Protocol of the Session on June 19, 2009

Das Wort hat der Abgeordnete Blechschmidt, Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, vorweg die gute Nachricht, liebe Kolleginnen und Kollegen

der SPD, die Initiative war nicht umsonst. Wir haben darüber gesprochen, nicht nur, weil wir darüber gesprochen haben, sondern eindeutig, weil wir es problematisieren müssen. Die technische Entwicklung in den letzten Wochen, Monaten war so rasant, dass natürlich auch mit Blick auf die lokalen Fernsehanbieter hier entsprechender Druck aufgebaut worden ist und auch hier entsprechende wirtschaftliche Veränderungen stattgefunden haben. Das zum Punkt 1.

Damit waren wir beim Punkt 2 angekommen. Es wird seit Wochen und Monaten sichtbar, dass die Finanzierung lokalen Fernsehens kompliziert ist und dass wir hier Antworten finden müssen, damit - und darin sind wir uns ja alle einig - lokales Fernsehen auch weiterhin erhalten bleibt. Das war der zweite gute Gedanke, der mit Ihrer Initiative verbunden war und ist.

Und der dritte gute Gedanke ist, dass die CDU jetzt einen Entschließungsantrag auf den Tisch gelegt hat, um deutlich zu machen, die Diskussion, die in den letzten Wochen und Monaten stattgefunden hat zum Mediengesetz im Allgemeinen, müsste und soll nun endlich auch in einer gesetzlichen Initiative seitens der Landesregierung zum Thüringer Landesmediengesetz gipfeln. So weit die guten Nachrichten.

Die schlechte Nachricht - und das will ich auch eindeutig sagen und ich bin deshalb hier vorn, nicht, um die inhaltlichen Punkte aus der Anhörung, so wie sie Kollege Seela gesagt hat, noch mal zu unterstützen, sondern um deutlich zu machen, wo wir die Gefährlichkeit Ihres Antrags sehen. Das ist eindeutig in der Gefährdung der Meinungsvielfalt, wenn wir die Barrieren der Beteiligung hier herabsetzen. Ich will Ihnen die Aussage, und das war meiner Meinung nach der Höhepunkt der Anhörung, von Herrn Schrotthofer einmal nennen, der danach gefragt worden ist, wo er denn die Grenze sieht, damit er mit seinen entsprechenden Hinterleuten einsteigen möchte ins lokale Fernsehen. Nicht bei 25 Prozent, bei 50 Prozent sieht er sich das an, bei 75 Prozent dann könnte er gegebenenfalls mal einsteigen, damit er dann dort machen kann, was er will - strukturell und inhaltlich.

(Beifall DIE LINKE)

Da muss ich sagen, das lehnen wir grundsätzlich ab. Ich glaube schon, das ist der entscheidende Punkt, weswegen wir das, was - ich möchte es auch so beschreiben -

(Zwischenruf Abg. Dr. Pidde, SPD: Wir auch.)

die Väter der Thüringer Landesmedienanstalt und die Väter des Thüringer Landesmediengesetzes immer wollten, Meinungsvielfalt, Bürgerrundfunk, offene Kanäle und da müssen wir jetzt nach Wegen und Möglichkeiten suchen, um hier entsprechende Finanzierungen zu finden.

Ich will auch noch mal darauf verweisen: Natürlich sind wir in der Bundesrepublik eines der Länder, die sehr rigide, sehr strenge Beteiligungsanteile im Landesmediengesetz beschreiben, aber die SeufertStudie sagt - und Sie haben es vorhin beschrieben -, natürlich muss man darüber nachdenken, wie man etwas verändert, aber immer unter dem Blickwinkel, wie wird die Vielfalt in der Medienlandschaft auf dem privaten Sektor auch im Land Thüringen erhalten. Das ist der Dreh- und Angelpunkt auch der SeufertStudie und das will ich ganz deutlich sagen. Die Entwicklungen, so wie sie in Nordrhein-Westfalen ablaufen, dass geöffnet wird eigentlich unisono, das wird, solange wir hier im Landtag sitzen, unsere Neinstimme finden und auch von uns in keiner Weise unterstützt.

Demzufolge will ich eindeutig sagen: Es gibt ein Problem beim lokalen Fernsehen, das ist die Frage der Finanzierung. Hier müssen wir über die Modelle reden, die sind auch schon angesprochen worden: Gibt es eine Infrastrukturunterstützung, gibt es eine wie auch immer geartete Wirtschaftsförderung, würde es eine Finanzierung aus der Landesmedienanstalt geben? Und hier will ich meinen Punkt deutlich machen, den ich von diesem Pult immer wieder gesagt habe, diese Rückführung von 2 auf 1,9 Prozent der Anteile TLM muss wieder zurückgenommen werden, es müssen wieder 2 Prozent der Gebührenanteile werden, es ist keine unbedeutende Summe für die Landesmedienanstalten, das muss wieder geschehen. Oder man sollte auch - und das will ich jetzt so sagen - über das bayerische Modell nachdenken. Man wird sicherlich - nicht die Summe, die Bayern hat, dort einsetzen, aber auch gewisse Anteile, die sind ja auch in der Anhörung gefallen -, über Größenordnungen nachdenken. Vielleicht ist das auch eine Möglichkeit, um kontinuierliche, verlässliche und nachhaltige Förderung für die lokalen Fernsehanstalten zu gewährleisten.

Summa summarum, wir werden Ihren Gesetzentwurf ablehnen, nicht, weil er nicht zeitgemäß ist oder weil er gegebenenfalls zu kurz gegriffen ist, sondern weil wir darin eine Gefahr für die Meinungsvielfalt in Thüringen sehen. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Doch, Abgeordneter Seela, bitte.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Pidde, ich bin doch noch mal nach vorn gegangen, weil ich das so nicht stehen lassen wollte. Sie hatten ja aus einem Protokoll von einem Symposium zitiert. Das hatte ich Ihnen ja vorhin gesagt, ich war bis zur Anhörung... Der Grundsatz ist ja, keine Denkverbote, dazu stehe ich. Auch die Anhörung hat mich wirklich überrascht, ich dachte wirklich, wenigstens die Hälfte oder ein kleinerer Teil oder größerer Teil sagt, wir unterstützen den Entwurf der SPD. Aber es war so eindeutig, Sie hatten einen genannt. Nur einer hat sich ganz klar dazu geäußert, das war Gotha TV. Selbst Jena TV hat Einschränkungen gemacht, Sie haben ja Herrn Mock zitiert, ich darf Ihnen da noch mal auf die Sprünge helfen. Einen Satz - ich darf aus der Anhörung zitieren: „Der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung,“ - stimmt, hatten Sie gesagt - „greift aber zu kurz.“ Ich glaube nicht, dass es vonseiten der Tageszeitung ein gesteigertes Interesse an Minderheitsbeteiligungen im Lokal-TV gibt, genauso wie es Herr Blechschmidt gesagt hat, 25 Prozent sind viel zu wenig. Wir wollen natürlich mehr, selbst 51 Prozent sind da wahrscheinlich zu wenig, es geht wahrscheinlich auf 75- oder 100-prozentige Beteiligung; das kann nicht in unserem Interesse sein, weil wirklich hier die Meinungsvielfalt nicht gewährleistet sein wird.

Dann noch die Aussage, weil Sie mir das auch unterstellt haben, dass die TLM sich nicht so geäußert habe, wie ich es vorhin formuliert habe. Da muss ich eben auch mal die Anhörungsprotokolle durchlesen, auch noch mal die Schreiben, die bei uns eingehen. Ich darf auch noch mal einen Satz zitieren aus der Antwort der Landesmedienanstalt, Seite 1, Punkt 9 - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis: „Eine erhöhte Beteiligungsmöglichkeit allein löst jedoch nicht das Problem der strukturellen wirtschaftlichen Schwierigkeiten, sondern es verlangt nach notwendigerweise weiterer optimierter Unterstützungsmaßnahmen der Lokalfernsehsender im Freistaat.“ Das ist die Meinung der Landesmedienanstalt schwarz auf weiß mit Drucksache, mit Nummer und allem Drum und Dran. Das können Sie nicht umdeuten, Herr Dr. Pidde, darum bitte ich Sie, nehmen Sie das zur Kenntnis. Danke.

(Beifall CDU)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich Herrn Minister Wucherpfennig nach vorn.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, der vorgelegte SPD-Gesetzentwurf ist so ausgestaltet, dass er den Anzuhörenden bzw. Betroffenen tatsächlich nicht weiterhilft. Die Anhörung zu diesem Gesetzentwurf hat dieses eindeutige Ergebnis hervorgebracht. Die meisten kleinen Lokalangebote sehen mit dem Entwurf keine tatsächliche Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Situation, was vermutlich eine der Hauptintentionen des Gesetzentwurfs der SPD-Landtagsfraktion war. Die LokalTV-Veranstalter befürchten vielmehr Gefahren für die Meinungsvielfalt, die in einer 25-prozentigen Beteiligungsmöglichkeit von marktbeherrschenden Zeitungen liegen. Demgegenüber greift aus der Sicht der Zeitungsgruppe Thüringen der vorliegende Ansatz einer 25-prozentigen Beteiligungsmöglichkeit noch zu kurz. Die ZGT erwartet vielmehr entweder eine bedingungsfreie 49-prozentige oder sogar eine qualifizierte 51-prozentige Beteiligungsmöglichkeit. Diese würde dann aber unter der Gewährung und Sicherstellung von vielfaltsichernden Maßnahmen wie z.B. dem Einrichten von Programmbeiräten oder ähnlichen Ansätzen erfolgen. Denn dort will man, so der Originalton aus der Anhörung, substanziellen Einfluss auf die Unternehmen nehmen und nicht als Sponsor für defizitäre Strukturen auftreten. Letztlich war erkennbar, dass der vorliegende Gesetzentwurf auch insbesondere eine Ungleichbehandlung für den landesweiten Hörfunk bedeuten würde. Das Gesetz würde in der vorliegenden Form nämlich einen klaren Eingriff in die Werbemärkte zulasten der privaten Radioketten, wie Antenne Thüringen oder Landeswelle Thüringen, darstellen, da der regionale und landesweite Werbemarkt im Rundfunk derzeit ausschließlich den Radios vorbehalten ist.

Alle diese Sichtweisen oder Gründe sprechen deutlich gegen die solitäre Novellierung des Thüringer Landesmediengesetzes. Es zeigt sich, dass das Thema zu komplex ist, um es mit einem Schnellschuss abarbeiten zu wollen. Vielmehr ist es erforderlich, den mit dem SPD-Antrag verbundenen Aspekt der Ausgestaltung der Thüringer Lokalrundfunklandschaft in die sowieso vorgesehene Novellierung des Thüringer Landesmediengesetzes auf der Grundlage des Erfahrungsberichts der Thüringer Landesregierung einzuarbeiten. Folgende Punkte sollte die Novelle dann im Wesentlichen beinhalten: Einmal die Synchronisation mit den Rundfunkstaatsverträgen, dann Einarbeitung des Presserechts in das

Thüringer Landesmediengesetz, dann die Neuordnung der sogenannten Rücklaufmittelverwendung, dann die ausgewogene Förderpolitik der Landesmedienanstalt zwischen Medienkompetenzförderung und Innovations- und Technologieförderung, dann liberalisiertes Lizenzrecht, was dann auch längere Lizenzzeiten den bestehenden Anbietern ermöglichen sollte, insgesamt aber Straffung, Kürzung, Deregulierung und Liberalisierung des Gesetzentwurfs. Dies sollte, wie von der CDU-Landtagsfraktion aktuell angeregt, im Gesamtkontext eingebunden werden und das Gesetz am Anfang der nächsten Legislaturperiode dann vorgelegt werden. Aus den genannten Gründen sollte der Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion abgelehnt und dem Entschließungsantrag der CDU-Landtagsfraktion zugestimmt werden. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in Drucksache 4/4967 in zweiter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltungen, damit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU. Es ist keine Ausschussüberweisung beantragt, dann stimmen wir ab über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/5332. Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Entschließungsantrag, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltungen, damit ist dieser Entschließungsantrag mit großer Mehrheit angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13

Demografiebericht Thüringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/2080 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau und Verkehr - Drucksache 4/5280 -

Das Wort hat Frau Abgeordnete Holbe aus dem Ausschuss für Bau und Verkehr zur Berichterstattung.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, meine Damen und Herren, Berichterstattung zum Demographiebericht in Thüringen. Die erste Behandlung fand hier am 14.07.2006 statt. Sie liegt in Drucksache 4/2080 vor. Es erfolgte in dieser Plenarsitzung die Überweisung an die Landtagsausschüsse - ich mache es kurz -, an alle außer an den Petitionsausschuss und die Untersuchungsausschüsse. Die Federführung erhielt der Ausschuss für Bau und Verkehr. Die Fachausschüsse haben in unterschiedlicher Intensität an den Themen, die sie insbesondere betroffen haben, gearbeitet. Unser Ausschuss hat das Thema im Zeitraum von Juli 2006 bis Juni 2009 in insgesamt 14 Sitzungen behandelt. Dabei haben wir uns auf vier Schwerpunktthemen konzentriert, und zwar

1. die Landes- und Regionalentwicklung,

2. die technische Infrastruktur und Verkehr,

3. Wohnungs- und Städtebau,

4. die funktionale Zuordnung, Behördenstruktur und kommunaler Bereich.

Die Fraktionen waren aufgefordert, zu jedem Themenkomplex ihre Fragestellungen zu formulieren. Diese wurden durch die Landesregierung beantwortet und auch durch die Ausschussmitglieder intensiv diskutiert.

In unserer Beschlussempfehlung in Drucksache 4/5280 wurden die wichtigsten Politik- und Handlungsfelder mit den Fragen aus den anderen Fachausschüssen, einschließlich der Empfehlung der Enquetekommission, aber auch Fragen, die aus dem eigenen Ausschuss aufgeworfen worden sind, zusammengefasst und benannt. Ich erspare mir den Vortrag, da Sie das aus dieser Beschlussvorlage entnehmen können. Wir haben diese mit Mehrheit der Stimmen der CDU und SPD verabschiedet.

Ich bitte Sie hiermit um Zustimmung zur weiteren Vorgehensweise entsprechend der Beschlussempfehlung in Drucksache 4/5280. Danke schön.

(Beifall CDU)

Ich eröffne die Aussprache und erteile der Abgeordneten Döllstedt, Fraktion DIE LINKE, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir beraten heute den Demographiebericht, den die Landesregierung Mitte 2006 vorgelegt hat. Seither wurde der Bericht federführend im Ausschuss für Bau und Verkehr und mitberatend in den anderen Ausschüssen des Landtags behandelt. Aufgabe dieses Hohen Hauses ist es, die Quantität des Berichts im Umfang von 130 Seiten in Qualität des politischen Handelns umzusetzen.

(Beifall DIE LINKE)

Die Erstellung dieses Demographieberichts war gut, richtig und notwendig. Als fundierte Analyse mit Ausblick in die Zukunft zeigt er - so die Aussage des damaligen Bauministers, Herr Trautvetter, ich darf zitieren - „wesentliche Handlungsfelder auf, die in den nächsten Jahren und Jahrzehnten gestaltet werden müssen. Es müssten Lösungen diskutiert und anschließend ein Masterplan für Thüringen erarbeitet werden.“ Wie aber sehen die qualitativen Antworten auf die Prognosen und Analysen des Berichts aus? Dicke Papiere allein tragen recht wenig zur Entwicklung unseres Landes bei. Im Mittelpunkt der Diskussionen hätten perspektivische Entwicklungsstrategien stehen müssen als Grundlage für ein zu erreichendes Ziel, für die aktive Gestaltung des demographischen Wandels und seiner Nutzung als Chance für die Weiterentwicklung Thüringens. So wurde leider versäumt, die Herausforderungen des demographischen Wandels für die Städte und ländlichen Räume ausführlich zu diskutieren. Dabei macht der Bericht in seiner Kompaktheit erstmals die Brisanz des Themas und den Handlungszwang für das Land mehr als deutlich. Deshalb stimmen wir auch der Fortschreibung dieses Berichts zu. Kürzungen und Abbau der Standards bei sozialen und kulturellen Leistungen, Privatisierung öffentlicher Daseinsvorsorge und grenzenlose Deregulierung werden aus Sicht meiner Fraktion die Probleme verschärfen. Lösungen sehen anders aus.

(Beifall DIE LINKE)

Die demographische Entwicklung muss oft als Vorwand herhalten, den Sozialstaat infrage zu stellen. Wie viele Erwerbstätige zukünftig für welche Zahl Rentner Sorge tragen müssen, können wir in vielen Publikationen lesen. Dass die Erwerbstätigen aber ebenfalls die Versorgung der noch nicht Erwerbstätigen - nämlich der Kinder und Jugendlichen - mittragen müssen, wird in ähnlicher Form kaum thematisiert.

Vom gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturwandel, der uns in seinen Auswirkungen schon seit Jahren bekannt ist, sind alle Politikfelder und insbe

sondere die Aufgabenfelder der öffentlichen Daseinsvorsorge betroffen. Dazu gehören Arbeit, Wohnen, Bildung und Ausbildung, Familie, soziale und technische Infrastruktur, Finanzierung, Verwaltung und Kultur, um nur einige beispielhaft zu nennen. Ein Gesamtkonzept zur Zukunftsfähigkeit Thüringens ist daher dringend notwendig.

(Beifall DIE LINKE)

Dies wiederum erfordert ein gemeinsames Denken und vor allem auch ein Zusammenarbeiten. Getrennte Zuständigkeiten der Ministerien und das Nebeneinander der Fördermöglichkeiten sind hier ebenso hinderlich, wie die mangelnde Bereitschaft der Landesregierung und CDU-Mehrheitsfraktion zu einer konstruktiven Diskussion. Beispiele dazu werden Sie noch hören. Worin sehen Sie - hier spreche ich besonders die Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion an - die Ursachen dafür, warum so viele junge Menschen, insbesondere junge Frauen, dem Freistaat den Rücken kehren?

Die Abwanderung schadet unserem Land doppelt, da die künftigen Kinder dieser jungen Frauen unserem Land fehlen. Anstatt darüber nur in Wehklagen auszubrechen, müssen die im Bericht aufgezeigten Ursachen ausgewertet und nach Möglichkeit beseitigt werden. Dazu brauchen wir Konzepte, die das Schaffen von Bedingungen zu lohnenswertem Leben und Arbeiten in Thüringen für die potenziellen Abwanderer zum Inhalt haben.

(Beifall DIE LINKE)

Täglich verlassen rund 120 Einwohner Thüringens das Land, Menschen, die keine Lebensperspektive in Thüringen sehen. Beantworten wir doch endlich die Frage: Wie machen wir Thüringen als Wohn-, Lebens- und vor allem aber auch als Arbeitsstandort attraktiv? Denn ohne Perspektive, ohne Aussicht auf existenzsichernde Arbeit werden immer mehr Menschen aus Thüringen flüchten. Es ist höchste Zeit, aus dem uns vorliegenden Material eine Perspektiventwicklung für Thüringen herzuleiten.

Voraussetzung dafür ist vor allem, dass die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes gewährleistet sein muss. Wir brauchen diese Handlungsfähigkeit, um Chancengerechtigkeit für die Menschen zu sichern und Zukunftsaufgaben zu finanzieren. Zu diesen Zukunftsaufgaben in Thüringen gehören für meine Fraktion insbesondere, dass Bildung als Investition in die Zukunft verstanden wird, die Sicherung einer leistungsfähigen Hochschullandschaft, eine starke Forschung und vor allem leistungsfähige Kommunen.