Protocol of the Session on January 27, 2005

Meine sehr verehrte Damen und Herren, und auch der Hinweis der Finanzministerin, man habe sich bei den 20 Mio. "  " "& " ( desregierung verlassen, hilft hier in der Sache nicht weiter, denn schon im November 2004 war klar, dass diese Zahl nicht stimmt. Selbst Herr Trautvetter als zuständiger Fachminister hat von 34 Mio.  sprochen. Es ist abenteuerlich, bei Kenntnis neuer Zahlen immer noch auf die ursprünglichen Schätzungen zu verweisen.

(Beifall bei der PDS)

Zudem wird im eben zitierten Brief durch den Staatssekretär Anzinger ausdrücklich angemerkt, dass entgegen der Darstellung des Landes Thüringen die Angaben in dem Tableau nicht verbindlich sind. Er ergänzt dann mit einem Satz, den so ähnlich auch die Redner der Oppositionsfraktionen am 9. Dezember hier vorgetragen haben, die Länder hätten sich im Vermittlungsausschuss darauf verständigt, ihre Entlastungen vollständig, also 1:1, an die Kommunen weiterzuleiten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, am 14. Januar wurde eine etwas wirre Pressemitteilung aus dem Finanzministerium zu diesem Thema veröffentlicht. Auf einen Punkt möchte ich hier ganz besonders verweisen. Der Pressesprecher des Finanzministeriums verkündete dort, Zitat mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin: "Die Entscheidung der Landesregierung für eine Revision gegen Jahresende war somit richtig". Schon dieser Halbsatz enthält gleich zwei eklatante Falschaussagen. Erstens: Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Landesausführungsgesetz hat zunächst überhaupt keine Revisionsklausel enthalten. Die wurde erst nach den Beratungen im Haushaltsausschuss eingefügt, also nicht von der Landesregierung, sondern der Landtag ist für die Revisionsklausel verantwortlich und ein Schmücken mit falschen Federn, das sollte eigentlich bei der Landesregierung tabu sein. Und zweitens: Vielleicht kann Ministerin Diezel ihrem Sprecher einmal erklären, dass in Thüringen die Gesetze nicht von der Landesregierung entschieden werden, sondern immer noch vom Thüringer Landtag.

(Beifall bei der PDS)

Meine Damen und Herren, in dem Thüringer Ausführungsgesetz zum SGB II heißt es dann in § 1 Abs. 2, es handle sich um eine Zuweisung, die aus Mitteln des Landeshaushalts zur Verfügung gestellt wird. Das klingt wie eine Wohltat des Landes an die Kommunen, doch eine Wohltat gibt es hier überhaupt nicht, denn es geht hier nicht um die Erfüllung einer freiwilligen Leistung, es geht um die Erfüllung einer Verpflichtung, einer Verpflichtung gegenüber den Kommunen hier in Thüringen. Kein Wort findet sich an dieser Stelle von Wohngeldeinsparungen. Inwieweit hier die Formulierung im SPD-Antrag korrekt und genauer ist, dieser Formulierung stimmen wir natürlich zu.

Meine Damen und Herren, nicht von ungefähr war für das Thüringer Ausführungsgesetz nicht das Fachministerium, sondern vielmehr das Finanzministerium zuständig. Damit wird klar, der Landesregierung ging es nicht um eine inhaltlich-fachliche Regelung, sondern es ging ausschließlich um eine fiskalische. Die Landesregierung hat einfach die Chance genutzt, um beim Systemwechsel von Wohngeld zu den Kos

ten der Unterbringung den Kommunen hier einen erheblichen Finanzbetrag vorzuenthalten. Dies hält die PDS-Fraktion für unanständig und unsachgemäß.

(Beifall bei der PDS)

Meine Damen und Herren, auch wenn das Gesetz erst wenige Wochen in Kraft ist, sehen wir den Veränderungsbedarf, allerdings einen, der über die Vorschläge der SPD-Fraktion hinausgeht. Die Forderungen, die wir stellen werden, sind auch nicht neu, aber sie haben, so denke ich, ihre Berechtigung. Ich möchte hier an einen zweiten Revisionstermin für das erste Halbjahr erinnern. Der Bund sieht diesen vor. Es ist unverständlich, warum das Land nicht Gleiches tut. Wir fordern hier nichts Unzumutbares, sondern etwas, was der Bund auch für notwendig und möglich hält. Ich kündige hier schon im Namen der Fraktion bereits einen Änderungsantrag an. Eine solche zweite Revisionsklausel im Halbjahr ist auch deshalb gerechtfertigt, weil die meisten kreisfreien Städte und Landkreise aus heutiger Sicht für die Zwischenfinanzierung von Hartz-IV-Kosten zusätzliche Kassenkredite aufnehmen müssen und die das brauche ich hier nicht zu erwähnen - kosten viel Geld. Um nur ein Beispiel zu nennen, gestern war Kreistagssitzung im Ilm-Kreis und so beabsichtigt der Ilm-Kreis, die Ermächtigungen für Kassenkredite von rund 10 Mio. " 

Meine Damen und Herren, klar ist, die Kommunen und die in ihnen lebenden Menschen, denen die Landesregierung mit der Kürzung des Finanzausgleichs das Leben schwer macht, dürfen nicht darunter leiden, dass Versprechen schamlos gebrochen werden. Deshalb unterstützen wir hier den Antrag der SPD-Fraktion auf eine Änderung des Landesausführungsgesetzes zum SGB II.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Für die CDU-Fraktion rufe ich den Abgeordneten Wehner auf.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, genauer gesagt ist es heute eigentlich das dritte Mal, dass wir über dieses Thema sprechen. Nicht erst in der Dezembersitzung, wie von Frau Enders festgestellt, sondern auch in der Sitzung vorher wurde bereits über dieses Thema hier geredet. Wenn Sie vielleicht meinen Redebeitrag, ich hatte nämlich im November zu diesem Thema schon einmal geredet, einfach noch einmal durchlesen, dann werden Sie schon in diesem Redebeitrag sehen und

erkennen können, dass die CDU-Fraktion bereits im November Entgegenkommen hinsichtlich einer Revisionsklausel signalisiert hatte - bloß um erst einmal den zeitlichen Ablauf hier korrekt darzustellen. Das ganze Problem ist ja hier, dass die tatsächlichen Zahlen der Entlastung niemand kennt. Die kennt nicht die Bundesregierung, die kennt auch nicht die Landesregierung, die kennt auch keine der hier im Landtag vertretenen Parteien genau. Wir sprechen über eine so genannte Experimentalgesetzgebung - auch dies habe ich schon mal ausgeführt -, wo die Wirkungen und die Entlastungswirkungen auch erst im Nachhinein festgestellt werden können, und das ist erst einmal Fakt. Es redet also jeder hier generell über geschätzte Zahlen. Was mir bei dieser Gesetzgebung immer wieder als Frage auftaucht, so geht offensichtlich die SPD schon davon aus, dass Hartz IV null Wirkung zeigt, denn wenn man einfach herunterrechnet anhand der Wohngeldausgaben des vergangenen Jahres und daraus eine Zahl der Entlastung entnimmt, geht man ja davon aus, dass Hartz IV null Wirkung hat. Weil Hartz IV aber dazu beitragen soll, dass gerade Personen wieder in untere Einkommensgruppen hineinkommen, würde das natürlich bedeuten, dass da auch zusätzliche Wohngeldansprüche entstehen können. Dieses Risiko war uns im Arbeitskreis immer bewusst und es stellt sich natürlich auch die Frage, wenn nun die Zahl 34 beispielsweise im Haushalt stehen würde und die Entlastung beim Land wäre gar nicht so groß, sondern wäre geringer, wo soll denn das Land das Geld dann herbekommen? Meinen Sie denn, diese Bundesregierung, die eine Halbwertzeit hat mit Zusagen, die jenseits von gut und böse liegt, von der würden wir einen Cent wieder zurückbekommen? Aus dieser Sicht heraus scheint mir die Gesetzgebung, die wir vorgeschlagen haben, mit dieser Revisionsklausel, das einzig Mögliche zu sein. Wenn man die tatsächlichen Entlastungswirkungen kennt, dann kann man auch überprüfen, inwieweit noch zusätzlich Geld zu den Kommunen weitergereicht werden kann. Ich sage an dieser Stelle auch noch einmal ganz deutlich, die CDU-Fraktion hat im Ausschuss diesen Antrag auf Revisionsklausel gestellt, Sie brauchen das nicht dem Thüringer Landtag in Gänze zuzuschreiben und die CDU-Fraktion hat das natürlich auch mit dem zuständigen Ministerium abgesprochen und auch die Landesregierung trägt das mit und wir werden auch garantiert dafür Sorge tragen, dass das Wort des Ministerpräsidenten gilt, dass die Entlastung bei Wohngeld in voller Höhe weitergegeben wird. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Taubert zu Wort gemeldet.

Keine Angst, meine Herren von der CDU, ich rede nicht lange.

(Unruhe bei der CDU)

Wir haben uns ja schon ausführlich besprochen. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte nicht wiederholen, was Frau Enders gesagt hat, ich stimme dem rundherum zu.

(Beifall bei der PDS)

Ich möchte Herrn Wehner zunächst antworten. Herr Wehner, mir ist nicht bekannt, und Herr Clement hat das in dem Interview mit der "Super Illu" auch nochmals deutlich gemacht, dass so schnell über Hartz IV eine Entlastung kommen wird. Das haben wir auch nicht gesagt. Zunächst kann es noch zu gar keiner Entlastung kommen, das braucht ein paar Tage Zeit. Ich denke, die Zeit müssen Sie allen geben, die müssen Sie vor allem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geben, die in den Behörden, den Arbeitsgemeinschaften oder auch bei den zwei Gebietskörperschaften, die das selbst übernommen haben, arbeiten. Die müssen natürlich auch erst einmal die Chance haben, das Gesetz umzusetzen. Insofern, denke ich, kann man schon davon ausgehen, dass diese 33,75 Mio. %   terium ausgerechnet hat, ungefähr dem entsprechen werden, was wir für das Jahr 2005 brauchen, damit wir übers Jahr kommen. Die Revisionen, Sie haben sie für November in Ihre Entwürfe hereingeschrieben, sind im Gesetz auch niedergeschlagen, die können dann ja noch einen Ausgleich bringen. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir diese 33,75 Mio.   destens brauchen werden, um den Kommunen nicht an dieser Stelle weitere finanzielle Bürden zu überlassen. Ich denke, da können Sie dem Minister auch mal vertrauen, Sie vertrauen ihm doch sonst auch.

Uns ging es darum, den Gesetzentwurf einzubringen, weil wir wissen, dass die Kommunen in einer permanenten Finanznot sind. Ich will es mit einem Vergleich sagen. Die Kommunen werden aufgrund dieses Gesetzes die Hausbank der Landesregierung, sie kreditieren - eine Aufgabe, die sie sich nicht selbst herausgesucht haben. Und zumindest für den Teil, für den die Landesregierung fiskalisch zuständig ist, sollte sie von Anfang dieses Jahres an die Verantwortung übernehmen. Ich glaube, das Bild passt ganz gut, denn die besten Kunden einer Bank, sagt man, sind die Kreditkunden. Von denen will man das Geld irgendwann wiederhaben, damit nicht die Bank respektive die Kommunen an den Rand der Existenz getragen werden. Wir mussten nun aus der Zeitung, aus der TLZ vom 13. Januar 2005 von Herrn Gasser erfahren, dass der von uns im Dezember

plenum eingebrachte Änderungsentwurf zum Ausführungsgesetz zum SGB II, genau wie der von Ihnen, meine Damen und Herren von der PDS, verdächtig nahe an diese Einsparungssumme des Freistaats herangekommen ist. Wenn Sie heute aufmerksam Zeitung gelesen haben, dann wissen Sie, dass es ratlose Oberbürgermeister gibt. Der Oberbürgermeister von Erfurt hat sich geäußert und hat nochmals dringend auf die dramatische Finanzlage der Kommunen 2005 hingewiesen. Wenn an dieser Stelle nicht schnell etwas passiert - und mit der Änderung dieses Gesetzes könnte das passieren -, dann werden wir sehen, dass Kommunen tatsächlich viele Einrichtungen schließen müssen. Ich war ein bisschen erschüttert, als ich heute die Diskussion um den Bereich Jugend gehört habe, auch Herrn Prof. Goebel gehört habe bei Antenne Thüringen, wo er gesagt hat: Nun muss man endlich mal darüber nachdenken, gerade im Bereich der offenen Jugendhilfe, wo Qualität angeboten wird, wo noch etwas übrig ist, wo praktisch Luft ist. Alle, die in dieser Richtung, auch von Ihnen, gesprochen haben, die haben völlig übersehen, dass wir seit 1994 immens im Bereich der Jugendhilfe abgebaut haben.

Lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Wehner zu?

Bitte am Ende dann, Herr Wehner.

Ich will nur mal aus dem Landkreis Greiz sagen: Wir hatten 1994 170 Stellen im Bereich der offenen Jugendhilfe. Wir mussten, als die Jugendpauschale eingeführt wurde, auf 28 Stellen reduzieren, und das war nur möglich, weil Kommunen gemeinsam mit dem Landkreis, gemeinsam mit dem Land finanzieren. Wir sind heute bei 24 Stellen mittlerweile in der noch gültigen Finanzierung und wiederum sollen 20 Prozent gekürzt werden. Wir sind also lange nicht mehr bei einer Situation, wo Luft im Haushalt ist.

Dann will ich noch eines bemerken, weil man immer sagt, der Freistaat hat auch kein Geld, der muss ja auch sparen. In diesem ganz konkreten Fall müssen Sie nicht sparen, denn Sie sparen das Geld ja tatsächlich ein. So ist es keine Mehrausgabe und, ich denke, da sollte sich auch die CDU-Fraktion einen Ruck geben im Sinne der Kommunen und sollte einer Überweisung dieses Gesetzentwurfs federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmen und zugleich an den Innenausschuss, in dem wir natürlich auch die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände mit vornehmen werden. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Entschuldigung, Sie hatten noch eine Zwischenfrage zugelassen. Herr Abgeordneter Wehner, bitte.

Inzwischen sind es zwei geworden. Als Erstes: Ich glaube, Sie waren in der Haushaltsausschuss-Sitzung nicht dabei, aber ist Ihnen bekannt, dass die kommunalen Spitzenverbände dieser Revisionsklausel in dieser Form zugestimmt haben, wie sie vorgeschlagen war? Zweite Frage: Ihr Gesetzentwurf würde ja zu Mehrausgaben im Landeshaushalt von ca. 14 Mio.   ;"&    % = rungsanträge im Zuge der Haushaltsberatungen zu stellen und welche Deckungsquellen haben Sie dafür?

Herr Wehner, zum Ersten ist es so, dass die kommunalen Spitzenverbände der Revisionsklausel nicht in dem Sinne so zugestimmt haben, dass man sie als die tolle Lösung fand, sondern die kommunalen Spitzenverbände haben akzeptiert, dass - und das hatte ich auch in meiner Rede im Dezember gesagt dankenswerterweise die CDU-Fraktion auch die Vorschläge der anderen - deswegen ist es nicht richtig, was Sie gesagt haben, dass nur die CDU-Fraktion so eine Revisionsklausel gefordert hat, die haben alle im Plenum gefordert -, akzeptiert hat. Aber Sie müssen der Sache ja zustimmen, um eine Mehrheit hier im Plenum herstellen zu können. Deswegen haben die Spitzenverbände gesagt: So eine Revisionsklausel ist uns ganz, ganz besonders wichtig. Deswegen lassen wir andere Dinge nach hinten rücken, weil das ganz wichtig ist. Aber Sie haben immer gefordert, dass die Revisionsklausel analog so ist wie die Revisionsklausel des Bundes. Wir haben jetzt November mit den Revisionen beim Land und haben Frühling - Mai, März - für die Revision im Bund. Ich denke, es wäre zumindest redlich, wenn man sich jetzt dieser Revision des Bundes anschließen würde. Das will ich deutlich sagen. Darüber kann man ja im Ausschuss sprechen, ob man unser Gesetz in der Form dann noch erweitert.

Das Zweite ist: Es ist an der Landesregierung gewesen. Es war bekannt, welche Summen eingespart werden. Ich muss sagen, wenn man so einspart und dann trickst man im Haushalt, dann kann man nicht zur Opposition sagen, das habe ich hier falsch eingestellt und hinterher sucht ihr das Geld dafür. Aber wir würden auch dafür das Geld suchen.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. Weitere Wortmeldungen von Abgeordneten liegen nicht vor. Das Wort hat Staatssekretär Schneider.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, im Dezember haben wir das Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch beschlossen, besser bekannt unter Ausführungsgesetz zu Hartz IV, relativ ausführlich diskutiert. Offensichtlich sollten wir trotzdem noch mal einige Grundlagen wiederholen, damit sie vergegenwärtigt sind.

Herr Abgeordneter Wehner, Sie haben das "Experimentalgesetzgebung" genannt. Ich nenne es Neuland, was wir hier betreten, denn die finanziellen Auswirkungen 2005 beruhen ausschließlich auf Schätzgrößen. Den Kommunen wird nach § 46 Abs. 5 SGB II eine Gesamtentlastung von 2,5 Mrd. & desweit gesetzlich zugesichert. Diese Entlastung ist auch garantiert. Nur, zum jetzigen Zeitpunkt kann auf der Basis von vorläufigen Zahlen gearbeitet werden. Das heißt, die Landesregierung hat im Ausführungsgesetz entsprechend dem Finanzierungstableau des Vermittlungsausschusses zunächst 20 Mio.  vorgeschlagen. Diese werden im Übrigen quartalsweise im Voraus, das heißt zum 15. des ersten Monats eines Quartals, an die Kommunen ausgezahlt. Die Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen, die SoBEZ, werden bekanntermaßen am 15. des letzten Monats eines Quartals ausgezahlt. Um hier für die Kommunen diese Vorfinanzierungslast zu reduzieren, hat die Thüringer Landesregierung einen Antrag im Bundesrat gestellt, einen erfolgreichen Antrag im Bundesrat gestellt, dass eine monatliche Auszahlung ermöglicht wird. Dieser liegt jetzt im Bundestag zur Entscheidung vor. Wir hoffen, dass ihm da gefolgt wird.

Tatsache ist auch, dass sich auch das Bundesministerium nur auf Schätzgrößen beruft. Ich komme später noch darauf. Das zeigt unter anderem auch die Tatsache, dass die Entlastung des Landes nur als Saldo aus Einsparungen beim Wohngeld und bei den Eingliederungsleistungen angegeben werden konnte. Das führt letztlich dazu, dass sicherlich je nach Interessenlage im Moment mit vollkommen unterschiedlichen Zahlen gehandelt wird. Es sind das wurde eben angesprochen - zwei Überprüfungstermine nach SGB II vorgesehen - Revisionstermine. Dann soll an Ist-Daten überprüft werden, ob den Kommunen tatsächlich eine gesamte Entlastung von 2,5 Mrd.   & '   "  , " tung nicht vorliegt, wird nachgebessert. Das heißt, der Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft wird ent

sprechend angepasst. Die CDU-Fraktion - auch das wurde erwähnt - hat Ende 2004 den Änderungsantrag gestellt zum Ausführungsgesetz, nach dem die Höhe der Landeszuweisung auf der Basis von IstDaten jeweils zum 1. November des Jahres überprüft und auch angepasst wird. Die Anpassung wird dann nach oben oder nach unten erfolgen, aber sie wird auf gar keinen Fall als Einbahnstraße zulasten des Landeshaushalts erfolgen. Die Kommunen erhalten die ihnen zugesicherten Einsparungen des Landes beim Wohngeld.

Mit dem Gesetz ist aus unserer Sicht alles veranlasst, um sicherzustellen, dass die Landesregierung zu ihrem Wort stehen kann und sie wird sowieso zu ihrem Wort stehen. Zum jetzigen Zeitpunkt - ich wiederhole das - kann aber nur mit Schätzgrößen operiert werden. Und das führt zu ganz erheblichen Verunsicherungen, die in der Diskussion nicht hilfreich sind, vorausgesetzt, man will hier nicht ganz bewusst verunsichern, um aus Sorgen Angst zu machen, um dann anderweitige politische Ziele damit zu verfolgen.

Darf ich bitte ein Beispiel nennen, auf welchen unsicheren Pfad sich alle begeben im Bereich des SGB II? Im Rahmen der Kosten für Unterkunft schätzten die Kommunen selbst im Übrigen Mitte 2004 eine Jahresbelastung von 444 Mio.  ,    des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft für den Monat Januar hätten die Kommunen anteilig rund 11 Mio. "& -nen, 29,1 Prozent. Tatsächlich abgerufen wurden 6,57 Mio. ' > nun auch, dass sich die Zahl im Jahresverlauf noch ändern wird und sehr wahrscheinlich zum heutigen Tag noch nicht geeignet ist, um ein Jahres-Ist-Ergebnis darauf hochzurechnen. Sie ist aber ein Indikator dafür, dass auch Fehleinschätzungen selbst bei den Sachverständigen vor Ort vorliegen. Es gilt, erst einmal abzuwarten, was an Kosten tatsächlich auf die Kommunen zukommt, welche gesicherten Erkenntnisse letztlich vorliegen.

Wenn Sie mir erlauben, Frau Präsidentin, es ist jetzt so viel aus dem Brief des Herrn Anzinger aus Berlin zitiert worden, merkwürdigerweise genau die Passagen, die Ihnen ins Konzept passen, deshalb möchte ich jetzt auch die Sätze noch vorlesen, die Ihnen nicht ganz so ins Konzept passen, die aber auch in diesem Brief drinstehen. Zum einen spricht der Kollege Anzinger aus Berlin von Eingliederungsleistungen in Höhe von 52 Mrd. -" $   erklären, dass in Berlin inzwischen Millionen/Milliarden alle völlig durcheinander gehen, aber ich bin sehr froh, dass Sie keinen Antrag auf 52 Mrd.    haben.

Punkt 2: Wir haben in der Vordiskussion lange über die SoBEZ diskutiert, ob die brutto oder netto durchgeleitet wurden. Hier war ein Wort, ein Begriff "der

klebrigen Finger" in der Gegend, dass das Land sich hier 28 Mio.  & 0   " weise schreibt das Bundesministerium jetzt selber: "Dem Land Thüringen stehen daraus Mittel in Höhe von 148 Mio.  zu." Das ist die Netto-SoBEZ. Genau, wie wir gesagt haben, auch vom Bund war zu keinem Zeitpunkt eine Bruttodurchleitung geplant. Wir haben hier an der Stelle dem widerstanden, nachzugeben. Es hätte 28 Mio.   1" " "  -  %'" nie Teil des Vermittlungsausschusses war.

Punkt 3, Frau Abgeordnete Enders, jetzt lese ich den einen Satz noch nach, den Sie vorhin nicht vorlesen wollten. Sie lasen vor - ich darf zitieren: "Die Länder haben sich im Vermittlungsausschuss lediglich darauf verständigt, ihre Entlastung durch die HartzIV-Reform vollständig an die Kommunen weiterzuleiten. Die Höhe der weiterzuleitenden Entlastung wurde nicht festgelegt und muss sich nunmehr an den tatsächlichen Einsparungen orientieren." Hier schafft es ein Berliner Kollege in einem Satz, das zusammenzubringen, wofür ich jetzt zehn Minuten gebraucht habe, das zu erklären.

(Beifall bei der CDU)

Das heißt im Fazit, meine Damen und Herren, für die Kommunen besteht kein finanzielles Risiko. Sie sind nicht die Verlierer, an gar keiner Stelle, Frau Abgeordnete. Die Landesregierung wird selbstverständlich zu ihrem Wort stehen. Etwas anderes ist nie Thema gewesen. Umgangssprachlich möchte ich eines hinzufügen: Bange machen gilt nicht, insbesondere nicht bei Hartz IV, dafür ist das Thema zu ernst. Danke.

(Beifall bei der CDU)

Danke. Es gibt eine weitere Wortmeldung. Herr Abgeordneter Gerstenberger, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, liebe Kollegen! Herr Staatssekretär, wenn man zitiert, sollte man richtig zitieren.

(Beifall bei der PDS)