Protocol of the Session on May 8, 2009

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Kaschuba beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Für landeseigene Studentenwohnheime besteht nach Einschätzung des Studentenwerks Thüringen ein mittel- und langfristiger Sanierungsbedarf von rund 36 Mio. €. 7,7 Mio. € sind außerdem für

Neubauten des Studentenwerks auf weite Sicht geplant, so dass der Gesamtbedarf 43,7 Mio. € beträgt. Ich schlüssele das jetzt auf die Standorte auf, nämlich für den Standort Erfurt 9,2 Mio. €, für den Standort Ilmenau 2,5 Mio. €, für den Standort Jena 15 Mio. €, für den Standort Nordhausen 2,2 Mio. € und für den Standort Weimar 14,8 Mio. €.

Zu Frage 2: Die Sanierung und der Neubau von Studentenwohnheimen obliegen dem Studentenwerk Thüringen im Rahmen seiner dafür zweckgebundenen Rücklagen und sonstigen Einnahmen gemäß § 13 Thüringer Studentenwerksgesetz. Darüber hinaus schaffen private Anbieter und Wohnungsgenossenschaften weitere Unterbringungsmöglichkeiten für Studierende. Zur Förderung durch das Land in den vergangenen Jahren verweise ich auf die Antwort auf die Kleine Anfrage 2432 in Drucksache 4/4321. Für den Standort in Nordhausen sind 1,9 Mio. € aus dem Investitionsrahmen für Landesvorhaben im Konjunkturpaket II vorgesehen.

Zu Frage 3: Für das Studentenwohnhaus Karl-MarxAllee 3 in Jena werden aus dem Investitionsrahmen für Landesvorhaben im Konjunkturpaket II keine Mittel zur Verfügung gestellt.

Zu Frage 4: Solche Möglichkeiten werden derzeit geprüft. Ein Ergebnis liegt allerdings noch nicht vor.

Es gibt eine Nachfrage, Frau Abgeordnete Kaschuba.

Herr Staatssekretär, ich weiß nicht, ob Ihnen bekannt ist, dass das Studentenwerk selbst den Antrag gestellt hat, im Rahmen der städtischen Vorhaben aus den Mitteln des Konjunkturpakets II Mittel zur Sanierung zur Verfügung gestellt zu bekommen und das Landesverwaltungsamt diesen Antrag abgelehnt hat. Könnten Sie sagen, welche Gründe Sie für eine solche Ablehnung sehen?

Ja, mir ist der Vorgang, den Sie geschildert haben, bekannt, allerdings ganz aktuell bekannt. Diese Ablehnungen kamen jetzt in unmittelbar jüngster Zeit unter dem Hinweis darauf, dass es sich hier nicht um eine kommunale Aufgabenstellung handle. Wir haben hier jetzt aber noch keine vertiefte Prüfung unternommen.

Es gibt eine weitere Nachfrage.

Sehen Sie, wenn das Landesverwaltungsamt bei seiner bisherigen Ablehnung bleibt, Möglichkeiten, aus den Mitteln, die Sie aus dem Konjunkturpaket für die Hochschulen bereitgestellt haben, Mittel für die Finanzierung zur Verfügung zu stellen?

Da verweise ich noch einmal auf die Frage 4. Selbstverständlich gehen wir mit dieser Frage um und sind auch in der Prüfung der Möglichkeiten, da das aber wirklich ein ganz junger Vorgang ist, kann ich über ein Ergebnis im Moment noch nicht berichten. Das ist sozusagen ein Hauch zu früh gefragt, aber wir beschäftigen uns damit.

Ich rufe jetzt als letzte Frage die Frage der Frau Abgeordneten Pelke in Drucksache 4/5177 auf.

Dritter Landesfamilientag

Einem Bericht der Thüringer Landeszeitung vom 29. April 2009 ist zu entnehmen, dass die Thüringer Landeselternvertretung der Schulen die Arbeit der beim Arbeitskreis Thüringer Familienorganisationen (AKF) angesiedelten Projekt- und Koordinierungsstelle im Zusammenhang mit der Durchführung des Landesfamilientages kritisiert. Die organisatorischen Absprachen der SPD-Landtagsfraktion zur Teilnahme am dritten Landesfamilientag gestalteten sich ebenfalls schwierig.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welcher Träger wurde mit welcher konkreten Aufgabenstellung mit der Durchführung des Landesfamilientages beauftragt und welche Landesförderung ist damit verbunden?

2. Inwieweit und durch wen wird seitens der Landesregierung die Durchführung des Landesfamilientages beaufsichtigt oder begleitet?

3. Sind der Landesregierung organisatorische Probleme im Zusammenhang mit der Durchführung des Dritten Landesfamilientages bekannt und wie bewertet sie den ihr bekannten bisherigen Sachstand?

4. Wie bewertet die Landesregierung die offensichtlich vorrangige Einbeziehung und Information der CDU-Regierungsfraktion bei der Planung und Organisation des Landesfamilientages gegenüber zum Beispiel der SPD-Landtagsfraktion?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Dr. Oesterheld.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Pelke wie folgt:

Zu Frage 1: Die zentrale Feier des dritten Landesfamilientags veranstalten der Freistaat Thüringen, die Stadt Gotha, die Stiftung FamilienSinn und der Arbeitskreis Thüringer Familienorganisation e.V. (AKF) gemeinsam. Die inhaltliche, organisatorische und finanzielle Gesamtverantwortung trägt der AKF. Die Stiftung FamilienSinn unterstützt die Durchführung des Landesfamilientags mit einer Projektförderung in Höhe von insgesamt 86.000 € an den AKF.

Zu Frage 2: Die Durchführung des Landesfamilientags wird seitens der Landesregierung durch die zuständige Fachabteilung im Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit begleitet.

Zu Frage 3: Vor wenigen Wochen wurden aus der Projektstelle beim AKF elektronische Daten und Akten entwendet, die die Vorbereitung des dritten Landesfamilientags betrafen. Ein solcher Vorfall so kurz vor der Veranstaltung hat natürlich die weitere Vorbereitung des Familientags erschwert. Hinzu kamen Schwierigkeiten, wie sie bei der Organisation einer solchen Großveranstaltung üblicherweise auftreten können. Dies betraf etwa die Platzierung der einzelnen Ausstellerstände oder die Versorgung mit Strom. Die damit zusammenhängenden Fragen wurden und werden nach Kenntnis der Landesregierung vom AKF in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Gotha und den lokalen wie landesweiten Partnern im Sinne eines erfolgreichen Ablaufs der Veranstaltung einer Lösung zugeführt.

Zu Frage 4: Nach Kenntnis der Landesregierung hat eine offensichtliche vorrangige Einbeziehung und Information der CDU-Regierungsfraktion bei der Planung und Organisation des Landesfamilientags nicht stattgefunden. Vielmehr sind nach Angaben des AKF von diesem die potenziellen Aussteller und Teilnehmer für den Landesfamilientag, so auch alle drei im Thüringer Landtag vertretenen Fraktionen, Ende Januar/Anfang Februar dieses Jahres mit der Bitte um Anmeldung angeschrieben worden. Im Ergebnis sind Mitglieder der SPD-Fraktion wie auch Mitglieder der Fraktion DIE LINKE an allen drei geplanten Podiumsdiskussionen beteiligt. Darüber hinaus ist die SPDLandtagsfraktion mit einem eigenen Informationsstand auf dem Familientag präsent.

Es gibt eine Nachfrage, Frau Abgeordnete Jung.

Ich wollte nur nachfragen, ob dem Staatssekretär bekannt ist, dass ja wohl etwas frühzeitiger, im Februar, nach der Beteiligung durch Informationsstände gefragt wurde, aber dass die Frage, an Podien teilzunehmen, relativ kurzfristig gekommen ist, zumindest was meine Fraktion angeht.

Einen kleinen Moment bitte, Herr Staatssekretär, für das Protokoll, das war jetzt Frau Abgeordnete Pelke. Frau Abgeordnete Jung wäre dann die Nächste. Bitte, Herr Staatssekretär.

Frau Abgeordnete, mir ist aufgrund der Recherche zur Vorbereitung der Beantwortung Ihrer Anfrage bekannt geworden, dass aufgrund des angesprochenen Diebstahls Etliches durcheinander gegangen ist. Wir sind nicht mehr in der Lage zu rekonstruieren aufgrund der verlorenen Datenbanken, wann exakt welcher Vorgang dort das Haus verlassen hat.

Frau Abgeordnete Jung.

Meine Anfrage hat sich jetzt erledigt, danke.

Dann gibt es keine weiteren Nachfragen. Ich schließe die Fragestunde. Die 11 verbleibenden Mündlichen Anfragen werden schriftlich innerhalb von drei Wochen ab dem Tag der Fragestunde durch die Landesregierung gemäß § 91 Abs. 2 Satz 4 unserer Geschäftsordnung beantwortet.

Ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 10 in den Teilen

a) Föderalismusreform II solida- risch gestalten Antrag der Fraktion der Links- partei.PDS - Drucksache 4/3043 - dazu: Beschlussempfehlung des Haus- halts- und Finanzausschusses - Drucksache 4/5076 -

dazu: Entschließungsantrag der Frak- tion DIE LINKE - Drucksache 4/5193 -

b) Föderalismusreform II solida- risch gestalten Alternativantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/3122 - dazu: Beschlussempfehlung des Haus- halts- und Finanzausschusses - Drucksache 4/5077 - dazu: Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/5191 -

Der Abgeordnete Gerstenberger hat das Wort zur Berichterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss.

Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, durch Beschluss des Landtags vom 21. Juni 2004 sind die Anträge „Föderalismusreform II solidarisch gestalten“ in Drucksache 4/3043 der Linkspartei.PDS und „Föderalismusreform solidarisch gestalten“, Alternativantrag der SPD in Drucksache 4/3122 an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat die Anträge in seiner 42. Sitzung am 5. Juli 2007, in der 46. Sitzung am 4. Oktober 2007, in seiner 49. Sitzung am 21. Februar 2008, in seiner 51. Sitzung am 15. April 2008, in der 54. Sitzung am 4. September 2008, in der 57. Sitzung am 6. November 2008, in der 60. Sitzung am 12. Februar 2009 und in der 62. Sitzung am 2. April 2009 beraten. Dabei waren umfassende Berichterstattungen und Nachfragen Gegenstand der Diskussion. Das Ergebnis der Beschlussempfehlung lautet mehrheitlich: Der Antrag wird abgelehnt und der Alternativantrag wird abgelehnt. Danke schön.

Das Wort zur Begründung ihres Entschließungsantrags hat die Fraktion DIE LINKE nicht angezeigt. Demzufolge eröffne ich jetzt die Aussprache und rufe als Erstes für die CDU Fraktion den Abgeordneten Wehner auf.

Frau Präsidentin, werte Kollegen, die Anträge der Opposition haben sich durch die Einigung der Föderalismusreform II im Februar dieses Jahres eigentlich erledigt. Teilweise sind Forderungen aus beiden An

trägen übernommen worden. So bleiben beispielsweise Solidarpaktmittel unangetastet, der Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form erhalten und die Steuerautonomie der Länder wurde nicht erweitert. Das heißt also, es gibt keine Möglichkeiten, extra Steuersätze in den Bundesländern unterschiedlich festzulegen. Ich denke, in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit und der Fülle der Tagesordnung will ich mich ganz kurz fassen. Zur LINKEN will ich nur noch mal sagen, dass die in Ihrem Antrag aufgeschriebenen Themen, wie zum Beispiel das Modell eines kooperativen Föderalismus, in dem soziale Standards und Leistungen unter Berücksichtigung des Verfassungsprinzips der Gleichwertigkeit und Lebensverhältnisse gestaltet und erhalten bleiben, ein Hebesatzrecht der Länder auf die Einkommen usw., nicht behandelt wurde. Es gibt also überhaupt keinen Grund, diesen Antrag in irgendeiner Form abzuschließen. Genauso könnten Sie eine x-beliebige andere Forderung hier noch draufschreiben, die überhaupt nicht Gegenstand der Föderalismuskommission II war.

Die Punkte im SPD-Antrag sind bis auf den Punkt 5 aus meiner Sicht ohnehin alle erfüllt und demnach hätte sich dieser Antrag eigentlich auch erledigt. Daher kann ich für meine Fraktion nur sagen, dass die Anträge entbehrlich sind und deswegen keine Zustimmung finden. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion DIE LINKE rufe ich den Abgeordneten Huster auf.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Föderalismuskommission II steht vor dem Abschluss. Noch vor den Bundestagswahlen ist eine Einigung abzusehen, zumindest in der in der Öffentlichkeit zugespitzten Frage der Schuldenbremse und einiger anderer Fragen. Nichtsdestotrotz diskutiert der Thüringer Landtag heute zum Tagesordnungspunkt und zu den Anträgen der beiden Oppositionsfraktionen und zumindest die Möglichkeit sollten wir nutzen, diese vorhersehbaren Ergebnisse zu bewerten. Wir bewerten die insgesamt als dürftig.

(Beifall DIE LINKE)

Viele der zu Beginn der Föderalismuskommission II gewünschten Veränderungen in den Bund-LänderFinanzbeziehungen sind nicht aufgegriffen worden, Herr Wehner, da haben Sie recht. Der Katalog hat sich über die zwei Jahre immer weiter ausgedünnt,

nämlich nach der Frage, wo wird man sich voraussichtlich überhaupt einigen können. So viel blieb da nicht mehr übrig, so dass schon darüber spekuliert wird, ob es in der nächsten Legislatur eine Föderalismus-III-Reform geben wird. Die Dürftigkeit der Ergebnisse soll jetzt aber nicht Grund meiner Ausführungen sein, sondern das, was jetzt vor der Einigung steht, sollte bewertet werden. Diese Ergebnisse bewerten wir als LINKE in vielen Teilen als fatal, nicht nur als fatal in der Frage der Bund-LänderFinanzbeziehungen, sondern auch in der Frage, welche gesellschafts- und ordnungspolitischen Vorstellungen dahinterstehen und ob sie eher dazu geneigt sind, die Krisenerscheinungen in der Gesellschaft zu mildern bzw. zu relativieren oder ob sie tendenziell dazu führen werden, diese Krisenerscheinungen zu verschärfen.

Nicht unerwähnt will ich aber lassen, dass ich glaube, dass die Einigung, die jetzt in der Frage der Schuldenbremse vorhersehbar ist, sicherlich maßgeblich vor dem Hintergrund der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise zustande kommt. Hinzu kommt der Wunsch der beiden Hauptakteure, nämlich SPD und CDU, in der Großen Koalition gegenüber den Wählern noch vor der Bundestagswahl ein Ergebnis zu präsentieren, das zumindest die Sicherheit suggeriert, dass die Politik nicht weiter am Steigen der Staatsverschuldung interessiert ist. Vielleicht spielt dabei auch die Absicht eine Rolle, was wir in den letzten Tagen verstärkt verfolgen konnten, die Politik von der Verantwortung für die aktuellen Ereignisse freizusprechen und die Schuld irgendwelchen gierigen Bankern und den US-Banken und der US-Politik zuschieben zu können. Das blenden wir jetzt mal aus, aber, ich glaube, darin ist zumindest ein wahrer Kern.