Protocol of the Session on March 17, 2005

(Zwischenruf Abg. Hauboldt, PDS: Das müssen Sie noch mal erläutern.)

Sie haben alle beide beklagt die Konkurrenzsituation zwischen staatlicher Vermessung und ÖbVIs und haben eigentlich den Kerngedanken des Gesetzes, dass man diese Konkurrenzsituation aufhebt und trennt, ausdrücklich befürwortet. Und das ist der eigentliche Kernpunkt. Nur, Frau Doht, ich verstehe dann nicht, wenn Sie sich einmal beklagen, die ÖbVIs hätten in Zukunft nicht mehr genug zu tun, aber auf der anderen Seite im nächsten Satz fordern, dass die Kommunen eigene Vermessungsbehörden aufbauen dürfen

(Zwischenruf Abg. Buse, PDS: Die es wollen.)

- die es wollen -, das ist doch in sich widersprüchlich. Deswegen, meine Damen und Herren, ist, glaube ich, der Kernpunkt, die Aufgabentrennung der richtige Weg. Dass die PDS eine andere Struktur will, das wundert mich nicht.

(Beifall bei der PDS)

(Zwischenruf aus der PDS-Fraktion)

Nein, Ihre Vorgängerpartei hat die Landvermesser zur Aufgabe gezwungen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, PDS: Mit Zu- stimmung Ihrer Vorgängerpartei, der CDU.)

Das, was früher gang und gäbe war, das sage ich hier auch mal so deutlich, die letzten Landvermesser haben in den 60er-Jahren ihre Arbeit beendet und früher wurden für die Bürger nur private Vermesser engagiert. Nichts anderes machen wir jetzt wieder mit den ÖbVIs.

Einige Bemerkungen zu den Änderungsanträgen: Die SPD schlägt einen Verwaltungsaufbau vor mit acht Katasterämtern, einem Landesamt für Vermessung und Geoinformation, quasi das Landesamt für Vermessung und Geoinformation als technische Sonderbehörde. Was ist denn daran eine bessere Struktur, wenn ich neben einem zweistufigen Verwaltungsaufbau parallel noch eine technische Sonderbehörde habe? Das läuft doch eigentlich genau unserer Zielstellung zuwider und dadurch lässt sich weder der konzentrierte und redundanzfreie Aufbau der Geobasisdaten, der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters angehen, noch ist mit einer solchen Konstruktion ein einheitliches Geodatenmarketing möglich. Die PDS-Fraktion will die Kommunalisierung.

(Zwischenruf Abg. Taubert, SPD: Das liegt doch aber an Ihnen.)

Beide Oppositionsfraktionen beklagen unseren uneinheitlichen Datenaufbau, unsere unterschiedlichen Systeme, die wir in der Katasterverwaltung haben. Nur, auch wenn ich mich hier wiederhole, gerade eine Kommunalisierung ist für einen einheitlichen Geobasisdatenaufbau doch nicht sinnvoll.

(Beifall bei der CDU)

Wenn man einheitliche Systeme haben will, dann braucht man doch stattdessen eine leistungsstarke, flexible Kataster- und Vermessungsverwaltung, die nach einheitlichen Gesichtspunkten handelt. Das gelingt am besten mit einem zweistufigen Verwaltungsaufbau, der Dienst- und Fachaufsicht vereinigt, kurze Verwaltungswege aufweist und fachliche sowie politische Vorgaben schnell umsetzen kann.

Und, Herr Hauboldt, Sie beklagen mit den Ämterstrukturen die fehlende Bürgernähe. Es muss kein Bürger mehr in einen Katasterbereich für seine Aufgaben hineingehen.

(Beifall bei der CDU)

Auch wenn ich mich ständig wiederholen muss: Die Bürgernähe ist gegeben durch eine flächendeckende Existenz von ÖbVIs, die die Aufgaben für die Bürger erledigen und die Ansprechpartner für den Bürger

sind. Deswegen haben wir in der letzten Legislaturperiode - und, Frau Doht, dazu stehe ich auch - sehr wohl politisch diese Ämterstrukturen entschieden, weil sie nicht mehr für die Bürgernähe notwendig sind. Deswegen sind die Standorte festgelegt worden in Zeulenroda, in Artern, in Schmalkalden und nicht entsprechend der Landesplanung in Oberzentren oder Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums. Genau wegen der fehlenden Notwendigkeit von Bürgernähe sind diese Standorte in der letzten Legislaturperiode so entschieden worden.

Meine Damen und Herren, der dritte und letzte Kernpunkt des Neuorganisationsgesetzes ist die Schaffung von erweiterten Nutzungsmöglichkeiten für Geobasisdaten. In den Zeiten von Internet und EGovernment sind die bisherigen Beschränkungen zur Nutzung der Geobasisdaten weder zweckmäßig noch zeitgemäß. Mit den nun vorgesehenen Änderungen wird unter Beachtung des Datenschutzes eine umfangreiche Nutzung der Geobasisdaten ermöglicht. Ich bin der Überzeugung, dass wir mit der nun vorliegenden Neuorganisation der Katasterverwaltung eine ordentliche Basis haben, um die Kataster- und Vermessungsverwaltung zu einer zukunftsorientierten Dienstleistungsverwaltung weiterzuentwickeln. Wir werden die Erfolgskontrolle zum Ende des Jahres 2006 hier im Landtag vorlegen und dann können wir uns trefflich darüber streiten, haben wir eine effektive Verwaltung oder haben wir keine effektive Verwaltung. Herzlichen Dank allen Beteiligten, die konstruktiv an der Diskussion dieses Gesetzes mitgewirkt haben. Ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau und Verkehr.

(Beifall bei der CDU)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Bitte, Frau Abgeordnete Doht.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nur noch zwei Sätze zu dem, was der Minister gesagt hat. Ich habe hier am Anfang für einen wirtschaftlich fairen Ausgleich zwischen den ÖbVIs und der Katasterverwaltung plädiert. Die Landesregierung ist dem nicht nachgekommen. Ich meine, manche Reden werden dann unlogisch, wenn man einem die Sätze im Mund herumdreht; das lasse ich mir hier von Ihnen nicht bieten. Wir brauchen uns nur den Landeshaushalt anzuschauen, 15 Mio.  dereinnahmen im Bereich Katasterwesen und, ich denke, eine Landesregierung sollte letztendlich auch über die fiskalischen Folgen ihres Tuns nachdenken.

(Beifall bei der SPD)

Zum Zweiten, so toll, wie Sie diesen Gesetzentwurf hier darstellen, kann er nicht sein, sonst wäre doch nicht von Ihrer eigenen Fraktion eine Überprüfungsklausel in diesen Gesetzentwurf aufgenommen worden. Was solche Überprüfungsklauseln dann vor Gerichten bewirken können, damit dürfte doch die Landesregierung bereits Erfahrung haben. Die sind nicht dazu angetan, ein Gesetz gerichtsfester zu machen. Ich will hier nicht auf Dinge in der Vergangenheit zurückgehen, aber es sind bereits Gesetze wegen dieser Überprüfungsklausel vor dem Thüringer Verfassungsgericht gescheitert. Also insofern, so toll kann das ja nun wirklich alles nicht sein.

(Beifall bei der PDS)

(Zwischenruf Trautvetter, Minister für Bau und Verkehr: Da reden wir in zwei Jahren drüber.)

Wird das Wort gewünscht? Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Damit beende ich die Aussprache und komme zur Abstimmung. Es erfolgt keine Abstimmung über die Gesetzentwürfe, da die Beschlussempfehlung auf der Grundlage beider Gesetzentwürfe eine Neufassung empfiehlt entsprechend § 60 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung. Damit stimmen wir als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktion der PDS ab, der in Drucksache 4/743 vorliegt. Wer ist für diesen Änderungsantrag? Wer ist gegen diesen Änderungsantrag? Wer enthält sich der Stimme? Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen zu dem Änderungsantrag der Fraktion der SPD, der uns in Drucksache 4/744 vorliegt, und hierzu war namentliche Abstimmung von der Fraktion der SPD beantragt worden. Wir kommen zur Abstimmung.

Es sind alle Stimmkarten eingesammelt. Ich beende den Wahlgang und bitte um Auszählung.

Ich gebe Ihnen das Ergebnis des Wahlgangs bekannt. Es wurden 71 Stimmen abgegeben, davon sind 13 Jastimmen, 43 Neinstimmen und 15 Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage). Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Neufassung des Gesetzentwurfs in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau und Verkehr in Drucksache 4/702. Wer ist für diese Beschlussempfehlung, den bitte ich um das Handzeichen. Wer ist gegen diese Beschlussempfehlung? Damit ist diese Be

schlussempfehlung angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung über diese Beschlussempfehlung und darin enthalten die Neufassung des Gesetzentwurfs. Wer für die Neufassung des Gesetzentwurfs in der Beschlussempfehlung ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Wer ist gegen diese Beschlussempfehlung, den bitte ich auch, sich von den Plätzen zu erheben. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltungen. Damit ist diese Beschlussempfehlung, die Neufassung des Gesetzentwurfs, angenommen.

Ich rufe Punkt 2 auf, Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tiersuchengesetzes, ein Gesetzentwurf der Landesregierung, der Ihnen in Drucksache 4/417 vorliegt. Dazu ist eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit, die Ihnen...

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten. Nach Rücksprache über die Geschäftsordnung möchte ich Sie darauf hinweisen, dass klar war, dass wir über den Gesetzentwurf in der Neufassung abstimmen, und deshalb brauchen wir nicht noch mal eine zweite Schlussabstimmung durchzuführen.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Ich komme damit zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 2

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierseuchengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/417 dazu: Beschlussempfehlung des Aus schusses für Soziales, Familie und Gesundheit - Drucksache 4/698 ZWEITE BERATUNG

Berichterstatterin ist die Abgeordnete Thierbach.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, am 10. Dezember 2004 ist der Gesetzentwurf "Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Tierseuchengesetzes" federführend an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und mitberatend an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen worden. Der Ausschuss hat in seiner 6. Sitzung und in seiner 7. Sitzung den Gesetzentwurf beraten. Es wurde eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Im Ergebnis der Beratung im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit wurde der mitberatende Ausschuss ermächtigt, das In-Kraft-Treten des Gesetzes zu regeln, da dieses

letztendlich noch im Gesetz zu regeln war, aber bei Festsetzung dieses Datums nicht extra noch mal eine weitere Ausschuss-Sitzung notwendig war, da dieses Vorgehen durch die Geschäftsordnung geschützt ist.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 3. März den Gesetzentwurf beraten und auch die Festsetzung des In-Kraft-Tretens beschlossen. Somit liegt Ihnen der Gesetzentwurf mit Änderungen vor. Diese Änderungen beziehen sich hauptsächlich auf eine Festschreibung von Beiträgen von mindestens 10     rung und in der Tatsache, dass mit dem 01.07. letztendlich die Arbeitsverhältnisse der beiden Bereiche zum 30. Juni 2005 beendet werden und am 1. Juli in dem neuen Konstrukt wieder aktiv werden. Die Tierseuchenkasse ist nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Landes und geht damit am 30. Juni 2005 entsprechend der Schlussbilanz am 1. Juli 2005 auf die Anstalt des öffentlichen Rechts über. Rechtsnachfolgerin des Sondervermögens wird damit die Thüringer Tierseuchenkasse.

Die Ausschüsse empfehlen dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs.

Ich danke für die Berichterstattung. Zur Aussprache hat sich gemeldet die Abgeordnete Dr. Scheringer-Wright von der PDS-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich habe mir die Beurteilung dieses Gesetzentwurfs nicht leicht gemacht. Einerseits gibt es die Stellungnahmen, die in den Ausschüssen beraten wurden. Insbesondere die Stellungnahme des Thüringer Tiergesundheitsdienstes e.V. hat mich berührt. Diese Stellungnahme besagt, dass die Tierärzte zustimmen, weil sie im Falle einer Übernahme, die ihnen auch zugesagt wurde vom Ministerium, u.a. auf bessere Bezahlung, auf tarifliche Absicherung hoffen können. Aus den Augen dieser Tierärzte ist damit der Übergang von der Tierseuchenkasse und der Anschluss des Thüringer Tiergesundheitsdienstes in die Tierseuchenkasse in der Anstalt öffentlichen Rechts positiv zu bewerten.

Auf der anderen Seite schlägt dieses Gesetzesvorhaben vor, die Tierseuchenkasse aus dem Ministerium, wo sie bislang angesiedelt war, herauszubrechen. Dieses Herausbrechen dient eigentlich der neoliberalen Idee vom schlanken Staat. Angesichts der Verhandlungen und Vereinbarung, die unter GATS, also dem General Agreement on Trade in Services, den Vereinbarungen über den Handel von Dienstleistungen der WTO und angesichts des

Entwurfs der EU-Dienstleistungsrichtlinie, in dem Dienstleistungen dem freien Markt unterworfen werden sollen, ist das Vorhaben, gelinde gesagt, sehr riskant, wenn nicht fahrlässig für die Zukunft der Tierseuchenkasse als solche und insbesondere für die Tierhalter. Denn wenn sich eine kleine Organisation, wie die Tierseuchenkasse, dann letztlich am Markt behaupten müsste, wäre die Beitragsstabilität sicher nicht mehr gegeben. Sicherer und deswegen nachhaltiger wäre es, sich dem Liberalisierungszwang zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu unterwerfen.

Meine Damen und Herren, selbst wenn der Fall des Liberalisierungszwangs nicht eintreffen sollte, zum Beispiel weil es durch demokratische Willensbildung doch gelingt, die EU-Richtlinie grundlegend zu verändern und sich GATS zu entziehen, dann ist der Vorteil, der sich durch die Überführung der Tierseuchenkasse in eine Anstalt öffentlichen Rechts ergeben soll, nicht zu sehen. Da im Gesetz festgeschrieben wird, dass das Land Aufgaben nach Maßgabe des Haushalts finanziert, ist davon auszugehen, dass es bei Unterfinanzierung aufgrund schlechter Haushaltslage zu einem Anstieg der Beiträge von den Tierhaltern kommen wird. Wer sonst soll zuschießen, wenn es finanziell eng wird. All diese Bedenken habe ich in den Ausschüssen vorgebracht. In den Beratungen dazu wurden meine Bedenken nicht ausgeräumt. Insbesondere die fehlende Gewährsträgerhaftung - also dass das Land in solch einem Fall, falls kein Geld mehr vorhanden ist, die Gewährsträgerhaftung übernimmt - ist der Punkt, warum ich sage, dieses Gesetz wird sozusagen auf tönernen Füßen durchgejagt. Denn, meine Damen und Herren, was sind 11 Mio. im Seuchenfall; denken Sie an BSE, es könnte uns auch so treffen wie Großbritannien. Wenn das Land die Gewährsträgerhaftung festschreiben würde, wären wenigstens die Tierhalter besser abgesichert. Das war nicht der Fall. Daher lehne ich den vorliegenden Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei der PDS)

(Zwischenruf Abg. Wetzel, CDU: Und die Fraktion?)

Das Wort hat die Abgeordnete Becker, SPD-Fraktion.