2. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden in dieser Wahlperiode im Mittelpunkt der Tätigkeit des Landesbeirats für Familie und Frauen stehen?
Meine Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld wir folgt:
Zu Frage 1: Der Ministerpräsident wird zur Neukonstituierung des Beirats für Familie und Frauen und zu dessen erster Beratung für den 10. Juni 2005, um 11.00 Uhr, in den Barocksaal der Thüringer Staatskanzlei, Regierungsstraße 73, einladen.
Zu Frage 2: Den thematischen Rahmen hat der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung vom 9. September 2004 festgelegt. Er hat dort die "bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf" als Schwerpunkt zukünftiger Politik betont, daher wird auch der Landesbeirat diese Thematik vorrangig aufgreifen. Im Übrigen berät dieser Beirat gemäß § 3 Abs. 1 der entsprechenden Anordnung des Thüringer Ministerpräsidenten vom 20. November 2000 über die Errichtung eines Beirats für Familie und Frauen die Landesregierung in allen sozialen, rechtlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Fragen, die Frauen und Familien in besonderem Maße betreffen.
Zu Frage 3: In § 4 Abs. 5 der genannten Anordnung des Thüringer Ministerpräsidenten sind die entsendenden Institutionen genannt. Es sind dies die Landesverbände oder Landesarbeitsgemeinschaften des Deutschen Familienverbandes, der Evangelischen
Aktionsgemeinschaft für Familienfragen, des Familienbundes der Deutschen Katholiken, die Verbände allein Erziehender, die Frauenhausträger, der Landesfrauenrat, die Evangelische und Katholische Kirche, der Landesjugendhilfeausschuss, die Liga der Freien Wohlfahrtspflege, die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendschutz, die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, der Landesbezirk des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der Landesverband der Deutschen Angestelltengewerkschaft, der Thüringer Beamtenbund, die Landesvereinigung der Arbeitgeberverbände, die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen der Bundesagentur für Arbeit und der Landeselternbeirat.
Danke schön. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann danke ich und komme zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/705, eine Anfrage der Abgeordneten Reimann, vorgetragen durch Abgeordnete Dr. Klaubert, PDS-Fraktion.
Im verabschiedeten Landeshaushalt sind für die Schuljugendarbeit Mittel in Höhe von 2,4 Mio. eingestellt. Viele Schulen beklagen, dass sie bis jetzt trotz gegenteiliger Versicherung noch keine Mittel bewilligt bekommen haben. Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1. An wie vielen Schulen in Thüringen findet im 2. Schulhalbjahr aufgrund bewilligter Zuschüsse von Land und Schulträger derzeit Schuljugendarbeit statt (aufgeschlüsselt nach Schularten) und wie hoch ist die Förderquote?
3. Wann und wie viele Zuschüsse (in Euro) wurden in den Monaten Januar und Februar an welche Schulträger bzw. Maßnahmeträger überwiesen?
4. Welche Maßnahmen der Schuljugendarbeit werden seit dem 1. Januar 2005 trotz Antragstellung nicht mehr finanziell gefördert und warum?
Zu Frage 1: Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden noch keine Gehälter aus dem Titel Schuljugendarbeit bewilligt. Der Landeshaushalt wurde am 24. Februar 2005 verabschiedet und nach der Veröffentlichung wird die entsprechende Bewilligung erfolgen. Die antragstellenden Maßnahmeträger der Schuljugendarbeit haben jedoch im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung entsprechend der Thüringer Landeshaushaltsordnung im Januar 2005 die Genehmigung für den vorzeitigen Maßnahmebeginn erhalten. Ich gehe deshalb davon aus, dass an den betreffenden Schulen die Schuljugendarbeit auch ohne die bewilligten Mittel bereits stattfinden kann. Insgesamt wurden 423 Anträge gestellt, davon 264 von Regelschulen, 104 von Gymnasien, 6 von Gesamtschulen und 49 Anträge kommen von Förderzentren. Es wurden 411 Genehmigungen für den vorzeitigen Maßnahmebeginn erteilt. In 12 Fällen, in denen keine solche Genehmigung erteilt wurde, geschah dies in Absprache bzw. auf Wunsch der Maßnahmeträger.
Zu den Fragen 2 bis 4: Wie schon erwähnt, sind bislang keine Bewilligungen und damit Entscheidungen über die Förderhöhe erfolgt. Damit sind diese Fragen gegenstandslos.
Können Sie vielleicht einmal aufschlüsseln, wie viel des Geldes für das erste Halbjahr geplant ist? Sie sagten ja, es gab die Möglichkeit des vorzeitigen Maßnahmebeginns, dann muss man ja dazu sagen, dass Geld nachfolgt. Wie viel sind durch solche Maßnahmen im ersten Halbjahr gebunden und wie viel steht dann für das zweite Halbjahr noch zur Verfügung ?
Eine Entscheidung oder eine konkrete Festlegung über die Aufteilung der Gesamtsumme auf die beiden Schulhalbjahre hat es nicht gegeben. Es wird jedoch die Aufteilung so erfolgen, dass gesichert ist, dass auch im ersten Schulhalbjahr des Schuljahres 2005/2006 Mittel für die Schuljugendarbeit zur Verfügung stehen.
Der Staatskapelle Weimar soll zum 30. Juni 2005 der vor fünf Jahren geschlossene Vertrag zur Nutzung eines Übungsraums durch das Landesverwaltungsamt Weimar gekündigt werden. Das Objekt ein Anbau an den Gebäudekomplex Carl-AugustStraße 2 - wurde zuvor im Auftrag der Landesregierung umfangreich saniert. Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Kosten entstanden durch die Sanierung des von der Staatskapelle Weimar bisher als Übungsraum genutzten Objektes?
2. Mit welcher Begründung wird der Vertrag des Landesverwaltungsamtes Weimar mit der Staatskapelle Weimar zur Nutzung des Objektes als Übungsraum gekündigt?
3. Wie schätzt die Landesregierung die Chance der Staatskapelle Weimar ein, nach der Kündigung einen adäquaten Übungsraum in Weimar zu finden?
4. Ist die Landesregierung bereit, die infolge der Kündigung des Übungsraums der Staatskapelle Weimar gegebenenfalls entstehenden zusätzlichen Kosten - entstehend durch einen notwendigen Umzug, einen höheren Mietzins und gegebenenfalls steigende Nebenkosten - zu tragen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, für die Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Matschie wie folgt:
Zu Frage 2: Eine aktuelle Kündigung, das heißt eine Kündigung aus dem Jahr 2005 oder Ende 2004, ist weder dem Nutzer noch der Landesregierung bekannt. Allerdings wurde die Nutzungsvereinbarung aus dem Jahr 1995 bereits zum 31.12.2002 gekündigt. Eine Durchsetzung der Kündigung erfolgte nicht, weil der Staatskapelle keine geeigneten Räumlichkeiten zur Verfügung standen. Die damals ausgesprochene Kündigung ist Ergebnis des Denk
malschutzes. Der von der Staatskapelle genutzte Anbau ist damit nicht vereinbar und muss nach einem denkmalpflegerischen Gutachten aus dem Jahr 1999 beseitigt werden.
Zu Frage 3: In einem Gespräch zwischen Vertretern des Landesverwaltungsamtes, der Stadt Weimar und des Deutschen Nationaltheaters ist am 14. Januar vereinbart worden, dass die Staatskapelle diesen Raum weiterhin nutzen kann. Daher erübrigt sich eine Einschätzung. Im Übrigen ist die Frage nach der dauerhaften Unterbringung der Staatskapelle in einer angemessenen Räumlichkeit an den Gesellschafter, die Stadt Weimar, zu richten.
Herr Minister, beabsichtigt die Landesregierung, diesen Anbau nach dem denkmalpflegerischen Gutachten abzureißen, und wenn ja, welche Kosten würden dabei entstehen?
Die Frage erübrigt sich momentan, da in dem festgestellten Haushaltsplanentwurf, der durch den Landtag beschlossen ist, ein Abriss nicht vorgesehen ist.
Das wird zu gegebener Zeit zwischen dem Nutzer des Gebäudes und dem Landesverwaltungsamt zu entscheiden sein, wenn der Landtag die entsprechenden Mittel zur Sanierung des Landesverwaltungsamtes in einem Haushaltsplanentwurf bereitstellt.
Danke schön. Weitere Nachfragen liegen nicht vor. Damit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage in Drucksache 4/711, des Abgeordneten Dr. Schubert, SPD-Fraktion, auf.
Pressemitteilungen zufolge soll der Vertrag zwischen dem Land und dem Betreiber der geplanten Spielbank im Grandhotel in Erfurt zur Übernahme des Mietvertrags über die Spielbank noch nicht zustande gekommen sein.
2. Welche monatliche Miete ist der Spielbankbetreiber nach dem bisherigen Verhandlungsstand bereit für die Nutzung der Spielbank zu bezahlen?