Protocol of the Session on June 19, 2009

(Zwischenruf Lieberknecht, Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit: Wir stehen nicht so auf rot, Herr Kollege.)

- das wollte ich jetzt noch mal hören - roten Faden haben. Ich schließe natürlich in den Dank, den ich vorhin gegenüber den Mitarbeitern ausgesprochen habe, auch die Bemühungen unserer Sozialministerin mit ein und insbesondere auch die Bemühungen von Herrn Dr. Brockhausen. Ich kann Ihnen an dieser Stelle sagen: In vielen Einzelfällen, die ich mit den beiden Persönlichkeiten besprochen habe und die uns dann geholfen haben, ist deutlich geworden, dass sie mehr als einen roten Faden für Behindertenpolitik in diesem Land haben, nämlich, dass sie sich auch für jeden Einzelfall eingesetzt haben und sich nicht zu schade waren, als Ministerin oder als Behindertenbeauftragter auch in Einzelfällen mit rauszufahren und sich dieser Probleme anzunehmen, was wir alle im Übrigen auch machen. Aber das kann man hier nicht einfach unter den Tisch wischen. Herzlichen Dank Ihnen beiden auch!

(Beifall CDU)

Zum Punkt 2 des Antrags möchte ich darauf verweisen, was der Ausgangspunkt der Diskussion gewesen ist. Wird ein behinderter Mensch, der in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeitet, in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt und dort tätig, kann dieser nicht mehr ohne Verlust seines Status in die Werkstatt zurückkehren. Im Wesentlichen geht es hier um die Anrechnung der Rentenzeiten, da der behinderte Mensch bereits nach 20 Jahren einen Rentenanspruch erwirbt. Im Antrag der Fraktion der SPD wird die Landesregierung aufgefordert, ähnlich dem Modell von Rheinland-Pfalz zu verfahren und oben genannten Sachverhalt zu verhindern. Das im vorliegenden Antrag zitierte Modell ist jedoch nicht gesetzeskonform und basiert auf dem SGB XII. Hier wurden die rechtlichen Regelungen vom stationären Bereich einfach auf den ambulanten Bereich angewandt. Das ist so nicht korrekt und da werden mir Herr Nothnagel und auch Frau Künast zustimmen müssen.

Für Thüringen war es keine Alternative, Sozialhilfemittel auf dem ersten Arbeitsmarkt einzusetzen, weil dafür die Rechtsgrundlage fehlt. Auch auf Bundesebene ist festgestellt worden, dass dieses Modell auf Dauer keine belastbare Basis darstellt und auch nicht zu der für Behinderte angestrebten Rechtssicherheit führt. Es gibt, und das haben Sie auch gesagt, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe und viele Unterarbeitsgruppen, die sich gegenwärtig mit dieser Prob

lematik befassen. Die wesentlichen Erschwernisse, die den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt hemmen oder die Rückkehr in die WfbM behindern, wurden auch unter Mitwirkung Thüringens in einem gemeinsamen Grundsatzpapier aufgelistet. Dieses hat Eingang in die verschiedenen Arbeitsgremien gefunden und wurde in die Überlegungen zur Änderung des Sozialhilferechts einbezogen. Mittlerweile ist der Bundesgesetzgeber z.B. mit dem Erlass des Gesetzes zur Einführung unterstützter Beschäftigung tätig geworden. Ich erspare mir jetzt zu zeigen, was sich dahinter verbirgt.

Wir als CDU-Fraktion unterstützen weiter die Bemühungen der Landesregierung im Behindertenrecht. Diese hat in der Vergangenheit, das habe ich gesagt, mehrfach bewiesen, dass sie sich der Verantwortung für diese Menschen mit Behinderungen bewusst ist. Aber das braucht auch seine Zeit, um sich zu entwickeln. Die umfassende Integration von Menschen mit Behinderungen in allen öffentlichen und privaten Lebensbereichen ist und bleibt unser erklärtes Ziel. Ein wesentlicher Bereich ist hierbei die Teilhabe am Arbeitsleben auch von behinderten Menschen. Ich denke, meine Damen und Herren, mit meinen Ausführungen habe ich die Ablehnung meiner Fraktion für den Teil 2 des SPD-Antrags deutlich gemacht. Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Künast zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Antrag meiner Fraktion zur Stärkung der Behindertenwerkstätten und der Vereinfachung der Übergänge auf den ersten Arbeitsmarkt stammt vom Mai 2008. Er besteht aus einem Berichtsersuchen zur derzeitigen Situation der Werkstätten und der Aufforderung, in Thüringen ein Modell analog rheinland-pfälzischem Budget für Arbeit zu entwickeln. Bei diesem Modell werden Eingliederungshilfeleistungen für eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt gewährt. Unserem Anliegen, die Werkstätten zu stärken und Übergänge trotzdem auf den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern, wird von Betroffenen recht gegeben, denn hier liegt nun einiges noch im Argen. Die Sozialministerin Frau Lieberknecht äußerte im Mai in einer Presseerklärung - ich zitiere: „Zur umfassenden Teilhabe von Menschen mit Behinderung gehört auch die Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Menschen mit Behinderung gehören nicht an den Rand der Gesellschaft, sondern in unsere Mitte. Politik für Menschen mit Behinderung

ist eine kontinuierliche Daueraufgabe. Sie duldet keinen Stillstand.“

In diesen Aussagen gebe ich Ihnen völlig recht, Frau Ministerin. Ich frage mich aber auch, warum denn aufseiten der Landesregierung nicht entsprechend gehandelt wird. Warum wurde Punkt 2 unseres Antrags von der CDU-Fraktion im Sozialausschuss abgelehnt? Sie haben ja versucht, es uns zu erklären. Ich bin trotzdem nicht der Meinung, dass man ihn ablehnen muss, sondern dass man hier alles versuchen muss, um dieses durchzusetzen. Ich vermisse auch den Mut, einmal etwas Neues zu probieren. Warum hat man nicht die Courage, Projekte, die sich anders bewährt haben, als Beispiel und Anregung zu nutzen und in Thüringen anzuwenden, nämlich die Forderung, ein Modell analog zum rheinlandpfälzischen Budget für Arbeit zu entwickeln? Dieses Modell hat in Rheinland-Pfalz Dutzenden Menschen mit Behinderungen gestattet, auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig zu sein, und zwar ohne dass sie die Rentenansprüche verloren hätten und ohne dass ihnen die Rückkehr in eine Werkstatt unmöglich gemacht würde oder sehr schwierig wäre.

Vonseiten der Thüringer Landesregierung ist immer wieder deutlich gemacht worden, dass man sich ein solches Modell in Thüringen nicht vorstellen könne. Es wurde sogar die Rechtmäßigkeit der Regelungen bezweifelt. Aber, meine Damen und Herren, in Rheinland-Pfalz gelten die gleichen Sozialgesetzbücher wie in Thüringen und auf diesen Sozialgesetzbüchern beruht das rheinland-pfälzische Modell. Mir ist auch nicht bekannt, dass es da eine Klage gegen das rheinland-pfälzische Modell gegeben hätte.

(Zwischenruf Lieberknecht, Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit: Aber vielleicht bei uns.)

Warum soll es bei uns eine Klage geben und in Rheinland-Pfalz nicht, wir haben dieselben Gesetzbücher?

(Zwischenruf Lieberknecht, Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit: Aber vielleicht haben wir Menschen, die kla- gen würden.)

Ja, vielleicht. Meine Frage ist dann trotzdem, warum wir nicht etwas Ähnliches versucht haben, um damit für die Menschen mit Behinderungen in Thüringen etwas zu schaffen. Die Thüringer Landesregierung verlässt sich vielmehr auf die Bundesinitiativen.

Die Integrationsfachdienste werden durch Vertreter der Landesregierung immer wieder erwähnt, wenn es darum geht, Menschen mit Behinderungen auf den ersten Arbeitsmarkt zu bringen. Das ist ja auch rich

tig. Die Fachdienste können auch einige Erfolge nachweisen, aber es gibt keine Kontinuität oder Steigerung in den Fallzahlen. Flächendeckende Vermittlungserfolge habe ich nicht erkennen können. Die Integration von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt und die Programme dazu gleichen eher Stückwerk. Das heißt, es gibt einige zeitlich begrenzte Programme von Land und Bund und natürlich die Mittel aus der Ausgleichsabgabe. Dies wurde auch durch einen Vertreter des Integrationsfachdienstes im Sozialausschuss so dargestellt. Eine wirkliche Stringenz ist im Handeln der Landesregierung für mich nicht erkennbar. Die Erarbeitung eines Modells ähnlich dem in Rheinland-Pfalz hätte die Möglichkeit zur Kontinuität gegeben.

Meine Damen und Herren, die Wichtigkeit von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen muss hier nicht noch einmal betont werden. Ich denke, das habe ich in meinen vergangenen Reden schon öfter gesagt und das ist fest die Meinung der SPD, auch dass wir sie stärken müssen. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass die Werkstätten von der Krise mit als Erste betroffen sind und diese besonders zu spüren bekommen. Menschen mit Behinderungen sind oftmals eines der schwächsten Glieder auf dem Arbeitsmarkt. Besonders in Krisenzeiten ist es für sie schwierig, eine Beschäftigung zu finden. Manche verlieren dann auch ihren Job. In Thüringen sollten endlich mehr Anstrengungen unternommen werden, um auch außerhalb der Werkstätten Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zu schaffen. Gleichzeitig - ich sage es hier noch einmal - müssen wir aber auch die Werkstätten erhalten. Wir brauchen diese Einrichtungen, sie geben ihren Beschäftigten Stabilität, eine sinnvolle Beschäftigung und sind ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor. Wir müssen also Wege finden, die Position der Werkstätten zu stärken, wir müssen ihnen aber auch Anreize geben, geeignete Mitarbeiter auf den ersten Arbeitsmarkt zu bringen, denn für die Werkstätten ist es verständlicherweise schwierig, ihre stärksten Mitarbeiter gehen zu lassen. Auch hier müssten wir in Thüringen mehr unternehmen.

Der Bericht, den wir in Punkt 1 unseres Antrags gefordert haben, sollte als Grundlage für die Maßnahmen „Budget für Arbeit“ dienen. Dass nur Teil 1 unseres Antrags angenommen wird, zeigt mir, dass die Landesregierung und die CDU-Fraktion hier nicht bereit sind, etwas zu unternehmen. Stattdessen wird es wohl bei einem Bericht zur Situation der Werkstätten bleiben, aber mit Berichten ist es nicht getan, Aktion wäre gefragt. Aktion kommt von der Landesregierung in diesem Fall nur punktuell und für mich nicht ausreichend.

Meine Damen und Herren, leider geht die Legislaturperiode zu Ende und es wird nicht mehr viel pas

sieren können auf diesem Gebiet, aber es wird eine neue Legislaturperiode geben. Ich hoffe sehr, dass in der neuen Legislaturperiode dieser Punkt auch vonseiten Thüringens angegriffen wird, so dass für die Menschen mit Behinderungen eine Möglichkeit besteht, auf den ersten Arbeitsmarkt zu gehen, ohne die Schwierigkeiten, dass sie nach den 20 Jahren in die Rente gehen können, ohne dass sie das verlieren, wenn sie auf dem ersten Arbeitsmarkt sind. Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Seitens der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Redeanmeldungen vor. Für die Landesregierung Ministerin Lieberknecht bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Beratung des Antrags „Förderung von Menschen mit Behinderung verbessern - Übergänge auf den ersten Arbeitsmarkt schaffen und Werkstätten stärken“ in den Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit vom 24.04., aber auch vom 15.05. dieses Jahres hat gezeigt, welch umfangreiches Augenmerk sowohl die Mitglieder des Ausschusses, die Abgeordneten, aber auch die Landesregierung gerade diesem Aufgabenfeld der Politik für behinderte Menschen widmen.

Ich bin dem Kollegen Günther außerordentlich dankbar, dass Sie ausdrücklich hier auch noch einmal auf die Aktivitäten der Landesregierung und auch des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, Herrn Dr. Brockhausen, hingewiesen haben. Ich finde zunächst einmal, dass Vorbildliches in Thüringen aufgebaut worden ist, von dem wir und auch Behinderte vor 20 Jahren überhaupt noch nicht zu träumen wagten.

(Beifall CDU)

Statt hier nur rumzujammern, denke ich, sollte man das erst einmal sagen. Dass wir das auch in Kontinuität mit einer wirklich ganz klaren Ausrichtung - das muss man nicht „roten Faden“ nennen, wie auch immer, jedenfalls wissen wir sehr deutlich, was wir wollen und das tun wir auch - und auch immer wieder mit Innovation tun, ich denke, das gehört auch zur Wahrheit, die wir hier in diesem Lande haben.

Die Beratungen haben gezeigt, dass die adäquate Form der Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben sowohl in einer Werkstatt für behinderte Menschen als auch in einer Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt bestehen

kann. Zentrale Zielsetzung im Sinne der Inklusion gemäß Artikel 27 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist es, dass diese Menschen mitten in der Gesellschaft leben und arbeiten können.

Gerade im Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen haben wir dieses Thema auf jeder Tagesordnung in der vergangenen Zeit gehabt und das auch als Daueraufgabe mit einer ganz klaren Abrechnung, mit einem ganz klaren Aufruf auch an alle Mitglieder dieses Beirats, uns aus ihrem täglichen Erfahrungsfeld auch Beispiele zu nennen, wo sie diesen Nachbesserungsbedarf insbesondere auch bei der gesetzgeberischen Arbeit, die wir dann hier wieder im Landtag zu leisten haben, sehen. Da sind wir in aller Offenheit dabei, dies aufzunehmen neben den eigenen Vorschlägen, die auch schon insbesondere von unserem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen gekommen sind.

Dazu sind Hilfen an der Person und ihren individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten auszurichten, an dem, was Bedarf bei den Menschen mit Behinderungen ist. Alle Menschen mit und ohne Behinderungen sind verschieden, so dass Leistungen zur Teilhabe an Arbeit auch weitgehend flexibel sein müssen. Es gibt keinen pauschalen Königsweg, der für alle behinderten Menschen die beste Lösung bietet, sondern das ist individuell von Fall zu Fall zu sehen.

Die Antworten auf die konkreten Fragen des Antrags haben auch gezeigt, dass Thüringen hinsichtlich der Qualität und Quantität der Leistungen für diese Menschen auf dem Gebiet der Teilhabe am Arbeitsleben sehr gut aufgestellt ist. Dies gilt sowohl für die Werkstätten für behinderte Menschen als auch die Integrationsprojekte sowie die Leistungen der Integrationsfachdienste zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Das Netz an Werkstätten ist dicht geknüpft und hinsichtlich des Aufgabenprofils sehr vielfältig gestaltet.

An 110 Standorten in Thüringen arbeiten nahezu 9.300 behinderte Menschen. Das erzielte Arbeitsentgelt ist mit 140 € das höchste innerhalb der neuen Länder. In 14 Integrationsbetrieben, die sich mit einem Anteil von 25 bis 50 Prozent schwerbehinderter Menschen seit Jahren erfolgreich am ersten Arbeitsmarkt behaupten, haben gegenwärtig mehr als 300 behinderte Menschen einen Arbeitsplatz gefunden.

Das Land hat leistungsfähige Integrationsfachdienste aufgebaut, deren finanzielle und personelle Ausstattungen in den vergangenen Jahren noch einmal deutlich aufgestockt worden sind. Ihr Aufgabenspektrum wurde erweitert, um den Übergang von Menschen mit Behinderungen auf den ersten Arbeitsmarkt aus der Werkstatt heraus und vor allem aus den Förder

schulen durch intensive Betreuung schon während der Schulzeit zu ermöglichen.

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 25. Mai 2009 hat der Träger eines Integrationsfachdienstes - auch die Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen haben darauf hingewiesen - überzeugend die engagierte Arbeit dieser Fachdienste dargestellt. Besonderes Augenmerk gilt den Grenzgängern sozusagen zwischen Wirtschaft und allgemeinem Arbeitsmarkt. Das Land unterstützt dabei Initiativen wie z.B. das Projekt „JobBudget“ des Jenaer Zentrums der „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben“. Die Befassung mit der Problematik hat aber auch deutlich gemacht, dass die jetzige bundesgesetzliche Rechtslage den Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt erschwert.

Die Tätigkeit in einer Werkstatt hat für behinderte Menschen, das wurde schon deutlich gemacht, erhebliche Vorteile, so z.B. die unbefristete gesetzliche Beschäftigungsgarantie sowie die renten- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen.

In der Arbeitsförderung auf dem ersten Arbeitsmarkt dagegen sind die meisten Fördermöglichkeiten dann doch zeitlich begrenzt. Es gibt derzeit keinen verbindlichen Anspruch auf Leistung, um erwerbsfähigen unterstützungsbedürftigen Menschen eine bedarfsgerechte Unterstützungsleistung am Arbeitsplatz und einen Minderleistungsausgleich verlässlich und dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Die im Antrag der SPD beispielhaft angeführte rheinland-pfälzische Lösung des Einsatzes von Eingliederungshilfe auf dem ersten Arbeitsmarkt ist nicht - und das haben wir ja ausführlich trotz aller Erwähnungen Ihrerseits hier wieder im Ausschuss erörtert - gesetzeskonform, so das Ergebnis der von der Konferenz der obersten Landesbehörden eingesetzten Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe“, die dies auch noch einmal eindeutig festgestellt hat. Sie ist insofern für Thüringen dann doch keine Option.

Aus Sicht der Länder ist eine Weiterentwicklung der gesetzlichen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich, um Rahmenbedingungen zu schaffen, die es ermöglichen, behinderte Menschen besser als bisher in den ersten Arbeitsmarkt einzugliedern. Ein erster Schritt ist mit dem Gesetz zur Einführung unterstützter Beschäftigung dann ja auch mit dem 22. Dezember 2008 bundesseitig erfolgt. Ziel dieses neuen Förderungsinstrumentes ist es, die Leistungsfähigkeit von behinderten Menschen so zu entwickeln, dass der Abschluss eines regulären Arbeitsvertrags möglich ist. Um dies zu erreichen, wird eine individuelle Qualifikation von maximal drei Jahren in Betrieben des ersten Arbeitsmarkts durch den Rehaträger finanziert. Anschließend besteht, soweit erforderlich, Anspruch auf eine weitere Berufsbeglei

tung. Diese ist durch die Integrationsämter zu finanzieren. Während dieser Zeit kann festgestellt werden, welche Betreuungsform für den behinderten Menschen adäquat ist. Eine Durchlässigkeit zwischen verschiedenen Maßnahmen ist dabei gewährleistet. Das Sozialministerium wird die Umsetzung dieser Maßnahmen selbstverständlich auch unterstützend begleiten.

Als Mitglied der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe - auch darauf wurde ja schon kurz Bezug genommen - wirkt Thüringen aktiv an Lösungen mit, die die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen weiter verbessern. Wir sehen diesen Weg, auch diesen gemeinsamen Weg der Länder als den richtigen und nicht rechtsunsichere Sonderwege, auf die wir uns nicht verständigen sollten.

Mir ist bewusst, dass es in diesem sensiblen Bereich keine einfachen und auch keine schnellen Antworten gibt. Dennoch bin ich überzeugt davon, dass im Zusammenwirken aller in diesem Bereich Verantwortung Tragenden die selbstbestimmte Teilhabe von behinderten Menschen am Arbeitsleben nachhaltig gestärkt und vorangebracht werden kann. Selbstverständlich bin ich, Herr Abgeordneter Nothnagel, auch der Meinung, dass wir das, was wir im Ausschuss diskutiert haben, was wir auch vonseiten der Landesregierung vorgelegt haben, auch öffentlich diskutieren sollten. Deswegen gehe ich davon aus, und das ist ja auch Sinn der Ziffer 1, wenn wir zum Bericht aufgefordert werden, dies hier vorzulegen, dass wir damit auch eine öffentlich verfügbare Drucksache haben, so dass dafür dann auch die Basis für eine Diskussion in den Verbänden und aller Interessierten gelegt ist. Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Ich schließe die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 15. Wir stimmen jetzt ab. Die Beschlussempfehlung empfiehlt hier zu Nummern 1 und 2 unterschiedliches Verhalten. Demzufolge trennen wir die beiden, und zwar stimmen wir zuerst aus dem Antrag der Fraktion der SPD über die Nummer 1 ab. Wer dieser folgt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Es gibt keine. Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es auch keine.

Nun stimmen wir über die Nummer 2 aus dem Antrag der Fraktion der SPD ab. Wer dieser zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage jetzt nach den Gegenstimmen. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen gibt es nicht.

Die Nummer 2 ist abgelehnt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 15 und rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 18

Fairer Wettbewerb im Schienen- personennahverkehr (SPNV) Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/4906 - hier: Nummer 2 dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Bau und Verkehr - Drucksache 4/5282 -

Frau Abgeordnete Doht aus dem Ausschuss für Bau und Verkehr erhält das Wort zur Berichterstattung.