Protocol of the Session on March 17, 2005

(Beifall bei der PDS)

Meine Damen und Herren, Sie sollten bedenken, dass die Meinung der Herrschenden nicht immer die herrschende Meinung ist. Die Kommunen haben zu Recht das Vertrauen in die CDU-Landespolitik verloren. Dass das Vertrauen in die Politik der in Thüringen herrschenden Partei gegen null geht, verwundert uns als PDS-Fraktion nicht. Ich muss auch sagen, zum Kreise des Unverständnisses gehören auch die CDU-Bürgermeister. Da Sie sich ja so gut auskennen, Herr Trautvetter, wissen Sie auch, wie die politischen Verhältnisse zum Beispiel um den Rennsteig herum aussehen.

Meine Damen und Herren, ich komme jetzt zum SPD-Entwurf. Der von der SPD-Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf ist ein erster Schritt aus unserer Sicht in die richtige Richtung. Eine Änderung des Gesetzes, welches die Zuständigkeit beim Winterdienst, auch die finanzielle Zuständigkeit an die Baulastträgerschaft zwingend bindet, ist notwendig. Das ist überhaupt nicht fraglich. Allerdings sind die vorgeschlagenen Änderungen aus unserer Sicht diskussionswürdig.

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Was?)

Ja. Das muss ich hier deutlich sagen. Da haben wir als PDS einen anderen Standpunkt. Mit der beabsichtigten Gesetzesänderung

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Welche?)

der SPD-Fraktion würde die Wirkung erzielt, dass in einem Ort mehrere Auftraggeber ihren Winterdienst durch die Ortschaften fahren lassen müssten. Wir werden stattdessen vorschlagen, dass die Kommunen auch weiterhin für ihr gesamtes Gemeindegebiet einschließlich der Bundes- und Landesstraßen für den Winterdienst zuständig bleiben, also den örtlichen Winterdienst bestellen. Aber die Gemeinden müssen einen Rechtsanspruch gegenüber dem Land, und zwar einen Rechtsanspruch auf vollständige Kostenerstattung, haben. Damit könnten Synergieeffekte erreicht werden, die zu einer finanziellen Entlastung sowohl der Kommunen als auch des Landes beitragen. Aber über diese Details werden wir uns dann im entsprechenden Ausschuss ausführlich verständigen können und unseren Änderungsantrag zum SPD-Gesetzentwurf vorlegen.

Meine Damen und Herren, die Gesetzesänderung ist im Interesse der Thüringer Kommunen notwendig und ich appelliere jetzt hier auch noch mal an die CDU-Fraktion: Wenn auch die CDU die kommunalen Interessen für wichtig hält, darf sie sich hier einer sachbezogenen Diskussion nicht entziehen. Danke schön.

(Beifall bei der PDS)

Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Taubert zu Wort gemeldet.

(Zwischenruf Abg. Wetzel, CDU: Sie macht ja alles. Helft ihr ihr nicht?)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, Herr Wetzel, wir sind klein. Die Kleinen, die dürfen öfter reden als die Großen. Die dürfen eben über einzelne Plenarsitzungen gar nicht, manchmal einmal und wir dürfen halt immer reden.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Manche in der ganzen Legislatur überhaupt nicht.)

Ja gut, aber ich glaube, wer sich danach drängt, darf auch einmal bei der CDU-Fraktion in fünf Jahren reden.

(Unruhe bei der SPD)

(Zwischenruf Abg. Wetzel, CDU: Sie ha- ben sogar den Namen heute richtig aus- gesprochen.)

Ich habe gelernt. Meine Kollegin Frau Doht hat auf eine Reihe von Auswirkungen der Streichung des Landeszuschusses für den Winterdienst an die Thüringer Kommunen hingewiesen. Ich möchte noch mal kurz auf die Einlassung von Herrn Schugens eingehen. Ich will es noch mal deutlich sagen: Wir leben in Thüringen, wir alle leben in Thüringen. Heute sind wir mittendrin, aber wir leben auch am Rande.

Die PDS-Fraktion hat heute Herrn Trautvetter schon mal zum Schachkönig gemacht, zumindest beim Spiel um die Katasterämter. Aber es kann wohl nicht sein, dass ich Herrn Schugens so verstehen soll, dass wir beim König huldvoll anklopfen sollen, ob unsere Gemeinde an eine Landesstraße angeschlossen wird.

(Zwischenruf Abg. Panse, CDU: Da ma- chen wir Sie zur Schneekönigin.)

Die dürfen Sie krönen, ich möchte keine sein.

(Heiterkeit bei der CDU)

Tourismus, da sind wir uns doch einig, Tourismus ist von Landesinteresse. Gerade das Schneeräumen gehört eben in den Gebieten, wo viel Schnee fällt, unbedingt dazu, um Tourismus zu ermöglichen. Auch darauf hatte ich schon hingewiesen in der letzten Plenarsitzung. Ich will deshalb auf weitere Gründe eingehen, aber auch auf die Einwürfe des Ministers für Bau und Verkehr im letzten Plenum.

Der Einwurf Herrn Trautvetters war gewesen, dass die Streichung der Unterstützung von Kommunen beim Winterdienst auf Landesstraßen, die sich nicht in ihrer Straßenbaulastträgerschaft befinden, bundesweit üblich ist. Dem ist mitnichten so. Es gibt eine Reihe von Bundesländern, die sehr wohl entweder selbst die Aufgabe wahrnehmen, wenn die Kommunen dazu nicht leistungsfähig sind, oder aber sie sind bereit, Zahlungen an Kommunen für den Winterdienst zu erbringen.

Frau Abgeordnete Taubert, der Herr Abgeordnete Schugens möchte Ihnen, glaube ich, eine Frage stellen. Darf er das?

Sind Sie so freundlich und stellen sie am Ende.

Bitte am Ende, Herr Schugens.

Unsere Nachbarländer sind schon erwähnt worden. Ich will neben dem Freistaat Bayern den Freistaat Sachsen hinzufügen, aber auch Hessen und möchte sagen - wir haben früher so ein geflügeltes Wort gehabt, ich will es uminterpretieren: Von den Nachbarn lernen, heißt siegen lernen. Ebenso Mecklenburg-Vorpommern hat hier eine Regelung, dass zumindest die Träger der Straßenbaulast, nämlich in dem Fall die Länder, entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit über die grundsätzlichen Aufgaben der Straßenbaulastträgerschaft hinaus auch bei Schnee und Eisglätte Straßen räumen sollen. Insofern eine Ergänzung zu dem, was Herr Schugens gesagt hat. Sie haben zwar den Paragraphen richtig zitiert, aber Sie haben den § 9 im Sächsischen Straßengesetz nicht zitiert. Da steht genau der Absatz drin, dass sich natürlich auch das Land, soweit es möglich ist, an der Räumung von Schnee und Straßenglätte beteiligt.

Die Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt, das Saarland, Schleswig-Holstein und Bayern regeln zum Teil darüber hinaus, dass ihre Gemeinden eine Kostenerstattung auf unterschiedlichen Wegen erhalten. Es ist also mitnichten so, dass wir in Thüringen Exoten wären, wenn wir eine Verantwortung des jeweiligen Straßenbaulastträgers für den Winterdienst festschreiben. Zudem bleibt festzustellen, dass der Winterdienst auf Straßen, deren Baulastträger Bund, Land bzw. Kreise sind, nicht zum Kernbereich der gemeindlichen Selbstverwaltung gehören. Er wird von den Gemeinden im übertragenen Wirkungskreis ausgeführt. Mit der Streichung der Kostenerstattung dieser Aufgabe verletzt die Landesregierung, und das ist nicht das erste Mal, das Konnexitätsprinzip. Ich weiß, wir haben viel darüber gestritten, inwieweit das Konnexitätsprinzip Auswirkungen hat, aber in dem Fall ist es ganz gewiss so.

Auf dem gestrigen parlamentarischen Abend des Thüringer Handwerks wurde die Verkomplizierung und teilweise Unsinnigkeit, die Politik anrichtet, gegeißelt. Das bestehende Gesetz enthält beim Winterdienst so eine Unsinnigkeit. Mit dem von der SPD vorgelegten Änderungsgesetz zum Thüringer Straßengesetz würde endlich einmal das Gegenteil erreicht. Kein Mensch versteht, Frau Doht hat es schon angesprochen, welchen Sinn es macht, vor dem Ortseingang das Schiebeschild zu heben und danach wieder zu senken. In Thüringen als Flächenstaat ist dies in den überwiegenden Regionen des Freistaats derzeit der Fall. Dieser Widersinn muss ein Ende haben. Ich glaube, da stimmen Sie mir alle zu.

(Beifall bei der SPD)

Wenn es allen gelänge, hier im Hause nicht finanztopfweise zu denken, sondern volkswirtschaftlich, dann würden wir sofort Konsens erreichen, dass der vorliegende Antrag zur Gesetzesänderung den Grundsatz der Sparsamkeit in allen Punkten erfüllt. Ich möchte auch darauf verweisen, damit jeder das im Raume weiß, wir haben auch dazu einen Antrag im Haushalt 2005 gestellt - andere Fraktionen haben das auch getan -, dass eben für diesen Winterdienst Geld enthalten bleibt. Der ist abgelehnt worden. Deswegen muss man konsequenterweise jetzt eine andere gesetzliche Regelung finden. Wir fordern Sie deshalb auf, zuzustimmen, dass wir den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion weiter in den Ausschüssen beraten können. Wir möchten ihn federführend im Innenausschuss beraten haben und begleitend im Ausschuss für Bau und Verkehr als auch im Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Jetzt stehe ich für Herrn Schugens bereit.

Danke. Frau Taubert, können Sie eine Aussage treffen, wie denn die Kreise und der Bund zu solchem Ansinnen stehen, als Baulastträger den Winterdienst mitzufinanzieren? Ist Ihnen da was bekannt?

Also, meines Wissens finanziert der Bund schon den Winterdienst zum Teil mit und bei den Landkreisen auch. Da haben wir so genannte Straßenbauhöfe.

(Unruhe bei der SPD)

Soweit mir das bekannt ist, sage ich das Ihnen gern. Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen vor. Damit kann ich die Aussprache schließen. Es sind jetzt folgende Ausschussüberweisungen beantragt worden, zuerst die Überweisung des Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion an den Innenausschuss. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen bitte. Das zählen wir mal lieber. Moment bitte. Bitte noch einmal die Jastimmen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Mit einem Verhältnis von 23 Jaund 32 Neinstimmen ist die Überweisung an den Innenausschuss abgelehnt.

Wir kommen zum Überweisungsantrag an den Ausschuss für Bau und Verkehr. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Aha, danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Es gibt keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es auch keine. Damit ist einstimmig an den Ausschuss für Bau und Verkehr überwiesen worden.

Wir kommen zur Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist einstimmig auch an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen worden.

Jetzt hat die SPD-Fraktion die Federführung beim Innenausschuss beantragt, das ist abgelehnt worden. Jetzt müssten Sie sich entscheiden, bei wem Sie die Federführung jetzt beantragen wollen. Herr Abgeordneter Höhn?

Wir beantragen die Federführung des Ausschusses für Bau und Verkehr.

Dann stimmen wir über diesen Antrag ab, die Federführung beim Ausschuss für Bau und Verkehr zu haben. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist einstimmig beschlossen worden, dass die Federführung beim Ausschuss für Bau und Verkehr liegt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 6 und wir treten jetzt in die Mittagspause ein, die um 14.00 Uhr mit dem Aufruf der Fragestunde endet.

Die Sitzung wird fortgeführt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 15 auf

Fragestunde

und als Erstes die Mündliche Anfrage in Drucksache 4/695 der Abgeordneten Leukefeld, PDS-Fraktion.

Beirat für Familie und Frauen

Im Jahr 1993 wurde bei der Staatskanzlei ein Beirat für Familie und Frauen errichtet. Die Berufung der 24 Mitglieder erfolgt jeweils für die Zeit einer Wahlperiode des Thüringer Landtags. Seit Beginn der 4. Wahlperiode hat sich der Beirat noch nicht neu konstituiert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann wird der Ministerpräsident zur Neukonstituierung und ersten Beratung des Landesbeirats für Familie und Frauen einladen?

2. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden in dieser Wahlperiode im Mittelpunkt der Tätigkeit des Landesbeirats für Familie und Frauen stehen?