Protocol of the Session on February 25, 2005

(Beifall bei der CDU)

Das bezahlt zunächst das Land und natürlich werden wir es der Gemeinde gegenüber kostenpflichtig feststellen, aber es kommt darauf an, dass die Straßen geräumt werden und dass jemand die Pflichtaufgaben zur Straßenräumung wahrnimmt. Dort, wo eine Kommune nicht in der Lage ist, weil sie vielleicht nicht die Technik hat, werden wir natürlich helfend eingreifen und die Straßen in einen ordentlichen Zustand bringen. Meine Damen und Herren, ich sage noch etwas, in den letzten Jahren war es meistens so, dass der Winter längst vergessen war, ehe die konkreten Abrechnungen eintrafen und das Verhalten ließ auch nicht gerade auf eine aktuelle Finanznot schließen, wie sie jetzt aus manchen Gemeinden tönt.

(Zwischenruf Abg. Hauboldt, PDS: Wer bezahlt?)

Ich kenne auch eine ganze Reihe Gemeinden, die haben bis heute noch nicht in den letzten Jahren ihre Winterdienstrechnung bei uns vorgelegt und deswegen auch gar keine Kostenerstattung bekommen. Viele Gemeinden mussten zum 30.06. daran erinnert werden, dass der 30.06. der Stichtag ist und sie doch endlich einmal ihre Rechnung vorlegen würden, damit sie das Geld bekommen können. Also, viel Lärm um nichts. Wenn wir um die Kosten dieses Jahr reden, sicherlich werden jetzt im Februar noch etliche Kosten auftreten, aber der Schneefall hört doch nicht am Ortsausgangsschild auf. Darum sehe ich doch, welche Kosten bei uns auftreten, das wird nahezu identisch sein mit den Kosten, die in den Kommunen auftreten. Die Abrechnungen per 31. Januar, dort haben wir diesen Winter rund 45.000 Tonnen Salz verbraucht, im vergangenen Winter, nicht in dem Extremwinter 2001/2002, waren es 74.800 Tonnen. Zum Stichtag sind bei uns 3,4 Mio. @   aufgelaufen, im vergangenen Winter waren es 8,1 Mio. an Kosten. Das heißt, bis zum Stichtag 31. Januar, wo Sie ja das große Geschrei begonnen haben, waren die Kosten, die wirklich aufgelaufen sind, weniger als die Hälfte des Vorwinters.

Meine Damen und Herren, ich habe es anfangs schon gesagt, diese Aktuelle Stunde und die herbeigeführte Diskussion, das bestärkt mich in dem Verdacht, Sie hatten es sich lange vorgenommen, die Schneesituation politisch zu instrumentalisieren, weil das eben so gut passen könnte.

(Unruhe bei der PDS)

(Beifall bei der CDU)

Ich will Ihnen nicht unterstellen, dass Sie dabei bewusst in Kauf genommen haben, Thüringens Ruf als Wintersportland zu schaden. Objektiv haben Sie es aber getan und deshalb sollten wir auch schnellstmöglich die Diskussion darüber beenden. Wie zu Beginn, möchte ich auch zum Abschluss etwas zitieren, was ich mir im neuesten ADAC-Heft "Winterdienst" angestrichen habe. Dort heißt es: "Bei winterlichen Straßenverhältnissen ist es den Autofahrern generell zuzumuten, durch gesteigerte Aufmerksamkeit und angepasste Fahrweise ihren Beitrag zur Unfallverhütung zu leisten. Die Fahrzeuglenker dürfen nicht blind darauf vertrauen, eine durchgängige schnee- und eisfreie Fahrbahn vorzufinden.", für die im Übrigen der Winterdienst in Thüringen unter großem Einsatz sorgt. Meine Damen und Herren, die Leute auf den Räum- und Streufahrzeugen, auf den Schneeflügen und Schneefräsen waren gerade teilweise in den letzten Tagen rund um die Uhr tätig, damit der Verkehr fließen konnte.

(Beifall bei der CDU)

Dafür möchte ich allen Winterdienstteams und sicherlich im Namen aller Abgeordneten ganz herzlich danken, denn Sie haben es geschafft, dass es auf Thüringens Straßen auch bei ziemlich heftigem Schneefall zu keinen größeren Behinderungen kam, wie ich den Winterdienstsituationsberichten entnahm, die mir jeden Tag um 8 Uhr vorlagen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit beende ich die Aktuelle Stunde und rufe auf den Tagesordnungspunkt 12

Behördenstrukturkonzept der Landesregierung Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/593

Wird eine Begründung durch die Fraktion gewünscht? Es wird keine Begründung durch die Fraktion gewünscht. Ich frage die Landesregierung: Gibt es einen Sofortbericht? Gut, dann wird Frau Ministerin Diezel jetzt zum Antrag sprechen.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, das anstehende Behördenstrukturkonzept der Landesregierung ist das erste

Maßnahmepaket der Verwaltungsreform in Thüringen. Die Hauptziele, von denen wir uns bei diesem Thema leiten lassen, sind an erster Stelle die Schaffung einer leistungsfähigen und effizienten Verwaltung. Dabei orientieren wir uns an den aktuellen Anforderungen, die Bürger und Wirtschaft an die Verwaltung stellen. Darüber hinaus soll die Anpassung an die demographische Entwicklung, die die qualitative und quantitative Veränderung in der Landesverwaltung unausweichlich nötig macht, erfolgen. Dies dient letztlich auch der Erhaltung der notwendigen finanziellen Spielräume für Zukunftsinvestitionen in unseren politischen Schwerpunktfeldern. Kriterien für die Ausgestaltung der Behördenstruktur sind deshalb u.a. die Einräumigkeit und Einheitlichkeit der Verwaltung, die abzusehende Entwicklung der wahrgenommenen Aufgaben, das Erreichen von Synergieeffekten und die Kostenbetrachtung. Neben den Belangen der Verwaltung sind dabei natürlich auch die jeweiligen regionalen Interessen zu berücksichtigen. Selbstverständlich wird dabei auch der Gesichtspunkt der Bürger- und Wirtschaftsnähe im Blick behalten. Ein derart übergreifendes und ausgewogenes Konzept zu entwickeln, verlangt naturgemäß durch den hohen internen Abstimmungsbedarf und die gebotene Sorgfaltspflicht einen gewissen Zeitbedarf. Die Ressorts arbeiten mit Hochdruck an der Fertigstellung. Dabei ist eine kontinuierliche Rückkoppelung mit dem Steuerungskreis "Verwaltungsreform" im Thüringer Finanzministerium die Grundlage. Zur Koordinierung des Prozesses wurde auf Regierungsebene eine Ministerarbeitsgruppe ins Leben gerufen. Ihr gehört der Chef der Staatskanzlei, der Innenminister und die Finanzministerin an. Einigkeit besteht wohl in diesem hohen Hause sicherlich, dass Gründlichkeit vor Schnellschüssen geht. Ein erarbeitetes Behördenstrukturkonzept befindet sich in der Endphase der Abstimmung. Zwar ist mir natürlich bekannt, dass vermeintlich einzelne Teile des Gesamtkonzepts schon in der Öffentlichkeit diskutiert werden, auf diese möchte ich jedoch aus zwei Gründen nicht näher eingehen. Zum einen hat die Landesregierung bisher weder über einzelne Teile noch über das Gesamtkonzept entschieden. Zum anderen ist wegen der vielfältigen wechselseitigen Abhängigkeit das vorzeitige Herausgreifen einzelner Bestandteile nicht angemessen, da die einzelnen Maßnahmen nur im Gesamtzusammenhang sinnvoll zu betrachten sind. So sind viele Rechtsvorschriften zu beachten und neue Strukturen zu entwickeln, Personalplanung und Personalentwicklung zu berücksichtigen. Der für die Erarbeitung des Konzepts notwendige Zeitraum ist deshalb länger als erwartet, sollte aber im Hinblick auf die langfristigen strukturellen Auswirkungen nicht unnötig verkürzt werden. Sobald das Behördenstrukturkonzept fertiggestellt ist und eine abschließende Beschlussfassung der Thüringer Landesregierung stattgefunden hat, wird die Veröffentlichung des Ge

samtkonzepts unmittelbar erfolgen und kann dann im Gesamtzusammenhang diskutiert werden. Schon allein aufgrund der Vielzahl der daraufhin noch zu ändernden Rechtsvorschriften wird das erforderliche Gesetzgebungsverfahren einzuleiten sein und eine breite Diskussion im Parlament sichergestellt.

Abschließend möchte ich um Verständnis bitten, dass aus den dargelegten Gründen eine Information erst erfolgt, wenn die Willensbildung der Regierung abgeschlossen ist, und ich bitte daher den Antrag der SPD abzulehnen.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat der Abgeordnete Hauboldt, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die bisherige Ausrichtung des Staates nach einer starren Behördenstruktur ohne tatsächliche Bürgerbeteiligung blockiert zunehmend die gesellschaftliche Entwicklung. Die Verwaltung darf nicht Selbstzweck sein. Die Bürgerinnen und Bürger müssen in viel stärkerem Maße der Partner anstatt ausschließlich der Adressat des staatlichen Handelns sein. Dies ist eine Voraussetzung für die verstärkte Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern in die Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung. Die Bürgerinnen und Bürger brauchen mehr Raum und Möglichkeiten für eigenverantwortliche Lebensgestaltung. Der Maßstab für eine Reform der Verwaltung muss die nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität von Menschen sein. Dies, meine Damen und Herren, könnten die einleitenden Sätze des Konzepts der Landesregierung zur Neustrukturierung der Behörden in Thüringen sein. Ich bin davon überzeugt, dass alle in diesem hohen Hause diese Sätze unterschreiben könnten. Doch bevor Sie dies tun, meine Damen und Herren, muss ich Sie daran erinnern, dass diese Passage die Einleitung des Masterplans für eine bürgernahe und effiziente Verwaltung in Thüringen ist.

(Beifall bei der PDS)

Dieser Masterplan ist bereits vor Monaten von der PDS der Öffentlichkeit zur Diskussion gestellt worden. Meine Damen und Herren, Herr Fiedler, hier geht es nicht nur um die vier Bezirke, die Sie uns immer nahe legen wollen, sondern Sie sollten sich mal tiefgründig mit diesem Werk auseinander setzen.

Im Gegensatz zur CDU-Landesregierung und der CDU-Fraktion im Hause hat die PDS ihre Haus

aufgaben gemacht. Nun sind wir es, die auf die Klassenletzten in dieser Situation warten müssen. Ich kann dieser Landesregierung deshalb nur bescheinigen, dass Ihre Versetzung, meine Damen und Herren, ernsthaft gefährdet ist. Wenn die CDU-Landesregierung auch nur ein bisschen kreativ wäre, hätte sie sich den Masterplan der PDS zur Hand genommen, sich ein wenig inspirieren lassen, um ein paar eigene Vorstellungen zu entwickeln, und hätte dann ein eigenes Konzept zur Modernisierung des Landes vorgestellt. Aber noch nicht einmal dazu sind Sie in der Lage. Stattdessen haben Sie das Land mit der Aussage vertröstet, dass hinter verschlossenen Türen noch nachgedacht werden müsse. Dass Sie überhaupt mal nachdenken wollen, ist ja schon eine qualitative Steigerung an sich. Doch so lange Sie dies hinter verschlossenen Türen erledigen und sich von der Außenwelt abschotten, fällt es uns schwer nachzuvollziehen, auf welchen Kurs Sie das Land letztendlich bringen wollen. Dass die CDU-Landesregierung nicht gleich als Erstes öffentlich mit PDS reden will, kann ich ja nachvollziehen, aber dass Sie offenbar auch noch nicht ihre eigene CDU-Fraktion darüber informieren und mit ihnen sprechen, das, meine Damen und Herren, erstaunt mich doch schon sehr. Denn auch die CDU im Hause weiß noch nicht, wohin die Reise mit ihrem Landesvorsitzenden gehen soll. Viel schlimmer ist die Verweigerungshaltung gegenüber dem Parlament, dass Sie nicht einmal wagen, mit den betroffenen Menschen in den Verwaltungen des Landes über deren Schicksal zu reden. So kommt es beispielsweise vor, dass ein Sozialamt geschlossen werden soll, ohne dass bisher mit den dort arbeitenden Menschen das Gespräch überhaupt gesucht worden ist.

Die Krönung der ganzen Angelegenheit ist aber, dass mit der Planung zur Realisierung der Schließung nicht Herr Dr. Zeh im eigentlich zuständigen Sozialministerium betraut wurde, sondern Sie, Frau Diezel, dafür zuständig sind. Was sollen die Betroffenen denn denken, wenn eine Arbeitsgruppe im Finanzministerium darüber zu befinden hat, wie die Behördenlandschaft in Thüringen ausgestaltet werden soll. Wie motiviert das Sozialministerium oder Herr Dr. Zeh als zuständiger Minister sein Personal, für welches Sie eine Fürsorgepflicht haben, täglich neu. Wenn die Menschen, sie und ihr Arbeitsplatz ausschließlich - und das betone ich - unter fiskalischen Erwägungen betrachtet werden müssen.

Dass die im Sozialministerium erbrachten Leistungen mit den dafür notwendigen Aufwendungen des Landes durch das Finanzministerium fiskalisch einseitig abgewogen werden, dürfte jeder schnell erfassen.

(Zwischenruf Diezel, Finanzministerin: Das ist eine Unterstellung.)

Bei Ihnen, Frau Diezel, geht es doch nicht um die soziale Verantwortung. Dafür hätten die Beschäftigten in dem betroffenen Sozialamt eigentlich ihren Minister im Sozialministerium gebraucht, doch dieser hat sich das Heft des Handelns aus der Hand nehmen lassen. Vielleicht hat er es auch niemals in der Hand gehabt, das ist auch möglich.

Meine Damen und Herren, ich will nun zumindest den Versuch starten, der Landesregierung ein paar Hinweise zu geben, wie ihr Konzept qualitativ aufgebessert werden kann, um Thüringen fit für die Zukunft zu machen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Jetzt wird es interessant.)

Hören Sie zu. Vielleicht lassen Sie sich doch auch ein wenig inspirieren, meine Damen und Herren. Eine moderne Verwaltung in Thüringen muss sich vom Prinzip der Subsidiarität leiten lassen, und gerade dieses Prinzip sollte einer CDU-Landesregierung nicht fremd sein. Immerhin war es Papst Pius der XI.,

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Jetzt nimmt's überhand.)

welcher fast vor einem Dreivierteljahrhundert formulierte - und um Ihr Wissen etwas aufzufrischen, möchte ich Sie daran erinnern, was dieser Papst dazu meinte -, dass jede Gesellschaftstätigkeit ihrem Wesen nach subsidiär ist, aber die Glieder des Sozialkörpers niemals zerschlagen oder aufgesaugt werden dürfen.

(Beifall bei der PDS)

Doch was macht diese CDU im Lande Thüringen? Sie zerschlägt auf Gutdünken bestehende Strukturen, ohne vorher zu überprüfen, welche Auswirkungen dieses auf das Land letztendlich haben wird. Das kann sie auch nicht, wenn sie über kein nachhaltiges Konzept für ihr Wirken verfügt. Da wird schon mal die Schließung eines Justizstandorts angekündigt, weil da für die Landesregierung vielleicht unliebsame und für das Land verantwortungsvolle Juristen sitzen. Dann merkt man, dass in der Öffentlichkeit dies schwierig zu vermitteln ist, mit der eigenen Argumentation dies durchzuhalten, und man rudert wieder etwas zurück, man müsse zunächst noch einmal prüfen, ob die Schließung so sinnvoll sei. Dann wird gesagt, sie hätten vorher überlegen müssen. Was Sie nun erreicht haben, meine Damen und Herren, sind letztendlich irritierte Mitarbeiter an den Thüringer Gerichten.

Meine Damen und Herren, zweitens braucht Thüringen einen verschlankten Verwaltungsaufbau. Thü

ringen leistet sich als verhältnismäßig kleines Land eine Verwaltungsstruktur, wie sie in den Ländern Bayern, Hessen oder auch Nordrhein-Westfalen vorherrscht. Doch wenn selbst in diesen vergleichsweise reichen Ländern Überlegungen angestellt werden, diese Strukturen zu reformieren, da muss Thüringen erst recht von der Dreistufigkeit abrücken und in eine wirkliche zweistufige Struktur der Landesverwaltung dies einführen. Herr Trautvetter hat ja zumindest im Bereich des Katasterwesens einen Anfang gemacht. Dort ist schon mal nachzulesen, wie sinnhaft eine zweistufige Verwaltung hier in Thüringen sei. Ich hoffe, er setzt sich mit diesen Überlegungen auch im gesamten Kabinett durch.

Wozu brauchen wir die Vielzahl an Mittelbehörden, die Verwaltungen nicht beschleunigen, sondern eher uneffektiv arbeiten lassen? Stellen Sie sich ein Thüringen vor, in dem es nur noch zwei Verwaltungsebenen gibt, eine deutlich schlankere Verwaltung auf Landesebene und eine effektiv arbeitende und demokratisch kontrollierte Verwaltung auf Ebene der Kommunen. Gewürzt wird das Ganze in einem ausgeprägten Servicegedanken vor Ort dergestalt, dass die eigentlichen Verwaltungsabläufe an zentralen Orten in den Regionen realisiert werden, dort die Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort vorhanden sind. Den Bürger interessiert es schließlich nicht, wo sein Anliegen bearbeitet wird. Was den Bürger interessiert, ist, dass die Wege, um sein Anliegen vortragen zu können, möglichst kurz sind und auch hier ein Interesse daran ist, dass vor Ort eine Beratung zum Verfahren erfolgt. Wo sein Antrag schließlich bearbeitet wird, ist für den Bürger letztendlich nicht interessant. Er will nur nach relativ kurzer Zeit das Ergebnis seines Anliegens vorliegen haben.

Meine Damen und Herren, die Zukunft des Landes liegt gewiss nicht nur in den Händen dieser Landesregierung. Die Zukunft des Landes liegt auch in den Händen unserer Kommunen. Das ist, denke ich, in den letzten zwei Tagen noch mal sehr deutlich geworden. Die Lösungskompetenz von Problemen ist vor Ort größer als in zentralen Einrichtungen auf Landesebene.

Zur wirklichen Modernisierung von Thüringen gehört drittens eine Reduzierung von hinderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Die Verwaltungsmitarbeiter vor Ort brauchen weniger rigide Vorgaben durch das Land und, ich denke, mehr eigene Möglichkeiten für verantwortungsvolles Ermessen in ihren Entscheidungen. Lockern wir doch diese Vorgaben, welche eine eigenständige Entwicklung vor Ort und in den Regionen behindern.

Meine Damen und Herren, ich habe kurz und stark komprimiert dargestellt, wie sich die PDS letztend

lich eine moderne Verwaltung für Thüringen vorstellt. Darüber lässt sich gewiss diskutieren, auch über das Konzept der CDU-Landesregierung. Sollte es vorliegen, muss noch diskutiert werden. Doch die notwendige Voraussetzung dafür ist eine wirkliche Bereitschaft - und das betone ich auch noch mal -, sich wirklich mit allen Beteiligten an einen Tisch zu setzen und die Karten offen auf den Tisch zu legen. Ich kann Ihnen von der CDU deshalb nur raten, alle Beteiligten in diesen Prozess mit einzubeziehen. Etwas von oben über die Köpfe der Betroffenen hinweg zu erzwingen, sorgt für vieles, aber gewiss nicht für eine effektiv arbeitende und für die Zukunft gerüstete Verwaltung. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der PDS)

Es hat sich weiter zu Wort gemeldet Herr Abgeordneter Pilger. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, "um Thüringens Zukunft gestalten zu können, ist nicht 'Sparen um jeden Preis' das Motto, sondern 'Sparen und gestalten'". Das sagte Dieter Althaus, damals CDU-Fraktionsvorsitzender, im September des Jahres 2000 und kündigte Strukturveränderungen in den Landesbehörden an.

(Beifall bei der CDU)

Passiert ist daraufhin kaum etwas, weder in Sachen Gestaltung noch in Sachen Sparsamkeit. Von einer neuen Behördenstruktur oder gar einer Konzeption dafür keine Spur. Vielmehr folgten Jahr für Jahr vollmundige Ankündigungen, kaum mehr als leere Versprechungen; die jüngsten stammen aus der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten Althaus vom 9. September 2004. Jetzt ist es fast ein halbes Jahr her, dass der Ministerpräsident einen breiten Bogen von Vorhaben zur Veränderung der Behördenstrukturen, teilweise mit konkreten Umsetzungsterminen, spannte.

Nur ein paar Beispiele der Ankündigungen von Herrn Althaus im September: Das Landesvermessungsamt wird 2005 ins Thüringer Landesverwaltungsamt integriert. Die Anzahl der Landwirtschaftsämter wird von elf auf sieben reduziert - Umsetzung 01.01.2005. Die Forstverwaltung wird gestrafft, statt 46 gibt es künftig maximal 28 Forstämter - Umsetzung im Doppelhaushalt 2006/2007; das Konzept dazu im November 2004. Die Justizverwaltung wird verschlankt. In der laufenden Legislatur Verringerung der Amtsgerichte von 30 auf 25; eines der vier Landgerichte wird aufgelöst, ebenso eine der vier

Staatsanwaltschaften. Zum 01.09.2005 wird die Forstfachhochschule Schwarzburg nach Gotha verlagert. Das Landesamt für Soziales und Familie, das Landesjugendamt, Versorgungsämter und die Ämter für Arbeitsschutz werden aufgelöst. Die notwendigen Aufgaben sollen teils dem Thüringer Landesverwaltungsamt, teils dem Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit übertragen und der Rest kommunalisiert werden. Bis November 2004 wird ein Umsetzungskonzept erarbeitet. Ende der Beispiele.