Protocol of the Session on February 25, 2005

1. Teilt die Landesregierung die Auffassungen der Protestnote des Landesjugendhilfeausschusses?

2. Wenn ja, welche konkreten Schritte unternimmt die Landesregierung, um die befürchteten Konsequenzen zu verhindern bzw. die Befürchtungen auszuräumen?

3. Wenn nein, wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?

4. Welchen Stellenwert räumt die Landesregierung der fachlichen Kritik des Landesjugendhilfeausschusses ein?

Es antwortet Minister Dr. Zeh.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bärwolff wie folgt:

Zur Frage 1: Nein, diese Auffassung teilen wir nicht.

Zu Frage 2: Ich verweise auf meine Antwort zu Frage 1.

Zu Frage 3: Der Landesjugendhilfeausschuss stellt in seiner Protestnote Szenarien dar, die nach seiner Auffassung eintreten könnten. Die Landesregierung beabsichtigt jedoch zurzeit weiterhin Mittel zur Finanzierung von Einrichtungen und Diensten und Veranstaltungen der Jugendhilfe zur Verfügung zu stellen. Daher wird es nach Auffassung der Landesregierung nicht zu den geschilderten 15 Szenarien kommen.

Zu Frage 4: Die Landesregierung hat fundierter fachlicher Kritik des Landesjugendhilfeausschusses bisher stets die angemessene Würdigung und Beachtung zukommen lassen. Sie wird dies auch weiterhin tun.

Es gibt eine Nachfrage, Abgeordneter Bärwolff.

Wenn Sie der fachlichen Kritik des Landesjugendhilfeausschusses Rechnung tragen und folgen, wie kann es dann sein, dass Sie die Kürzung doch nicht verhindert und sie durchgesetzt haben? Das verstehe ich nicht ganz.

Ihre vorherige Einlassung habe ich nicht ganz verstanden. Wenn ich was zugestimmt hätte? Herr Bärwolff, können Sie das bitte noch mal wiederholen! Das war mir nicht ganz erschließlich.

Ich verstehe jetzt nicht, wieso Sie, wenn Sie die Kritik des Jugendhilfeausschusses teilen...

Nein, ich habe gesagt, ich teile sie nicht.

Sie teilen sie nicht? Das ist ja auch traurig, na gut.

Es gibt eine weitere Nachfrage. Abgeordnete Berninger. Herr Minister, Sie müssten noch dableiben bitte.

Herr Minister, wären Sie so freundlich, uns auch die Gründe mitzuteilen, warum Sie dies nicht teilen?

Weil diese Protestnote ausdrücklich ein Szenario beschreibt, das eintreten könnte. Wir sind der Meinung, dass dieses Szenario so nicht eintreten wird.

Bitte, Herr Abgeordneter Bärwolff.

Jetzt muss doch noch mal: Und wieso wissen Sie, dass dieses Szenario nicht eintreten wird?

Weil wir in diesem Bereich immer noch etwa 80 Prozent der Mittel zur Verfügung stellen und 80 Prozent der Mittel ist eben nicht null. Wenn wir keine Mittel zur Verfügung stellen würden, dann könnte dieses Szenario in der Tat eintreten.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Danke schön. Damit kämen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/594, eine Anfrage der Abgeordneten Dr. Scheringer-Wright, PDS-Fraktion.

Geplante Versuche mit Genmais in Dachwig

Nach einer Pressemeldung in der "Thüringer Allgemeinen" vom 10. Februar 2005 hat das Bundessortenamt (BSA) im Auftrag des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) den Anbau von genmanipuliertem Mais auf einem Versuchsfeld bei Dachwig im Kreis Gotha beantragt. Für den Versuch sei keine Genehmigung vonnöten, er müsse nur angezeigt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Worin besteht der konkrete Versuchsinhalt und -zweck?

2. Von wem ist für einen derartigen Versuch eine Genehmigung notwendig und wie wird dies be

3. Welche Möglichkeit sieht die Landesregierung, in der jetzigen Phase der Vorbereitungen des Versuchsanbaus auf einen eventuellen Stopp dieses Vorhabens Einfluss zu nehmen?

4. Welche Kontrollmaßnahmen hat die Landesregierung geplant, um einen schadlosen Versuchsanbau zu gewährleisten?

Danke. Es antwortet Minister Dr. Zeh.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Anfrage der Kollegin Dr. Scheringer-Wright wie folgt:

Ich möchte zuerst eine Vorbemerkung machen: Seit dem 4. Februar dieses Jahres gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein neues Gentechnikgesetz. Nach geltendem Bundesrecht müssen gentechnische Anbauten mit bereits genehmigten Sorten lediglich in einem Standortregister angezeigt werden. Einer Genehmigung durch eine Bundes- oder Landesbehörde bedarf es daher nicht. Die Liste ist im Internet einsehbar und umfasste am 22. Februar dieses Jahres 107 Standorte, davon drei beieinander liegende Standorte in Thüringen. Es handelt sich dabei um Grundstücke des Bundessortenamtes in Dachwig. Dieses untersteht ja bekanntlich der Ministerin Künast, Bündnis 90/Die Grünen, insgesamt 725 m2. Geplant ist im Wesentlichen der Anbau der seit 1998 zugelassenen Maissorte MON 810. Diese Maissorte besitzt alle notwendigen Sicherheitsbewertungen. Die Zulassung erfolgte für Anbau und Import wie auch zur Verwendung als Lebensmittel, als Lebensmittelzutat, als Futtermittel und als industrielles Produkt. Auf 36 m2 soll darüber hinaus die Maissorte ACSZN003-2 angebaut werden. Auch diese Sorte wurde zur verbesserten Herbizid-Resistenz entwickelt und sie ist vollständig zugelassen.

Nun zu den Fragen im Einzelnen:

Zu Frage 1: Das Bundessortenamt hat uns mitgeteilt, dass es verpflichtet sei, Anträge auf Sortenschutz und Zulassung gemäß Sortengesetz und Saatgutgesetz durch Anbau zu prüfen. Bei Mais liegen dem Bundessortenamt auch Anträge für gentechnisch veränderte Sorten vor. Da im Gentechnikgesetz eine Frist von drei Monaten für die Meldung zum Standortregister vorgesehen ist, hat das Bundessortenamt vorsorglich die Standorte für

die Registerprüfung gemeldet. Ob ein Anbau überhaupt stattfinden werde, hänge noch von der juristischen Prüfung ab, ob unter den Bedingungen des § 16 d des Gentechnikgesetzes angebaut werden könne. Über den konkreten Versuchsinhalt machte das Bundessortenamt keine Angaben, wozu es auch nicht verpflichtet ist.

Zu Frage 2: Für die genannten Sorten sind keine Genehmigungen notwendig.

Zu Frage 3: Die Landesregierung hat keine Möglichkeiten, in irgendeiner Form Einfluss zu nehmen. Zudem ist sie der Auffassung, dass die Chancen und Risiken der Gentechnologie verstärkt erforscht werden sollten.

Zu Frage 4: Das Gentechnikgesetz gibt den Ländern für Kontrollen keine rechtliche Handhabe. Die Landesregierung geht davon aus, dass sich der Anbau in Dachwig auf dem Gelände einer Bundesbehörde im geltenden Rechtsrahmen bewegt. Für Thüringer Landwirte, die die Chancen der Gentechnologie nutzen wollen, werden zurzeit Beratungsstrukturen entwickelt. Die Anwendung der so genannten guten fachlichen Praxis soll damit gestärkt werden.

Danke. Es gibt eine Nachfrage. Bitte.

Auf der Internetseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu lesen, dass die Überwachung gentechnisch veränderter Organismen oder der daraus hergestellten Produkte in Lebensmitteln einschließlich der Kennzeichnungspflicht Aufgabe der Länder ist. Herr Minister, schätzen Sie diese Aussage oder dieses auf der Internetseite als falsch ein?

Der Anbau einer seit 1998 vom Bundessortenamt zugelassenen Maissorte untersteht diesen Bedingungen nicht mehr.

Gibt es weitere? Eine zweite Anfrage, bitte.

Ich möchte noch eine Frage stellen zur Sorte. Aufgeführt im Standortregister ist Monsanto MON008106 ACSCM 0032 und MON008106 als spezifischer Erkennungsmarkt. Das ist eine Linie

und keine Sorte. Hat Ihnen das Bundessortenamt wirklich mitgeteilt, dass es sich schon um Sorten handelt?

Also, die genaue Formulierung des Bundessortenamts habe ich jetzt hier nicht vorliegen. Ich würde Ihnen diese nachreichen.

Danke schön. Weitere Anfragen gibt es nicht. Damit komme ich zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/595 des Abgeordneten Kuschel, PDS-Fraktion

Beamtenrechtliche Neutralitätspflicht eines Innenstaatssekretärs

Der Innenstaatssekretär Stefan Baldus hat für die Landesregierung die Kleine Anfrage 179 beantwortet (Drucksache 4/513). Gegenstand dieser Kleinen Anfrage war eine Pflichtverletzung des Bürgermeisters der Stadt Bad Salzungen. Dieser hatte auf einem Briefbogen der Stadt als CDU-Stadtvorsitzender eine Einladung ausgesprochen, was die Landesregierung zu Recht als rechtswidrig bewertet hat. Herr Baldus ist CDU-Kreisvorsitzender im Wartburgkreis. Diesem Kreisverband der CDU gehört auch der Bürgermeister der Stadt Bad Salzungen an.