Protocol of the Session on March 17, 2005

Erlauben Sie mir, meine Damen und Herren, abschließend noch eine Bemerkung. Thüringen ist das einzige Bundesland, das sich nunmehr den Luxus erlaubt, vier Gesetze auf dem Gebiet des Katasterund Vermessungswesens zu haben. Von Deregulierung keine Spur. Auch hier erinnere ich noch mal, wo letztendlich der Mut auch für sinnige Strukturen, für sinnige Reformen erkennbar sein soll. Die lange Zeit, die das Gesetzgebungsverfahren nun in Anspruch genommen hat, hätte genutzt werden können und müssen, um ein modernes, zukunftsorientiertes Gesetz im Bereich des Thüringer Kataster- und Vermessungswesens zu schaffen. Im Interesse derjenigen, die mit diesem Gesetz arbeiten und leben müssen und es auch praktisch anwenden müssen, wäre dies eigentlich ein wahrer Fortschritt gewesen. Diese Chance hat die Landesregierung in anderthalb Jahren leider leichtfertig verschlafen. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der PDS)

Das Wort hat die Abgeordnete Doht von der SPDFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Katasteramt - die Letzte. Wir kommen heute also zum letzten Akt in einer länger währenden Geschichte und diese Geschichte zeigt die gesamte Konzeptionslosigkeit dieser Landesregierung, wenn man sich das Entstehen des Gesetzes betrachtet. Die Ge

schichte dieses Gesetzentwurfs ist gekennzeichnet durch Lobbyismus, parteitaktische Spielchen und lokalpolitische Erwägungen des zuständigen Ministers.

Führen wir uns den gesamten Weg noch mal vor Augen. Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure haben schon seit längerem, eigentlich solange ich im Landtag bin, seit 1994 kenne ich das, geklagt, sie haben zu wenig Aufträge, die Katasterverwaltung nimmt ihnen die Aufträge weg. Statt für einen gerechten wirtschaftlichen Ausgleich zwischen Katasterverwaltung und den ÖbVIs zu sorgen, hat die Landesregierung im vorauseilenden Gehorsam auf dem Verordnungsweg den Katasterämtern die Vermessung im privaten Bereich untersagt, das öffentliche Amt der ÖbVIs geschaffen und dann im Nachgang den ersten Gesetzentwurf nachgeschoben, der das dann durch den Landtag legitimieren sollte. Dieser Gesetzentwurf war so schlecht, dass er nicht mal in der CDU-Fraktion eine Mehrheit fand. Denn anders ist es nicht zu deuten, dass er in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet werden konnte, sondern der Diskontinuität anheim fiel. Daraufhin hat ihn die Landesregierung zu Beginn dieser Legislaturperiode in fast unveränderter Form wieder eingebracht. Dann ging einige Zeit ins Land.

(Zwischenruf Trautvetter, Minister für Bau und Verkehr: Also kann er nicht so schlecht gewesen sein.)

Doch, er muss schlecht gewesen sein. Denn dann fiel es der Landesregierung plötzlich ein, dass an diesem Gesetzentwurf doch einiges zu ändern wäre, und man hat schnell noch einen zweiten nachgeschoben. Man hatte nicht den Mut zu sagen, ich ziehe den ersten Gesetzentwurf zurück. Nein, der Landtag, der Ausschuss musste sich mit zwei Gesetzentwürfen befassen. Die Landtagsverwaltung war mit gefordert, die zusammenzubasteln, damit es auch noch einigermaßen verständlich war. Das alles ist symptomatisch für die Arbeit dieser Landesregierung und des zuständigen Ministers.

Nun kommen wir heute zum letzten Akt in dieser Geschichte.

(Zwischenruf Abg. Buse, PDS: Vorläufi- gen!)

(Beifall bei der SPD)

Ja, zum vorläufig letzten Akt.

Ich muss sagen, die Gesetzentwürfe waren eigentlich so schlecht, dass wir es uns als Opposition mit Fug und Recht hätten leicht machen und sagen können,

wir lehnen das rundweg ab. Wir haben das nicht getan; wir haben einen anderen Weg gewählt. Wir haben versucht, einen Änderungsantrag in den Ausschuss einzubringen, der das Katasterwesen wenigstens wieder vom Kopf auf die Füße stellt. Er ist im Ausschuss abgelehnt worden, aber die SPDFraktion bringt diesen Antrag heute hier noch einmal in der Hoffnung ein, dass es vielleicht auch in den Reihen der CDU-Fraktion Abgeordnete gibt, die sich im Vorfeld auch kritisch zu der ganzen Neuorganisation zum Katasterwesen geäußert haben und ich bitte Sie, noch einmal darüber nachzudenken, ob unser Weg nicht der richtige wäre oder ob wir den verfahrenen Weg der Landesregierung weiter gehen sollen.

Herr Schugens, was die Anhörung betraf, man kann sich manche Dinge auch schönreden. Es ist nicht in Abrede zu stellen, dass die Anzuhörenden eine Reform des Katasterwesens gefordert haben, aber fast ausnahmslos haben alle Anzuhörenden gesagt, das ist nicht der richtige Weg für eine Reform des Katasterwesens. Eine Reform kann man letztendlich nicht gegen die Betroffenen machen, sondern nur mit ihnen, sonst wird sie von Anfang an zum Scheitern verurteilt sein. Wie anders ist es denn zu deuten, dass sich der Ausschuss, nicht wie es sonst üblich war, um eine mündliche Anhörung bemüht hat; die Anträge wurden abgelehnt. Wahrscheinlich wollte man den Betroffenen nicht Auge in Auge gegenübersitzen. Man hat sich auf eine schriftliche Anhörung beschränkt, und Herr Schugens, die Papiere aus der schriftlichen Anhörung sind ganz deutlich und von der generellen Zustimmung, die Sie hier als Berichterstatter genannt haben, lese ich darin relativ wenig.

Zu den Einzelheiten: Mit dem Gesetzentwurf wird für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure ein öffentliches Amt geschaffen. Es werden Amtsbezirke festgelegt, in denen grundsätzlich sie die Vermessung übernehmen sollen. Eine Frage, die hier meines Wissens nie ausreichend diskutiert wurde, ist: Was ist, wenn die Arbeit irgendwann nicht mehr ausreicht? Wir haben momentan noch sehr viel zu vermessen. Thüringen hat bedingt durch seine Geschichte, verschiedene Katastersysteme, aber irgendwann ist diese Arbeit nicht mehr in dem Umfang vorhanden. Was ist dann mit diesem öffentlichen Amt? Kommen dann Alimentationspflichten auf das Land Thüringen zu? Wenn ich einen Beamten nicht mehr brauche und schicke ihn in den vorläufigen Ruhestand, dann muss ich die Pension zahlen. Was ist, wenn ich einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur nicht mehr mit Arbeit versorgen kann, welche Probleme kommen dann auf die Landesregierung zu?

Dann sagt die Landesregierung, sie will ein zweistufiges System schaffen. Das ist, Herr Hauboldt hat es "Türschildpolitik", ich habe es "Mogelpackung" genannt - und ich bleibe auch dabei. Wir haben de facto weiterhin ein dreistufiges System. Wir haben als oberste Behörde das Ministerium, darunter wird das Landesamt für Vermessung und Geoinformation geschaffen und dann habe ich darunter die Katasterämter, auch wenn sie nicht mehr Ämter heißen, sondern unselbständige Dienststellen sind. Ich habe statt des Amtsleiters einen Dienststellenleiter sitzen. Ich weiß nicht, ob sich die Bezahlung da so groß ändern wird, das ist sicherlich auch unerheblich. Auf jeden Fall sind die Verwaltungswege die gleichen wie in einem dreistufigen Aufbau. Es wird nichts verkürzt und die vergangenen Zeiten haben ja bereits gezeigt, dass Vermessungen inzwischen länger dauern, dass es Klagen aus der Industrie von Betroffenen gibt.

Deswegen sagen wir in unserem Antrag: Wir wollen wirklich ein zweistufiges System. Wir wollen natürlich das Ministerium als oberste Behörde, das wollen wir nicht gleich abschaffen,

(Zwischenruf Abg. Hauboldt, PDS: Nein.)

obwohl man über dieses Ministerium auch nachdenken müsste. Es ist letztendlich nur geschaffen worden, weil ein Minister versorgt werden musste, der als Innenminister nicht mehr tragbar war. Wir wollen dieses Ministerium als oberste Behörde. Wir wollen darunter

(Zwischenruf Abg. Wetzel, CDU: Nun ist es aber gut.)

die acht Katasterämter als eigenständige Ämter und wir wollen das Landesvermessungsamt als reine Fachbehörde, nicht als dazwischen geschaltete Aufsichtsbehörde. Das Landesvermessungsamt soll als Fachbehörde die Aufgaben der Landesvermessung wahrnehmen und im technischen Bereich, wenn es nämlich um Abmarkungen und all diese Dinge, die Vermessung vor Ort geht, sich der Unterstützung der zuständigen Katasterämter bedienen. Damit hätten wir einen wirklich zweistufigen Aufbau im Katasterwesen. Damit wäre der Landtag als Gesetzgeber dann auch wieder gefordert, die Standorte für die acht Katasterämter festzulegen, und da bin ich beim nächsten Punkt. Der Minister hat es ja in einem Interview im "Freien Wort" selber zugegeben, was den Standort Schmalkalden betrifft, dass dort nicht nach betriebswirtschaftlichen

(Zwischenruf Trautvetter, Minister für Bau und Verkehr: Ja! Auch Zeulenroda, auch Artern.)

Erwägungen entschieden wurde, sondern dass er seiner Heimatstadt etwas Gutes tun wollte. Ich überspitze es mal ein bisschen, aber das betrifft nicht nur Schmalkalden, das betrifft auch andere Orte. Auf der anderen Seite hat diese Landesregierung nach schweren Geburtswehen einen Landesentwicklungsplan verabschiedet, der auch gewisse zentrale Orte ausweist, ihnen Funktion zuweist, und wir haben uns an diesem Landesentwicklungsplan orientiert. Wir haben gesagt, grundsätzlich gehören die Katasterämter erst einmal in die Oberzentren,

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Hört, Hört!)

nämlich Erfurt, Jena und Gera. Damit hätte ich drei - und die übrigen fünf gehören in die Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums und dann wird geschaut, wo habe ich entsprechende Immobilien, wie gelingt es mir, auch die Amtsbezirke für Thüringen gleichmäßig zu verteilen und da kommen aus unserer Sicht Nordhausen, Eisenach, Suhl, Saalfeld und Altenburg in Frage. So ist es in unserem Änderungsantrag, der Ihnen vorliegt, auch aufgeführt.

(Zwischenruf Trautvetter, Minister für Bau und Verkehr: Natürlich.)

Es gab dann im Ausschuss Diskussionen, was soll mit Widersprüchen geschehen? Dieses Landesvermessungsamt soll ja auch Widerspruchsbehörde sein. Da sagen wir, das ist nicht nötig, die Widerspruchsverfahren können durchaus in den Katasterämtern laufen. Wir können uns das so vorstellen, dass man ein Katasteramt auswählt, dort eine spezielle Widerspruchsabteilung einrichtet, die dann auch mit entsprechendem juristischen Sachverstand besetzt ist und die Widersprüche bearbeitet. Das ist zulässig, denn letztendlich ist nach der Verwaltungsverfahrensgesetzgebung nur geregelt, dass ein Widerspruch nicht von demjenigen bearbeitet werden darf, der auch den Bescheid herausgibt. Auch das wäre kein Grund gewesen, unseren Antrag abzulehnen.

Wir wollten in diesem Antrag auch geregelt haben, dass die Kommunen, soweit sie es denn wollen und auch dazu in der Lage sind, selbst vermessen können. Eine generelle Kommunalisierung des Katasterwesens, so wie es von der PDS gefordert wird, lehnen wir ab, das war auch nicht Forderung des Gemeinde- und Städtebunds. Der Gemeinde- und Städtebund hat immer wieder gefordert, die Kommunen mögen da, wo sie selbst in der Lage sind und es wollen, auch selbst vermessen können, das wollen wir mit regeln. Dieser Änderungsantrag liegt Ihnen heute noch einmal vor, und meine Damen und Herren von der CDU, ich fordere Sie einfach auf, erinnern Sie sich an das, was Sie in der Vergangenheit

zum Katasterwesen gesagt haben. Das findet sich nicht in dem Gesetzentwurf der Landesregierung wieder. Ich möchte hier auch ankündigen, dass wir für unseren Änderungsantrag namentliche Abstimmung beantragen. Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Mit liegt eine weitere Wortmeldung des Abgeordneten Wetzel vor. Bitte, Herr Abgeordneter.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Gäste, in unserer jetzigen Beratung, Tagesordnungspunkt 1, liegen uns die Drucksachen 4/53 und 4/530 sowie die Beschlussempfehlung in Drucksache 4/702, die letztendlich alles zusammenfügt zu einem Gesetzeswerk, nämlich dem Thüringer Gesetz zur Neuorganisation des Kataster- und Vermessungswesens, vor.

Meine Damen und Herren, wenn man die SPD hört, Frau Doht kämpferisch, Sie fordern eine Behördenstrukturreform und gleichzeitig verdammen Sie sie. Das ist irgendwo nicht nachvollziehbar. Hätten Sie sich einmal im Ausschuss stärker gemacht und hätten Ihre Ideen und Gedanken mehr eingebracht, statt sie hier zu fordern. Im Ausschuss, meine Damen und Herren, wurden die beiden vorliegenden Änderungsanträge der SPD und der PDS natürlich auch beraten und jetzt liegen uns zwei neue Änderungsanträge vor. Ich muss sagen,

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Was ist daran neu?)

der eine ruft: "Kommunalisierung wollen wir nicht" und der andere ruft: "Kommunalisierung ist das einzig Seligmachende". Man möge das nach außen hin vor den Thüringerinnen und Thüringern richtig darstellen. Ich denke, es geht nach dem bewährten Prinzip, wir machen alles ganz anders und viel besser, habe ich das Gefühl. Wie das ausschaut, wissen wir seit fünf Jahren.

Meine Damen und Herren, im Änderungsantrag der CDU-Fraktion, Drucksache 4/258, sind Dinge in das Gesetzeswerk, die die Landesregierung eingebracht hat, eingearbeitet worden. Ich betone hier an dieser Stelle noch einmal auch meinen herzlichen Dank an die Verwaltung des Landtags, an Herrn Dr. Poschmann, die sich das wirklich nicht leicht gemacht haben und die uns aber sehr unterstützt haben bei dem Zusammensetzen dieser beiden Gesetzentwürfe. Insofern, denke ich, haben wir mittlerweile eine Beschlussempfehlung vorliegen mit einem Gesetzes

werk, mit dem Thüringen eine Zweistufigkeit zumindest versucht anzugehen, und dies mit einem eineinhalbjährigen Schutzschild dieser vier Gesetze. Es steht in Artikel 8 eindeutig festgeschrieben, meine Damen und Herren - man möge ihn noch einmal lesen -, dass spitz auf Knopf gestellt wird und dann ein modernes Gesetz Ende 2006/Anfang 2007 vorgelegt wird und das dann zur Novellierung verabschiedet werden soll Anfang 2007. Beginnen wir doch endlich einmal mit dieser Arbeit, die Sie uns vorwerfen, wir hätten sie in der 3. Legislatur nicht richtig gemacht, Frau Doht. Ich darf Sie...

(Zwischenruf Abg. Hauboldt, PDS: Gar nicht!)

Herr Hauboldt, Sie waren doch gar nicht da.

(Zwischenruf Abg. Thierbach, PDS: Aber lesen können wir!)

Ich habe Ihnen doch beim letzten Mal schon versucht zu erklären, ich versuche es noch mal, dass es immerhin im Bundesrat eine Initiative gab, etwas ganz anderes daraus zu machen, das wirklich modern ist, das aber im Bundestag abgeschmettert wurde durch die rotgrüne Mehrheit. Also bitte, wir hatten doch wenigstens die Hoffnung, dass etwas Wirkliches im Sprung passiert an Neuem an Gesetzlichkeiten. Vielleicht wird es ja in den nächsten Jahren im Bund, dass wir dann auch wirklich nachsetzen können, denn es ist ja auch ein Stück bundespolitische Entscheidung, die wir ja schlecht umgehen können.

Meine Damen und Herren, die Landesvermessungen und Geoinformationen, denke ich, sind als weicher sowie auch harter Standortvorteil im Wettbewerb für Thüringen wichtig. Es muss versucht werden, nun endgültig Ruhe und Arbeitsfähigkeit in Verwaltung wie in die hoheitlichen Aufgaben, übertragen an Private, nämlich an die ÖbVIs, zu bekommen. Die Verwaltung wird genügend zu tun bekommen, denke ich, wenn Landesvermessungsdaten ins Softwaresystem eingestellt werden müssen und Zeiträume von bis 30 Wochen der Vergangenheit angehören sollen. Das alles, denke ich, ist mit einer Verschlankung der Verwaltung einhergehend, Frau Doht, nicht mit einem Aufblähen. Wenn Sie nämlich die Personaldaten dazu lesen, werden Sie merken, dass auch dort noch einmal gehörig abgespeckt werden muss in den nächsten eineinhalb Jahren. Es muss weiter vorangebracht werden, meine Damen und Herren, die ALK. Wir versuchen, kostengünstige Sammelvermessungen den Bürgerinnen und Bürgern anzubieten, denn im Freistaat ist noch viel Arbeit im Vermessungsbereich vor uns. Und ich habe es schon gesagt, vergessen wir es nicht: Landesvermessung, Kataster, Geodaten sind ein wirklicher Standortvorteil für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Frei

staats. Insofern bitte ich namens meiner Fraktion, die Beschlussempfehlung in Drucksache 4/702 anzunehmen. Danke.

(Beifall bei der CDU)

Mit liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, damit beende ich die Aussprache. Doch. Bitte, Herr Minister.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, einige wenige Punkte, die ich hier noch nennen möchte. Ich muss mich eigentlich für die Beiträge der Opposition sehr bedanken,

(Beifall bei der PDS)

denn wenn Sie Ihre Beiträge in dieser Plenardebatte einmal nachlesen, dann begründen Sie mit Ihren Beiträgen, warum dieser Gesetzentwurf und diese Änderung genau der richtige Weg ist.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Hauboldt, PDS: Das müssen Sie noch mal erläutern.)