmal die Rede. Sollte die desolate Haushaltslage die Besetzung der Ausbildungsplätze im öffentlichen Dienst verhindern, würde ich vorschlagen, dass sich bei der Wirtschaftsförderung zugunsten der beruflichen Erstausbildung ein Beispiel genommen wird. Vorbilder wirken schließlich nicht nur in eine Richtung. Bei immerhin 159 Mio. € in den Jahren von 2000 bis 2003 Wirtschaftsförderung für berufliche Erstausbildung wird nicht ganz klar, warum im Bereich des eigenen Wirkungskreises des öffentlichen Dienstes an Ausbildungsplätzen gespart wird. Das Thüringer Finanzministerium geht nach Angaben der Landtagsverwaltung von durchschnittlich 10.100 € Kosten pro Auszubildenden im öffentlichen Dienst der Landesregierung aus. Dies heißt also, die momentan fehlenden 310 Ausbildungsstellen zwischen Soll- und Ist-Besetzung würden das Land etwa 3,1 Mio. € kosten, 3 Mio. € zusätzlich zu 40 Mio. € Wirtschaftsförderung 2004.

Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der Ihnen dargelegten Situation kann meine Fraktion dem Punkt 1 des vorliegenden Antrags zustimmen; Punkt 2 dürfte sich ja erledigt haben, weil die Landesregierung ihre Ausbildungsplätze nicht in den Ausbildungspakt aufgenommen hat. Ich bedanke mich.

(Beifall bei der PDS)

Für die SPD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Bausewein zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zu Beginn meiner Rede über diesen Antrag möchte ich die Gelegenheit nutzen, um auf eine Mündliche Anfrage hinzuweisen, die ich im Plenum im vergangenen Januar gestellt habe, darüber hinaus möchte ich noch einmal auf die Antwort der Landesregierung, damals vorgetragen von Minister Dr. Gasser, verweisen. Ich habe im Januar nachgefragt, warum im vergangenen Haushaltsjahr, im Jahr 2004, 828 Ausbildungsstellen in den Haushaltsplan eingestellt waren, aber im Laufe des Jahres nur 508 Ausbildungsstellen besetzt wurden. Der Innenminister hat mich daraufhin darüber informiert, dass es sich bei der im Landeshaushalt vorgesehenen Planzahl lediglich um eine Ermächtigung handelt, diese Ausbildungsstellen zu besetzen. Darüber hinaus hat mich Dr. Gasser darüber informiert, dass die Anzahl der tatsächlich abgeschlossenen Ausbildungsverträge sich neben den finanziellen Möglichkeiten in erster Linie am tatsächlichen Nach

wuchskräftebedarf orientiert. Zu meiner Frage, wie denn die Besetzung im Jahr 2005 vorgesehen ist, hat der Innenminister letztlich auf den damals nur im Entwurf vorliegenden Haushaltsplan 2005 verwiesen und damit begründet, dass noch keine verbindlichen Aussagen getroffen werden können.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die genaue Kommentierung der Antworten erspare ich mir an dieser Stelle. Ich hatte bis zum Beitrag von Frau Groß die Hoffnung, dass es uns im Interesse der jungen Menschen gelingt, gemeinsam diesen Antrag zu verabschieden und ein Zeichen zu setzen. Eine derartige Situation ist ja bekanntlich hier im Hause recht selten und wir hätten jetzt die Gelegenheit dazu und vor allem macht der Handlungsbedarf dies eigentlich auch nötig. Es gibt keine Entspannung auf dem Ausbildungsstellenmarkt. Es zeichnet sich eher eine Verschlechterung ab, was die Anzahl der betrieblichen Ausbildungsstellen angeht. Wenn man sich die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit anschaut für den Freistaat Thüringen, dann liegen wir knapp 10 Prozent unter den Werten des Vorjahres. Es gilt also, mit gutem Beispiel voranzugehen. Der Haushaltsplan des Jahres 2005 liegt ja inzwischen vor. Er ist kein Entwurf mehr. Er ist inzwischen ein Gesetz. Ich gehe mal davon aus, dass die in diesem Landtag vorgelegten Planzahlen in Höhe von 815 Ausbildungsplätzen dem tatsächlichen Bedarf an Nachwuchskräften der Landesdienststellen entsprechen. Ich gehe weiterhin davon aus, dass dieser Landeshaushalt nach Auffassung der Landesregierung den finanziellen Möglichkeiten des Landes entspricht. So gesehen überrascht es mich schon, dass Frau Groß beides in Frage stellt, zumal ja ihre Fraktion diesen Haushalt mit ihrer Mehrheit im Februar hier verabschiedet hat. Beide entscheidenden Faktoren, die Minister Gasser als Antwort auf meine Mündliche Anfrage benannt hat, sind aus meiner Sicht erfüllt.

Nun zurück zum Landeshaushalt. Dort sind 815 Ausbildungsplätze im Jahr 2005 vorgesehen. Und nach allem, was wir im Hinblick auf die problematische Altersstruktur auch in den Landesdienststellen wissen, dürfte eine derartige Zahl eher den Mindestbedarf und nicht den Höchstbedarf darstellen. Wenn wir uns die Anzahl der Altbewerber ansehen und feststellen müssen, dass diese mittlerweile fast 50 Prozent der Gesamtbewerber ausmachen, dann dürfte jedem in diesem Lande klar sein, warum wir um jeden einzelnen Ausbildungsplatz im Freistaat Thüringen kämpfen müssen. Es gibt keinen Grund, so zu tun, als wenn das Problem erledigt wäre. Auch der Ausbildungspakt, der vergangenen Dienstag unterzeichnet wurde, wird das Problem allenfalls abschwächen. Die Schere zwischen Angebot und Nachfrage droht auch in diesem Jahr noch weiter auseinander zu gehen. Deshalb sollten wir

im Interesse der Thüringer Jugendlichen, im Interesse von deren Eltern und im Interesse derjenigen, die aus der Wirtschaft bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und Ausbildungsplätze bereitstellen, dafür sorgen, dass das Land in diesem Jahr statt mit schlechtem Beispiel - wie in Vorjahren - endlich mit gutem Beispiel vorangeht. 320 Ausbildungsplätze hätten wir in eigener Zuständigkeit im Jahr 2004 mehr besetzen können. Ich gehe jede Wette ein, dass es für diese 320 Ausbildungsplätze auch genügend qualifizierte Bewerber gab und gibt. Jeder dieser 815 Ausbildungsplätze, die in diesem Jahr eingestellt sind, wird von einer derartigen Anzahl junger Menschen aus Thüringen umworben sein, dass die qualifizierte Auswahl leicht fallen dürfte. Falls es mal zur Auflösung eines Ausbildungsverhältnisses kommt, wird die unverzügliche Nachbesetzung leicht möglich sein. Es gibt also keinen Grund, in irgendeiner Form von der Besetzung aller 815 Ausbildungsstellen abzuweichen.

Meine Damen und Herren, der Ihnen vorliegende Antrag ist im ersten Punkt nichts anderes als die verbindliche Zusage, diese 815 Stellen auch wirklich zu besetzen. Im zweiten Punkt ist er von der Aktualität etwas eingeholt worden. Der Antrag lag ja bereits zur letzten Plenartagung vor, konnte aber aus Zeitgründen nicht mehr behandelt werden. Nichtsdestotrotz beinhaltet der zweite Punkt unseres Antrags nichts anderes, als innerhalb des Ausbildungspakts mit gutem Beispiel voranzugehen. Ich glaube schon, dass die Vertreter der Handwerkskammern, der Industrie- und Handelskammern, die Vertreter der freien Berufe und der Landwirtschaft nichts dagegen hätten, wenn die Landesregierung ihr eigenes Ausbildungsangebot in diesen Ausbildungspakt noch nachträglich einbringt. Es geht bei diesen Ausbildungsplätzen noch nicht einmal um die Zusätzlichkeit. Es geht einfach nur um das, was möglich ist, und das, was in diesem Hause von der Mehrheitsfraktion schon einmal beschlossen wurde. Und es wäre eine Möglichkeit, wenn wir das heute beschließen, auch ein Zeichen zu setzen in Richtung der kommunalen Arbeitgeber und da ein bisschen den Druck zu erhöhen. Denn nicht nur in den Landesdienststellen wurde in den vergangenen Jahren massiv an Ausbildungsstellen gespart, sondern auch auf kommunaler Ebene. Es geht darum, dass keiner vom anderem etwas verlangt, was er selbst nicht zu leisten bereit ist. Weil aber von der Wirtschaft sehr zu Recht verstärktes Ausbildungsengagement verlangt wird, kann und darf die Landesverwaltung vorhandene Ausbildungskapazitäten nicht als klammheimliche Sparbüchse missbrauchen.

(Beifall bei der SPD)

Das wäre und das ist schlicht und einfach verlogen. Ich gehe davon aus, dass die anderen Partner

des Ausbildungspakts, auch wenn der bereits am Dienstag unterzeichnet wurde, diese heutige Debatte verfolgen und auch durchaus die Abstimmung verfolgen werden.

Meine Damen und Herren, ich weiß, dass es nicht primäre Aufgabe der öffentlichen Hand ist, gegebenenfalls fehlende Ausbildungsplätze in der Wirtschaft durch zusätzliche Kapazitäten im öffentlichen Dienst zu kompensieren. Darum geht es auch nicht. Es geht einfach darum, dass die Landesregierung das leistet, was sie durch ihre Haushaltsgesetzgebung zu leisten in der Lage sein müsste. Deshalb bitte ich insbesondere die Kollegen von der CDU, über ihren Schatten zu springen und im Interesse der jungen Leute im Land diesem Antrag zuzustimmen. Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Seitens der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung Staatssekretär Baldus. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, zum Antrag der Fraktion der SPD nehme ich für die Landesregierung Stellung:

Der Antrag der SPD appelliert an die Landesregierung, eine Vorbildfunktion bei der Ausbildung wahrzunehmen. Er suggeriert gleichermaßen, das Land könne die Ausbildungsneigung der Privatwirtschaft durch eigene Ausbildungsleistungen steigern und nur auf diese Weise den Zielen des Ausbildungspaktes gerecht werden.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Das suggeriert der Antrag nicht, das hat Herr Bausewein gerade gesagt.)

Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, ich gehe noch auf die Ausführungen von Herrn Bausewein ein. Ich stimme mit Ihnen überein, dass die Landesregierung in der Verantwortung steht, möglichst vielen jungen Menschen eine Ausbildung zu ermöglichen. Aus dieser Verantwortung heraus hat Thüringen im vergangenen Jahr umfassende Anstrengungen unternommen, die Schaffung von Ausbildungsplätzen in der Privatwirtschaft zu fördern. Thüringen hat als erstes Bundesland einen entsprechenden Ausbildungspakt, eine Vereinbarung zwischen Landesregierung, Wirtschaft und der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit geschlossen. Der Thüringer Pakt

für Ausbildung für das Jahr 2004 enthielt Leistungsgarantien des Freistaats Thüringen wie beispielsweise die Aufstockung des außerbetrieblichen BundLänder-Sonderprogramms „Ausbildungsplatzprogramm Ost 2004“ um 500 Ausbildungsplätze durch das Land oder das Angebot von berufsvorbereitenden vollzeitschulischen Bildungsmaßnahmen für 5.500 Jugendliche.

Die Umsetzung des Thüringer Paktes für Ausbildung 2004 war außerordentlich erfolgreich. Die Anzahl der statistisch noch erfassten unvermittelten Bewerberinnen und Bewerber konnte bis zum 31. Dezember 2004 auf 77 reduziert werden. Dies ist die geringste Zahl aller Länder der Bundesrepublik Deutschland. Frau Abgeordnete Hennig, Sie sehen es mir bitte nach, dass die Landesregierung diese Zahl als Erfolg ansieht, auch wenn Sie dieses so nicht sehen wollen.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren Abgeordneten, der Thüringer Pakt für Ausbildung 2005 wurde am 31. Mai dieses Jahres unterzeichnet. Hiermit leistet die Landesregierung erneut einen maßgeblichen Beitrag zur Verbesserung der Ausbildungssituation junger Menschen in unserem Land. Der Ausbildungspakt, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD-Fraktion, enthält jedoch bewusst keine Selbstverpflichtung der Landesregierung zur Einstellung einer bestimmten Anzahl an Auszubildenden. Hierfür gibt es mehrere Gründe. Das Land ist kein Arbeitgeber wie jeder andere. Es muss sich nicht an aktuellen Auftragslagen, sondern an mittel- und langfristigen Aufgabenentwicklungen und auch an finanziellen Gegebenheiten, Möglichkeiten orientieren. Wir stehen derzeit in Anbetracht der aktuellen Maßnahmen zur Aufgabenoptimierung in der Landesverwaltung und der demographischen Entwicklung in Thüringen vor der Herausforderung, unseren Personalbestand zu senken. Die finanziellen Rahmenbedingungen erfordern eine Haushaltskonsolidierung. Unter diesen Vorzeichen steht auch die Ausbildung im Freistaat Thüringen und die Entwicklung, in der Landesregierung nicht alle vorhandenen Ausbildungsplätze besetzen zu können. Vor diesem Hintergrund wird es der öffentlichen Hand auch nicht möglich sein, fehlende Ausbildungsplätze in der Privatwirtschaft im großen Umfang durch eigene Ausbildungsaktivitäten zu kompensieren. Zudem würden hierdurch Erwartungen bei den Auszubildenden auf eine unbefristete Übernahme in den Landesdienst geweckt, die aufgrund der Haushaltslage und der von der Landesregierung auf den Weg gebrachten strukturellen Veränderungen der Verwaltung nicht erfüllt werden können.

Meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bausewein, es ist weder zu verantworten, junge Menschen in einen Beruf zu locken, in dem sie in diesem Land keine Zukunft haben, wie es genauso wenig zu verantworten ist, angesichts der Haushaltslage des Freistaats Thüringen und seiner Kommunen junge Menschen auszubilden und sie anschließend ihre berufliche Zukunft in anderen und wohlhabenderen Bundesländern suchen und finden zu lassen. Beides ist gleichermaßen nicht zu verantworten.

Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Anfrage durch den Abgeordneten Bausewein?

Ich würde Herrn Abgeordneten Bausewein bitten, seine Frage an das Ende meiner Ausführungen zu stellen. Danke schön.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die im Landeshaushalt 2005 vorgesehene Anzahl von 815 Ausbildungsstellen - der Minister hatte Anfang des Jahres auf diesen Umstand bereits hingewiesen - stellt lediglich eine Ermächtigung der Landesregierung zur Einstellung einer entsprechenden Anzahl von Auszubildenden dar. Wie wir alle wissen, haben sich die finanziellen Rahmenbedingungen und die Möglichkeiten des Freistaats Thüringen seit dieser Zeit noch einmal deutlich verschlechtert, so wie sich die finanziellen Rahmenbedingungen in der gesamten Bundesrepublik verschlechtert haben. Deshalb ist der Freistaat Thüringen derzeit in seinen verschiedenen Ressorts nicht in der Lage, den Rahmen, den der Haushaltsgesetzgeber gesteckt hat, auszufüllen. Zum anderen ist festzustellen, dass in einigen Ressorts der Bedarf, von der Ermächtigung Gebrauch zu machen, auch nicht mehr in vollem Umfang gesehen wird.

Meine Damen und Herren, zur Systematik der Haushaltsstellen: Dem Innenministerium werden zum Stichtag 1. Mai eines jeden Jahres die beabsichtigten und zum Stichtag 20. Oktober eines jeden Jahres die tatsächlich vorgenommenen Einstellungen von Auszubildenden und Beamtenanwärtern in der Landesverwaltung gemeldet. Sie haben, Frau Hennig, über den Antrag der SPD-Fraktion hinausgehend ja auch die Frage der Anwärterstellen thematisiert. Da ist festzustellen, dass wir bei den Anwärterstellen 1.340 zum Stichtag besetzt haben. Dieses entspricht aber nicht der Bruttozahl der Anwärter, wie sie im gesamten Jahresverlauf im Freistaat Thüringen tatsächlich angestellt waren. Dieses ist auf zwei Umstände zurückzuführen: Zum einen sind die neu einzustellenden Anwärter im gehobenen nicht technischen Dienst genauso wenig in der Statistik ent

halten wie die neu einzustellenden Referendare, während diejenigen, die ihr Ausbildungsjahr bereits abgeschlossen haben, in der Statistik nicht mehr enthalten sind, weil es keine Deckungsgleichheit zwischen dem Abschluss der Ausbildung und der Aufnahme neuer Referendare und Anwärter gibt. Insofern ist die in der Statistik enthaltene Zahl niedriger als die tatsächliche Zahl der Anwärter und Referendare im jeweiligen Haushaltsjahr.

Meine Damen und Herren, über die Zahl der tatsächlich neu zu besetzenden Ausbildungsstellen für das Jahr 2005 bestehen demzufolge noch keine verbindlichen Angaben. Dies wird erst mit der statistischen Erhebung der geplanten Ausbildungsstellen zum 1. Mai 2005 der Fall sein, deren Ergebnisse voraussichtlich Mitte dieses Monats vorliegen werden. Bei der Entscheidung über die zu besetzenden Ausbildungsstellen werden der aktuelle Ausbildungsbedarf und die genannten Rahmenbedingungen, zu denen im Wesentlichen die Bedingungen des Landeshaushalts gehören, zu berücksichtigen sein. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Herr Abgeordneter Bausewein, Sie können Ihre Frage stellen.

Herr Staatssekretär, halten Sie es nicht für bedenklich, dass man zu Recht die Wirtschaftsverbände auffordert, an ihre Grenzen zu gehen und möglichst viel auszubilden, auch wenn es zum Teil schwierig erscheint, auf der anderen Seite aber das Land offensichtlich nicht bereit ist, die Zahl an Ausbildungsstellen einzubringen in den Ausbildungspakt, die durch dieses Haus im Haushaltsplan beschlossen wurden?

Herr Abgeordneter Bausewein, die Rahmenbedingungen in der Thüringer Wirtschaft und die Rahmenbedingungen, denen die Landesregierung ausgesetzt ist, unterscheiden sich fundamental. Wir haben es in der gewerblichen Wirtschaft mit Ausnahme der Bauwirtschaft mit Zuwachsraten zu tun, über die wir uns in vielen Branchen, insbesondere in der exportorientierten Wirtschaft, freuen dürfen. Wir sagen der Wirtschaft nicht nur seit heute, sondern seit vielen Jahren, dass sie darauf achten muss, dass sie angesichts der zurückgehenden Schülerzahlen in der nahen Zukunft nicht mehr in der Lage sein wird, ihren Nachwuchs aus Thüringen zu rekrutieren, wenn sie ihn heute nicht ausbildet. Im Bereich der Landesregierung haben wir es mit einer gegensätzlichen

und gegenläufigen Entwicklung zu tun. Wir wissen heute, dass der Personalbedarf nicht nur aufgrund der demographischen Entwicklung - weniger Bürger brauchen tendenziell auch weniger Verwaltung -, sondern auch aufgrund der Umstrukturierungsmaßnahmen, die wir in Angriff genommen haben, deutlich zurückgehen wird. Es wäre in der Tat ein schlechter Dienst, den wir den jungen Menschen erweisen würden, wenn wir ihnen suggerierien, sie könnten in großer Zahl, nämlich über die Zahl hinaus, die wir jetzt ausbilden, im Landesdienst des Freistaats Thüringen ihre Zukunft suchen und finden. Dieses wäre nicht zu verantworten. Danke schön.

Frau Abgeordnete Becker, Sie möchten wohl auch noch eine Frage stellen? Gestatten Sie das, Herr Staatssekretär?

Aber selbstverständlich, ich freue mich immer, wenn ich mit Frau Becker in Dialog treten kann.

(Zwischenruf aus dem Hause:... das kann man auch im Foyer tun.)

Ich bin aber höflich.

Ja, danke. Herr Staatssekretär, ist Ihnen die Alterspyramide im Forst bekannt und wissen Sie, wie notwendig es ist, im Forstbereich auszubilden und wissen Sie, dass wir dieses Jahr die wenigsten Forstauszubildenden seit 15 Jahren haben?

Sehr geehrte Frau Becker, Sie wissen, dass ich der Thüringer Forstwirtschaft, dem Thüringer Forst emotional stark verbunden bin

(Beifall und Heiterkeit bei der CDU)

und dass ich als Besitzer einer Holzheizung auch etwas dazu beitrage, dass - wenn auch in kleinem Umfang - der Thüringer Forst seine wirtschaftliche Basis nicht verliert. Ich verweise aber bezüglich der Fachkompetenz ganz gern auf Herrn Minister Dr. Sklenar und den Kollegen Juckenack und erlaube mir, von einer Antwort abzusehen. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Herr Staatssekretär, erstreckt sich Ihre Dialogbereitschaft auf die Kollegin Hennig von der PDS-Fraktion? Die möchte Ihnen auch eine Frage stellen.

Verehrte Frau Präsidentin, seit nunmehr 24 Minuten nehmen wir dem Parlamentarischen Abend ein wenig seine Entfaltungsmöglichkeiten.

(Unruhe im Hause) (Beifall bei der CDU)

Aber ich denke, eine Frage ist noch möglich.

Können Sie mir die Frage beantworten, wie viele Auszubildende im Landesdienst letztendlich in den Landesdienst übernommen werden?