Protocol of the Session on April 22, 2005

Das erheblich höhere Umweltschutzniveau der ökologisch sinnvollen und nachhaltigen Restabfallbehandlung führt zu einer Kostensteigerung in diesem Bereich. Die Thüringer öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geben für die jetzt noch mögliche Deponierung von Haus- bzw. Sperrmüll Kosten von 34 bis 92 €/Tonne an. Bundesweit liegen die Kosten für die Deponierung nach Angabe der Fachpresse zwischen 35 und 212 €/Tonne. Die Kosten der gesamten künftigen Restabfallentsorgung inklusive sonstiger Kosten, z.B. der Umschlag und Transport, werden nach Angabe der Thüringer öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zwischen 114 und 177 €/Tonne variieren. Bundesweit liegen die Kosten für die Restabfallbehandlung an den jeweiligen Anlagen ohne sonstige Kosten, wie z.B. zusätzlicher Umschlag und Transport, bei 72 bis 340 €/Tonne. Ich denke, die Ergebnisse der Thüringer Entsorgungsträger liegen da in einem guten Bereich. Weitere Detailinformationen dazu enthält die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Hauboldt in Drucksache 4/761, welche am 24. März 2005 veröffentlicht wurde.

Konkrete Aussagen zur Höhe der zukünftigen Gebühren bei den einzelnen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern sind derzeit flächendeckend nicht möglich, da dem Thüringer Landesverwaltungsamt als kommunaler Aufsichtsbehörde bisher nur einzelne Gebührensatzungen zur Genehmigung vorliegen. Um in diesem Bereich detaillierte Aussagen treffen zu können, wird sich das Thüringer Innenministerium einen aussagekräftigen Überblick in Form einer Gegenüberstellung der bisherigen Entsorgungsgebühren zu den zu erwartenden Entsorgungsgebühren der Thüringer Bürger verschaffen. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger werden die hierfür notwendigen Angaben kurzfristig an das Thüringer Landesverwaltungsamt liefern, so dass nach entsprechender Auswertung ein Überblick über alle Entsorgungsträger gegeben werden kann.

Ich möchte nun noch auf die Entwicklung bei der Deponie von Siedlungsabfällen eingehen: Im Jahr 1991 wurden durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger noch 81 Hausmülldeponien betrieben; im Jahr 2000 waren es 21. Nach 2005 werden voraussichtlich noch 11 kommunale Deponien betrieben, auf denen die Rückstände aus der Restabfallbehandlung oder mineralische Abfälle wie Bauschutt und Ähnliches abgelagert werden können. Am 01.01.2000 verfügten die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Thüringen über ein Deponievolumen von 7,9 Mio. m³. Ab 1. Juni 2005 werden es nach Angaben der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger noch ca. 3 Mio. m³ sein. Die Entsorgungssicherheit für Thüringen ist damit zukünftig auch deponieseitig gewährleistet. Neue Deponien sind derzeit nicht erforderlich. Insgesamt wurden seit 1991 in Thüringen 64 Siedlungsabfalldeponien stillgelegt, weitere sechs Stilllegungen werden in diesem Jahr folgen. Die Zahl der seit 1993 rekultivierten Deponien bzw. Deponieabschnitte beträgt 42 mit einer Fläche von insgesamt 145 ha. Unter anderem auch zur Entlastung der zur Rekultivierung verpflichteten meist kommunalen Deponieinhaber fördert das Ministerium seit 1991 die Rekultivierung von stillgelegten Deponien. Es ist beabsichtigt, diese Förderung auch zukünftig fortzusetzen, obgleich mit Blick auf den wohl künftig sinkenden Förderbedarf und die finanzielle Situation des Freistaats mit zurückgehenden Fördermitteln gerechnet werden muss. Zu den Rücklagen, welche die öffentlich-rechtlichen Entsorger im Deponiebereich gebildet haben, liegen der Landesregierung von den ÖRE derzeit keine Angaben vor.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Welche Fraktion wünscht die Aussprache zu diesem Bericht? Die SPD-Fraktion. Dann eröffne ich die Aussprache zum Sofortbericht und rufe für die PDS-Fraktion den Abgeordneten Kummer auf.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Minister Dr. Sklenar hat es gerade gesagt, ab 1. Juni dieses Jahres greift die technische Anleitung Siedlungsabfall und schreibt vor, dass es in Zukunft keine Ablagerung von unbehandeltem Müll mehr auf Deponien geben darf. Ich sage hier ganz deutlich gleich am Anfang, das ist gut so. Auch wenn es dadurch natürlich zu Gebührensteigerungen kommen wird, haben wir doch in Zukunft ein Abfallsystem, das nachkommenden Generationen keine Müllberge mehr hinterlässt, die dann irgendwann mal

zugeschüttet werden und trotz aller Sicherungsmaßnahmen, die wir heute zur Verfügung haben, tickende Zeitbomben bleiben.

Nun, meine Damen und Herren, dass die TASi kommt, war uns allen ziemlich lange bekannt und ich hätte mir schon gewünscht, dass die Landesregierung hier von Anfang an versucht hätte, für den doch sehr kleinen Freistaat Thüringen, der mit rund 600.000 Tonnen Abfällen relativ übersichtlich ist, um die es geht, ein einheitliches Konzept zu finden. Das hat man leider versäumt; man hat die Verantwortung allein den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen und ihnen höchstens mal ein paar Tipps gegeben, wie zum Beispiel, nur geringe Mengen Gewerbeabfall bei der Kalkulation von eigenen Anlagen einzuplanen. Wie die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mit diesen Tipps umgegangen sind, das wissen wir. Zella-Mehlis hat gemeint, wir müssen trotzdem 40.000 Tonnen Gewerbeabfall in der Müllverbrennungsanlage Zella-Mehlis einplanen, wo jetzt schleierhaft ist, wo sie herkommen, aber darauf komme ich noch im Verlauf der Rede.

Eine Landeseinmischung in die Frage Abfallentsorgung hat es später trotzdem gegeben, zumindest dann, wenn Parteifreunde ihr eigenes Konzept entwickelt hatten. Ich will das am Beispiel Zella-Mehlis mal kurz darstellen: So gab es hier ja schon sehr frühzeitig die Vorstellung der CDU-Verbandsräte und auch des ZAST-Chefs Dr. Kummer, eine Müllverbrennungsanlage zu errichten, was auch sehr frühzeitig auf den Widerstand der Bevölkerung und der Umweltverbände stieß. Trotzdem wollte man dieser Anlage ja irgendwie zum Durchbruch verhelfen. Da hat man sich das eine oder andere einfallen lassen. Da gab es in der ZAST-Satzung eine doch für viele vielleicht nicht so günstige Formulierung, wie das Abstimmungsverhalten zu laufen hat. Da musste nämlich jede öffentlich-rechtliche Körperschaft einheitlich ihre Stimmen abgeben. Das heißt also, wenn in einem Kreis im PDS-Verbandsrat zufällig mit in die ZAST gewählt wurde, konnte der dagegen stimmen und damit war die Stimme dieser Körperschaft ungültig. Das hätte sehr frühzeitig schon dazu führen können, dass die Müllverbrennungsanlage keine Chance gehabt hätte. Also flatterte kurz vor einer wichtigen Abstimmung dem ZAST ein Fax aus dem Landesverwaltungsamt auf den Tisch, in dem stand, dass das Stimmführerprinzip sofort einzuführen wäre. Und noch bevor man die Satzung geändert hat, wurde dann mitten im Abstimmungsprocedere das Verfahren geändert und das Stimmführerprinzip eingeführt, wonach man in Zukunft also über solche dagegen stimmenden Verbandsräte einfach hinwegsehen konnte.

Ein nächster Fall von Einmischung war ein Versprechen, dass es eine Förderung für eine Müllverbrennungsanlage geben könnte. Es gab einen Brief eines Staatssekretärs, der diese Möglichkeit darstellte, obwohl eigentlich die Haushaltszahlen sehr, sehr klar eine andere Meinung darstellten und auch nicht absehbar war, dass es hier irgendwann einmal 20 Mio. € in diesem Haushaltstopf geben könnte.

Herr Abgeordneter Kummer, kann der Abgeordnete Krauße Ihnen eine Frage stellen?

Gerne, Herr Krauße.

Bitte schön.

Ich freue mich immer über seine Fragen, doch.

Kollege Kummer, meine Frage zu Ihrem Antrag, der heißt...

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das ist mein Antrag.)

SPD-Antrag.

(Unruhe bei der SPD)

... oder zu dem SPD-Antrag: „Siedlungsabfallwirtschaft ab 01.06.2005“. Sie reden für meinen Geschmack jetzt mehr in die Richtung, warum wird eine Müllverbrennungsanlage genehmigt oder auch nicht und was hätte man dazu tun können. Meine Frage ganz einfach: Was hat das eigentlich mit dem Thema, mit dem Antrag zu tun?

Herr Krauße, diese Anlage, von der ich gerade spreche - und ich habe bis jetzt noch keine fünf Minuten meiner Redezeit gebraucht, d.h., ich bin eigentlich noch in der Vorbereitung -, wird ein Viertel der Siedlungsabfallmenge Thüringens behandeln. Ich glaube, das ist nicht ganz wenig.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Im Moment befinden wir uns noch in der Frage: Werden wir diese Anlage bauen oder nicht und warum werden sich Menschen für diese Anlage entscheiden oder nicht? Ich glaube, da sind so ein paar Fakten, was alles getan wird, um diese Anlage zu Wege zu bringen, doch nicht ganz uninteressant.

(Beifall bei der PDS)

Also, wie gesagt, da gab es das Schreiben eines Staatssekretärs, das von 20 Prozent, also in etwa 20 Mio. € Förderung als Möglichkeit sprach und wo einige Verbandsräte doch auch wirklich glaubten, dass diese 20 Mio. € kommen könnten, die sich dann natürlich auch gebührenreduzierend auswirken würden und was auch die Hoffnung ließ, den Gewerbeabfall in einer so geförderten Anlage behalten zu können. Denn für den Gewerbeabfall, der nicht andienungspflichtig ist, zählt ja am Ende nur, was kostet mich die Behandlung. Die bieten ihren Abfall natürlich in der Anlage an, die am günstigsten ist. Wie gesagt, all dies führte dazu, dass Verbandsräte dann die entsprechende Vergabe durchgeführt haben und dass die Anlage so weit auf den Weg gebracht wurde, dass wir es jetzt mit einer Genehmigung zu tun haben, die bereits vorliegt.

Nun, nachdem die Landespolitik bisher so ausgesehen hat, zu den Ergebnissen dieser Landespolitik: Der Herr Minister hat vorhin gesagt, 30 Prozent des Mülls gehen aus Thüringen fort. 30 Prozent, die meiner Ansicht nach hätten hier behandelt werden können und hier hätten behandelt werden müssen. Man muss auch sagen, erstens sollte man dazu stehen, dass der Abfall dort, wo er produziert wird, auch behandelt wird, dass man dafür die Verantwortung übernimmt. Außerdem muss ich aber auch sagen, sollte Thüringen auf Arbeitsplätze und Wertschöpfung in diesem Bereich nicht verzichten, denn davon haben wir nicht zu viel.

Was ist noch passiert? Wir haben eine Anlage, die der Herr Minister merkwürdigerweise nicht genannt hat; eine Anlage in Thüringen, wo ich sage, das ist ein Konzept, das wirklich gelungen ist, das hätte für den Freistaat vorbildhaft sein können. Es ist nämlich die Anlage, die in Schwarza entsteht. Wir haben in Thüringen eine mechanisch-biologische Anlage in Pößneck stehen, die ihre heizwertreiche Fraktion in Zukunft in diese Anlage nach Schwarza liefern wird. Diese Anlage in Schwarza ist mit sage und schreibe 90 Prozent Fördermitteln gefördert worden oder wird noch gefördert, sie ist noch nicht ganz fertig. Diese Anlage wird es ermöglichen, dass ein Wirtschaftsunternehmen zu sehr, sehr günstigen Konditionen seinen heizwertreichen Abfall energetisch hervorragend nutzen kann. Solche Konditionen hät

te ich mir für die Thüringer Wirtschaft in anderen Fällen ebenfalls gewünscht. Wir hätten hier die Möglichkeit geschaffen, einen echten Vorteil für unsere heimische Wirtschaft zu schaffen, indem wir ihnen solche günstigen Angebote unterbreitet hätten. Aber das war nicht gewollt.

Eine weitere Anlage, die entstehen wird, das ist auch schon kurz angesprochen worden, ist die Anlage in Erfurt, eine mechanisch-biologische Anlage, die eine Vorsortierung vornehmen wird, und anschließend wird die heizwertreiche Fraktion, die dort entnommen wird, energetisch sehr günstig in den Stadtwerken Erfurt verwertet. Ich hätte mir bei dieser Anlage gewünscht, dass sie deutlich besser gemacht worden wäre, weil eine Aussortierung von 30 Prozent in einer mechanisch-biologischen Anlage sehr, sehr wenig ist. Normalerweise werden 50 Prozent aussortiert; man hätte hier im Vorfeld noch wesentlich mehr Schadstoffe herausnehmen können. Aber ansonsten, sage ich, das Anlagenkonzept nicht schlecht und vor allem hat es einen Vorteil: Dadurch, dass ich eine Vorsortierung habe, kann ich in Zukunft Rohstoffe, die immer mehr nachgefragt werden, wertvolle Kunststoffe, die durch Ölpreissteigerungen immer teurer werden, wesentlich günstiger herausnehmen, kann mich mit dieser Anlage wesentlich flexibler auf neue Anforderungen in der Abfallwirtschaft einstellen.

Herr Abgeordneter Kummer, gestatten Sie eine Anfrage durch den Abgeordneten Schwäblein?

Gleich, wenn ich mit dem Thema Erfurt fertig bin. Ich denke mal, seine Nachfrage wird sich auch darauf beziehen.

Gut.

Ich habe also hier wesentlich bessere Möglichkeiten, flexibel zu reagieren, und ich muss auch sagen, wenn man beide Anlagen vergleicht, die Anlage Zella-Mehlis, auf die ich vorhin eingegangen bin, und die Anlage in Erfurt, dann sieht man es auch am Widerstand in der Bevölkerung, dass die Erfurter Anlage deutlich besser akzeptiert wird. Also zumindest vom Erörterungsverfahren kann ich sagen, während in Zella-Mehlis oder - besser gesagt - in Suhl im Kongresszentrum, wo das Erörterungsverfahren stattgefunden hat, der Saal ständig voll war, waren in der Messehalle hier in Erfurt um die 30 Leute; das

sind eigentlich Zahlen, die Bände sprechen.

Was ich in Erfurt auch noch kritisieren möchte, ist die Zwischenlösung. Denn eines ist mir schleierhaft: Auch die mechanisch-biologische Anlage wird nicht wesentlich eher fertig werden als die Anlage zur thermischen Verwertung, so dass diese Stoffstromtrennung, die auf der Deponie Schwerborn stattfinden soll, nicht in einer mechanisch-biologischen Anlage stattfinden kann. Da frage ich mich, wie man diese Stoffstromtrennung vornehmen will und was dort mit den reagierenden Materialien des Abfalls wird. Hier muss meiner Ansicht nach noch Klarheit hergestellt werden, denn es geht um über ein Jahr und, Herr Minister, Sie hatten eindeutig gesagt, es wird keine Deponierung nach dem 01.05. mehr geben und ich glaube, dabei sollte es auch bleiben, ja, nach dem 01.06.

Gut, Herr Schwäblein bitte.

Herr Kollege Kummer, wenn Sie das Erfurter Konzept im Prinzip gutheißen, würden Sie dann auch mit zur Verfügung stehen, wenn wir der Bevölkerung klarzumachen haben, dass uns das ein Drittel höhere Kosten einbringt? Also der Luxus der mechanisch-biologischen Behandlung führt zu etwa einem Drittel höhere Kosten gegenüber der reinen thermischen Verwertung. Stehen Sie dann zur Diskussion mit bereit, wenn das bei der Bevölkerung richtig bekannt wird, frage ich Sie?

Herr Schwäblein, ich kenne die Vergleichszahlen nicht. Erfurt hat ja gar keine Müllverbrennungsanlage ausgeschrieben für diesen konkreten Fall. Deshalb weiß ich jetzt nicht, wie Sie darauf kommen, dass die Kosten durch die mechanisch-biologische Anlage ein Drittel höher werden. Ich kann Ihnen nur sagen, die Vergleichszahlen, die mir vorliegen, Vergleich von mechanisch-biologischen Anlagen und Müllverbrennungsanlagen, liegen durchaus zugunsten von mechanisch-biologischen Anlagen. Auch wenn durch die höheren Anforderungen an die MBAs, die nicht mehr so günstig sind, wie man das ursprünglich angenommen hatte, trotzdem sind sie noch günstiger, weil vor allem die Investitionskosten wesentlich niedriger sind. Der Streitpunkt, der dabei noch besteht, wie teuer denn die heizwertreiche Fraktion wird, zu welchen Konditionen ich die unterkriege, ich glaube, der wird sich, dadurch dass diese heizwertreiche Fraktion in Zukunft auf einem europaweiten Markt gehandelt werden kann, sehr deutlich zugunsten eines günstigen Preises niederschlagen. Es gibt schon jetzt Tendenzen, die von deutlich niedrigeren Zahlen bei der heizwertreichen Fraktion ausgehen, als

das noch vor wenigen Jahren der Fall war. Allerdings verwertet Erfurt die heizwertreiche Fraktion selber. Deshalb spielen hier die Kosten für diese heizwertreiche Fraktion auf dem freien Markt nicht die Rolle. Aber ich kann Ihnen nur sagen, eigentlich ist eine mechanisch-biologische Anlage durchaus kein Grund, dass es teurer wird als eine Müllverbrennungsanlage. Wenn ich mir Zella-Mehlis ansehe, kann ich auch nur sagen, hier werden die Kosten wesentlich höher sein.

(Beifall bei der SPD)

Zum nächsten Punkt: Ich komme wieder zur Anlage in Zella-Mehlis. Diese Anlage ist von der Bevölkerung massiv abgelehnt worden; selbst die Stadt Zella-Mehlis, das haben wir jetzt der Presse entnehmen können, wird gegen diese Anlage, die auf ihrem Stadtgebiet entsteht, klagen. Die Kosten, weil wir ja gerade bei dem Thema waren, haben sich von ursprünglich 1999 geschätzten 100 Mio. DM auf jetzt rund 120 Mio. € entwickelt und da wissen wir noch gar nicht so genau, was nun durch die Auflagen der Genehmigungsbehörde an zusätzlichen Kosten noch hinzukommt. Da gibt es ein paar Schätzungen, die beruhen aber hauptsächlich darauf, dass man sagt, der Anlagenbauer hat ja eine genehmigungsfähige Anlage angeboten, dementsprechend muss er die Auflagen auch selber bezahlen, so dass der ZAST davon ausgeht, dass es für ihn nicht teurer wird. Ob das letzten Endes so bleiben kann, das wird man sehen.

Zu diesen rund 120 Mio. € und Behandlungskosten von über 100 €/Tonne kommt eben, dass die 25 Prozent Gewerbeabfall diese Anlage wahrscheinlich nie sehen werden. Das ist nicht meine Idee, das ist im ZAST-Verbandsrat vom Geschäftsführer selber zugegeben worden. Denn er hat dort eindeutig gesagt, dadurch, dass es eine relativ lange Übergangsfrist geben wird, wo für 160 €/Tonne der Abfall in die verschiedensten Müllverbrennungsanlagen Bayerns verbracht wird, wird das Gewerbe in dieser Zeit schon andere Wege gehen und wird anschließend, wenn es einmal günstige Wege gefunden hat, nicht nach Südthüringen zurückfinden.

Die zweite Geschichte, die ich dazu noch sagen möchte, spricht noch eine deutlichere Sprache. Ich habe Gespräche geführt, um mit der Südthüringer Wirtschaft eine Anlage ähnlich wie Schwarza auf den Weg zu bringen. Nötig wäre dazu aber gewesen, dass das Gewerbe eindeutig im Vorfeld sagt, wir verpflichten uns, unsere Abfallmengen bereitzustellen, um die entsprechende Menge, also 80 Prozent der heizwertreichen Fraktion, die in einer Anlage zur thermischen Verwertung behandelt werden soll, zustande zu bringen und dafür auch die entsprechenden Garantien zu geben. Das ist in Süd

thüringen in der IHK besprochen worden und der IHK-Präsident hat mir dann gesagt, es tut mir Leid, auch eine 90 Prozent geförderte Anlage ist für uns nicht Anreiz genug, um unsere Abfälle langfristig zu binden. Wir erwarten uns vom Markt, dass sich die Preise für dieses Abfallsegment sehr günstig entwickeln werden, so dass wir unseren Abfall hier nicht langfristig binden wollen. Das spricht Bände, wenn das Gewerbe jetzt schon sagt, wir schließen keine langfristigen Verträge mit einer 90 Prozent geförderten Anlage. Warum, verdammt noch mal, sollten sie ihren Müll in eine Anlage liefern, die über 100 €/Tonne an Behandlungskosten mit sich bringt. Und dementsprechend können wir davon ausgehen, dass die Kosten pro Tonne Abfall dann nicht bei 100 € liegen werden, sondern entsprechend 25 Prozent höher dadurch, dass die Anlage von vornherein unausgelastet ist. Trotzdem sieht es im Moment so aus, als ob die Müllverbrennungsanlage Zella-Mehlis entstehen wird.

(Beifall bei der SPD)

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Gentzel zu?

Bitte schön.

Bitte.

Herr Kummer, zu Ihren Aussagen zum Thüringer Raum. Wir sind ja da in dem Wechselspiel zwischen den einerseits von Ihnen erwähnten ökologischen Fragen und auf der anderen Seite den Ausnutzungsfragen, bisheriger Planungsstand, eventuell Vertragsstrafen. Was wäre denn der Weg, den Sie vorzeichnen würden jetzt aufgrund der aktuellen Situation, wie man in Südthüringen mit dem jetzigen Problem umgeht?

Herr Gentzel, da komme ich in meiner Rede noch dazu. Ich würde dann jetzt einfach fortfahren; das sage ich dann noch. Wie gesagt, der Widerstand gegen die Anlage hat einen herben Rückschlag erlitten. Dadurch, dass der Wartburgkreis der Richtung zugestimmt hat - und das muss ich sagen, leider wurde das durch die Stimmen der SPD dort im Wartburgkreis entschieden, obwohl deren Antrag, wenn man die Begründung liest, eigentlich eine ganz andere

Richtung vorgibt und auch die Erklärungen der Landtagsfraktion der SPD zu dieser Frage bisher immer in eine andere Richtung ging.