Protocol of the Session on June 19, 2009

Zusammenfassend lässt sich also einschätzen, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Verabschiedung eines Thüringer Vergabegesetzes zielführend wäre, wenn es die tatsächlichen Forderungen und Bedingungen des Handwerks berücksichtigen würde.

Diesen Anspruch erfüllt das von der SPD-Fraktion vorgelegte Gesetz nicht und wird deshalb von uns abgelehnt.

Aber, meine Damen und Herren der CDU, Sie werden um ein Vergabegesetz nicht herumkommen.

(Beifall DIE LINKE)

Ideologische Scheuklappen, Untätigkeit und Ignoranz gegenüber den realen Problemen führen zum Verlust des Vertrauens der Bevölkerung in Regierungspolitik. Sollte Ihnen, meine Damen und Herren der CDU, diese Lehre von 1989 schon nach 20 Jahren aus dem Gedächtnis entfallen sein? Sie sind auf dem Weg,

Machtsicherung vor Problemlösung zu stellen, und das auf dem Rücken der Menschen.

(Beifall DIE LINKE)

Meine Erfahrung sagt, das geht schief. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Für die SPD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Schubert zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Gerstenberger, ich hatte es schon bei der ersten Lesung gesagt: Die SPD hat sich mitnichten vom Thema Tariftreue und Mindestlohn verabschiedet, nur ist es nun einmal eine Tatsache, dass die CDU-Fraktion mit ihrer Mehrheit einmal in der vergangenen Legislaturperiode und zweimal in dieser Legislaturperiode ein Vergabegesetz mit Tariftreue abgelehnt hat. Deswegen hat es keinen Sinn, genau das gleiche Gesetz zum vierten Mal einzubringen, sondern das heben wir uns dann für die nächste Legislaturperiode auf.

Wir haben uns auf eine andere Art und Weise dem Problem genähert, nämlich dem Problem der zunehmenden Dumpinglöhne. Thüringen hat ja, das ist bekannt, die niedrigsten Stundenlöhne in Deutschland und die Vertreter des Handwerks kritisieren zunehmend die Lohnspirale nach unten, wo nur noch das billigste Angebot genommen und überhaupt nicht geprüft wird, ob die Mindestlöhne, zumindest die, die jetzt schon verbindlich sind, überhaupt eingehalten werden. Für manche Unternehmen, das haben wir auch in der Anhörung gehört, ist es mittlerweile soweit, dass sie sich gar nicht mehr an einer öffentlichen Ausschreibung beteiligen, weil sie sagen, mit den anständigen Löhnen, die wir bezahlen, haben wir bei einer öffentlichen Ausschreibung keine Chance, den Zuschlag zu bekommen. Deshalb haben wir dieses Gesetz eingebracht und wir wollten mit diesem Gesetz - wir gehen einmal davon aus, dass es so, wie die Beschlussempfehlung lautet, abgelehnt wird -, zum Beispiel regeln, dass Material- und Lohnkosten getrennt ausgewiesen werden. Damit ist es für die Vergabestelle möglich, zu erkennen, wo Dumpinglöhne gezahlt werden, wo Mindestlöhne nicht eingehalten werden. Diese Angebote können dann ausgeschlossen werden. Genauso wichtig ist uns die gesetzliche Festschreibung von Losvergaben, wo die Leistungen aufgeteilt werden nach Teillosen oder nach Fachlosen, um somit kleineren Unternehmen eine bessere Chance zu geben, bei öffentlichen Auf

trägen den Zuschlag zu erhalten. Eine bloße Regelung dessen in der Mittelstandsrichtlinie ist uns da zu wenig, eine gesetzliche Regelung würde der Sache eine ganz andere Deutlichkeit verleihen.

Der Kernpunkt unseres Gesetzes ist aber das unbürokratische Nachprüfverfahren, das wir einführen wollen, und zwar auch bei Vergaben, die unser Gesetz behandelt, im Unterschwellenbereich. Der Bund hat jetzt die Vergaben im Oberschwellenbereich geregelt, also über 5 Mio. €. Wenn man sich einmal im Lande umschaut, das trifft auf die allerwenigsten Aufträge zu. 5 Mio. € ist eine riesige Summe. Die meisten Aufträge sind weit darunter, vor allen Dingen auf der kommunalen Ebene. Wir wollen auch dort ein Nachprüfverfahren, durch das mindestens sieben Tage vor Vertragsschluss die Bieter, die nicht berücksichtigt wurden, informiert werden über den Namen des Bieters, der den Zuschlag erhalten hat, und die Gründe, warum sie nicht berücksichtigt wurden. Innerhalb dieser sieben Tage darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Der jeweilige Bieter hat nun Zeit, das Angebot zu prüfen, und kann gegebenenfalls bei der Vergabestelle die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften beanstanden. Die Nachprüfungsbehörde hat zehn Tage Zeit, das Vergabeverfahren zu beanstanden. Es handelt sich hierbei lediglich um eine behördliche Prüfung, also nicht um ein gerichtliches Verfahren. Ein Anspruch des Bieters auf ein Tätigwerden der Nachprüfbehörde wird nicht begründet. Das heißt also, es entsteht durch dieses Nachprüfverfahren kein riesengroßer Zeitverzug und auch die Bürokratie wird nicht unnötig aufgebläht, sondern eines wird erreicht, es entsteht mehr Transparenz bei den Vergaben. Jeder weiß, warum er den Zuschlag nicht bekommen hat und damit wird auch Dingen, die wir nicht gern wollen, nämlich dass Vergaben einfach mal so erfolgen, ein Stück weit ein Riegel vorgeschoben. Im Ausgangsentwurf hatten wir die ökologischen und sozialen Kriterien noch nicht vorgesehen, weil auf Bundesebene die Beratung der Vergabepraxis im Oberschwellenbereich noch in der Diskussion war. Das ist mittlerweile abgeschlossen, deswegen haben wir dann einen entsprechenden Änderungsantrag im Wirtschaftsausschuss gestellt. Auch haben wir die Forderung der IHK mit aufgenommen, nämlich die Präqualifikationssysteme einzuführen, wo Eintragungen in das Berufsregister, Anmeldungen zur Berufsgenossenschaft und Angaben zur Zahl der Mitarbeiter registriert werden können und dann bei Vergaben nicht noch einmal extra mit angegeben werden müssen. Auch das Konjunkturpaket und die damit verbundene Erhöhung der Möglichkeiten von beschränkter Vergabe bzw. freihändiger Vergabe sind für uns kein Grund, unser Gesetz nicht weiter aufrechtzuerhalten, denn gerade dann, wenn immer weniger Bieter überhaupt in den Wettbewerb einbezogen werden, wie bei einer freihändigen Vergabe, wo man in der Regel nur drei

Angebote einholt, manche vielleicht sogar noch weniger, ist es wichtig, dass Transparenz da ist, dass die anderen Bieter erkennen, dass hier sauber gearbeitet worden ist, dass hier nichts am Gesetz vorbei passiert ist und dass den Zuschlag wirklich das wirtschaftlichste Angebot bekommen hat.

Wenn man sich anschaut, wie lange das gedauert hat, bis das Konjunkturpaket erst mal in Thüringen auf den Weg gebracht worden ist, also die Umsetzung, wenn ich jetzt sehe, wie lange es dauert, bis vom Landesverwaltungsamt die einzelnen Maßnahmen genehmigt werden, dann sind diese Verzögerungen - die Tage hatte ich vorhin genannt - bei der Vergabe marginal gegenüber dem Problem.

Im Vorfeld des Einbringens des Gesetzes haben wir intensiv mit Handwerkern zusammengearbeitet. Wir haben den Gesetzentwurf u.a. mit der Elektroinnung überhaupt erst gemeinsam erarbeitet und auch dann mit der Handwerkskammer abgestimmt, so dass sie voll hinter unserem Gesetzentwurf stehen. Es ist ja auch von Herrn Gerstenberger gesagt worden. Herr Carius hat hier nur drei Sätze gesagt; ich finde es ein bisschen merkwürdig, wie man als Berichterstatter bei einem Gesetzentwurf, der so lange in Ausschüssen beraten worden ist, hier nur einen Satz sagen kann, noch nicht einmal sagen kann, wie die Anzuhörenden das Gesetz gesehen haben. Das ist wirklich unwürdig für das Parlament, muss ich sagen, was Herr Carius hier gemacht hat. Es geht ja nicht darum, hier stundenlange Debatten zu führen,

(Beifall SPD)

aber wenigstens, wie der Verlauf des Gesetzentwurfs in der Beratungsfolge gewesen ist, das hätte man hier doch mal darstellen können.

Im Übrigen gibt es ja auch in Sachsen ein Vergabegesetz in ähnlicher Art, wie wir es hier haben. Das ist dort von der CDU-Fraktion eingebracht worden im Jahr 2003; das ist wahrscheinlich der Hauptunterschied zwischen den Gesetzen. Hier hat es die SPDFraktion eingebracht, da die CDU-Fraktion, deshalb wird es wahrscheinlich von Ihnen abgelehnt.

Meine Damen und Herren, mir will das überhaupt nicht einleuchten, warum Sie sich nicht beteiligt haben an der Diskussion, Änderungen eingebracht haben, dann hätte man das Gesetz ja auch verabschieden können. Stattdessen haben Sie vor einem Vierteljahr die Landesregierung beauftragt, das Mittelstandsfördergesetz zu überarbeiten. Bis heute ist das nicht erfolgt. Das ist wieder nicht auf der Tagesordnung. Meine Damen und Herren, das nennt man Arbeitsverweigerung. Ich weiß nicht, Herr Günther, warum Sie sich das überhaupt bieten lassen von der Landesregierung, dass die einfach nicht das

macht, was Sie hier beschlossen haben. Ich kann das nicht nachvollziehen und wir halten weiterhin an einer mittelstandsfreundlichen Regelung im Vergabebereich fest und wir werden natürlich unserem Gesetz heute zustimmen und auch weiter mit den Betroffenen daran arbeiten, dass es in absehbarer Zeit in Thüringen dann zur Wirkung kommt. Danke.

(Beifall SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Günther zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, zuerst ein Wort zu Herrn Gerstenberger. Sie haben mir gestern Wahrnehmungsschwierigkeiten beim Thema Kurzarbeit vorgeworfen, indem Sie meine Worte ein Stück verdreht haben. Als ich über große Teile von Qualifizierungsmaßnahmen gesprochen habe, haben Sie überwiegende Teile reingebracht, haben wir besprochen, ist geklärt. Hinweis von mir: Ich schätze Sie als Kollegen im Wirtschaftsausschuss. Ein großer Teil Ihrer Forderungen, die Sie heute hier aufgemacht haben, Herr Kollege Gerstenberger, sind im Forderungssicherungsgesetz längst abgearbeitet. Auch da meine freundliche Bitte, dass Sie da noch einmal nachsehen und das reflektieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir erörtern heute den SPD-Gesetzentwurf für ein Thüringer Vergabegesetz in zweiter Lesung. Ich kann gleich vorwegnehmen, die CDU-Fraktion wird der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses zur Ablehnung dieses Gesetzes folgen, obgleich ich bereits hier betone, wir hätten uns einen anderen Verlauf der Debatte gewünscht, nämlich eine Parallelbehandlung dieses Gesetzentwurfs mit dem in Kürze zu erwartenden Entwurf der Landesregierung eines Mittelstandsförderungsgesetzes, das auch den Rahmen der flexiblen, modernen Vergaberegeln für den unterschwelligen Bereich im Kontext mit den Vorgaben von EU und Bund enthalten soll.

Leider, meine Damen und Herren, ist es nach dem Willen der SPD-Fraktion nicht zu einer solchen sinnvollen Zusammenführung der Ansätze gekommen. Obwohl einige Elemente des SPD-Entwurfs durchaus weiter bedenkenswert sind

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Bemer- kenswert auch.)

- ja, bemerkenswert auch -, überwiegt doch die Reihe der handwerklichen Fehler und der inhaltlichen

Schwächen. Das ist in der Debatte im Ausschuss deutlich geworden. Auch aufgrund der Debatte im Landtag und der Ergebnisse der Anhörung, vor allem aber der Lageschilderung der Betroffenen selbst, so resümiere ich, bleibt der CDU-Fraktion nichts anderes übrig, als den Gesetzentwurf abzulehnen.

Dennoch, im Grunde, liebe Kollegen von der SPD, trennt uns doch in dieser Angelegenheit gar nicht allzu viel. Genau wie Sie wollen wir doch, dass unser solides Thüringer Handwerk und der Mittelstand, die ordentliche Löhne zahlen, natürlich im Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auch faire Chancen erhalten. Es kann einfach nicht sein, dass, wie uns berichtet wurde, ein großer Teil unseres handwerklichen und gewerblichen Mittelstands die Beteiligung an der Ausschreibung öffentlicher Aufträge angekündigt hat und Billiganbieter mit Dumpinglöhnen zum Zuge kommen, die am Ende wegen Nachträgen der öffentlichen Hand teuerer kommen als bei dem zunächst preislich unterlegenen anerkannten Handwerker aus der Region. Ich denke, da gibt es Übereinstimmung. Das sind alles bekannte Dinge, wir müssen diesen gordischen Knoten nur endlich zerschlagen.

Ich denke, liebe Kollegen von der SPD, Sie stimmen mit mir auch überein, dass das kein Thema für eine hitzige Debatte sein sollte. Hier kurzen politischen Geländegewinn zu verbuchen, wäre schlichtweg ein Pyrrhussieg. Dabei sind die Regeln mit der Thüringer Vergabe-Mittelstandsrichtlinie gar nicht so schlecht. Sie werden von allen Seiten gelobt, das ist nun mal Fakt. Die Akteure engen sich ihren Umsetzungsspielraum offensichtlich immer wieder selbst ein und verstecken sich hinter bürokratischen Trutzburgen. Darüber hinaus ist auch die Analyse der tatsächlichen Probleme der Betroffenen weiter vorangeschritten.

Auch aus der Anhörung ist für die CDU-Fraktion eine andere Wahrnehmung der Hemmnisse und Probleme der Vergabe öffentlicher Aufträge festzustellen. An erster Stelle steht aus unserer Sicht, wie schon erwähnt, die überbordende Vergabebürokratie. Ich nenne Ihnen einmal einige Punkte, die an uns herangetragen wurden, auch nach der Anhörung. Vielen Handwerkern würde eine gestufte Ausschreibung, eine Differenzierung der Leistungsverzeichnisse bereits nützen. Viele wünschen sich, die Bietergespräche auszuweiten; viele Beteiligungen an Ausschreibungen scheitern wegen kleinster Formfehler, die meist gar nichts mit der Sach- und Fachkunde und Zuverlässigkeit zu tun haben. Der Wust von Vortexten, die jedes Mal gleich ausgefüllt werden müssen, die Aufforderung zum Nachweis der Preiskalkulation nach EFB sollte nur für deutliche Abweichler vorgenommen werden und nicht für alle Anbieter. Auf der anderen Seite müssen sich auch die Vergabestellen durchringen, ihren Handlungsspielraum weiter aus

zuloten. Diese Dinge müssen doch durchsetzbar sein. Von einer einheitlichen Internetvergabeplattform wollte ich hier schon gar nicht mehr reden; dies hat die CDU jüngst bereits in einem Plenarantrag von der Landesregierung eingefordert. Vielleicht ist die Umsetzung des Konjunkturprogramms hierfür ein Probelauf. Unsere Forderung an dieser Stelle möchte ich hier nochmals deutlich unterstreichen und fordere hier zum Handeln auf.

Es kann nicht sein, dass allein aus Gründen des Aufwands, sich an den Ausschreibungen zu beteiligen, viele kleine Handwerksbetriebe, wie schon angesprochen, sich gar nicht mehr an diesen Auftragsvergaben der öffentlichen Hand beteiligen. Das muss Gründe haben und genau diese müssen wir abstellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist uns also von allen Seiten der Wunsch und die Forderung nach weniger Bürokratie, gestuften Verfahrenswegen, Wegfall unnötiger Formulare und die Forderung nach flexiblem, verantwortungsvollem Handeln der Beteiligten vorgetragen worden. Das fängt mit der Qualität der Leistungsbeschreibungen an und endet mit unflexiblen digitalen Auslegungen der Vergabehandbücher und der Haushaltsordnungen. Ein so stringentes Korsettgesetz, wie Sie es vorgelegt haben, liebe Kollegen der SPD-Fraktion, mit latenter Einklagbarkeit und Inkaufnahme ständiger Vorhabensverzögerungen bedeutet dabei wohl eher das Gegenteil von Deregulierung, denn gut gemeint, ist nicht immer gut gemacht. Wie jedermann weiß, man kann sich auch in das Gegenteil von „gut gemeint“ verkehren. Man stelle sich nur vor, die Empfehlungen der Bundesregierung in Abstimmung mit der EU, die Vergabegrenzen im unterschwelligen Bereich im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II hochzusetzen, wären auf ein solches Gesetz gestoßen. Wir würden heute vielleicht die erste Lesung des ersten Änderungsgesetzes beraten. Der Verabschiedungstermin stünde wegen entsprechender Anhörungen sicherlich dann in den Sternen.

Wir haben es also mit einer vielschichtigen Materie zu tun, meine Damen und Herren. Auch leben wir nicht auf einer einsamen Vergabeinsel und Schnellschüsse sind daher unangebracht. Ihr Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, war ein Schnellschuss. Deshalb bleibe ich auch bei meiner Einschätzung aus der ersten Lesung: Das Gesetz ist ein falsches Instrument zur falschen Zeit. Ich glaube, ein wenig haben Sie das auch eingesehen, auch wenn Ihnen das schwerfällt, das heute hier einzugestehen. Wie komplex das Thema ist, zeigt sich auch in den konträren Auseinandersetzungen der beiden Oppositionsfraktionen in der Plenardebatte bei der Einbringung und im Ausschuss. Jeder kann es nachlesen. Wir waren schon ein Stück weit erstaunt, wie Sie da aufeinandergeprallt sind und die Auseinandersetzungen

von rot und dunkelrot.

Nein, meine Damen und Herren, wir wollen als CDUFraktion einen ganzheitlichen Ansatz in einem Mittelstandsförderungsgesetz, der einen wettbewerblichen Rahmen setzt mit entsprechendem Freiraum für die Akteure. Die Details können dann in einer fortgeschriebenen Vergabe-Mittelstandsrichtlinie geregelt werden. Was nun die Zeitschiene betrifft, wollte die CDU-Fraktion im Gegensatz zu Ihnen jedoch abwarten, welche Wirkung das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz des Bundes für den überschwelligen Bereich zeigt, und die ins Haus stehende Neuregelung der VOB und VOL mit einbeziehen.

Herr Abgeordneter Günther, gestatten Sie eine Anfrage durch den Abgeordneten Schubert?

Nein, jetzt nicht.

Dann nicht.

Am Ende, Herr Schubert. Ich werde Ihnen doch nicht eine Frage verweigern.

Der Verdingungsausschuss des Bundes hat hierzu bekanntlich immer noch keine abschließenden Beschlüsse gefasst. Aus diesem Grund verzögert sich offenbar auch noch die Vorlage des eingeforderten Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Mittelstandsförderung. Aber wir sind da wirklich guter Hoffnung, dass uns der Gesetzentwurf zügig vorgelegt wird. Mögliche Änderungen können ja dann - und das zu dem Argument der Landesregierung - auch später mit einfließen. Ich bin hier völlig bei Ihnen, Herr Schubert, und ich kann mir vorstellen, dass das Ihre Frage sein sollte, deswegen sage ich, am Ende können Sie die Frage ja noch stellen, dass die Forderung hier deutlich unterstrichen werden sollte. Auch wir fordern jetzt zügiges Handeln. Ich denke, die Linie ist vorgegeben, aber abschließend bedauern wir nochmals die Weigerung Ihrer Fraktion zu einer gemeinsamen Beratung, dass wir das hier in großer Gemeinsamkeit parallel mit dem Mittelstandsförderungsgesetz beraten wollten. Sie haben dadurch die Chance vertan. Ich denke, unsere Ablehnung zum SPDAntrag habe ich hier deutlich gemacht und auch hinreichend begründet. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Herr Schubert, bitte.

(Beifall CDU)

Herr Abgeordneter Dr. Schubert, haben Sie noch Fragebedarf? Dann können Sie den jetzt befriedigen.

Herr Günther hat falsch gelegen mit seiner Annahme meiner Frage. Meine Frage ist ganz anders, und zwar hatten Sie vorhin gesagt, wir hätten gemerkt, dass wir mit unserem Gesetz nicht ganz richtig liegen. Da möchte ich mal wissen, woher Sie diese Weisheit nehmen, wo doch im Ausschuss so viel Zustimmung gerade aus dem Bereich der Wirtschaft zu unserem Gesetzentwurf gekommen ist?

Herr Schubert, im Ausschuss habe ich eher die Wahrnehmung gehabt, dass Sie zu der Einsicht gekommen waren, insbesondere in der Debatte mit den Kollegen der Linksfraktion, dass Ihr Gesetz doch nicht der große Wurf ist. Zustimmung bei der Anhörung konnte ich feststellen in einem wesentlichen Punkt - und das haben Sie vorhin auch gesagt - und das war der Kollege von der Elektroinnung, der für Sie das Gesetz geschrieben hat.

(Zwischenruf Abg. Dr. Schubert, SPD: Handwerkskammer.)

Ach, die Handwerkskammer auch. Das war alles.