Protocol of the Session on June 19, 2009

Konnte jeder seinen Stimmzettel abgeben? Dann schließe ich mich auch noch an und es wird ausgezählt.

Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/5322 bekannt: Es wurden 69 Stimmen abgegeben, mit Ja stimmten 27 Abgeordnete, mit Nein 42, damit ist der Änderungsantrag mit Mehrheit abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe Anlage 3).

In der Abstimmung geht es jetzt weiter über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Kunst und Medien in Drucksache 4/5289. Das Ergebnis des Änderungsantrags ist dann berücksichtigt. Wer für die Beschlussempfehlung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Eine Vielzahl von Stimmenthaltungen, damit ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen.

Wir stimmen jetzt ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/4978 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung der Beschlussempfehlung. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Ebenfalls keine, damit ist einstimmig zugestimmt worden.

Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung. Wer für den Gesetzentwurf ist, bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Gegenstimmen? Keine Gegenstimme. Stimmenthaltungen? Ebenfalls keine Stimmenthaltung, damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen worden.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 29

Fragestunde

Es gibt jetzt einen kurzen Wechsel.

Die erste Frage in dieser Fragestunde hat Frau Abgeordnete Pelke in Drucksache 4/5304. Bitte, Frau Abgeordnete Pelke.

Mögliche Interessenkollisionen von Justizministerin Walsmann mit ihrem Amt als Kreisvorsitzende der CDU Erfurt?

Die Zeitung „Thüringer Allgemeine“ kommentiert in Ihrer Erfurter Lokalausgabe vom 30. Mai 2009 die von der Stadtratsmehrheit abgelehnte fristlose Kündi

gung von zwei Geschäftsführern der Stadtwerke Erfurt GmbH folgendermaßen: „Auf die CDU-Fraktion wurde bis zur letzten Sekunde Druck ausgeübt. Die Order: Bausewein blockieren, ihm keinen Triumph gönnen, die Stadtwerke-Chefs halten, kam von CDUKreischefin Marion Walsmann ganz massiv. Das sieht fast so aus, als ob die Justizministerin damit die Arbeit ihrer eigenen Ermittlungsbehörden konterkariert.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Berichte, Verfügungen oder sonstigen Schriftstücke der Staatsanwaltschaft Erfurt lagen dem Thüringer Justizministerium bis zum 30. Mai 2009 über Ermittlungen gegen die zwei Geschäftsführer der Stadtwerke Erfurt GmbH vor?

2. Welche mündlichen Kontakte oder Telefonate gab es zwischen der Staatsanwaltschaft Erfurt und dem Justizministerium hinsichtlich der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die zwei Geschäftsführer der Stadtwerke Erfurt GmbH?

3. Inwieweit hat Justizministerin Walsmann in ihrer Funktion als Kreisvorsitzende der CDU Erfurt ihrer Geheimhaltungspflicht aus § 6 Abs. 1 des Thüringer Ministergesetzes in den Tagen vor dem 30. Mai und am Tag der Abstimmung des Erfurter Stadtrats genügt?

4. Aus welchem Anlass hat Justizministerin Walsmann an der Sitzung der CDU-Stadtratsfraktion teilgenommen, wenn sie selbst laut Pressemitteilung des Vorsitzenden der CDU-Stadtratsfraktion in der fraglichen Sitzung nicht ein einziges Mal das Wort ergriffen hat?

Für die Landesregierung antwortet Justizstaatssekretär Haußner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Pelke beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Dem Thüringer Justizministerium lag bis zum 30. Mai 2009 ein Bericht der Staatsanwaltschaft Erfurt vor. In diesem unterrichtet die Staatsanwaltschaft Erfurt das Thüringer Justizministerium auf dem Dienstweg nach Maßgabe von Ziffer 1.2.1 a der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Justizministeriums über Berichtspflichten in Straf- und Bußgeldsachen über das eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen die Geschäftsführer der SWE Stadtwerke Erfurt GmbH wegen Untreue.

Zu Frage 2: Die zuständige Referatsleiterin der Strafrechtsabteilung des Thüringer Justizministeriums führte nach Eingang des Berichts mit dem zuständigen Dezernenten der Staatsanwaltschaft Erfurt ein Telefonat.

Zu Frage 3: Frau Justizministerin Walsmann hat ihre Verschwiegenheitspflicht aus § 6 Abs. 1 Thüringer Ministergesetz jederzeit gewahrt.

Zu Frage 4: Frau Walsmann nimmt nicht in ihrer Eigenschaft als Justizministerin, sondern in ihrer ehrenamtlichen Funktion als Kreisvorsitzende der CDU Erfurt entsprechend den Statuten der CDU-Stadtratsfraktion regelmäßig an Fraktionssitzungen teil.

Es gibt dazu Nachfragen. Frau Abgeordnete Pelke bitte.

Danke. Zur Beantwortung der letzten Frage möchte ich noch einmal nachfragen: War denn dann die Teilnahme von Frau Walsmann an dieser Fraktionssitzung, die eine nicht öffentliche Stadtratssitzung vorbereitete, überhaupt rechtmäßig, obwohl Sie zu diesem Zeitpunkt weder Stadtratsmitglied noch beratende Bürgerin in einem für die Vorbereitung der Sache zuständigen Ausschuss gewesen war? Sie war auch nicht Aufsichtsratsmitglied des fraglichen Unternehmens. Wenn Sie der Meinung sind, dass das rechtmäßig war, woher leiten Sie dann die Teilnahmemöglichkeit ab, eben wegen der Nichtöffentlichkeit? Wenn nein, bleibt dann die Frage: Wieso und wer war verantwortlich für diese Einladung?

Die Landesregierung hat nicht über die Statuten und Modalitäten der CDU-Stadtratsfraktion zu befinden.

Entschuldigung, es geht um die Rechtmäßigkeit, an einer Fraktionssitzung teilzunehmen, die eine nicht öffentliche Stadtratssitzung vorbereitet. Nichtöffentlichkeit beinhaltet, dass nur gewählte Vertreter, und das ist festgelegt, daran teilzunehmen haben. Das war die Frage.

Die Landesregierung hat auch nicht die Rechtmäßigkeit von Handlungen einer Stadtratsfraktion zu beurteilen.

Es gibt keine weiteren Nachfragen.

Ich rufe jetzt die Anfrage des Abgeordneten Eckardt in der Drucksache 4/5309 auf. Bitte, Herr Abgeordneter Eckardt.

Veröffentlichung eines seniorenpolitischen Konzepts für Thüringen durch die Landesregierung

Die Landesregierung hat mehrfach die Veröffentlichung eines seniorenpolitischen Konzepts angekündigt. Im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit am 24. April 2009 berichtete die Landesregierung, die Erarbeitung des seniorenpolitischen Konzepts befinde sich in der Endphase und könne bald veröffentlicht werden. Es wurde der Eindruck erweckt, das Konzept werde noch in dieser Legislaturperiode vorgestellt. Eine zeitnahe Veröffentlichung, die eine Diskussion des Konzepts im Landtag ermöglicht, steht jedoch nicht in Aussicht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann wird das seniorenpolitische Konzept veröffentlicht werden?

2. Wie kommt es zu den Verzögerungen bei der Veröffentlichung?

3. Welches sind die nächsten Arbeitsschritte bei der Erarbeitung und Veröffentlichung des Konzepts?

4. Gab es Einwände von Seniorenvertretern gegen die Veröffentlichung des Konzepts?

Es antwortet Staatssekretär Dr. Oesterheld.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Eckardt wie folgt:

Ich beantworte die Fragen 1 und 3 zusammen: In der Plenarsitzung am 19. März 2009 habe ich auf Ihre Mündliche Anfrage, Herr Abgeordneter Eckardt, in der Drucksache 4/4964 zu Ziffer 3 darauf hingewiesen, „dass“ - Frau Präsidentin, ich zitiere - „im Rahmen der Erarbeitung der analytischen und empirischen Grundlage das Sozialforschungsinstitut Empirica bereits im Vorfeld des Konzepts Kontakte mit Vertretern der Senioren und einzelnen Kommunen

aufgenommen hat. Der Entwurf eines seniorenpolitischen Konzepts soll nach Erreichung eines entsprechenden Erarbeitungsstands breit diskutiert werden. Selbstverständlich werden daran auch Seniorenvertreter, Kommunen und Thüringer Fach- und Hochschulen beteiligt.“ Genau das tun wir derzeit. Voraussetzung für eine Veröffentlichung eines durch die Landesregierung verabschiedeten Konzepts ist eine entsprechende Beschlussfassung im Kabinett. Diese wird nach Einarbeitung der Ergebnisse des umfangreichen Diskussionsprozesses der genannten Akteure erfolgen.

Zu Frage 2: Da es keinen festgelegten Zeitpunkt für die Fertigstellung gab und auch nicht geben konnte, kann hier nicht von einer Verzögerung gesprochen werden.

Zu Frage 4: Es besteht Konsens zwischen den Seniorenverbänden und der Thüringer Landesregierung, dass vor Veröffentlichung eines durch die Landesregierung verabschiedeten seniorenpolitischen Konzepts sowohl der Diskussionsprozess mit den Seniorenverbänden als auch, wie bereits gesagt, die Beschlussfassung im Kabinett Voraussetzung ist.

Vielen Dank.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine des Abgeordneten Hauboldt, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/5313.

Notwendige Konsequenzen aus Prüfergebnissen des Thüringer Rechnungshofs zu ARGEn und optierenden Kommunen

Der Thüringer Rechnungshof hat die Entscheidungspraxis der ARGE Sömmerda anhand der Kontrolle des Aktenbestandes auf ihre rechtliche und damit auch finanzielle Richtigkeit hin überprüft. Im Mittelpunkt der Prüfungen stand die Leistungsbewilligung bzw. -ablehnung für den Bereich Kosten der Unterkunft (KdU). Dabei sollen im abschließenden Prüfbericht sowohl formale wie inhaltliche Problemfelder in der aktuellen Behördenpraxis der ARGE aufgedeckt worden sein (z.B. fehlende Belege und Aktennotizen, falsche Berechnungen, fehlende Ermessensaus- übung).

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche ARGEn und Optionskommunen wurden nach Kenntnis der Landesregierung bisher vom Thüringer Rechnungshof mit Blick auf den Vollzug des

SGB II (Grundsicherung für Arbeit Suchende) überprüft?

2. Welche Problemfelder wie z.B. fehlende Ermessensausübung, Berechnungsfehler und unkorrekte Aktenführung wurden nach Kenntnis der Landesregierung vom Thüringer Rechnungshof bei diesen Prüfungen festgestellt?