Protocol of the Session on January 27, 2005

Es antwortet Minister Prof. Dr. Goebel. Bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Das Thüringer Kultusministerium ist von diesen Kündigungen nach Vollzug telefonisch in Kenntnis gesetzt worden. Dienstvorgesetzter des wissenschaftlichen Personals an der Hochschule ist nach § 56 Abs. 2 Thüringer Hochschulgesetz der Rektor. Die Entscheidung des Rektors der Friedrich-Schiller-Universität Jena ist in diesem Fall nicht rechtswidrig, so dass das Thüringer Kultusministerium keinen Anlass und keine Grundlage für eine Beanstandung nach § 112 Thüringer Hochschulgesetz hat. Im Übrigen haben beide Ärzte eine Prüfung dieser Entscheidung durch das Arbeitsgericht beantragt. Der Ausgang des anhängigen Arbeitsgerichtsverfahrens bleibt abzuwarten.

Zu Fragen 2 und 3: Der Klinikumvorstand und das Fachministerium kennen die Charta der Patientenrechte und die ärztliche Musterberufsordnung. Sie respektieren und achten das Recht des Patienten

auf umfassende Aufklärung vor einem medizinischen Eingriff. Die Dienstanweisung des Klinikumvorstands vom 01.11.2000 an alle Direktoren, Leiter und ärztlichen Mitarbeiter des Klinikums der Friedrich-Schiller-Universität Jena zur - so der Titel - "Aufklärung der Klinikumpatienten über vorgesehene ärtzliche Maßnahmen" umfasst 22 Seiten. Ich kann sie Ihnen zur Einsicht überlassen. Die Dienstanweisung ist im Intranet des Klinikums für alle Mitarbeiter zugänglich und verbindlich.

Zu Frage 4: Bevor Schlussfolgerungen aus dem Vorgang gezogen werden können, ist zunächst der Ausgang des Arbeitsgerichtsverfahrens abzuwarten. Entsprechend der zuvor erwähnten Dienstanweisung werden die Patienten im Gespräch aufgeklärt. Dies wird schriftlich in der Krankenakte dokumentiert.

Gibt es Nachfragen? Bitte, Frau Abgeordnete.

Ja. Herr Minister Goebel, ich danke Ihnen für die Antworten. Mich würde aber trotzdem interessieren, sind Sie der Meinung, dass die Wirtschaftlichkeit einer medizinischen Einrichtung eine höhere Priorität gegenüber der Patientenberatung und den Patientenrechten haben sollte?

Ich bin der Meinung, dass die Grundsätze der Patientenberatung und dass die Patientenrechte im Klinikum Jena gewahrt sind.

(Beifall bei der CDU)

Gibt es weitere Anfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kämen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage - Drucksache 4/498 -, Abgeordneter Blechschmidt, PDS-Fraktion.

Situation des Hochschulsports in Thüringen

Im Rahmen einer durchgeführten Prüfung der Ausgaben für Hochschulsport im Jahr 2001 durch den Thüringer Landesrechnungshof befasste sich auch der Haushalts- und Finanzausschuss des Thüringer Landtags mit dieser Problematik. Unterstellt, dass das Ministerium aus den Berichten heraus Veränderungen, Vorstellungen und Strategien zur Weiterentwicklung des Hochschulsports in Thüringen erarbeitet, diskutiert und gegebenenfalls festgeschrieben

hat, frage ich die Landesregierung:

1. Wie und unter welcher Verantwortung wird die staatlich verankerte Aufgabe des Hochschulsports seitens der einzelnen Einrichtungen - Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen - in Thüringen realisiert?

2. Wie unterscheiden sich gegebenenfalls die verschiedenen "Modelle" im Inhalt, der Methode, der Zuordnung und der Finanzierung?

3. Gab und gibt es Gespräche innerhalb des Ministeriums zur Weiterentwicklung des Hochschulsports in Thüringen und wenn ja, welche grundlegenden Positionen und Zielrichtungen wurden dabei festgehalten?

4. Wird sich die Beitragsleistung von Studenten zur Teilnahme am Hochschulsport verändern?

Es antwortet Minister Prof. Dr. Goebel.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Blechschmidt beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Weiterentwicklung des Hochschulsports in Thüringen wird im Rahmen der Hochschulfinanzreform insbesondere beim Abschluss der Zielund Leistungsvereinbarungen erfolgen. Von den Leitideen des Hochschulpakts - Hochschulautonomie, Wettbewerbsfähigkeit und partnerschaftliche Verabredungen - ist die Zusammenarbeit im Verhältnis Staat - Hochschule auch im Hinblick auf die Durchführung und Weiterentwicklung des Hochschulsports an den Hochschulen bzw. an den Hochschulstandorten geprägt. Der Bericht der Landesregierung an den Haushalts- und Finanzausschuss vom Mai 2004 stellt die gegenwärtige Situation und Entwicklung dar. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass in Jena nunmehr die Friedrich-Schiller-Universität und die Fachhochschule auf der Grundlage einer Rektorvereinbarung im Hochschulsport mit dem Hochschulsportverein eng zusammenarbeiten. Die Hochschulsportangebote sind für die Angehörigen der jeweils anderen Einrichtungen gleichberechtigt zugänglich. Die Friedrich-Schiller-Universität Jena bzw. der Universitätssportverein stellen für die Fachhochschulsportkurse auch Sportstätten bereit. An der Universität Erfurt wird das Erfurter Hochschulsportzentrum - EHZ aufgrund personeller Veränderungen umstrukturiert werden. Hier ist eine enge Kooperation mit dem Universitätssportverein Erfurt e.V. vorgesehen.

Zu Frage 2: Es gibt die folgenden Modelle an Thüringer Hochschulen: Hochschulsportzentrum - etwa in Weimar - Bauhaus-Universität Weimar und Hochschule für Musik; Hochschulsport in Kooperation mit Sportvereinen - Friedrich-Schiller-Universität Jena und geplant Universität und Fachhochschule Erfurt - und Hochschulsport an der Hochschule - Technische Hochschule Ilmenau, Fachhochschule Nordhausen, Fachhochschule Schmalkalden und auch an der Fachhochschule Jena. Für alle Modelle gilt, dass unter Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen am jeweiligen Hochschulstandort die hochschulgesetzliche Aufgabe durch effiziente und wirtschaftliche Mittelverwendung erfüllt wird. Dabei werden vielfältige Möglichkeiten der Kooperation der Hochschulen untereinander mit Sportvereinen und mit der Kommune genutzt, um die personellen und räumlichen Kapazitäten zu erweitern und/oder effizienter zu nutzen. An der Bauhaus-Universität Weimar und der Hochschule für Musik, der Technischen Universität Ilmenau und der Universität Erfurt/Fachhochschule Erfurt, Fachhochschule Jena ist der Hochschulsport als zentrale Einrichtung der Hochschule organisiert. An der Friedrich-Schiller-Universität ist er am Institut für Sportwissenschaften angesiedelt, an der Fachhochschule Schmalkalden wird der Hochschulsport in der Verwaltung geplant und organisiert. An der Fachhochschule Nordhausen wird der Hochschulsport über Lehraufträge abgesichert. Die Finanzierung der Ausgaben für den Hochschulsport erfolgt einheitlich aus Mitteln der Ausgabetitelgruppe 71 sowie durch Einnahmen aus Gebühren und Nutzungsentgelten.

Zu Frage 3: Das Thema "Weiterentwicklung des Hochschulsports" wurde zuletzt im Mai 2004 mit den Hochschulen intensiv erörtert. Das Ergebnis der Abstimmung ist in dem Bericht der Landesregierung über die eingeleiteten Maßnahmen zur Einhaltung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Hochschulsport zusammengefasst. Die wesentlichen Ergebnisse sind, dass die Hochschulen im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts die Ausgaben für die gesetzlich definierte Aufgabe Hochschulsport einer stetigen Überprüfung unter Berücksichtigung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unterwerfen, dass die Hochschulen zur Einnahmesteigerung im Bereich des Hochschulsports angemessene Gebühren von Mitarbeitern, die am Hochschulsport teilnehmen, erheben und dass die Hochschulen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten eine weitere Intensivierung der Zusammenarbeit untereinander und mit örtlichen Sportvereinen an einem Hochschulstandort anstreben sowie dass die Hochschulen die jeweilige Organisationsstruktur für den Hochschulsport selbständig und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten sowie der Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes ausgestalten und überprüfen.

Zu Frage 4: Unter Berücksichtigung der oben genannten Ziele sind Veränderungen der Beitragsleistungen von Studenten zur Teilnahme am Hochschulsport nicht auszuschließen. Soweit Gebühren von Studierenden erhoben werden, betragen diese zurzeit zwischen 7,50           mester und können bei Sportarten mit hohem Material- oder Betreuungsaufwand auch darüber liegen.

Danke. Es gibt eine Nachfrage. Herr Abgeordneter.

Es gibt zwei Nachfragen. Die erste Nachfrage: Besteht die Gefahr, Herr Minister, dass bei der unterschiedlichen Handhabung an den Hochschulen, Universitäten und Fachhochschulen die Verantwortlichkeit aus den Hochschulen ausgelagert wird und stärker in die Sportvereine hineingelagert wird? Zweite Frage: Welche fachliche und ausbildungsmäßige Qualität haben die bisherigen Betreuer beim Hochschulsport inne?

Die Gefahr, dass die Verantwortung aus den Hochschulen verlagert wird, besteht nicht. Durch Kooperationen können natürlich einzelne Projekte im Rahmen des Hochschulsports aus den Hochschulen etwa an die Universitätssportvereine verlagert werden. Die Verantwortung bleibt bei den Hochschulen. Die Ausbildung der Verantwortlichen für den Hochschulsport ist sicherlich unterschiedlich. Das Gesamtbild kann ich Ihnen hier nicht darstellen, in aller Regel sind es mindestens ausgebildete Sportlehrer.

Danke. Weitere Nachfragen liegen mir nicht vor. Danke, Herr Minister. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/502 des Abgeordneten Lemke, PDS-Fraktion.

Neigetechnik im Regionalverkehr Thüringens

Für den Regionalverkehr in Thüringen sind in den letzten Jahren Fahrzeuge mit Neigetechnik der Baureihe VT 612 angeschafft worden. Die Beschaffung der Fahrzeuge wurde mit einem nicht unerheblichen finanziellen Umfang des Landes gefördert. Nachdem technische Mängel im Bereich der Achswellen bekannt geworden sind, hat das Eisenbahn-Bundesamt den Einsatz der Neigetechnik an diesen Fahrzeugen untersagt. Dieses führt unter anderem dazu, dass die Reisegeschwindigkeit auf sehr kurvigen

Streckenabschnitten nicht im geplanten Umfang erreicht werden kann. Die Folgen davon sind längere Reisezeiten, Verspätungen und die Nichtgewährung von Anschlüssen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Fahrzeuge der Baureihe VT 612 sind mit Fördermitteln des Landes angeschafft worden und wie hoch war die Fördersumme für diese Fahrzeuge insgesamt?

2. Welche Streckenabschnitte im Regionalverkehr sind vom Verbot des Einsatzes der Neigetechnik unmittelbar betroffen und wie wirkt sich das konkret auf die Reisezeiten, auf die Gewährung der ursprünglich vorgesehenen Halte und auf die Gewährung von Anschlüssen der einzelnen betroffenen Streckenabschnitte aus?

3. Wann werden die aufgetretenen Probleme so gelöst sein, dass der Verkehr, wie ursprünglich geplant, durchgeführt werden kann?

4. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung gemeinsam mit den Betreibern der Fahrzeuge eingeleitet, um gegenüber der Industrie Gewährleistungsansprüche durchzusetzen und wie ist der derzeitige Stand der Verhandlungen?

Danke. Es antwortet Minister Trautvetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: In Thüringen verkehren 25 Triebwagen des Typs VT 612 und davon wurden 20 Fahrzeuge durch das Land mit insgesamt ca. 27 Mio.  fördert.

Zu Frage 2: In Thüringen werden fünf Nahverkehrslinien mit Triebwagen der Baureihe VT 612 bedient. Wegen des Ausfalls der Neigetechnik mussten bei der Gestaltung des Jahresfahrplans 2005 verschiedene Kompromisse in Kauf genommen werden. Für die mit VT 612 befahrenen Regionalexpresslinien Erfurt-Weimar-Gera und Erfurt-Schweinfurt-Würzburg ergeben sich kaum spürbare Auswirkungen für die Fahrgäste, da diese Strecken noch nicht für den Betrieb mit Neigetechnik ausgebaut sind. Für die ebenfalls mit Triebwagen VT 612 bediente Regionalexpresslinie 1 - Göttingen-Erfurt-Chemnitz-Zwickau musste der Halt Neudietendorf wegen fahrplantechnischer Probleme aufgegeben werden. Die Züge der

Erfurter Industriebahn in der Relation Erfurt-Leinefelde-Kassel können wegen Trassenkonflikten mit der Regionalexpresslinie 1 nicht mehr in Birkungen halten; hier wurde ein Busshuttleverkehr eingerichtet. Die Gesamtreisezeit der Regionalexpresslinie Leipzig-Altenburg-Hof verlängert sich um ca. 19 Minuten, wobei die Fahrzeitverlängerung nur teilweise auf den Ausfall der Neigetechnik zurückzuführen ist. Auch die Regionalexpresslinie Saalfeld-Lichtenfels ist von der Reisezeitverlängerung in Höhe von 8 Minuten betroffen. Die Anschlüsse in Lichtenfels und Saalfeld bleiben jedoch unverändert bestehen.

Zu Frage 3: Nach Aussagen der DB Regio AG wird die technische Lösung Ende des I. Quartals 2005 entwickelt sein. Anschließend werden bundesweit alle Fahrzeuge dieses Typs umgerüstet. Wegen der hohen Zahl von über 190 Fahrzeugen wird dies voraussichtlich bis Ende 2006 dauern. Es wird davon ausgegangen, dass auf den wichtigsten Linien bereits zum nächsten Fahrplanwechsel wieder mit Neigetechnik gefahren werden kann und damit die Fahrplanrestriktionen zumindest teilweise aufgehoben werden können.

Zu Frage 4: Es bestehen keine vertraglichen oder rechtlichen Beziehungen zwischen dem Freistaat und der Fahrzeugindustrie, die Fahrzeuge wurden durch die DB Regio AG in eigener Verantwortung beschafft. Gleichwohl hatte das Land die DB Regio AG als den entsprechenden Vertragspartner im Schienenpersonennahverkehr aufgefordert, unverzüglich gemeinsam mit dem Fahrzeughersteller und dem Eisenbahn-Bundesamt Maßnahmen zur Wiederherstellung der vollen Verfügbarkeit einzuleiten. Dieser Forderung ist die DB Regio AG gefolgt.

Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/504 des Abgeordneten Kuschel, PDS-Fraktion.

"Holzmafia" in Thüringen?

Nach mir vorliegenden Informationen hat der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, Dr. Sklenar, im Zusammenhang mit der Veräußerung von Industrieholz durch die Thüringer Forstämter davon gesprochen, dass die Holzaufkäufer, insbesondere die Sägewerkindustrie, als "Holzmafia" fungieren. Dieser "Holzmafia" wären die kommunalen und privaten Waldbesitzer nicht gewachsen, so dass deren Holzverkauf über die Forstämter auch weiterhin sinnvoll ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie definiert die Landesregierung den vom Minister Dr. Sklenar verwendeten Begriff "Holzmafia" und was kennzeichnet eine solche Organisation?

2. Welche Verbände, Unternehmen und Einzelpersonen gehören der "Holzmafia" an?

(Zwischenruf Abg. Kretschmer, CDU: Namen!)

3. Unter welchen Voraussetzungen können aus Sicht der Landesregierung Holzverkäufe durch den Freistaat mit einer "Holzmafia" vertraglich vereinbart und realisiert werden?