Protocol of the Session on May 7, 2009

Meine Damen und Herren, wir nehmen die Empfehlungen von Herrn Prof. Opielka sehr ernst. Was machbar, sinnvoll und bezahlbar ist, das werden wir zur Verbesserung der Situation in den Kindertagesstätten umsetzen. Kinder haben ein Recht auf bestmögliche Bildung und Betreuung, und zwar von Anfang an. Weil die frühe Kindheit eine sehr lernintensive Zeit im Leben ist, müssen und werden wir in dieser Phase im Interesse der Kinder und der kindlichen Entwicklung alle sich uns bietenden Chancen nutzen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Jetzt gibt es keine weiteren Redeanmeldungen. Ich schließe die Aussprache.

Wir stimmen nun direkt über den Gesetzentwurf ab, da die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfiehlt. Wer diesem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE und SPD in Drucksache 4/3721 in zweiter Beratung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Es ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Es gibt keine Stimmenthaltungen. Der Gesetzentwurf ist abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag. Dort ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden. Demzufolge stimmen wir direkt ab. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage jetzt nach den Gegenstimmen. Es gibt etliche Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Es gibt zahlreiche Stimmenthaltungen. Eine Mehrheit hat diesen Entschließungsantrag angenommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 6 a.

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 7 auf.

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertre- tungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/5090 - ERSTE BERATUNG

Der Abgeordnete Kalich nimmt für die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren - 2009, das Jahr der Demokratie. Demokratie lebt von Mitbestimmung. Ein Blick in das Thüringer Personalvertretungsgesetz aber zeigt, dass der demokratischen Mitbestimmung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Thüringen kein besonders hoher Stellenwert eingeräumt wird. Seit der 1. Novelle im Jahr 2001, die dieses Demokratiedefizit fixierte, steht das Thüringer Personalvertretungsgesetz in Kritik und war mehrfach auch Thema hier im Haus. Erst im Jahr 2005 wurde ein Gesetzentwurf meiner Fraktion mit der Begründung abgelehnt, es sei nicht der richtige Zeitpunkt, was nicht nachvollziehbar und völlig unverständlich ist, denn für die Stärkung demokratischer Rechte kann kein Zeitpunkt ungünstig sein. So jedenfalls das Verständnis meiner Fraktion.

(Beifall DIE LINKE)

Dass Ihr Demokratieverständnis ein anderes ist, haben Sie uns in der Vergangenheit nicht nur an dieser Stelle deutlich gemacht. Die Fraktion DIE LINKE aber wird nicht müde, Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung und Mitbestimmung als wesentliche Elemente des politischen Selbstverständnisses der LINKEN einzufordern und bringt trotz des bereits gescheiterten Versuchs erneut den überarbeiteten Gesetzentwurf zur Novellierung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes ein, über den die Mitsprache der betroffenen Beschäftigten verbessert und ein modernes Mitbestimmungsrecht durchgesetzt werden soll. Es geht insbesondere um die generelle Stärkung der Beteiligung der Personalvertretungen, die ersatzlose Streichung des Tatbestands der Mitwirkung und die Erweiterung der Mitbestimmungstatbestände sowie die Größe der Personalräte und die Zahl der Freistellungen.

Unser Gesetzentwurf lehnt sich im Wesentlichen an den bereits im Jahr 2005 eingebrachten an. Wir greifen damit wesentliche Forderungen der Personalräte und der Gewerkschaften auf, im Hinblick derer es für Personalvertretungen und Bedienstete schon 2005 nicht nachvollziehbar gewesen ist, warum der damalige Entwurf meiner Fraktion, der das Ergebnis der Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und Personalvertretungen war, nicht zum Anlass einer Weiterentwicklung und Stärkung des Personalvertretungsrechts genommen wurde. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Ich eröffne die Aussprache und rufe als Erstes für die CDU-Fraktion den Abgeordneten Kölbel auf.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, in Drucksache 4/5090 bringt heute die Fraktion DIE LINKE einen Änderungsantrag zum Thüringer Personalvertretungsgesetz ein. Man geht davon aus, dass seinerzeit - und das ist eben auch gesagt worden - das in Drucksache 3/1419 in 2001 auf den Weg gebrachte Thüringer Personalvertretungsgesetz, gestützt auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1995 und zum Mitbestimmungsgesetz in Schleswig-Holstein entstand. Es wurde damals im Thüringer Landtag umfänglich und teilweise auch emotionsgeladen beraten und es gab Änderungsvorschläge dazu, bis das veränderte Personalvertretungsgesetz am 27. September 2002 in Kraft trat.

Wir sehen hier anhand der Terminschiene, wie lange bei dieser Gesetzesproblematik die Bearbeitung dauerte. Es ist kein Gesetz im Vorübergehen. Wir haben uns wirklich dort hineinvertieft. Die PDS hatte sich im September 2002 an den Thüringer Verfassungsgerichtshof gewandt und gegen verschiedene Paragraphen geklagt. Im April 2004 fasste der Gerichtshof seine Beschlüsse. Das Ergebnis war, außer § 4 Abs. 5 Punkt 5 sind alle übrigen Regelungen mit der Verfassung des Freistaats Thüringen vereinbar.

Mit der 2. Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes wurde gewissermaßen dieser Aufgabe des Gerichtes vom Landtag entsprochen. Was heißt das nun? Wir haben seitdem eine vom Thüringer Verfassungsgerichtshof bestätigte Gesetzeslage. Ich erinnere an die 26. Sitzung in der 4. Wahlperiode im November 2005, in der die Fraktion der Linkspartei.PDS die Drucksache 4/1299 zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes einbrachte. Als Anlass wurde genannt, man brauche - und auch davon hat er gerade schon gesprochen - in Thüringen ein Personalvertretungsgesetz für eine, wie es hieß, moderne, transparente und effiziente Verwaltung.

Dort sprach die SPD davon, Thüringen habe das schlechteste Personalvertretungsgesetz aller Bundesländer, bei jeder Beratung darüber oder Beschäftigung damit könne es nur Verbesserungen geben. Nun greift die Fraktion DIE LINKE dies alles auf und legt eine Notwendigkeit der Veränderungen des Personalvertretungsgesetzes dar. Das, wie es in der Begründung hieß, was im Unternehmerbereich mit Mitbestimmung der Arbeitnehmer inzwischen üblich sei, müsse man auch im öffentlichen Dienst im Freistaat Thüringen umsetzen und das müsse auch dort so gelten. Es könnte heute nicht mehr das, wie es im Text hier heißt, veraltete Modell des Obrigkeitsstaates angehalten werden.

Dabei sollen hier im ersten Gesetz über Personalvertretungen in Thüringen mehr Mitbestimmungsregelungen eingeführt werden, statt eingeschränkte Mitbestimmung oder Mitwirkung. Man bezeichnet in vorliegender Drucksache 4/5090 die effektive Mitbestimmung als eine Art Beitrag zur Deregulierung.

Warum nun jetzt dieser Gesetzentwurf? Der Einbringer begründet dies mit dem Behördenstrukturkonzept der Landesregierung, was schrittweise eingeführt und umgesetzt wird. In aller Munde sind Maßnahmen, die beraten und unter der Überschrift „Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform“ - wir hatten dazu in dem Enquetekommissionstagesordnungspunkt schon vieles gehört - eingeordnet werden können. Bei diesem Prozess sollen die Personalvertretungen stärker einbezogen werden, und zwar schon im Vorfeld. Laut Gesetz müssen diese das aber nicht, das kann man sicher noch einmal nachlesen, und das soll mit den vorgeschlagenen Gesetzlichkeiten jetzt geheilt werden. Diese Vorschrift soll auch in diesem Gesetz ihren Niederschlag finden. Daraus erklärt sich wohl auch, dass wir wieder zu größeren Personalvertretungen kommen sollen.

Auch ist im Gesetzentwurf enthalten, dass es dazu mehr Finanzen bedarf, also anfallende Kosten. Auf den Inhalt der veränderten Paragraphen des Personalvertretungsgesetzes, so wie es heute in dieser Drucksache vorgeschlagen wird, will ich in dieser Lesung nicht eingehen. Ich möchte aber nochmals feststellen, wir haben ein gültiges Personalvertretungsgesetz in Thüringen und das ist nicht gesetzeswidrig. Man kann, das ist hier ja auch erfolgt, zu dem Schluss kommen, es sei unmodern oder nicht zeitgemäß oder aus dem aktuellen Geschehen heraus überprüfungs- und änderungsnotwendig, dann aber - und das zeigen all die vorgehenden Beratungen, deshalb habe ich auch ausgeholt aus den Beratungen, die diesen Gesetzeswerken vorangestellt wurden - ist dieses nicht im Schnellverfahren möglich. So gewichtige Änderungen müssten ausgewogen, angehört, beraten und verabschiedet werden. Das kann aber in der Schlussphase einer Wahlperiode nicht geleistet werden, erhebt man den Anspruch, ein qualitätsmäßig anspruchsvolles Gesetz zu haben.

Namens der CDU-Fraktion kann ich deshalb einer Überweisung dieses Gesetzes an die Fachausschüsse nicht zustimmen. Ich danke Ihnen.

(Beifall CDU)

Für die SPD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Baumann zu Wort gemeldet.

Werte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir teilen die Kritik am bestehenden Personalvertretungsgesetz. Die aktuellen Regelungen sind nicht zeitgemäß, das aktuelle Personalvertretungsgesetz von der CDU-Mehrheit gegen die Gewerkschaften, gegen die Interessen der Beschäftigten durchgesetzt - ist nicht mitbestimmungsfreundlich.

(Beifall DIE LINKE)

Die CDU hat gegen den breiten Widerstand sogar der kommunalen Arbeitgeber die Absenkung von Beteiligungsstandards in Thüringen durchgeboxt. Das aktuelle Personalvertretungsgesetz gewährleistet die angemessene Mitbestimmung der Personalräte bei den innerdienstlichen, sozialen und personellen Angelegenheiten nicht. Die Beschäftigten in den öffentlichen Verwaltungen Thüringens kommen zu kurz. Seit der Gesetzesänderung hat Thüringen eines der restriktivsten und rückständigsten Personalvertretungsgesetze in ganz Deutschland - und das stimmt nun mal. Die SPD-Fraktion will ein modernes, mitbestimmungsfreundliches Personalvertretungsrecht für Thüringen, das haben wir in der Diskussion in den vergangenen Jahren immer wieder deutlich gemacht. Wir wollen eine möglichst weitgehende Personalbeteiligung. Wir wollen arbeitsfähige Personalräte. Wir wollen mehr als bloße Anhörungs- und Anregungsrechte. Starke Personalräte wollen wir vor allem im Interesse der Beschäftigten. Wir wollen sie aber auch im Interesse des Landes und der Kommunen. Ich meine, eine möglichst weitgehende und effektive Mitbestimmung verbessert die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung.

Die Möglichkeiten der Mitbestimmung prägen das Verhältnis zwischen den öffentlichen Arbeitgebern und ihren Beschäftigten. Die öffentlichen Arbeitgeber werden künftig mehr denn je auf ein gutes Verhältnis zu ihren Beschäftigten angewiesen sein. Ohne ihre Einsatzbereitschaft, das will ich hier ausdrücklich betonen, stünde Thüringen heute nicht da, wo es steht. Nur mit motivierten Beschäftigten wird uns der notwendige Umbau zu einer modernen, bürgernahen, effektiven Verwaltung in den kommenden Jahren gelingen. Wir sind hier auf einer Linie mit den Gewerkschaften. Die vom DGB-Bundesvorstand und die von ver.di erarbeiteten Eckpunkte zur Novellierung des Personalvertretungsrechts sind eine gute Richtschnur. Auch wir wollen einen möglichst breiten Mitbestimmungskatalog mit Initiativrechten für die Personalräte. Auch wir wollen bessere Arbeitsmöglichkeiten für die Personalvertretungen und dazu die Standards des Betriebsverfassungsgesetzes auf sie übertragen. Auch wir wollen deutlich erweiterte Mitbestimmungsrechte bei personellen

Einzelmaßnahmen. Wir wollen auch eine stärkere Beteiligung und ein Initiativrecht der Personalräte bei künftigen Vorhaben zur Verwaltungsmodernisierung.

Eine gründliche Überarbeitung des Personalvertretungsgesetzes ist notwendig in enger Abstimmung mit den Gewerkschaften. In der kommenden Legislatur werden wir das als ein zentrales Vorhaben der SPD-Fraktion einbringen.

(Beifall SPD)

Das, was Sie hier vorgelegt haben, meine Damen und Herren von den LINKEN, findet unsere Zustimmung leider nicht, weder inhaltlich noch vom Verfahren her. Sie schaffen es mit Ihrem Entwurf nicht, das Thüringer Personalvertretungsrecht an die Anforderungen einer modernen Verwaltung anzupassen. Sie bringen die Beschäftigten und ihre Personalvertretungen nicht auf gleiche Augenhöhe mit den Dienststellenleitern. Ein modernes Personalvertretungsrecht sieht unserer Meinung nach anders aus. Fortschrittlich wäre zum Beispiel die Regelung einer Allzuständigkeit mit konkretem Mitbestimmungskatalog. Fortschrittlich wäre die Regelung einer möglichst frühzeitig einsetzenden Mitbestimmung, und zwar noch vor der Einleitung des Beteiligungsverfahrens. Ihr Entwurf bietet hier nicht viel Neues. Insgesamt ist der Gesetzentwurf unserer Meinung nach nicht geeignet, die 2001 entstandenen Mängel vollständig zu beseitigen, er schreibt die von der CDU eingeführten Verschlechterungen eher nur fort. Beispiele sind die §§ 7 und 47, danach soll die Dienststelle auch weiterhin durch jeden beliebigen Bediensteten vertreten werden können, der in der Sache entscheidungsbefugt ist. Das verletzt unseren Grundsatz der gleichen Augenhöhe zwischen Personalvertretung und Dienststellenleitung. Sie halten auch an den Verschlechterungen der Rechtsstellung von Personalratsmitgliedern fest. Der Schutz vor Umsetzungen gegen den Willen von Personalratsmitgliedern wurde mit der Gesetzesänderung 2001 beseitigt. Teilweise sind Ihre Regelungen auch lückenhaft. So sieht der § 75 Abs. 1 Nr. 10 die eingeschränkte Mitbestimmung bei der Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten vor. Nur dieses förmliche Disziplinarverfahren wurde mit dem Thüringer Disziplinargesetz vom 21.06.2002 abgeschafft. Es wäre besser gewesen, Sie hätten Ihren Entwurf mit den Gewerkschaften abgestimmt und insbesondere die Personalvertretung aktiv mit einbezogen. Dann läge uns hier ein wahrscheinlich wesentlich besserer Gesetzentwurf vor.

Gestatten Sie mir zum Schluss noch eine Bemerkung zum Verfahren: Ich wünschte mir, meine Damen und Herren von den LINKEN, Sie würden das Thema Mitbestimmungsrecht nicht missbrauchen. Die be

rechtigten Interessen der Beschäftigten sind einfach nur zu wichtig, um für eine Effektenhascherei missbraucht zu werden. Sie wissen ganz genau, dass Ihr Vorschlag hier in den letzten Wochen dieser Legislatur nicht mehr ernsthaft diskutiert werden kann. Sie hätten ihn früher stellen können. Ihr Entwurf wird der Diskontinuität anheimfallen. Ich finde, dieses Thema hat einen kurzsichtigen Aktionismus nicht verdient.

(Zwischenruf Abg. Lemke, DIE LINKE: Dann höre doch auf zu reden.)

Wir, die SPD-Fraktion, werden das Thema am Anfang der kommenden Legislatur aufgreifen und in enger Abstimmung mit Gewerkschaften ein modernes Personalvertretungsgesetz erarbeiten. Dieses Thema braucht Ernsthaftigkeit und Professionalität. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Für die Fraktion DIE LINKE hat sich der Abgeordnete Hauboldt zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die gerade gehörten Redebeiträge haben mich wieder zu einer anderen Emotionsstufe emporgehoben. Ich wollte eigentlich versuchen, relativ sachlich mit dem Thema zu beginnen, aber es war doch wieder so ein bisschen Polemik in den Redebeiträgen zu hören, worauf ich gern noch mal im Einzelnen dann eingehen möchte, insbesondere von Ihnen, Herr Baumann.

Meine Damen und Herren, wenn es um die Rechte der Personalvertretungen geht, bleibt das Thüringer Personalvertretungsgesetz - und da spreche ich von der jetzigen gültigen Fassung - weit hinter seinen Möglichkeiten zurück. Über die Mitbestimmungsrechte der Personalräte haben wir in dieser Legislaturperiode - und das will ich gern noch mal betonen - schon mehrfach diskutiert. Ich möchte an dieser Stelle an die Debatte Ende 2005 erinnern, als meine Fraktion bereits einen eigenen Gesetzentwurf eines modernen Thüringer Personalvertretungsgesetzes eingebracht hat. Dieser, wie auch alle weiteren Vorschläge meiner Fraktion für mehr Mitbestimmung in den vergangenen Jahren wurden von der CDULandesregierung und von der Mehrheit im Thüringer Landtag abgelehnt. Ich erinnere daran, es gab damals auch eine sehr detaillierte Diskussion - Herr Kollege Kölbel, vielleicht können Sie sich daran erinnern - zu dieser Frage, wir hatten unterschiedliche Auffassungen. Sie haben gesagt, wir haben auch

eine emotionsgeladene Debatte geführt; wir konnten Sie allerdings nicht davon überzeugen, dass unser Gesetzentwurf der richtige ist. Sie haben auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts verwiesen, ich gebe Ihnen vollkommen recht.

Wir hatten also in einem Punkt recht bekommen, in vier anderen nicht. Letztendlich hat uns das aber trotz alledem bewogen, die politische Fragwürdigkeit an das bestehende Gesetz zu stellen und zu sagen, hier ist es notwendig, das längst Überholte in Thüringen politisch zu ändern und nicht unmittelbar gefußt auf der Rechtsprechung bzw. der Note, die 2002/2003 durch das Verfassungsgericht mit auf den Weg gegeben worden ist. Ich denke - da komme ich noch mal auf Sie zurück, Herr Kollege Baumann -, was Sie hier geäußert haben und uns sozusagen unterstellen, dass wir nicht mit Personalräten, mit dem DGB gesprochen hätten. Ich weiß nicht, wo Sie diese Information herhaben, von uns sicherlich nicht. Das ist erst einmal eine blanke Unterstellung, die mich auf die Palme bringt. Sie haben angekündigt - und das hat uns der DGB auch verraten -, innerhalb der Friedrich-Ebert-Stiftung ein eigenes Personalvertretungsgesetz vorzulegen. Was Sie bisher heute geäußert haben, ist heiße Luft. Ein eigenes Gesetz haben Sie nicht auf den Weg gebracht, sondern Sie sind heute nur hier und haben sich hergestellt, wir gestehen Verbesserung und wir werden in der nächsten Legislaturperiode einen eigenen Vorschlag unterbreiten. Ich bin mal gespannt, was Sie dann im Detail hier anzubieten haben. Ich kann Ihnen auch gern eine Mitteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds zeigen, wenn Sie mir das nicht glauben, was ich Ihnen hier vorgetragen habe.

(Zwischenruf Abg. Baumann, SPD: Ich hoffe, dass Sie es dann richtig machen.)

Wir haben es auch schwarz auf weiß hier, dass letztlich eine Stellungnahme des DGB zu unserem Gesetzentwurf vorliegt. Glauben Sie es mir, wir haben in vielen Gesprächen mit Personalräten, mit Einzelgewerkschaften auch den neuen Gesetzentwurf diskutiert und der ist durchaus für gut befunden worden und es ist für notwendig gehalten worden, den auch jetzt noch einzubringen. Denn damals 2005 am Anfang der Legislaturperiode hat genau die Frage gestanden, man müsse mal abwarten, man kann den politischen Druck nicht so richtig entwickeln, es besteht die Gefahr, dass man es nicht hinbekommt. Jetzt haben wir das Ende der Legislaturperiode, man kann sich immer darüber streiten, inwieweit wir das inhaltlich noch diskutieren können anhand der Zeitabläufe, der Diskontinuität, es ist mehrfach darüber gesprochen worden. Aber, ich denke, auch jetzt mit Blick auf die Wahlen ist es notwendig, den Personalräten, den Beschäftigten genau zu sagen, was wir wollen. Nicht nur bloße An

kündigung, sondern wir sind in der Lage, schwarz auf weiß etwas anzubieten.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Rot auf weiß.)

Schwarz auf weiß, Herr Kollege. Autokratie statt Miteinander kennzeichnen die Führungsstrukturen in Thüringen. So hatten auch die seit dem Inkrafttreten des Thüringer Personalvertretungsgesetzes erfolgten Änderungen nicht das Ziel, dass Personalvertretungen zu stärken sind, sondern im Gegenteil, sie schränkten die Rechte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst immer weiter ein. Thüringen hat infolge ein von Mitbestimmungstatbeständen leer geräumtes Personalvertretungsgesetz. Es ist eine blanke Worthülse. Mitbestimmung findet in der Thüringer Verwaltung faktisch nicht statt, das ist ein eklatanter Mangel - ich weiß, dass Sie das anders sehen -, dessen Behebung auch Gewerkschaften und Personalräte seit Jahren einfordern. Insbesondere auch vor dem Hintergrund des seitens der Landesregierung im März 2005 der Öffentlichkeit vorgelegten und höchst umstrittenen - auch heute noch höchst umstrittenen - Behördenstrukturkonzepts „Thüringen - ein Land mit Perspektive“ ist eine Stärkung der Personalvertretungsrechte längst überfällig, denn das Behördenstrukturkonzept ist in Teilen bereits umgesetzt und durchgezogen, ohne die Beschäftigten als unmittelbar Betroffene tatsächlich zu beteiligen.

(Zwischenruf Diezel, Finanzministerin: Hören Sie doch auf.)

Ich höre nicht auf, den Gefallen tue ich Ihnen nicht, ich will Sie immer wieder mit diesem Problem konfrontieren, auch wenn Sie das stets und ständig bestreiten. Genau in dieser Frage, Frau Ministerin, sind nämlich die Betroffenen, die Personalvertretungen zu uns gekommen und haben diese Fragen beklagt.

Mutiger und demokratischer wäre es jedoch gewesen, erst die Personalvertretung zu stärken und dann mit der Umstrukturierung unter Einbeziehung des betroffenen Personals zu beginnen.